18901106_ltb0361890_Schulausschussbericht_Landesmittelunterstützung_Lehramtskandidaten

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:35
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1890,ltb1890,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXXVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, I- Session. 7. Periode 1890. Beilage XXXVI. Weicht des landtäglichen ^chul-Ausschusses über den selbstständigen Antrag des Abgeord­ neten Dr. Waibel betreffend Unterstützungen von Lehramtskandidaten im jährlichen Gesammtbelaufe von st. 5Ö0 bis st. 1000 aus Landesmitteln. Hoher Landtag! In der 11. Sitzung der diesjährigen Landiagssesston wurde dem Schul-Comitö nachstehender selbststätrdiger Antrag des Abgeordneten Dr. Waibel zur Vorberathung und Antragstellung zugewiesen: „Der Landes-Ausschuß wird ermächtiget, im Einvernehmen mit dem hohen k. k. „Landesschulrathe dürftigen Vorarlbergern, welche eine k. k. Lehrerbildungsanstalt be„suchen und sich verbindlich machen, im Lande Vorarlberg eine bestimmte Reihe von „Jahren im Lehrfache sich verwenden zu lassen, Unterstützungen im jährlichen Gesammt„belaufe von fl. 500 bis st. 1000 aus Landesmitteln zuzuweisen." Unter den dem Herrn Antragsteller vorschwebenden Motiven dürfte ohne Zweifel in erster Linie stehen der thatsächlich im Lande derzeit bestehende Mangel an qualifizirten Lehrkräften, indem einerseits der Besuch einer Lehrerbildungsanstalt von Seite unserer Landessöhne ein unzureichender war, andererseits aber auch eine nicht geringe Anzahl von qualifizirten Lehrern in andern Kron­ ländern eine günstigere materielle Existenz aufsuchen. Der hiemit ausgesprochenen Motivirung des in Rede stehenden Antrages schließt stch der Schul­ ausschuß unbedenklich an, kann jedoch nicht umhin, unbeschadet derselben nachstehende Modifikation des Antrages selbst vorzuschlagen: Es sollen nämlich die Worte: „im Einvernehmen mit dem hohm k. k. Landesschulrathe" ent­ fallen und statt k. k. Lehrerbildungsanstalt einfach „Lehrerbildungsanstalt" gesetzt werden. Besagte Modifikation dürste als gerechtfertigt erscheinen, wenn man erwägt, daß wir gegen­ wärtig im Lande selbst eine Lehrerbildungsanstalt besitzen, welcher — als einer Privatanstalt — das Prädikat „kaiserlich königlich" nicht zukommt, welche aber gleichwohl in der Lage ist, qualifizirte Lehrkräfte heranzubilden, welche aber nach dem Wortlaute des Antrages Dr. Waibel von einer eventuellen Unterstützung ausgeschloffen wären. Soll der Zweck des Antrages, die qualifizirten 207 XXXVL dcr^Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, I. Session, 7. Periode 1890. Lehrkräfte im Lande möglichst zu vermehren, erreicht werden, erscheint es geboten, unsern Landes­ söhnen den Besuch der einzigen in unserem Lande bestehenden Lehranstalt zu erleichtern, was nicht der Fall wäre, wenn die Unterstützungen auf diejenigen beschränkt würden, welche eine öffentliche k. k. Lehrerbildungsanstalt in einem andern Kronlande besuchen. Die Streichung der Worte: „im Einvernehmen mit dem k. k. Landesschulrathe" anlangend, dürste die Erwägung maßgebend sein, daß es sich in unserem Falle um eine Aktion handelt, welche in den autonomen Wirkungskreis der Landesvertretung fällt. Es wäre nach der Ansicht des Schul­ ausschusses der erste Fall, daß zur Durchführung eines Landtagsbeschlusses, welcher die Unterstützung irgend welcher physischen oder moralischen Person zum Zwecke hat, die Jngerenz einer k. k. Be­ hörde angerufen würde. Was den im ursprünglichen Anträge Dr. Waibel vorkommenden Ausdruck „durch eine Reihe von Jahren" betrifft, erschien dieser dem Ausschüsse etwas zu unbestimmt, und dürfte die Einschaltung der Worte „von ihm (dem Landes-Ausschuffe) von Fall zu Fall festzusetzende" angezeigt sein. Der Landes-Ausschuß dürfte am besten in der Lage sein, in Berücksichtigung des jeweiligen Lehrermangels einerseits und andererseits auf Grund der Bemessung der Höhe der einzelnen Unterstützungsquoten die Anzahl der obligaten Dienstesjahre im Lande gegenüber den mit Landesbeiträgen zu unterstützenden Lehramts-Candidaten festzusetzen. Der Schulausschuß stellt demnach folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuß wird ermächtiget, dürftigen Vorarlbergern, welche eine Lehrerbildungs-Anstalt besuchen, und sich verbindlich machen, im Lande Vorarlberg eine von ihm von Fall zu Fall festzusetzende Reihe von Jahren im Lehrfache sich verwenden zu lassen, Unterstützungen im jährlichen Gesammtbelaufe von fl. 500 bis fl. 1000 aus Landesmitteln zuzuweisen". Bregenz, den 6. November 1890. Johannes Zobl, Bartholomäus Berchtold, Berichterstatter. Obmann. 208