18901031_ltb0301890_Finanzausschussbericht_Prüfung_Landesausschussrechenschaftsgericht

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:36
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1890,ltb1890,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XXX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landages. I. Session. 7. Periode 1890. Beilage XXX. des in der in. Sitzung, am 15. Gktob. 1890, des I. ordentlichen Landtages der VII. Landtagsperiode zur Prüfung des Rechenschafts-Berichtes des Landes-Aus­ schusses gewählten Finanz-Ausschusses. Hoher Landtag! Der zur Prüfung des Rechenschafts-Berichtes des Landes-Ausschusses von Vorarlberg eingesetzte Finanz-Ausschuß berichtet über die ihm zugewiesenen Arbeiten, rote folgt: I. Ueber die Ausführung brr oollziehbareu Laudlagsbeschlüffe der letzten Sesfiou. A. Jener, welche der Allerhöchsten kaiserlichen Sanction bedürfen. Dieselbe wurde erwirkt: Für die im Berichte des Landes-Ausschusses in diesen: Abschnitte unter I, 2, 3, 4 und 5 auf­ geführten Landtagsbeschlüsse, enthaltend die Gesetzes-Vorlage, womit die §§ 3 und 12 des Gesetzes vom 1. Oktober 1887 betreffend die Einführung von Jagdkarten abgeändert werden; betreffend den Gesetzes-Entwurf über die Haltung von Zucht­ stieren; den Entwurf eines Gesetzes, womit eine Gemeinde-Wahlordnung für das Land Vorarlberg erlassen wird; den Entwurf eines Gesetzes, womit der § 10 der Feuerpolizei- und Feuerwehr-Ordnung für das Land Vorarlberg vom 18. Februar 1888 L. G. B. Nr. 18 abgeändert wird; und endlich die Landtagsbeschlüsse betreffend, womit die für das Jahr 1890 einzuhebenden Landesumlagen von 10°/0 Zuschläge zur Hausklassen- und Hauszins steuer, 20°/o zur Grund-, Erwerbund Einkommensteuer für den Landesfond und von l°/0 Zuschlag zu den directen Staatssteuern für den Grundentlastungsfond festgesetzt werden. Hierauf wird vom Finanz-Ausschusse der Antrag erhoben: „ „Der hohe Landtag wolle die durch die Allerhöchste kaiserliche Sanction herabge­ langte Erledigung dieser fünf Gegenstände zur befriedigenden Kenntnis nehmen." 179 Beilage XXL. XXX. der Beilagen zu derr stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Bezüglich des sechsten Gegenstandes, enthaltend den Entwurf eines Gesetzes, wo­ durch die §§ 21, 22, 27, 40, 41, 45, 90 und 96 der Gemeinde-Ordnung für Vorarlberg abgeändert werden sollten, welcher die Allerhöchste Sanction nicht erhalten hat, ist ein dies­ bezüglicher rektistcirter Gesetzes-Entwurf dem landtäglichen Gemeinde-Comitä zugewiesen; und es hat das hohe Haus den von diesem Comitä gestellten Anträgen bereits in der VI. Sitzung am 22. Oktober d- I. zugestimmt. Den in der Sitzung am 23. Oktober 1889 beschlossenen Entwürfen zweier Gesetze, I. die Abänderung des § 79 der Gemeinde-Ordnung für Vorarlberg, und II. die Ver­ mögenssteuer zur Deckung der Gemeinde-Erfordernisse betreffend, wurde die Allerhöchste Sanction ebenfalls nicht ertheilt. Die Gründe der Ablehnung wurden mittelst Statthalterei-Note vom 11. Februar 1890 Nr. 3392 anher bekannt gegeben und lauten: Durch die mittelst des Gesetz-Entwurfes I. beabsichtigte Abänderung des § 79 der Vorarlberger Gemeinde-Ordnung, gemäß welcher den Gemeinden die Möglichkeit geboten werden soll, die zur Be­ deckung der Gemeinde-Ausgaben erforderlichen Abgaben von den zur Vermögenssteuer verpflichteten Personen zum Theile durch Zuschläge auf die direkten Steuern, zum Theile u. z. mindestens zur Hälfte durch Umlagen nach der Vermögenssteuer hereinzubringen, würde in der Kategorie der zur Vermögenssteuer verpflichteten Personen eine Ungleichmäßigkeit der Verkeilung der Gemeinde-Abgaben herbeigeführt, welche den: für die Besteuerung maßgebenden Gerechtigkeitsprincipe widerspricht. Es ist auch nicht abzusehen, warum in der Gruppe der zur Vermögenssteuer verpflichteten Per­ sonen der auf dieselbe entfallende Theil der Gemeinde-Abgaben nur zur Hälfte durch Zuschläge zu den direkten Steuern hereingebracht werden soll, wenn die Vermögenssteuer überhaupt nicht geeignet ist, die ihr unterliegenden Personen in gleichem Maße zu den Gemeindelasten heranzuziehen. Was den Gesetzentwurf II. betrifft, welcher die Abänderung des Vermögenssteuer-Cirkulars vom 10. April 1837 bezweckt, so besteht gegen die die Intention des ersteren Gesetzentwurfes ver­ folgende Bestimmung des § 7 ebenfalls das im Vorstehenden erörterte Bedenken. Wie dem Landtage überdies bereits wiederholt, speciell durch die mit Allerhöchster Entschließung vom 7. Juni 1873 erfolgte Ablehnung der Allerhöchsten Sanctionirung des Gesetzentwurfes, betreffend die Einführung einer Vermögens- und Einkommen-Steuer zur Deckung der Landesbedürfnisse in Vorarlberg, dann in Folge der mit der Allerhöchsten Entschließung vom 19. Mai 1885 (Ministerialerlaß vom 20. Mai 1885 Zl. 2145/M. I., dem löbl. Landesausschuß intimirt mit h. a. Note vom 27. Mai 1885 Zl. 10204) erfolgte Ablehnung des vom Vorarlberger Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Abänderung des § 79 der Vorarlberger Gemeinde-Ordnung bekannt gegeben worden ist, liegt der Fortbestand einer Vermögenssteuer für Landes- und Gemeindezwecke überhaupt nicht im Interesse der Staats>Finanz-Verwaltung und der Reform der direkten Steuern. Aus diesem Grunde erscheint auch dermal eine Revision des Vermögenssteuer-Normales in dem Umfange, daß an Stelle des Gubernial-Circulares vom 10. April 1837 ein förmliches in seiner Geltungsdauer unbeschränktes Landesgcsetz trete, grundsätzlich unzuläßig. Wenn nun auch durch die Bestimmung des § 41 des Entwurfes II., wornach dieses Gesetz so lange in Kraft bleiben soll, bis durch die Reform der direkten Staatssteuern eine auch zur Verumlagung der Gemeinde-Erfordernisse geeignete Einkommen- und Rentensteuer tn’§ Leben tritt, die Wirksamkeit des in Rede stehenden Gesetzentwurfes respektive Gesetzes eingeschränkt wird, so würde diese Einschränkung doch nur dann von Wirkung sein, wenn von der Landesvertretung eine nach­ folgende Reform der direkten Staatssteuer, beziehungsweise eine ins Leben tretende Einkommen- und Rentensteuer als geeignet zur Verumlagung der Gemeinde-Erfordernisse erkannt wird, so daß es immer wieder von dem Ermessen des Landtages abhienge, ob die reformirte Vermögenssteuer aufhören solle. Der Gesetz-Entwurf, mittelst welchem die Vicinalstraße von Lauterach— Bezau (Baienbrücke) in die Kategorie der Concurrenzstraßen I. Classe einge180 Beilage XXX. L Session der 7. Periode 1890. reiht wird, Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1889, sieht der Allerhöchsten Sanction noch entgegen. Diesfalls hat die k. k. Statthalterei auf Grund des hohen Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1890 Nr. 12628 mit Note vom 12. August Nr. 18253 mehrfache Auf­ klärungen und Erhebungen abverlangt, die vom Landes-Ausschusse gepflogen und seinerzeit in hohe Vorlage gebracht worden. B. Ueber die Ausführung der tandtagsbeschlüsse nach §§ Landes-Drdnung. und 1$ der Ad B. 1. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 19. Oktober 1889, hat der Landes-Ausschuß mit Bericht vom 22. November 1889 Zl. 2683 an die hohe k. k. Regierung eine Vorstellung gerichtet, es sei die gesetzliche Regelung des Vorspannwesens, beziehungs­ weise die entsprechende Vertheilung der Vorspannslasten auf die einzelnen Gemeinden mit thunlichster Beschleunigung in Angriff zu nehmen und durch­ zuführen. Es wird um so mehr eine eheste und günstige Erledigung erwartet, als auch seitens der Tiroler Landesvertretung in gleicher Angelegenheit hohen Orts Vorstellungen gemacht wurden. Ad B. 2. Die hohe k. k. Regierung wird angegangen, die Einberufung der Landes­ schützen und Reservisten nicht auf Sonntage, in Fällen unabweisbarer Noth­ wendigkeit aber auf eine spätere Stunde zu verlegen, Landtagsbeschluß vom 21. Okt. 1889 wurde mit Bericht vom 22. November 1889 Zl. 2697 dem hohen k. k. Landesvertheidigungs­ Ministerium vorgelegt. Einer günstigen Erledigung hierüber wird noch entgegen gesehen. Ad B. 3. Auf die in der Landtagssitzung am 23. Oktober 1889 beschlossene Vorstellung, das hohe k. k. Finanzministerium wolle die geeignete Verfügung treffen, daß von Seite der Finanzbehörden die Allerhöchste Entschließung vom 11. Januar 1860 L. G. B. Nr. 2 betreffend die Herabsetzung der Eigenthums-Uebertragungsgebühren von bäuerlichen Besitzungen und Grundstücken in der den Intentionen der­ selben entsprechenden Weise zur Durchführung gelange und daß zu diesem Zwecke insbesondere die begründete Begutachtung der betreffenden Gemeinde­ Vorstehung darüber, welche Besitzung oder welches Grundstück als „bäuerlich" anzusehen sei, maßgebend sein soll, welche unterm 22. November 1889 Z. 2709 dem hohen k. k. Finanz-Ministerium vorgelegt wurde — ist eine definitive Erledigung dem Landesausschusse bis nun nicht zugekommen. Eine ehebaldige den Kleingrundbesttzern günstige Erledigung wird erwartet. Ad B. 4. Die hohe k. k. Regierung würde infolge Landtagsbeschlusses vom 26. Oktober 1889, im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 15. Dezember 1885 und der im bezüglichen Berichte aufgestellten 181 Beilage XXL. XXL, der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Forderungen in eine Revision der Ausführungs-Verordnungen zum Gesetze vom 8. März 1885 (Arbeiter-Ordnung) einzugehen, sowie weitere die Einhaltung der Sonntagsruhe und mit ihr die Sonntagsheiligung fördernde legislative Maßnahmen zu treffen — mit Bericht vom 22. November 1889 Z. 2737 — aufgefordert. Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit Erlaß vom 24. Dezember 1889 Z. 5190 anher eröffnet, daß dieser Beschluß dem L k. Handelsministerium zur kompetenten weiteren Verfügung abgetreten wurde. — Eine diesfallsige Antwort wird erwartet. Ad B. 5. Der dem hohen k. k. Landesvertheidigungs-Mnisterium und dem k. k. Reichskriegs-Ministerium mit den Berichten vom 25. November 1889 Z. 2757 in Vorlage gebrachte Landtagsbeschluß vom 26. Oktober 1889, fand seitens beider dieser hohen Behörden geneigte Berücksichtigung. Das Reichskriegs-Ministerium hat mit dem Erlasse vom 9. März 1890 Abth. 2 Nr. 1298 gestattet, daß die in den Gemeinden des Gerichtsbezirkes Montafon heimatberechtigte nicht active Mannschaft des Heeres in Anbetracht der dort herrschenden Erwerbs­ verhältnisse bis auf Weiteres ausnahmsweise nur im Frühjahre (April) zu den periodischen Waffenübungen herangezogen werde, gleichzeitig aber ausgesprochen, daß dieses ausnahmsweise Zugeständnis jedoch im Allgemeinen nicht auf die andern Theile des Landes ausge­ dehnt werden darf. Das k. k. Landes-Vertheidigungs-Ministerium hat mit dem Erlasse vom 25. November 1889 Nr. 2757 verfügt, daß um den persönlichen Interessen der Landesschützen des Monta­ foner-Thales soweit thunlich zu entsprechen, jährlich im Monate Oktober eine Nach­ fremden-) Waffenübung beim Landesschützen-Bataillon Vorarlberg Nr. X. stattfindet. Eine anderweitige Begünstigung vermochte das hohe k. k. Ministerium für Landesvertheidigung nicht zu gewähren. Ad B. 6. Gemäß Landtagsbeschluß vom 28. Oktober 1889 wurde dem hohen k. k. Finanz-Ministerium, mit Bericht vom 25. November 1889 Z. 2757 die Petiton der Gemeinden von Montafon in Angelegenheit der Gebäudesteuer zur eingehenden Würdigung und thunlichsten Be­ rücksichtigung abgetreten und damit die Bitte verbunden, ehestens eine den Verhält­ nissen des Landes und den Anforderungen der Gegenwart entsprechende Abänderung des Gebäudesteuergesetzes vom 2. Februar 1882 im Wege der Reichsgesetzgebung zu veranlassen. Eine eheste den vorgebrachten Bitten entsprechende Erledigung wird um so sehnlicher erwartet, als die Härten der Gebäudesteuer im ganzen Lande Vorarlberg sehr schwer empfunden werden. Ad B. 7. Das Gesuch der Gemeinden Montafons um Ermäßigung der Taxen bei Cessionen und ähnlichen Urkunden wurde in Erledigung des Landtagsbeschlusses vom 28. Oktober 1889 mit dem Berichte vom 25. November 1889 Z. 2758 dem hohen k. k. Finanz-Ministerium zur ein­ gehendsten Würdigung und thunlichsten Berücksichtigung abgetreten und die hohe k. k. Regierung dringend angegangen, im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 26. Oktober 1881 auf eine ganz wesent­ liche Herabminderung der Verfachtaxen hinzuwirken sowie ersucht, das dermalige Gebührengesetz mit seinen zahlreichen Nachtragsverordnungen auch nach der Richtung einer Revision zu unterziehen, daß die bezüglichen Bestimmungen klar und allgemein verständlich abgefaßt erscheinen. 182 I. Session der 7. Periode 1890. Beilage XXX, Eine diesbezügliche Erledigung ist noch nicht herabgelangt; und es wird daher, da in allen Landestheilen Vorarlbergs laut um Reform des bestehenden Gebührengesetzes gerufen wird, einer baldigen, das Volk befriedigenden Erledigung entgegen gesehen. Ad B. 8. Alls die mit Bericht vom 25. November 1889 Z. 2762 dem hohen k. k. Finanz-Ministerium gemachte Vorlage des Landtagsbeschlusses vom 28. Oktober 1889, die hohe k. L Regierung werde ersucht, den ihr untergeordneten Finanzorganen in Erinnerung zu bringen, daß sie bei Heranziehen der Bevölkerung zu Steuern und bezüglich des Ausmaßes der letz­ teren, strengstens nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften vorzugehen haben, wurde nur insoweit erwiedert, als das hohe k. k. Finanz-Ministerium mit dem Erlasse vom 17. Febr. 1890 Z. 4328 erklärte, daß es diesen Landtagsbeschluß zur Kenntnis genommen und die landtäg­ lichen Verhandlungsakten, sowie die Besteuerung der Lorenz Rhomberg'schen Stipendienstiftung in Dornbirn betreffenden Akten, welche Besteuerung diesen Landtagsbeschluß veranlaßt hatte, mit dem Bemerken zurückgestellt, daß dasselbe unter Einem die k. k. Finanz-Landes-Direktion in Innsbruck beauftragt, sofort nach Erhalt der Besteuerungs-Akten den gegen die Besteuerung noch anhängigen Rekurs der Stiftungs-Verwaltung der Erledigung zuzuführen. Hievon wolle das hohe Haus Kenntnis nehmen. Ad B. 9. Gegenüber der Petition der Gemeinden Altach, Götzis und Mäder um Er­ leichterung bei der von den Kleingrundbesitzern betriebenen abgabefreien Branntweinerzeugung, welche in Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 28. Oktober 1889 mit Bericht vom 25. November 1889 Z. 2764 dem hohen k. k. Finanzministerium vorgelegt wurde, hat dasselbe mit dem Erlasse vom 18. Januar 1890 Z. 44714 bekannt gegeben, daß es nicht in der Lage sei, von der bereits unter der Wirksamkeit des frühern Branntweinsteuergesetzes vom 19. Mai 1884 bestandenen Bestimmung abzusehen, kraft welcher Niemand die abgabefreie Brannt­ weinerzeugung außerhalb der Gebäude und Grundflächen, die er selbst innehat bezw. bewirthschaftet, vornehmen dürfe. Ebenso könne auf die alternativ gestellte Bitte, Brennerei-Unternehmern, die keine eigene Brenn­ vorrichtungen besitzen, eine Herabsetzung der Steuer für den außerhalb ihrer Gebäude erzeugten Branntwein zu gewähren, nicht eingegangen werden. Ad B. 10. Betreffend den Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1889, daß nach der nun vollendeten Hypothekar-Erneuerung nebst dem Besitze auch der Lastenstand in den Ge­ meinden evident durchgeführt werde, hat sich der Landesausschuß am 25. November 1889 Z. 2770 an das hohe k. k. Präsidium des Oberlandesgerichtes in Innsbruck gewendet, über dessen Einschreiten das hohe k. k. Justiz-Ministerium mit dem Erlasse vom 18. April 1890 Z. 4224 die Anlegung eines bei den k. k. Gerichten gemeindeweise zu führenden Registers der Folien der den Reallastenstand betreffenden Urkunden genehmiget, und unterm gleichm Tage sub Z. 756 präs. die zur Durchführung dieser Maßregel nothwendige Circular-Verordnung erlassen hat. Mit Rundschreiben des Landesausschusses vom 29. Mai 1890 Z. 1194 ergieng an alle Gemeindevorstehungen des Landes die geeignete Verständigung und es wird nun Sache der Gemeinden sein, von dieser Einrichtung den richtigen Gebrauch zu machen und die Evidenthaltungen des Grundbesitz- wie des Lasten standes mit 183 Beilage XXX. XXX. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. jenem Fleiße und jener Aufmerksamkeit zu führen, damit die Uebersicht für Beurtheilung der Credit fähigkeit jederzeit gewonnen werden kann. Zur Förderung einer größeren Evidenz des ReallastenstandeZ in Vorarlberg und zur leichtern Auffindung der bezüglichen Urkunden im Verfachbuche hat das hohe k. k. Justizministerium mit Erlaß vom 18. April 1890 Z. 4242 (intimirt mit Bericht vom löbl. k. k. Kreisgerichts-Präsidium in Feldkirch dto. 13. Oktober 1890 Nr. 446) die Anlegung von tabellarischen Verzeichnissen angeordnet, in welche die Folien der versuchten Urkunden, insofern dieselben die Erwerbung, Uebertragung, Be­ schränkung oder Aufhebung eines Belastungsrechtes betreffen, gemeindeweise einzutragen find. Diese Verzeichnisse wurden von den einzelnen Gerichten Vorarlbergs über Auftrag des hohen Oberlandesgerichts-Präsidium in Innsbruck vom 25. April d. I. Z. 756 im Laufe des verflossenen Sommers fertig gestellt, und enthalten nach den Ortsgemeinden gesondert die Folien sämmtlicher Hypothekar-Erneuerungsanmeldungen und der übrigen auf eine Belastung sich beziehenden Urkunden seit dem 1. Juli 1887 und werden kurrent fortgesührt. Für jede Gemeinde wurde ein besonderes Verzeichnis angelegt, in welchem in Rubrik 2) die Folien aller Hypothekarerneuerungen, insoferne sie sich auf Realitäten der betreffenden Gemeinde bezogen, und in Rubrik 3) die Folien der übrigen Urkunden, welche eine seit 1. Juli 1887 zur Verfachung gelangte Aenderung des bis dahin bestandenen Lastenstandes (Schuldurkunden, Cessionen, Quittungen, Hypothekarverzugseinräumungen oder Nachstehungen u. s. w.) zum Gegenstände haben, aufgeführt erscheinen. Mit Zuhilfenahme dieser Verzeichnisse und entsprechenden Einsicht in den Verfachbüchern wird es den einzelnen Gemeinden leicht möglich, die von der Hypothekarerneuerung herrührenden Operate zu kontrolliren, zu berichügeu und zu ergänzen, und sich auf diese Weise eigene Lastenregister zu schaffen, wie auch in anderer Richtung durch die Mittheilung der Besitzveränderungsdaten seitens der Gerichte an die Gemeinden die stete Evidenzhaltung der so wichtigen Besttzstandsoperate ermög­ licht wurde. Unter Einem beehrt sich das k. k. Kreisgerichts-Präsidium in Feldkirch mitzutheilen, daß den Gemeindevorstehern oder den von denselben delegirten Organen die Einsichtnahme obiger Verzeichnisse, sowie Verfachbücher zum Behufe der Anlage oder Ergänzung der angedeuteten Register offen steht. Ad B. 11. Die Petition der Gemeindevorstehungen von Hittisau, Bolgenach, Lingenau, Ober- und Unterlangenegg und Egg, betreffend den Verkehr mit auf benach­ bartem bayerischem Gebiete gealpten Vieh, wurde in Ausführung des Landtagsbeschluffes vom 30. Oktober 1889 mit den Berichten vom 25. November 1889 Z. 2783 dem hohen k. k. Mini­ sterium des Innern und dem hohen k. k. Ackerbau-Ministerium zur eingehendsten Würdigung und Berücksichtigung vorgelegt. Die k. k. Statthalterei hat mit dem Erlasse vom 24. September d. I. Nr. 20165 bekannt gegeben, daß diesfalls zwischen dem k. k. Ministerium des Innern und der königl. bayerischen Re­ gierung Verhandlungen gepflogen wurden und bemerkt, daß, da zwischen den in dem Landtagsberichte enthaltenen Beschwerden und den Darstellungen der königl. bayer. Regierung über die bisher that­ sächlich bestandenen Maßnahmen gegenüber dem kleinen Grenzverkehre mit unserem Weidevieh nicht unwesentliche Differenzen bestehen, die k. k. Statchalterei sich angelegen fein lassen werde, die zugrunde­ liegenden respektiven Ursachen in zweifelloser Weise sicher zu stellen und seinerzeit darüber die weitere Mittheilung zu machen. 184 Beilage XXL. I. Session der 7. Periode 1890. C. Ueber die Ausführung der Landtagsbeschlüffe im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses. Ad C. 1. Den Gemeinden Brand und Bürserberg wurde der zur theilweisen Deckung der Straßenbaukosten auf der Strecke von Bürserberg bis zur Brandnergrenze in der Landtagssitzung am 19. Oktober 1889 bewilligte einmalige Unterstützungsbeitrag von 100 st. aus Landesmitteln am 22. Dezember 1889 Z. 3267 ausbezahlt. Ad 6. 2. Der Landesausschuß hat dem ihm in der Landtagssitzung vom 19., Oktober 1889 gewordenen Auftrage, im Einvernehmen mit der hohen k. k. Regierung die Regelung derOrtspolizei bezweckende Gesetzes-Vorlagen vorzubereiten und in eine der nächsten Sessionen dem Landtage in Vorlage zu bringen, diesbezugs Erhebungen gepflogen und an die hohe Regierung die Anfrage gerichtet, ob hochdieselbe geneigt sei, selbst die Ortspolizei regelnde Gesetzes-Vorlagen vorzubereiten und beim Landtage einzubringen. Die im Auftrage des Herrn Minister-Präsidenten als Leiter des k. k. Ministeriums des Innern am 23. März 1890 No. 971 gegebene ablehnende Antwort wurde mit Landesausschuß-Bericht vom 29. Mai 1890 dem hohen Landtage in Vorlage gebracht; und es hat derselbe dem vom Landesaus­ schuß gestellten Antrag in der VII. diesjährigen Sitzung am 25. Oktober seine Zustimmung gegeben. Ad C. 3. Das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium hat auf den an die hohe k. k. Statthalterei unterm 27. November 1889 Z. 2698 vorgelegten Landtagsbeschluß vom 21. Oktober 1889, im Einvernehmen mit dem hohen Ministerium des Innern unterm 21. November 1889 Z. 17390 dem von der Statrhalterei gestellten Anträge, wornach die mit der Thätigkeit der in den Rheingemeinden Vorarlbergs zu errichtenden Wasserwehren verbundenen Kosten während der Dauer der Wirksamkeit des Gesetzes vom.29. Juni 1886 R.-G.-Bl. No. 41 ex 1887 aus dem durch dieses Gesetz für die Herstellungen an den Rheinbinnendämmen bestimmten Mitteln bestritten werden sollen, beigestimmt. Bezüglich Einführung der geplanten Wasserwehr-Ordnung in den Rheingemeinden erging gleich­ zeitig an die k. k. Bezirkshauptmannschaft in Feldkirch der Auftrag das Entsprechende zu veranlassen. Was den bei diesem Anlasse vom Herrn Abgeordneten Nägele gestellten und vom Landtage ange­ nommenen Zusatzantrag, der Landesausschuß wird beauftragt, für den Fall, als der im Gesetze vom 29. Juni 1889 bestimmte Fond per 220, 000 fl. zur gänzlichen Instandsetzung der Projekten Rheinbinnendämme nicht ausreicht, auf die ihm geeignet erscheinende Weise dahin zu wirken, daß die benachteiligten Ge­ meinden in so weit entschädiget werden, daß dieseden übrigen Rheingemeinden gleich gestellt werden, Betrifft, so hat sich bisher eine Verhandlung nicht ergeben. Ad C. 4. In Angelegenheit der Herstellung des Verbindungsweges von Au-Damüls Landtagsbeschluß vom 23. Oktober 1889, wurde die hohe Regierung angegangen, eine von ihr zu gewärtigende Subvention zu bestimmen mit dem Beifügen, daß das Land dann in gleicher Weise sich betheiligen würde. Dies geschah in der Voraussetzung, daß ein Druck auf die betheiligten Gemeinden 185 Beilage XXX. XXX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags wohl kaum mit Erfolg auszuüben wäre, wenn nicht die vorbenannten zwei Faktoren eine Summe genannt hätten. Hierauf hat das hohe k. k. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 26. September 1890 Z. 19387 mittelst Statthalterei-Note vom 3. Oktober No. 23475/1. anher eröffnet, es sei nicht in der Lage, auf das hierorts am 6. September 1890 überreichte und dem genannten hohen Ministerium mit h. ä. Berichte vom 17. September 1890 Z. 21753 vorgelegte Einschreiten deä löbl. Landes­ ausschusses um Gewährung einer staatlichen Subventton zur Herstellung des Verbindungsweges von Au nach Damüls einzugehen, weil — wie schon wiederholt und zuletzt mit dem dem löblichen Landesausschusse unterm 22. Februar 1890 Z. 4240 bekanntgegebenen hohen Ministerin! - Erlasse vom 17. Februar 1889 Z. 19594 ex 1888 bemerkt wurde, — die in Rede stehende Straßenverbindung nicht von derartigem Belange und allgemeinen Interesse sei, daß die Zuwendung einer Beihilfe aus Staats­ mitteln gerechtfertiget erscheine. Ad C. 5. Die hohe Regierung wurde vom Landes-Ausschusse im Wege der k. k. Beizrkshauptmannschast Bregenz mit Schreiben vom 27. November 1889 Z. 2710 in Kenntniß gesetzt, daß zufolge Land­ tagsbeschluß vom 23. Oktober 1889, der zu errichtenden Fachschule für Maschinen­ stickerei in Dornbirn bis auf Weiteres ein jährlicher Beitrag von 300 fl. und ein fernerer Beitrag von 600 st. zahlbar in zwei Jahresraten zum Zwecke der ersten Ausstattung aus dem Landesfonde zugewendet wurde. Eine Forderung wegen einer Zahlung ist bisher nicht gemacht worden. Ad C. 6. Der Landesausschuß hat in Ausführung des Landtagstagsbeschlusses vom 26. Oktober 1889, betreffend die Vornahme der Rauschbrand-Schutzimpfung in Vorarlberg im Jahre 1890 die erforderlichen Verfügungen gleich den vorhergegangenen Jahren getroffen, die Impfungen wurden durchgeführt, der bezügliche Bericht konnte jedoch bis jetzt nicht erstattet werden. Ad C. 7. Der Landesausschuß hat zufolge der ihm nach dem Landtagsbeschlusse vom 26. Oktober 1889 ertheilten Vollmacht, betreffend die dem Vorarlberger Landwirthschaftsvereine für Beschickung der Wiener Weltausstellung im Jahre 1890 zu gewährende Unter­ stützung, demselben in der Sitzung am 29. September 1890 auf Grund des vorgelegten Ausgaben­ Verzeichnisses zur cheilweisen Entschädigung den Betrag von 800 st. aus Landesmitteln bewilliget und ausgefolgt. Ad C. 8. Das Gesuch der Gemeinde Klösterle um Holzbezug für die Fraktion Stuben aus den ärarischen Waldungen, wurde in Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 28. Oktober 1889 im Wege der k. k. Statthalterei mit Landesausschuß-Bericht vom 27. November 1889 Z. 2284 der hohen Regierung mit der eindringlichen Bitte um Gewährung in Vorlage gebracht. Eine diesbezügliche Erledigung steht noch zu erhoffen, und es wird dieselbe ehestens erwartet. Ad C. 9, 10 und 11. Dem vorarlberger Unterstützungs-Verein in Innsbruck wurde eine Unter­ stützung von 30 sl., dem Vereine zur Rettung sittlich verwahrloster Kinder auf 186 I. Session der 7. Periode 1890. Beilage XXX. Jagdberg eine solche von 200 fl. und dem Fischereiverein in Vorarlberg eine solche von 50 st. aus Landesmitteln bewilliget. Siehe Landtagsbeschlüsse vom 28. und 30. Oktober 1889. Diese drei Unterstützungs-Beträge sind vom Landesausschusse an die genannten Vereine aus­ bezahlt worden. Ad C. 12. Wegen Beschleunigung der Abwicklung der Grundentlastunysgeschäfte und Abtragung der Grundentlastungsschuld Vorarlbergs, hat sich der Landes-Ausschuß dem Landtagsbeschlusse vom 30. Oktober 1889 entsprechend, mit Schreiben vom 18. Dezember 1889 Z. 3238 an den tiroler Landes-Ausschuß gewendet. Hierauf hat dieser Landesausschuß mit Note vom 11. Januar No. 22 G.-E. erwidert, daß auch von Seite des tiroler Landtages Schritte gemacht wurden, daß die Austragung der Grundlasten­ Regulierungsgeschäfte beschleunigt und womöglich innerhalb des Jahres 1891 beendet werden. Ueber nochmaliges Einschreiten des Landesausschusses vom 27. Februar 1890 Z. 237 kam mit Note des tiroler Landesausschusses vom 28. März 1890 No. 96 eine Erwiderung, in welcher betont wurde, daß auch im Falle der beschleunigten Abzahlung des Betreffnisses Vorarlbergs, der jährlich an den Grundentlastungsfond nach Verhältniß der ursprünglichen Kapitals-Einweisung zu entrichtende Regiekosten-Beitrag hiedurch selbstverständlich nicht berührt würde, sondern vielmehr auf­ recht bleibe, da derselbe für die gemeinsame und bis zur Beendigung aller Grundentlastungsgeschäfte gemeinsam bleibende Verwaltung des Grundentlastungsfondes geleistet werden müsse. Hiedurch bliebe der Hauptzweck, den die Vorarlberger Landes-Vertretung bei Votirung des diesbezüglichen Beschlusses im Auge hatte, nicht erfüllt und der Landes-Ausschuß hat demgemäß in dieser Angelegenheit weitere Schritte unterlassen. Nach dem genehmigten Tilgungsplane wird übrigens am 31. Oktober 1895 die Verlosung der letzten Quote der verzinslichen Schuld des Grundentlastungsfondes stattfinden und kann somit am 1. November 1895 die letzte Rate an dieser Schuld bezahlt werden. Ad C. 13. Der Landes-Cultur-Jngenieur Lorenz Gaßner wurde dem Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1889 entsprechend mit Dekret vom 18. Dez. 1889 Z. 3235 beauftragt, alljährlich nachzu­ sehen, ob der Fischweg an der Wehre in Kennelbach der Art in Ordnung sei, daß dem Durchgang der Fische kein Hinderniß im Wege steht. Die Beantwortung dieses Beschlusses, daß der Fischweg in Kennelbach funktionsfähig befunden wurde, erscheint im Referate über die Thätigkeit des Cultur-Ingenieurs. Ad C. 14. In Angelegenheit der Straßen st recke von Sporen bis zum Adler in Schopp er nau, Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1889, konnten die vom Landtage in Aussicht genommenen Maßnahmen nicht eher in Angriff genommen werden, als die Sanction der ad Punkt A. 8 des Rechenschaftsberichtes des Landes-Ausschusses erwähnten Gesetzesvorlage, betreffend die Einreihung der Vicinalstraße von Lauterach—Bezau (Baienbrücke) in die Kategorie der Concurrenzstraßen I. Classe, herabgelangt war, zumal die beiden Angelegenheiten im innigsten Zusammenhänge stehen. Ad C. 15 & 16. Ein Bericht über diese beiden Punkte 1. betreffend die gepflogenen Erhebungen über die sämmtlichen auf die Frage der Volksschullehrergehalte bezüglichen 187 Beilage XXX. XXX. der Bellagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Verhältnisse, 2. betreffend das Gesuch der Gemeinde Fontanella um einen Beitrag aus Landesmitteln zur Deckung des Schulaufwandes wurde dem hohen Landtage übergeben und in der V. Sitzung am 20. Oktober ds. Js. dem landtäglichen Schulausschufse zugewiesen. Die von diesem Ausschüsse gestellten Anträge haben am 30. Oktober ds. Js. in diesem hohen Hause ihre Erledigung gefunden. Ad C. 17. Betreffend die Einführung der Institution der Naturalverpflegsstationen zur Eindämmung des Landstreicher- und Bettelunwesens in Vorarlberg wurde vom Landes-Ausschusse ein bezüglicher Gesetzes-Entwurf sammt Motiven - Bericht und ein weiterer Bericht über die gewonnenen Erfahrungen in den Ländern Ober- und Nieder-Ästerreich in Vorlage gebracht. Ueber erfolgte Zuweisung an den landtäglichen Gemeinde-Ausschuß, hat derselbe in der VII. Landtagssitzung am 25. Oktober ds. Js. über diesen Gegenstand Bericht erstattet und der hohe Landtag hat den eingebrachten Anträgen zugestimmt. Ad C. 18. Dem in der 1887er Session beschlossenen Entwürfe eines Jagdgesetzes für Vor­ arlberg wurde die Allerhöchste Sanction nicht ertheilt. Auf nochmalige Verwendung des Landes-Ausschusses beim hohen k. k. Ackerbau-Ministerium wurde mit Statthalterei-Erlaß vom 26. Juli 1890 Nr. 17647 anher bekannt gegeben, daß das k. k. Ackerbau-Ministerium bestrebt sein wird, eine eigene Vorlage, die Einführung eines neuen Jagdgesetzes betreffend, dem Landes-Ausschuß noch vor dem Zusammentritte des nächsten Landtages mitzutheilen. Die mittlerweile anher gelangte Regierungsvorlage eines neuen Jagdgesetzes für das Land Vorarlberg wurde in der VIII. diesjährigen Landtagssttzung am 27. Oktober dem volkswirthschaftlichen Ausschüße zur Berathung und Berichterstattung zugewiesen. Ad C. 19. Der als Regierungs-Vorlage eingebrachte Gesetzes-Entwurf betreffend die Entlohnung des Religions-Unterrichtes an den öffentlichen Volksschulen, welcher dem Landtagsbeschlusse vom 4. Oktober 1888 entsprechend, vom Landes-Ausschüsse einer eingehenden Prüfung unterzogen wurde, ist in der IV. Landtagssttzung am 18. Oktober l. Js. dem Schulausschusse zugewiesen worden. Die von diesem Ausschüsse gestellten Anträge haben in diesem hohen Hause am 30. Oktober die Zustimmung erhalten. II. jaidtsstud. 1. Rechnungs - Abschluß des Vorarlberger kandesfondes für das Jahr 1889. In der separaten Beilage 1 zum Berichte des Landes-Ausschusses ist die zergliederte Aufführung der nachbenannten Schlußsummen ersichtlich. Der Finanz-Ausschuß hat sich über erfolgte Einfichtsnahme und Prüfung der Bücher und ein­ schlägigen Belege von der Richtigkeit und Pünktlichkeit dieser Fonds-Verwaltung die volle Ueberzengung verschafft und erhebt daher im Einklänge mit dem Landes-Ausschusse den Antrag: 188 Beilage XXX. I. Session der 7. Periode 1890. Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger Landesfondcs für das Jahr den im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses aufgeführten Ergebnissen Gefammt-Einnahme einschließlich des vorjährigen Cassarestes per 127.987 fl. einer Gesammt-Ausgabe per 120.653 fl. und einem schließlichen Cassastand von wird richtig erkannt und genehmiget." 1869 nach mit einer 875/10 kr. 52 kr. 7.334 fl. 355/10 kr. Zu Post Nr. 13 (angelegte Interims-Kapitalien) der obgenannten Beilage 1 wäre noch zu bemerken, daß nach der letzten Rechnung pro 1888 mit Schluß dieses Jahres bei der Sparkassa Bregenz lt. Buch Nr. 2505 42.554 fl. 47 kr. fruchtbringend angelegt waren. Im laufenden Jahre wurden zurückbehoben 35.000 fl., daher verblieben 7.554 fl. 47 kr. Neuangelegt wurden 41, 554 fl. 41 kr., somit beträgt das Guthaben des Landesfondes mit Ende 1889 49.108 fl. 88 kr. und zwar in acht Salinenscheinen Nr. 2628, 2629 und 2938—2943 mit je 5000 fl., zusammen 40.000 fl., und bei der Sparkassa in Bregenz lt. Buch Nr. 2505 mit 9.108 fl. 88 kr. Ö. W. 2. Voranschlag des Vorarlberger kandesfondes pro 1891 Der Voranschlag dieses Fondes (siehe Beilage II. des Rechenschafts - Berichtes des Landesaus­ schusses), im Entgegenhalte zu den frühern Voranschlägen und den diesbezugs gemachten Erfahrungen, entspricht dem voraussichtlichen Erfordernisse; und es dürfte auch zur Deckung die Einhebung einer Umlage von 10°/0 der Hauszins- und Hausclassensteuer und 20 °/0 der Grund-, Erwerb- und Ein­ kommensteuer um so eher beibehalten und nicht erhöht werden, als die Steuervorschreibung der ersteren zwei Steuern gegenüber dem Jahre 1890 von 80.105 fl. auf 83.592 fl. und die der drei letzteren von 286.528 fl. auf 296.562 fl. sich erhöht hat, und mithin die Deckung des Erfordernisses um so leichter gefunden wird. Der in der VIII. Landtagssitzung am 27. Oktober dem Finanz-Ausschusse zur Berathung und Berichterstattung zugewiesene Voranschlag über die im Solarjahre 1891 für Abhaltnng der BezirkslehrerConferenzen mit der aproximativ angegebenen Summe von 416 fl. £). W. kann hiemit auch seine Deckung und Erledigung finden. Der Finanz-Ausschuß erhebt demnach den Antrag: Das hohe Haus wolle beschließen: „Dem Voranschläge des Vorarlberger Landesfondes pro 1891 wird nach den in der Beilage II. des Landesausschuß-Berichtes aufgeführten Ziffern mit dem GesammtErfordernisse von 72.000 fl. die Zustimmung ertheilt, und zur Deckung die Einhebung einer Umlage von 10°/0 der Hauszins- und Hausklassensteuer und 2O°/o der Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer bewilliget." UI. Gritudtilttafimlgsfoud. 1. Rechnungs - Abschlüsse pro 1889. a. Des mit Tirol gemeinsamen GruodentlastnngSfondes. Dieser von der Tiroler Landesbuchhaltung verfaßte und vom wohldortigen Landes - Ausschüsse mit Note vom 18. Juni 1890 Nr. 216 hieher übermittelte Rechnungs-Abschluß pro 1889 weiset aus: 189 Beilage XXX. XXX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. ein Activum von ein Passivum von 1.216.300 fl. 14 5/10 kr. 1.159.967 fl. 86 5/10 kr. daher ein Activum von 56.332fl. 28kr. Hiezu den Werth der dem Fonde gehörigen Realitäten 296 fl. — kr. ergibt einen Gesammt-Vorschlag von . . 56.628 fl. 28 kr. Die Verwaltung dieses Fondes liegt bekanntlich in den Händen des Tiroler Landesausschusses und hier haben nur die Rechnungs-Abschlüsse vorgelegen, welche ziffermäßig als richtig befunden wurden. b. Betreffend die Grundentlastungssondsschuld des Landes Vorarlberg. Die Schuld des Landes Vorarlbrrg an dem tirol-vorarlbergischen Grundentlastungsfond beziffert sich am Schlüsse des Jahres 1888 auf . . . . 16.897 fl. 17 kr. Zuwachs an Renten.............................................. 844 fl. 86 kr. an Regiekosten 538 fl. 80 kr. zusammen 18.280 fl. 83 kr. Ueber erfolgte Abstattung der 1 o/gigen Steuerzuschläge per .... 3664 fl. 62 kr. und Zahlung an Regiekosten im präliminirten Betrage von . . . 474 fl. — kr. zusammen reduzirt sich die Schuld des Landes Vorarlberg mit Ende 1889 auf 4.138 fl. 62 kr. 14.142 fl. 21 kr. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die vorgelegten Rechnungs-Abschlüsse des mit Tirol gemeinsamen Grund entlastungsfondes und der auf das Land Vorarlberg entfallenden Grundentlastungsfondsschuld für das Jahr 1889 nach den voraufgeführten Schlußansätzen werden für genehm erklärt." S. Voranschläge pro 1891, a. Der Voranschlag des mit Tirol gemeinsamen Grnndentlastungsfondes. Das, wie die Rechnungs-Abschlüsse von der Tiroler Landesbuchhaltung verfaßte Präliminare pro 1891 ausweist, schließt mit einem Gesammt-Erforderniß von . . 269, 642 fl. —. mit einer Bedeckung von . . . . . 267, 282 fl. —. Es ergibt sich demnach ein Abgang von 2, 360 fl. —., welcher in den Kassa-Ueberschüssen seine Bedeckung finden wird. b. Den Voranschlag pro 1891 betreffend die auf das Land Vorarlberg entfallende Grmdenüaftungsfonds Schuld. Die Schuld des Landes Vorarlberg mit Schluß des Jahres 1890 ist prälimimrt auf 11.171 fl. — kr. die Kapitalsdeckung durch l°/0 Zuschläge über Abzug des Zinsenerfordniffes per 559 fl.mit 3.374 fl. — kr. daher sich die Schuld des Landes Vorarlberg mit Schluß des Jahres 1891 auf . . . 7.797 fl. — kr. reduzirt. 190 Beilage XXX. I. Session der 7. Periode 1890» (Die auf das Land Vorarlberg entfallenden Regiekosten werden laut Landtagsbeschluß vom 31. August 1070 nicht mehr mit den nach Deckung der Jahresrente der Landesschuld erübrigenden SteuerzuschläLLn, sondern direkt aus dem Vorarlberger Landesfonde bestritten und erscheinen pro 1891 mit 505 st. O. W. veranschlagt.) Indem die Ansätze dieser unter a. und b. genannten Voranschläge den diesbezugs in den Vor­ jahren gemachten Erfahrungen entsprechen, wird vom Ausschüsse beantragt: Der hohe Laudtag wolle beschließen: „Die vorgelegten Voranschläge pro 1891 des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes und des das Land Vorarlberg betreffenden Grundentlastungsfondes nach den unter a. und b. aufgeführten Schlußsummen zu genehmigen und für das Erforder­ nis Vorarlbergs eine Umlage von l°/0 zu den direkten Staatssteuern zu bewilligen." IV. Landes' Clllturfoud. L Rechnungs - Abschluß für das Jahr 1889. Der Finanz-Ausschuß hat die Rechnung des Vorarlberger Landes-Eulturfondes (stehe Rechnungs­ Abschluß in Beilage 2 zum Rechenschaftsberichte) für das Jahr 1889 mit einer Gesammt-Einnahme von 37.403 st. 67 kr. Gesammt-Ausgabe von . 1.714 fl. 71 kr. und mit dem schließlichen Vermögen von richtig erkannt und stellt den Antrag: 35.688 fl. 96 kr. Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger Landes-Eultursondes pro dem schließlichen Vermögen per 35.688 fl. 96 kr. wird genehmiget." 1889 mit 2. Voranschlag des Landes - Lulturfondes pro J89J. Die in diesem Voranschläge gemachten Ansätze in den Rubriken des Erfordernisses sowohl, als auch in denen der Bedeckung erscheinen der Voraussicht und der in dieser Fondsbewegung gewonnenen Erfahrung entsprechend, daher wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschtießen: „Der Voranschlag des Lands-Eulturfondes pro 1891 mit den nach Beilage III. vom Landes - Ausschüsse vorgelegten Erforgerniß- und Bedeckungs-Schlußsummen von je 3000 fl. wird anerkannt und gutgeheißen." V. KrMkaiitrsorglttrg. Nach Beilage 3 zum Rechenschaftsberichte des Landes-Ausschusses, übereinstimmend mit dem Rechnungs-Abschluß des Landesfondes pro 1889 in der bezüglichen Post, ist der Aufwand für die im Jahre 1889 in öffentlichen Anstalten verpflegten Landes-Angehörigen, für welche auf Grund der ausgestellten Armuthszeugnisse die Kosten aus dem Landesfonde vergütet wurden: 1. für Krankenverpflegskosten 1.971 fl. 62 kr. 2. für Findel- und Gebärhauskosten 442 fl. 59 kr. 3. für Jrrenverpflegskosten 4.924 fl. 37 kr. zusammen 191 7.338 fl. 58 kr. Beilage XXX. XXX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. ItrtnotrfotgnMg. X. Haushalts- Rechnung der Landes-Irrenanstalt valduna pro 4889. Die Haushalts-Rechnung der Landes-Irrenanstalt Valduna wurde von der dortigen Verwaltung verfaßt, dem Landes-Ausschuß vorgelegt und vom Landesausschuß - Mitgliede Herrn Johann Kohler einer Prüfung unterzogen. Dieselbe weiset aus: Gesammt - Einnahmen 39.978 st. 30 kr. Gesammt - Ausgaben 35.602 fl. 60 kr. daher mit Ende 1889 einen Cassa-Ueberschuß von . . 4.375 fl. 70 kr. Diese vom Finanz-Ausschusse in allen Details revidirte Rechnung ist, bis aus ein zu Beleg 130 nicht beigebrachtes Detailbeleg über 54 kr. Frachtauslagen, in Ordnung und kann somit als richtig angesehen werden. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Haushalts-Rechnung der Landes-Irrenanstalt in Valduna pro 1889 mit einem Cassa-Ueberschuß von 4.375 fl. 70 kr. Ö. W. wird die Genehmigung ertheilt." 2. Voranschlag für den Haushalt der Landes-Irrenanstalt valduna pro 1891* Der Voranschlag für den Haushalt der Landes-Irrenanstalt in Valduna pro 1891 wurde wie die Haushalts-Rechnung von der dortigen Verwaltung verfaßt und dem Landes-Ausschusse unterbreitet. Derselbe weiset aus: Gesammt-Einnahmen 37.206 fl. 26 kr. Gesammt-Ausgaben 39.222 fl. 90 kr. daher einen Abgang von .... 2.016 fl. 64 kr. Dieser Voranschlag entspricht den in den Vorjahren gewonnenen Erfahrungen und ist in demselben eine wesentliche Abweichung von dem Voranschläge pro 1890 nicht zu finden, daher beantragt wird: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag für den Haushalt der Landes-Irrenanstalt Valduna pro 1891 nach den voraufgeführten Schlußsummen wird genehmiget." Der Krankenstand in dieser Anstalt wechselte in der Zeit vom September 1889 bis September 1890 zwischen 117 und 124 Irren. VII. IchnldtilftanL aus Aulaß der Herstellung der Zandes-Irreuaustalt Kalduua. Mit Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1889 wurde das Guthaben der Sparcassa in Feldkirch per 57.611 fl. 44 kr. Ö. W. zu 41/2°/0 zinslaufend seit 1. Januar 1889 als richüg anerkannt. Die Zinsen für das Jahr 1889 sind berichtiget und am Kapital der Betrag von 17.611 fl. 44 kr. am 30. November 1889 an die Sparcassa in Feldkirch abgezahlt worden, wofür die Em­ pfangsbestätigung vorliegt. Diese Schuld ist somit auf den Betrag von 40.000 fl. Ö. W. reduzirt und es war beim Stande der Landescassa der Landes-Ausschuß in der Lage, auch hievon pro 1. Nov. d. I. eine weitere Abzahlung von 10.000 fl. anzukündigen, welche zur Verfallszeit auch anstandslos erfolgen kann. Das hohe Haus wolle diese Mittheilung zur Kenntnis nehmen und beschließen: „Das Guthaben der Sparcassa Feldkirch per 40.000 fl. Ö. W. zu 41(1 °/0 zins­ laufend seit 1. Januar 1890 wird als richüg anerkannt." 192 Beilage XXX. I. Session bet 7. Periode 1890. VIII. Gemeiubt - Allgkltgruheitkn. Die von sämmtlichen Gemeinden Vorarlbergs im Jahre 1889 prälimirten Gemeinde-Umlagen 496.057 fl. 67 kr. beziffern sich auf zusammen Im Vergleiche zum Vorjahre 1888 pr 483.699 ff. 435/10 kr. zeigt sich eine Vermehrung um 12.358 fl. 235/10 kr. Für das Jahr 1890 liegen von 101 Gemeinden die Gemeinde-Voranschläge vor und war für keine derselben die Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen (Sanction nothwendig. Die auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 9. September 1884 eingeleitete Revision der Gemeinde-Rechnungen und Inventare wurde auch im abgelaufenen Jahre in eindringlicher Weise durch das Landesausschuß-Ersatzmilglied Herrn Martin Thurnher, als vom Landes - Ausschüsse be­ stellten Referenten, fortgesetzt und der Landes-Ausschuß hat bei Erledigung der vorgelegten Operate sich die Ueberzeugung verschafft, daß sich die meisten Gemeinde-Vorstehungen bemühen, den ihnen ertheilten Belehrungen und Aufträgen nachzukommen, und daß hiedurch der wichtigste Zweig des Gemeindelebens immer mehr und mehr in geordnete Bahnen gebracht wird, daß aber auch die Fort­ setzung dieser Rechnungs-Revisionen als höchst nothwendig sich darstellt. Bewilligungen zum Verkauf oder Tausch von Gemeindegründen erhielten die Gemeinden Bürs, Bludenz, Zwischenwasser, Lorüns, Röthis, Rieden, Au, Klösterle, Dalaas, Jnnerbraz, Dornbirn, Rütziders, Schlins und Riefensberg, dann die Gemeinde Thüringen zum Verkaufe einer Feuerspritze. Bewilligung zur Aufnahme von Darlehen wurden gegeben den Gemeinden Hohenems für 8000 fl., Feldkirch für 12.700 fl., Wolfurt für 2000 fl., Dornbirn für 8500 fl., Blons für 1000 fl., Ludesch für 1600 fl., Zwischenwasser für 9000 fl. und Meiningen für 3000 fl. Ö. W. Zufolge Landesausschuß-Sitzungsbeschluß vom 19. Dezember 1889 wurden sämmtliche Gemeinde-, vorstehungen des Landes mittelst Rundschreiben vom 20. Dezember 1889 Z. 3251 aufgefordert, im Interesse der ungeschmälerten Erhaltung des Gemeinde-Eigenthums, die den Gemeinden eigenthüm­ lichen Gebäude entsprechend gegen Feuerschaden zu versichern. Der Landesausschuß hat überhaupt auf dem Gebiete des Gemeindewesens unverkennbar im Interesse und zum Wohle der einzelnen Gemeinden beziehungsweise des ganzen Landes vieles geleistet, daher der Antrag erhoben wird: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Das Vorgehen des Landesausschusses in Gemeinde-Angelegenheiten wird zur ge­ nehmigenden Kenntnis genommen." IX. Stipribiri iib Stiftungen. 1. Das eine der von Weiland Kaiser Ferdinand I. gegründeten Studien-Stipendien im Betrage von 210 fl. Ö. W. für Techniker aus Vorarlberg wurde mit Kundmachung vom 30. September 1889 Z. 2389 zur Wiederbesetzung vom Schuljahre 1889/90 an ausgeschrieben, ohne daß sich darum ein Bewerber gemeldet hätte. Eine neuerliche Ausschreibung für das Schuljahr 1890/91 ist erfolgt. Wenn auch diese Ausschreibung erfolglos bleibt bezw. sich kein Bewerber finden sollte, so dürfte es angezeigt erscheinen, in Erwägung zu ziehen, ob nicht hohen Orts die Bitte zu stellen wäre, daß dieses dem Lande Allergnädigst gewidmete Staatsstipendium für Techniker auch auf Studirende der Medicin ausgedehnt werden darf. Der Ausschuß stellt somit den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß werde beauftragt, in diesem Sinne hohen Orts die Bitte zu stellen." Das andere der von Weiland Kaiser Ferdinand I. gegründete Studien-Stipendium für Techniker aus Vorarlberg im Betrage von 210 fl. ö. W. ist noch im Genuffe des Schülers an der allgemeinen 193 Beilage LLX. XXX, der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Bildhauerschule in Wien' Johann Georg Matt in Rankweil und zwar auf Grund der Allerhöchsten kaiserlichen Entschließung vom 16. Oktober 1885. 2. Das Süpendium aus dem Landesfonde für Thierarzneischüler aus Vorarlberg im Betrage von 220 fl. ö. W. wurde auf Grund der erfolgten Ausschreibung in der Landesausschußsitzung am 28. November 1889 vom Schuljahr 1889/90 an den Anton Raidel aus Koblach, Studirender am k. k. Thierarznei - Institute in Wien, verliehen und ist derselbe noch im Genusse desselben. 3. Die zwei Vorarlberger Staatsstiftsplätze in den Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten genießen dermalen die zwei Zöglinge der k. k. Militär-Unterrealschule in St. Pölten Eckhart Rhomberg aus Dornbirn und Hugo Anfang aus Bregenz. 4. Die unterm 30. September 1889 erfolgte Ausschreibung des Stipendiums von 180 fl. zum Besuche des Hufbeschlags-Lehrkurses in Graz blieb wieder erfolglos. Ob dieses Süpendium nochmals ausgeschrieben oder anders darüber verfügt werden solle, dürfte am ehesten der Landesausschuß zu beurtheilen in der Lage sein, und es stellt somit der Ausschuß den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird beauftragt und ermächtiget diesfalls nach seinem eigenen Ermessen das ihm geeignet Scheinende zu veranlassen." 5. Herrn Dr. Anton Jusselffche Stiftung für Stipendien zur Bildung von Volksschullehrern in Vorarlberg. Im Punkte 5 der von dem am 23. Juli 1878 verstorbenen Herrn Landeshauptmann Dr. Anton Jussel in Bregenz, errichteten letztwilligen Anordnung dto. 5. Dezember 1871 hat derselbe unter Anderm bestimmt: „daß nach dem Ableben seiner Schwester Josestne Jussel, von der zweiten Hälfte seines Nachlasses Ein Drittel beziehungsweise Ein Sechstel des Ganzen dem Lande Vor­ arlberg für Stipendien zur Bildung von Volksschullehrern zufallen solle." Josefine Jussel ist am 27. Januar 1890 mit Tod abgegangen und es bestand das derselben zum Nutzgenusse überlassene und von dem Herrn Landeshauptmann Karl Graf Belrupt verwaltete Nachlaßvermögen des Herrn Dr. Anton Jussel an ihrem Todestage zusammen in 42, 435 fl. 50 kr. Oe. W., wovon Ein Sechstel mit 7072 fl. 58 kr. Oe. W. gemäß obiger Testamentsbestimmung dem Lande Vorarlberg zukommt. Für die bezügliche Verwaltung und Schlußrechnung ist dem Vermögens -Verwalter Herrn Carl Graf Belrupt gemäß Zuschrift des löblichen k. k. Bezirksgerichtes Bregenz dto. 15. April 1890 No. 2722/IV. 303 ex 1878 das gerichtliche Absolutorium ertheilt und sohin in IV. Landesausschußsttzung am 30. April 1890 die Uebernahme dieses Betrages pr. 7072 fl. 58 kr. Oe. W. in die Verwaltung des Landes erfolgt. Das hohe Haus wolle diese Mittheilung beziehungsweise die vom hochherzigen Sttster getroffene Verfügung dankend zur Kenntnis nehmen. X. Iaoalideu-Stistnug des Aorarlberger SSazerdaudes. Rechnungs-Abschluß pro 1889* Die in allen Theilen richtig erkannte Rechnung dieses Fondes schließt mit einem Vermögen von 818 fl. 68 kr. Einnahmen im Jahre 1889 . . . . 32 fl. 52 kr. Ausgaben im Jahre 1889 . Zusammen . . . 851 fl. 20 kr. 30 fl. — kr. Somit schließliches Vermögen .... 821 fl. 20 kr. Im Genusse dieses Stipendiums ist der Patental-Jnvalide Josef Anton Peter von Hohenems auf Grund des Landesausschuß-Beschlusses vom 15. Mai 1889. 194 Beilage XXX. I. Session der 7. Periode 1890. Der Ausschuß beantragt: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungs-Abschluß der Znvalidenstiftung des botarlberger Sängerbundes pro 1889 mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen von 821 fl. 20 fr. Oe. W. richtig erkennen und genehmigen." XI. Mehseuchenfoude. Rechnungs-Abschlüffe pro 1889. a. Betreffend den Fond für Einhufer. Die geprüfte und richtig befundene Rechnung dieses Fondes ergibt am Schlüsse des Jahres 1888 ein Fonds-Vermögen -von 2549 fl. 55 fr. hiezu die Einnahmen im Jahre 1889 . . 614 fl. 40 fr. Zusammen ... . . . 3163 fl. 95 fr. 6 fl. 155/10 fr. bleibt mit Schluß des Jahres 1889 ein Bermögensstand von 3157 fl. 795/10 fr. Die Ausgaben hievon ab b. Betreffend den Fond für Rinder. Die Rechnung dieser Fonds-Verwaltung ist vom Ausschüsse ebenfalls als richtig befunden und ersannt worden. Dieselbe schließt mit Ende des Jahres 1888 mit einem Fonds-Vermögen von ... 23.825 fl. 01 fr. Hiezu die Einnahmen im Jahre 1889 . 1.477 fl. 10 fr. Zusannnen 25.302 fl. 11 fT Die Ausgaben hievon abper . . . bleibt mit Schluß des Jahres 1889 Vermögensstand von Gemäß Landesausschuß-Beschluß vom 31. Januar § 6 int Landes-Gesetze vom 27. Dezember 1881 für den dieses Fondes per 20.000 fl. ist bereits überschritten — von 20 fr. per Stück, wie bisher eingehoben. . ein 6 fl. 155/10 fr. 25.295 fl. 955/10 fr. 1889 Punft V., wurde auf Gründ des Rinderfottd seine, — die normirte Höhe für den Fond für Einhufer eine Umlage Der Ausschuß erhebt den Antrag: „Der hohe Landtag wolle die Rechnungs-Abschlüsse der beiden Viehseuchenfonde pro 1889: a. Einhüferfond mit einem Vermögensstand von 3157 fl. 795/10 fr., b. Rinderfond mit einem Vermögensstand von 25.295 fl. 955/10 fr., genehm halten", XII. jkuerwehrfind. Rechumrgs Abschluß pro 1889. Nach dem erfolgten Rechnungs-Abschuß pro 1888 betrug das Vermögen des Feuerwehrfonbes 842 fl. 80 fr. Hiezu die Einnahmen anno 1889 .... 1592 fl. 58 fr. Zusammen Die Ausgaben im Jahre 1889 hievon ab per 2435 fl. 38 fr. 530 fl. — fr. ergibt einen Vermögensstand mit Schluß des Jahres 1889 von 195 1905 fl. 38 fr. XXX. der Beilagen zu den steiwgr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage XXX. Der Intention des Feuerwehrfondes entsprechend, wurden die freiwilligen Feuerwehren in Zwischenwasser, Tists, Riefensberg, Feldkirch und Schruns mit je 100 fl. und ein verunglückter Feuerwehrmann in Bregenz mit 30 fl., zusammen mit 530 fl. Oe. W. Unterstützungsbeitragen betheilt. Die Prämien-Cinnahme der 19 Versicherungs-Gesellschaften, welche im Lande Vorarlberg Ver­ sicherungs-Aufnahmen haben, beziffert sich auf 155, 955 fl. 20 kr. Hievon ist der l°/oige Feuerwehr­ Fondsbeitrag mit 1559 fl. 60 kr. richtig einbezahlt und auch verrechnet worden. Der Finanz-Ausschuß hat die Verbuchung aller dieser Fondsgelder, sowie den bezüglichen Rechnungs-Abschluß vollkommen richtig gefunden und stellt hierauf den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger Feuerwehrfondes pro 1889 mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen von 1905 fl. 38 kr. wird genehmiget." Referat über die Thätigkeit des LandeS-Cultur-Jngenieurs Lorenz Gaßner in dem Zeiträume vom 1. Oktober 1889 bis 29. September 1890. Die Arbeiten des Landes-Cultur-Jngenieurs außerhalb des Domicils umfassen 18, im Rechen­ schaftsberichte des Landes-Ausschusses näher unb detaillirt aufgeführte Gegenstände, währenddem die im Bureau erledigten Arbeiten auf 7 Gegenstände sich erstrecken. Außerdem wurden noch andere Arbeiten für die Landes-Ausschuß-Kanzlei besorgt, was vom hohen Haus zur Kenntnis genommen werden wolle. Am Schluffe dieses Berichtes muß anerkennend hervorgehoben werden, daß der Landes-Ausschuß bei Behandlung der vielen ihm vorgelegenen Agenden mit großem Fleiß, Gründlichkeit und Objek­ tivität zum Wohle des Landes seines Amtes waltete. Der Finanz-Ausschuß hat daher nur eine angenehme Pflicht zu erfüllen, wenn er in diesem hohen Hause erhebt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem abgetretenen Landes-Ausschuffe von Vorarlberg wird für sein objektives und erfolgreiches Wirken der Dank des Landes ausgesprochen. Bregenz, am 31. Oktober 1890. I. Nägele, M. Reisch, Obmann. Berichterstatter. 196