Dateigröße | 135.15 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 01.07.2021, 19:32 |
Gemeinde | Landtag |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | ltm_,ltp07,lt1890,ltb1890,ltb0 |
Dokumentdatum | 2021-07-01 |
Erscheinungsdatum | 2021-07-01 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | Landtag-Selbständiger Antrag |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
XXXVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. I. Session der 7. Periode 1890. Beilage XXXVII. Hoher Landtag! Bekanntlich empfehlen und unterstützen die österreichischen und deutschen Regierungen die Spar und Darlehenskassen nach System F. Raiffeisen. Auch in mehreren Kronländern Oesterreichs werden diese Institute nach verschiedenen Richtungen unterstützt. Wenn man sich diese Raiffeisischen Darlehensvereine etwas näher ansteht, muß doch anerkannt werden, daß dieselben einen guten, in volkswirthschaftlicher Beziehung sehr nützlichen Zweck verfolgen. Der Personalkredit wird gehoben, der Landwirth kommt in die Lage, einerseits seine momentan flüssigen Gelder auch in kleinen Beträgen und nur für kurze Zeit auf die bequemste Weise anzu legen, andererseits im Bedarfsfälle schnell und billig Geld zu bekommen, insbesondere aber erweisen sie sich dadurch als ersprießlich, daß sie sich zum Zwecke setzen, unverschuldeten durch Unfälle be troffenen Landwirthen durch entsprechende Vorschüsse über die momentanen Schwierigkeiten wegzu helfen, sowie auch Darlehen zum Zwecke der Verbesserungen in der Landwirthschaft, z. B. für Meliorationen rc. zu gewähren. Nach den bis jetzt bei Gründung solcher kleinen Kassen nach dem System F. Raiffeisen ge machten Erfahrungen, besteht für dieselben für die erste Zeit eine nicht unwesentliche Schwierigkeit darin, daß sie die ersten eingehenden Gelder nicht gleich schon der zweckentsprechenden Verwendung zuführen können, sondern zu den ersten nothwendigen Anschaffungen der Einrichtung (Bücher, Kassa rc.) hernehmen oder für diesen spiellen Zweck Geld entlehnen und verzinsen müssen. Um das Jnslebentreten solcher Kassen zu erleichtern, wird gestellt der Antrag r Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuß wird ermächtigt, in berücksichtigungswerthen Fällen bei Grün„dung von weiteren Raiffeisischen Kassen im Lande Vorarlberg im Jahre 1891 aus „Landesmitteln zur ersten Anschaffung der nothwendigen Einrichtung Unterstützungs„beiträge im Betrage von je 50 bis höchstens 100 Gulden zu gewähren." Aregenz, am 4. November 1890. Jodok Fink, Landtagsabgeordneter. 209 |