18891231_ltb0011890_Rechenschaftsbericht_Landesausschuss_1890

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Letzte Änderung 01.07.2021, 19:33
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1890,ltb1890,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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L der Beilagen zu den steiwgr. Protokollen des Vorarlberger Landtags I. Session. 7. Periode 1890. Beilage I. Rechenschafts-Bericht des für den I. ordentlichen Landtag der VII. Periode 1890. ------ *--------- — Im Sinne der Landes-Ordnung und gemäß der herkömmlichen Gepflogenheit wird hiemit folgender Bericht über die Thätigkeit des Landes-Ausschusses seit der letzten Landtags-Session erstattet: I. Ueber die Ausführung der vollziehbaren Andtagsbeschlüffe der letzten Session. A. Jener, welche der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion bedürfen. Dieselbe wurde erwirkt: 1. 2. 3. 4. Für den Landtagsbeschluß vom 16. Oktober 1889, enthaltend die Gesetzes-Vorlage, womit die §§ 3 und 12 des Gesetzes vom 1. Oktober 1887 betreffend die Einführung von Jagdkarten abgeändert werden, laut Allerhöchster Entschließung vom 1. April 1890. Für den Landtagsbeschluß, vom 23. Oktober 1889 betreffend den Gesetzes-Entwurf über die Haltung von Zucht stieren, laut Allerhöchster Entschließung vom 27. Juli 1890. Für den Landtagsbeschluß vom 26. Oktober 1889 enthaltend den Entwurf eines Gesetzes, womit eine Gemeinde-Wahlordnung für das Land Vorarl­ berg erlassen wird, gemäß Allerhöchster Entschließung vom 29. Juni 1890. Für den Landtagsbeschluß vom 28. Oktober 1889 betreffend den Entwurf eines Gesetzes, womit der § 10 der Feuerpolizei« und Feuerwehr-Ordnung für das Land Vorarlberg vom 18. Februar 1888 L.-G.-B. No. 18 abge­ ändert wird, laut Allerhöchster Entschließung vom 21. Februar 1890. I. der Beilagen zu dm stenogr. Protokollen des, Vorarlberger Landtags. Beilage I. 5. Für die Landtagsbeschlüsse vom 30. Oktober 1889 betreffend die für das Jahr 1890 einzuhebenden Landesumlagen von 10% Zuschläge zur Haus­ klassen- und Hauszinssteuer, 20% zur Grund-Erwerb- und Ein­ kommensteuer für den Landesfond und von 1% Zuschlag zu den direkten Staatssteuern für den Grundentlastungs-Fond, laut Aller­ höchsten Entschließungen und zwar bezüglich des Landesfondes vom 14. Dezember 1889 und bezüglich des Grundentlastungsfondes vom 5. Dezember 1889. Die Allerhöchste Sanktion wurde nicht ertheilt: 6. 7. Dem Landtagsbeschluß vom 21. Oktober 1889 enthaltend ds-ü Entwurf eines Gesetzes wodurch die §§ 21, 22, 27, 40, 41, 45, 90 und 96 der Gemeinde­ Ordnung für Vorarlberg abgeändert werden sollten, mit Allerhöchster Entschließung vom 9. Januar 1890. Ein diesbezüglicher rectificirter Gesetzes-Entwurf sammt Motiven-Bericht wird der h. Landesvertretung in dieftr Session sepaxgt jji Ber­ lage gebracht werden; Den vom Landtage in der Sitzung am 23. Oktober 1889 beschlossenen Gesetzes-Entwürfen, betreffend: I. die Abänderung des § 79 der Gemeinde-Ordnung für Vorarlberg, und II. betreffen die Vermögens steuer zur Deckung der Gemeinde-Erfordernisse, laut Allerhöchster Entschließung vom 21. Februar 1890. Die Gründe der Ablehnung sind in der den Acten beiliegenden Statthalterei-Note vom 11. Februar 1890 No. 3392 enthalten. Der Allerhöchsten Sanktion steht noch entgegen: 8. Der Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 188.9 betreffend den Gesetz-Entwurf mittelst welchem die Vieinalstraße von Lauterach-Bezau (Baienbrücke) in die Kategorie der Coneurrenzstraßen I. Classe eingereiht wird. Diesfalls hat die L k. Statthalterei auf Grund des h. Erlasses des t t; Ministeriums des Innern vom 27. Juli 1890 No. 12628 mit Note vom 12. August d. I. No. 18253 mehrfache Aufklärungen und Erhebungen atimfangt, die noch zu pflegen und s. A in h. Vorlage zu bringen sind. '* h1".-? nissig n .V! .. Vf'jJjj'C . ■' ■ . i, " B. Ueber die Ausführung der kandtagsbeschlüsse nacb §§ |8 und . der Landes-Drdnung. 1, Der Landtagsbeschluß vom 19. Oktober 1889 womit der Landes-Ausschuß beauftragt wurde, an die hohe k. k. Regierung eine Vorstellung zu richten, dahin­ gehend, es sei die gesetzliche Regelung des Vorspannswesens, be­ ziehungsweise die entsprechende Vertheilung der Vorspannslasten auf die einzelnen Gemeinden mit thunlich st er Beschleunigung in An­ griff zu nehmen und durchzuführen, wurde mit dem Berichte vom 22. November 1889 Z. 2683 dem hohen k. k. Ministerium des Innern zur hochgeneigten Würdigung in Vorlage gebracht. Trotzdem, dgß in gleicher Angelegercheit guch Seitens der Tiroler Landesvertretung Beschlüsse gefaßt und hohen Orts vorgelegt wurden, ist diesbezugs eine Erlediguug nicht herabgelangt. 2 Beilage l. I. Session der 7. Periode 1890. Der Landtagsbeschluß vom 21. Oktober 1889 dahingehend: die Hohe k. k. Regierung tvird än gegangen, die Einbe r ufung der La ndesschühen und Reservist en nicht auf Sonntage, in Fällen unabweisbarer Nothw endigkeit aber auf eine spätere Stunde zu verlegen, wurde mil dem Berichte vom 22. Novbr. 1889 3* 2697 dem hohen k. k. Landesvertheidigungs-Ministerium vorgelegt. — Eine Erledigung hierüber ist nicht eingelangt. 3. Die in der VUL Landtagssitzung am 23. Oktober 1889 beschlossene Vorstellung an das hohe k. k. Finanz-Ministerium des Inhaltes: daß hochdas selbe die geeignete Verfügung treffen wolle, daß von Seite der Finanzbehörden die Allerhöchste Entschließung vom 11. Januar 1860 L.-G.-B. No. 2 be­ treffend die Herabsetzung der Eigen thuiüs-Uebertragungsgebüh ren von bäuerlichen Besitzungen Grundstücken in der den Intentionen derselben entsprechenden Weise zur Durchführung gelange und daß zu diesem Zwecke insbesondere die begründete Begutachtung der be­ treffenden G emeinde-Vorstehung darüber, welche Besitzung »der welsches Grundstück als „bäuerlich" anzusehen sei, maßgebend sein soll — wurde unterm 22. November 1889 Z. 2709 ausgeführt. — Eine definitive Erledigung hierüber ist dem Landesausschusse nicht zugekommen. 4; Auf den Landtagsbeschluß vom 26. Oktober 1889 womit die h. k. k. Regierung aufge­ fordert wird, im Sinne des Landtagsb eschlufses vom IS. Dezember 1885 und der im bezüglichen Berichte aufgestellten Forderungen in eine Revision der Ausführungs-Verordungen zum Gesetze vom 8. März 1885 (Arbeiter-Ordnung) einzugehen, sowie weitere die Einhaltung der Sonntagsruhe und mit ihr die Sonntagsheiligung fördernde legislative Maßnahmen zu treffen — (dem h. k. k. Ministerium des Innern mit Bericht vom 22. November 1'889 Z. 2735 in Vorlage gebracht) hat dasselbe mit dem Erlasse vom 24. Dezember 1889 Z. 5190 eröffnet, daß dieser Beschuß dem k. k. Handels­ Ministerium zur competenten weiteren Verfügung abgetreten wurde. — Ein Bescheid ist uns von diesem nicht zugekommen. 5. Der Landtägsbeschluß vom 26. Oktober 1889, dem hohen k. k. LandesvertheidigungZMinisterium und dem k. ck. Reichskriegs-Ministerium ntfi den Berichten vom 25, No­ vember 1889 Z. 2757 in Vorlage gebracht, fand Seitens beider dieser hohen Behörden geneigte Berücksichtigung. Das Reichskriegs-Mimsterium hat mit dem Erlässe vöm 9. März' 1390 Abth. 2 Nr. 1298 gestattet, da'ß die in den Gemeinden des Gerichtsbezirkes Montafon heimatberechtigte nicht active Mannschaft des Heeres in Anbetracht der dort herrschenden Erwerbsverhaltnisse bis auf Wei­ teres ausnahmsweise nur im Frühjahre (April) zu den periodischen Waffenübungen herangezogen werde, gleichzeitig aber auch ausgesprochen, daß dieses ausnahmsweise Zugeständniß jedoch im Allgemeinen nicht auf die andern Theile des Landes ausgedehnt werden darf. Mit dem Erlasse des k. k. Landes-Vertheidigungs-Ministeriums vom 25. November 1889 Nr. 2757 hat dasselbe verfügt, daß um den persönlichen Interessen der Ländesschützen des Montafoner-Thales^soweit thunlich zu ent­ sprechen, jährlich im Monate Oktober eine Nach-(Fremden)-Waffen ­ übung beim Landesschützen-Bataillon Vorarlberg Nr. X stattfindet. Eine anderweitige Begünstigung vermochte diese hohe Stelle nicht zu gewähren. 6. Mit dem Berichte vom 25. November 1889 Z. 2757 wurde dem hohen k. k. Finanz­ Ministerium gemäß Landtagsbeschlüß vom 28. Oktober 1889 die Petition der Ge­ 2. 3 Beilage I. I. der Beilagen zu de« stcnogr. Protokollen. des Vorarlberger Landtags. meinden von Montafon in Angelegenheit der Gebäude steuer zur ein­ gehenden Würdigung und thunlichsten Berücksichtigung abgetreten und damit die Bitte verbunden, ehestens eine den Verhält.nissen des Landes und den Anforderungen der Gegenwart entsprechende Ab­ änderung des Gebäudesteuergesetzes vom 2. Februar 1882 im Wege der Reichsgesetzgebung zu veranlassen. Eine Erledigung hierüber ist dem Landes-Ausschusse noch nicht zugekommen. 7. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 28. Oktober 1889 wurde mit dem Berichte vom 25. November 1889 Z. 2758 dem hohen k. k. Finanz-Ministerium das Gesuch der Gemeinden Montafons um Ermäßigung der Taxen bei (Sessionen und ähnlichen Urkunden zur eingehendsten Würdigung und thunlichsten $e< rücksichtigung abgetreten und die hohe k. k. Regierung dringend angegangen im Sinne des Landtagsbeschlusfes vom 26. Oktober 1881 auf eine ganz wesentliche Herabminde­ rung der Derfachtaxen überhaupt hinzuwirken sowie ersucht, das dermalige Gebühren­ Gesetz mit seinen zahlreichen Nachtragsverordnungen auch nach der Richtung einer Re­ vision zu unterziehen, daß die bezüglichen Bestimmungen klar und allgemein verständlich abgefaßt erscheinen. Eine Erledigung ist auch hierüber noch zu gewärtigen. 8. Der Landtagsbeschluß vom 28. Oktober 1889 dem hohen k. k. Finanz-Ministerium mit Bericht vom 25. November 1889 Z. 2762 in Vorlage gebracht, dahin gehend, die h^ohe k. k. Regierung werde ersucht/ den ihr untergeordneten Finanz­ organen in Erinnerung zu bringen, daß sie beim Heranziehen der Bevölkerung zu Steuern und bezüglich des Ausmaßes der letzteren, strengstens nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften vorzugehen haben, erhielt nur soweit eine Erwiederung, als das hohe k. k. Finanz-Ministerium mit dem Erlasse vom 17. Februar 1890 Z. 4328 erklärte, daß es diesen Landtagsbeschluß zur Kenntniß genommen und die landtäglichen Verhandlungs-Acten, sowie die die Besteue­ rung der Lorenz Rhomberg'schen Stipendienstiftung in Dornbirn betreffenden Acten, welche Besteuerung diesen Landtagsbeschluß veranlaßt hatte, mit dem Bemerken zurück­ gestellt, daß dasselbe unter Einem die k. k. Finanz-Landes-Direktion in Innsbruck be­ auftragt, sofort nach Erhalt der Besteuerungs-Acten den gegen die Besteuerung noch anhängigen Recurs der Stiftungs-Verwaltung der Erledigung zuzuführen. 9. Auf den Landtagsbeschluß vom 28. Oktober 1889, betreffend die Petition der Ge­ meinden Altach, Götzis, Mäder um Erleichterung bei de'r von den Kleingrundbesitzern betriebenen abgabefreien Branntweinerzeugung, welcher mit Bericht vom 25. November 1889 Z. 2764 dem hohen k. k. Finanzministerium vorgelegt wurde, hat dieses mit dem Erlasse vom 18. Januar 1890 Z. 44714 bemerkt, daß es nicht in der Lage ist, von der bereits unter der Wirksamkeit des früheren Brannt­ weinsteuergesetzes vom 19. Mai 1884 bestandenen Bestimmung abzusehen, kraft welcher Niemand die abgabefreie Branntweinerzeugung außerhalb der Gebäude und Grundflächen, die er selbst innehat bezw. bewirthschaftet, vornehmen darf. Ebenso könne auf die alternativ gestellte Bitte, Brennerei-Unternehmern, die keine eigene Brennvorrichtungen besitzen, eine Herabsetzung der Steuer für den außerhalb ihrer Gebäude erzeugten Branntwein zu gewähren, nicht eingegangen werden. .10. Behufs Durchführung des Landtags-Beschlusses vom 30. Oktober 1889, daß nach der nun vollendeten Hypothekar-Erneuerung nebst dem Besitze auch der Lastenstand in den Gemeinden evident durchgeführt werde, hat sich der Landesausschuß am 25. November 1889 Z. 2770 an das hohe k. k. Präsidium des Oberlandes-Gerichtes in Innsbruck gewendet, über dessen Einschreiten das hohe k. k. 4 I. Session her 7. Periode 1890. Beilage L Justiz-Ministerium mit dem Erlasse vom 18. April 1890 Z. 4224 die Anlegung eines bei den k. k. Gerichten gemeindeweise zu führenden Registers der Folien der den Real­ lastenstand betreffenden Urkunden genehmiget, und unterm gleichen Tage sub Z. 756 präs. die zur Durchführung dieser Maßregel nothwendige Circular-Verordnung erlassen hat. Mit-Rundschreiben des Landesausschusses vom 29. Mai 1890 Z. 1194 ergieng an alle Gemeindevorstehungen des Landes die geeignete Verständigung und es wird nun Sache der Gemeinden sein, von dieser Einrichtung den richtigen Gebrauch zu machen und die Evidenzhaltungcn des Grundbesitz- wie des Lastenstandes mit jenem Fleiße und jener Aufmerksamkeit zu führen, damit die Uebersicht für Beurtheilung der Creditfähigkeit jederzeit gewonnen werden kann» 11. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 30. Oktober 1889 wurde die Petition der Gemeindevorstehungen v'on Hittisau, Bolgönach, Lingenau, Oberund Unterlangenegg und Egg betreffend den Verkehr mit auf benach­ bartem baierischem Gebiete gealpten Vieh, mit den Berichten vom 25. No­ vember 1889 Z. 2783, dem hohen k. k. Ministerium des Innern und dem hohen k. k. k. k. Ackerbau-Ministerium zur eingehendsten Würdigung und Berücksichtigung vorgelegt. Die k. k. Statthalterci hat mit dem Erlasie vom 24. September d. I. Nr. 20165 bekannt gegeben, daß diesfalls zwischen dem k. k. Ministerium des Innern und der kgl. bayer. Regierung Verhandlungen gepflogen wurden und bemerkt, daß, da zwischen den in dem Landtagsberichte enthaltenen Beschwerden und den Darstellungen der königl. bayer. Regierung über die bisher thatsächlich bestandenen Maßnahmen gegenüber dem kleinen Gränzverkehre mit unserem Weidevieh nicht unwesentliche Differenzen bestehen, die k. k. Statthalterei sich angelegen sein lassen werde, die zugrundeliegenden respektiven Ursachen in zweifelloser Weise sicher zustellen und seinerzeit darüber die weitere Mittheilung zu machen. C. Ueber die Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landes-Ausschusses. 1. Auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 19. Oktober 1889 wurde den Gemeinden Brand und Bürserberg der zur theilweisen Deckung der Straßenbau­ kosten auf der Strecke von Bürserberg bis zur Br andergränze bewil­ ligte einmalige Unterstühungsbetrag von 100 fl. aus Landesmitteln unterm 27. November 1889 Z. 2674 flüssig gemacht und am 22; Dezember 1889 Z. 3267 ausbezahlt. 2. Mir dem Landtagsbeschlusse vom 19. Oktober 1889 wurde der Landesausschuß beauf­ tragt, im Einvernehmen mit der hohen k. k. Regierung die Regelung der Ortspolizei bezweckende Gesetzes-Vorlagen vorzubereiten und in einer der nächsten Sessionen dem Landtage in Vorlage zu bringen. Der Landesausschuß hat hierüber seine Erhebungen gepflogen und an die hohe Regierung die Anfrage gerichtet, ob hochdieselbe geneigt sei, selbst die Ortspolizei regelnde Gesetzes-Vorlagen vorzubereiten und beim Landtage einzubringen. Die im Auftrage des Hrn. Minister-Präsidenten als Leiter des k. k. Ministeriums des Innern am 23, März 1890 Nr. 971 gegebene ablehnende Antwort der Regierung wird mit einem Berichte des Landes-Ausschusses dem hohen Landtage separat vor­ gelegt werden. 3. Auf den an die hohe k. k. Statthalterei unterm 27. November 1889 Z. 2698 vor­ gelegten Landtagsbeschluß vom 21. Oktober 1889 hat das hohe k. k. Ackerbau-Mini­ 5 Beilage !, . 4. 5, 6. 7. 8. 9. I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. sterium im Einvernehmen mit dem hohen Ministerium des Innern unterm 21. No­ vember 1889 Z. 17390 dem von der Statthalterei gestellten Anträge, wornach die mit der Thätigkeit der in den Rheingemeinden Vorarlbergs zu errichtenden Wasserwehren verbundenen Kosten während der Dauer der Wirksam­ keit des Gesetzes vom 29. Juni 1886 R.-G.-Bl. Nr. 41 ex 18 87 aus dem durch dieses Gesetz für die Herstellungen an den Rheinbinnendämmen bestimmten Mitteln bestritten werden sollen, beigestimmt. Gleichzeitig ergieng an die tv Bezirkshauptmannschaft in Feldkirch der Auftrag wegen Einführung der geplanten Wasserwehr-Ordnung in den Rheingemcinden das Ent­ sprechende zu veranlassen. Was den bei diesem Anlasse vom Hrn. Abgeordneten Nägele gestellten und vom Landtage angenommenen Zusatzantrag betrifft, so . hat stch bisher eine Verhandlung nicht ergeben. In Betreff des Landtagsbeschlusses vom 23; Oktober 1889 in Angelegenheit der Herstellung, des Verbindungsweges von Au-Damüls, wurde zunächst die hohe Regierung angegangen, eine von ihr zu gewärtigende Subvention zu bestimmen mit dem Beifugen, daß das Land dann in gleicher Weise sich betheiligen wurde. Dies geschah in der Voraussetzung, daß ein Druck auf die Gemeinden wohl kaum mit Erfolg auszuüben wäre, wenn nicht die vorbenannten zwei Faktoren feine Summe genannt hätten. Die Erledigung der hohen Regierrmg ist bisher nicht eingetroffen. Der Landtagsbeschluß vom 23. Oktober 1889, womit der zu errichtenden Fach­ schule für Maschinenstickerei in Dornbirn bis auf Weiteres ein jähr­ licher Beitrag von 300 fl. und ein fernerer Beitrag von 600 fl. zahl­ bar in zwei Jahresraten zum Zwecke der ersten Ausstattung aus dem Landesfonde zugewendet wurde, wurde der h. Regierung im Wege der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz mit hieramtlichem Schreiben vom 27. November 1889, Z. 2710 zur Kenntniß gebracht. Wegen einer Zahlung ist bishet an den LändesMusschuß keine Forderung gestellt worden. Dem Landtagsbeschlusse vom 26. Oktober 1889, betreffend die Vornahme der Rauschbrandschutz-Jmpfung in Vorarlberg im Jahre 1890 entsprechend, hat der Landesausschuß die erforderlichen Verfügungen gleich den vorhergegangenen Jahren ge­ troffen, die Impfungen wurden durchgeführt, der bezügliche Bericht konnte jedoch aus mehrfachen Ursachen bis jetzt nicht erstattet werden. In Ausführung des Landtagsbeschlusses vom 26. Oktober 1889 betreffend die dem Vorarlberger Landwirthschaftsvereine für Beschickung der Wiener Weltausstellung 1890 zu gewährenden Unterstützung, wurde demselben in der Landes-Ausschußsitzung am 29. September 1890 auf Grund des vorgelegten Ansgaben-Derzeichnisses zur theilweisen Entschädigung der Betrag von 800 fl. ö. W. aus dem Landes­ sonde bewilliget und ausgefolgt. In Befolgung des Landtagsbeschusses vom 28. Oktober 1889 wurde das Gesuch der Gemeinde Klösterle um Holzdezug für die Fraktion Stuben aus den ärarischen Waldungen der hohen Regierung im Wege der t. k. Statthalterei mit dem hieramtlichen Berichte vom 27. November 1889 Z» 2284 mit der eindringlichen Bitte um Gewährung in Vorlage gebracht. Eine Erledigung darüber ist dem Landes-Ausschusse bis jetzt nicht zugekommen. 10 und 11. Die Landtagsbeschlusse vom 28. und 30. Oktober 1889 womit dem vorarlbergerUnt er stützn ngs-VereininJnnsbruck eine Unterstützung von 30 fl. dem Vereine zur Rettung sittlich verwahrloster Kinder aufJagdberg 6 Beilage L I. Session der 7. Periode 1890» tim solche von 200 fl. und dem Fischereiverein in Vorarlberg 50 fl. aus Landesmitteln bewilligt wurden, sind durch die Ausbezahlung dieser Beträge ausgeführt worden. 12. Dem Landtagsbeschlusse vom 30. Oktober 1889 entsprechend, hat sich der Landes-Aus­ schuß. am 18. Dezember 1889 Z. 3238 wegen Beschleunigung der Abwicklung der Grundentlastungsgeschäfte und Abtragung der Grundentlastungs ­ schuld Vorarlbergs an den tiroler Landes-Ausschuß gewendet. Mit Note vom 11. Januar 1890 No. 22 G. E. hat dieser Landesausschuß er­ wiedert, daß auch seitens des tiroler Landtags Schritte gemacht wurden, daß die Aus­ tragung der Grundlasten-Regulierungsgeschäfte beschleunigt und womöglich innerhalb des Jahres 1891 beendiget werden. Ueber nochmaliges hieramtl. Einschreiten vom 27. Februar 1890 Z. 237 kam mit Note- des tiroler Landes-Ausschusses vom 28. März 1890 No. 96 eine Erwiederung, in welcher unter Anderem betont wurde, daß auch im Falle der beschleunigten Abzahlung des Betreffnisses Vorarlbergs, der jährlich an den Grundentlastungsfond nach Verhältniß der ursprünglichen Kapitals-Einweisung zu entrichtende Regiekosten-Beitrag hiedurch selbst­ verständlich nicht berührt würde, sondern vielmehr aufrecht bleibe, da derselbe für die gemeinsame und bis zur Beendigung aller Grundentlastungsgeschäfte gemeinsam bleibende Verwaltung des Grundentlastungsfondes geleistet werden müsse. Hiedurch bliebe der Hauptzweck, den die Vorarlberger Landes-Vertretung bei Votirung des diesbezüglichen Beschlusses im Auge hatte, nicht erfüllt und der Landes-Ausschuß hat demgemäß in dieser Angelegenheit weitere Schritte unterlassen. 13. Gemäß Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1889 wurde dem Landes-Cultur-Jngenieur Lorenz Gaßner mit Dekret v.om 18. Dezember 1889 Z. 3235 aufgetragen, alljähr­ lich nachzusehen, ob der Fischweg an der Wehre in Kennelbach der Art in Ordnung sei, daß dem Durchgang der Fische kein Hinderniß im Wege steht, resp, daß er diese Angelegenheit in sein Arbeitsprogramm aufnehme. Dieser Beschluß erscheint in dem diesem Rechenschaftsberichte angeschlossenen Theile, über die Thätigkeit des Cultur-Ingenieurs, beantwortet. 14. Bezüglich des Landtagsbeschlusses vom 30. Oktober 1889 in Angelegenheit der Straßenstrecke von Sporen bis zum Adler in Schopperau, konnten die vom Landtage in Aussicht genommenen Maßnamen nicht früher in Angriff genommen werden, als die Sanktion der ad Punkt A. 8 dieses Rechenschaftsberichtes erwähnten Gesetzesvorlage herabgelangt war, zumal die beiden Angelegenheiten im innigsten Zu­ sammenhänge stehen. 15. Der Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1889, womit der Landes-Ausschuß beauftragt wurde, über die sämmtlichen auf die Frage der.Volksschullehrergehalte bezüglichen Verhältnisse, nach den im Landtagsberichte gegebenen Andeutungen eingehende Erhebungen zu pflegen und deren Resultate dem nächsten Landtage in Vorlage zu bringen, wurde vom Landes-Aus schusse in Berathung gezogen. 16. Ebenso das Gesuch der Gemeinde Fontanella um einen Beitrag aus Landesmitteln zur Deckung des Schulaufwandes. — Ein Bericht über diese beiden Punkte wird der h. Landesvertretung separat in Vorlage gebracht werden. 17. Der Act (ad B 4 des Rechenschaftsberichtes vom Jahre 1889) betreffend die Ein­ führung der Institution der Natural-Verpflegsstationen zur Ein­ dämmung des Landstreicher- und Bettelunwesens wurde vom Landes-Ausschusse einem eingehenden Studium unterzogen und wird der hohen Landes-Vertretung ein bezüglicher Gesetzes-Entwurf sammt Motiven-Bericht und ein weiterer Bericht über 7 Beilage I. I. der Beilagen zu den steuogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. die gewonnenen Erfahrungen in den Ländern Ober- und Nieder-Oesterreich, separat in Vorlage gebracht. 18. Laut Erlaß des h. k. k. Ministeriums des Innern vom 31. Oktober 1889, Z. 16230, haben Seine k. k. apost. Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 27. Okt. 1889 dem vom Vorarlberger Landtage in der 1887r Session beschlossenen Entwürfe eines Jagdgesetzes für Vorarlberg die Allerhöchste Sanktion nicht zu ertheilen geruht. Der Landes-Ausschuß hat sich diesbezugs noch einmal unterm 30. Januar d. Js. Z. 352 an das h. k. k. Ackerbau-Ministerium gewendet. Mit Statthalterei-Erlaß vom 26. Juli 1890, Nr. 17647 wurde dem Landes­ Ausschuß zur Kenntniß gebracht, daß das t. k. Ackerbau-Ministerium bestrebt sein wird, die eigene Vorlage, die Einführung eines neuen Jagdgesetzes betreffend, dem Landes­ Ausschuß. noch vor dem Zusammentritte des nächsten Landtages mitzutheilen. 19. Dem Beschlusse des hohen Landtags, VIII. Sitzung am 4. Oktober 1888 entsprechend, wurde der als Regierungs-Vorlage eingebrachte Gesetzes-Entwurf betreffend die Entlohnung des Religions-Unterrichtes an den öffentlichen Volksschulen vom Landesausschusse einer eingehenden Prüfung unterzogen und in der Sitzung am 6. September d. Js. ein Beschluß gefaßt, welcher dem hohen Landtage abgesondert vor­ gelegt werden wird. n. Landesfond. 1. Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger Landesfondes für das Jahr 1889. Die separate Beilage I enthält diesen Rechnungsabschluß, aus welchem nur die Endsummen hier aufgeführt werden: , 127, 987 st. 875/10 kr. 120, 653 fl. 52 kr. Schließlicher Cassastand: 7, 334 fl. 356/10 kr. Gesammt-Einnahme Gesammt-Ausgabe Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Den Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger Landesfondes „voraufgeführten Ergebnissen genehm zu halten". pro 1889 nach den 2. Der Voranschlag des Vorarlberger LandeSsondeS pro 1891 gelangt separat zur Vorlage an den hohen Landtag. III. Grundentlastungsfond. 1. Rechnungs-Abschlüsse pro 1889. a. Des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes. Dieser von der Tiroler Landesbuchhaltung verfaßte und von dem wohldortigen Landes­ Ausschusse mit Note vom 18. Juni 1890 Nr. 216 hieher übermittelte Rechnungs-Abschluß pro 1889 weiset aus: 8 I. Session der 7. Periode 1890. Beilage I. ein Activum von ...... ein Passivum von daher ein Activum von 1, 216, 300 fl. 145/10 kr. 1, 159, 967 fl. 865/10 kr. . 56, 332 fl. 28 .... kr. Hiezu den Werth der dem Grundentlastungsfonde gehörigen Realitäten . . . . 296 fl. — kr. . 56, 628 fl. 28 kr. somit ein Gesammt-Vorschlag von . b. Betreffend die Grundentlastungsfondsschuld des Landes Vorarlberg. Mit Schluß des Jahres 1888 bezifferte Zuwachs an Renten . an Regiekosten sichdie Schuld auf 16, 897 fl. 17 kr. 844 fl. 86 kr. 538 fl. 80 kr. Zusammen: 18, 280 fl. 83 kr. Abstattung: An Steuerzuschlägen Zahlung an Regie' kosten im präliminirten Betrage von 3664 fl. 62 kr. 474 fl. — kr. Zusammen somit ergibt sich am Schluffe des Jahres 1889 eine Schuld des Landes Vorarlberg Don . 4, 138 fl. 62 kr. 14, 142 fl. 21 kr. (Rücksichtlich des vorne ad a ausgewiesenen Gesammt-Vorschlags des tirol. vorarlb. Grundentlastungsfondes per 56, 628 fl. 28 kr. ö. W. wird sich wie in den früheren Jahren auf die Zu­ schrift des tiroter Landes-Ausschusses vom 3. März 1881 Z. 178 (hieramtliche Z. 901) bezogen. Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: die vorgelegten Rechnungs-Abschlüsse „des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastnngsfondes und der auf das Land „Vorarlberg entfallenden Grundentlastungsfondsschuld für das Jahr 1889 nach „den ob angeführten Schlußansähen genehm zu erklären. 2. Voranschläge pro 1891. Der Voranschlag pro 1891 a. Des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastungsfondes, und b. Betreffend die Grundentlastungsfondsschuld des Landes Vorarlberg, kommt von der tiroler Landesbuchhaltung zu verfassen und wird nach Eintreffen der hohen Landes­ vertretung abgesondert in Vorlage gebracht werden. I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage L IV. LlMdes-Cultursond. 1. Rechnungs-Abschluß für das Jahr 1889. (Beilage 2.) Die Gesammt-Einnahmen betragen . Die Gesammt-Ausgaben betragen . . . 37, 403fl. 67 kr. 1, 714fi. 71 kr. somit schließliches Vermögen .... 35, 688fl. 96 kr. Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger LandeS„Culturfondes pro 1889 nach obigem Ergebnisse genehm halten." 2. Voranschlag des LandeS-CulturfondeS pro 1891. Kommt separat in Vorlage. V. Krankenversorgung. Aus der Beilage 3 dieses Berichtes, welche mit dem Rechnungs-Abschluß des Landesfondes pro 1889 in der bezüglichen Post übereinstimmt, ist der Aufwand im Jahre 1889 in diesem Betreffe, wie folgt: für Krankenverpflegskosten .... 1971fl. 62 kr. für Findel- und Gebärhaus-Kosten . 442fl. 59 kr. für Jrrenverpfiegs-Kosten . . . . 4924fl. 37 kr. 7338 fl. 58 kr. Zusammen VI. Jrrenversorgung. 1. Die von der Verwaltung der Landes-Irrenanstalt Valduna vorgelegte Haushalts-Rech­ nung pro 1889 weiset aus: Gesammt-Einnahmen Gesammt-Ausgaben ..... 39, 978 Daher ein Ueberschuß fl. 30 kr. 35, 602fl.60kr. 4375 fl. 70 kr. 2. Der Voranschlag dieser Anstalt für das Jahr 1891. Dieser Weisel aus: Gesammt-Einnahmen Gesammt-Ausgaben ....................... ..... . Daher einen Abgang von. .... 37, 206 fl. 26 kr. 39, 222 fl. 90 kr. 2, 016 fl. 64 kr. Beide wurden geprüft und werden der hohen Landesvertretung bracht werden. 10 abgesondert in Vorlage ge­ L Session der 7. Periode 1890, Beilage I. Der Stand der Kranken in dieser Anstalt in der Zeit vom September 1889 bis September 1890 war zwischen 117 und 124 Irren und zwar der höchste mit 124 im Monate Mai 1890 und der niederste mit 117 Zrren im Dezember 1889 und Juli 1890. VII. Schuldenstand aus Anlaß der Herstellung der Landes-Irrenanstalt Valduna. Mit Landtagsbeschluß vom 30. Oktober 1889 wurde das Guthaben der Sparkasse Feldkirch per 57, 611 st. 44 kr. ö. W. zu 41/2 °/0 zinslaufend seit 1. Januar 1889 als richtig anerkannt. Die Zinse für das Jahr 1889 sind berichtiget und am Kapital der Betrag von 17, 611 st. 44 kr. am 30. November 1889 an die guthabende Sparkasse Feldkirch abbezahlt worden, wofür die Empfangsbestätigung vorliegt. Diese Schuld ist demgemäß auf den Betrag von 40, 000 st. ö. W. herabgemindert und es war beim Stande der Landeskassa der Landesausschuß in der Lage, auch hievon pro 1. November d. Js. eine weitere Abschlagszahlung von 10, 000 st. ö. W. anzukündigen, welche zur Verfallszeit anstandslos erfolgen wird. Die hohe Landesvertretung wolle von dieser Mittheilung Kenntniß nehmen und beschließen: „Es werde das Guthaben der Sparkasse Feldkirch per 40, 000 st. ö. „4^2 °/0 zinslaufend seit 1. Janaur 1890, als richtig anerkannt". W. zu VIII. Gemeinde-Angelegenheiten. Die Zusammenstellung der von den Gemeinden Vorarlbergs im Jahre 1889 präliminirten Gemeinde-Umlagen ergibt folgendes Resultat: Bezirk Bregenz „ Bezau „ Dornbirn. „ Feldkirch „ Bludenz „ Schruns .... .... . . . .... .... .... Zusammen und im Vergleiche zum Vorjahre 1888 mit . . eine Vermehrung um 114, 052 68, 124 116, 539 109, 916 67, 871 19, 554 st. 79 kr. st. O35/lo tr. fl. 165/10 tr. fl. 015/10fr. fl. 61 kr. ft. 055/10 fr, 496, 057 fl. 67 kr. 483, 699 fl. 435/10 Er. 12, 358 fl. 235/10 fr. Die Gemeinde-Vorschläge für das laufende Jahr 1890 liegen von 101 Ge­ meinden vor und war für keine derselben die Einholung der Allh. kaiserlichen Sanktion nothwendig. Die Revision der Gemeinde-Rechnungen und Inventare wurde auch im ab­ gelaufenen Jahre in eindringlicher Weise durch das Landesausschuß-Ersatzmitglied Martin Thurnher als vom Landesausschusse bestellten Referenten, fortgesetzt und der Landesausschuß hat bei Erledigung der vorgelegten Operate sich die Ueberzeugung verschafft, daß sich die meisten Gemeinde-Vorstehungen bemühen, den ihnen ertheilten Belehrungen und Aufträgen nachzukommen, und daß hiedurch dieser wichtigste Zweig des Gemeindelebens immer mehr und mehr in geordnete Bahnen gebracht wird, daß aber auch die Fortsetzung dieser Rechnungs>Revistonen als höchst nothwendig sich darstellt. Bewilligungen zum Verkaufe oder Tausch von Gemeinde-Gründen erhielten die Gemeinden Bürs, Bludenz, Zwischenwasser, Lorüns, Röthis, Rieden, Au, Klösterle, Dalaas, Jnnerbraz, Dornbirn, Nüziders, Schlins und Riefensberg, dann die Gemeinde Thüringen zum Ver­ kaufe einer Feuerspritze. 11 Beilage I. I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Bewilligungen zur Aufnahme von Darlehen wurden gegeben, den Gemeinden Hohenems für 8000 fl., Feldkirch für 12700 fl., Wolfurt für 2000 fl., Dornbirn für 8500 fl., Blons für 1000 fl., Ludesch für 1600 fl., Zwischenwasser für 9000 fl. und Meiningen für 3000 fl. ö. W. In der XV. Landesausschußsitzung am 19. Dezember 1889 wurde beschlossen, sämmtliche Ge­ meinde-Vorstehungen des Landes aufzusordern, im Interesse der ungeschmälerten Erhaltung des Gemeinde­ Eigenthums, die den Gemeinden eigenthümlichen Gebäude entsprechend gegen Feuerschaden zu ver­ sichern. (Vide Rundschreiben an alle Gemeinde-Vorstehungen dd. 20. Dezember 1889 Z. 3251.) IX. Stipendien und Stiftungen. Betreffend die zwei von Weiland Kaiser Ferdinand l. gegründeten Studien­ Stipendien für Techniker ausVorarlberg von je 210 fl. ö. W. kommt zu bemerken, daß 1. eins dieser Stipendien mit Kundmachung vom 30. September 1889 Z. 2389 zur Wiederbesetzung vom Schuljahr 1889/90 an ausgeschrieben wurde, ohne daß sich darum ein Bewerber gemeldet, daher unbesetzt blieb. Es ist die neuerliche Ausschreibung pro Schuljahr 1890/91 erfolgt. Sollte auch diese Ausschreibung erfolglos sein, so dürfte sich empfehlen in Erwägung zu ziehen, ob nicht hohen Orts die Bitte zu stellen wäre, daß dieses dem Lande Allergnädigst gewidmete Staatsstipendium für Techniker, auch auf Studierende der Medicin ausgedehnt werden darf. Das zweite dieser Stipendien ist noch im Genüße des Schülers an der allgemeinen Bildhauerfchule in Wien, Johann Georg Matt aus Rankweil und zwar auf Grund der Allerh. kais. Entschließung vom 16. Oktober 1885. 2. Das Stipendium aus dem Landesfonde für Thierarztneischüler aus Vor­ arlberg im Betrage von jährlich 220 fl. ö. W. wurde auf Grund der erfolgten Aus­ schreibung in der XIV. Landesausschußfitzung am 28. November 1889 vom Schuljahre 1889/90 an den Anton Raidel aus Koblach, Studirender am k. k. Thierarztnei-Jnstitute in Wien, verliehen und ist derselbe noch im Genusse desselben. 3. Die zwei Vorarlberger Staatsstiftplätze in den Militär-Erziehungs- und Bildungsanstalten genießen die zwei Zöglinge der k. k. Militär-Unterrealschule in St. Pölten Eckhart Rhomberg aus Dornbirn und Hugo Anfang aus Bregenz fort. 4. Die unterm 30. September 1889 erfolgte Ausschreibung des Stipendiums von 180 fl. zum Besuche des Hufbeschlags-Lehrkurses in Graz blieb wieder erfolglos. Die hohe Landesvertretung wird zu bestimmen haben, ob eine neuerliche Aus­ schreibung dieses Stipendiums zu verfügen sei oder nicht. 5. Hrn. Dr. Anton Jussel'sche Stiftung für Stipendien zur Bildung von Bolksschullehrern in Vorarlberg. Im Punkte 5 der von dem am 23. Juli 1878 verstorbenen Hrn. Landeshaupt­ mann Dr. Anton Jussel in Bregenz, errichteten letztwilligen Anordnung dd. 5. De­ zember 1871 hat derselbe unter Anderm bestimmt: „Daß nach dem Ableben seiner Schwester Josefine Jussel, von der zweiten Hälfte seines Nachlasses Ein Drittheil beziehungsweise Ein Sechstel des Ganzen dem Lande Vorarlberg für Stipendien zur Bildung von Volksschullehrern zufallen solle." Josefine Jussel ist am 27. Januar 1890 mit Tod abgegangen und es bestand das derselben zum Nutzgenusse überlassene und von dem Hrn. Landeshauptmann Carl Graf Belrupt verwaltete Nachlaßvermögen des Hrn. Dr. Anton Jussel an ihrem Todes­ tage zusammen in 42, 435 fl. 50 fr. ö. W., wovon Ein Sechstel mit 7072 fl. 58 fr. ö. W. gemäß obiger Testamentsbestimmung dem Lande Vorarlberg zufommt. 12 L Session der 7. Periode 1890. Beilage I» Für die bezügliche Verwaltung und Schlußrechnung ist dem Vermögens-Verwalter Hrn. Carl Graf Belrupt gemäß Zuschrift des löbl. k. k. Bezirksgerichtes Bregenz dd. 15. April 1890 Nr. 2722/IV.303 ex 78 das gerichtliche Absolutorium ertheilt und sohin in IV. Landesausschußsitzung am 30. April 1890 die Uebernahme dieses Betrages per 7072 fl. 58 kr. ö. W. in die Verwaltung des Landes erfolgt. X. Jnvalidkn-StiftUllg dcs Vorarlberger Sängerbundes. Rechnungs-Abschluß pro 1889. Die Rechnung vom Jahre 1888 schloß mit einem Vermögen von Die Einnahmen im Jahre 1889 betragen . . . . . Ausgaben im Jahre 1889 Zusammen ................................................... 818 fl. 68 kr. 32 fl. 52 kr. 851 fl. 20 kr. 30 fl. — kr. fl. 2O kr. Somit schließliches Vermögen................................... 821 In Betreff dieser Stiftung ist im Jahre 1889 eine Aenderung nicht eingetreten. Antrag: . „Der hohe Landtag wolle den Rechnungs-Abschluß der Jnvaliden-Stiftung des „Vorarlberger Sängerbundes pro 1889 mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen „von 821 fl. 20 kr. ö. W. genehm halten". XL Biehseuchensonde. RrchmmgS-Abschlüsse pro 1889. a. Betreffend den Fond für Einhufer. ergab bleib: Der Rechnungs-Abschluß mit Ende des Jahres 1888 ein Fonds-Vermögen von....................... 2549 Die Einnahmen im Jahre 1889 ............................. Zusammen Die Ausgaben hievon ab.................................... ..... mit Ende 1889 ein V ermö gensstand von . . fl. 55 614 fl. 40 3163 fl. 95 6 fl. kr. kr. ~ kr. 3157 fl. 795/10 kr. b. Betreffend den Fond für Rinder. Der Rechnungs-Abschluß mit Ende des Jahres 1888 ergab ein Fonds-Vermögen von................... 23825 Die Einnahmen im Jahre 1889 1477 fl. 01 fl. 10 kr. kr. Zusammen 25302 fl. 11 kr. Die Ausgaben hievon ab...... ._______ 6 fl. 15s/10 kr. bleibt mit Ende des Jahres 1889 ein Vermögens­ stand von................................................................................ 25295 fl. 955/10 kr. Das Ergebniß der Jahresbeiträge ist in der nachfolgenden Tabelle detaillirt ausgewiesen. 13 - I. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen de Svorarlberger Landtags. Beilage I. Einhuser KtsikK Anzahl Betrag der Umlagen fl. kr. 744 148 80 Bezau 403 80 60 Dornbirn 663 132 60 526 105 20 Bregenz Feldkirch 1 . . Bludenz Schruns • * • ♦ 210 42 — • ♦ 49 9 80 519 — Summa 2595 A»nerk««g pro 1889 L 20 kr. Gemäß Landes - Ausschußbeschluß vom 31. Januar 1889 Punkt V., wurde auf Grund des § 6 im LandesGesetze vom 27. Dezember 1881 für den Rindersond keine, für den Fond für Einhufer eine Umlage von 20 kr. per Stück, wie bisher eingehoben. Antrag: „Der hohe Landtag wolle die Rechnungs-Abschlüsse der beiden Diehseuchenfonde „pro 1889 mit oben angeführten Ergebnissen genehm halten". XII. Feuerwehrfond. Rechnungs-Abschluß pro 1889. Laut Rechnungsabschluß pro 1888 betrug das Vermögen dieses Fondes ..... Hiezu die Einnahmen im Jahre 1889 . Die Ausgaben im Jahre 1889hievon ab Vermögensstand Ende 1889 mit Zusammen .... . 842 fl. 80 kr. 1, 592 fl. 58 kr. 2, 435 fl. 530 fl. 1, 905 fl. 38 kr. — kr. 38 kr. Unter den Ausgaben erscheinen die freiwilligen Feuerwehren in Zwischenwasser, Tisis, Riefensberg, Feldkirch und Schruns mit je 100 fl. und ein verunglückter Feuerwehr­ mann in Bregenz mit 30 fl. Unterstühungsbeträgen betheilt. Die nachfolgende Zusammenstellung bietet die Nachweisung über die Feuerversicherungsanstalten, welche im Lande Vorarlberg operirten, deren Prämien-Einnahmen im Jahre 1888, sowie über die von denselben im Jahre 1889 einbezahlten Feuerwehrfondsbeiträge, 14 I. Session der 7. Periode 1890. Beilage I. Ausgewiesene Lingezahlte prämien­ Feuerwehr­ Einnahmen fonds-Beiträge im Jahr (889 pro 1888 Namen der Versicherungs-Gesellschaften Ungarisch-französische Versicherungs-Actien-Gesellschaft . . . Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt........................................ North British and Mercantile Insuranee-Compagny „Concordia“ gegenseitige Versicherungs-Anstalt . . .... k. k. priv. Assicurazioni Generali...................................... k. k. priv. Biunione Adriatica di Sicurtä........................... „Azienda“ österr.-französische Elementar- und Unfall­ Versicherungs-Gesellschaft .................................................... Wiener Versicherungs-Gesellschaft.............................................. k. k. priv. österreichische Versicherungs-Gesellschaft „Donau" . L k. priv. Versicherungs-Gesellschaft „Oesterreichischer Phönix" Tirol. Gebäude- und Mobilien-Brandversicherungs-Anstalt . Fonci6re, Pester Versicherungs-Anstalt.................................. Feuer-Versicherungs-Anstalt des Bregenzerwaldes .... Brandschaden-Versicherungs-Verein, Sulzberg....................... Montafoner Brandversicherungs-Gesellschaft............................. Brandversicherungs-Anstalt Laterns........................................ Brandassekuranz-Verein, Zwischenwasser.................................. Walserthaler Brand-Verstcherungs-Verein............................. Gemeinde-Feuerassecuranz, Mittelberg. ................................... Summa: fl. 2, 345 5, 746 36, 309 174 43, 144 34, 072 kr. 58 15 48 66 81 16 fl. 23 57 363 1 431 340 kr. 46 47 10 75 45 73 671 70 3, 157 1, 614 14, 489 166 3, 078 4, 336 4, 816 334 757 668 — 155, 955 72 71 58 35 67 77 87 10 69 45 45 — — 20 6 — 31 16 144 1 30 43 48 3 7 6 — 1559 72 71 58 14 90 67 79 37 17 34 1 57 68 — 60 Antrag: „Der h. Landtag wolle den Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger Feuerwehr„fondes pro 1889 mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen von 1905 st. „38 kr. genehm halten." 15 I. drr Beilagen zu den stknogr. Protokollen des «raMe rger Landtags. B-tla, r tc Referat über die Thätigkeit des kandes-Tultur-)ngemeurs koren; Gaßner in dem Zeitraume vom }. Oktober }889 bis 29. September 1890. Dessen Thätigkeit erstreckte sich im angegebenen Zeitraume über folgende Gegenstände: A. Solche, wobei Erhebungen außerhalb des Domizils erforderlich waren. Hierher gehören: 1. Die Regulierung der Bregenzer-Ach auf dem Gebiete der Gemeinde Schnepfau wurde mit Ausname einer 160 m langen Strecke am unteren Ende des rechten Ufers auf der ganzen Strecke durchgeführt; leider aber wurde ein Teil der Bauten durch die Hochwässer im heurigen Sommer zerstört? Die Wiederherstellung der zerstörten Uferschutzbauten sind auf dem Gebiete der Schnepfauer Wassergenossenschaft bereits durchgeführt, auf dem Gebiete der Parzelle Hirschau in Vorbereitung. 2. Straße Sporen Schoppernau. Teilnahme an einer berathenden Versammlung von Delegirten der interessirten Gemeinden in Schnepfau und Anfertigung von Mappenkopicn über die ganze Strecke aus den Gemeinden Schwarzenberg, Reuthe, Mellau, Schnepfau, Au und Schoppernau. 3. Ueber die Ableitung des Wiedenbaches in Au wurde das Niederschlagsgebiet erhoben und ein Projekt ausgearbeitet, bestehend in: a. einem Situationsplane, b. einem Längenprofilsplane, c. drei Blätter Querprofilsplänen mit den dazu gehörigen Berechnungen. Sämmtliche Pläne wurden in duplo ausgeführt. 4. Bregenzer-Ach bei Andelsbuch. und Anleitungen zum Schutze derselben. Besichtigung einer gefährdeten Uferstelle bei Bersbuch 5. Wasserversorgung der Stadt Bregenz. Beteiligung an den an Ort und Stelle getroffenen Vorkehrungen und Erhebungen behufs Feststellung der Quantität, Qualität und Dauer des erhältlichen Wassers. — Projekts-Studien und Berathungen. 6. In Angelegenheit der Achregulirung in Schoppernau wurde nach den gemachten Aufnahmen ein Situationsplan ausgearbeitet und die Besichtigung der ausgeführten Regulirungsbauten von der Gräsalper-Brücke abwärts vorgenommen. 7. Der Schießstand in Bürs wurde der Besichtigung unterzogen, Erhebungen gepflogen, und darüber an die hohe k. k. Landesvertheidigungs-Oberbehörde Bericht erstattet. 8. Beteiligung an der kommisstonellen Verhandlung betreffend den Regulirungsbau am Lutz­ bache durch die Gemeinde Thüringen. 9. Für einen neuen Berbindungsweg zwischen den Parzellen Argenau und Schrecken in Au wurden die technischen Aufnahmen gemacht und die Wegtraee ausgesteckt, 16 Beilage I. I. Session der 7. Periode 1690. 10. Weg von Kreuzgasse nach Gargellen. Diesbezüglich wurde die Besichtigung der Weganlage uud des umliegenden Terrains vorgenommen, ein Referat und einschlägige Erlässe aus­ gefertigt. 11. Besichtigung der Hochwasserschäden in den Gemeinden des hinteren Bregenzer­ waldes, Einleitung der nötigen Schutzbauten und Berichterstattung hierüber. 12. Ueber die Wassergefahr in Mellau wurde nach vorangegangenen Erhebungen an Ort und Stelle an den Landes-Ausschuß Bericht erstattet, und an der Hand eines Situationsplanes ein Gutachten über die Mittel zur Abhilfe abgegeben, welches der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bregenz zur weiteren Behandlung übergeben wurde. 13. Der Fischweg in Kennelbach wurde der Untersuchung unterzogen und als funktions­ fähig befunden. 14. Bezüglich der Rheinkatastrophe wurden die Durchbruchstellen und das Jnnundationsgebiet besichtigt, in Höchst die Anleitungen zur provisorischen Schließung der Durchbruchstelle erteilt und an bezüglichen schriftlichen Ausfertigungen gearbeitet. 15. Die Entwässerungs-Anlagen auf der Alpe Sonderdach und auf den Hundsbüheln bei Bezau wurden untersucht und Anordnungen für die Ausführung von Jnstandhaltungsarbeiten getroffen. 16. Ueber den Steinebach bei Bregenz wurde die Besichtigung vorgenommen. 17. Betreffend die Schießstarrdsbauteu in: a. Hard b. Alberschwende c. Wolfurt d. Schwarzenberg und 6. Jnnerbraz beteiligte sich der Landes-Cultur-Jngenieur an den kommissionellen Verhandlungen und besorgte be­ zügliche Correspondenz. 18. Besuch der land- und forstwirtschaftlichen Ausstellung in Wien. B. Gegenstände, welche im Bureau erlediget werden konnten. 1. Obere Bnrtscha-Alpe. Referat betreffend die Ausführung von Reparaturarbeiten an den Entwässerungs-Anlagen und bezügliche Correspondenz mit dem Konkurrenz-Ausschusse re. 2. Bezüglich des Weges von Klaus nach Orsanken wurde das Aktenmateriale durchstudirt, ein Referat darüber ausgearbeitet und Erhebungen bei den interessirten Gemeinden Klaus, Fraxern, Altach, Götzis, Mäder und Weiler eingeholt. 3. Für die land- und forstwirtschaftliche Ausstellung in Wien wurden Pläne für die Regulirung und Melioration des Bregenzer-Ach-Gebietes in den Ortschaften Schnepfau, Hirschau und Mellau angefertigt. 4. Berechnungen betreffend die Statistik der Bodenverhältnisse und Ernteergebnisse in Vorarlberg. 5. Anfertigung einer Tabelle für die Fahrpreise zwischen sämmtlichen Stationen in Vor­ arlberg mit den Anschlüssen in Lindau, St. Margrethen und Buchs nach dem neuen Zonentarif. 6. Wegbau Au—Damüls. Durchsicht der Akten Ministerium des Innern betreffend eine Beitragsleistung. 17 und Zuschrift an das hohe k. k. I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags I. Session. 7. Periode 1890. 7. Zn Angelegenheit der dem Landes-Ausschusse vorgelegenen Entscheidungssachen bezüglich: a. der Straße von der Kirche in Buchboden einwärts, b. der Leckenholzbrücke und c. der Bächestraße in Fluh, wurde das Aktenmateriale durchstudirt, daraus Gutachten und Referat, wodurch die Entscheidungen des Landes-Ausschusses vorbereitet wurden, zusammengestcllt und amtliche Correspondenz besorgt. Außerdem wurden noch andere Arbeiten für die Landes-Ausschuß-Kanzlei besorgt. Die im vorstehenden Berichte angeführten Referate re. liegen bei den betreffenden Akten, und weitere Details weist das Beschäftigungs-Journal aus. Bregenz, 29. September 1890. Der Landes-Ausschutz in Vorarlberg. ------- :-------- ---------------- 18 7. In Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. I. Session. 7. Periode 1890. —— Anlage 1 zam Rechenschafts-Bericht. Rechnungs - Nbfchlutz des Borar[6erger EanhesfonÖes pro 188«. #*<• 19 K e b üH r AergNedernug der an Kinnahme« II ---------für d°s . I Zusammen Avflattuug Schließlicher JL<® ’S S L-Z Mckfiaud **6 M Rückständen laufende Jahr: kr. fl. ! " ! fl- fr. kr. fl- fl- kr. fl. tr. fl. . — — — — — — 68, 10' 80t I. Reelle. 1 2 3 4 2, 754 41 66, 127 10 1, 035 87 2, 754 41 — 66, 127 10 — . 1, 035 87 2, 754 41 66, 127 10 1, 035 87 ob ZD 5 6 7 Interessen von Aktiv-Kapitalien __ — Steller-Zuschläge .... — Krankenverpflegskosten-Ersätze Ersätze der Verpflegskosten für fj Zwänglinge ..... Schubkosten-Ersätze .... ■ — — Rechnungs-Ersätze .... Verschiedene Einnahmen . . — Summa der reellen Einnahmen — 1, 274 686/, o 1, 274 1, 982 11 1, 982 11 — — 7, 045 42 7, 045 42 80, 219 595/10 80, 219 595/10 80, 219 596/10 1, 274 68^0 1, 982 11 — — 7, 045 42 — — — — — 1 - — — — — — — — 2, 00€ — 71, 50( — — — 736 20 736 20 — 60( i1 1 ■ TL Durchlaufende Credit Operationen. 8 Zurückerhobene Aktivkapitalien Summa 35, 000 35, 000 — 35, 000 — — — 35, 000 l — 35, 000 35, 000 — HL Durchlaufende Einnahmen. 9 i Zurückerhobene Vorschüsse . . 736 20 Summa 736 20 Gesammtsumma allerEinnahmen 736 20 — — — — Anfänglicher Cassarest . . . Gesammt-Einnahmen . Schließlicher Cassa-Rest . . . . 736 20 736 20 — 115, 219 59% 115, 955 79% 115, 219 59% 736 20 — 12, 768 28 — — — — — — — —— 127, 987 87®/io 7, 334 35% ! — i | 1 — — — — — Anmerkung. Laut der letzten Rechnung pro 1888 waren bei der Sparkastz behoben 35, 000 fl., daher verblieben 7, 554 fl. 47 fr. Neuangelegt wurden 41, 554 fl. 41 Nr. 2628, 2629 und 2938—2943 mit je 5000 fl. zus. 40, 000 fl. und bei der Sparkass* Sfreglttjr den 31. Dezember 1889. 20 Druck von I. B