18691006_ltb0101869_Komiteebericht_Fondsverwaltung_und_Kanzleigeschäfte

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 05:41
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,ltb0,ltb1869,lt1869,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-30
Erscheinungsdatum 2021-06-30
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Inhalt des Dokuments

C o in i te ■ B e r i cli I über bic Anträge des Landesausschusses in Betreff der künftigen Verwaltung der dem Lande überwiesenen Fonde und der Besorgung der Kanzleigeschäfte. Hoher Landtag! Bezüglich der ersten 5 Anträge kommt vor Allem die Frage ins Auge zu fassen, ob es wirk­ lich nothwendig erscheine, dem Landesausschufse zur Unterstützung in seinen Geschästen nebst dem Se­ kretär noch einen Kanzleiassistenten beizugeben. Wenn man dedenkt, daß der LandesauSschuß das verwaltende und ausführende Organ der Landesvertretung ist, daß ihm als solchem nicht nur die Verwaltung des Landesvermögens und aller Landessonde und Anstalten, sondern auch die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbrschlüsse und manche Vorbereitung von Anträgen für den Landtag obliegt und daß insbesonders durch die Eiu- führung der Gemeindeordnung und der Landesvertheidigungsordnung und überhaupt durch die erweiterte Autonomie der Landtage seiner Einflußnahme, Ueberwachung und Entscheidung zahllose Geschäfte zu­ gewiesen wurden, die sich naturgemäß von Jahr zu Jahr immer vermehren müssen, so springt es in die Augen, daß die Erfüllung denzen Aussertigungen, dieser Obliegenheiten eine solche Menge Kauzleigetchäfle, Korrespon­ Verbuchungen imb Individuum nicht zu bewältigen vermag, Rechnungsstellungen wenn ihre mit sich bringen muß, daß sie Ein Führung mit Ordnung und Schnelligkeit ge­ schehen soll, indem es bekannt ist, daß es im Lande selbst Gemeinden gibt, welche ungeachtet aller Sparsamkeit nud des größten Fleißes ihres Bürgermeisters eines eigenen ständigen Schreibers und eines eigenen Verwalters nicht enibehren können. Daher sind selbst im h. Landtage in den letzt verfloßenen Jahren zu wiederholten Malen die Leistungen des Landesausschusses wirklich als staunenswerth gerühmt und große Verdienste dabei der seltenen Geschicklichkeit und außerordentlichen Thätigkeit seines bisherigen Sekretärs zuerkannt worden. Nachdem sich nun aber die landschaftliche Verwaltung durch die Uebernahme des vielver- zweigien Landesfondes, des Landeskuliurfondes wieder viel weiter ausgedehnt hat, und in Folge der neuen Ordnung des Schulwesens und anderer neuen Einrichtungen noch mehr erweitern muß, so dürfte die Nothwendigkeit der Vermehrung des Kanzleipersonals durch einen ständigen Kanzleiassisten- 62 teil wahrlich keinem Zweifel unterliegen. Die StSndigkeit eines solchen Individuums rechtfertiget sich nicht nur durch die im vorliegenden Berichte deS LandeSausschuffeS vorgebrachten Gründe, sondern auch durch das Bedürfniß, dasselbe mit der Geschästsgebarunq des landschaftlichen Haushaltes möglichst vertraut zu machen und in ihm für den Nothfall einen Substituten oder einen Nachfolger des Sekre­ tärs heran zu bilden. Eine weitere Frage besteht aber noch bezüglich des Gehaltes beider Kanzleibeamren. Diesfalls ist nun das Comite der Ansicht, daß derselbe für diese Kanzleiassistentenstelle, wenn der gedachte Zweck erreicht und deßhalb ein befähigtes und verläßliches Individuum dazu herangezogen werden soll, Angesichts der für Staatsdiener normirten Besoldungen und in Privatgeschäften derzeit gewöhnlich vorkommenden Entlohnungen sei. mit 400 st. ö. W. pr. Jahr keineswegs zn hoch bemessen Dasselbe gilt bezüglich des für die Person des gegenwärtigen Sekretärs vorgeschlagenen Gehaltes pr. 1000 fl. ö. W- jährlich mnd dieß um so mehr, als er, wie jedes Mitglied dieses h. Hauses sich persönlich überzeugt haben dürste, seine vorzügliche Befähigung zu seinem Amte und seine Vertrauens» würdigkett schon mehrere Jahre erprobt hat und als er ungeachtet der beantragten Beihilfe die wichtigsten Kanzlergeschäfte immerhin noch fortführen muß und durch den Zuwachs der Verwaltung der Landesfonde nicht nur eine schwierigere Arbeit erhält, als ihm durch den Kanzleiassistenten abge­ nommen werden dürste, sondern sich auch einer sehr großen Verantwortung unterziehen und diese nach dem zweckmäßig erscheinenden Anträge des LandeSausschusies mit wenigstens 3000 fl. ö. W. stellen muß. sicher Unter diesen Umständen kann daher auch die Anvertrauung der Verwaltung der der Landes­ vertretung zur Besorgung obliegenden Fonde an die Person des Kaspar Ritter von Ratz keinem Austande unterliegen und die Fortsetzung des Sekretariats durch denselben in seiner bisherigen Stellung nur sehr wünschenswerth sein. Die Genehmigung des weitern Antrages des Landesausschufles wegen Ermächtigung zur Be» schaffung einer feuerfesten Kasse zur Aufbewahrung der landschaftlichen Gelder und Werthpapiere rc. erscheint schon dadurch angezeigt, daß der Landesausschuß vom h. Landtage durch §. 44 seiner In­ struktion von Jahre 1864 die Verpflichtung erhielt, die wichtigsten Landesdokumente feuersicher zu bewahren und unter Schloß zu halten. Was endlich die Anträge snb. Punkt 7 und 8 betrifft, so liegt die Nothwendigkeit von In­ struktionen und eines Dienstnormales sowohl für den Verwalter als für den Kanzleiassistenten am Tage und erscheint auch die Vertheilung der Verwaltungskosten unter die bezüglichen Fonde im Rechte und in der Billigkeit begründet. Das Comite glaubt deßhalb alle acht vom Landesansschusie gestellten träge dem h. Hause zur Genehmigung empfehlen zu sollen. Bregenz den 6. Oktober 1869. Hämmerle, Obmann. Dr. Bikl, Berichterstatter. Maschinendrnck von Anton Flatz tn Bregenz. An­