18691004_ltb0091869_Komiteebericht_Landesausschussrechenschaftsbericht

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Letzte Änderung 03.07.2021, 05:40
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,ltb0,ltb1869,lt1869,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-30
Erscheinungsdatum 2021-06-30
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Inhalt des Dokuments

Comite-Bericht über die Rechenschaft des Landes-Ausschusses bezüglich seiner GeschäftSgeba« rung seit dem Schluffe des vorjährigen Landtages. Hoher Landtag! , Der Rechenschaftsbericht des LandesausschusieS über seine GeichäslSgebarung seit dem Schluffe des vorjährigen Landtages wurde von dem zur Prüfung desselben ausgestellten Comite mit Hinsicht auf die vom LandeS-Ausschuffe nach den §§. 26 — 31 der L. O. zu erfüllenden Obliegenheiten einer inS Detail eingehenden Würdigung unterzogen und nicht nur im Allgemeinen unausstellig sondern auch in Berücksichtigung des großen Umfanges mehrerer seiner zahlreichen Geschäfte und der Art und Weise der Geschäftsgebahrung in den Resultaten, die er enthält, höchst anerkennenswerth befunden. Indem das Rechenschastsoperal dem h. Hause vollständig durch Borlesung mitgetheilt wird, glaubt das Comite nach seiner soeben vorauSgeichikten Erklärung nur mehr einzelne wichtigere Gegenstände dessel­ ben sogleich bei deren Berührung mir Bemerkungen und Anträgen begleiten, alle übrigen Mittheilun­ gen des Rechenschaftsberichtes aber dem h. Landtage lediglich zur Kenntnißnahme empfehlen zu sollen. Diese Bemerkungen sind, und zwar: ad I. A. einschließlich C. Hiemil erscheinen alle vom letztjährigen Landtag gefaßten Beschlüsse von Seite des Landesansschusses in so weit es in seinem Bereiche lag, ausgefnhrl. Eine einzige Ausnahme hievon bildet der Beschluß vom 26. Sept. v. I., mit welchem der Landesausschuß beauftragt wurde, dem h Landtage in der nächsten Session eine sprechend den Berfassungsgesetzen rcvidirte Landesordnung sowie auch ent­ eine Landtagswahl ordnung zur verfassungsmäßigen Behandlung vorzulegen und bei dieser Revision auf zwei Anträge Rücksicht zu nehmen, von denen der eine von Dr- Jussel und Cons. ausging und dahin zielte, die §§. 6, 8 und 10 der Landtagswahlordnung so abzuändern, daß das Wahl­ recht zum Landtag und die Wählbarkeit in den Landtag aus alle jene Staatsbürger aus­ gedehnt werde, welche nach dem Gemeindegesetze zur Wahl der Gemeindevertretung berufen sind, — der andere aber von Dr. Bikl und Cons. eingebracht worden war, dahin lau- 56 tenb, daß für die Wablen der Wahlmänner und die der Landtagsabgeordneten geheime Abstimmung mittelst Stimmzetteln an der Stelle der mündlichen Stimmgebung einzuführen und zu diesem Zwecke die §§. 21, 30, 31, 33, 35, 36 und 40 der Landtagswahlordnung nach Maßgabe eines gleichzeitig vorgelegten Gesetzentwurfes abzuändern seien. Die Unterlassung der Ausführung dieses Beschlusses dürfte darin ihre Rechtfertigung finden, daß seither die demselben zu Grunde liegenden Ideen einen viel größeren Kreis er­ griffen, daß eine weitgehende Wahlresorm, Einführung direkter Wahlen in den Neichsrath, Bermehrung der Abgeordneten, Aushebung der Gruppenvertretung u. s. ro. und als noth wendige Folge Abänderungen in den Landesordnungen und Landtagswablordnungen ein ständiges Thema der öffentlichen Besprechung geworden sind. Da sich bei dieser Sachlage Land und Regierung der verfassungsmäßigen Behandlung dieser wichtigen Fragen im Reichsrathe und in den Landtagen nicht werden entziehen wollen, so würde die Ausführung des erwähnten Landtagsbeschlusses augenscheinlich als eine ver­ frühte und unzweckmäßige erschienen sein, und bei dem innern Zusammenhang? der erwähn­ ten Fragen nur ein Stückwerk zu Tage gefördert haben, dessen Einfügung in den Rahmen der möglicherweise zu erwartenden Reformen später mit vielleicht nicht geringen Schwie­ rigkeiten verknüpft sein würde. Das Comite stellt deßhalb den Antrag: Der h. Landtag wolle unter den obwaltenden Umständen die der Unterlassung in seiner XVI. Sitzung vom Jahre 1868 beschlossenen Vorlage eines Entwurfes einer Revision der Landesordnung und Landtagswahlordnung billigen, und den Landesausschuß weiteres von der Verpflichtung zur Verfassung derselben entbinden, wohl bis Erwä­ in aber auf gung, daß der Beschlußfassung über die erwähnten zwei Anträge jene oder andere wesentliche Bedenken nicht entgegenstehen dürften, diese Anträge noch in diesjährigen der Session wieder auszunehmen und der verfassungsmäßigen Erledigung zuführen. Ob oder in wiefern übrigens der gegenwärtig versammelte h. Landtag in sich Verhandlung der oben berührten Zeilfragen und Wünsche einlassen soll, wagt eine das Comite hier um so weniger zur Erörterung zu bringen, als es die Gelegenheit dieser Berichterstattung Angesichts der hohen und weitgehenden Bedeutung ihres Gegenstandes aus keinen Fall dazu für geeignet hält. Einer Vorlage durch den Landesausschuß gewärtigt zwar auch noch der Beschluß h. Landtages vom 10. September 1868: der Landesausschuß habe dem des künftigen Land­ tage das Liquidationsergebniß der sogenannten Lermooser-Marschkonkurrenzgelder neren Evidenzhaltung zugleich mit dem Nachweise der wirklichen Verwendung tung der Landesirrenanstalt in Valduna vorzulegen; allein der Landesausschuß zur zur fer­ Errich­ hat diese Nachweisung bereits im Punkt XII. seines vorliegenden Berichtes zugesichert, so wie auch die — 57 — ihm mit Beschluß vom 25. Sept. 1868 aufgetragenen Vorarbeiten über die zweckmäßigste Art und Weise des Landesersordernißes durch eine Vermögenssteuer in einem eigenen richte schon zur Kenntniß des h. Hauses gelangten, und die Ausführung noch Be­ anderer im Punkte l. des Rechenschaftsberichtes nicht speziell ausgesührten Beschlüsse in spätern Punkten desselben dargethan wurde. Was den Ersolg der im vorjährigen Landtag gefaßten Beschlüsse betrifft, kann derselbe als den Wünschen und Verhältnissen vollkommen entsprechend bezeichnet werden, indem selbst die a. h. Genehmigung des Gesetzentwurses wegen unter den LandeZschützen-Compagnien und die des Einführung Ablehnung des Bataillons-Verbandes Ansuchens um vorläufige Mittheilung des Entwurfes des Wehrgesetzes durch die Berufung auf den Artikel 111 dieses die Gesetzes begründet und gerechtfertiget erscheint, und indem auch bloßen Empfehlung der Gesuche der Parzelle Stuben und der Nichterwiederung der Gemeinde DamülS so wie die des bloßen Wunsches um Erlassung eines Neichs-Polizei-Strafgesetzes in der Natur der bezüglichen Beschlüsse liegt, während es übrigens bekannt wurde, daß diesfalls von Seite der hohen Regierung wirklich Schritte geschehen sind. ad. II. Das Comite hat sich durch Einsichtnahme der Detailrechnungen und deren wesentlichsten Belege von der schönsten Ordnung dieser Vermögensgebarung und von der dabei befolgten mög­ lichsten Sparsamkeit überzeugt, und kann daher mit Beruhigung auf die Genehmhaltung dieser Rechnung einrathen. In den Positionen für Krankenpflege, Schubauslagen und landschaftlichen Haushaltung zeigt sich zwar eine Überschreitung des Präliminars, allein sie rechtfertiget sich durch die Nothwendigkeit der erwachsenen Auslagen. ad. III. Da rote dem rkt, der tiroler Lanvesausichuß die Verwaltung des gelammten und des beson­ dern Grundeutlastuugsfondes zu besorgen hat; da dieser ferner, die auf das I. 1868 sich beziehenden Rechnungsabschlüsse noch nicht mitibeUte, und da überhaupt diese Verwaltung von jeher der unmittelbaren Einflußnahme der Landesvertretung von Vorarlberg entzogen war; so kann sich das Comite in dieser Sache nur auf den guten Glauben und auf die Wahrscheinlichkeit stützen und daher auch nur in deren Berücksichtigung nach der bisherigen Gepflogenheit die Genehmigung der beantragten Voranschläge, nämlich für den gemein­ samen tirolisch.vorarlbergischen Grundenllastungssond und für die besondere Schuld des Landes Vorarlberg und die Genehmigung der Bewilligung eines Steuerzuschlages von 3*/, fr. pr. Gulden, zur Bedeckung des Landes-Erfordernisses für das Jahr 1870 bevorworten übrigens aber bemerken, daß sich ans dem Voranschläge bezüglich der Schuld des Landes Vorarlberg eine Verminderung der rückständigen Regiekosten ergibt. ad. IV. Es dürfte zur befriedigenden Kenntniß zu nehmen »ein, daß die h. Regierung sich beeilt hat, schon in der gegenwärtigen Session ein Landesgesetz über die Erfüllung der Wehrpflicht in der Landwehr zur verfassungsmäßigen Behandlung einzubringeu. 68 — ad. V. Indem sich die großen Verdienste S. Exzellenz, des Herrn Handelsministers Edler v. Plener um die Förderung der Interessen des Landes durch Schienenwege nicht verkennen lassen, stellt das Comite den Antrag: der h. Landtag wolle dem Ausdrucke des Dankes, welcher der Landesausschuß dem Herrn Handelsminister für seine Bemühungen um die Vorarlberger Eisenbahn bezeigte, seine vollste Zustimmung ertheilen und dieß durch Aufstehen von den Sitzen zu erkennen geben. Das vorzüglichste Verdienst um diese Bahn und deren Verzweigung, so wie um die nahe Aussicht auf das Zustandekommen einer den Weltverkehr in und durch das Land zie­ henden Arlbergbahn haben die Herren Karl Ganahl und Cons., indem sie es waren, die schon zu einer Zeit, wo man sich noch kaum der Hoffnung zu einem solchen Glücke für das Land hinzugeben wagte, aus eigener Anregung und ohne alle Unterstützung aus eigene Ge­ fahr mit außerodentlichen Kosten die größten und verschiedenartigsten Hinderniffe dieser Schienenwege bekämpften und bis zur Erfüllung dieser ihrer sich selbst gesetzten Aufgabe rast­ los und unverdroffen ausharrten. Das erhebende Bewußtsein dem Lande Vorarlberg damit für alle Zukunft eine der Hauptbedingungen eines geistigen und materiellen Aufschwunges gesichert allein das großmüthige und edlex Streben zu haben, kann dieser Patrioten wahrhaft belohnen, während ihnen das Land derzeit dafür nur einen anerkennenden Dank zu zollen vermag. Obgleich das h. Haus diesem Danke dem Herrn Karl Ganahl als ersten und vorzüg­ lichsten Vorkämpfer dieses großen Unternehmens gegenüber in seiner Sitzung vom 27. v. M. einigen Ausdruck verliehen hat, glaubt das Comite doch, daß ihm und seinen Consorten diese dankbare Anerkennung deS Landes zum fortdauernde» Andenken und zur Freude ihrer Nachkommen als besondere Auszeichnung verbrieft werden sollte und stellt deßhalb den Antrag: Der h. Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, dem Herrn Karl Ganahl und Consorten für ihre außerordentlichen und erfolgreichen Bemühungen um Schienenwege durch und nach Vorarlberg in einer Urkunde die vollste Anerkennung und den wärmsten Dank auszudrücken und dieselbe dem Ersteren zu behändigen. ad. VII. Das Comite würde sich zwar gedrungen fühlen, l em h. Landtage eine baldige und befriedigende Erledigung dieser hochwichtigen Angelegenheit zu empfehlen; da jedoch laut der eben ver­ nommenen Bemerkung des Landesausschuffes wegen der Nheinkorrektion eine besondere Vor­ lage zu erwarten ist, so werden sich Bemerkungen und Anträge viel geeigneter an die Dis­ kussion derselben anknüpfen laffen. ad. IX. - Durch Einsichtnahme der bezüglichen Akten hat sich das Comite möglichst überzeugt, daß die Genehmigung erfolgte. der Landcsdeiträge nur nach strenger Prüfung der AufnahmSbedingungen 59 •d. X. Diese umfangreiche ins Kleinste belegte Vaurechnung liefert einen Beweis seltener Genauigkeit und Ordnung, wrßhalb der Antrag des Landesausschusses sie genehm zu halten vom Comite gerne unterstützt wird. Indem durch diese Rechnung aber auch die vom Landesausschusse gerühmten besondern Verdienste des Herrn Wohlwend um das erfreuliche Fortschreiten und Gelingen des Baues bestätiget werden und indem daS Land seiner Aufopferung und Umsicht bei dieser Bau- sührung nicht nur Ordnung, sondern auch große Ersparungen zu verdanken hat, so glaubt das Comite ohne betürchlen zu müssen, zu verschwenderisch im Loden zu werden, wahrlich nicht umhin zu können, aucy diesem Biedermann öffentlich die vollste Anerkennung seines ge­ deihlichen Wirkens angedeihen zu lassen und stellt deßhalb den Antrag: Der h. Landtag wolle dieselbe durch Aufstehen von den Sitzen zu erkennen geben. Ferner findet das Comite bezüglich der Irrenanstalt in Balduna noch folgende in der Natur der Sache liegende und sich selbst begründende Anträge zu stellen, als. Der h. Landtag wolle 1. Die bisherigen Kreditoperalionen des Landesausschusses mit der Sparkasse zu Feldkirch zur Deckung der Baukosten gutheißen; a. den LandeSausschub beauftragen: » daS Lanvesirrenhaus und seine Einrichtung gegen Brandschäden ehestens assekuriren zu lasseo, b. die Verhandlungen zur genauen Feststellung der anstall Rechtsverhältnisse der Landesirren» zur Wohlthätigkeitsanstalt in Valduna und ihrer wechselseitigen Beziehungen mit möglichster Schonung der beiderseitigen Interessen einem baldigen Abschlüsse zuzuführen, c. die Bemühungen zur Erlangung eines Antheiles an einer Wohlthättgkeitslotterie fort­ zusetzen, und d. eine Sammlung von freiwilligen Beiträgen zum Baue und zur Einrichtung des Irren­ hauses in geeigneter Weise einzuleiten. ad. XI. Dieser Antrag verdient zweifellos volle Genehmigung. ad. XTV. Auch dem Anträge des Landesausschusses um die nachträgliche Gutheißung seiner dung wegen Erlangung der a. h. Bewilligung von mehr Steuern betragenden Zuschläge für nachbenannte Gemeinden, das Comite bei; als: als 300 bezüglich Proz. Verwen­ der direkten des I. 1869 stimmt für bit Gemeinde Au . Geißau . tli Zuschlag von «l# . 317 . 329 . 338 Schrecken . Reutte . . 343 Fluh . . 353 Lustenau . 367 Lingenau . 471 Hohenems (israel.) 484 Bregen-, 4. Oktober 1869. <8. Hämmerle, Obmann. Dr. Dikl, Maschmendruck und Verlag von A. Kl atz in Bregenz Berichterstatter.