18690903_ltb0061869_Fondsverwaltungsbericht

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Letzte Änderung 03.07.2021, 05:38
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,ltb0,ltb1869,lt1869,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-30
Erscheinungsdatum 2021-06-30
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Inhalt des Dokuments

45 Pericht betreffend die künftige Verwaltung der dem Lande überwiesenen Fände. Hoher Canötag! Die Verwaltung des Landeswndes durch die Landesverlretung selbst, wie sie nun einzutreten hat, bringt nicht nur eine ausgedehnte, sondern auch eine sehr verantwortliche Geschäftsführung mit sich, die bisher dadurch ausgewichen war, daß Verbuchung und Kaffaführung mit Zustimmung der kaiserl. Behörde von der Sammelkaffe und in letzter Zeit von dem Steuer- und Sammelamte Feldkirch, die Rechnung--Controlle aber und Revision vom Rechnungs-Departement der I. k. Statthalterei ge­ führt wurde. Hier wurde nur eine Gegenliste über Einnamen, welche nicht von Landeszuschlägen herrührten und über Auslagen geführt welche ausschließlich über Anweisung des Landesausschuß erfolgten. So wardem« nach der schwierigste Theil der Verwaltung der Bundesvertrelung abgenommen, dabei in evidenter Weise besorgt und zugleich mit einem kaum nennenswerten Aufwande, der sich auf.eine Jahr für Jahr bewilligte Remuneration von 100 fl. an die k. f. Kassabeamten in Feldkirch beschränkte. Der Landes-Ausschuß war weil entfernt in diesen Verhältniffen eine Aenderung herbeizusühren, die f. k. Regierung jedoch fand laut Ministerial-Eröffnung vom 26. Mai l. Js. Z. 1952 Präs.-StatthaltereüEröffnung vom 17. Juni Z. 1136 diese im Jahre 1861 zugestandene Besorgung der Landesfondsgeschäste durch die k.k. Behörden als mit der Landes-Vertassnng, der gemäß die Verwaltung der LandeSfonde den betreffenden Verwaltungskörpern ausschließlich zusteht, und auf deren Grund diesen letzteren die Uebername zur Pflicht erwähst, im Widerstreite stehend zurückzunehmen, und unter Einem den Zeitpunkt zur Ueber« gäbe des Landesfondes an den Landes-Ausschuß den 1. August l. Js. zu bestimmen. Der Landesausschuß konnte einerseits die gesetzlich gegründete Ansicht der k. k. Regierung nicht verkennen und andererseits sich nicht verhehlen, daß eine längere Aufrechthaltung des gedachwn Verhältnisses, wozu die ganz bestimmte Ministerial-Erklärung auch keine Hoffnung mehr ließ, nach den Bestimmungen der Grundgesetze als ein wirklich abnormales erscheinen müßte. Diese Erwägungen bestimmten ihn zur Aeußerung bereit zu sein, diesen Fond in eigene Ver­ waltung zu nehmen. . . ■ 46 Den zur Uebergabe festgesetzten Zeitpunkt hielt er aber für ungeeignet, einmal weil er, über­ rascht durch die angedeutete Verfügung der Regierung, sich nicht in der Lage fand, in der kurzen Zwischenzeit bis 1. August die Maßnamen zur Weiterführung der Verwaltung zu treffen und dann auch, weil ein Abschluß der Rechnungsgeschäste im Laufe des JahreS mit Unzukömmlichkeiten und Verwicklungen verbunden gewesen wäre. Die k. k. Regierung säumte nicht in Würdigung dieser Umstände die Zeit der Uebergabe dieses Fondes bis 3L Dezember l. Js. nach dem Wunsche des Landes-Ausschusses hinauSzurücken. Nun tritt unausweichlich die Anforderung an die Landes-Vertrelung heran, für die Verwal­ tung ihres Fondes die geeignete Vorsorge zu treffen. Diese Vorsorge gedenkt der Landes-Auschuß auf die möglichst einfache Weise beantragen zu sollen und glaubt dabei ganz im Sinne der LandeS-Vertretung zu handeln. Dieses zu erreichen ist nur möglich, durch Auswahl einer geeigneten vertrauten Persönlichkeit und durch eine einfache und doch übersichtliche Gebahrungsweise, welche volle und schnelle Evidenz» stellung des Fondes zuläßt. Auch gegenwärtig werden vom Landes-Ausschuß die Vormerkungen über die Gebahrung dieses Fondes auf die einfachste Weise gepflogen und machen es doch thunlich, stündlich über den Stand des Fondes Rechenschaft zu geben und dabei eine eben so genaue Controlle zu bieten, als die vom Rech­ nungs-Departement gepflogene, mit der jene bisher in den kleinsten Ansätzen zusammenstimmten. Diese Einfachheit nun erachtet und beabsichtiget der Landes-Ausschuß Verwaltung des Landesfondes zu übertragen; das Hauptbuch und die auch auf die künftige Journalien übersichtlich und ohne unnothwendige Complicationen anzulegen, und zur Controlle gleich zweckmässige und volle Be­ ruhigung gewährende Vorschriften festzusetzen. Der Landes-Ansschuß hat um in diesen Beziehungen die nöthigen Aufschlüffe zu gewinnen und die Erfahrungen Anderer zu verwerthen, an Sachkundige sich gewendet und erwartet Mitthei­ lungen ihrerseits. Schwerlich dürften dieselben jedoch noch vor Beginn de« Landtags eintreffen, in Berathung gezogen und nach dem Ergebniffe dieser zusammengestellt und in Vorschlag zur bracht werden können. Er muß sich sohin die Beschlußfaffung ge­ Ermächtigung erbitten, die auf die Gebahrung deS Landesfondes, Hauptbuch, Journal und Controlle Bezug nehmenden Vorschriften, so wie die Instruk­ tion für den Kassier oder Verwalter einstweilen geben und in Vollzug setzen zu dürfen. Bei dem nächsten Zusammentritt des hohen Landtags würde dann der Landes-Ausschuß an denselben die ge­ dachten Verwaltungs-Vorschriften unter Beifügung der mittlerweile gemachten Wahrnehmungen zur Prüfung und Erwirkung der endgültigen Beschlüsse in Vorlage bringen. Bereits wurde der Landes-Cultursond der Verwaltung der Landesverlretung unterstellt und nächstens wird an dieselbe auf Grund des Schulgesetzes vom 14. Mai l. IS. auch die vcS Normal» schulfondes übergehen. Es drängt somit für Verwaltung dieser Fonds Vorsorge zu treffen. . Die beste Gewähr für die richttge und ordnungsmäßige Verwaltung liegt wohl in der Aus» wähl der damit zu betrauenden Persönlichkeit. Nicht nur gute Anlagen um diesem Geschäfte vorzu- 47 ßehen, sondern auch erprobte Genauigkeit, Rechtlichkeit und thätige Verwendung sollen vereint in diesem Bediensteten gefunden werden. Wie dem hohen Landtage bekannt ist, steht dem Landes-Ausschuß nur ein bleibend angestell­ tes Individuum zur Verfügung, der Landlagssekretär Ritter von Ratz mit dem Jahresgehalte von 700 fl. Mit diesem allein wurden bisher alle wie immer Namen habende Kanzlei- auch viele Con- ceplsgeschäfte mit einer Pünktlichkeit, Genauigkeit und Beförderung verrichtet, wie gewiß wahrgenommen wird. nur selten Die Mitglieder des hohen Landtages haben selbst zum öfter« ihre Anerkennung über seinen unermüdeten Fleiß und über seine Geschicklichkeit wie volle Vertrauenswürdigkeit auS­ gesprochen. Sekretär von Ratz führte auch die Vormerkungen und Controllisten über den bisher in der Verwaltung der Staatsbehörden befindlichen Landesfond. Bei all diesen Verrichtungen von deren Ausdehnung ein hoher Landtag Kenntniß zu nehmen geboten wird, kam der Landes.Ausschutz im Laufe dieser acht Jahre nie in die Lage, mit Ausname der Zeit während der Landtagssitzungen, eine Kanzlei Aushilfe beischaffen zu müffen, wohl aber fand er sich gedrungen, die großen Anstrengungen des Sekretärs, die anderweitige höhere Auslagen ersparen ließen, mit einer Remuneration seit einigen Jahren, namentlich seit Zuname der Geschäfte nach Ein­ führung der neuen Gemeindeordnung zu bedenken. Der Landes-Ausschuß ist der festen Ueberzengung in jeder Hinsicht kein geeigneteres Individuum zur Verwaltung der der Landesvertretung überwiesenen Fonde in Vorschlag bringen zu können, als eben der Sekretär von Ratz. Nebstbei könnte ihm die Leitung der Kanzlei und Mithilfe in den dies bezüglichen Verrichtungen, besonders in Correspondenz- fachen überwiesen bleiben. Mit der Uebername der Verwaltung geht aber auf den damit Betrauten eine schwere Ver­ antwortung über und Haftung, wohl auch Verluste sind damit verbunden- Unser künftiger Fondsverwalter hat aber nicht nur dieses zu übernehmen, er hat auch die Leitung des geordneten Ganges der Kanzleigeschäste zu besorgen und dabei die in der Instruktion näher zu bezeichnende Mithülfe zu leiste»; also seine Kräfte voll für den LandeSdienst zu verwenden; in dieser von seiner Seite gewiß ausgiebigen Mithilfe glaubt der Landes-Ausschuß eine Ersparniß an Ausgaben für Diensteszwecke zu finden, die sonst sich gewiß nicht vermeiden ließen. In Würdigung alles dessen glaubt der Landes-Ausschuß dem LandtagSsekretär von NatzUür die Uebertragung der Verwaltung der Fonde unter Aufsicht der Landesvertretung halt von jährlichen 1000 fl. ö. W. aussetzen zu sollen; Die Vermehrung des «inen jetzigen DicnstesgeGehaltn ist genau betrachtet, doch keine größere neue Auslage, denn 100 fl. ö. W. wurden an die Beamten der Sammelkasse in Feldkirch bezalt und weitere 100 fl. Remuneration waren nach strengster Billig- und Gerechtigkeit seit einigen Jahren an den Secretär verabfolgt toorden und würden auch vermieden werden könne»; beide diese Auslagen unterbleiben aber für die Zukunft. nachhin nicht 48 Gleichwie die bei den k. k. Behörden Bediensteten, denen Geldgebahrung obliegt, zur Kau­ tionsstellung verhalten sind, so erachtet der Landesausschuß ebenfalls der Bestellung des Verwalters bfe Bedingung der CautionSleistung im Betrage von 3000 fl. ö. W. in Staats- oder Prioritäten« Obligationen von Unternehmungen, di« die Staatsgarantie genießen, beifügen zu sollen. Ein Zuwachs an Personal muß aber in Folge der Verpflichtungen, denen die Landesoertre lung sich zu unterziehen hat, dennoch in Antrag gebracht werden. Es ist diese» unausweichlich schon deßhalb weil sonst eine geregelte, übersichtliche Führung, der neuen Agende nicht denkbar ist, vielmehr Unregelmäßigkeiten zum Nachtheile des Landes sich er­ geben müßten, und weil es schlechterdings unmöglich wäre, durch eine und dieselbe Person die Verwaltung der Fonds und die Kanzlei-Geschäfte besorgen zu lassen. Selbst, abgesehen von der Zuweisung der berührten Verwaltungen an dis Landesvertretung hatte sich schon gegenwärtig dem Landes-Ausschüsse die Ueberzeugung aufgedrungen recht bald Aushilfe in den Kanzlzei- Geschäften sich eines Tagschreibers bedienen zu müffen, denn rung der Geschäfte überhaupt ist im greiflichen Zunehinen und die Anforderungen Landes­ an den Ausschuß steigern sich seitdem die neuen gesetzlichen Anordnungen in den Gemeinden mehr zur Vermeh­ die Verständ­ niß finden, und manche Gestionen noch überdieß an ihn gewiesen werden. Ein Ersatz für die Kanzlei stellt sich so nach für durchaus nothwendig dar. Diese Aushilfe erachtet der Landes-Ausschuß in der Aufname eines ständigen Individuums suchen zu sollen, welchem ein Gehalt von 400 fl. auszuwerfen wäre. — Der Landes-Ausschuß könnte zwar nach der ihm instruktionsmäßig gegebenen Ermächtigung Tagschreiber nach Bedarf verwenden, allein mit solchen glaubt er dem Zwecke nicht recht Vorschub geben zu können, weil Leute, welche der bleibenden Verwendung nicht recht sicher sind, bei der ersten Gelegenheit anderswo suchen, weil solche Individuen, die ohne eigentliche Bestimmung nur vorübergehend Beschäftigung aber wo immer eine Unterkunft suchen, stets mit den Hintergedanken eintreten, bei besserer Aussicht den Dienstgeber zu verlassen, nicht das Vertrauen erwecken, wie es der LandeSausschuß bei seinem so Personal und bei der Genauigkeit in der Arbeit, die er eingehalten wissen will, karg bestellten haben zu können trachten muß und endlich weil allein mittels gutgeschulter Leute, welche wieder nur bei einer ständi­ gen Verwendung herangezogen werden können, eine ausgiebige und gute Arbeit erwartet wer den kann. — Der LandeS-Ausschnß erachtet auf die bemerkte Weise die nöthige Arbeiskrast für die Besor­ gung der Kanzleigeschäfte finden zu können, und zugleich auch dem Landessonde eine lage zu ersparen, denn da die Ausname eines Fonds-Verwalters zur die Anstellung eines andern mit Belassung des Sekretärs lung bedeutend größere Kosten verursachen. von Ratz Nothwendigkeit in höhere wird, Aus­ würde seiner gegenwärtigen Stel­ 49 Dabei ist der Landes-Ausschuß der Ansicht, daß die Ausgabe für die Foiidsverwallung mit Berücksichtigung jedoch des größer» Anspruches für den eigentlichen Landesfond, auf alle der Landes­ vertretung überwiesenen und allenfalls noch zu überweisenden Fonde zu vertheilen wäre; einen hier­ auf bezüglichen Antrag muß der Landes-Ausschuß für jetzt in Vorbehalt nehmen, da er die Geschäfts­ Ausdehnung der verschiedenen Fonde noch nicht zu bemessen vermag. Die sichere Aufbewahrung der mit der Verwaltung von dem Landes-Ausschusse zu überneh­ menden Urkunden, Werthspapiere, Gelder so wie der künftige Zuwachs an diesen, erfordert, daß diesbezvgs beruhigende Maßnamen getroffen werde». Der Landes-Ausschuß hält es für überflüssig über die Nothwendigkeit derartiger Verfügun­ gen des weiteren sich ergehen zu müssen. Nun stehen ihm keine besonders seuersichern Locale zur Verfügung, allein auch wenn er solche zur Verfügung halte, glaubte er dennoch sorgen zu müssen, daß die Verschlüsse zur Aufbewahrung der Urkunden, Werthpapiere, Gelder rc. so beschaffen seien, daß selbe in jeder Rücksicht den möglichst größten Schutz gegen Feuer und gewaltsamen Augriff bieten. Diesen Schutz verbürgen nach so vielfach gemachten Erfahrungen die wegen ihrer sinnreichen Einrichtung so sehr gerühmten seuersichern Kaffen, die wie dem Feuer, so auch den Versuchen deS Einbrechens widerstehen und selbst in nicht gewölbten Lokalen mit voller Sicherheit belassen werden können. Der Landes-Ansschuß glaubt nun in den gedachten Richtungen die Verhältnisse so dargestellt zu haben, daß ein hoher Landtag mit Einsicht in die Sache werde beschließen können und erlaubt sich gestützt auf die Vorbemerkungen folgende Anträge zu stellen. 1. Die Verwaltung aller Fonde. welche der Landesvertretung zugewiesen sind und künftig hin von ihr, unter welchem Titel es sein mag, übernommen werden, wird dem LandtagsSekrelair Kaspar Ritter von Ratz anvertraut. 2. 3. Sekretair von Ratz habe jedoch den Dienst in seiner bisherigen wegen Zuweisung der Verwaltung der der Anstellung fortzusetzen; Landesvertretung unterstehenden den Sekretair von Ratz werde sein bisheriger Gehalt von 700 fl. auf 1000 Fonde an fl. jährlich erhöhet und mit 1. Jänner 1870, als dem Zeitpunkte der Uebernahme der Verwaltung, angewiesen, jedoch unter der Bedingung einer Caulionsleistung von 3000 fl. ö. W. 4. es sei zur Einhaltung eines geordneten Kanzleigeschästsganges ein zweites ständiges In­ dividuum als Kanzleiassistent mit einem Gehalte von 400 fl. ö. W. jährlich zu bestellen, 5. der Landes-Ausschuß werde ermächtiget diesen Kanzletbeamten vom 1. Jänner auszunehmen. , 1870 an 50 6. der Landesausschuß werde weiterS ermächtiget eine feuerfeste Kasse zur Auf bewahrung der Gelder, Werthpapiere rc. beizuschaffen. 7. die Instruktionen. Dienstnormale für den Verwalter und Kanzleiassistenten liger Gültigkeit bis zur diesbezüglichen Beschlußfaffung im nächsten mit einstwei­ Landtage zu entwer­ fen und in Vollzug zu setzen, 8. der Landesausschuß habe dem nächsten Landtage die Anträge über den Einbezug der übri­ gen Foude zur Bestreitung der Auslage für den Verwalter vorzulegen. Bregenz, den 3. September 1869. Maschinendruck von A. PLATZ in Bregens,