18690918_ltb0031869_Bericht_Einführung_Lokalkommission_Abwicklung_Grundlastenservitutenregulierungsgeschäfte

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Letzte Änderung 03.07.2021, 06:49
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,ltb0,ltb1869,lt1869,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-30
Erscheinungsdatum 2021-06-30
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Inhalt des Dokuments

— 15 D e r i ch 1 betreffend dir Einführung einer Local - Commission zur Abwickelung der Grundlastev - Servituten-RegulicmugS- Gcschäfte in Vorarlberg. Hoher Landtag! In der 16. Sitzung des Landtags vom 26. September v. Js wurde der Beschluß gefaßt: „Es werde der Landes-Ausschuß beauftragt, unverzüglich durch Berufung des erforderlichen Personals die ehemöglichste Abwicklung des Ablösungs- und Regulierungsgeschäfles zu veranlassen u. dem hohen Landtage in der nächsten Session Bericht zu erstatten." In Ausführung dieses Beschluffes hat der Landes-Ausschuß unterm 6. März l. Js. sich an das ft. Ministerium des Innern mit dem Ansuchen gewendet, für Vorarlberg zur Besorgung dieser Ge­ schäfte eine Localcommisston einsühren unb gestatten zu wollen, 'den kk. Bezirksgerichts-Adjunkten Dr. Jakob Duxneuner als Lokal-Cominissär hiezu verwenden zu dürfen. Fast gleichzeitig hat das kk. Statthalterei-Präsidium aus Anlaß des berührten Landlagsdeichlus- ses mit Zuschrift vom 19. Februar l. Js. Z. Fortführung der diesbezüglichen Verhandlungen 104 dem Landes-Ausschuß sich ambulierende Local-Commission für genügend erachte. dium den wahrscheinlichen Betrag der Auslage mit, bekannt gegeben, daß die als sehr dringend darstelle und daß es Eine Zugleich theilte welche nach das k. k. Statthalterei-Präsi­ den befteheuden Anordnungen für den Commissionsteiter, Schreibhülfe, Diener und Amlsrequisiten zu bestreiten sind und einen Betrag von 3115 st. erreichen. Es besteht nemlich die Borschrift, daß für den Commissionsleiter die Besol­ dung, in deren Genuß er als kk. Staatsdiener steht, vom Landesfonde während der Zeit feiner Ver - Wendung als Commiffär zu übernehmen und überdieß an ihn ein Diäten-Pauschale per 800 fl. jähr­ lich zu entrichten sei. Die Auslagen für Amtsloka litäten und alle erforderlichen Materialien, so wie die Beistellung eines zu beeidenden Schreibgehülfen sind gleichfalls dem Landessonde zur Bestreitung überwiesen. Der Landes-Ausschuß glaubte zwar, daß in Betreff der Kostenbestreitung, wenn nur der eigent­ liche Zweck erreicht werde, das Land nicht gehalten sein könne die Auslage hiefür in jenem Ausmaße zu leisten, wie selbe in den mitgetheilten Minifterial-Erläffen gesetzt erscheinen. aus den Jahren 1856 und 1858 aus­ Der Landes-Ausschuß hatte sich jedoch bald zu überzeugen, daß Kraft der allerhöchst — 16 — genehmigten Instruktion vom 31. Oktober 1857 die Auslagen für Schreibaushilfe rc. zu Lasten des LandeSfondeS nicht ausgewichen werden konnten, und daß die kk. Regierung die Ueberlaffung eines Beamten nur unter der Bedingung der Uebername seiner Besoldung auf den Landssfonb und der Zuweisung des gedachten Diätenpauschals oder der Verabfolgung der vorschriftsmäßigen Diäten für jede unternommene Reise zuzugestehen sich herbeilafle. Stets im Auge behaltend, daß es im Interesse des Landes liege die Beendigung des Geschäftes schnellstens herbeizusühren, daß dieses wohl nur durch eine im Dienste bereits bewährte Persönlich­ keit, wie der hiezu vorgeschlagene Dr. Duxneuner ist, bewirkt werden kann, und daß es in jeder Be­ ziehung für angemessener zu halten sei, für die Reisen eine Pauschalsumme abzureichen, fand sich der gefertigte Landes-Ausschuß bestimmt, das Erklären abzugeben dem Dr. Duxneuner den bisherigen Gehalt von 800 st. ö. W. u, eine Diäten-Pauschaliumme von jährlich 800 fl ö. W abzureichen u. auf den Landesfond zu übernehmen. Nach erfolgter Zusage leitens deS Landes-Ausschusses wurde die Allerhöchste Genehmigung zur Verwendung des Dr. Duxneuner als Localcommiffär in Vorarlberg ertheilt, derselbe am 1. d. Mts. seines Dienstes enthoben und in seiner neuen Eigenschaft verpflichtet. Betreffend die Beistellung der Schreibaushilfe, der Amislokalitäten und sämmtlicher Materialien­ Erfordernisse Hal der Landes-Ausschuß ebenfalls im Pauschalwege die Auslage auf 400 fl. öst. Whg. jährlich vereinbart. Die Local-Commission hat bereits ihre Thätigkeit laut öffentlicher Verlautbarung vom 9. d. M. begonnen. Für die Besorgung dieser Geschäfte fällt whin auf den Landesfond eine neue jährliche Ausgabe von 2000 fl. österr. Whg Der Landes-Ausschuß darf sich übrigens schmeicheln, daß die Commission mit Eifer ihren Ver­ pflichtungen Nachkommen werde, und daß das Land durch die voraussichtlich schnelle Abwicklung die­ ses Geschäftes des schweren Beitrags an die Landes'Commission bald enthoben werden könne. „Wolle nun ein hoher Landtag diese Maßnamen des Landes-Ausschusses zur geeinigten Kennt­ niß nehmen." Bregenz, den 18. September 1869. Der Landes-Ausschuß in Vorarlberg.