18680829_ltb0091868_Ausschussbericht_Statthaltereimitteilung_Pensionsinstitutsgründung_Lehrer_Lehrerwitwen_Lehrerwaisen

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Letzte Änderung 03.07.2021, 07:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,ltb0,ltb1868,lt1868,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-30
Erscheinungsdatum 2021-06-30
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Inhalt des Dokuments

über die Statthalterei Mittheilung in Betreff der Gründung eines Pensions­ Institutes sür Lehrer deren Witwen und Waisen. Hoher Landtag! Auf die Note der h. Statthaltern v. 15. Feb. 1868 Zahl Schule — an den Landesaus­ schuß in Vorarlberg, worin dieselbe eine Abschrift jener Mittheilung übersendet, welche die Statthal­ terei unter Einem wegen Gründung eines Pensions-Institutes für Lehrer deren Witwen und Waisen an den Landesausschuß von Tirol richtete, beschloß der Landesausschuß von Vorarlberg in seiner Sitzung vom 18. Juli 1868 diesen Gegenstand beim Landtage in Anregung zu bringen. In der Landtagssitzung vom 27. August 1868 übergab der hohe Landtag diese Angelegenheit inem Dreier-Komil« zur Berichterstattung und Antragstellung, welches sich beehrt, im folgenden seine hierüber gefaßten Beschlüffe und Anträge einem hohen Landtage zu unterbreiten. Es ist nicht zu verkennen, daß zur Förderung des Volksschulwesens die Verbesserung der Lage Der Schullehrer überhaupt und die Sorge für die Hinkerlasienen derselben insbesondere einen Gegen­ stand, ernster Würdigung werth, bilde. Während gegenwärtig eine durchgreifende Reform und Aufbesserung der Lage der Lehrer durch neue theils schon erlasiene, theils noch zu erlassende Gesetze, angestrebt wird; so muß die Frage der Pensionirung der Lehrer, der Witwen und Waisen derselben gewißermaßen noch nebenher der Lösung zugeführt werden. Der erste Grundsatz, welchen der Ausschuß behufs der Lösung der obigen Frage sich vorhielt, «ar; daß für Vorarlberg allein und nicht in Verbindung mit Tirol eine Pensions-Institut für zum Unterrichte untaugliche Lehrer sowie für deren Witwen und Waisen in Aussicht zu nehmen sei. Weiters hält das Komite an der Ueberzeugung fest, daß ein derartiges Institut nur durch Vereinigung aller hieher zu beziehenden Kräfte zu Stande zu bringen fei In erster Reihe gehören daher vor Allem die Lehrer selbst als werkthätige Glieder zum Aufba ue eines derartigen Werkes; und wahrlich, wenn man bedenkt, daß das angestrebte Ziel nur das Wohl der Lehrer und ihrer allfällig Hinterbliebenen bezweckt, so darf man nicht zweifeln, daß die Mehr­ zahl des Lehrerpersonals von Vorarlberg diesem Institute beitreten werde. In zweiter Reihe könimt es den Gemeinden zu, hilfreiche Hände zur Erreichung dieses schönen und wohlthätigen Zweckes zu leisten, und zwar erstens in der Weise, daß sie die Leistungen, das Pensions-Institut von dem einzelnen Lehrer verlangt, für einen nach ihrem Ermessen welche besonders — 44 karg gestellten oder sonst mit Noth und Mangel Kämpfenden auf sich nehme; in der wohlbegründeten Voraussicht, daß durch den Bezug eines Betrages aus dem Pensions-Institute die Unterstützungsan - forderung an sie herabgerückt werde. Wenn weiters auch der hohe Landtag keineswegs berechtigt ist, an die Gemeinden Anforderun­ gen zur Beitragsleistung an einen Pensionsfond zu stellen, so kann sich der Ausschuß nicht versagen, auf die ausnehmende Wirksamkeit freiwillig auf sich zu nehmender, Seite der Gemeinden zu Nutzen des Fondes hinzudeuten; jährlicher kleiner Beiträge indem hiedurch vorzüglich von das angestrebte Ziel erreicht wird, und der Fond erst eigentlich Bestand gewinnt. kleine Opfer, welches Das solche Weise für das eine Gemeinde aus gesamnue Lehrerpersonal Vorarlbergs entrichtet, wird Frucht und Segen bringend wirken, zunächst für den zum Bezüge berech« tigten und gelangenden Einzelnen, als auch durch Aufmunterung und Aufhellung des Blickes in die Zukunft für die Gesammlzahl der Lehrer. In dritter Linie steht das Konnt« nicht an, auszusprechen, daß legenheit an der Begründung dieses gemeinnützigen Werkes sich zu das Land Vorarlberg betheiligen nicht die Ge­ vorübergehen lassen dürfe, . indem es dadurch den Beweis liefert, wie viel ihm die theilweise Besserstellung der Lage jener Männer am Herzen liege, welche den ganzen Nachwuchs der Bevölkerung durch ihren Unterricht zu guten Menschen und tauglichen Gemeinde- und Staatsbürger heranzubilden berufen sind. wissenhafter Erwägung dieses Momentes beantragt der Ausschuß, das Land dende Pensions-Institut ebenfalls einen angemessenen auferlegen, und zwar jährlichen Beitrag auf so lange als die Zweckmäßigkeit, Billigkeit In ge­ möge an das zu auf grün­ unbestimmte Zeit sich oder Nothwendigkeit für die Veitragsleistung spricht. Es befindet sich vorläufig in den Händen der hohen Versammlung, eines vorarlbergischen Lehrer Pensions.Jnstitutes, sicher als Ausdruck und Beweis der Zeitgemäßheit welcher, ein Entwurf von Statuten von Lehrern in ja Dringlichkeit eines unserem Lande verfaßt, derartigen Institutes an­ gesehen werden kann und muß. Ohne indessen in die eigentliche Würdigung und Beurtheilung dieser Statuten eingehen zu wollen, wohl wissend, hiezu keineswegs berufen zu sein, so hält das Konnt« es für eine Vereinbarung dieser Statuten mit dem LandeS-Ausschuße festhalten und verlangen zu sollen; damit Einflußnahme vor deren dem Lande seine ihm auf das Pensions Institut gewahrt bleibe; seine Pflicht, vor Allem behördlichen Genehmigung durch Beitragslelstung ohne dadurch zukommende der Verfaffer das Operat dieser Statuten in seinem innern Werthe herabwürdigen zu wollen. Endlich hält das Komite zur Klarstellung seiner Anschauungen die Bemerkung für unter dem Worte Lehrer in der obigen Auseinandersetzung nicht blos nöthig, die eigentlichen daß sogenannten Lehrer, sondern auch die Gehülfen verstanden und einbegriffen seien. Diesem Allem gemäß erlaubt sich der Ausschuß einem hohen Landtage folgenden Antrag zur Annahme vorzulegen. Der hohe Landtag wolle aussprechen: 1) daß er die Gründung eines Pensions-Institutes für Lehrer und als eine selbstständige Schöpfung des Landes für erkenne; deren Witwen und Waisen hoch wünschenswerth nnd nothwendig an — 45 2) daß er bereit sei nicht nur seinerseits für eine zu bestimmende Zeitdauer eine jährliche ent» sprechende erst näher zu beziffernde Beisteuer zur Bildung eines Pensions.JnstituteS für daS vorarlbergische Lehrerpersonal zu leisten; sondern auch die Gemeinden anzufeuern jährliche Beiträge in denselben einzulegen; 3) daß er jedoch diese Mitwirkung davon abhängig mache: e. daß die aus der Berathung des Schullehrer Komite's hervorgehenden Statuten vor der behördlichen Genehmigung der Vereinbarung mit dem Landesausschuße zu unterziehen seien; b. daß die Verwaltung und Verwendung rathe unter Einflußnahme dieses Fondes vom zu des Landesausschußes bildenden Landesschul- und der Bezirke nach Maßgabe der Statuten gepflogen werde. Bregenz, den 29. August 1868. Hirschbühl, Obmann. Dr. Martignoni, Berichterstatter.