18680821_ltb0061868_Landesausschussbericht_Ablehnung_Mitberatung_und_Mitgenehmigung_CarlvonHoferscheStiftung_seitens_TirolerLandtag

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Letzte Änderung 03.07.2021, 08:44
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,ltb0,ltb1868,lt1868,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-30
Erscheinungsdatum 2021-06-30
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Inhalt des Dokuments

-es Landesausschutzes betreffend die Ablehnung der Mitberathung und Mitgenehmiguiig der Carl von Kofer'schen Stiftung seitens des Tiroler Landes - Ausschutzes Hoher Landtag! Der Tiroler Landesausschuß eröffnete hieher, daß Herr Karl Edler von Hofer in Wien ein Kapital von 17, 200 fl. Oe.-W. zu dem Zwecke dahin überwiesen habe, 1) daß der Fond für die Witwen und Waisen gefallener Kaiserjäger und Landesvertheidiger Tirols und Vorarlbergs gestiftet sein soll, 2) daß die Substanz des Fondes zu erhalten und nur die Einkünfte zu Betheiligungen zu ver­ wenden feie, 3) daß der Tiroler Landesausschuß die Verwaltung des Fondes zu übernehmen habe, 4) daß bei der Betheiligung zunächst auf Bewerber der Jahres 1866 Rücksicht zu nehmen sei. Dem Tiroler Landesausschvß wurde sodann erwiedert, daß der gefertigte Landesausschuß bei dem Umstande als Vorarlberg zur Milantheilnahme berufen sei, der Landesvertretung die Einfluß­ nahme auf die Berathung und Genehmigung der Statuten zu wahren sich verpflichtet finde. Ohne diesen Vorbehalt näher zu würdigen übersendete der Tiroler Landesausschuß mit Schrei­ ben vom 5. Juli v. Js., Z. 3647, die aus diese Stiftung sich beziehenden Statuten lediglich zur Kenntnißnahme. Der gefertigte Landesausschuß erwiederte mit Zuschrift vom 27. August v. Js, Z. 842, daß da nur die Verwaltung den jenseitigen überlaffen worden ist, er der Landesverlretung die Mitein­ flußnahme auf Die Festsetzung und Abänderung der Statuten unter Offenlassung des Beschluffes des Landtages in Vorbehalt nehmen müsse. Der Tiroler Landtag wies dieses Ansinnen unterm 20. September v. Js., Z 4958, von sich und erklärte nur für den Tiroler Landtag die volle ausschließliche Berechtigung zulassen zu können. Der gefertigte Landesausschuß konnte bei so bewandten Umständen nur seinen früheren Anspruch wiederholen. Indem derselbe einem hohen Landtage von diesem Sachverhalte die Mittheilung macht, findet er zugleich die Beschlußfassung Hochdesselben in dieser Sache anzurufen und bei dem klar ausgedrück­ ten Willen des Stifters den Antrag zu stellen: Ein hoher Landtag wolle beschließen: 1) es sei auf dem Ansprüche der Mitbetheiligung an der Berathung und Genehmigung so wie an der Abänderung der Statuten der Stiftung des Eolen Karl von Hoser für Witwen und Waisen gefallener Kaiserjäger und Landesvertheidiger zu beharren, 2) es sei bei dem Umstande, daß diese Mittheilnahme seitens der Tiroler Landesverlretung bebestimmt abgelekmt wird, die Entscheidung hierüber des Reichsgerichtes anzurusen. Bregenz am 21. August 1868. Der ImttleMUfisäuch. . . /> • £. ■ ■ rr.- . 1<. '., r ■ • ■ • ■ > ■ — ___________