18680904_ltb0141868_Komiteebericht_Landesausschussrechenschaftsbericht

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Letzte Änderung 03.07.2021, 08:19
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp02,ltb0,ltb1868,lt1868,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-30
Erscheinungsdatum 2021-06-30
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Inhalt des Dokuments

GsWvLe-WeeLHLs über die Rechenschaft des Landes-Ausschusses bezüglich seiner Geschäftsgebahrung seit dem Schlüsse der I. Landtagsperiode. Hoher Landtag! Um das Geschäft dieser vielverzweigten Berichterstattung möglichst zu vereinfachen, werden alle Gegenstände des zur Vorlesung kommenden Rechenschafts Operates, zu denen das Komite keine be­ sonderen Bemerkungen zu machen findet, dem hohen Hause lediglich zur Kenntnißnahme empfohlen während die speziellen Bemerkungen des Komites zu jener Rechenschaft unmittelbar nach der Be­ rührung des Gegenstandes folgen, nämlich ad I. A. 11. Die Vorenthaltung dieser allerhöchsten Genehmigung ist um so weniger zu bedauern als die in der IV. Sitzung dieses Landtages (am 29. v. MtS.) bereits angenommene Regierungsvorlage über die Ausschließung noch von dem Wahlrechte und der Wählbarkeit weiter ging als jener Gesetzentwurf, und den Wünschen des Landes noch mehr entspricht. Nebenbei wird hier bemerkt, 12 daß die Mitglieder des Komiet's bei der günstigen Auf­ nahme und bei dem guten Erfolge der geheimen Abstimmung bei Gemeindewahlen nicht umhin können, ihre Einführung bei Landtagswahlen neuerlich anzuregen, und dießfalls einen selbstständigen Antrag zu stellen. Uebrigens hat diese Vorstellung wenigstens indirekter Weise durch die mittels Reichs­ B. 12. gesetz vom 10. November 1867 erfolgte gänzliche Aufhebung der kaiserlichen Verordnung vom 28. Dezember 1866 ihre erwünschte Erledigung gefunden, wodurch das hohe Haus in der unerschrockenen aber besonnenen Verfolgung der Rechw des Landes neuerlich be­ stärkt erscheint. 13. Die so lange Außerachtlasiung dieses schon seiner Natur nach dringenden Gegenstandes ist um so mehr zu bedauern, als wie notorisch bekannt, der Scesabach seine Verheerun­ gen seither in sehr hohem Grade sortsetzt, und als wie der Berichterstatter persönlich ver­ sichern kann, auch ein schon vor Monaten abgegebenes Gutachten auf möglichst schnelle Ableitung des Baches als das einzige aber ziemliche Hoffnung gewährende Mittel noch keine Erledigung fand. 56 — In Folge eines von der Gemeinde Bürs vor einigen Tagen eingelangten bezüglichen Gesuches wird der hohe Landtag übrigens von Neuem auf diesen Gegenstand zurückkommen. Das Konnte kann nicht nur den Vollzug dieser Beschlüsse bestätigen, sondern auch die Ver­ C. sicherung nicht zurückhalten, daß der Landesausschuß seit dem Schluffe der vorigen Land­ lagsperiode wieder eine solche Masse von Geschäften mit der erwünschten Pünktlichkeit und Schnelligkeit erledigt, daß man darüber um so mehr staunen muß, als sein Aufenthalt in Bregenz nicht ständig ist, und er nur einen Manipulationsbeamten hat. Die Geschäftsgebahrung des Landesausschusses kann wegen ihrer Einfachheit, Ordnung und Wohlfeilheit wahrlich nicht nur den Gemeinden zum Muster, sondern auch der Regie­ rung in mehrfacher Beziehung zur Nachahmung dienen. Der Zuwachs von 33 fl. 91 kr. rührt von Kosten der Krankenverpflegung her. ad 11, a. Die Zahlung der 3761 fl. 52 kr. als Restes einer Schuld des Landes an Tirol, welche im Jahre 1863 noch 27, 743 fl. 10 kr. betrug ist eine um so erfreulichere Thatsache, als es ohne Erhöhung der schon vor ihrer Zahlung üblichenSteuer per 13«/, kr. per je 1 fl. direkter l. f. Steuer geschah. Das Komite empfiehlt deßhalb den vom Landesausschuffe gestellten Antrag zur Aufnahme' b. 1. Bei der offenbaren Unthunlichkeit den Voranschlag pro 1868 früher zur verfassungs­ mäßigen Behandlung zu bringen, und bei der absoluten Nothwendigkeit den finanziellen Er­ fordernissen des Landes ununterbrochen Rechnung zu tragen und bei dem Umstande, daß der Landesausschuß sich zu diesem Behufe für das Jahr 1868 an den vom das Jahr 1867 hohen Landtag für genehmigten, in keiner Beziehung außerordentliche, sondern nur jährlich wiederkehrende Posten enthaltenden Voranschlag hielt, kann das Komite den angeführten Antrag des Landesausschusses nur unterstützen. 2. Das Komite hat nicht nur die in den Beilagen Nr. 1 und 2 enthaltenen summarischen Rechnungsabschlüsse, sondern auch die denselben zu Grunde liegenden einzelnen Posten, in so weit es zweckdienlich erschien, einer Prüfung unterzogen und richtig befunden und empfiehlt daher auch diesen Antrag des Landesausschusses zur Genehmigung. ad 111, a 1. Dieser Antrag dürste, obgelich die Grundentlastungssache Vorarlbergs wegen ihrer Zuge, Hörigkeit zu der von Tirol von jeher ein wunder Fleck unserer finanziellen Verhältnisse war und noch ist, und obgleich sich die bezügliche Rechnung der Einflußnahme des Landes Vorarlberg fast entzieht, so daß man froh sein muß, wenigstens den — wenngleich unbilli­ gen — Ziffer der Kapitalschuld festgestellt zu wissen, da sich dießfalls keine weiteren Ein­ wendungeu dagegen zeigen, nach der einstimmigen Ansicht des Komite's zu genehmigen sein. ! 2. Bei diesem Anträge handelt es sich, nachdem der Ziffer des Kapitals festgestellt erscheint in der Wesenheit nur mehr um die Regiekosten, bezüglich welcher, bei den oben ad 1 ge­ dachten Verhältnissen sich kaum etwas anderes bemerken läßt, als daß es immer noch sehr wnnschenswerth wäre, das schon so lange verschleppte Geschäft der Servitut-Ablösung und otihfidji beendigt werden möchte, was nun nach der Ansicht des Komites um 57 so leichter geschehen könnte, als bei der neuen Organisirung so viele l. f. Beamte disponibel wurden und deßhalb diesem Geschäft zugetheilt werden könnten. Das Komite unterstützt deßhalb den Antrag des Landesausschusses und stellt den weiteren Antrag: Der hohe Landtag wolle heschließen: „Die hohe Regierung sei um möglichste Förderung des Abschlusses des GrundlastenAblösungs' und Servituten-Regulierungs-Geschaftes anzugehen." Dieser Antrag empfiehlt sich aus den oben ptc. des Voranschlages des Landesfondes pr. b. 1868 angeführten Gründen zur Genehmigung. ad IV. [ In Beziehung auf das Landesvertheidigungswesen hat der hohe Landtag seine Wünsche bereits in der letzt verflossenen Session geäußert, und harrt, daS von Hochdemselben im Jahre 1866 beschlossene und sofort übergebene Ansuchen: die Prinzipien eines allenfalls in Vorberathung stehenden neuen Heeresergänzungsgesetzes den Landtagen vorläufig resp, vor Einbringung der bezüglichen Regierungsvorlage an den Reichsrath der gutächtlichen Aeuße. rung mitzutheilen noch einer Erwiederung. ad V. Diesen Antrag kann das Komite nicht unterstützen, weil nur ein Beschluß etwas, nicht aber ein Beschluß; nichts zu thun, nothwendig, somit der Antrag überflüssig erscheint. Damit aber das Land Vorarlberg doch ehestens zur Geltendmachung dieser seiner gerech­ ten Forderung gelange, deren Realisirung die finanziellen Verhältnisse des Landes bestens zu ordnen vermöchte, stellt das Komite den Antrag entgegen, der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, sobald die Organisirung des Reichsgerichtes vollzogen feie, und das Verfahren bei demselben durch die Reichsgesetze geordnet sein wird, zur Geltendmachung der Forderung per 73884 fl. 40 kr. C.-M. an das k. k. Aerar das zweckdienlich Erschei nende vorzukehren. ad vi. Das von dem für eine Eisenbahn von Innsbruck über den Fern und über Reute an die Landesgrenze zum Anschlüsse an die baierische Bahn bei Kempten oder Biesenhofen bestehende Komite war bemüht in einer dem k. k. Handelsministerium überreichten Denkschrift Vortheile zu schildern, welche die Fernbahn gegenüber der Arlbergerbahn gewähren soll. Das Gutachten, welches der Landesausschuß dagegen vom 9. Mai d. Js. an die k. k. Statt­ halterei in Innsbruck einsandte enthielt in der Wesenheit folgendes: Die allgemein und unbestritten als europäisch wichtige Brennerbahn, welche jenseits des Brenners nach Triest Q.. * Süden (Verona) und nach Osten (Villach) und vielleicht bald auch nach abzweige, müsse sich naturgemäß auch diesseits des Brenners sowohl nach Ror, den (Kufstein resp. München oder Salzburg) als auch nach Westen richten, und könne in letzter Richtung sowohl die Linie über den Arlberg als auch die Linie über den Fern verfolgen, um den Zweck der Brennerbahn (nämlich der Verbindung des Südens und Süd­ ostens mit dem Nordwesten Europas) zu erfüllen. 58 Diese beiden Linien können aber wegen ihrer Schwierigkeit und Kostspieligkeit nicht woh? gleichzeitig zur Ausführung gelangen, jedenfalls : die Arlbergerlinie den Vorzu, verdienen vor der Fernlinie, indem sie A. den zu erwartenden Nutzen anbelangend a. den Interessen des österreichischen Staates bester entspreche; denn 1. in politischer Beziehung müsse es nothwendig im Interesse des Staates liegen, ba<so weit vorgeschobene Voralberg mit dem Herzen des Reiches durch eine Eisenbahn ii möglichst nahe Verbindung zu bringen, was durch eine Fernbahn nicht möglich sei. 2. In strategischer Beziehung wahre die Arlbergbahn dem Reiche den wichtigsten An­ s griffs« und Vertheidigungspunkt, während die Fernbahn dießsalls nur wenig zu bieten vermöge. , [ . 3- Volkswirthschaftlich erstrecke sich das Gebiet resp, der Nutzen der Arlbergbah: unmittelbar auf die Bezirke der Gerichte Telfs, Silz, Imst, , Landeck und auf Vorarlberg und mittelbar sogar auf die Bezirke von Reute selbst und von Ried und Nauders, wäh­ rend die Fernbahn nur den Bezirk von Reute und Telfs berühre imb Vorarlberg nur durch eine ausländische Eisenbahn (Kempten-Lindau) und zwar auf längeren Wege als über den Arlberg erreichen können. Durch die Arlbergerbahn werde der Nutzen des Bahnverkehres überhaupt möglichst lang auf österreichischem Gebiete erhalten, durch die Fernbahn von ins Ausland abgelenkt, sowie auch der Nutzen der aber möglichst schnell da­ Arlbergerbahn fruchtbaren, be­ völkerten und betriebsamen Gegenden zukommen, während er auf der unwirthschaftlichen Fernlinie kein fruchtbares Erdreich finde. f 4. Die Arlbergbahn fördere auch den internationalen Verkehr mehr- als die Fernbahn, in dem sie nicht nur der Konkurrenz einer Bahn von Süden über die Alpen (Splügen, Luckmanier, Gotthard) in die Schweiz mehr entgegentrete als die auch mehr Verkehr aneigenen könne als diese, der Vermittlung des Südens und Südostens sondern Fernbahn, somit sich indem sie auch ihrem Zwecke mit dem Nordwesten Europas wegen der Kürze des Weges mehr entspreche. b. Auch das Interesse Tirols an und für sich sei durch eine Arlbergbahn tin Folge der oben eub a. angeführten Verhältnisse in höhern Grade gefördert als durch die Fernbahn, und zwar um so mehr als auch der Verkehr zwischen Tirol und Vorarlberg größer sei, als der zwischen Tirol und dem an Reute stoßenden Baiern. o. Vorarlberg (wohl auch das ihm kommerziell so nahestehende Fürstenthum Lichtenstein) endlich betreffend, könne es seinem Reichthum an verwerthbaren Mineralien, sowie seiner Viehzucht und seinen Absatz von Milchprodukten und seine große Industrie nur durch die Arlbergbahn fördern und so dem gedachte politischen und strategischen Werth des Landes für das Reich auch auf dem staatsökonomischen verleihen, während dieser, Werth für Oesterreich bald aushören müßte. sie ohne diese Bahn 59 B. In baulicher und betriebstechnischer Beziehung erscheine die Arlöergbahn zwar kostspieliger als die Fernbahn; allein wenn die Kosten der Arlbergbahn auf ihre 26 Meilen und die der Fernbahn auf ihre 12 Meilen Länge vertheilt werden, stelle sich kein auffallendes Miß» Verhältniß heraus und zwar auf keinen Fall ein solches, welches ihren Vorzug bezüglich des anzuhoffenden Nutzens ausheben könnte. Dieses Urtheil sei durch die in der Wesenheit gleichlautende Gutachten des Landtages von Tirol, und der Handelskammer von Innsbruck und Feldkirch gerechtfertigt. Auf Grund dieser und dergleichen Erörterungen stellte dann der Landesausschuß an das Handelsministerium die Bitte: „Das Innsbrucker Komite mit seinem Ansuchen um die Concession der Fernbahn abweislich zu verbescheiden; dagegen aber eine Gesetzesvorlage zur Concessionirung der Arlbergbahn noch im Laufe dieser Neichsrathsseffion einzubringen." Der Landesausschuß stellt nun den Antrag: „Ein hoher Landtag wolle dieser Erklärung beitreten und an die hohe k. k. Negierung * das Ansuchen richten, im Sinne des Gutachtens des Landesausschusses bald möglichst vorzugehen." Bei dieser überzeugenden Darstellung und bei der Dringlichkeit der Sache muß das Komite diesen Antrag dem hohen Hause zur Annahme empfehlen, Uebrigens glaubt das Komite, daß wegen der Wichtigkeit der .Bahn für das ganze Land insgesammt und für einzelne Theile desselben ins« besonders hat und wegen der bei der Ausführung vielleicht hie und da sich zeigenden ^verschiedenen Interessen auch den Antrag stellen zu sollen, der hohe Landtag wolle beschließen: „es sei das Handelsministerium zu bitten, für die Ertheilung der Concession der Arl­ bergbahn die Linie Innsbruck-Arlberg Feldkirch mit der Fortsetzung über Dornbirn und Schwarzach -nach der bairischen Grenze bei Laiblach Nüthi und nach und mit den Abzweigungen nach St. Margarethen zwar im Allgemeinen jedoch noch nicht im Detail definitiv sestzusetzen, sondern vor der definitiven Feststellung der Detail dieser Linie den hohen Landtag darüber zu vernehmen." Da bisher nicht so fast das Land sondern nur einige hochherzige Männer es waren, wrlche seit mehreren Jahren mit außerordentlicher Aufopferung von Zeit und Geld die Vorarbeiten und Vermessungen der zu bauenden Bahn und die Einleitung zur Concessionirung derselben besorgten, so stellt das Komite auch den Antrag, der hohe Landtag wolle dem Konsortium dieser Männer für dessen bezüglich der im Lande zu erbauenden Eisenbahnen gemachten Anstrengungen und Opfer Ausstehen die Anerkennung ausdrücken. ad VH. ) „ Vlll. kommt nichts zu bemerken. „ ix. ) „ X. Der Antrag des Landesausschuffes wird vom Komite unterstützt. durch 60 ad \ konimt nichts zu bemerken. , , XII. | ■ . „ xiii. Das Komite findet das diesfällige Vorgehen des LandeSausschuffes ganz in Ordnung, Uedrigens kann es der Andeutung der Räthlichkeit der Abänderung der Statuten und nament­ lich der Zugrundelegung des Prinzipes des zwangsweisen Beitrittes nicht beistimmen, weil diese einen Eingriff in daS freie Verfügungsrecht über sein Eigenthum enthält, welcher im vorliegende» Falle um so bedenklicher erschiene, als sich die zu versichernden Wohnungen so verschieden sie auch nach ihrer Umgebung Lage, und sonstigen Beschaffenheit sein mögen» nicht wohl eine diesem Unterschiede vollkommen entsprechende Klassifizirung erhalten können. Die Annahme eines Zeitpunktes aber, zu welchem die jetzt noch verbindlichen Versicherun­ gen bei andern Anstalten erloschen sein werden, Anstalt bester fördern, daher stellt dürfte das wirkliche Jnslebentreten dec das Komite den Antrag, der hohe Landtag wolle den Landesausschuß ermächtigen und beauftragen diesen Zeitpunkt nach Untersuchung der An­ meldungen festzusetzen. ad XIV. Bezüglich der Bewilligung von Gemeindezuschlägen von mehr olS 300«/» der direkten ©teuern beantragt das Komite: Der hohe Landtag wolle die Verwendung des LandeSausschuffes um Erlangung der allerhöchsten Bewilligung von Zuschlägen: im I. 1.867 für die Jsraeliten-Gemeinde Hohenems per „ „ n * Gemeinde Schilepfau n SleUte im I. 1868 für die Gemeinde Au • 464i/a«/0 „ 354% e 342% . . 308% . . 311% 9t ff tf Reute ft ff ff Unterlangenegg 344% tt tt tf . 373% ft tt ff tt tf tf Egg . Hohenems (Israeliten Lingenau . 448% 754% . seine Zustimmung ertheilen. Bregenz, den 4. September 1868. Gebh. Schwärzler, Obmann. Dr. Bickl, Berichterstatter. <5>?w*****3^