18800622_ltb00071880_Ausschussbericht_Rheinkorrektion_DünkelbergscheMelioration_KoblacherEntwässerungskanal

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Letzte Änderung 03.07.2021, 06:36
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp05,ltb0,ltb1880,lt1880,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-29
Erscheinungsdatum 2021-06-29
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Inhalt des Dokuments

Bericht des vom hohen Vorarlberger Landtage in der IV. Sitzung vom 11. Juni 1880 eingesetzten Aus­ schusses, betreffend die Verhandlungen: a. Ueber die Rheinkorrektion, die Dr. Dünkelberg'sche Melioration der Nheinebene und die Tieferlegung der Hochwasserstände des Bodensees; b. über den Koblacher Entwässerungs-Kanal. In Ausführung der voni hohen Landtage in seiner letzten Session, in der IX. Sitzung am 18. Oktober 1878 in Bezug auf die Rheinkorrektion, die Dr. Dünkelberg'sche Melioration der Rhein­ ebene und die Tieferlegung der Hochwasserstände des Bodensees gefaßten Beschlüsse, dahingehend: 1. es sei sich mit der Bitte an die hohe Regierung zu wenden, daß dieselbe bis zur endgiltigen Beschlußfassung über die Ausführbarkeit oder Nichtausführbarkeit des Dr. Dünkelberg'schen Projektes durch den h. Landtag keine in irgend einer Weise bindende Verhandlungen mit den schweizerischen Behörden in der Rheinkorrektions-Angelegenheit pflegen wolle; 2. es sei der hohen Regierung der Bericht des Herrn Josef Elmenreich, k. k. Oberingenieur in Innsbruck, eingestellt an den Landesausschuß anläßlich der Intervention bei der inter­ nationalen Experten-Commission für die Rheinkorrektion in Chur, nachträglich zur Kennt­ niß zu bringen; 3. es sei die hohe Regierung dringend zu ersuchen, dieselbe wolle der beabsichtigten und gegenwärtig der internationalen Verhandlung unterstehenden Tieferlegung des Bodensee­ spiegels die volle Aufmerksamkeit widmen und ihren ganzen Einfluß bei den vier anderen betheiligten Uferstaaten zur Geltung bringen, damit diese für Vorarlberg höchst wichtige Angelegenheit möglichst bald zum Ziele geführt werden kann, hat der Landesausschuß von diesen Beschlüssen der hohen k. k. Statthalterei in Innsbruck zur Wür­ digung und Berücksichtigung seitens der hohen k. k. Regierung unter Anschluß des bezüglichen Aus­ schußberichtes, sowie einer Abschrift des vom k. k. Herrn Oberingenieur Josef Elmenreich am 31. Jänner 1878 eingestellten Berichtes, mit Schreiben vom 18. Dezember 1878 Kenntniß gegeben. Die hohe k. k. Statthalterei machte am 14. März 1879 dem Landesausschusse die Mittheilung, daß dessen Zuschrift am 18. Dezember 1878 sammt Beilagen dem hohen k. k. Ministerium des Innern gut­ achtlich vorgelegt wurde und daß dieses hohe Ministerium mit dem Erlasse vom 3. Februar 1879 die Beschlüsse des Landtages mit dem Bemerken zur Kenntniß genommen habe, daß es der seiner­ zeitigen Bekanntgabe der Resultate der diesfalls noch obschwebenden Verhandlungen entgegensetze. Gleichzeitig erfolgte von Seite der hohen k. k. Statthalterei die weitere Mittheilung, daß das Rheinkorrektionsprojekt schon unterm 21. September 1878 an die k. k. Bezirkshauptmannschast Feld- 2 VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. kirch behufs weiteren Erhebungen zur Verminderung der Baukosten und wegen anderweitigen Infor­ mationen zurück geleitet wurde. Diese neuerlich angeordneten Erhebungen, welche noch nicht beendet sind, gründen sich nach den vom Berichterstatter eingeholten Erkundigungen hauptsächlich auf die Befürchtung des hohen Mi­ nisteriums des Innern, daß die von der am 14. Jänner 1878 in Chur zusammengetretenen inter­ nationalen Experten-Commission für die Rheinkorrektion aufgestellte Kostenberechnung der Durchstiche, welche gegen den Voranschlag des Jahres 1865 um mehr als das Dreifache erhöht ist, ein wesent­ liches Hinderniß für eine günstige Entscheidung in Betreff der Durchführung der projektirten Correktion bilden könnte. Es sollen deshalb insbesondere die bedeutenden Anschlagskosten für Grund­ einlösung und.sonstige Entschädigungen, wie für Ableitung des Koblacher Kanales, der Diepoldauer Wässer, für Straßen und Brücken rc. rc. sowohl in Bezug auf die Nothwendigkeit der beantragten A>beiten überhaupt, als auch in Betreff der speziellen Kostenansätze nochmals geprüft und im Allge­ meinen erwogen werden, ob nicht die der Kostenberechnung zu Grunde gelegten Einheitspreise der Arbeiten und Grundeinlösungen zu hoch gegriffen sind, was jedenfalls bezüglich der Letzteren im Hinblicke auf die schweizerischen Ansätze angenommen werden müsse. Das vorliegende Akten-Materiale in Sachen der Rheinkorrektion seit der letzten Session des hohen Landtages ist hiemit erschöpft und nur noch beizufügen, daß der Landesausschuß anläßlich einer durch ihn vom k. und k. österr.-ungar. Konsulate in St. Gallen erbetenen Information über den Stand der Vorarbeiten für die Binnengewäfferkorrektion im schweizerischen Rheinthale am 2. Okto­ ber .D. I. die Auskunft erhielt, baß die Sammlung und Ableitung der Binnengewäffer sich daselbst vorläufig auf das Nothwendigste beschränke und in den Hintergrund trete gegenüber dem Rheindurchstlch-Projekt, deffen Realisirung auf die eine oder andere Weise energisch angestrebt werde, und daß gerade jetzt wieder Konferenzen der schweizerischen Behörden über die Durchstichfrage stattfänden. Von der internationalen, am 19. September 1871 niedergesetzten Experten-Commission wurden jedoch seit dem 14. Jänner 1878, wo dieselbe tn Chur, tagte, weitere Verhandlungen nicht gepflogen. Da die Rheinkorrektionsfrage und das Dr. Dünkelberg'sche Projekt der Melioration der Rhein­ ebene im engsten Zusammenhänge stehen, hat der Landesausschuß es für zweckmäßig erachtet, möglichst genaue Erhebungen einzuleiten über die Auslagen, welche den bei der Rheinkorrektion beteiligten Gemeinden durchschnittlich per Jahr für Sicherungsbauten gegen Rheinschäden in den letzten 10 Jahren erwachsen sind, über die Schäden, welche der Bodenkultur in Folge eingetretener Ueberschwemmungen zugefügt wurden und über den dermaligen Werth der Grundstücke nach den verschiedenen Kulturen, um auf diese Weise weitere Anhaltspunkte zur Beleuchtung dieser wichtigen Angelegenheit zu be­ kommen, und einen Vergleich zu ermöglichen mit dem Dr. Dünkelberg'fchen Projekte in der Rheinregulirungs- und Binnenwässerfrage, nämlich mit Rücksicht auf die Vortheile, welche durch die even­ tuelle Ausführung des Unternehmens erzielt würden. Das Resultat dieser Erhebungen, soweit dasselbe bis jetzt gediehen ist, wird durch die beiliegende Tabelle A, welche wir noch später an einer anderen Stelle dieses Berichtes eingehender beleuchten werden, ersichtlich gemacht. Bezüglich der vom hohen Landtage in der Beschlüffe, als: Sitzung vom 18. Oktober 1878 weiters gefaßten 1. Es habe der Landesausschuß alle ergänzenden technischen Detailstudien, als: a. die nivellitische Aufnahme der Trace des projektirten Hauptkanales und die endgültige Festsetzung dieser Trace; d. die Messung der Wassermengen, welche dem Hauptkanale zufließen werden und die Be­ stimmung der Quer-Profile; e. der Kostenvoranschlag über alle einschlagenden Arbeiten und Maßnahmen durch den bestellten Landesculturtechniker nach Anleitung des Herrn Dr. Dünkelberg vornehmen zu lasten; II. Landtag der V. Periode 1880. 3 2. Es sei die anläßlich dieser Detailstudien nothwendig werdende Unterstützung und Bei­ stellung von Hülfsarbeitern durch die betheiligten Gemeinden zu veranlassen. Die dadurch erlaufenden Kosten sind einstweilen vom Landesfonde zu übernehmen. 3. Das Resultat dieser Vorarbeiten ist mit allfällig entsprechenden Anträgen dem hohen Landtage in der nächsten Session in Vorlage zu bringen, — begegnete der Landesausschuß, als er an deren Ausführung schreiten wollte, Schwierigkeiten, haupt­ sächlich finanzieller Natur, welche zu beseitigen nicht in seiner Macht lagen. Aus der nun folgenden Darlegung des Sachverhaltes wird man entnehmen, daß eine neuerliche Berathung und Beschlußfassung des hohen Landtages mit Bezug auf den der Dr. Dünkelberg'schen Culturtechnik gegenüber weiters einzunehmenden Standpunkt nothwendig einzutreten hat. Der in der letzten Session des hohen Landtages zur Berathung dieses Gegenstandes nieder­ gesetzte Ausschuß glaubte nicht allein wegen der hohen Autorität, welche Dr. Dünkelberg aus dem culturtechnischen Gebiete unstreitig genießt, dessen Projekt zur Melioration der Rheinebene ohne Weiteres ignoriren zu dürfen, und faßte demnach den einstimmigen Beschluß: „Es sei dem hohen Landtage zur Klärung der Sache die Vornahme der nothwendigen technischen Detail-Studien zn empfehlen, " sondern es wurde der Ausschuß in dieser seiner Ansicht auch durch die so vielfach sich widerstreitenden Anschauungen in Betreff der Durchführung der Rheinkorrektion bestärkt. Es möge gestaltet sein, hier darauf hinzuweisen, daß die bisherige Art und Weise, die Ueberschwemmungen und den Wasserüberfluß dadurch zu bekämpfen, daß man durch Regulirung und Ein­ dämmung der fließenden Gewässer, das Wasser so rasch als möglich auf dem kürzesten Wege aus einem Lande hinauszuschaffen sucht, sich nicht überall bewährt hat, ja oft von sehr üblen Folgen begleitet ist. Man erlaubt sich diesbezüglich auf die Theißregulirung, welche die kolossalen Ueberschwemmungen des Frühjahres 1879 nicht zu verhindern vermochte, und auf die mit einem Aufwande von vielen Millionen Gulden durchgeführte Donauregulirung hinzuweisen. Bei letzterer ist nach kurzer Zeit eine ziemlich regellose Verschönerung des ausgehobenen neuen Profiles eingetreten, welche dahin führen wird, daß nur durch Baggerung die Landeplätze für die Schifffahrt bei niederem Wasser zugänglich erhalten werden können. Mit Bezug hierauf sagt Dünkelberg in seiner Culturtechnik Vorarlbergs Folgendes: „Und das ist der Fall trotz der Voraussicht, mit welcher Wex eine Verschmälerung der Sohle energisch angestrebt und therlweise erreicht hat. „Aber es zeigt sich schon jetzt das Ungenügende dieser Proftlverengung; wie viel mehr wird dies aber bei dem nicht schiffbaren Rhein Vorarlbergs, bei dessen stärkeren Gefälle und viel un­ mittelbaren Zuführung schwerer Geschiebemassen direkt aus dem Gebirge, der Fall sein?! „Unrichtig aber ist es, wenn man die letzte Ueberschwemmungsgefahr Wien's nur allein der allzustarken Verschmälerung der Donau innerhalb ihrer für Mittelwasser berechneten Ufer zuschreiben wollte. Man könnte höchstens daraus die Folgerung ziehen, daß der Hochwasierdamm des linken Ufers nicht weit genug von dem eigentlichen Bette entfernt errichtet worden sei. Da man aber hierin niemals beschränkt sein kann und darf, wenn es sich um Herstellung neuer Normalproftle, wie hier in Vorarlberg, handelt, und es unbenommen bleibt, eher sanft ansteigende Vorländer, als die Sohle des Mittelwasser-Profiles zu erbreitern, so fällt der Einwurf, die Hochwasser erforderten auch ein großes Mittelwasser-Profil, vollständig weg, und es kann nicht nachdrücklich genug gegen derartige Normalprofile angekämpft werden." Allerdings scheinen sich die Verhältnisse im neuen Donaubett in den letzten paar Jahren ge­ bessert zu haben. Im Monat November v. Js. gab nämlich Hofrath Ritter v. Wex im österreichischen Ingenieur- und Architekten-Vereine eine Uebersicht der Resultate, welche sich aus der Vergleichung dreier in den Jahren 1876, 1877 und 1879 nach den jeweiligen Hochwässern im Früyling ausge­ führten Sondirungsreihen an den Querproftlen ableiten lassen. Aus der Betrachtung dieser Profile, sowie der Tabellen über die Sondirungszahlen ergebe sich, daß zwar noch abwechselnd, die rechte und die 4 VH. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. linke Seite Strecken mit Ablagerungen zeigen, daß aber im Ganzen die Gestalt der Querprofile, sowie der Verlauf des Grundes in der Stromstrichlinie nach und nach immer mehr ausgeglichen, die mittlere Tiefe und der ganze Raum, der im Durchstiche dem Wasser geboten ist, größer geworden sei, indem die nach dem Hochwasser des Jahres 1876 angesetzten Ablagerungen in den folgenden Jahren theilweise und immer mehr wieder weggeführt wurden. Die Fahrbarkeit der Strecke bei Wien sei viel günstiger geworden und auch die Gefahr von Ueberschwemmungen sei nahezu geschwunden, die sanitären Verhältnisse der niedrig gelegenen Vorstädte oder Vororte hätten sich durch Senkung des mittleren Grundwasserspiegels gebessert und der Werth des umliegenden Grund und Bodens habe sich bedeutend gehoben. Immerhin bleibt es aber eine selbst von Ingenieuren und Technikern nicht abzusprechende That­ sache, daß, so Großartiges auch im Eisenbahnbau geleistet wurde, die Fortschritte im Wasserbau da­ mit lange nicht Schritt gehalten haben, und speziell wegen Durchführung von Flußregulirungen oft die widersprechendsten Meinungen und Ansichten zu Tage treten. So sehen wir bei den meisten in's Werk zu setzenden größeren Flußkorrektionen zwischen den Wassertechnikern einen Streit darüber entbrennen, ob die Korrektion für sich und in ihren Conse­ quenzen eine rein hydrotechnische, oder eine vorwiegend, oder sogar auch ausschließlich kulturtechnische Frage ist, bei deren Lösung in erster Linie den landwirthschaftlichen Interessen Rechnung zu tragen ist. Wir führen als ^Beispiel' hiefür die in Folge der Szegediner Katastrophe von der ungarischen Regierung neu geplante Theißregulirung an. Obwohl bei der veranstalteten Expertise anerkannt tüchtige Wasserbautechniker intervenirten, wird das neue Projekt doch vielfach und zwar deshalb angegriffen, weil bei demselben viel zu sehr von dem einseitigen Standpunkte des Hydrotekten ausgegangen worden sei. Ein gründlicher Kenner des Theißgebietes, Ingenieur Josef Riedel, sagt am Schluffe einer Kritik des Projektes: „die derzeit in Vorschlag gebrachten Maßregeln können nicht einmal als halbe bezeichnet werden, denn bevor nicht alle Bewohner des Theißgebietes in ihrem Eigenthum geschützt, nicht die Landwirthschaft vor Ausdörrung oder Versumpfung ihrer Fluren bewahrt, die Schifffahrt nicht vor den Calamitäten der Nieder- oder Hochwasser gesichert, und nicht das in den ungeheuren Waffermassen der Gebirgsflüffe vorhandene Gewicht der Industrie als Triebkraft dienstbar gemacht, kurz so lange nicht durch Jnaugurirung der Compensationsregulatoren alle in der lieben Gottesgabe — dem Wasser — ruhenden Naturkräfte rationell zum Wohle der Völker ausgenützt werden können, ist die Wasserfrage ungelöst." In ähnlicher Weise verhält es sich mit der Wasserfrage in unserem Nheinthalgebiete. Wie viele Kritiken, Vorstellungen und Anfeindungen, oft heftigster Art, sind nicht schon durch die verschiedenen Rheinkorrektionsprojekte hervorgerufen worden? Wie wäre es wohl denkbar gewesen, daß das Dr. Dünkelberg'sche Projekt, bei welchem in der Frage der Rheinregulirung und der Melioration der Rheinebene ein ganz neuer Gesichtspunkt geltend gemacht wnrde, unangefeindet geblieben wäre? In erster Linie wurde in vielen betheiligten Kreisen des Landes selbst das Projekt mit Miß­ trauen ausgenommen. Dort wo nicht Sonderinteressen vorneherein demselben feindlich gegenüber­ standen, dürfte dieses Mißtrauen einigermaßen davon abzuleiten sein, daß die Landwirthe wohl Ver­ ständniß für Entwässerung eines versumpften Grundstückes zeigen, die Wohlthat einer gleichzeitigen Bewässerung aber noch zu wenig erkennen und dafür nicht eingenommen sind. Unsere Landwirthe kennen nur die alten primitiven Bewässerungsanlagen, welche gar oft von keinem Erfolge begleitet waren und es ist daher ihre Antipathie dagegen erklärlich. Für bedenklich und sehr schwer durchführbar wird aber im Dr. Dünkelberg'schen Projekte bei­ nahe allgemein die geplante Ueberführung des linksseitigen Gillbaches durch, respektive unter dem Rheine, in den rechtsseitigen Hauptentwässerungskanal gehalten. Daß die schweizerischen Behörden dem Projekte keine besonders freundliche Stimmung entgegen­ brachten, ist wohl für Jedermann, der mit den Verhältnissen nur einigermaßen vertraut ist, erklärlich. II. Landtag der V. Periode 1880. 5 In rein technischen Kreisen fand das Dr. Dünkelberg'sche Projekt, soweit dem Berichterstatter bekannt, öffentlich nur eine Opposition durch den Schweizer Ingenieur Oppikofer, von dem Dr. Dünkel­ berg in seiner Schrift sagt, daß er neben einigen anderen Schweizer Ingenieuren, wie Oberst Pesta­ lozzi und Legler, seiner Zeit kein Hehl daraus gemacht habe, welche berechtigte Bedenken Oesterreicher Seits den geplanten Rheindurchstichen und speziell dem Hard-Fuffacher entgegenstünden. Die Ant­ wort auf diesen Angriff befindet sich in den Händen der P. T. Mitglieder des hohen Landtages. Der Landesausschuß hatte deshalb dafür zu sorgen, daß bei Vornahme der technischen Detail­ studien des Dr. Dünkelberg'schen Projektes und bei der Ausarbeitung eines speziellen Kostenvoran­ schlages mit der größten Genauigkeit und mit Berücksichtigung aller wie immer gearteten einschlagen­ den Momente vorgegangen werde, da es nur dadurch möglich sein wird, den betheiligten Kreisen das Projekt klar zu machen und überhaupt eine sichere Grundlage zur Beurtheilung der Dr. Dünkel­ berg'schen Rheinthalmelioration zu schaffen. - Gar bald mußte der Landerausschuß erkennen, daß die Ausführung so ausgedehnter Vorarbeiten die Kräfte eines einzelnen Mannes übersteigen, ja daß überhaupt ein Ingenieur allein, selbst bei Bei­ stellung einer größeren Zahl von Hilfsarbeitern durch die betheiligten Gemeinden, absolut nicht im Stande ist, die gestellte Aufgabe lösen zu können. Man wendete sich deshalb an den Verfaffer des Projektes mit der Bitte, ein förmliches Ar­ beits-Programm für das Detail Projekt und die Detail-Voranschläge nach Maßgabe des vorliegenden Generalplanes ausarbeiten zu wollen, welcher mit aller Bereitwilligkeit entsprochen wurde. Die Grundzüge dieses Arbeitsprogrammes sind: Auf Grund verschiedener Vorerhebungen, welche genau spezifizirt sind, wird der ganze Haupt­ entwässerungs-Kanal in 4 Abtheilungen, beziehungsweise Arbeitsloose eingetheilt. Auf jede Abthei­ lung muß ein fähiger Ingenieur nebst einer Hilfskraft für das Zeichnen gerechnet werden. Die In­ genieure von 3 Abtheilungen würden unter der Direktion eines Oberingenieurs, welcher gleichzeitig die 4. Abtheilung zu bearbeiten und als Leiter des Ganzen die Verantwortlichkeit für die richtige Führung der Geschäfte zu übernehmen hätte, stehen. Je nach der Schwierigkeit der Bearbeitung der einzelnen Abtheilungen müßte die Eine länger, die Andere kürzer gegriffen werden, derart, daß alle vier Abtheilungen gleichzeitig in Zeichnung und Voranschlag fertig gestellt werden könnten. Dr. Dünkelberg rechnet, daß 5—6 Monate zur gänzlichen Ausarbeitung des Detail-ProjekteS und des Kosten-Voranschlages hinreichen werden. Am Schluffe des Programmes wird dem Landesausschusse noch anheimgegeben, in Erwägung ziehen zu wollen, ob es nicht zweckmäßig erscheine, vor dem gänzlichen Abschluß der Arbeiten sich an das hohe k. k. Ministerium des Innern mit dem Ersuchen zu wende», daß der erste Vorstand des Wasserbaues unter eventueller Zuziehung eines Zweiten ihm genehmen Ingenieurs in Gegenwart des Projektanten eine Ueberprüfung des Projektes an Ort und Stelle vornehme. Dr. Dünkelberg führt aus, daß in dieser Weise die Fühlung mit den k. k. Behörden hergestellt und dem hohen Landtage die nöthige technische Unterlage für seine Beschlüsse durch die zu erstattenden Prüfungsberichte ge­ boten und auch die Beihilfe des Staates einigermaßen gesichert wäre. Auf Grund dieses Arbeitsprogrammes setzen sich die Kosten dieser Vorerhebungen aus folgen­ den Positionen zusammen: 1. Aus dem Honorar für 4 Ingenieure und 4 Zeichner durch 6 Monate; 2. aus der Beischaffung der nöthigen Nivellir-Jnstrumente, Papier- und Schreib- und Zeich­ nungs-Materialien ; 3. aus der Lokalmiethe der Bureaux; 4. aus dem Honorare für die Prüfung des Planes und diversen Reisekosten. Nach einer aproximativen Berechnung des Landesausschusses würde eine Summe fl. 5000 erforderlich sein. von circa 6 VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Da der Landesausschuß zur Verwendung eines so namhaften Betrages für die technischen Detail­ studien des Dr. Dünkelberg'schen Projektes nicht ermächtiget war, so konnte derselbe wohl nur zu dem Beschlusse gelangen, die Angelegenheit Dem hohen Landtage nochmals in Vorlage zu bringen. Der Ausschuß glaubt auch heute noch an seinem, im Berichte vom 17. Oktober 1878 bekannt gegebenen Standpunkte festhaltcn zu sollen und zwar um so mehr, da sich auch in der Zwischenzeit verschiedene Fachautoritäten dahin ausgesprochen haben, daß durch die Rheintorrektion allein, wie sie bisher geplant wurde, für eine Regelung des Grundwasserstandes im Binnenlands nur wenig, theilweise gar nichts, geleistet werde. Auch Herr Oberingenieur Elmenreich, der Vertreter Vorarlberg's bei der internationalen Ex­ pertenkommission für die Rheinkorrektion, sagt in seinem Berichte an den Landesausschuß mit Bezug auf die zuletzt in Chur gepflogenen Verhandlungen dieser Commission, daß der kulturelle Standpunkt viel zu wenig Beachtung finde. Da die Möglichkeit der Entwäsierung der Rheinebene an Wichtigkeit der Rheinregulirung nicht nachstehe, so düife dieselbe nicht als Nebensache betrachtet werden und es seien weitere Untersuchungen und Erhebungen ganz unerläßlich. Wenn nun der Ausschuß an der Jnbetrachtnahme des Dr. Dünkelberg'schen Projektes festhält, weil nach der schon im Berichte vom 17. Oktober 1878 gemachten Ausführung durch die Vornahme der technischen Detailstudien in keiner Weise einer künftigen definitiven Beschlußfassung über die wirkliche Ausführung des Projektes vorgegriffen wird, so glaubt er dennoch, nicht schon heute bean­ tragen zu sollen, daß sofort auf Grund lves Dr. Dünkelberg'schen Arbeitsprogrammes mit der Aus­ führung der technischen Vorerhebungen begonnen und dem Landesausschusse hiezu die nöthigen Geld­ mittel bewilliget werden sollen. Der Berichterstatter hat anläßlich des im Dezeniber 1879 zu Wien abgehaltenen Agrartages Gelegenheit gehabt, mit Herrn Dr. E. Pereis, k. k. Professor an der Hochschule für Bodenkullur, einer ebenfalls anerkannten Autorität auf lulturtechnischem Gebiete/ in Verkehr zu treten und mit diesem Herrn über das ihm bereits bekannte Dr. Düukelberg'sche Projekt zu sprechen. Herr Dr. Perels äußerte sich dahin, daß er nicht in allen Theilen mit dem Projekte einverstanden sein könne. Auf die Bitte des Berichterstatters, ihnr zu Handen des Landesausschusses seine Ansichten schriftlich mittheilen zu wollen, erklärte Herr Dr. Perels sich hiezu bereit, bemerkte jedoch, daß er über einige Punkte, welche er aus den vorliegende Schriften und Plänen nicht ganz klar erkennen könne, an Ort und Stelle sich Auskunft verschaffen müsse. Da er im Monate September eine Reise nach Süd­ deutschland mache, so könne er mit dieser den Besuch Vorarlbergs ganz gut vereinigen und er werde alsdann einige Einwände gegen das Dr. Dünkelberg'sche Projekt auf Grund der eigenen Anschauung des Gebietes zu begründen in der Lage sein. Der Ausschuß glaubt bei der Tragweite der zu lösenden Aufgabe, daß es der Sache nur förderlich wäre, wenn vorerst das Gutachten des Herrn Professor Dr. Perels abgewartet würde, bevor in die Beschlußfassung wegen Vornahme der technischen Detail-Erhebungen nach dem vor­ liegenden Arbeitsprograinme eingetrete» wird. Der Ausschuß neigt ferners der Anschauung zu, daß in Anbetracht der großen Kosten, welche durch die dann eventuell später vorzuuehmenden Erhebungen erwachsen, und bei dem Umstande, daß diese letzteren ein ganz wesentliches Interesse der Bodenkultur des Landes tangiren, jedenfalls durch den Landesausschuß ein Versuch gemacht werden sollte, hiefür einen entsprechenden Subventionsbeitrag vom hohen k. k. Ackerbau-Ministerium zu erhalten. Die Frage, wie dem durch Wasserschäden drohenden Ruine des Rheinthales zu begegnen sei, ist Gegenstand unzähliger Untersuchungen, Expertisen u. s. w. gewesen und ist es heute noch; für die untern Bewohner des Rheinthales ist diese Frage aber nunmehr geradezu eine Existenzfrage geworden. Wohl ganz zutreffend sagt der gewesene Rhein-Ingenieur Herr Oppikofer in seiner kritischen Beleuchtung des Dr. Dünkelberg'schen Projektes an einer Stelle: „Der Ausblick in die Zukunft aber ist zur Zeit für die unteren Rheingegenden keines­ wegs ein tröstlicher, und die schweren Zeiten stehen ihnen erst noch bevor. Bis jetzt sind alle 11. Landtag der V. Periode 1880. 7 Hochwasser, z. B. bei Au, immer fast gleich hoch angesticgen, weil die außerordentlichen Fluthen weiter oben ausgebrochen und seeartige Ueberschwemmungen entstanden sind, welche die Hochwasser nach Unten verzögerten und verminderten. Was aber ein eigentliches Rhein-Hochwasser ist, davon hat das untere Rheinthal noch keinen Begriff." Zur Erhärtung deffen soll hier nur angeführt werden, daß sich die Wafferschäden im Kanton Graubünden und im obern Theile des Kantons St. Gallen in den Jahren 1834, 1859 und 1868, laut offiziellen Daten, allein auf 8, 259.958 Franken beliefen. Nun sind aber in den obern Nheingegenden der Schweiz, besonders seit der bekannteu Kata­ strophe im Jahre 1868, die Wahrungen, Eindämmungen und Erhöhungen von Schutzdämmen mit einer geradezu staunenswerthen Energie betrieben worden. Nach amtlichen Quellen, welche dem Berichterstatter zu Gebote standen, sind in den oberen Rheingegenden für Wasserbauten, zum Schutze des Landes vor Einbrüchen, Ueberschwemmungen, Ge­ winnung neuen Bodens, Trockenlegung der Thalsohlen, Sicherung von Straßenanlagen, incl. der Bauten an der Landquart, Plessur und Nolla, seit Anfang der 40ger Jahre ungefähr 16 Millionen Franken verwendet worden. Die Folge wird sein, daß die Ausbrüche daselbst immer unwahrscheinlicher werden, und die Geschiebszufuhr von Oben her in bedenklicher Weise zunehmen wird. Es ist wirklich ein erhebendes Beispiel, welches in dieser Beziehung unser benachbartes Schwerzerland bietet. Außer den bereits angeführten, im Rheinthale durchgeführten Wasserbauten, wurde daselbst in den zwei letzten Decennien die Correktion der Juragewässer und die Entsumpfung der mit dem Namen Seeland bezeichneten großen Tiefebene, zwischen dem Bieler-, Neuenburger- und Murtensee, in Ausführung gebracht. Geradezu koloffale Strombauten wurden im Kanton Wallis ausgeführt und sind theilweise noch in Ausführung begriffen, zum Schutze gegen die furchtbaren Ueberschwemmungen der Rhone. Dieser Fluß hat im Jahre 1860 allein gegen 7000 Jucharten Landes theilweise gänzlich zerstört und einen Culturschaden von circa 200 Millionen Franken angerichtet. Im Jahre 1867 waren die durch die Rhone verursachten Ueberschwemmungen anderthalbmal so zahlreich, als diejenigen des Rheines. Daraus läßt sich wohl auf die Großartigkeit der Korrektionsarbeiten schließen, welche im Jahre 1864 nach den Plänen des Herrn Ingenieur Benetz begonnen wurden. Auch im Kanton Tessin wurde die Regulirung der tessinischen Gewäffer, welche oft schon kolossale Verheerungen anrichteten (im Jahre 1868 z. B. offiziell erhobener Wafferschaden 6, 541.486 Franken) energisch in die Hand genommen. Die schweizerischen Behörden gehen von der sehr richtigen Ansicht aus, daß die für Waffer­ bauten gemachten Ausgaben, wenn sie auch momentan die Bevölkerung drücken und belasten, später reichlich Zinsen tragen und die Steuerkraft des Volkes wieder zu heben geeignet sind, Kulturboden nicht nur dadurch geschützt, sondern auch verbessert und im Werthe erhöht wird. Auch in anderen Ländern wurde in den letzten 20 Jahren den Flußregulirungen und Boden­ meliorationen durch Ent- und Bewässerung, große Aufmerksamkeit geschenkt und große Kapitalien darauf verwendet. So wurde Anfangs der 60er Jahre die Korrektion des Günzflusses in Bayern, deffen Ueberschwemmungs-Gebiet sich alljährlich auf eine Fläche von 12—1500 Joch erstreckte, durchgeführt. Ungefähr zu gleicher-Zeit wurden, mit sehr guten Erfolgen, Ent- und Bemäfferungs-Arbeiten im Kreise Schwaben, in einer Ausdehnung von circa 4000 Jochen, und ebenso in Oberbayern, in einer Ausdehnung von 4700 Jochen, bewerkstelligt. Nach offiziellen Daten ist der Grundwerth daselbst um das Doppelte im Preise gestiegen, und die jährlichen Erträgnisse haben sich gegen früher bis zu . 50% erhöht. In Preußen haben sich seit den 50er Jahren gegen 140 Entwäfserungs - Genossenschaften ge­ bildet, mit einer Fläche von circa 700.000 Morgen und einem Anlagekapitale von 4 Millionen Thaler. In allernächster Zeit werden in diesem Lande Flußregulirungen von ganz bedeutendem Um­ fange in Angriff genommen werden. Nach einer Vorlage, welche die preußische Regierung dem Landtage im 8 VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Monate November v. I. machte, soll die Regulirung der fünf großen Ströme, der Elbe, Weser, Oder, Weichsel und des Rheines von Bingen bis zur holländischen Grenze in Ausführung gebracht werden. Der Finanzminister beanspruchte bereits für das Jahr 1880 eine Summe von 5, 800.000 Mark und bemerkte, es werde 10 Jahre lang ein gleicher Betrag zu verwenden sein, um diese Regulirungen zn beendigen. Nach Beendigung derselben sollen dann erst noch die Nebenflüsie berück­ sichtiget und an die Erweiterung und Verbesserung des Kanalnetzes gegangen werden. Weiters ist von Seite Preußens dem deutschen Bundes rathe, ebenfalls im Monate November v. I., ein Entwurf, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Elsaß-Lothringen, vorgelegt worden. Nach dem Entwürfe sind Geldmittel im Betrage bis zu 3, 900.000 Mark für Regulirung der Wasser­ läufe und für Landesmeliorationen und im Betrage vis zu 5, 380.000 Mark zur Verbefferung und Erweiterungen der Kanäle und zu Schutzbauten gegen Ueberschwemmungen des Rheines zu beschaffen. Außerordentliches auf dem Gebiete der Entwäfferung wurde auch in Piemont und in Württem­ berg geleistet. In letzterem Lande schätzt man die Steigerung des jährlichen Ertrages in Folge dieser Meliorationen auf 39 Millionen Gulden. In Belgien wurden Ende der 50er Jahre 20.000 Hektaren entwässert, und wird der dadurch bewirkte Mehrertrag auf über 1 Million Franken geschätzt. Bei uns in Oesterreich ist leider auf diesem Gebiete in den letzten zwei Jahrzehnten weniger Bemerkenswerthes geschaffen worden. Außer der Donau-Regulirung bei Wien ist von größeren Unternehmungen dieser Art nur die gleich der Rheinkorrektion und der Melioration der Rheinebene seit Menschenaltern erstrebte und ersehnte Regulirung der Etsch, endlichen Folge des Gesetzes vom 23. April 1879 in das Stadium ihrer Ausführung getreten. Unter den Resolutionen, welche vom hohen Abgeordnetenhause zum Staatsvoranschlag für das Jahr 1879 (Ministerium des Innern) gefaßt wurden, nimmt eine derselben auch Bezug ans die Flußregulirungen, und lautet wie folgt: „Die Regierung wird aufgefordert: 1. Sämmtliche Flußregulirungen in Ein Reffort zusammen zu fassen; 2. bei jeder derselben ein einheitliches und rationelles System der Arbeiten einzuleiten; 3. ein Zersplittern der verfügbaren Mittel thunlichst zu vermeiden; 4. den nothwendigen Vorkehrungen zur Verhütung von Wasserschäden ihre besondere Auf­ merksamkeit zuzuwenden/ Wir wollen demnach hoffen, daß die hohe Regierung auch der Lösung der Wafferfrage in Vorarlberg ihre vollste Aufmerksamkeit zuwenden wird, und wir sind umsomehr zu dieser Hoffnung berechtigt, da derjenige Mann, der gegenwärtig an der Spitze der Regierung steht, als ehenialiger Statthalter von Tirol und Vorarlberg, die Verhältniffe unseres Landes in Folge wiederholter Be­ reisungen kennt, und von der Dringlichkeit der Lösung der Wafferfrage im Rheingebiete sich gewiß Ueberzeugung verschafft hat. Viele Jahre hat sich nun die Rheinbevölkerung im Kampfe gegen die Ausschreitungen des Stromes abgemüht, jedes Jahr mußte dieselbe die traurige Wahrnehmung machen, daß das Flußbett sich immer mehr erhöht, die Zustände dadurch immer unerträglicher, und Katastraphen, welche die Zerstörung ganzer Ortschaften und ausgedehnter Bodenflächen im Gefolge haben, früher oder später eintreten werden. Die Gefahren sind ja so offenkundig, daß die Regierung nicht länger mehr säumen sollte, für die Sicherheit der hartbedrängten Rheinbevölkerung, und im Interesse der Erhaltung der Steuerkraft derselben, Veranstaltungen zu suchen, welche diese Gefahren noch rechtzeitig beschwören können. Ge­ schieht das nicht und tritt eine Katastrophe ein, so können dann in einem solchen Falle, abgesehen von allen anderen Zerstörungen auch alle bisherigen Opfer und alle, durch vereinte Kräfte der Be­ theiligten und des Staates gemachten Anstrengungen zum möglichen Schutze der Culturgelände, viel­ leicht in einer einzigen Stunde zu nichte werden. Ist überhaupt das Unglück einmal hereingebrochen, II, Landtag der V. Periode 1880._____________________ 9 so sind die Folgen davon ganz unabsehbar, in jedem Falle aber eine rührige, fleißige Bevölkerung an den Bettelstab gebracht. Wir wollen den Nutzen der Rheinkorrektion und der Melioration der Rheinebene überhaupt nicht besprechen in Bezug auf die Werthzunahme der Wohn- und Wirthschaftsgebäude, auf die Besse­ rung der jetzt arg geschädigten Gesundhettsverhältnisse durch beständiges Eindringen von Grundwasser in die Wohnungen, auf die theilweise eintretenden Ersparungen bei Auslagen für die bisherigen Schutzbauten, welche zudem leider keinen absolut sichern Schutz bieten, wir wollen nur auf Grund der durch den Landesausschuß gemachten Erhebungen durch eine einfache Berechnung zeigen, welcher Nutzen allein dem landwirthschaftlichen Gelände zuginge. Die Culturflächen der Rheinebene umfassen im Ganzen, nach beiliegender Tabelle A, in runder Summe: an Acker- und Wiesenland 7494 Joche, und an Streueland . . . . 4459 Joche, mithin zusammen: 11953 Joche. Hievon können im Durchschnitt angenommen werden, als gutes Acker- und Wiesenland 2796 Joche. Die verbleibenden 4698 Joche können nur als nasses und schlechtes Acker- und Wiesenland klassifizirt werden. Noch ungünstiger stellt sich das Verhältniß beim Streueland. Als gutes Streueland sind von der angeführten Gesammt-Jochzahl anzunehmen eine Summe von 1195 Jochen. Die übrigen 3264 Joche repräsentiren schlechtes, nasses Streueland. Als Durchschnitts-Preise können angenommen werden: Für 1 Joch gutes Acker- und Wiesenland . . . fl. 672, „ 1 „ „ Streueland................................... ......... 345, „ 1 „ nasses schlechtes Acker- undWiesenland „ 375, „ 1 „ „ „ Streueland > . . .„160. Diese Preise zur Grundlage nehmend bekommen wir: für gutes Acker- und Wiesenland einen Kapitalswerth von . fl. 1.878.912, für gutes Streueland einen Kapitalswerth von .... „ 412.275, für schlechtes Acker- und Wiesenland einen Kapitalswerth von „ 1.761.750, für schlechtes Streueland einen Kapitalswerth von ... . „ 522.240, Zusammen ein Kapitalswerth von fl. 4.575.177, Könnte sämmtlicher Culturboden als „gut“ klassifizirt werden, so würde das Acker- und Wiesen­ land, mit einer Jochanzahl von 7494 einen Kapitalswerth repräsentiren von fl. 5.035.968, und das Streueland, mit einer Jochzahl von 4459 einen solchen von . . „ 1.538, 355, mithin zusammen einen Gesammt-Kapitalswerth von . . fl. 6.574.323. Die Differenz des Kapitalwerthes an Grund und Boden erreicht mithin die runde Summe von fl. 2.000.000, um welches Kapital die Gemeinden, nach den durchgeführten Rhein-Korrektions- und Meliorations-Arbeiten, reicher sein würden. Es ist mithin die Summe des Ausfalles, welche bei dem gegenwärtigen Zustande des Cultur­ landes an dem Volksvermögen verursacht wird, selbst bei unsern kleinlichen Verhältnissen eine überaus große. Zudem käme nun erst noch das durchschnittlich höhere Erträgniß in Betracht, sowie auch die Möglichkeit der Haltung eines erhöht en Viehstandes, letzterganz hauptsächlich auch wegen der besseren Qualität des Futters. Zu welcher Entwicklung, zu welcher Blüthe könnte die Rheinebene, welche dermalen dem Volks­ wirthe theilweise ein trostloses Bild zeigt, gelangen! Es thut daher Noth nichts unversucht zu lassen, was irgend zur Förderung und zur energischen Inangriffnahme dieser hochwichtigen Frage geschehen samt. In dem letztjährigen Berichte des für diese Angelegenheit niedergesetzten Ausschusses wurde auf die Geldfrage, beziehungsweise Finanzirung des Unternehmens nur hingewiesen, ohne auf diese vor- 10 VH. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. läufig näher einzugehen. Heute können wir es uns jedoch nicht versagen, wenn auch nur in ge­ drängter Kürze, diese Frage zu besprechen. Kann eine Vermehrung, permanente Verbesserung oder Sicherung nutzbarer Ländereien, nur durch einen großen Kapital-Aufwand erfolgen, so wird man immer naturgemäß nach dem volksnnrthschaftlichen Nutzen eines solchen Unternehmens fragen. In unserem Falle, wo es sich theils um die Regulirung eines Flusses, der die anstoßenden Ländereien fortwährend bedroht, theils um Trockenleguug versumpfter Ländereien und Wertherhöhung vorhandener Grundstücke, sowie auch um Gewinnung neuen Culturbodens handelt, und wo der, von dem Unternehmen zu erreichende Erfolg größer ist als der Ertrag der aufzuwendenden Kapitalien, muß vom volksivirthschaftlichen Standpunkte das Unternehmen unbedingt, nicht nur als nützlich, sondern sogar als nothwendig angesehen werden. Wo aber für ein solches Unternehmen nicht nur die Nützlichkeit, sondern auch die Nothwendig­ keit spricht, muß in jenen Fällen, wo wegen der Größe des Unternehmens die Privatkräfte nicht ausreichen, von Staatswegen Hülfe gebracht werden. Es wurden deshalb auch in andern Ländern, wo derlei große Unternehmungen in's Werk ge­ setzt worden sind, die erforderlichen Mittel beschafft, theils: a. durch, vom betreffenden Staate gewidmete Kapitalien A fond perdu; b. durch Gewährung unverzinslicher Vorschüsse an die betreffenden Länder oder beim Werke betheiligten Gemeinden; und c. durch die vom betreffenden Staate übernommene Garantie für aufgenommene Kapitalien von Seite der betheiligten Gemeinden. Eine weitere Unterstützung kann der Staat solchen Unternehmungen dadurch gewähren, daß die, theils verbesserten, theils neugewonnenen Bodenflächen durch eine gewisse Anzahl Jahre von jeder Steuer, beziehungsweise Steuererhöhung befreit werden. Zu ähnlichen Zwecken wurde bereits im Jahre 1861 im Königreich Sachsen das Institut der Landeseultur-Rentenbank in's Leben gerufen, welches sich vortrefflich bewährt hat. Die Landescultur-Rentenbanken sind eben dazu bestimmt, Gemeinden, Genossenschaften und einzelnen größeren Grundbesitzern, die nöthigen Mittel zur Förderung der Bodenkultur, insbesondere zu Ufer-Schutzan­ lagen, Flußkorrektionen, Ent- und Bewässerungs-Anlagen, Herstellung von Wasserstraßen, Korrektion von Nebenflüssen, Verbauungen von Wildbachschluchten, zu Aufforstungen im Hochgebirge und son­ stigen größeren Waldculturen, und zur Anlage und Regulirung von Straßen und Wegen, gegen billigen Zins und Gewährung einer langen Amortisations-Frist, zu beschaffen. Der Nutzen dieser Institute trat im Königreich Sachsen so klar zu Tage, daß sich auch die preußische Regierung veranlaßt sah, der Gründung von Landescultur-Rentenbanken ihre Aufmerk­ samkeit zuzuwenden, und eine diesbezügliche Vorlage im Landtage des vergangenen Jahres einzu­ bringen. Wegen der kurzen Dauer der damaligen Session, konnte der hiefür eingesetzte Ausschuß seine Berathungen hierüber nicht gänzlich vollenden, es dürfte aber dieser Gegenstand, ohne jeden Zweifel in der Session 1879|80, in der von der Regierung gewünschten Weise seiner Erledigung zugeführt werden. Die Rheinkorrektion ist eine internationale Angelegenheit, und es dürfte wohl darüber kein Zweifel bestehen, daß die Kosten derselben der Gesammt-Staat zu übernehmen hat. Anders verhält es sich jedoch mit der noch weiter geplanten Melioration der Rheinebene. Aus den, an anderer Stelle von uns angeführten Gründen, wird der Staat auch für diese Melioration sich der Leistung einer Beitragsquote nicht entschlagen können, da er auch in anderen Kronländern bei derart wichtigen und nothwendigen Meliorationen sich hiezu bereit erklärt hat. Das Land Vorarlberg verdient auch diesfalls eine ganz besondere Berücksichtigung, weil dasselbe nicht, gleich anderen Kronländern, in der glücklichen Lage ist, einen Landesfond zu besitzen, und weil die Gemeinden durch die seit Jahren gehabten Auslagen, für Wahrungen und Schutzbauten zur theil­ weisen Abwendung der immer mehr drohenden Wassergefahr, in geradezu exorbitanter Weise be­ lastet sind. 1s. Landtag der V. Periode 1880. 11 Jener Theil der Kosten, welcher über Abzug der Beitragsquote des Staates, zu Lasten der betheiligten Gemeinden und Interessenten entfallen würde, wäre auf dem Wege einer Anleihe zu beschaffen. Es müßte aber diesen Gemeinden und Interessenten möglich gemacht werden, das erforderliche Kapital zu einem entsprechend billigen Zinsfüße und einer sehr mäßig gehaltenen Amortisation zu erhalten. Gerade zur Durchführung dieser und ähnlicher Meliorations-Arbeiten, könnte nach Ansicht des Berichterstatters die Gründung von Landescultur-Rentenbanken auch in unserem Vaterlande nur mit wahrer, aufrichtiger Freude begrüßt werden. Jnsbesonders für die Gebirgsländer Vorarlberg und Tirol, wo den Gemeinden bisher größere pekuniäre Mittel auf die Unterhaltung der Wildbäche, Bekämpfung der Muhren u. s. w. oft zur passendsten Zeit fehlten, müßte- ein solches Institut zu einer wirklichen Wohlthat werden. Es müßte dadurch auch die Solidarität der Bewohner, welche bei solchen Correktionsbauten und Meliorationen allein einen möglichst sicheren Erfolg zu verbürgen vermag, mächtig gefördert werden. Mit diesen Erwägungen soll die Besprechung der Geldfrage vorläufig ihren Abschluß finden. Es mag nun die Lösung der Frage, welche ausreichende Vorkehrungen, gegen die immer mehr drohende Jnundation und für die Melioration der Rheinebene zu treffen sind, schließlich auf die eine oder andere Weise erfolgen, unser Bestreben muß dahin gehen. Alles aufzubieten, damit bald­ möglichst eine Abwendung oder wenigstens Minderung der beinahe unvermeidlich gewordenen Hoch­ wasserschäden iu's Werk gesetzt wird. Eine solche Erfolg versprechende Abhilfe erblickt der Ausschuß in der beabsichtigten Regnlirung und Tieferlegung der Hochwasserstände des Bodensee's, ein Unternehmen, welches ohne allzugroße Schwierigkeiten und mit verhältnißmäßig nicht bedeutenden Kosten ausgeführt werden kann. Darüber sind die Wasserbautechniker einig, daß durch eine Tieserlegung der Hochwasserstände des Bodensee's die Einmündung des Rheines in denselben derart gesenkt werden kann, daß sie einen nachtheiligen Rückstau in das österreichische und schweizerische Binnenland nicht mehr erzeugen kann. Dr. Dünkelberg sagt in seiner Schrift „die Culturtechnik in ihrer systematischen Anwendung auf Vorarlberg und die Melioration seiner Rheinebene" hierüber folgendes: „Die einzig richtige und sicher auch erfolgreiche Veränderung der Abfluß­ verhältnisse des Vorarlberger-Rheins, welche seither von den internationalen Ex­ pertisen der Ingenieure in's Auge gefaßt wurde, ist die beabsichtigte dauernde Tieferlegung des Bodenseespiegels. Wenn diese in gründlicher Weise in's Werk gesetzt wird, so muß bei einem einträchtigen Zusammenwirken der Schweizer und Oesterreichischen Ingenieure auch eine dauernde Vertiefung der Rheinsohle von Rheineck aufwärts zu erreichen mög­ lich sein. Und da wesentlich die Schweiz es in der Hand hat, am Bodenseeabfluß uiedrigere Wafferstände zu erzielen, so fällt hierbei dem Schweizer Bundesrath die wichtige Aufgabe in erster Linie zu, dieses Ziel ungesäumt zu verwirklichen, an­ statt daß derselbe wie seither ein Hauptgewicht auf die Rheindurchstiche über Oesterreichisches Gebiet zu legen beflissen gewesen ist." Der in der letzten Session eingesetzte Ausschuß war theilweise wegen Kürze der Zeit, theilweise wegen Mangel hinlänglichen Materiales nicht in der Lage diesen Gegenstand in seinem Berichte eingehender behandeln zu können. Unter Benützung der hydrologischen Studie von Max Honsell, Großherzoglich badischen Bau­ rathes, betitelt: „Der Bodensee und die Tieferlegung seiner Hochwasserstände", der Allgemeinen Statistik der Schweiz" von Max Wirth, und verschiedener anderen Quellen, wird es nun diesmal der Ausschuß versuchen alle diejenigen Schritte und Vorkehrungen, welche in dieser Angelegenheit bis jetzt gemacht wurden, in möglichst gedrängter Kürze darzulegen. Der Ausschuß glaubt hiezu umsomehr verpflichtet zu sein, da die Regulirung der hohen See­ Wasserstände auch für das Rheinkorrektions-Unternehmen, welches die Gemüther der Bewohner der Rheinebene schon so oft erregt hat, nach Ansicht aller fachlichen Autoritäten, von großer Bedeutung ist. 12 VII. der Beilagen suj>en stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Die erste Anregung auf die Regulirung der Bodenseewasscrstände ging nicht von den See­ Anwohnern aus, sondern es war der durch seine Arbeiten in der Rheinkorrektionsfrage bekannte St. Gallen'sche Bauinspektor W. Hartmann, welcher in einem Berichte vorn 7. September 1847 seine Regierung darauf aufmerksam machte, daß es für das Gelingen des Rheinkorrektions-Unteruehmens von Bedeutung sei zu untersuchen, ob nicht mit entsprechenden Kosten der Stand des See's, welcher hauptsächlich an seinem Ausflusse bei Constanz durch immer mehr sich häufende Hindernisse gestört werde, besser regulirt und namentlich der langaudauernde hohe Wasserstand abgekürzt wer­ den könne. Ungefähr um dieselbe Zeit wurde diese Frage auch von beut Ingenieur Herrn Pestalozzi in Zürich behandelt. Auch- dieser bezeichnet in einem darüber abgefaßten Gutachten die Rückstauung des Bodensee's als eine sehr, schädliche Hemmung des Rheinabflusses und weist nach, daß in Folge der großen Verwitterung im Hochgebirge, nicht nur dem Bodensee, sondern auch dem Bierwaldstädter­ Genfer- und Zürichersee vermehrte Wassermassen zugeführt werden. Eine Untersuchung wegen Regulirung des Abflußverhältnisses des Bodensee's, sei daher insbesonders mit Rücksicht aus eine systematische Rheinkorrektion eine unabweisbare Nothwendigkeit geworden. Hiefür erklärten sich auch die österreichischen und St. Gallen'schen Delegirten, welche am 12. Oktober 1848 in der Rheinkorrektions-Angelegenheit zu Rheineck zu einer Conferenz zusammen getreten waren, denn es heißt an einer bezüglichen Stelle im Protokolle: „Einen weiteren wichtigen Gegenstand bietet die Tieferlegung des Bodensee's, damit er den mittleren Wasserstand ständig erhalte, um einerseits die Nachtheile der Überschwemmungen zu be­ seitigen, anderseits aber den Seehäfen den nöthigen Wasserstand im Winter zu erhalten. Man hält es für nothwendig, daß sämmtliche Regierungen der Uferstaaten davon mit dem Ansinnen in Kenntniß gesetzt werden, sich für dieses nützliche Unternehmen zu interessiren und, daß dieses Ansinnen zugleich von der hohen Regierung in St. Gallen und der hohen Regierung in Oester­ reich ausgehen sollte." Die St. Gallen'sche Regierung wurde dadurch veranlaßt, einer in Rorschach zusammen ge­ tretenen Erperten-Commission die Fragen vorzulegen, welche Vortheile für die Rheinkorrektion und die Bodensee-Anwohner von einer Regulirung des See's zu erwarten seien. Die Experten, der klg. mürttembergische Ober-Baurath Etzel, der schweizerische Ober-Ingenieur La-Ricca und der großherzoglich badische Ober-Baurath Sauerbeck, beantworteten die Frage dahin, daß sie die Nützlichkeit der Tieferlegung der Bodenseewasserstände für die Rheinkorrektion sowohl, als für die Bodensee-Anwohner, unbedingt zugeben müssen und auch an der Ausführbarkeit des Unternehmens nicht zweifeln, erklärten jedoch, daß die Verwirklichung der Idee dennoch nicht so leicht sein würde. Sie betonten in ihrem Gutachten, daß, bedingt durch die Rücksichtnahme auf anderweitige Interessen, das Maß der Senkung des Seespiegels, und damit der Nutzen des Unteruehmens für den obern Rhein, in sehr enge Grenzen eingeschränkt und es schwierig sein werde, eine Vereinbahrung mehrerer Staaten über eine derartige Maßregel zu erzielen. Diesen Erwägungen glaubt Honsell die Ursache zuschreiben zu sollen, führten Antrag der Rheinecker-Conferenz eine Folge nicht gegeben wurde. daß dem bereits ange­ Als gegen Ende der 40 er und Anfangs der 50 er Jahre die Seewasserstände iviederholt derart an­ schwollen, daß große Strecken urbaren Landes überfluthet wurden, gelangten auch aus den Kreisen der See-Anwohner Vorstellungen an die Regierungen von Baden und Thurgau, in welchen um Abhilfe durch Erweiterung der Seeausflüsse bei Constanz und bei Eschenz gebeten wurde. Die beiden genannten Regierungen ließen dann in den Jahren 1853 und 1854 vorerst Untersuchungen über die Möglichkeit einer Abhilfe in genannter Richtung vornehmen. Diese Untersuchungen ergaben dann, daß weder durch eine Durchstechung der Kiesbänke bei Constanz, noch durch eine Abräumung der Geröllanhäufungen bei Eschenz eine wesentliche Verbesserung erzielt werden könne. Eine Abhilfe sei vielmehr nur durch die Beseitigung der.Stauwerke der Constanzer-Rheinmühlen am Ausflusse des II. Landtag der V. Periode 1880. 13 obern Sees, und durch eine Austiefung des Rheinbettes von Stein gegen Schaffhausen am UnterseeAusfluffe zu erwarten. Es wurden hierauf Nachforschungen über die Rechtsverhältnisse der Constanzer-Rheinmühlen, mit Rücksicht auf ihre Beseitigung gepflogen, bevor jedoch dieselben beendigt waren, wurden diese Mühlen sammt der hölzernen Rheinbrücke am 1. Juni 1856 durch Brand gänzlich zerstört. Ueber Veranlassung des schweizerischen Bundesrathes, wurden dann Unterhandlungen zwischen den betheiligten Regierungen gepflogen, dahingehend, daß in dem Rheinbette bei Constanz für die Folge keine, den Seeabfluß hemmenden Baulichkeiten errichtet werden sollten. Da sich einem gemeinsamen Vorgehen in dieser Sache die Regierungen sämmtlicher Bodensee-Uferstaaten geneigt zeigten, traten am 27. August 1857 Vertreter derselben zu einer Conferenz in Constanz zusammen, und es trafen dieselben nach viertägigen Berathungen am 31. August 1857 die Vereinbarung, daß die Rheinmühlen bei Constanz nicht wieder hergestellt und die vorhandenen Ueberreste noch vollständig entfernt werden sollten. Ein Theil der Kosten für die Wegräumung der Mühlenreste, in runder Summe mit fl. 1000.—, und der an in Stadtgemeinde Constanz, als Entschädigung für die Verzichtleistung auf ihre Wasser­ rechte, zu leistende Betrag von fl. 24000.—, wurden unter den betheiligten Uferstaaten, nach Maß­ gabe der Uferlängen der verschiedenen Hoheitsgebiete des obern Sees und der, den verschiedenen Staaten aus den vereinbarten Maßregeln zugehenden, besondern Vortheile repartirt. Zufälligerweise waren in den folgenden 10 Jahren die Seewasserstände nie außerordentlich hoch, so daß die Ansicht allgemein zur Geltung kam, es sei durch die Beseitigung der Rheinmühlen bei Constanz, den berechtigten Wünschen der Interessenten in Bezug auf die Minderung der See-Anschwellungen zur Genüge entsprochen. Als in der zweiten Hälfte der 60er Jahre, insbesonders im Jahre 1867, sich der Seespiegel auf eine ganz bedeutende Höhe erhob und die Uferorte durch Ueberschwemmungen namhafte Beschädigungen zu beklagen hatten, wurde neuerdings der Ruf nach weiteren Verbesserungen der Abflußverhältnisse des Bodensees laut, und wurde insbesonders die Nothwendigkeit der schon früher angestrebten Regulirung des Untersee-Abflusses, beziehentlich die Austiefung des Rheinbettes von Stein gegen Schaffhausen, hervorgehoben. In Folge dessen sahen sich die Großherzogl. badische Regierung und der Schweizerische Bnndesrath veranlaßt, die Untersuchungen betreffs der Regulirung des Untersee-Ausflusses neuerdings wieder aufzunehmen. Die Untersuchungen, welche badische Ingenieure besorgten, wurden durch verschiedene Umstände verzögert und konnten erst mit Beginn des Jahres 1873 beendigt werden. Am 24. März desselben Jahres trat dann eine technische Vorberathungs-Commission in Constanz zusammen, bestehend aus einem Abgeordneten des Schweizerischen Bundesrathes und drei Abgeodneten der badischen Regierung, und je zwei Abgeordneten der unmittelbar betheiligten Schweizer-Cantone Thurgau und Schaffhausen. Nachdem die Commission das vorliegende technische Materiale eingehend geprüft, und verschiedene Lokalbesichtigungen vorgenommen hatte, resnmirte dieselbe ihre Beschlüsse dahin, daß sie die Frage über die Möglichkeit der Tieferlegung der höchsten Seewasserstände durch Regulirung der Untersee-Ausmündung bejahte, und den Stutzen des Unternehmens nicht nur für die Anwohner des Untersees, sondern des ganzen Bodensees als erheblich anerkannte. Die angestrebte Senkung der Hochwasserstände lasse sich auch ohne "Nachtheile für den Schiffahrts­ betrieb bewirken, ob aber der erzielte Nutzen in richtigem Verhältniß mit den nöthig werdenden Kosten stehe, könne ein Urtheil nicht abgegeben werden, da hiezu alle nothwendigen Vorarbeiten fehlen. Ob die Regulirung des Untersee-Ausflusses auch ohne Nachtheile für Schaffhausen und seine Wasserwerke ausführbar sei, konnte eine Einigung in der Commission nicht erzielt werden. Die beiden Abgeordneten des Cantons Schaffhausen äußerten diesbezugs verschiedene Besorgnisse, zu deren Widerlegung in der Commission das nöthige Material fehlte. Die Commission beschloß dann ferners noch weitere Vorarbeiten zur Beurtheilung der Frage in hydrographischer Beziehung vornehmen zu lassen. Am 9. April 1874 trat diese technische Vor­ berathungs-Commission zu einer zweiten Conferenz in Schaffhausen zusammen, bei welcher sich dieselbe zu folgenden Beschlüssen einigte: 14 VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. 1. Es gehe aus den theoretischen Berechnungen hervor, daß eine Regulirung des See­ Ausflusses, welche eine Tieferlegung der Hochwasserstände des Bodensees zu Folge hätte, keineswegs nothwendig schädliche Wirkungen für Schaffhausen im Gefolge haben müsse, und 2. es erscheine deshalb die Vornahme von weiteren Vorarbeiten, speziell zum Zwecke der Beurtheilung, der von Schaffhausen erhobenen Beanstandung nicht angezeigt, indem die bestimmte Beantwortung der hierauf bezüglichen Fragen eine erschöpfende Behandlung des gestimmten Regulirungs-Projektes, als unerläßlich voraussetze. Es solle deshalb, und zunächst in diese Projektirungs-Ärbeiten eingetreten werden; der hiefür erforderliche Kostenaufwand wird auf 5—6000 Franken berechnet. Diese ^Beschlüsse der Vorberathungs-Commission wurden von den betheiligten Regierungen gut­ geheißen, und es einigten sich dieselben dahin, vollständige Vorarbeiten für die Verbesserung der Untersee-Ausmündung durch badische Ingenieure ausführen zu lassen. Die badische Regierung lies überdies noch eine vollständige und genaue Strommessung im Rheine bei Constanz vernehmen. Diese Vorarbeiten wurden mit Beginn des Jahres 1875 in Angriff genommen und nachdem sie durch hohe Wasserstände wiederholt unterbrochen werden mußten, bis Ende 1876 fortgesührt. Das Jahr 1876 war so recht geeignet das Interesse an der Sache zu fördern, denn im Sommer desselben Jahres erreichten die Seeanschwellungen nicht nur eine ausserordentliche selten dagewesene Höhe, sondern die See-Anwohner wurden auch durch die lange Dauer derselben ganz besonders beunruhigt. Allgemein ertönte deshalb der Ruf nach beschleunigter Abhilfe. Am 31. Jänner 1877 trat die technische Vorberathungs-Commission zum dritten Male in Constanz zusammen, und es stand nunmehr derselben, in Folge der mittlerweile ausgesührten Vor­ arbeiten und Messungen, ein sehr umfangreiches Material zu Gebote. Rur das zur näheren Beur­ theilung der Abflußverhältnisse des Rheines bei Schaffhausen erforderliche Material fehlte. Nachdem die Commissions-Mitglieder das vorliegende Elaborat geprüft und noch eine Besichtigung der Rheinstrecke von Stein bis zur Biebermühle vorgenommen hatten, wurde ihr Gutachten dahin abgegeben; daß die Regulirung der Abflußverhältnisse des Bodensees in einer, den an das Projekt zu stellendenden Anforderungen, genügend entsprechenden Weise praktisch ausführbar erscheine, und daß die Uferanwohner am ganzen Bodensee in den Genuß der Vortheile dieses Unternehmens kommen werden. Deshalb, und weil die Commission, die bisher nur aus Abgeordneten von Baden, der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Canton Thurgau und Schaffhausen bestanden hatte, sich der Ueberzeugung nicht verschließen konnte, daß der Kostenaufwand für die Ausführung der Unternehmens nicht im richtigen Verhältnisse stehe zu dem, aus demselben zu erwartenden Nutzen, wie sich dieser an den Ufern des llntersees allein ergeben würde, ging der Schlußantrag der Commission dahin, es möchten zur Herbeiführung der Antheilnahme, an den weiteren Verhandlungen von Seite der bisher nicht vertretenen Uferstaaten, geeignete Schritte umsomehr in kürzester Zeit e ngeleitet werden, indem von dem jetzt überall noch vorhandenen, unverwischten Eindruck der Ereignisse und Zustände während der Hochwasser-Periode von 1876, eine lebhafte Jnteressennahme au der projektirten Tiefer­ legung der Hochwasserstände, seitens der Uferanwohner, allerseis zu erwarten wäre. Als dann int Sommer 1877 die Bodenseeivasserstände abermals sehr ungünstige waren, da fand im August desselben Jahren zu Constanz eine Versammlung von Abgeordneten fast sämmtlicher Ufer­ orte des Bodensees, und zu dem Zwecke statt, den Besorgnissen für die Zukunft neuerdings Ausdruck zu geben und Vorstellungen nach Abhilfe zu machen. Die an den Bodensee angrenzenden vorarl­ bergischen Gemeinden überreichten im Oktober desselben Jahres diesbezugs noch eine separate Bitt­ schrift an die hohe Regierung. Ant 10. Januar 1878 trat alsdann in Constanz die Conferenz zusammen, bei welcher, außer den Abgeordneten der badischeit Regierung, des schweizerischen Bundesrathes und der Cantone Thurgau und Schaffhausen, die bisher allein an den technischen Vorberathungen theilgenommen II. Landtag der VI. Periode 1880. 15 hatten, auch Abgeordnete der Regierungen von Bayern, Oesterreich, Württemberg und des Contons St. Gallen erschienen waren. Die Abgeordneten nahmen zuerst Einsicht in das von der badischen Regierung vorgelegte, um­ fangreiche Elaborat, drückten in übereinstimmender Weise ihre Befriedigung über die Vorlage aus, und nahmen hierauf einen Augenschein des Untersee's und der Rheinufer bis Schaffhausen vor. Die Abgeordneten von Bayern, Oesterreich, Württemberg, St. Gallen und auch Schaffhausens, dessen Vertreter sich bisher mehr ablehnend gegen das Unternehmen verhielten, gaben dann übereinstimmend zu Protokoll, daß das vorgelegte Elaborat eine genügende Grundlage zur Beurthei­ lung der Sachlage bilde, und weitere technische Untersuchungen über die Abflußverhältnisse des Sees wohl nicht mehr nöthig sein werden. Es sei ihnen jedoch, nur durch die Einsichtnahme des Ela­ borates und der Oertlichkeit, eine eingehende Beurtheilung umsoweniger möglich, da noch verschiedene andere Verhältnisse in Betracht gezogen werden müssen, wozu der für eine Conferenz bemessene Zeitraum ein zu kurzer sei. Sie müßten daher, weil auch entsprechend int Sinne der erhaltenen Instruktion, beantragen, daß das Ergebniß der Vorarbeiten in Druck gelegt, und den bei den bis­ herigen Verhandlungen nicht betheiligten Regierungen, zu eingehender Prüfung übermittelt werde. Die Abgeordneten Badens und des schweizerischen Bundesrathes erklärten sich mit dem An­ träge einverstanden und die Verhandlungen wurden alsdann geschlossen. Bevor wir eine kurze Beschreibung des Projektes, welches für die Regulirung der Bodensee­ wasserstände in Aussicht genommen ist, folgen lassen, müssen wir noch vorerst die Ursachen, wodurch die, im letzten Decenium wiederholt vorgekommenen, so gewaltigen Bodenseeanschwellungen veranlaßt wurden, kurz erörtern. Bereits an einer andern Stelle dieses Berichtes wurde darauf hingewiesen, daß nicht nur am Bodensee, sondern auch am Vierwaldstüdter-, Genfer- und Züricher-See, in der neueren Zeit rasche Anschwellungen zu konstatiren sind, und zwar hauptsächlich als Folge der stets fortschreitenden Ver­ witterung der Gebirge, und der sorglosen Waldwirthschaft im Hochgebirge; es müsse deshalb eine Vermehrung der dem See zufließenden Wassermassen, als eine ausgemachte Thatsache hingenommen werden. Unter den Zuflüssen des Bodensee's steht der Rheiit in erster Linie. Die Bedeutung dieses Flusses geht wohl am Besten aus der nachfolgenden Zusammenstellung der Flußgebiete desselben hervor. (Siehe Tabelle I.) Nach dieser Zusammenstellung beträgt das Flußgebiet des vereinigten, aus dem Zusammen­ flüsse des Vorder- und Hinter-Rheines, entstandenen Rheines bis in den Bodensee 6619.3 Quadrat­ Kilometer. Die hauptsächlichsten Wildbäche, welche auf Schweizerseite in den Rhein einmünden, sind: die Rabinasa, der Falser- und Mittel-Rhein, die Nolla, Albula, Plessur, Tamina und Landguart; auf österreichischer Seite: die Jll und die Frutz. Der Rhein charakterisirt sich bis zu seiner Einmündung in den Bodensee, als ein alpiner Gebirgsfluß, und zwar nicht nur wegen seiner oft rapiden Anschwellungen, sondern auch durch sein regelmäßig eintretendes Sommerhochwasser. Die niedrigsten Wasserstände fallen daher in die Winter­ monate, und meistens erst im Monate Mai, wenn die Schneeschmelze im Hochgebirge ihren Anfang nimmt, beginnen seine Wasser zu steigen. In der Regel fällt, nach vieljährigen Beobachtungen, die höchste Anschwellung des Rheines in die Monate Juni und Juli. Wir fügen hier aus dem Werke Honsell's eine graphische Darstellung der durchschnittlichen Monatsmittel der Wasserstands-Beobachtungen zu Au aus den Jahren 1868 bis 1876 bei. Tab.H. Die in dieser Tabelle zum Ausdruck gebrachte Regelmäßigkeit der Zu- und Abnahme der Wassermengen des Rheines wird dann, wie uns Allen bekannt ist, zunt Oefteren durch Anschwel­ lungen in Folge außergewöhnlicher Witterungsverhältnisse unterbrochen, und es dürfte wohl genügen, diesbezugs nur auf die Hochwasser-Katastrophe des Jahres 1868, vom 28. September bis 4. Oktober hinzuweisen. 16 * VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags Nach Angaben des Herrn Oberingenieur Hartmann, dein bekannten vieljährigen Leiter der Rheinbauten aus schweizerischer Seite, führt der Rhein bei niederem Stande eine Wassermenge von 50 Kubikmeter pro Sekunde, bei Hochwasser dagegen eine solche bis zu 2100 Kubik-Meter pro Sekunde in den Bodensee ab. Nach neueren Erhebungen wäre selbst letztere Angabe zu niedrig ge­ griffen und eine sekundliche Wassermasse bis zu 3000 Kubik-Meter bei Hochwasser anzunehmen. Die Geschiebe- und Schlammführung des Rheines ist eine sehr bedeutende. Bei dein ab­ nehmenden Gefälle jedoch, welches die untere Flußstrecke hat, gelangt das Gerölle meist schon ober­ halb Monstein zur Ruhe, und in den See selbst bringt der Rhein nur Massen von Sand und Schlamm. Es ist deshalb auch mit ziemlicher Bestimmtheit anzunehmen, daß in der Niederung, an der Ausmündung des Rheines in den Bodensee, eine durch die Sinkstoffe des Flusses erzeugte Anschwemnmng vorhanden ist, und eine Weiterbildung stattfindet. Wenn diese Letztere in neuerer Zeit größere Fortschritte gemacht hat, so müsse dieselbe eben auf die Verschlimmerung der Hochwasser­ erscheinungen im Rheinthale, und theilweise auch auf die zur Abwehr dieses Uebels theils schon aus­ geführten, theils noch in Aussicht stehenden Regulirungen und Korrektionen des Rheines, zurückge­ führt werden. Die Menge des Rheingeschiebes soll dermalen, nach einer versuchten Schätzung, jährlich 136448 Kubikmeter betragen. Honsell glaubt, man könne, nach der Schätzung der bisherigen Hochwasser, als wahrsche'nlich annehmen, daß nach vollständig durchgeführter Rhe n-Correktion die größte sekundliche Wassermenge des Rheines, an dessen Ausmündung in den See, sich gegen dem jetzt bekanntem Maximum wohl noch um mehrere hundert Kubikmeter zu steigern vermöge. Die Rhein-Correktion wird überdies auch eine zeitweilige, verniehrte Zufuhr von Sinkstoffen in den See bewirken, und diese Sinkstoffe werden nicht nur allein aus Kies und Schlamm bestehen, es wird vielmehr dem dadurch erzielten, ver­ mehrten Gefälle entsprechend, größeres Geschiebe dem See zugeführt werden. Die Reuß-Correction ist hiefür ein Beispiel. Die Korrektion der Reuß, welche im Jahre 1851 zu Ende geführt wurde, hatte zum Zwecke: die Geradelegung des untern Flußlaufes von Attinghausen bis in den Urnersee (Vierwaldstädtersee), das Eindämmen des bis dahin zu breit fließenden Stromes und dadurch eine Vermehrung der Stoßkraft bis gegen Amsteg hinauf, um das Eintreten weiterer Geschiebeablagerungen und dadurch Sohlenerhöhungen zu verhindern. Bei der Reuß erforderte also auch diejenige Stromstrecke d e dringendste Correktion, welche das geringste Gefälle aufwies, nämlich d e Strecke von ihrem Austritte aus den eigentlichen Schluchten und Gebirgsthälern bei Attinghausen, bis zur Einmündung in den Urnersee. Vor dieser Ein­ mündung hat nämlich die Reuß ein ziemlich langes Thal zu durchlaufen, dessen Gefälle vor der Correktion in keinem Verhältnisse stand zn den Geschiebsmassen, welche dem Fluße zugeführt werden. In Folge dessen blieb das Geschiebe liegen und nöthigte den Fluß, indem es die Sohle des Bettes erhöhte, sich bald rechts, bald links zu werfen, wobei bei Hochwasser arge Verwüstungen ver­ ursacht wurden. Zu unser Aller Trost sei bemerkt, daß auch da über die Lösung dieser Frage, lange Jahre hin und her gestr tten wurde, und daß man oft den besten Vernunftgründen nichts als blinde Vorurtheile entgegenstellte. Der Erfolg der Correktion war ein vollständiger. Der Fluß vertiefte sich sogar an einigen Stellen derart, daß die Fundamente der ersten Correktions-Dämme unterspült wurden. Geschiebe bleibt unterwegs wenig mehr liegen, und die Reuß führt alles Geschiebe vollständiger als die meisten andern Flüsse in den Urnersee, während vor der Correktion in Folge massenhafter Geschiebsab­ lagerung und vielfachen Ausbrüchen des Flusses, besonders in den Jahren 1821, 1831, 1834, 1839 und 1840 große Strecken Culturbodens vernichtet wurden. Der Geschiebe-Transport ist selbst­ verständlich auch hier ungleich und erfährt stets eine Steigerung bei Hochwasser. Genaue Messungen und Berechnungen, ausgeführt in den Jahren 1851 bis 1878 von den Herren Professor Albert Haim und Ingenieur F. Bekker, gaben folgende Resultate: II. Landtag der V. Periode 1880. 17 Die Reuß lagert an ihrer Mündung jährlich durchschnittlich 150000 Kubikmeter Geschiehmaterial an; das jährliche Wasserquantum der Reuß beträgt 750 Millionen Kubikmeter, und jeden Tag führt dieselbe durchschnittlich 548 Kubikmeter Geschiebe in den See, — jede Stunde 22—23 Kubikmeter, — jede Minute 0.38 Kubikmeter. Oder vergleichsweise: Ein gewöhnlicher Rollwagen, wie man ihn beim Eisenbahnbau braucht, führt in einer Ladung etwa 1 Kubikmeter Material. Die Leistung der Reuß im Transporte des Gebirgsschuttes wäre nun gleich derjenigen eines Zuges von 23 Rollwagen, der bei Tag, wie bei Nacht, jede Stunde einmal beladen durch den untern Reußlauf heruntergefahren käme, oder gleich derjenigen von täglich etwa 1000 zweispänniger Fuhrwerke auf einer guten Straße. Die Tiefe des Urnersees beträgt in der Mitte 203—204 Meter, näher am Ufer 102 Meter. Der See füllt sich allmählig mit Geschiebe an, und da derselbe von Fluelen bis zum Mythenstein circa 4 Kubik-Kilometer Inhalt hat, so werden die Anschwemmungen durch die Reuß, denselben in etwa 20 Jahrtausenden ausgefüllt haben, so daß dann das obere Ende des Sees bei Brunnen stehen wird. Wir wollten an diesem Beispiele nur zeigen, welche staunenerregenden Erdbewegungen JahrausJahrein die mächtigen Gebirgsflüsse vermitteln, und welche Bedeutung die Regulirung der Hoch­ wasserstände des Bodensees auch für die Zukunft hat. Den Anschwellungen der Nebenflüsse, welche neben dem Rheine sich noch in den Bodensee ergießen, unter welche bekanntlich auch die Dornbirner- und Bregenzer-Ach zu zählen sind, mißt Honsell weniger Bedeutung, mit Rücksicht auf die Hochwasserstände des Sees, bei. Er glaubt, daß eine vermehrte Geschiebezufuhr von diesen Nebenflüssen wohl vorübergehend als Folge von Korrektionen eintreten könne, sie werde aber in dem Maße abnehmen, je mehr diese Zuflüsse in geordneten Zustand gebracht, und darin erhalten werden. Für die Wasseransammlung im Bodensee kommt schließlich noch jene Menge Wasser in Betracht, welche unmittelbar auf die Fläche des See's fällt. Nach hierüber angestellten Berechnungen bleiben aber selbst die, durch die stärksten Regenfälle auf den Seespiegel gelangenden Wassermengen, sehr weit hinter jenen Massen zurück, welche durch die Anschwellungen des Rheines und der übrigen Nebenflüsse dem See zugeführt werden. Ueberdieß ist es eine Erfahrungssache daß sehr hohe An­ schwellungen des Rheines nie gleichzeitig mit besonders starken Negenfällen im übrigen Einzugs­ gebiete des See's zusammenfallen. Wir ersehen hieraus, daß es hauptsächlich die in neuerer Zeit intensiver gewordenen An­ schwellungen des Rheines sind, durch welche die Hochwasserstände des See's hervorgerufen werden, und daß auch für die Zukunft, in Folge von Regulirungen und Korrektionen des obern Rheines und der Nebenflüsse, sowie von andern Landes-Meliorationen im Gebiete des Bodensee's, noch eine weitere Steigerung der dem See zufließenden Hochwassermengen zu erwarten ist, und, daß die Flächen­ ausdehnung des See's, durch das in denselben geführte Geschiebe, eine Verminderung erfahren mußte, und auch in Zukunft noch erleiden wird. Allerdings sind, wie wir bereits bei dem Beispiele des Urnersee's gezeigt haben, Jahrtausende erforderlich bis nur eine Fläche von ein paar Quadrat­ Kilometern dem See entzogen wird. Den Beweis für obige Ausführungen findet man wohl am besten in dem Verhältniß der hohen Seewasserstände zu den Rheinanschwellungen. Wir fügen hier aus dem Atlas von Honsell drei Tabellen bei. Die Tabelle III. ist eine graphische Darstellung der mittleren Monatswasserstände des Boden­ see's in Constanz, aus den Durchschnitten der Jahre 1862—1872 Die Tabelle IV. giebt in der Curve 1 die 5tägigen mittlern Wasserstände der Jahre 1853 bis inclusive 1876 am Pegel zu Constanz. Die Curven 2 und 3 zeigen die höchsten und niedrigsten Wasserstände. Außerhalb der Curven sind noch durch Punkte die seit 1511 vorgekommenen höchsten Hochwasserstände angedeutet. Die Tabelle V. ist eine graphische Darstellung der absolut höchsten und niedrigsten Wasserstände, sowie der Jahresmittel der Periode von. 1817 bis inclusive 1876 am Pegel zu Constanz. VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des VorarlbergerLandtag«. 18 Nur ein oberflächlicher Blick auf diese Tabellen zeigt, daß die hohen Seewasserstände fast immer auf die Monate Juni und Juli fallen, somit mit den hohen Rheinanschwellungen zusammentreffen. (Viäo Tabelle der mittleren Monatswasserstände bei Au, Tabelle II.) Nur ausnahmsweise fallen auch höhere Wasserstände auf die Monate September und Mai. _ Die gleichen Beobachtungen wurden auch am Pegelstande zu Bregenz gemacht, wie nachfolgende Zusammenstellung von dem Straßenmeister Lutz in Bregenz zeigt. Für den Durchschnitt Kleinster der Jahre 1868—1877 berechnet Mittlerer Höchster Seestand Januar ............................................................................... 0.45 0.60 0.73 Februar ............................................................................. 0.88 0.55 0.71 März................................................................................... 0.53 0.65 0.78 April.................................................................................... 0.7« 0.89 1.07 Mai.......................................................................................... 1.07 1.32 1.69 Juni.................................................................................... 1.64 1.99 2.33 Juli.................................................................................... 1.85 2.14 2.33 August................................................................................... 1.59 1.89 2.18 September....................................................................... 1.81 1.40 2.71 Oktober............................................................................. 0.99 1.20 1.40 November....................................................................... 0.82 0.97 1.12 December....................................................................... 0.68 0.73 0.90 Jahresmittel 1.000 1.194 1.414 ............................................................ Einerseits also die Verminderung der Fläche des See's, welche gegenwärtig mit 540 Quadrat­ Kilometer angenommen wird, und zwar wie bereits ausgeführt wurdet in Folge der Ablagerung von Sinkstoffen, und anderseits die Steigerung der Hochwasser der Zuflüsse, vorzugsweise des Rheines, machen eine Regulirung zwischen See- Zu- und Abfluß nothwendig. Wohl ist die Veränderung, welche der Abfluß des See's durch die Beseitigung der Mühlen und Stauwerke bei Constanz erfahren hat, seinerzeit von Nutzen für die Ufer-Bewohner gewesen, es hat sich aber im Verlaufe der Zeit eben herausgestellt, daß dadurch, in Folge der fortwährenden Vermehrung der dem See zufließenden Wassermengen, eine gründliche Abhilfe gegen die hohen Bodenseewasserstände nicht erzielt wurde. Die Studien, über eine weitere Regulirung dieser Hochwasserstände, ergaben, daß eine Senkung derselben nur durch eine Regulirung des Untersee-Ausflusses bewirkt werden könne. Hiebei handelt es sich nicht um eine Totalsenkung des Seespiegels, es ist vielmehr unter dieser Tieferlegung nur eine Maßregel zu verstehen, welche geeignet ist, für die Zukunft einerseits das Eintreten von hohen Wasserständen zu verhüten, die den bisher bekannten Höchsten gleichkommen, und anderseits den Spiegel des See's auch bei dem niedrigsten Wasserstande aus einem höheren Niveau zu erhalten, als dem U. Landtag der V. Periode 1880. 19 bisher bekannten tiefsten, mit andern Worten, eine Verminderung der Differenz zwischen dem höchsten und niedrigsten Wafferstande, oder eine Regulirung des See's Etwas Anderes ist von den Uferbewohnern auch weder gewünscht noch angestrebt worden. Eine Totalsenkung des Bodenseespiegels märe auch geradezu unzuläßig, indem dadurch sowohl öffentliche, als auch viele privatrechtliche Interessen geschädigt würden. Die angestellten Erhebungen haben dargethan, daß für die Erwerbsverhältnisse, für den Verkehr und die Gesundheit der Ufer­ Anwohner sehr viel gewonnen wäre, wenn die Anschwellungen des See's in Zukunft O.so Meter unter dem bekannten, größten Wasserstande blieben, und daß sich der Vortheil mit weiterer Senkung der Hochwasserhöhen, jedoch nur bis zu dem Maße von etwa 1 Meter steigerte. Bei dem Projekte für die Tieferlegung der Hochwafferstände des Bodensee's waren somit zwei Punkte in's Auge zu fassen, nämlich: 1. Daß die Anschwellungen in Zukunft mindestens um O.so Meter tiefer bleiben, als bisher und thunlichst den Wasserstand von 4.so Meter am Constanzer-Pegel nicht mehr über­ steigen, und 2. Daß das Verhalten der niedern Wasserstände, womöglich schon unter dem Stande von 3.30 Meter, jedenfalls aber unter dem von 3.oo Meter am Constanzer - Pegel, nicht geändert werde. Die technische Commission hatte dabei in Erwägung zu ziehen, welche Mittel überhaupt hin­ sichtlich einer Aenderung der See-Abflußverhältnisse zu Gebote stehen, und dann zu untersuchen, welche von diesen Mitteln, und in welcher Weise in Anwendung zu bringen wären, um die gestellten Bedingungen zu erreichen. Im Schoosse der Commission bestand kein Zweifel darüber, daß eine Verbefferung der Abflußverhältniffe des See's, nach Entfernung der Constanzer Stauwerke, nur noch durch Veränderung an der Untersee-Ausmündung, nach Lage der thatsächlichen Verhältnisse, möglich sei. In gleichem Sinne hat sich unlängst auch ein Correspondent der Allgemeinen-Zeitung, welcher mit der Gegend am Untersee und am Rhein sehr gut vertraut zu sein angibt, ausgesprochen. Wir erwähnen dies hauptsächlich deshalb, weil einige Techniker noch der Ansicht sind, man sollte es vorerst, schon aus Kostenersparniß, versuchen, ob nicht für den bessern Hochwasserabfluß des Bodensee's durch die Erweiterung der Stiegener - Enge allein, und zwar durch Wegräumung des linkseitigen Schuttkegels, etwas gewonnen werden könne. Das Projekt, welches von der technischen Vorberathungs-Commission, mit wenigen Abänderungen, angenommen wurde, beschränkt sich jedoch nicht allein auf die Erweiterung der Stiegener-Enge, sondern erstreckt sich auch aus die Regulirung des Rheinlaufes von Stein abwärts bis unterhalb der Biber-Ausmündung. Der Stiegener- und der Eschenzer-Bach werden nach dem Projekte in ihrem untern Laufe verlegt, durch geeignete Arbeiten in den Tobeln des Eschenzer-Baches, und durch Fixiruug der Bachufer sollen fernere Erosionen thunlichst verhütet, und damit die Geschiebebewegungen bei starken Anschwellungen, wenn nicht ganz aufgehoben, doch nahmhaft gemindert werden. Die Regulirung der Rheinstrecke von Stein abwärts, in welcher ein Hauptmittel für die ange­ strebte Verminderung der hohen Seewasserstände gefunden ist, hätte in der Herstellung eines ver­ glichenen Wasserspiegel-Gefälles, zwischen der Brücke zu Stein und der Gemarkungsgrenze Reichlingen-Diessenhofen, das ist unterhalb der Ausmündung der Biber, zu bestehen. Diese Strecke umfaßt nämlich die Stromschnellenartigen Gefällsbrüche des unregelmäßigen Flußlaufes, und au ihrem Ende tritt der Rhein in ein gleichförmig gestaltiges Bett. Dadurch würde also hauptsächlich ein rascherer und regelmäßiger Abfluß der Hochwasser erzielt werden. Dieses Projekt ist von der technischen Commission als das einzig richtige und leicht ausführ­ bare anerkannt worden, um die Abflußverhältnisse des Bodensee's zu reguliren, ohne andere dabei in Frage kommenden Interessen zu schädigen. Die Resolutate wären folgende: 1. In Bezug aus die Hochwasserstände. Es würde dadurch die angestrebte Tieferlegung I der Hochwasserstände erreicht. Ueber dem 20 VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. mittleren Sommer-Maximum von 4.«, Meter am Constanzer-Pegel, war der See 1875 an 22, 1868 an 26, 1867 an 40 und 1876 an 54 Tagen gestanden. Durch die Regulirung wäre dieser Stand in den Jahren 1867, 1868 und 1875 ganz verhindert, im Jahre 1876 aber dessen Dauer über dem mittlern Maximum aus 30 Tage beschränkt gewesen. Es darf also angenommen werden, daß jener Hochwasserstand, welcher so viele Calamitäten hervorruft, sich nach Ausführung des Projectes nur bei ganz außergewöhnlichen Wassermassen, wie solche in diesem Jahrhundert erst zweimal, nämlich 1817 und 1876, zugeflossen und gleichzeitig auf seine Fläche niedergefallen sind, einstellen würde, selbst dann aber nur auf bedeutend kürzere Dauer. 2. In Bezug auf die mittlern und niedern Wasserstände. Es würde keinen Schwierigkeiten unterliegen, bei der Ausführung des Projektes für die Er­ haltung der mittleren und niederen Wasserstände, besonders mit Bezug auf die Schiffahrt zu sorgen. 3. In Bezug auf die gefürchteten Anschwellungen bei Schaffhausen. Durch die projektirte Regulirung würden die schadenbringenden Anschwellungen des Rheines bei Schaffhausen nicht vermehrt, wenigstens nicht in dem Grade, daß davon ein besonderer Nachtheil zu gewärtigen, oder daß es nicht möglich wäre, durch geeignete, nicht besonders schwierige Maßregeln nöthigenfalls in Schaffhausen sebst z. B. durch Herstellung von Fluthschleußen in dem am unterm Ende der Stadt das ganze Rheinbett quer durchziehenden und großen festen Wehr der Wasserwerke, der etwaigen Hebung der Hochwasserstände in wirksamer Weite zu begegnen. 4. In Bezug auf die Wasserstände des Rheines, von Schaffhausen abwärts. a. Mit Bezug auf die Hochwasserstände. Die Besorgnisse, welche sich bereits im Jahre 1877, in einer Versammlung von Abgeordneten, der an den Rhein zwischen dem Bodensee und Basel angrenzenden Schweizer-Cantone, wegen der projektirten Tieferlegung der Hochwasserstünde des Sees, geltend machten, müssen als unbegründet angesehen werden, da man dabei von der Annahme ausgieng, es handle sich dabei um eine bleibende Tieferlegung des See-Niveau's. Es wird in der mehrerwähnten Studie Honsells der Nachweis geführt, daß selbst unter den denkbar ungünstigsten Voraussetzungen nur sehr geringe Wirkungen der Abfluß-Veränderung des Bodensees auf die höheren Wasserstände des Ober-Rheines resultiren, geringer, als wie eine nur mäßige Anschwellung eines einzigen der Zuflüsse des Rheines auf dieser Strecke erwiesenermassen hervorbringt. b. Auf die Niederwasserstände. Die Frage welche Wirkung das Projekt auf die Niederwasierstände des Rheines haben werde, ist bisher von den Rhein-Anwohnern nicht berührt worden. Die Befürchtungen, welche in den Kreisen derselben laut wurden, beschränkten sich ausschließlich auf die vermeintliche Verschlimmerung der Hochwasserstände des Rheines. Das Verhalten der niederen Rheinwasserstünde gewinnt aber dort eine große Bedeutung, wo der Strom zur großen Wasserstraße wird. Nun ist aber ansgeführt worden, daß durch die Regulirung der Abfluß-Verhältnisse des Boden­ sees schon die mittleren Wasserstände nicht berührt werden. Es müssen deshalb auch die Befürchtungen einer Schädigung der Rhein-Anwohner, theils als nicht begründet, theils als sehr übertrieben ange­ sehen werden. Es kann übrigens auch auf Unternehmungen ähnlicher Art, über deren Wirkungen man schon Erfahrungen hat, hingewiesen werden. Es muß da in erster Linie insbesonders auf die Unternehmungen im obern Flußgebiete des Rheines selbst hingewiesen werden, auf Unternehmungen, welche in bestehende Verhältnisse tief ein­ eingegriffen haben, und denen, in der Hauptsache, kein anderer Zweck zu Grunde lag, als die Senkung der Hochwasserstände. Die größte dieser Unternehmungen vom Ober-Rhein, wurde zwischen Basel und der hessischen Grenze, theilweise noch im Gebiete des Großherzogthums Hessen, in's Leben gerufen. Es wurde da, gegen früher, durch eine Reihe von Durchstichen der Rheinlauf um nicht weniger als 80 Kilometer verkürzt und in einen geschlossenen Stromschlauch eingebettet. Man sprach damals von großen, verderblichen Folgen dieses Korrektions-Unternehmens, die ernstesten Besorgnisse wegen der Wasser­ stände des Mittel- und Rieder-Rheines wurden laut, und insbesonders von Seite der kgl. preußischen Regierung wurde gegen dieses Unternehmen der badischen, bayerischen und theilweise hessischen Regierung,