18731212_ltb00031873_Ausschussbericht_Prüfung_Rechenschaftsbericht

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Letzte Änderung 03.07.2021, 06:24
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp04,ltb0,ltb1873,lt1873,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Ausschuß-Bericht über die • Prüfung -es Rechen schafts-Oerichtes. Der Landesausschuß hat, wie aus den vorgelegten Akten sich ergibt, die vom hohen Landtage in der letzten Session gefaßten Beschlüsse in gesetzmäßiger Weise der Erledigung zugeführt. ad I. A, Die allerhöchste Sanktion wurde sechs Landtagsbeschlüssen nicht zu theil, und es hat der hohe Landtag bereits die ablehnenden Erledigungen betreffend die Gesetzentwürfe über eine Bauordnung, über die Einführung des Grundbuches in Vorarlberg, die Abänderung einzelner Paragraphen der Landesvertheidigungs-Ordnung und den Landsturm besonderen Ausschüssen zur Berichterstattung zugewiesen. — Es muß dem hohen Landtage überlassen bleiben, ob er sich veranlaßt sehen wolle, bezüglich der anderen nicht sanktionirten Beschlüsse, speziell des die Vermögenssteuer betreffenden, aus eigener Initiative Vorkehrungen zu treffen. ad I. B. Die Erwiderung ans die Landtagsbeschlüsse, welche auf Grund des §. 18 L.-O. gefaßt wurden, findet der Ausschuß mit dem Bemerken zur Kenntniß zu nehmen, daß die RheincorrektionsAngelegenheit, die Beschlüsse wegen Vermittlung einer Cultnr-Jngenieurstelle und um Schaffung einer Bezirks-Veterinärstelle besonderen Ausschüssen zugewiesen wurden und daß über den Stand der Wein­ besteuerungsangelegenheit von dem Referenten Herrn Abgeordneten v. Gilm besonderer Bericht erstattet werden wird. ad I. C. Die Akten-Einsicht gewährt die Ueberzeugung von der ordnungsmäßigen Geschäftsführung und Abwicklung der einschlägigen Angelegenheiten. 12 Zu Punkt 3 beantragt der Ausschuß: „Es werde dem Herrn Franz Martin Hämmerle aus Anlaß der von ihm durch Uebernahme des Landesanlehens per 100, 000 fl. bewiesenen gemeinnützigen und patriotischen Gesinnung der Dank des Landes ausgesprochen." ad II. Auf Grund der vorgenommenen Ueberprüfung des Rechnungsabschlusses des Vorarlberger LandeSfondes pro 1872 und der Belege zu demselben empfiehlt der Ausschuß den Antrag zur Annahme: „Es werde die Vermögensverwaltung des LandeSfondes für das Jahr 1872, wonach sich die Gesammteinnahme auf 32, 125 fl. 72 V, „ fr., die Gesammtausgabe auf 25, 561 „ 215/, O „ beziffert und sich demnach ein Caffarest von genehmiget." . . . 6, 564 fl. 51 fr. ergibt, ad III. Es liegen gegenwärtig nicht blos die Rechnungsabschlüsse für den Grundentlastungssond für das Jahr 1872, sondern auch die Präliminarien für das Jahr 1874 vor. Die Ueberprüfung der Akten ergab, daß die Rechnungsabschlüsse mit dem vom Landtage genehmigten Ausweisen der Vorjahre im Einklänge stehen »nd daß demnach kein Anstand obwaltet, den Rechnungsabschlüssen und Prälimi­ narien des unter der tirolisch-ständischen Verwaltung stehenden Fondes die Genehmigung zu er­ theilen, sowie dies in den früheren Jahren geschah. Rechnungs-Abschlüsse. A. Betreffend den mit Tirol gemeinsamen Grundentlaffungsfond. Aus dem Rechnungs-Abschlüsse der tirolischen Landesbuchhaltung dd. 7. Juli 1873 ergibt sich: eine Gesammteinnahme von 5, 219, 863 fl. 99 fr., eine Gesammtausgabe von 5, 215, 047 „ 73 „ somit ein aktiver Ueberschuß von . . . 4, 816 fl. 26 fr. . Das Comite findet, sowie der Landesausschuß diesen Abschluß mit den Belegen stimmend und empfiehlt demnach den von dem letzteren erhobenen Antrag des Inhaltes: überein­ „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß des mit Tirol gemeinsamen Grund­ entlastungsfonds für das Jahr 1872 mit dem vorauseinandergesetzten Rechnungsergebnisse genehm halten" zur Annahme. B. Betreffend die besondere Schuld des Landes Vorarlberg pro 1872. Laut Rechnungsabschluß vom 7. Juli 1873 betrug die Schuld des Landes am Schluffe des Jahres 1871 69, 677 fl. 28’A fr. Laufende Rente vom Kapitalsrückstande im Jahr 1872 3, 483 „ 86'/, „ Zusammen Hierauf wurden mittelst 3'/-procentigen Steuerzuschlägen aboestattet • Es verbleibt somit Ende 1872 eine Schuld per . . 73, 161 fl. 15 5, 073 „ 44 !A 68, 087 fl. 70 'A fr. „ fr. 13 Uebertrag Hievon kommt in Abschreibung der auf Borarlberg nach Verhältniß der Einweisung entfallende Antheil an dem m t Ende des Jahres 1872 vorhandenen Ak­ tivum des Fondes per 4, 816 fl. 26 kr. mit . wornach die Schuld des Landes am Ende des Jahres 1872 sich reduzirt auf . . . . . 68, 087 fl. 70% kr. 9% 113 „ 67, 974 fl. 61 „ kr. Das Comite conformirt sich dein Anträge des Landes auSschusses dahin lautend: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß bezüglich der Schuld des Landes an den Grundentlastungsfond pro 1872 nach dem vorstehenden Ergebnisse genehm halten." Nach dem Rechnungsabschlüsse vom 7. Juli 1873 war an den Regiekosten pr. 396 fl. 20 kr. damals noch 51 fl. 20 kr. im Ausstande, die jedoch später, und zwar am 22. August 1873, be­ richtiget wurden. Voranschläge für das Jahr 1874. A. Des gemeinsamen tirolisch-vorarlbergischrn Grnndentlaftungsfonds für das Jahr 18Y4. Von der Landesbuchhaltung wird in dem Voranschläge vom 10. November 1873 für da­ Jahr 1874 als Gesammtsumme der Bedeckung in Antrag gebracht ein Betrag per 504, 596 fl. — kr. dagegen ein Erforderniß per 449, 066 „ — „ wornach sich ein zur börsenmäßigen Obligationseinlösung verwendbarer Betrag per .... ergibt. 55, 530 fl. — kr. Das Comite stellt den Antrag: „Der halten." hohe Landtag wolle diesen Voranschlag für das Jahr 1874 genehm B. Voranschlag betreffend die besondere Schuld des Landes Vorarlberg. Laut des Rechnungsabschlusses ergibt sich mit Schluß des Jahres 1872 ein restliches Kapital per 67974 fl. 61 kr. oder rund . . 67, 975 fl. — kr. Hierauf werden pro 1873 mit Rücksicht auf die laufende Rente per . . . . 3, 398 fl. — kr. und den zur Bedeckung präliminirten Steuerzuschlägen per . . 4, 794 „ — „ 1, 396 „ als abbezahlt angenommen so daß sich mit Schluß des schlagte Schuld per ergibt. Jahres 1873 eine — „ veran­ 66, 579 fl. — kr. Hiezu Rente pro 1874 mit 3, 329 „ Zusammen 69, 908 fl. - 14 Ueberlrag 69, 908 fl. — fr. Auf Abschlag dieser Schuld wird ein Steuerzuschlag per 3'A % präliminirt, welcher 4785 fl. beträgt und wovon 3329 fl. auf Abschlag der Rente und 1456 fl. auf Abschlag des Kapitals, zusammen . . . entfallen, so daß die Schuld des Landes Vorarlberg sich Ende 1874 auf belaufen wird. 4, 785 „ — „ 65, 123 fl. — fr. Es wird beantragt: „]) Der hohe Landtag wolle vorstehenden Voranschlag pro 1874 genehmigen. 2) Einen Steuerzuschlag von 3'A Kreuzer pro für das Jahr 1874 zugestehen." Gulden zur Deckung des Erfordernisses ad IV. Das Reichsgericht hat mit Urtheil vom 25. April 1873 der von dem f. f. Finanzministerium wider die Klage des Landesausschusses von Vorarlberg auf Zahlung von 73, 884 fl. 20 fr. C.-M. s. R. erhobenen Einwendung der Jncompetenz statt^egeben und zwar unter der Begründung, daß, die durch die allerhöchste Entschließung vom Jahre 1802 begründete Zahlungsverbindlichkeit dem G e s a m m t ärar der unter der Regierung des Kaisers Franz vereinigten Länder, beziehungsweise dem österreichi­ schen G e sam mtstaate zur Last ging, das Reichsgericht aber nur zur Entscheidung über Forderungen berufen sei, welche an die im Reichörathe vertretene Reichshälfte gestellt werden können. Wenn sich auch wider diese Begründung nach der Ansicht des Comite's gerechtfertigte Einwendungen erheben lassen, so ist gleichwohl der Spruch des Reichsgerichtes inappellabel und läßt sich daher vorläufig in dieser Angelegenheit mit Aussicht auf Erfolg nichts Vorkehren. Nachdem jedoch das Reichsgericht selbst auf die in Aussicht genommene Auseinandersetzung zwischen den österreichischen Ländern und jenen der ungarischen Krone bezüglich der gemeinsamen Aktiva hindeutet, welche auck eine Ausgleichung rücksichtlich der Passiven zur Folge haben müßte, nach­ dem ferner möglicher Weise durch die Errichtung eines VerwaltungsgerichtShofes eine zur Entscheidung der Sache competente sJnstanz, auch abgesehen von jener Auseinandersetzung geschaffen werden kann, glaubt das Comite im Interesse des Landes den Antrag stellen zu sollen: „Der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, diese Angelegenheit in Evidenz zu behalten und eventuell die zur Geltendmachung des Anspruches des Landes geeigneten Schritte einleiten, sobald durch die erwähnte Auseinandersetzung zwischen der österreichischen und ungarischen Reichshälfte bezüglich der gemeinsamen Aktiven oder sonst durch die Errichtung einer competenten Instanz die Möglichkeit hiezu ge­ schaffen wird." ad V. Indem das Comite die auf die Interpellation des Herrn Abgeordneten Sebastian von Froschauer erfolgte Beantwortung in der Eisenbahn Angelegenheit zur Kenntniß nimmt, häck es das­ selbe gleichwohl für angemessen, mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache, sowie darauf, daß seither das Abgeordnetenhaus in Folge der Wahlreformgesetze eine wesentlich andere Zusammensetzung als früher erlangt hat, den Antrag zu stellen: 15 „Es seien in der Eisenbahn-Angelegenheit neuerliche Petitionen, sowohl an das Abge­ ordnetenhaus, als an die Regierung zu richten und es sei die Abfassung derselben und die Berichterstattung hierüber einem besonders zu wählenden Comite von 3 Mitgliedern zu übertragent" ad VI. Nachdem, wie schon bemerkt, die Rheincorrektions-Angelegenheit einem besondern Comite zur Berathung übertragen wurde, entfällt für vorliegenden Bericht die Nothwendigkeit, auf diese Ange­ legenheit näher einzugehen. ad VII. Nach den Erhebungen des Comite wurde der Landesbeitrag für Kranke mit 717 fl. 9V, o kr. und für Gebärende und Findlinge mit 799 fl. 56 kr. vollkommen ordnungsmäßig geleistet. Demnach wird der Antrag gestellt: „Der nehmigen." hohe Landtag wolle die Leistung der vorbenannten Beiträge ge­ ad VIII. Nach der Ueberprüfung des Comite's und den Erhebungen des Landesausschusses, sowie speziell des an Ort und St lle zur Revision abgeordneten Ausschußmitgliedes Herrn Johann Kohler ist die von der Verwaltung der Landes-Irrenanstalt Lalduna für das Jahr 1872 gelegte Haushalts­ rechnung, wornach die Gesammteinnahmen . 572 fl. 35 kr. Silber und 10, 406 fl. 48 kr. B.-N., die Gesammtausgaben 287 „ 12 „ „ „ 10, 393 „ — „ „ beträgt und daher ein Cassavorschuß von 285 fl. 23 kr. Silber und 13 fl. 48 kr. B.-N. verbleibt, vollkommen richtig und im Einklänge mit den Bücher und Belegen. Es wird demnach beantragt: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß über die Irrenanstalt Valduna nach obigem Ergebnisse genehmigen." Verwaltung der Landes­ ad IX. Das Comite hat die bereits von dem Landesausschusse geprüfte, von dem Handelsmanne Johann Josef Gohm in Feldkirch eingestellte Schlußrechnung, wornach die Baukosten für das Jahr 1872 zusammen 22, 503 fl. 98 kr. betrugen, vollkommen richtig befunden. Die Bedeckung dieses Betrages liegt: 1) in dem Kassareste vom 1. Januar 1872 per . . 814 fl. 38 kr., 2) in der Vergütung für eine rückgestellte Nähmaschine pr. 89 „ 60 „ 3) in Vorschüssen der Sparkasse in Feldkirch pr. . . 21, 600 „ — „ Zusammen obige 22, 503 fl. 98 kr. Die Forderung der Sparkasse in Feldkirch betrug laut vorgelegtem Conto-Corrent vom 31. Dezember 1872 — 228, 679 fl. 67 kr. ö. W. und es wird hiebei bemerkt, daß die Rückzahlung des gekündigten Teilbetrages pr. 100, 000 fl. im Laufe des Jahres 1873 erfolgte, so daß die betreffen­ den Abzahlungen erst im Conto-Corrent für das laufende Jahr erscheinen können. lichen Indem das Comite noch auf die von dem Landesausschusse hervorgehobenen eifrigen unentgeldund gewissenhaften Dienstleistungen des Herrn Johann Josef Gohm hinweist, empfiehlt er nachstehende Anträge zur Annahme: „1. Der hohe Landtag wolle aussprechen, Herr Handelsmann Johann Josef Gohm in Feldkirch habe sich durch die mehrjährige unentgeldliche und genaue Be-» sorgung der Kassa- und Rechmmgsgeschäfte über den Aufwand zur Herstellung und Einrichtung der Landes-Irrenanstalt in Valduna um das Land Vorarlberg verdient gemacht, und es werde ihm hiefür der Dank des Landes zuerkannt. 2. Die schließliche Baukostenrechnung für das Jahr 1872 aus der Herstellung und Er­ richtung der Landes-Irrenanstalt in Valduna mit dem Ergebnisse eines Kostenaufwandes von 22, 503 fl. 98 kr. ö. W. sei unter Vorbehalt der Ausgleichung bezüglich des Sdll und Habens aus der Bauzeit für genehm zu halten. 3. . Der unterm 31. Dezember 1872 abgeschlossene Conto-Corrent ber Sparkasse in Feldkirch über den Verkehr zur Herstellung und Einrichtung der Landes-Irrenanstalt Valduna mit dem Saldovortrage per 228, 679 fl. 67 kr. ö. W., verzinslich zu 5 Prozent vom 1 Jänner 1873 au, zu Lasten des Landes Vorarlberg werde als richtig anerkannt." Jmdem sich das Comite den Hoffnungen des Landesausschusses bezüglich der Betheiligung auS der Staatslotterie anschließt, bemerkt dasselbe, daß die Besetzung der Direktorsstelle, sowie der damit zusammenhängenden Fragen einem besonderen Comite zur Berichterstattung überwiesen sind und demnach nicht Gegenstand der Erörterung dieses Berichtes sein können. ad X. Nach Einsichtnahme des Rechnungs-Abschlusses pro 1872, wurde, stellt das Comite den Antrag: der richtig befunden „Der hohe Landtag wolle die Gebahrung mit dem Landeskulturfonde für das Jahr 1872 mit dem Ergebnisse des Fondsvermögens pr. 10, 662 fl. 83 kr. ö. W. genehm halten." Voranschlag. Der Voranschlag des Landeskulturfondes pro 1874 weist aus: An Bedeckung: 1. 2. 3. 4. Jahreszinse von Aktivkapitalien . . . . Forststrafgelder ...... Rückersätze von Vorschüssen .... Verschiedene Einnahmen ... . . 461 150 21 33 fl. „ „ „ 17 An Erforderniß: 1. 2. 3. 4. Beiträge für Kulturzwecke.................................................................. Stipendien................................................................................................. • Kapitals-Anlage . ............................................................................. Verschiedene Auslagen ........ Zusammen Nachdem gegen trag gestellt: diesen Voranschlag keine Einwendung „Der hohe Landtag wolle diesen Voranschlag nach vorstehenden Ansätzen genehmigen." zu erheben 200 fl. 200 „ 200 „ 65 „ 665 fl. ist, der wird An­ für den Landes-Kulturfond pro 1874 ad XI. Das Comite tritt den Anschauungen des Landesausschusses in der Brandschaden-Versicherungs­ angelegenheit bei. ad XII. Der Antrag des Landesausschusses wegen ertheilter Bewilligung von Gemeindezuschlägen wird zur Annahme empfohlen. Die Mittheilung über die Einführung des Vermittleramres in allen Gemeinden des Landes, mit Ausnahme von St. Gerold und Thüringerberg, wird zur Kenntniß genommen, desgleichen der AusweisZüber die Ergebnisse der diesfälligen Verhandlungen in den einzelnen Gerichtsbezirken. ad XIII. Die Mittheilung über die Stipendienbezüge Kenntniß genommen und der Antrag gestellt: und die Besetzung der Stiftplätze werden zur „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluß pro 1872 für den JnvalidenStipendienfond aus der Widmung ves Vorarlberger Sängerbundes nach Maßgabe der Ansätze im Rechenschaftsberichte und mit einem Vermögensergebnisse pr. 671 fl. 94 kr. ö. W. genehmigen." Der Ausschuß hat bei der Prüfung des Rechenschaftsberichtes und der aus Anlaß derselben vorgenommenen Einsichtsnahme in die Akten die Ueberzeugung gewonnen, daß der Landesausschuß gegen­ über bedeutender Zunahme der Geschäfte, was die Abwicklung und Erledigung derselben betrifft, die gleiche anerkennenswerthe Genauigkeit und Umsicht, wie in den früheren Jahren, an den Tag legte. Mit Rücksicht darauf wird der Antrag gestellt: „D>:r hohe Landtag spreche dem Ausschüsse hiefür seine Anerkennung aus." Bregenz, den 12. Dezember 1873. Peter Juffel, Obmann. Dr. And. Fetz, Berichterstatter. Druck und Verlag von I. N. Teutsch in Bregenz. ■ ________________________