18700826_ltb00041870_Komiteebericht_Prüfung_Rechenschaftsbericht

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Letzte Änderung 03.07.2021, 05:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp03,ltb0,ltb1870,lt1870,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Inhalt des Dokuments

- 15 - Bericht des zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes eingesetzten Komteß. Höker Landtag! I Ausführung und Erfolg der im Landtage 1869 gefaßten Beschlüße. Aus der im Berichte des Landes-AuSschustes von Vorarlberg über die Geschäflsgebahrung feit dem im vorigen Jahre erfolgten Schluß des vierten ordentlichen Landtages enthaltenen Darstellung des Erfolges der gefaßten und der Allerhöchsten Sanktion unterbreiteten Beschlüste und Anträge geyt hervor, daß fünf Gesetzesentwürfen und dem Landesvoranschlage pro 1870 und dem Grundentlastungs­ Voranschläge pro 1870 die Allerhöchste Sanktion ertheilt wurde. Dem Gesetzesentwurfe über das Gemeinve-Vermittleramt wurde die Allerhöchste Sanktion vor­ enthalten und derselbe zur Abänderung einiger Paragraphe zurückgeleitet. Es wurde aber in der dritten Sitzung der diesjährigen Session über einen bezüglichen Dringlichkeits-Antrag die Behandlung dieses Gesetzentwurfes wieder ausgenommen. Es geht ferner daraus hervor, daß zwei Gesetzesentwürfe Z. Z. 9 und 10 der Allerhöchsten Genehmigung noch entgegensehn. Das Komite findet hier Anlaß zu dem Anträge: »Der Landes-Ausschuß sei zu beauftragen, bezüglich des Gesetzesentwurfes über Be­ nützung, Leitung und Abwehr der Gewässer, wegen besten großer Wichtigkeit für das Land, die betreffenden Schritte zur Erlangung der ehestthunlichen Sanktion einzuleiten." Von jenen Beschlüsten und Vorstellungen, welche auf Grund der §§. 18 und 19 L. O. einge­ bracht wurden, erhielt eine Vorstellung zustimmende Erwiederung, ein Antrag wurde abgelehnt und sieben Anträge oder Vorstellungen erhielten bis jetzt keine Erwiederung. Jene Vorstellung, welche eine zustimmende Erwiederung erhielt (I. B. 1), ist die um Bewilligung einer Wohlthätigkeits-Lotterie für die Landes-Irrenanstalt, welche mit der Bedingung ertheilt wurde, da- dieselbe eine Effektenlotterie mit Geldpreisen zu sein habe. Laut einer im Abschnitte über den „Bau eines öffentlichen Landes-Irrenhauses in Valduna" vorkommenden Bemerkung des Rechen­ schaftberichtes sind vom Landes-Ausschuffe zur Vornahme einer Effekten- und Geldlotterie die vor­ bereitenden Schritte bereits gemacht worden. Bezüglich der KommistionSberathungen über dar Grundbuch (I, B. 5) wird der Antrag gestellt: „Der Landes-Ausschuß werde beauftragt, für den Landtag Vorlage vorzubereiten." der nächsten Session eine Betreffend die Vorstellung um Einführung geeigneter Maßnahmen zur besseren Waldwirthschaft in Mittelberg nach Maßgabe der dortigen Lokalverbältntsse. die Beschlußfassung in Betreff der Ueber­ nahme des Normalsä) ultondes, endlich die Beschlüsse in Sachen der RheincorrectionS-Angelegenheit (I. B. 3. 6. 9.) wird beantragt: „Der Landes Ausschuß sei zu beauftragen, die geeigneten Schritte zur Erlangung einer balvigen Erledigung einzulchen." DaS Verzeichniß jener Beschlüsse, ödeten. DurchsüHruüg. iw Wirkungskreise des Landes-Ausschusses liegt, wurde dem Komite vorgelegt. Das Komite hat diese Beschlüsse, welche übrigens auch in den Landesblätter" veröffentlicht wurden, zur Kenntniß genommen. II. LandeSsond. Bezüglich der G-bahrung des LandessonveS für das Jahr 1869 hat sich das Komite durch Einsichtnahme in die Detailrechnungen und deren Belege von der Unausstelligkeit dieser BermögenSgebahrung überzeugt und kann deshalb mit Beruhigung aus Genehmigung derselben einrathen: Es erhebt deshalb im Einklänge mit dem Lande» Ausschüsse den Antrag: „Ein hoher Landtag wolle die Bermögensgebahrung deS Landesfonbes nach dem gebnisse des Rechnungsabschlusses pro 1869 genehm halten." Er­ III. GrvndentlastungSfond. A. Rechnungs-Abschlüsse. 1. Was den Rechnungsabschluß über den gemeinsamen tirolifch-vorarlbergischen Grundentlastungs­ fond anbelangt, wird bemerkt, daß die Verwaltung diese« Fondes der unmittelbaren Einflußnahme der Landesvertretung von Vorarlberg entzogen ist. Es wurde dem Komite lediglich der Rechnungs­ abschluß dieses Fonoes pro 1869 übergeben. Eine genaue Prüfung der Bermögensgebahrung dieses Fondes seitens des Komite'S war daher unmöglich und erübrigt für dasselbe nichts anderes, als nach der bisherigen Gepflogenheit auf Treue und Glauben gedachten Rechnungsabschluß, der ohnedies auch vom Tiroler Landtage zu genehmigen ist, zur Genehmigung zu empfehlen. Das Komite erhebt somit mit dem Landes-Ausschüsse den Antrag: „Der hohe Landtag wolle dieser Schlußrechnung mit dem im Rechenschaftsberichte Ergebnisse die Genehmigung ertheilen.' aufgeführten i. Die SHuld des Landes Vorarlberg an den tirolisch-vorarlbergischen Grundenlastungsfonb beträgt mit Schluß des Jahres 1368 die Summe von 76, 036 fl. 63 kr., welche durch die im Rechen­ schaftsberichte speziell angeführten Abstattungen sich mit Schluß des Jahres 1869 auf 72, 429 fl- 80 kr. herabminderte. Diese bedeutende Reduzirung der Landesschuld war auch dadurch möglich, daß auS dem LandeSfonde die rückständigen Regiekosten per 552 fl. 99 kr. baar an die ständische Kaffe in Inns­ bruck abgeführt wurden. Der Landes-Ausschuß war bestrebt, die erwähnte Schuld deS Landes möglichst und zwar auch mit thunlicher Herbeiziehung deS Landesfonbes herabzumindern, womit sich das Komite nur einverstanden erklären kann. Das Komite erhebt daher in Uebereinstimmung mit dem Lande»Ausschüsse die Anträge: 1. „Der Landtag wolle dem Rechnungs-Abschlüsse über Genehmigung ertheilen. erwähnte Landesschuld pro 1869 die r. „Der Abstattung der 559 fl. 99 kr. an rückständigen Regiekosten auS dem Landessonde die Zustimmung ertheilen." — 17 B Voranschläge. ») Der Voranschlag für den tirolisch-vorarlberg'schen GrundentlastungSfond wird mit Bezugnahme aus die bezüglich des Rechnungsabjchluffes gemachte Bemerkung zur Genehmigung bevorwortet und mit dem LandeSausschuffe der Antrag geüelll: „Der hohe Landtag volle dem im Rechenschaftsberichte dießbezugs enthaltenen Voranschlags die Genehmigung pro 1871 ertheilen." b) Der Voranschlag über die Bedeckung der Landesschuld an den Grundentlastungsfond weiset mit Ende 1869 eine Schuld von 73.439 st. Zur Bestreitung der laufenden Zinsen und Regiekosten war pro 1870 präliminirt ein durch den Zuschlag von 3'/, kr. zu deckende Betrag von 4633 st. und falls pro 1871 der gleiche Zuschlag von 3'/, kr. verumlagt würde, verblieben mit Schluß des JahreS 1871 noch oie Schuld per 70, 960 st. Rach dem vorliegenden Voranschlags wären Renten und Regie­ kosten noch aus dem angeführten Zuschläge zu decken, nach dem folgenden Anträge des Landes-Aus« schuffes aber, sollen die jährlich präliminirten Auslagen für Regiekosten gegen s. z. Ausgleichung aus dem Landessonde einbezahlt werden, wodurch eine weitere Herabminderung der Schuld ermöglichet wird. Das Äomtte kann dieser Absicht des Landes-Ausschusses nur beistimmen und erhebt auf Grund des Gesagten mit dem Landes-Ausschuß die Anträge: „Der hohe Landtag wolle a) „den Voranschlag im nachgewieseneu Anschläge für 1871, b) „den Zuschlag per 3's, nehmigen und kr. vom Guldem zur Deckung des Erfordernisses pro 1871 ge­ c) „beschließen, es seien die laufenden Regiekosten im angesetzten Betrage aus den Landesmitteln unmittelbar an die ständische Kaffe zu Innsbruck gegen nachträgliche Ausgleichung abzu­ führen." Die Bemerkungen des Rechenschaftsberichtes über die theitweise Ausführung des Landlagsbe« schluffes vom 16. Oktober v. Z., betreffend die Verwaltung der Fonde u. s. wl werden zur Nachricht genommen^ IV. LandeSvertheidigung. Bezüglich der Landesvertheidigung findet daS Äomtte nichts zu bemerken. V. Die Forderung des Lande» per 73, 884 st. 20 kr Betreffend die Forderung der Gemeinden Vorarlbergs an das k. k. Aerar per 73, 884 st. 20 kr. stellt das Ko mite den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, der Landesausschuß sei zu beauftragen, die zur Realist­ rung dieser Forderung bereits getroffenen Maßnahmen in weitere Ausführung zu bringen." VI. und VII. Die Mittheilungen bezüglich bet Eisenbahn-Angelegenheiten und bet Rheinkorrektion werden zur Nachricht genommen. VIII. AtankenverpflegSkosteu In Betreff der Krankenverpflegskosten wurden die bezüglichen Ausweise geprüft und richtig be­ funden und find dieselben auch mit der LandeSfonds-Rechnnng in Uebereinstimmung. 18 — IX. Jrrenversorgung. WaS die Jrrenversorgung betrifft, so hat sich das Komite durch Einsichtnahme in die bezüg­ lichen Akten die Ueberzeugung verschafft, daß die Genehmigung der Landesbeiträge nur nach strenger Prüfung der Aufnahmsbedingungen erfolgte. Die die Jrrenversorgung betreffenden Mittheilungen des Landes-Ausschusses und das Resultat der auf Grund des Landtags-Beschlusses vom 20. Oktober 1869 mit der Wahlthätigkeits-Ansialt gepflogenen Verhandlungen werden zur befriedigenten Kenntniß genommen. X. LandeSirrenhauS Balduna. Auf die Mittheilungen des Rechenschaftsberichtes über den Bau des Landes - Irrenhauses in Balduna findet das Komite zu bemerken, daß es die diesdezugS vorgelegten Rechnungen geprüft und richtig befunden hat, sich mit den zur Beschaffung der erforderlichen Geldmittel getroffenen Kredit­ operationen einverstanden erklärt und beantragt mit dem Landes-Ausschuffe: 1. „Ein hoher Landtag wolle die Baurechnung für Balduna pro 1869 nach dem im Rechen­ schaftsberichte enthaltenen Ergebnifle genehm halten und" 2. „das durch Kreditoperationen mit der Sparkaffe zu Feldkirch für letztere einschließlich Dezember v. I. erwachsene, bezifferte Guthaben per 98, 641 fl. 72 kr. ö. W. zu 5e/0 seit 1. Jänner 1870 gutheißen." Mit Rücksicht auf die im Rechenschaftsberichte berührten besonderen Verdienste des Herrn Max Fidel Wohlwend um die Weiterführung des BaueS findet das Komite folgen­ den weiteren Antrag zu stellen: 3. „Der hohe Landtag wolle dem Herrn F. Bk. Wohlwend für feine uneigennützigen Be­ mühungen beim Baue des Landes-Irrenhauses in Balduna den Dank deS Landes aus­ sprechen und dies durch den Landes-Ausschuß zu deffen Kenntniß bringen." XI. Laudes-Kulturfond. Der Rechnungsabschluß des Landes-Kulturfondes für das Jahr 1869 wurde geprüft und mit einem schließlichen Vermögen von 9689 fl. 4'/, kr. richtig befunden. Es erfolgt daher in Ueberein­ stimmung mit dem Landesausschuffe der Antrag: „Ein hoher Landtag wolle diesem Rechnungs-Abschlusse die Genemigung ertheilen." XU. Brandschaden-verficheruug. Betreffend die Vorarlberger Brandschaden-Versicherung glaubt das Komite auf Grund der Mit­ theilungen des Rechenschaftsberichtes sich der Ansicht des Landes-AusschuffeS anschließen zu sollen und stellt daher den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei die Frist für die Beitritts-Anmeldungen bis 1. Oktober 1871 zu verlängern und den Landes-Ausschuß beauftragen, die Auffor­ derung zum Beitritte durch öffentliche Kundmachung zu wiederholen." Xlll. Grmeinde-Augelegrnheiten. Dem Anträge des Landes -Ausschuffes wegen nachträglicher Gutheißung seiner Verwendung zur Erlangung der A. h. Bewilligung zur Einhebnng von 300 */, übersteigenden Steuerzuschlägen für die im Rechenschaftsberichte genannten Gemeinden stimmt das Komite bei und erhebt gleich dem Landes-Ausschuffe den Antrag: .Der hohe Landtag wolle diesem Vorgehen die nachträgliche Genehmigung ertheilen." XIV. Stipendien und Stistplätzr. Die im Rechenschastsberichie enthaltenen Mitheilungen über Stipendien, Stiftplätze u. s. w. können ohne Bemerkung zur Nachricht genommen werden. Endlich hat sich das Konnte auch die Ueberzeugung verschafft, daß der Lande-Ausschuß stimmt« liche vollziehbare Landlagsbeschlnsse genau vollzogen und überhaupt alle ihm nach der LandeSordnung obliegenden Geschäfte mit Genauigkeit und Umsicht erlediget hat. Das Comite beantragt daher: „Daß dem LandeS-Ansschuffe hiefür von Seite des hohen Landtage- die Anerkennung ausgedrückt werde." Bregenz, am 26. August 1870, v. Gilm, Dr. Thurnherr, Obmann, Berichterstatter. Maschinendruck von «. Flatz in «regen, .