18661108_ltb00051866_Bericht_Übereinkunft_Errichtung_öffentliche_Irrenanstalt

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Letzte Änderung 03.07.2021, 08:51
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Inhalt des Dokuments

17 des Landes»Ausschusses betreffend die mit der Wohlthätigkeits * Anstalt zu Valduna Nebereinkunst zur Errichtung einer öffentlichen Irrenanstalt daselbst. abgeschloffene Hoher Landtag! In der Sitzung vom 22. Dezember v. I. beschloß der hohe Landtag, daß vom Lande und auf dessen Kosten eine öffentliche Jrrenversorgungsanstalt in Valduna errichtet, daß dieselbe in Verbindung mit der dort schon bestehenden Wohlthätigkeits-Anstalt gebracht, daß aber an der Bedingung festge­ halten werden sollte, daß dem Lande das Eigenthum gewahrt bleibe. Der gefertigte Landes-Ausschuß, dem die Aufgabe gestellt worden war, die Verhandlungen in dieser Richtung mit den Vertretern obberührter Anstalt einzuleiten und abzuschließen, ersuchte diese Letztern unterm 16. März l. I. einverständlich mit ihm die Grundlagen zur eigentlichen Verhandlung zu bezeichnen. Dieses wurde abgelehnt; es ließ den Landes-Ausschuß bereits vermuthen, daß er wahrscheinlich bei Festhaltung an der gegebenen Grundlage auf nicht vorgesehene Anstände stoßen dürfte, jedenfalls wurde ihm klar, daß diese Ablehnung dem vorgesteckten Zwecke nicht förderlich sein werde. Es erübrigte ihm wohl nur mehr diese Grundzüge für sich allein zu entwerfen, dieses bewirkte dann der Landes-Ausschuß auch in der Sitzung vom 26. März l. Js. Der Landesausschuß konnte sich hiebei nur an die ihm gegebene Norm halten und kraft der Anordnungen der §. §. 18, 20 und 26. L. O. die Einflußname auf die Verwaltung und Leitung der vom Lande und aus Landesmitteln zu errich­ tenden eigenen Anstalt in Vorbehalt nehmen. Der Entwurf der Grundzüge zu dem beabsichtigten Uebereinkommen wurde der Anstalts-Direktion unterm 27. März zur Gegenäußerung mit dem Bemerken mitgetheilt, daß diese Punktationen keines­ wegs als letzter Ausspruch zn nehmen seien, daß man vielmehr erst nach Kenntnißnahme der andertheiligen Ansichten in die schließliche Verhandlung überzugehen gedenke. Unterm 7. September dJ. überreichte die Anstalts-Direktion die Erklärung auf diese Grundzüge und Vorschläge und in dieser Richtung in weitere Verhandlung durchaus nicht eingehen zu können, und dieselben als ihrer Anstalt Abbruch thuend ablehnen zu müssen. Mit dieser Erklärung war dem Landes-Ausschuß die Grundlage entzogen, auf welcher er vor­ zugehen ermächtiget war und die Allgelegenheit trat dieserwegen wieder in das Stadium zurück in welchem sie sich vor dem Landtagsbeschlusse befand, d. h. es trat die Nothwendigkeit heran in dieser Beziehung andere Maßnamen zu berathen und zu beschließen. Der Landes-Ausschuß glaubte jedoch noch zur Vermuthung berechtigt zu sein, daß die Anstalts­ Direktion auf anderer Grundlage bereit sein dürfte in Unterhandlung zu treten. In dieser Voraussetzung und um die Erreichung der Absicht „eine öffentliche Irrenanstalt im Lande erstehen zu sehen- möglichst zu beschleunigen, beschloß der Landes-Ausschuß auf anderer Grundlage eine Vereinbarung zu versuchen, und entschloß sich dazu um so mehr, als er annehmen onnte, daß von einem hohen Landtage selbst ausgesprochen werden dürfte noch einen derartigen Veruch zu machen. 18 Bei bieiern Versuche tonnte nicht mehr die mit bem gedachten Landtagsbeschluffo festgesetzte Norm zum Ausgauspunkte genommen werden, da ei eben der nach bet Landesordnung in Vorbehalt ju nehmende Einfluß ans bie Verwaltung und Leitung einer vorn Lande nno aus Linbesmittelu errichteten Anstalt war, der Anlaß zur Ablehnung bes Vorschlags gab. Dieses erwägend erschien nun bem Landes-Ausschuß es bas Geeigneteste der ausgesprochenen Absicht Vorschub zu geben sowohl im Interesse des Laubes, als auch zur Hebung der WohlthätizkeitsAustalt selbst, biete Letztere in den Staub zu setzten, eine bem Veoücfniße bes Laubes entsprechenbe Jcrenversorgungs-Austalt in Verbindung mit bem eigenen I Mute zu errichten uno ihr hiezu Die denbthigteuMittel barleheusweise zu beschaffen. In der Sitzung vom 9. Oktober hat der Landes-Ausschuß die Bestimmungen festgestellt, nach welchen ihm diese Absicht erreichbar schien und am 22. desselben Monats wurde mit beiderseitigen Einverständniß ein hierauf bezügliches Übereinkommen abgeschloffen. Dieses Uebereinkomm'n, dessen Genehmigung seitens der beiden betreffenden Körperschaften in Vorbehalt genommen ist, wirb nun einem hohen Landtage zur Beschlußfassung vorgelegt. Der gefertigte Landes-Ausschuß ist der ungetheilteu Austcht, baß bas vorliegende Uebereinkommen dem Ziele, bas bas Land sich vorgesteckt hat, volle Rechnung trage, daß es dasselbe möglichst bald und gesichert erreichen laffe, während es den selbstständigen Bestand der Wohlthätigkeits-Anstalt Val« buna worauf dieselbe festens beharret, unberührt läßt. Sohin erhebt der gefertigte Landes-Ausschuß den A u t r a g: „ein hoher Landtag wolle das am 22. Oktober l. Js. mit der Vertretung der Wohlthätigkeits-Anstalt abgeschlossene UebeceinEommen in Absicht auf eine daselbst zu errichtende und mit dieser Anstalt in Verbindung zu bringende öffentliche Jrrenversorgungs-Anstalt genehm halten Lrr-rnz, bett 8. November 1866. Der Landes-Ausschuß in Vorarlberg.