18661125_ltb00091866_Bericht_Begutachtung_Präliminar_Israelitengemeinde_Hohenems

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Letzte Änderung 03.07.2021, 08:51
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Bericht der zur Begutachtung des Präliminare der Israelitengemeinde Hohenems eingesetzten Comite. Hoher Landtag! Der dem Landesausschusse überreichte Vorschlag der Jsraelitengemeinde Hohenems für das Solarjahr 1867 überschreitet das in der Gemeindeordnung §. 78 Absatz 1 bezeichnete Prozentenausmaß, innerhalb welchem der Landesausschuß noch die Machtvollkommenheit der Genehmigung besitzt, und fällt somit unter den Absatz 2 desselben §. laut welchem ein solcher Voranschlag nur in Folge eines Landesgesetzes d. h. durch die von der Krone bestätigte Genehmigung des Landtages Gültigkeit erlangen kann. Einnahmen dieser Gemeinde, in welcher die Vermögenssteuer ein geführt ist, betragen . . • . 2610 fl. 73 kr. Die Ausgaben 8290 fl. 10 kr. Daher sich ein zu deckendes Defizit ergibt von . . 5679 fl. 37 kr. was im Vergleiche mit der vorgeschriebenen direkten Jahres steuer in der gedachten Gemeinde von 1222 fl. 62 kr. ein Verhältniß von °/, ' 464'/, oder per Gulden bereiten Jahressteuer eine Umlage von . . 4 fl, 64'/, kr. i ergibt. Die nemlich Ihr Ausschuß hat die Präliminar-Ansätze genau geprüft, jedoch nicht einen gefunden, der zu bemängeln gewesen wäre, beispielsweise zur Erläuterung sei hier angeführt, daß die zwei größten Posten jene der Besoldungen und die der Armenpflege sind mit 2800 fl. beziehungs­ weise mit 2200 fl. diese Posten finden ihre Erklärung darin, daß bei ersterer Position für die Erhaltung der kirchlichen Funktionäre und Schullehrer allein 2737 fl. 38 kr. für die Gemeindeverwaltung aber nur 62 fl. 54 kr. verwendet werden müssen, während der Ansatz von . . . 2200 fl, für die Armenpflege einem mehrjährigen Durchschnitte entspricht. Alle diese Ausgaben sind durch Steuern zu decken, weil in dieser Gemeinde dafür Fonds nicht bestehen. Die in dem Berichte des Bürgermeisters weiters gestellte Bitte um Genehmigung eines 48 AnlehenS von . . 3400 fl. fällt lediglich in den Wirkungskreis des Landesausschusses (§. 88 Abs. 3.) Das Comite hat sich des nun in Anbetracht Ebengesagten zu folgenden Anträgen geeinigt: 1. „Hoher Landtag wolle das vorliegende Präliminare der Jsraelitengemeinde Hohenems mit einer 464'/-°/° der direkten Jahressteuern gleichkommenden Umlage nach dem Vermögenssteuerfuße genehm halten und den L. A. beauftragen zu diesem Beschluffe die Allerhöchste Sanktion unter« thänigst einzuhole». 2. Dem L. A. ferner die Akten Betreff des Anlehen zurückstellen. zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Ansuchens in Bregenz, den 25. November 1866. Der Obmann Töoljfraent). Der Berichterstatter: Seyffertittz m. p.