18661211_ltb00151866_Bericht_Einziehung_Lermoser_Marschkonkurrenzgelder

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Letzte Änderung 03.07.2021, 08:55
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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75 » Bericht - des Landes-Ausschusses in Beziehung aus die beantragte Einziehung in den Landesfvnd der sogenannten Lermoscr Marschconcnrrenzgelder. ' _ Im Jahre 1829 wurde von der bestandenen k. k. Kreisbehörde die Richtigstellung und innere Ausgleichung der seit 1808—1824 erlaufenen Auslagen für Truppenmärsche, Einquartierungen, Vorspann, Naturalienlieferungen re. in Angriff genommen. Die vorliegenden Akten liefern klare Beweise über die vielen Schwierigkeiten denen das beabsichtigte Operat, „Marschkonkurrenz-Ausgleichung" schon im Augenblicke als es angeregt wurde begegnete, es darf dieses nicht Wunder nehmen, wenn man bedenkt, daß damals bereits zwanzig Jahre verstrichen waren seit das Land die großen Auslagen der Epoche 1309 zu bestehen ge­ habt hatte. Zu diesen Schwierigkeiten waren besonders zu zählen: 1. Die in so langer Zeit durch das Zusammenwirken der verschiedensten Umstände verur­ sachten Zerstreuung der Akten und Belege, 2. die unter der königl. bairischen Regierung eingesendeten und nicht oder doch nicht voll­ ständig wieder erhaltenen Stückrechnungen. . 3. Der Abgang vieler Belege für Leistungen an Truppen, besonders in kriegerischen Zeilen und die durch den steten Wechsel in den Personen der sogenannten Marschdeputirten, wohl auch der Gemeinde­ vorsteher herbeigeführte unordentliche Führung der Ausschreibungen und Vormerkungen, , 4. der Umstand, daß die auf die Defensionszeit vom Jahre 1809 Bezug habenden Nach­ weisungen entweder von Militär und Landesvertheidigeru nicht an Handen gelassen, oder wenn dieses auch der Fall war unter der bairischen Regierung aus leicht begreiflichen Gründen bei Seite geschafft worden waren, 5. der Abgang tauglicher Individuen im Lande zur Anfertigung und Zusammenstellung der Rechnungen. . _ Erst nach Verlauf einiger Jahre war eS möglich diese Angelegenheit wenigstens so weit zu bringen, daß Rechnungsaufsätze in Vorlage kommen konnten. Diese Rechnungsaufsätze wurden Gemeinde- auch Gerichtsweise nämlich nach der vor der bairischen Organisation bestandenen Gerichtseintheilung gelegt. Alle Gemeinden, Gerichte und Bezirke hatten zur Zeit der Kriegsjahre bedeutende Aus­ lagen gehabt insbesonders wegen der Landesvertheidigung im Jahre 1809 und alle wollten nun auch in Beziehung auf die Defensionsauslagen die innere Ausgleichung unstreben, sie nahmen daher in ihren Ausweisen auch diese Auslagen auf. Die eingebrachten Rechnungsausweise waren jedoch höchst unförmlich und lückenhaft, denn 76 , vielfach beriefen sie sich anstatt der Belege die sie nicht mehr beijub^ingen vermochten oder unter der vorigen Regierung gelegt hatten aber nicht mehr vorfindig Warenhaus die Notorietät der Auslage über der obgewalteten Verhältnisse. . So mangelhaft ausgestellt, kamen die Rechnungen m*^ie k. k. Staatsbuchhaltung, welcher die Prüfung und Richtigstellung dieser Rechnungen in Ermangelung einer Laitdescensur-Behörde übertragen worden war. Die k. f. Buchhaltung ging strenge nach der ihr ertheilten Norm und Instruktion vor, nahm nur Rücksicht auf die eigentlichen Marschkonkurrenz-Auslagen, wollte alles andere aus den Rechnungen ansgeschieden wissen und bestand nebst dem auf genauer Nachweisung der angesetzten Auslagen. Sohin lies sich die Absicht der Bezirke eine Ausgleichung aller Militärauslagen während der gedachten Periode zu bewirken nicht erreichen, und doch war ihr Augenmerk besonders auch darauf gerichtet gewesen. Fast auf die ganze Periode wurden die Vorschriften für eine in Friedenszeiten zu legende Rechnung in Anwendung gebracht. . , , Dieses Vorgehen, wie nicht minder die Geltendmachung der Ansicht, daß gegen jene Bezirke welche die größten Auslagen getragen hatten, bei Zulassung eben dieser Auslagen mit ganzer Strenge, gegen jene aber welche nicht so schwere Lasten zu bestreiten gehabt hatten, mit eben so viel Schonung vorgegangen werde, ist wohl als eine der hauptsächlichsten Ursachen zu betrachten, daß fort und fort Einwendungen von den Bezirken erhoben wurden, daß man über diese Einwendungen nicht hinauskommen konnte, und daß die endliche Berichtigung so verschleppt wurde, daß sie kaum mehr zu hoffen steht. . . Allein selbst in Betreff der eigentlichen Marschkonkurrenz-Auslagen siel es der Mehrzahl der Bezirke schwer sich der Vorschrift fügen zu müssen, nach welcher, auf Grund der Verträge mit Baiern die Forderungen für Lieferungen an die bairischen Stationen Lindau, Memmingen, Kaufbeuern, Kempten, Augsburg, Füßen keine baare Vergütung von den bairischen Stationen zu erhalten hatten; den vorarlbergischen Bezirken blieb nur vorbehalten ihre diesfälligen Ansprüche in der innern Ausgleichnng vorzutragen. Diese internationale Bestimmung verkürzte unsere Bezirke nicht nur um ein bedeutendes von außen her zu bezahlendes Guthaben, sondern sie gereicht ihnen auch deßhalb zum Abbruche weil sie die unter der Zwischenregierung vorgeleglen betreffenden Anmeldungen nicht sämmtlich wieder zurück erhalten konnten. Die königl. bairische Regierung hatte zu jener Zeit, d. i. in den Jahren 1811—1813 die Lieferungen an Naturalien an die vorgenannten bairischen Stationen so wie auch nach Lertitos gleichheitlich auf alle Bezirke des Landes vertheilt und nur verschiedene Orte zur Uebergabe bestimmt, Nur die Lieferungen nach Lermos, weil sie an eine bei Oesterreich gebliebene Station abgegeben worden waren, wurden zur baaren Vergütung für geeignet erklärt. Die k. k. Buchhaltung konnte wegen der zu jener Zeit ihr obliegenden ausgedehnten Geschästsverrichtungen sich nicht ausschließlich dem Vorarlberger Marschkonkmrenz-Ausgleichuiigs Operate befassen, und ungeachtet der ihr auf Lan­ deskosten gegebenen Beihilfe nur langsam vorschreiten. Zuerst sollten die Rechnungen geschieden, in passende Form gebracht, verbessert und mit Belege ergänzt werden. Es erforderte dies s Jahre bis es ausgeführt wurde, es waren zwar in den Bezirken zu diesem Behufe unb zur endlichen Berichtigung eigene Deputirte ernannt worden, allein sie kämpften mit eben den Schwierigkeiten im Einzelnen, welche dem Operate int Allgemeinen anklebten, und konnten sich zu dem nie ganz von der Ansicht frei machen, daß nicht Alles zur Ausgleichung kommen sollte, was in jener Periode geleistet worden war, noch sich mit der Anschauung befreunden, daß die gehabten Auslagen mit der schärfsten Strenge sollten beurtheilt werden. Wie bemerkt verstrichen Jahre bevor die Rechnungen wieder zur CensurSbehörde kamen. Nun ergingen in längeren Zwischenräumen die Bemänglungen, sie wurden den Deputirten zugeferliget, welche einzeln Bezirk für Bezirk die Nachbesserungen, Erinnerungen und Aufklärungen wieder in langen Zwischenräumen und erst nach vielen Betreibungen vorlegten. 77 Die München Bemänglungen erfolgten wieder eist nach längerer Zeit, sie gingen denselben weiten, nirgends einen Einigungspunkt bietenden Weg und gelangten wieder nach lanm-r Wanderung zurück an die Censursbehörde, welche aber das Unmögliche einer Liquidirung erkeimend ihre Einflußnahme, äls abgeschlossen ertlärte und aussprach, daß nunmehr diese Angelegenheit nicht im Wege einer Rechnungslegung sondern nur durch Vergleich zwischen den Betheiligten över durch Schieds­ spruch der endlichen Berichtigung zuzuführen sei. Auf die vorbemerkte Weise waren fast durch zwanzig Jahr ohne eigentlichen entscheidenden Erfolg, die Abrechnungen erörtert worden, meistens nur einzelne Deputirte befaßten sich damit, fast nie wurden die Entgegnungen Bezirksweise gemacht, immer schwie­ riger gestalteten sich die Erörterungen durch das allmälige Absterben der mit den Vorfallenh eiten der Ausgleichungsperiode vertrauten Deputirten und diesem hinderlichen Umstande reihte sich noch der an, daß die neu Eintretenden in die Vorgänge der Rechnungsjahre nicht eingeweiht waren, dem an sie ergangenen Ruf nur widerstrebend folgten, und sich in der verworrenen Sache nicht zu recht finden konnten. Die k. k. Buchhaltung hatte nach gesonderten Abtheilungen ihre Prüfungsergebnisse erlassen, aber diese abgetheilten in längeren Zwischenräumen kund gegebenen Operate erfuhren nie eine gemeinschaftliche Behandlung durch den Zusammentritt aller Gerichtsdeputirten, sie waren nur Gegen­ stand der Betrachtungen der einzelnen Deputirten gewesen, denen sie zugesendet wurden, blieben meistens sehr lange in ihren Händen, sollten im Zirkulationswegs die Runde machen und unterlagen deßhalb wie es sich jetzt zeigt und wie es mit wandernden Akten zu geschehen pflegt der Zerstreuung und dem Verluste, wozu vielleicht auch die Unkenntniß derer beitrug denen sie zufällig nachhin zu Gesicht kamen. Es ist nun seit 1846, daß in dieser Sache nichts mehr verfügt oder veranlaßt wurde, schon damals war man aber zur Erkenntniß gekommen, daß nur Vergleich oder Spruch den Abschluß zu erwirken vermöge. Rechnungen 'und Belege werden vermißt und die ganze Ausgleichungssache tritt in das Dunkel einer entschwundenen Zeit zurück, und es leuchtet die Möglichkeit nicht ein diese an sich schon höchst unklare Angelegenheit zu einem Abschluß bringen zu können, und zwar um so weniger als ihre Anfangszeit auf beinahe sechzig Jahre und ihr Ende auf zwei und vierzig Jahre seit 1824 zurückzu­ führen ist. Rur ein Machtspruch könnte diese Sache beendigen, allein es käme dieser Machtspruch in Ermangelung von Anhaltspunkten einer willkürlichen nach allen Seiten hin verletzenden Annahme gleich. Rur mit außergewöhnlicher Anstrengung konnte der gefertigte Landesausschuß bei seinen übrigen amtlichen Verrichtungen sich dieses Bild über den Stand der in Rede stehenden Angelegenheit aus den voluminösen Akten zusammenstellen und erst jetzt zu Ende führen, und findet sich verpflichtet hievon einer h. Versammlung auf Grund des Beschlusses der vorjährigen Sitzung die Kenntnißnahme mit der Bemerkung zu biethen, daß der gefertigte Landesausschuß nun auf Grund dieser Erhebungen die Gemeinden über den Antrag der Einziehung in den Landessond der zum allgemeinen Marschkon­ kurrenzfond als Aktivum desselben gehörigen Lermosergelder einvernehmen werde. Bregenz, den 11. Dezember 1866. Der Ciinöp.stubssrfjufj.