18661226_ltb00251866_Komiteebericht_Widmung_Lermoser_Gelder_Irrenanstalt_Valduna

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Letzte Änderung 03.07.2021, 06:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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!27 Csmite-Dericht betreffend die Widinnng der Lermoser Gelder als Beitrag zur Errichtung der Irrenanstalt , in Valduna. .... j|j: '•<; u» - l Jj". .h Der Laitoesausschuß hat in feinem in der 4. Sitzung abgelesenen Berichte vom 11. d. 592., betreffend die beantragte Einziehung der sogenannten Lermoser Marschcoucurrenzgelder in den Landeösond, ausgesprochen, daß die Möglichkeit nicht einleuchte diese auf beinahe 60 Jahre zurückführende unklare Angelegenheit in der feit 1844 nichts mehr verfügt worden fei, zu einem Abschlüße zu bringen. Dieser Ansicht stimmt das Comitb, nachdem dasselbe die fragliche Angelegenbeit einer reiflichen Be­ rathung nnterzogen hat und in den von vem Herrn Landeshauptmann verfaßten Aktenauszug des Mhe.ru eingegangen ist, vollkommen bei. Ans diesem Aktenauszuge erhellet folgendes: 1 »<* r. 1 . • Mit Erlaß vom 31. Aug. 1836 Z. 19559 sprach das Gubernium aus, daß die Ansprüche für die Lieferungen an die Tiroler Gerichte Gegenstand der innern gegenseitigen Ausgleichung zu bilden batten, daß aber die von den Tiroler Gerichten für solche Lieferungen zu leistende Bergütung als gemeinschaft­ liches Activum der Concurrenz zu behandeln sei. . Die Forderung an die Station Lermos belief sich auf ft. 161505 43 kr. An Naturalien batten dahin geliefert: I . s-ft Sr Montafon für fl. 3288 13 kr. „ 3755 22 „ Sonnenberg „ „ 4468 56 „ Feldkirch „ j r-vytf. Bregenz „ „ 256 .14 „ Bregenzerwald „ „ 4536 58 „ Zusammen fl. 16305 43 kr. R. W. Diese Forderung stoß auf Anstände imd es wurde am 7. August 1839 ein Vergleich geschlossen dem zufolge die Station Lermos für die als liquid anerkannte Forderung von fl. 14799 3'/- kr. die Pauschal Summe von fl. 10500 R. W. in Marschkonkurrenz-Obligationen zu bezahlen sich verpflichtete. Als Abgeordnete sämmtlicher Gemeinden Vorarlbergs waren zur Verhaudlnng Joh. Nepomuck Rainer von Bregenz, Basil. Wolf von Bludenz und Jos. Metzler von Schwarzenberg mit unbeschrankter Vollmacht abgesandt worden. * J > Das Gubernium hat unter Genehmigung des Vergleichs das Kreisamt beauftragt die entsprechende Verwendung der Entschädigung zu verfügen. Bon dieser Verfügung verständigte das Kreisamt die sämmtlichen Bezirke und machte in Erwägung, daß die endliche Ausgleichung noch länger auf sich warten lassen dürste, den Vorschlag den Gerichten, welche schließlich am meisten zu fordern haben dürsten, angemessene Beträge zuzuweisen, oder die Interessen zur Deckung der currenten Marschconcurrenz Auslagen des ganzen Kreises zu verwenden. 128 Die Gemeinden erhoben nun den Antrag, daß ihnen die Entschädigungssumme zugetheilt werde. Diese Anträge beruhten auf der Ansicht, daß die Lermoser Gelder ein Guthaben jener Bezirke seien, weiche zufällig die Lieferungen nach Lermos machten, dieser Ansicht entgegen fand das Kreisamt neuerlich auszusprechen, daß diese Gelder ein gemeinschaftliches Activum von ganz Lorarlberg zur De­ ckung der Gesammtniarschconcurrenz-Auslagen der Periode 1808 bis 1824 seien. DaS Gubernium hat mit Erlaß vom 20 Dezbr. 1839 ausgesprochen, daß diese Gelder bis zur allge­ meinen Ausgleichung als ein solches Activum zu behandeln seien und daß die Vertheilung an alle Gemeinden nicht zuläßig sei, eben so wenig jene nach dem wahrscheinlichen endlichen Guthaben der Gerichte weil es hiezu an einer sichern Grundlage gebreche. . Der Bezirk Sonnenberg erhob, dieser Entscheidung ungeachtet, nochmals das Ansuchen um Zurepartirung eines Theiles dieser Gelder. Mil Erlaß vom 29. Febr. 1840 hat die Landesstelle jenes Begehren des Gerichts Sonnenberg unter Hinweisung auf die Entscheidung vom 31. Aug. 1836 abgewiesen. Von dieser Entscheidung setzte das Kreisamt die Bezirke Sonnenberg, Bregenz, Dornbirn nnv Feldkirch mit der Aufforderung in Kenntniß sich zu erklären, ob sie in der Lage seien von diesen Geldern 2 bis fl. 3000. — zu 5% bis zur Ausgleichung gesetzlich sicher anzulegen. Bregenz und Dornbirn erklärten, daß sie nicht im Falle seien, solche Beträge gesetzlich sicher anzulegen und verlangten, daß Staats-Obligationen angekauft werden sollen. Feldkirch und Bludenz waren damit nicht einverstanden, und daher kam es dann, daß die Lermoser Gelder zur Kapitalisirung und Verwaltung unter dem Titel „Alter Marschconcurrenzfoiid" nack Bludenz und Feldkirch gesandt wurden. Feldkirch stellte unterm 31. August 1841 die erste Rechnung. Der Bezirk Sonnenberg aber hatte diese Beträge den Gemeinden überwiesen, wurde aber mit kreisamtlichem Dekret vom 22. Dezbr. 1841 beauftragt die Zinse nachträglich zu kapitalisiren weil die Ausgleichung noch nicht sobald zu erwarten stehe. Feldkirch und Bludenz legten periodisch Rechnung über die Verwaltung dieses FondeS. Der Stadtgemeinde Bludenz fiel es jedoch ein darauf einen Anspruch zu machen, worauf ihr mit kreisamtlichem Erlaß vom 18. Mai 1846 bedeutet wurde, daß dieses Kapital durchaus kein Eigenthum der Gemeinde, sondern ein solches des allgemeinen Marschconcurrenzfondes sei. Mit Erlaß der Kreisregierung vom 10. Mai 1852 wurde neuerdings ausgesprochen, daß die Ler­ moser Gelder ein Activum des ganzen Kreises bilden und daß die definitive Verwendung erst nach Beendi­ gung der Ausgleichung der Marschconcurrenzkosten von 1808—1809 stattfinden könne. Aus dem Angeführten geht zweifellos hervor, daß die Lermoser Gelder ein Activum aller Gemeinden Vorarlbergs sind, bestimmt zur Verrechnung bei der allgemeinen Ausgleichung der gesaminten Marschcon­ currenzkosten der Epoche 1808—1824. Nachdem aber diese Ausgleichung, wie Eingangs erwähnt, kaum mehr als möglich erscheint und es sich nach Ganahls Antrag um die Widmung dieses Fondes zu einer so wohlthätigen Landesanstalt handelt, so hat das Komittz einstimmig beschlossen, es sei der von dem erwähnten Abgeordneten in der 4. Sitzung eingebrachte Antrag. „Der Landtag wolle von dem vorjährigen Landtagsbeschlusse vour 18. Dezbr. 1865 Umgang nehmen und dagegen beschließen — der Landesausschuß habe das Möglichste zu thun um die Gemeinden Vorarlbergs dahin zu bewegen sich zu erklären, es seien die Lermoser Gelder als Beitrag zur Errichtung der Irrenanstalt in Valduna zu bestimmen" dem Landtag zur Annahme zu empfehlen. Bregenz, am 26. Dezember 1866. , Seyffertitz, Obmann. ($antd)I, Berichterstatter.