18661126_ltb00081866_Komiteebericht_Übereinkunft_Errichtung_öffentliche_Irrenanstalt

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:17
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Inhalt des Dokuments

43 über den Bericht des Landesausschusses betreffend die mit der Wohlthätigkeitsanstalt zu Val- duna abgeschsvssene Übereinkunft zur Errichtung einer öffentlichen Irrenanstalt daselbst. Hoher Landtag! (Wird der Bericht vom 8. November 1866 pagina 17 und 18 und dar Uebereinkommen rom 22. Oktober d. I., Pagina 15 und 16 vorgelesen , Dieses Uebereinkommen erhielt in Folge der am 14. November hierauf abgehaltenen General» Versammlung der Stifter der Wohlthätigkeitsanstalt Valduna folgende Zusätze mit welchen das am 22. Oktober protokvllirte Uebereinkommen von der Generalversammlung gutgeheißen und angenommen wurde. Zusatz zu Punkt 2: «Die Anstalt kann auch für eine größere Anzahl Irren gebaut werden." Dieser Zusatz ist jedenfalls erwünscht, da er eine vielleicht in nichtferner Zeit zu bereuende Beschränkung entfernt. Zusatz zu Punkt 4: „Sollte durch den projektirten Neubau der Ankauf von weitern Gründen nothwendig werden, so hat hiezu die Landesvertretung die erforderliche Summe nach den ganz gleichen Modalitäten wie beim Neubau beizuschaffen." Die Gewährung dieser billigen Forderung lag gewiß im Sinne des Landesausschusses, da er sich im Punkt 4 verbindlich machte, die Mittel zur Errichtung der Anstalt beizuschaffen, aber es ist ganz recht, wenn derselbe in diesem Zusatze seinen klaren Ausdruck erhält. Zusatz zu Punkt 8: „Durch die Uebernahme um den Schätzungswerth wird die Wohlthätigkeitsanstalt aller weiteren Verpflichtung und Schuldigkeit in Bezug auf das vom Landesausschuffe für die Herstellung des Uebernommenen erhaltene Darlehen enthoben." Dieser Zusatz rechtfertigt sich durch die allgemeinste Uebung, vermög welcher man für ein zum Verkauf gebotenes Gebäude nicht den Preis der ouSgewiesenen Kosten sondern in der Regel den Werth gibt, den es nach billiger Schätzung mit einiger Rücksicht für den Zweck des Käufers hat. Die Forderung des ganzen Darlehens wäre aber eben die Forderung der vollständigen Baukosten. Er rechtfertigt sich ferner durch das gleichartige Entgegenkommen der Anstalt Dalduna in Punkt 9 ; .t:. •■■■■• ■./' ■ 1 ‘ ■ 44 Zusatz zu Punkt 9. „In diesem Falle der Auflösung der Wohlthätigkeitsanstalt, ob das Land deren Anstaltsge­ bäude um den Schätzungswerth kauf« oder nicht, fällt jedenfalls der mit dem dargeliehenen Betrage auigeführte Neubau dem Lande eigenthümlich zu aber auch für die Wohlthätigkeitsanstalt entfällt gleichfalls jede weitere Verpflichtung und Schuldigkeit in Bezug auf das zur Herstellung des Neubaues erhaltene Darlehen." Dieser Zusatz, da er eben nicht selbstverständlich im Punkt 9 enthalten erachtet wurde ist nothwendig, denn es wäre ungerecht, wenn im Falle der Auflösung dec Wohlthätigkeitsanstalt die­ selbe verpflichtet wäre, nicht nur die eigenen Anstaltsgebäude um den Schätzungswerth dem Lande zu überlassen, sondern dem Lande auch noch einen Beitrag für die Errichtungskosten des ihm in diesem Falle eigenthümlich zufallenden Neubaues zu leisten, der mit den dafür verwendeten Geldmitteln doch nur für, den Zweck des Landes hergestellt ist. sU Dieses ist nun ser Inhalt und Wortlaut des mit Vorbehalt der Genehmigung des hohen Landtages geschlossenen Uehereinkommens und Ihr Ausschuß findet daffelbe der wärmsten und nach­ drücklichsten Empfehlung würdig. Dafür spricht schon die Oertlichkeit von Valduna. Valduna liegt in einer günstigen Erhöhung au dem der Sonne zuzeweudeten Abhänge des Mittelgebirges, von reiner Luft umfloffen, gegen heftige Nord- und Oststürmr durch den Bergrücken geschützt. Es bietet in seiner unmittelbaren Umgebung blumenreiche Wiesen, duftende W ilder, reichliche Quellen gesunden frischen Wassers, bequeme Gelegenheit zu Garten- und Parkanlagen und zu allerlei Beschäftigung. Es stehet in erwünschter Abgeschiedenheit von fremden Wohnungen, und doch so nahe bei Rankweil und Feldkirch, daß in vorkommrnden Fällen Rath und Hülfe bald zu erlangen ist. Für diese Anempfehlung spricht der Vortheil, der aus dec Verbindung der Landesanstalt mit Valduna entspringet. Der Neubau in Valduna kommt wohlfeiler, weil das Material zum Steinmauerwerk so zu sagen an der Baustelle selbst gewonnen wird, so wie auch der Bedarf an Ziegeln vielleicht gänzlich in der dortigen Ziegelbreuuerei, durch Sie Verbindung mit Valduna entfallen gcoßentheils die für ein selbstständiges Institut sehr bedeutende Eciocderniffe, auf die Gehalte des Direktors. des Ver­ walters, des Hauskaplans, der Wärter und Wärterinnen, denn wenn auch wegen der Nothwendigkeit die Vermehrung des Leitung-;- und Dienstpersonals dec Wohlthätigkeitsanstalt eine Vergütung zu leisten kommt, wirv dieselbe nur im billigsten Maße angesprochen, der Dienst aber mit dec gewissen­ haftesten Berufstreue aus heiliger Liebe, im friedlichen und freudigen Zusammenwirken, im bereit­ willigsten Gehorsam gegen die erlassenen Vorschriften von den damit betrauten barmherzigen Schwestern zum zeitlichen und ewigen Wohle der Pfleglinge verrichtet werden. Für die Empfehlung des Uebsreiilkommens spricht die gegründete Ausstcht, daß die zu errichtende Anstalt allen billigen Erwartungen genügen werde. Die Paukte 2, 3, und 6 bedingen die Herstellung dec Anstalt in der Act und Weise, daß ihr die hohe Regierung die Anerkennung als öffentliche Anstalt nicht versagen könne. Der Zusatz zu Punkt 2 gestattet die Ausdehnung der Anstalt auf eine beliebig größere Zahl der Pfleglinge. . . . t, Die fortwährende Einflußname des Landtages beziehungsweise deS Landesausschuffes bleibt in der augemrffensten Weise dadurch gewahrt, daß in Bezug auf den Zweck der Anstalt die gesetz­ lichen Anordnungen und die von den kompetenten k. k. Behörden zu erlaffendrn Vorschriften laut Punkt 2, 3 und 4 b als Richtschnur angenommen, die im Punkt 10 angedeuteten Gegenstände hingegen dem Urbereinkommen dös Landesäusschuffes mit der Direktion der Wohlthätigkeitsanstalt zugewiesen werden, welche von der Generalversammlung ausdrücklich hiezu so vie zum rechtskräftigen Ao'chluff: des Uebereinkommrns ermächtigt ist. , Für die Annahme des llebereinkommens spricht endlich auch der wohlthuende Ausdruck des 45 gegenseitige« Vertrauens und der gegenseitigen Billigkeit zwischen dem Landesausschuffe und den Vertretern von Valduna in diesem Uebereinkommen. Die Landesvertretung schafft die nöthigen Geldmittel für den Bau und die Einrichtung und verzichtet auf deren Verzinsung so lang als die neue Anstalt mit Valduna in Verbindung stehet, und räumt für den Fall, daß die neue Anstalt aufgelassen werden sollte, der Wohlthätigkeitsanstalt daS Recht ein, die verlaffene neue Anstalt um den Schätzungswerth ohne weitere Verpflichtung wegen des Mehrbetrages der Darlehen käuflich an sich zu bringen laut Punkt 4, 5 und 8 mit dem Zusatz: Dagegen verpflichtet sich die Anstalt Valditna den Bau und die Einrichtung nach dem geneh­ migten Bau- und Einrichtungsplan und Kostenvoranschlag genau auszuführen, die Mehr- oder Minderkosten nach geschehener Kollaudirung die Ausgleichung vorzunehmen, und sichert für den Fall der Auflassung ihrer Anstalt dem Lande das Recht, dieselbe ebenfalls um den Schätzungswerth laut Punkt 4 und 9 eigenthümlich zu erwerben mit Geschweiguug des Darlehens. Findet sich die hohe Versammlung zur Annahme dieses Uebereinkommens bewogen, dürfte die Bekanntgebung dieses Beschlusses so wie des früheren in Betreff des Landesbeitrages für zahlungs­ unfähige Irren in kurzer Zeit wahrscheinlich eine beträchtliche Zrhl von Ausnahmsgesuchen Hervorrufen. Ja die in Aussicht gestellte Anstalt dürfte in nicht ferner Zeit als auch Zufluchtsstätte für auswärtige zahlungsfähige Irren gegen reichliche Vergütung gesucht werden. In dieser Rücksicht sollte die Anlage des Neubaues in solcher Ausdehnung geschehen, daß für den besagten wahrscheinlichen Bedarf vorgesorgt sei, und dies um so mehr als die Kosten dieser anfänglichen Vorsorge im Vergleiche mit einem künftig auszuführende Znbau viel geringer sich beziffern, und wenn nur die Hanpttheile des Baues dastehen, die weitere innere Herstellung allmählig mit dem steigenden Bedürfnisse bequemer und billiger fortschreiten kann. In derselben angeführten Rücksicht sollte auch das Werk mit möglichster Beschleunigung be­ gonnen und in gleicher Beschleunigung bis zur Vollendung fortgesetzt werden. Das fordert allerdings bedeutende Geldmittel, wozu die vorhandenen, nämlich die bekannten Sammelgelder für die beantragte Anstalt in Hall aus den Jahren 1856 bis 1863, und die allfällige Aktivrest des Landesfondes keineswegs hinreichen. Es fällt somit nothwendig zu außerordentlichen Mitteln die Zuflucht zu nehmen, eine Maßnahme, die Ihrem Ausschuffe durch die vorgeführten Erwägungen begründet uüd gerechtfertigt erscheinet. In Folge aller dieser Erwägungen erachtet Ihr Ausschuß der hohen Versammlung folgende Anträge vorzulegen und der Genehmigung anzuempfehlen: 1. Antrag: Der hohe Landtag wolle daS am 22. Oktober l. I. mit der Vertretung der Wohlthätigkeits­ anstalt Valduna abgeschloffene Uebereinkommen in Absicht auf eine daselbst zu errichtende und mit der Anstalt in Verbindung zu bringende öffentliche Jrrenversorgungsanstalt genehmigen. 11. Antrag: Der hohe Landtag wolle auch folgende Zusätze zum besagten Uebereinkommen genehmigen: ad. Punkt 2. „Die Anstalt kann auch für eine größere Anzahl Irren gebaut werden." ad. Punkt 4. „Sollte durch den prosektirten Neubau, der Ankauf von weiteren Gründen nothwendig werden, so hat hiezu die Landesvertretung die erforderliche Summe nach den ganz gleichen Modalitäten rote beim Neubau beizuschaffen." ad. Punkt 8. „Durch die Uebernahme um den Schätzungswerth wird die Wohlthätigkeitsanstalt aller weiteren Verpflichtung in Bezug auf das vom Landesausschuffe für die Herstellung des Uebernommenen erhaltene Darlehen enthoben." 46 ad Punkt 9. . „In diesem Falle der Auflösung der Wohlthätigkeitsanstalt, ob das Land deren Anstalts­ gebäude nm den Schätzungswerth kaufe oder nicht, fällt jedenfalls der mit dem darge­ liehenen Betrage ausgesührte Neubau dem Lande eigenthümlich zu, aber auch für die Wvhlthätigkeitsanstalt entfällt gleichfalls jede weitere Verpflichtung und Schuldigkeit in Bezug auf das zur Herstellung des Neubaues erhaltene Darlehen. Hl. Antrag: Der hohe Landtag wolle zum Behufe der erwünschten ehethunlichsten Inangriffnahme, Fort­ setzung und Vollendung der beschlossenen Anstalt den Landesausschuß ermächtigen, „jene Beiträge zu verwenden, welche in den Jahren 1856 bis 1863 zum Zwecke der Errichtung einer für bie Länder Dirol und Vorarlberg bestimmten Versorgungsaustall in Hall für unheilbare Irren durch Samm­ lung im Laude Vorarlberg theils eingegangen theils subscribirt sind, und da diese Fonds größtentheils in Staatspapieren bestehen, diese Papiere nach seinem Ermessen bestmöglichst zu verwerthen oder zu verpsäuden, und zur Deckung aller weiteren Erforderniffe bis zur Vollendung des Baues und der Einrichtung die nöthigen Beträge, in so weit sie nicht aus den laufenden Mitteln des Landesfoude§ gedeckt werden können, durch Krediloperationen auf die schonendste Weise beizuschaffen. Bregenz, den 26. November 1866. Joseph flnton ckeuerstei», Obmann. Johann fimöerg, Berichterstatters ) ( K mrou rtf ff jJi a\'4T mn'i