18661201_ltb00141866_Komiteebericht_Rechenschaftsbericht_Landesausschuss

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Letzte Änderung 03.07.2021, 06:19
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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65 Csmite-Bericht über den Rcchcuschafts-Bericht des Vorarlberger Landes - Ausschusses für den V. ordentlichen Landtag. Hoher Landtag! Das mit Beschluß des hohen Hauses tont 19. d. M. zur Prüfung der vom Landesaus­ schusse über seine Wirksamkeit im Sinne des §. 26. der Landesordnung gegebenen Rechenschaft erwählte Comite hat den bezüglichen Bericht desselben vom 8. v. M. mit Einsichtnahme der betreffenden Akten einer genauen Prüfung unterzogen. Vor Allem zeigte eine Vergleichung des vorliegenden gedruckten Berichtes mit dessen Orginale daß sich in demselben folgende Druckfehler eingeschlichen haben, als : - . ' auf Seite 1 Zeile 12 von oben soll es heißen 1863 statt 1866. 9 “k. I. * 8~ „ unten „ „ d- I. n // ff ff H 79 ff 1 „ oben „ „ * ff 41579 44579 fl. ff n n » 7 " 2 „ unten „ „ 1866 1856 ff f/ In Beilage Nr. 1 soll es heißen bei Summe aller Einnahmen in erster Rubrik 4108 fl. 65 kr. statt . . ... 4180 ft. 65. bei Summe aller Ausgaben in erster Rubrik 15782 fl. 68'/, statt 15782 fl. 86 kr. Als Resultat jener Prüfung des Berichtes selbst aber findet das Comite folgendes zu be­ richten, und erlaubt sich zugleich auch dabei nachbezeichnete damit in Verbindung stehende Anträge zu stellen, welche sich ihm bei Erwägung der bezüglichen Berichtsgegenstände aufdrängten. Jene Punkte des Rechenschaftsberichtes, welche hier nicht besonders besprochen erscheinen werden dem hohen Landtage lediglich zur Kenntnißnahme empfohlen. I. Was die in dem IV. Landtage gefaßten Beschlüsse betrifft, und zwar: a. insbesonders diejenigen betrifft, welche der Allerhöchsten Sanction unterliegen, kommt A denjenigen, welche dieselbe erhielten, als: 1. dem Landespräliminare für das Jahr 1866 und 2. dem Beschlusse der Ausdehnung des §. 18 des Landesgesetzes vom 25 Juni 1863 auf ie Herstellung der Kirchhöfe, und auf die Beischaffung der Paramente, Einrichtung und Erfordernisse • er Kirche, auch 3. der im Rechenschaftsbericht sub. Nr. 6 angeführte Beschluß der Zulassung auch nur eines lastlkörpers in kleinen Gemeinden zu zählen, dessen Allerh. Sanktionirung vom 27 Oktober 1866 66 dem Landesausschusse erst am 17. v. M. also erst nach dem Drucke des Berichtes vom 8. v. M. intimirt wurde. B. SS er weigert wurde die Allerhöchste Sanktion: 1. dem Beschlusse der Gemeinden die Einhebung einer Gebühr zur Armenkaffe von den an Musikanten, Kunstreiter und bergt ertheilten Lizenzen für die Ausübung zu gestatten, und zwar aus dem Grunde, „weil hiedurch eine Auflage eingesührt würde, die sowohl in Absicht auf die zur ErtheiIutig von derlei Produktionsbewilligungen berufenen Organe und die von der Abgabe betroffene Cathegorie von Individuen, als auch rücksichtlich ihrer Höhe und ihrer Be­ messungsart nicht als genügend gerechtfertiget erkannt werden könne." Das Comite glaubt aber, daß das Mißlingen jenes Antrages den h. Landtag nicht entmuthigen werde, das angestrebte Ziel auch noch fortan zu verfolgen, indem die Zahl der herum­ ziehenden Schauspieler, Marionettenspieler, Seiltänzer, Gymnastiker, Musikanten, Schausteller, Orgeldreher, u. dgl. täglich mehr wächst, und mit ihr auch derHang zum Müßiggänge ihrerseits, sowie auf Seite des Publikums die Gefahr für das Eigenthum, für die Moralität, für den Sinn der Sparsamkeit und dgl. also, nicht nur an und für sich sehr wichtig ist, sondern auch mit der wahrscheinlich noch in dieser Landtagssession zur Verhandlung kommenden Frage der Beschränkung des Vagabundenwesens in innigster Verbindung steht. Es bestehen zwar schon längst diesfalls Anordnungen, welche dem Unwesen steuern wollten z. B. die Hoskanzlei-Präsidial-Dekrete vom 3. August und 30. Nov ember 1819 Z. 377 resp. 605, dann vom 6. Jänner 1836 Z. 23 und vom 5. Septenber 1841. Der Grund, daß sie bisher den beabsichtigten Erfolg nicht erreichten, liegt ohne Zweifel nicht so fast in ihnen selbst, als vielmehr in mangelhafter Handhabung derselben bei Ertheilung der Produktionsbewilligungen, denn die Erfahrung lehrte, daß dabei die Frage, ob der Produktionsge­ genstand von zu geringem Belange und Werthe sei, und dem Publikum mehr zu schaden drohe als zu nützen verspreche, oder die Frage der Persönlichkeit des Produktionswerbers, seinen Sitten seiner Erwerbsfähigkeit, seines Anhanges, seiner Staatsangehörigkeit u. dgl. oder die Frage der Verhältnisse der Oertlichkeit und des Kreises, für welchen solche Produktionen angesucht werden, nur zu oft und oberflächlich in Betracht kam. Gar oft beruhen derlei Lizenzgesuche auf erschlichenen und erdichteten Zeugnisse» der Heimathhgemeinde des Gesuchstellers welche ihm diese ohne alle Rücksichtnahme auf Wahrheit nur zum Zwecke sich seiner zu entledigen, ausstellte. Um daher jenem Uebel die Quelle zu verstopfen, werthvoTe Schaustellung zu fördern, stellt das Comite den und damit zugleich wahre Kunst und Antrag: „Der hohe Landtag wolle die hohe Regierung um eine möglichst strenge Handhabung der oben angeführten Hofkanzleidekrete angehen." Bezüglich der ebenfalls nicht sanktionirten Beschlüsse: 2) wegen Abänderung der §§. 6, 8, 11 der L -W.-O. und 3) wegen Vertheilung der Verpflegskosten der in Irrenanstalten aufgenommenen Geistes­ kranken liegen dem hoh. Landtage, wie bekannt, bereits neue Anträge vor. C. Hinsichtlich der Rücklegung 1. des Antrages eines Nachtragsgesetzes zu §. 24 der L.-V.-O. und 2. des Antrages auf Anerkennung des Landeshauptmannsstellvertreters als Stellver­ treters des Landesoberstschützenmeisters, ' kann das Komite der Ueberzeugung nicht los werden, daß diese Anträge keine bloßen 67 Erläuterungen, sondern förmliche Abänderungen und Zusätze, also Novellen enthielten, somit wie Gesetze zu schaffen, nicht aber im Verordnungswege zu dekretireu gewesen seien. b. Was die nach §§♦ 18 und 19 der L.-O. erhobenen Anträge und Vorstellun­ gen angeht, wurden und zwar insbesonders ’ a zustimmend erledigt: 1. (ad. 1.) der Antrag der jährlichen Vertheilung der Jmpfpreise, 2. (ad. 2.) die Vorstellung in Betreff der Breite der Radfelgen und Ladung der Frachtwägen und man kann in letzterer Beziehung versichert sein, daß die strenge Ueberwachung der Befolgung des Hofkanzlei-Dekretes vom 30. April 1840 auf ärarischen Straßen auch auf die Gemeindestraßen den angestrebten Erfolg üben werde. 3. (ad. 3.) Sehr erfreulich ist es, daß die Vorstellung des h. Landtages über die Nothwendigkeit einer Abänderung des Heeresergänzungsgesetzes von der Regierung zur Nachricht genommen wurde. " Dieses ermutbigt das Comite zum Anträge: „Der hohe Landlag wolle seinen sehnlichsten Wunsch ausdrücken und der hoh. Regierung kundgeben, diese möge bei allfälliger Vorbereitung einer Vorlage eines neuen Heeres­ ergänzungsgesetzes an den Reichsralh die Prinzipien desselben auch dem hoh. Landtage zur Begutachtung miltheilen und ihn dadurch in die Lage versetzen, sowohl dem allge­ meinen Jnteresie, als auch den besondern Verhältnissen Vorarlbergs entsprechende Vor­ schläge zu machen. b, 1. (ad. 4.) Das tiefste Bedauern muß das hohe Haus durchdringen, daß der vom hohen Landtage in seiner Sitzung vom 16 Dezember v. I. beschlossenen Adresse die allh. Entgegennahme nicht zu Theil wurde. Der Schmerz hierüber ist um so empfindlicher, als der hohe Landtag darin, nur gedrängt durch die vielen und großen Gefahren, welche dem Reiche und dem Lande, der Einheit und Macht­ stellung des Staates, der freien Vereinbarung und dem harmonischen Zusammenwirken seiner Völker der Volkswirtschaft, dem Rechte und der freiheitlichen Entwicklung aus der Sistirung der Verfassung drohten, und nur geleitet von seinem verfassungsmäßigen Berufe und von seiner beschworenen Pflicht — daher aus den ekelsten Absichten — seinen Anschauungen und Wünschen einen zwar freimüthigen, aber den gewiß lojalsten Ausdruck geben, und gerade dadurch einen Akt des größten Zutrauens üben wollte. Leider haben, nach Ansicht der Mehrheit des Comites, die seither eingetretenen beklagenswerthen Thatsachen im inneren Staatsleben jene Besorgniße nicht ungerechtfertigt erscheinen lassen. Um so mehr halt sich daher Ihr Ausschuß zur Ueberzeugung berechtiget, daß das hohe Haus auch heute noch dem lebhaftesten Wunsche beistimmen werde, daß die der gedeihlichen Ent­ wicklung unserer Reichsverfassung entgegenstehenden Hindernisse ehestens mögen gehoben werden. 2. (ad. 5.) Die Ablehnung des Ansuchens um Gestattung einer wiederholten Vorstellung von Loostauschern und Ersatzmännern wurde von dem hohen Ministerium damit motivirt, daß diese Ge­ stattung eine unzulässige Erweiterung der Allerh. Entschließung vom 2. November 1864 enthalten würde. Es hätte also eine weitere Verfolgung dieses Gegenstandes kaum mehr eine Aussicht auf einen Erfolg. Uebrigens dürste diese Frage nach dem oben sub. a Z Bemerkten bald bei einer andern Gelegenheit eins Erledigung finden. 3. (ad. 6) Die Verweigerung der Uebergabe des Landeskulturfondes in die Verwaltung der Landesvertretung erscheint zwar nicht gerechtfertiget, da aber derselbe bisher die seinem Zwecke ent- 68 sprechende Verwendung seines jährlichen Erträgnisses schielt, und deßhalb auch für daS Jahr 1866 zur Prämirung und Belohnung von vorzüglichen Leistungen in Hebung bet Forstkultur • • • • ••••■• • * 150 st» ausgesetzt, und ferner dem Landwirthschaftsverein zur bessern Förderung seiner Zwecke liO fl. begutachtet wurden, und endlich auch noch in diesem Land­ tage vom Landesausschusse zur Förderung der Bildung von Thierärzten ein Stipendium von jährlichen .... 200 fl. in Antrag gebracht werden wird, so glaubt daS Comite derzeit noch leinen dringenden Gründ zu haben wegen Uebergabe des Fondes in die eigene Verwaltung einen wiederholten Antrag zu stellen jedoch dürften von Seite der Landesvertretung beiAder Gelegenheit alle ihre Rechte auf diesen Fond in Vorbehalt zu nehmen und zu wahren sein. 4. (ad. 7.) Die Ablehnung des Statute- zur Regelung des Einflusses der Gemeinden bei Verwaltung des KirchenvecmögenS muß bedauert werden, da die Absicht einzig dahin ging, durch ein Gesetz das gute Einvernehmen zwischen der Kirchenvorstehuüg und der Kirchengemeinde zu sichern. e. Hinsichtlich der Beschlüsse, welche noch einer Erwiederung entgegenseheu, kommt zu bemerken, und zwar: 1. (ad. 8.) Bezüglich der politischen Ehekonsense. Der hoh. Landtag hat schon bei Gelegenheit der Abgabe seines Gutachtens: ob und welche Hindernisse der Aufhebung derselben entgegenstehen, in seiner Sitzung vom 5. April 1864 be­ schlossen: • . . Die Regierung dringend zu ersuchen bis zur nächsten Landtagssession eine im Sinne dieses Gutachtens gemachte Regierungsvorlage zu einem Landesgesetze über Ertheilung der politischen Ehe­ konsense an den Landtag zu bringen. Am 11. Dezember 1865 hat er diesen Beschluß wiederholt und um ehemöglichste Vorlage gebeten. Da die Beseitigung der bisherigen Uebelstände bei Ertheilung der politischen Ehekonsense um so wichtiger ist, als sie häufig vorkommen, glaubt das Comite jenen Antrag dahin wiederholen zu sollen: „Der hohe Landtag wolle beschließen, das hohe Staatsministerinm abermals anzugehen, eine solche Vorlage zu einem Landesgesetze ehemöglichst herabgelange» zu lassen." 2. (ad. 9.) Dem über Ansuchen des landwirthschaftlichen Vereins um wenigstens eine k. k. Beschälanstalt im Lande gefaßten Beschlusse des letztjährigen Landtages: „daß der Landesausschuß sich verwenden möge, daß alle ehemaligen Beschälplätze, oder wenigstens einer im Oberlande und einer im Unterlande nach den früheren Normen wieder besetzt werden möchten, hat der LandesauSschuß zwar entsprochen. Daß seine Verwendung bisher aber ohne Erfolg blieb, ist offenbar den mittlerweile einge­ tretenen Kriegswirren zuzuschreiben, deßhalb dießfalls noch einer Erledigung entgegen zu sehen sein dürfte. 3. (ad. io.) Die Beschlüsse vom 20. Dezember 1865 bezüglich der Bildungsschulen für VolkSschullehrer betreffend, so haben die sub. 1 inclusive 4 angeführten nur den Zweck der Regierung zu ermögliche» ihrem ausgesprochenen Vorhaben entgegen — dem Lande Vorarlberg einen Lehrerkanditatenkurs zu belassen. Die sub. 5 und 6 angeführten aber gehen lediglich die Reichsgesetzgebung an. Da nun die Lehrerkandidatenschule in Bregenz noch besteht, und von der Regierung unter- 69 stützt wird, so dürfte eine Erinnerung der Erledigung der der Regierung gemachten Vorstellungen noch nicht dringend geboten sein. 4. (ad. 11) Laut der vom landesfürstlichen Comissär dem Comite gegebenen Erklärung wurde die Vorstellung um Ermäßigung der Salzpreise dem Finanzministerium sehr empfohlen, und deren Erledigung auch wiederholt angeregt. 5. (ad. 12.) Da der Statutenentwurf zu einer Brandversicherung in Vorarlberg als Landes­ anstatt mit den schon längst genehmigten Statuten der Tiroler Landesversicherung beinahe gleich­ lautend ist, so ist auch an seiner baldigen Genehmigung nicht zu zweifeln. 6. Unerwähnt erscheint im vorliegenden Rechenschaftsberichte daS Schicksal des in dem Rechen­ schaftsberichte für den 4. ordentlichen Landtag als noch einer Erwiederung entgegeusehend ange­ führte Beschluß des hoh. Landtages vonl 2. April 1864: „Die hohe I. k. Statthalter« zu ersuchen, die mit der Ueberwachung des unberechtigten Hausierhandels beauftragten Organe zu vermehrter Wachsamkeit auffordern zu lasten. Die hohe k. k. Statthalterei hat diesem Ersuchen seither willfahrt. c. WaS die Beschlüste des hoh. Landtages betrifft, welche nach Innen auszuführen waren hat sich da» Comite durch Vergleichung der gefaßten Beschlüste mit den Ausführungsakten die Ueberzeugung ihrer pünktlichen und umsichtigen Ausführung verschafft, und gefunden, daß zur Zeit der Berichterstattung nur noch zwei Beschlüsse nicht ganz vollzogen waren, nemlich: 1. Der Beschluß vom 18. Dezember 1865, daß die weitläufigen Akten, welche das bisher von den Städten Feldkirch und Bludenz verwaltete Lermooser und Marschkonkurrenz Ver­ mögen betreffen, von dem LandeSausschuffe zu untersuchen seien, und daß er bei der Untersuchung sich auch mit den betreffenden Gemeinden ins Einvernehmen setzen, und deren Einwilligung zur Jnkamerirung dieses Vermögens in den Landesfond anstreben und endlich darüber dem hohen Landtage Bericht erstatten wolle. r. Der Beschluß vom 29. Dezember 1865, womit der LandeSauSschuß beauftragt wurde, über die Zuschrift der k. k. Statthalter« wegen Vorsorge zur Heranbildung von Thierärzten die erforderliche Information über die bezüglichen vielfachen Verhältniße einzuziehen, und dem Landtags sofort ebenfalls Bericht zu erstatten. Diese Berichterstattungen werden laut mündlicher Mittheilung des LandesausschusteS noch in dieser Session erfolgen. 2. Der LandeSfond, a. welcher die tirottsch-vorarlbergische LandeSfondSmaffe aus der Zeit vor dem 1. 1861 betrifft, bestand im Jahre 1861 in einer Schuld von . . . 27.000 fl. betrug aber laut letzter Rechnung auf Ende April 1865 nur mehr 12, 727 fl. 61 kr. und hat sich seither durch Baarzahlung von . . 9000 fl. November wirklich auf 3727 fl. 61 kr, herabgemindert. In der von der k. k. EtaatSbuchhaltung (laut Beilage Nr. 1 des Rechenschaftsberichtes) gemachten Zusammenstellung der Rechnung des Landesfondes d. d. 28. Juli 1866 erscheinen zwar alS Abstattung zur Tilgung von Pastiven nur 6000 fl. Allein da seit dieser Zusamenstellung laut vom Comite eingesehener Quittung am 1. Sep­ tember d. I. eine weitere Zahlung von 1)000 fl. erfolgte, so beträgt die Abschlagszahlung seit Ende April 1865 zusammen wirklich ß000 fl. b. der Vorarlberger LMdesfond pro 1865 ist in der ober angeführten Beilage Nr. i evident und richtig gestellt. 3. Auch die Verwaltung des Grundentlastungsfondes für Vororlberg wird sowohl in An­ sehung des Rechnungsabschlusses pro 1865 als auch in Betreff des Voranschlages pro 1867 in Ordnung befunden. 70 Das Comite erhebt deßhalb den Antrag: Der hohe Landtag wolle a. sowohl den Mer per 3727 fl. 61 kr. der bis 8. November 1866 ausgewiesenen Landes schuld Vorarlbergs an die tirolisch Vorarlbergische Landesfondsmasse aus der Periode vor dem 1. November 1861 als auch b. die Vermögensgebahrung deS Vorarlberger LandeSfondes für da- Verwallungsjahr 1865 nach dem Rechnungsabschlüsse Beilage Nr. 1 deS Rechenschaftsberichtes, ferner c. die VermögenSgebahrung des Vorarlberger Grundentlastungsfondes pro 1865 nach dem vorgelegten Rechnungsabschlüsse und endlich ä. das Grundentlastungssonds'Präliminare pro 1867 und dessen beantragte Deckung durch einen Steuerzuschlag von 3'/, kr. genehmigen. Der Antrag des LandeSauSschußrs: 1, Es seien die bei den Kommissionen in Grundlasten.Ablösungs- und Rcgulirungsgeschäften ergehenden Kommissionskosten vom Jahre 1867 an, unmittelbar aus dem LandeSsonde zu bestreiten, und 2. es sei der Landesausschuß zu ermächtigen, die Rückstände der frühereu Jahre je nach den verfügbaren Landesgeldern abzutragen, und es sei 3- hievon der tiroler LandesauSschuß in Kenntniß zu setzen, entspricht ganz dem Zwecke, einerseits die Kapitalsschuld nicht noch durch znwachsende Regiekosten zu erhöhen, sondern vielmehr bald Abschlagszahlungen an der Kapitalschuld zu ermöglichen, ohne andererseits zur Erhöhung der Steuerzuschläge greifen zu müssen, weßhalb das Comite denselben dem hohen Landtage zur Annahme sehr empfehlen zu sollen glaubt, und zwar mit der Bemerkung, daß nach dessen Annahme und Genehmigung die Nothwendigkeit seiner Berücksichtigung im Präliminare selbstverständlich wird. Da übrigens eben die Auslagen sür die Kommissionen bei den Grund lasten-Ablösungs­ und Regulirungsgeschästen es sind, welche als Regiekosten die Schuld bisher erhöhten und ihre Abzahlung so sehr erschweren, so hat der Landtag am 11 Dezember v. I. den Beschluß gefaßt bei der hohen Regierung einzuschreiten, daß sie die Durchführung deS Grundlaften - Ablösungs > und Regulirungs - Patentes vereinfache und die betreffenden Commissionen zu erhöhter Thätigkeit ansporne. Der Erfolg war einerseits die Erwiederung der k. k. Statthalterei: daß die bezüglichen Gesetze keine Abänderung zulassen, anderer Seils die Beobachtung: daß einzelne Lokalkommissionen, obgleich ihnen die Besorgung sehr vieler solcher Ab­ lösungs- und RegulirungSgeschäste obliegt und das Matrial zur Vornahme und Beendi­ gung schon vorbereitet ist, seit mehr als einem Jahr in der Sach sehr wenig arbeiteten. Dabei leiden nicht nur die in der Verhandlung befindlichen Parteien in außerordentlichem Grade, sondern auch das Land selbst, indem Vorarlberg sein Betreffniß an der mit der Staatsver­ waltung vereinbarten Pauschalsumme von jährlichen 3500 fl. zur Entlohnun g der bei diesem Ge­ schäfte verwendeten k. k. Statthaltereibeamten vom 1. Juli v. I. an bis zum Zeitpunkte der völligen Beendigung dieser Operation im Lande zu übernehmen hat. t ; . . Wenn man auch zugebrn will, daß an dem Buchstaben der bezüglichen Gesetze und Instruk­ tionen nicht wohl mehr Wesentliches geändert werdm kann, so dürfte.doch eine richtige Auffassung ihres Geistes und der Behandlung des Gegegenstandes nach demselben der Sache wesentlichen Vor­ schub thun. Auch sind in Folge der Einführung des Gemeindegesetzes die es früher nicht waren. Das Comite glaubt deßhalb der hohe Landtag viele Kräfte verwendbar geworden solle im Interesse des Landes und der 71 Parteien nie ermüden auf die Förderung deßhalb den Antrag: jenes wichtige?. Geschäftes Einfluß zu nehmen, und stellt „Hochderselbe wolle beschließen, bei der hohen Regierung abermals eiuzukommen, die Thätigkeit der Grundlasten- Ablösungs- und Regulirungskommission möglichst anzuregen." 4. Die Voraussicht, Laß mit der wahrscheinlich bald stattfindenden gänzlichen Umänderung des Vertheidigungswesens und insbesonderS des Heeresergänzungsgesetzes auch die Landesvertheidigung eine wesentliche Umänderung erfahren dürfte, und daß dabei die Gränzen der zur Erlassung von Gesetzen und Anordnungen berufenen Competenzen fester und unübersteiglicher gestellt werden, ver­ anlaßt das Comite auf den Gegenstand der Frage hier nicht weiter einzugehen. 5. Daß der Landesausschuß bezüglich der Forderung der Gemeinden Vorarlbergs an das k. k. Aerar, per 73, 884 fl. 40 fr. welcher sich das hohe Acrar ungeachtet sich dieselbe auf einen zwischen der Regierung und den Ständen Vorarlbergs abgeschlossenen und mit Allerhöchster Entschließung von 1802 genehmigten Vergleich über die Zahlung einer Pauschalsumme für die Leistungen der Stände Vorarlbergs in Vertheidigung des Landes während der vorausgegangenen Kriegsepochen gründet und ungeachtet sie durch die Eubernialdekrete vom 20. August 1803, 22. De­ zember 1804, 8. November 1839 und durch das Liquidirungscommissionsdekret vom 14 Mgi 1830 sowie auch faktisch durch Ratenzahlungen an ihrem ursprünglichen Betrage von 783, 154 fl. C. M. lange anerkannt worden war, nun aus offenbar nicht stichhaltigen Gründen entziehen will — be­ schlossene Maßnahme bisher unterließ, erscheint vollständig gerechtfertigt. Jedoch wäre dieselbe unter vollster Aufrechthaltung jenes Anspruches geeigneter Zeit auszuführen. 6. In den Vorarlberg betreffenden Eisenbahnangelegenheiteu stellt das Comite den Antrag, der hohe Landtag wolle beschließen: das hohe Staatsministerium 1. um Mittheilung des bisherigen Erfolges der Vereinbarungen über die Herstellung der Bodensee-Gürtelbahn und der bezüglichen Concessionswerbungen; 2. um möglichste Berücksichtigung des Bahnprojektes Innsbruck-Dornbirn, dessen technische Vorarbeiten nun beinahe zur Ausführung reif sind, zu bitten. In letzter Beziehung darf nicht unbemerkt bleiben, daß dieses Bahnprojekt, welches schon in der ministeriellen Denkschrift vom Jahre 1863 als sich in erster Linie zur Ausführung empfehlend bezeichnet wurde, durch den Verlust von Venedig noch mehr an Wichtigkeit gewonnen hat, indem nun die österr. Regierung für Venetien keine Rücksicht zu nehmenjhat, sondern bezüglich des südlichen und westlichen Verkehres des Reiches ihr ausschließliches Augenmerk auf die Linie Triest-JnnsbruckBod'ensee richten darf und richten sollte. 7. Die Rheinkorrektion kann hier, da sie den Gegenstand einer eigenen und zwar der wich­ tigsten Verhandlung dieser Landtagssession bilden wird, füglich ganz übergangen werden. 8. In Betreff der Krankenverpflegungskosten wurden die bezüglichen Ausweise geprüft und richtig befunden. Die Vermehrung der Krankenverpflegungskosten des JahreS 1865 die im Vergleiche zu dem »ächstvorhergehenden Ausweise einer 14monatlichen Berwaltungszeit von 609 fl. 72 kr. auf 1105 fl. 17 kr. wuchsen und bezüglich welcher also der Unterschied mit Rücksichtnahme auf die Zeitdifferenz »on zwei Monaten nicht nur 495 fl. sondern richtiger 582 fl. also mehr als noch einmal so viel als in früheren Jahren beträgt, ist um so bedenklicher, als sie in ein Jahr fällt, welches sich durch Wohlfeilheit der Lebensmittel auszeichuete und durch keine außerordentliche Elementarereignisse, sowie auch durch keine wesentliche Störung des Erwerbes getrübt war. Rach der Ansicht des Comites ist also der Grund jener Vermehrung nicht so fast (wie im Rechenschaftsberichte angenommen wurde) in mißlichen Zeitverhältnissen und Minderung des Arbeits­ verdienstes als vielmehr in andern, und zwar in inneren Mängeln der gesellschaftlichen Verhältnisse zu suchen. 72 UebrigenS muß das Comite leider auch die durch einzelne Erfahrungen gerechtfertigte Ansicht theilen, daß es Heimathsgemeinden gebe, welche theils — wie oben Veto. Mufik-Lizenze schon bemerkt — durch Ertheilung von solchen oder wenigsten- irreführenden Zeugnisse und andere direkte Vor» schubleistung theils durch absichtliche Unterlassung pflichtmäßiger Vorsorge für arme kranke erwerbs­ lose Angehörige diese veranlasien, anderswo den Unterhalt zu suchen, wo sie im ErkrankungSfalle auswärtigen Anstalten zufallen. Würde dießfalls jede Gemeinde, in Erkenntniß wahrer Nächstenliebe, in Berücksichtigung, an solchen Kosten seiner Zeit doch wieder indirekter Weife Theil nehmen zu müssen, und in Erwägung, daß ein gleiches pflichtvergessenes Benehmen aller Gemeinden, auch auf alle im erhöhten Grad>. schädlich zurückwirken müßte wirklich ihre Pflicht thun, so wäre damit dem Erwachsen so außerordent­ licher Krankheitskosten schon großentheils vorgebeugt. Deßhalb können die Gemeindevorstehungen sich die gehörige Erfassung ihrer Stellung und die pünktliche Befolgung der Gesetze nie genug angelegen Wn lassen. 9. Der Anspruch Vorarlberg auf einen Theil deS an Tirol überwiesenen Erträgnisses aus der 8. Wohlthätigkeits'Staatslotterie wurde wie bekannt ungeachtet die Ausschreibung dieser Lotterie zu einer Zeit erfolgte, wo Tirol und Vorarlberg die Jrrenversorgungsanstalt zu Hall, für welche daS Erträgniß durch Allerh. Entschließung bestimmt war, noch gemeinschaftlich besaßen, und ungeachtet sich Vorarlberg dabei mit Rücksicht auf diesen Zweck namhafter betheiligte als sonst, auffallender Weise zurückgewiefen. Da also das ganze für diese Anstalt bestimmte Erträgniß Tirol znfiel, und dasselbe zudem auch noch die Schenkung deS Gebäudes, des Grund und Bodens und die ganze Einrichtung der Anstalt erhielt und Vorralberg ganz bei Seite gesetzt wurde, so hält daS Comite dafür, daß Vorarl» berg einen wenn nicht rechtlichen, doch einen im höchsten Grade in der Billigkeit gegründeten Anpruch auf eine ähnliche Unterstützung zu demselben Zwecke habe, und stellt deßhalb den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „an die hohe Regierung die Bitte zu stellen, dem Lande Vorarlberg aus gedachten Rücksichten und wegen des wirkliche» Bedürfnisses zum Zwecke einer JrrenversorgungSanstatt eine gleiche Unterstützung mittelst Zutheilung eines Antheiles bei der allfällig nächsten Wohlthätigkeits-Staatslotterie oder auf eine andere Weise zukommen lassen. Ferner unterstützt das Comite den Antrag deS LandeSauSschusseS: Ein hoher Landtag wolle dessen Beschlusse den Fond der vorarlbergischen Sammelgelde» zum Zwecke ihrer ursprünglichen Widmung in eigene Verwaltung zu nehmen die Zu­ stimmung ertheilen. 10. Der Landeskulturfond hatte mit in Baarem in Obligationen 55 ff. 56'/, kr. Ende Dezember 1865 . . und erhielt bis 1. November einen Zuwachs a. an Kapitalinteressen per 391 ff. « u. . 9 kr. b. an Forststrafzelder per 577 ff. 80 kr. / 1041 ff. 87'/, kr. c. an Verschiedenen per 72 ff. 98'/, kr.) in Obligationen .................................................. Summa 1097 ff. 44 kr. während abfielen a. für Auslagen zum Ankäufe von Obligationen . . . b. ein Beitrag zu Waldkulturzwecke c. ; an verschiedenen Auslagen Also bleibt mit Ende Oktober d. I. Kassarest . . . . 7085 ff. — kr. 730 ff. 7815 ff. 415 ff. 15 kr. \ 20 ff. ' 478 ff. 61 kr. 43 ff. 46 kr. ) 618 ff. 83 kr. 7815 ff. 73 darauf lasten: 1. Für den landwirtschaftlichen Verein von Vorarlberg per 1866 150 fl. 2. für vorarlbergische Waldaufseher als Belohnung für verdienstliche Leistung 135 fl. Das Comite stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: »Die hohe Regierung möge den Landesausschuß um vorläufige Einvernehmung bei Be­ willigung von Belohnungen zu Culturzwecken angehen. 11. Bezüglich der Bewilligung von Zuschlägen stellt das Comite de« Antrag: »Der hohe Landtag wolle die Verwendung des Landesausschußes um Erlangung der Allerhöchsten Bewilligung von Zuschlägen. a. für die israelitische Gemeinde Hohenems 5674 fl. 60 fr. b. für Schnepfau......................................... 1588 fl. 48 fr. c. für Ku . . . . . . 2844 fl. 75 fr. d. für Egg................................................... 7564 fl. 65 fr. feine Zustimmung ertheilen." Das Comite hat sich überzeugt, daß der Landesausschuß nicht nur, wie bemerft, die Lan­ desbeschlüsse genau vollzogen, sondern auch die ihm obliegenden Geschäfte mit Umsicht und mög­ lichster Schnelligfeit erledigt hat, auch für gute Ordnung und Oekonomie der Gemeinden mit gutem Erfolg bemüht war und in seinem eigenen Haushalt als ein Muster der Ordnung, Einfachheit und Zweckmäßigfeit dasteht, und stellt deßhalb den Antrag: »Der hohe Landtag wolle dem Landesausschuße eine besondere Anerfennung für seine Gestion märend der ganzen Landtagsperiode aussprechen." Bregenz, den 1. Dezember 1866. Mth. Ahombcrg, Obmann. Dr. Rickt, Berichterstatter. Berichtigung. i" c 3, Zeile _ 3 von unten: soll nur einmal „nicht* stehen. 18 von oben: nach „Hochgeehrte "Herren'"' soll „Vertreter* folgen. 31 von oben: nach „Belkredi* soll „ju erlassen" folgen. 4, 6, 26 von oben: soll nur da« erste mal „tr wusste" stehen. 13 von oben: soll es „30. Oktober 1866* heissen, statt .1860“. 7, 12, 3 von oben: „Jedem* statt „Indem*. 12, 16 von oben: statt „Fußbach* richtig „Fußach*. 12, 5 von oben: „Landtag* statt „Landesausschuß*. 13. 2 von oben: „das den Gemeinden* statt „das von den Gemeinden*. 42, 4 von obern vor „LaudeSangchörige* zu setzen „zahlungsunfähige.* 6 von oben: „Voranschlag* statt „Vorschlag*. 47, 59, 9 von oben: „16 Joch* statt „16 Grund*. 59, 16 von oben: „95“ statt .94" 62. 1 von oben „Schubauslagen" statt „Schuldauslagen''.