18661129_ltb00121866_Komiteebericht_Gesuch_Mäder_Verteilung_Gemeindegründe

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Letzte Änderung 03.07.2021, 06:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Ö9 Ea-wMe - VsrkchL über das Gesuch der Gemeinde Mäder um die Bewilligung zur Bertheilung von Gemeindegründen. Die Gemeinde Mäder sucht um Vertheilung von 20 Joch Gemeindegrund in den sogenannten • Staudenauen unter ihre 115 Familien an, weil ihre Bevölkerung von 600 Seelen nur 263 Joch größlentheils an Grundwasser leidenden Prioatbesitzungen, also Mangel an Kulturgründen habe; die Geineinde hingegen . . . . 162 Joch Wald» und circa 100 Viertel Land Torfboden ferner zwisen dem Rheinufer und Rhsindamm die sog. Rheinau von 16 Grund Wiesengrund besitze wovon dem hohen Aerar daS Holz zur Rheinverwuhrung verabfolgt werde und in der Staudenau daS ist hinter der Rheinau zwischen dem Kanals und Rheindamm noch 67 Joch kulturfähigen Boden habe, aus welchem eben jene 20 Joch zur Vertheilung beantragt sind, und zwar nach den Grund­ sätzen der schon in den Jahren 1841 und vorzüglich 1845 mit kreisämtlicher Bewilligung vorge« Kommenen Bertheilung von 143 Joch und zwar nicht zum Sigenthume sondern nur zum Rutzgenuffe. Diese Vertheilung diene dazu nicht nur zwischen den Familien, welche im Jahre 1841, — 94 an der Zahl, und im Jahre 1845, — 101 an der Zahl mittelstjeiner ähnlichen Vertheilung schon Allmeintheile zum Rutzgenuffe erhalten haben und zwischen den seither weiter angewachsenen 14 Familien, welche noch keine solche Tyeile haben, eine Gleichstellung und Ausgleichung zu erwirken s andern auch noch darüberhin jeder Familie, einen neuen Allmeintheil per 1 Mitmel zur Kultur und Nutzgenub zu geben Der k- k. Bezirksförster von Feldkirch räth auf die beantragte Vertheilung ein und das k. k. Bezirttbauamt erhebt dagegen Namens der hohen Aerars keine Einwendung. Deßhalb fand der Landesausschuß mit Beschluß vom 8. August d. I. jenes Gesuch zu bevorworten und es stellt daher auch das Comite den A n t r a g: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Mäder werde bewilligt 20 Joch Gemeindegrund aus ihrer hinter der Rheinau, zwischen de« Kanäle und Rheindamm gelegenen Staudenau unter ihre 115 Familien zur Nutznießung nach den Grundsätze» des GemeindebeschluffeS vom 7 März 1866 zu »ertheilen; auch wolle der hohe Landtag sofort um die Erlangung der Allerhöchsten Sanktion dieses Beschlusses einschreiten." Bregenz, den 29. November 1866. Wifi). Ahomberg, Obmann. Dr. Nickt, Berichterstatter. I