18661208_ltb00181866_Komiteebericht_RV_Rheinkorrektion

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Letzte Änderung 05.09.2021, 20:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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79 Comite-Bericht über die Regierungsvorlage wegen der, Rheincorrection. Wie der h. Landtag bereits in der Sitzung vom 12. Dezember 1865 aus dem Berichte des Herrn Abgeordneten F. M. Wohlwend vernommen hat, bildet die Regulirung des Rheines schon vom vorigen Jahrhunderte her Gegenstand der Unterhandlung zwischen den Staaten von Oesterreich und der Schweiz, und lange her schon ist der Wunsch nach der Korrektion der größten Stromkrümmungen laut geworden. Die außerordentlichen Hochwässer vom Jahre 1817 und 1821 drängten die Vorarlbergischen Rheingemeinden, denen bis dahin, so wie den schweizerischen die Verbauung überlassen war , vom Staate die Uebernahme der nöthigen Uferschutzbaulen an diesem Reichsgränzstrome in Anspruch zu nehmen, und es ist auf ihre Vorstellungen schon im Jahre 1824 gewährende Erledigung erflosten, das Wafferbaunormale vom 28. Ok­tober 1830 bestimmte dann aber gesetzlich, daß Wasserbauten für Staats­zwecke aus Staatsmittel auszuführen kommen. Die bisherige planlose Verbauung am Rhein wurde nun geregelt, zu dem Ende im Jahre 1827 mit der St- Gallischen Regierung das Wuhrbauprovisorium ver­tragsmäßig abgeschlossen, hiebei sich über parallele Wuhrbaulinien ge­einigt, fürderhin sich in der Berbauung an diese Baulinien und die spätern ebenfalls vertragsmäßigen Rectifikationen derselben gehalten und dadurch auf Verengung und Vertiefung des Strombettes mit Er­folg hingearbeitet. Aber auch größere Korrektionen, als das Duili'sche Projekt zur Beseitigung der Serpentine am Eselsschwanz durch gerad­ linige Verbindung der Endpunkte derselben, der Niederried-Durchstrich vom Scheitel des Eselsschwanzes durch das Niederried in den Boden­ see, dann das Projekt zurRheinausleitung rechts von der Rohrspitze in die Fußach-Harderbucht und zwar das Projekt des k. k. Oberingenieurs Gustav Wex zur Rheinausleitung links bei Fußach und die beinahe ganz zusammenfallenden Projekte des schweizerischen Oberingenieurs Hartmann und des k. k. Oberingenieurs Meusburger zur Rheinaus­leitung rechts von Fußach und ein Projekt destelben Ingenieurs Meusburger zur Abbauung der Hohenemserbucht nach einander in Anregung gebracht und zur Verhandlung gezogen, allein es ist bisher nicht gelungen, sich über eines dieser Projekte zu einigen. Ende 1863 hat das hohe k. k. Staatsministerium auf Ansuchen der Gemeinden Bregenz, Lauterach, Hard, Fußach, Dornbirn, Schwarzach und Wohlfnrt in eine neue Erhebung durch den k. k. Ober­baurath Kink eingewilliget und der hohe Landtag über Mittheilung hievon sich durch einen Vertreter dabei betheiliget. Diese Expertise spricht sich entschieden für die Ausleitung des Rheines durch das Nie­ derried in den Bodensee aus, schlägt zwei Hilfsdurchstiche beim Glaßerkopf und bei Brugg zur Minderung der Krümmung vor und bean­tragt die Verwerfung aller Projekte zur Rheinausleitung rechts von der Nohrspitze in die Fußach-Harderbucht. Die beiden hohen Regierungen beschlossen sodann im Jahre 1865 eine neuerliche Berathung der Rheinkorrektionssrage durch Experten und es sind zu diesem Ende im Sommer 1865 österreichischerseits der Ministerial-Ingenieur Bayer und Oberingenieur Meusburger und schweizerischerseits der Oberingenieur Fraisse und der Ingenieur Pe­stalozzi als Ueberprüfungskommission an Ort und Stelle abgeordnet worden. Diese Experten haben zur durchgreifenden Rheinkorrektion die Rheinausleitung rechts von Fußach in die Harderbucht und einen obern Durchstich zur Abbauung der Hohenemserbucht nothwendig erklärt; allein bei der Verhandlung, welche in Folge des Kommissionsbefundes mit den vorarlbergischen Rheingemeinden eingeleitet worden, konnte ein Einverständniß nicht erzielt werden. Gemäß des hohen Statthalterei-Erlasses vom 7. November 1866 Z. 22569 verlangt jetzt das hohe k. k. Staatsministerium in Folge neuerlicher Anregung der hohen Schweizerregierung das Gut­achten der Landesvertretung über die Rheinkorrektion und erklärt hiebei daß die Eidgenossenschaft auf dem Vorbehalte bezüglich der Ansprache von Territorial und Hoheitsrechten auf das durch die Korrektion auf das linke Ufer fallende Vorarlbergische Gebiet nicht weiter beharre, daß die Schweiz jedoch jedem andern Projekte der Rheinkorrektion die Unterstützung versage, und sich im Falle darauf beschränken würde, ihr Ufer mit aller Energie durch Verbauung in den festgestellten Wuhrlinien möglichst vor jedem Einbrüche zu schützen, in der Voraussicht, daß die Macht der Thatsachen die Annahme des beantragten Durchstiches doch endlich herbeiführen müße. Durch Verbreitung von der Schweiz her war schon längere Zeit Hierlands allgemein bekannt, daß die hohe eidgenössische Regierung der hohen k. k. österreichischen Regierung das Anbot gemacht habe, den Durchstich von Brugg rechts bei Fußach zur Ausführung zu übernehmen und die Kosten vorzuschießen, oder auch die Kosten ganz auf sich zu nehmen, wenn Oesterreich seiner Zeit den Dipoldsauer Durchstich ganz auf eigene Kosten ausführen sollte, und es ist die Richtigkeit solchen Anbotes auch von Hrn. Landamann Aepli und andern Mitglieder der hohen St. Gallischen Regierung bei dem Anlasse bestätigt worden, als sie letzter Tage einzelnen Landtags-Abgeordneten Besuch abstatteten, endlich aber auch durch die nachträgliche Mittheilung einer Zuschrift des schweizerischen Geschäftsträgers an das k. k. Ministerium des Aeußern außer Zweifel gestellt. Auf Grund solcher Verlautbarung und auf die Nachricht, daß der Landtag ein Gutachten abzugeben habe, überreichten verschiedene österreichische Gemeinden jetzt neuerlich Petitionen in Betreff der Rhein­korrektion beim hohen Landtagspräsidium. 81 Nachdem nun der Ausschuß sämmtliche Akten geprüft hat, findet er einhellig folgende Anträge zu stellen: „Der hohe Landtag wolle in Folge seines Beschlusses in der Sitzung vom 14. Jan. 1863, wonach die Art und Weise der Korrektion des Reichsgränzflusses Rhein nach § 18 I. 1 der L.-O. als Landesangelegenheit zu betrachten ist, aussprechen. 1. Das Bedürfniss einer Korrektion des Rheines ist längst anerkannt und vorhanden. 2. Jedes Projekt der Ausleitung des Rheinstromes in den Bodensee rechts von der Rohrspitze beziehungsweise jede Ausleitung in die Fussach-Harderbucht wird verworfen, dagegen ist das Projekt zur Ausleitung des Rheines vom Scheitel des Eselschwanzes durch das Niederried in den Bodensee festzuhalten und zu bevorworten. 3. Der Durchstich oberhalb Brugg zur Abbauung der Hohenemserbucht ist nach der vom Ingenieur Meusburger punktirten Alternativlinie oder aber nach der von ihm projektirten uud voranschlagten Linie oder nach einer dritten Korrektionslinie die je nach technischem Befunde zwischen beide hineinfiele oder endlich nach der von der Ueberprükungskommission im Jahre 1865 beantragten Dipoldsauer Korrektions­linie auskühren und zu befürworten. 4. Bei Ausführung des Durchstiches und jenes vom Esels­schwanz durch das Niederried in den See sollen in Verbin­dung mit dem letztern Hilfskorrektionen zur Abschwächung der Krümmungen beim Glasrrwuhr und bei Brugg aus­ geführt und bei der technischen Anlage derselben der Schweiz zur ungehinderten selbstständigen Ableitung der Binnenwässer billige Rücksicht getragen werden. 5. Es werden jedoch der obere Durchstich und der untere vom Eselsschwanze durch das Niederried zur Ausführung blos in der Voraussetzung beantragt, dast beide diese Durchstiche gleichzeitig in Angriff genommen, und die gänzliche Ausführung des erstern durch Staatsvertrag gesichert werden. 6. Die Wuhrbauten von Mäder aufwärts beziehungsweise vom Beginne des obern Durchstiches Kriesern-Monstein bis zur lichtensteinischen Wuhrgränze sollen so rasch als thunlich jedenfalls im gleichen Schritte mit den Schweizer­bauten auf der Normallinie ausgebaut und zur Vollendung gebracht werden. 7. Bei der Regelung der Territorial-Verhältnisse soll an der Integrität des Landes Vorarlberg festgehalten werden. 8. Sollte die hohe eidgenössische Regierung zur Annahme der 82 beantragten Korrektion nicht zu bewegen sein und auf der Antrechthaltung des Status quo beharren, ist die Nothwendig­keit vorhanden, dass die Staatsdotationen zu den Rheinuterschutzbauten derart flüssig gemacht werden, dass die Schutzbauten auf der ganzen Wuhrlinie insbesondere in der Hohenemser Bucht gleichen Schrittes mit den Schutz­bauten am schweizerischen Ufer geführt werden können." " , Der Ausschuß hat sich zu diesen Anträgen aus nachstehenden Gründen bewogen gefunden: ad. 1. Der Rhein hat ein Quellengebiet von nicht weniger als cirka 145 Quadratmeilen, wird in seinem 38stündigen Laufe von 150 Gletschern und 60 größeren und kleineren Flüffen und Bächen gespeist. In Folge der Entholzung der Wälder führt er nach Ausspruch der Techniker in Hochwasserständen nicht wie noch vor 30 Jahren blos 16000—24000 Kubik-Klafter Wasser per Sekunde, sondern 40 und 50 ja 70 bis 80000; es treten die Hochwasser öfter ein, verlaufen in­ dessen schneller. Bei rapiderm Laufe bringt der Rhein auch mehr Sinckstoffe mit sich und vermag das grobe Geschiebe wegen der Krüm­mungen des Rheinbettes hauptsächlich aber wegen der Rückstauung des Bodensees nicht mehr in diesen fortzuwälzen, so daß die Flußbettsohle mehr und mehr sich erhöht hat, daher mehrten sich auch die Rheinein­brüche und Ueberschwemmungen. Immerhin ist das österreichische Ufer in weit günstigerer Lage als das schweizerische, die Natur selbst hat ihm eine höhere Lage gegeben und während das diesseitige Gelände nach den technischen Erhebungen 4—10' unter dem Hochwasserspiegel zu liegen kömmt, steht das schweizerische 5—24' unter demselben. Dießseits fallen in 13 Gemeinden 6025 Joch Boden, jenseits aber in 19 Gemeinden 8700, nach Hartmann aber laut dessen Be­richtes vom 29. Oktober 1853 40000 Juchert Land zu 40000 Fuß unter die Inundation. Die hohe österreichische Staatsregierung ist den Rheingemein­den schon vom Jahre 1824 an werkthätig zu Hülfe gekommen und seit dort sind mit Staatsdotationen viele Uferschutzbauten ausgeführt worden. So sind an der österreichischen Rheingränze von 22000 Klafter Länge lediglich in der Strecke von 14374 Klafter Länge d. i. von Bangs bis Brugg 7700 Klafter dagegen an der St. Gallischen Wuhr­ linie von 39, 600 W. Klaftern in derselben Zwischenstrecke gegenüber dem österreichischen Ufer blos 6000 Klafter vollständig verbaut. Die österreichischen Rheingemeinden können das Binnenwasser ableiten und haben mit der Wuhrung paralell laufende Leitdämme erstellt, dagegen vermögen am Schweizerufer die Binnenwässer unab­hängig vom Rhein nicht abgeleitet zu werden. Die Richtigkeit dieser Verhältnisse ist auch schweizerischerseits anerkannt. So kömmt im Berichte der Regierung von St. Gallen an den hohen Bundesrath vom 6. Juni 1855 vor, daß das Uebel der Versumpfung auch auf dem österreichischen Ufer, obwohl die Bodenbe­schaffenheit daselbst günstiger sei, von Jahr zu Jahr steige, weil wegen 83 Erhöhung de- Strombettes die Entwässerungskanäle an Nutzeffekt ververlieren; dann daß Oesterreich die Uferverbauungen und Uferver­sicherungen auf den Regulierungslinien mit Kraft und Erfolg betrieben habe, so daß dessen Ufer an den meisten gefährlichen Punkten mit sehr hohen und soliden Steinverkleidungen geschützt erscheinen. Der schweizerische Oberingenieur Kocher sagt in seinem Berichte vom 1. November 1855 am Schlusse: „Soll noch fernerhin der freie Schweizer den österreichischen „Unterthanen um die aus Staatsmitteln reich unterstützten „rechtseitigen Uferbauten beneiden." Im Konferenzprotokolle vom 21. Dezember 1855 konstatiren der k. k. Oberingenieur Wex und der schweizerische Oberingenieur Hart­mann einmüthig, . daß auf dem österreichischen Ufer die Regulierungsbauten in einem weit größeren Umfange und um vieles solider ausgeführt seien, als auf dem schweizerischen Ufer. In dem Kommissionsbe­richte vom 21 Jänner 1854 sind die Jahre 1817, 1821, 1834, 1846, 1848, 1849, 1850 und 1853 als Jahre bezeichnet, in denen der Rhein auf dem schweizerischen Ufer Überschwemmungen verursacht hat, und in dem Memoriale des schweizerischen Abgeordneten Herrn Brunner an das hohe k. k. Handelsministerium wird zugestanden, daß in den letzten Jahren die Einbrüche größtentheils auf schweizerischem Gebiete stattgefunden haben. Mit Rücksicht auf diese Strom-Boden- und Bauverhältnisse ist daher der Schluß begründet, daß eine Rheinkorrektion für das Land Vorarlberg Bedürfniß sei, aber es geht daraus auch hervor, daß die Korrektion des Rheines für die Schweiz eine zwingende Nothwendigkeit ist, und es eben deßwegen in der Denkschrift der hohen St. Gallischen Regierung an die hohe Bundesversammlung mit Recht heißt: „Der Kanton St. Gallen wünscht mit dem Bau vorzugehen „und er wünscht es weil er muß, um seinen Rheinanwohnern, „die schon solang vermißte wirksame Hilfe zu gewähren. So ist denn auch die Thatsache erklärlich, daß in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts Oesterreich es war, das zur Rhein­korrektion drängte, die letzte Zeit aber die hohe schweizerische Negierung um endliche Korrektion des Rheines mit allem Nachdrucke einschreitet. ad. 2. Soll aber die Korrektion des Rheines dem Lande Vorarlberg zum Frommen sein und nicht zum Nachtheile und einigen Ge­meinden geradezu zum Verderben gereichen, ist vorsichtige Beurtheilung der verschiedenen Korrektions-Projekte umsomehr geboten, und nothwendig, als, wenn einmal der Rheinstrom zur Einleitung in die Fußach-Harderbucht übernommen wäre, ein Rückweg für ewige Zeiten ausge­schlossen bliebe, und der letzte Weg der Hilfe gegen die nachtheiligen Folgen für immer versperrt wäre. Die östereichischen Gemeinden voraus Fußach und Hard, dann Lauterach, Rieden, Bregenz und Dornbirn erheben entschiedene Einsprache gegen jede Ausleitung des Rheines rechts von der Rohrspitze d. i. gegen das Meusburger'sche, Hartmann'sche und Wex'sche Projekt, und führen zur Begründung dieser Einsprache an, daß bei der Entholzung des großen Quellengebietes des Rheines die nachhaltige Zufuhr der 84 Geschiebe, die ungünstige Rückwirkung des Seewasserstandes und die ge­steigerte Durchsickerung der Rheinwasser—Versumpfung der oberen Gegend, ausgedehnte Störung in dem Netze der eigenen Abzugskanäie und der Dornbirner Ach, die Zusammendrängung des Rheines, der Dornbirner-, der Lauterach- und der wilden Brezenzer-Ach, daher großartigen Wasserandrang bei Hochwasserständen in der von der Natur selbst für diese Achen und Binnenwässer vorbehaltenen Fußach Harderbucht schädliche Rückwirkung der Achen aufeinander, Kreuzung der Schutt­ kegel des Rheines und der Bregenzerach rasch vorschreitende Sperrung der Bucht, Ablagerung von Sandbänken der Rheins vor den Mündungen der Gräben und Bäche, die Last der Einhaltung der Dämme, die Nothwendigkeit nächstbaldiger Umlegung der Bregenzer und Dornbirner Ach, Verödung und Versumpfung der mit unsäglicher Mühe und Kosten , u fruchtbarer Feldung umgeschaffenen Ebene, die Untergrabung der Gesundheit der Bewohner, die Vernichtung des Wohlstandes, der Er­werbs- und Gewerbsfähigkeit ganzer Gemeinden, das Erlöschen des Hafenverkehrs, die Verschlammung des Bregenzer Seehafens und über­haupt Ausgebung der Bedeutung Oesterreichs am Bodensee unausweichlich im Gefolge batte. Es sind insbesondere die Gemeinden Fußach und Hard, welche in der Ausleitung des Rheines in die Bucht ihre Existenz Preis ge­geben erklären, um Abwendung solchen Unglücks mit aller Kraft und allem Nachdrucke bitten, eventuell aber Schutz ansprechen, daß Vorsorge für ausreichende Dammerstellung und Versicherung zur Rheinausmünduug aus der Bucht in den See getroffen, und ihnen hiebei Garantie verschafft werde. Sie erheben Protest gegen die Auflegung unerschwing­licher Wuhrpflichten für die Leitdämme und deren Erhaltung, verlangen Schutz und Garantie für die Verwuhrung der übrigen Binnenwässer und Bergflüsse und Entschädigung der Nachtheile im Kulturverhältnisse weisen jede Konkurrenz für die Umlegung der Dornbirner- und Bre­genzer-Ach zurück und nehmen überhaupt volle Entschädigung für allen Nachtheil und alle Störungen, welche die Ausführung der Nheiiiausleitung in die Bucht ihnen jetzt und in Zukunft bringen könnte in Anspruch. Bei der vorjährigen Verhandlung mit den Gemeinden in Bre­genz hat sich die Gemeinde Meiningen neutral erklärt, die Gemeinden Altenstadt, Schwarzach und Wolfurth sprachen sich der gefährdeten untern Gemeinden willen gegen die Rheinausleitung in die Bucht aus und wenn auch die Gemeinde Höchst sich jetzt für diese Rheinausleitung erklärt, zählte sie gemäß ihrer kreisämtlichen Protokollar-Erklärungen von 1855 und 1857 zu denjenigen Gemeinden, die gegen alle FußacherDurchstiche energische Einsprache erhoben. Auch die Gemeindevertretung von Lustenau hat bis vor einigen Jahren entschieden gegen alle Projekte der Rheinausleitung in die Fußach-Harderbucht sich ausgesprochen. Es haben zwar 24 Bürger, meistens frühere Gemeindevertreter jetzt in einer Einlage sich für den Wex'schen Durchstich erklärt, allein die dermalige Gemeinde-Vertretung von Lustenau spricht sich gemeinsam mit den Gemeinden Hohenems, Götzis, Altach, Koblach, Mäder und Höchst für die Rheinausleitung rechts von Fußach in die Harderbucht, jedoch ausdrücklich in der 85 Voraussetzung und unter der Bedingung aus, daß der obere Durchstich von Kriesern nach Monstein zur Abbauung der Hohenemserbucht zur Ausführung komme, und gleichzeitig mit jenen von Brugg abwärts in Angriff genommen werde. Das Duilische Projekt ist als nicht mehr genügend und sach­gemäß, allseitig aufgegeben. Keine österreichische Gemeinde erhebt Einsprache gegen einen oberen Durchstich, aber es liegt im Grunde der Sache auch keine Ein­sprache gegen den Durchstich am Niederried vor, weil diejenigen öster­reichischen Gemeinden, welche sich für Zulaffung der Rheinausleitung in die Fußach-Harderbucht ausgesprochen haben, gegen den Durchstich am Niederried sich allein deßwegen stoßen, weil die hohe eidgenössische Regierung jede andere Korrektion des Rheines als jene der Rheinaus­leitung rechts von Fußach ablehnten, und somit der gewünschte obere Durchstich unausgeführt bleiben würde. In den Einlagen der Gemeinden ist auch darauf hingewiesen, daß diese Besorgniß von der Schweiz her bei der dießseitigen Bevölke­rung wachgerufen und genährt wurde. Werden nun diese Anschauungen der österreichischen Gemeinden mit den sachlichen Verhältnissen, mit den verschiedenartigen Gutachten der Experten und deren hypothetischen und weit auseinander gehenden Meinungsäußerungen zusammengehalten, lasten sich die angeregten Be­sorgnisse gegen jede Rheinausleitung rechts von der Rohrspitze in die Fußach-Harderbucht, als aller Beachtung werth, nicht verkennen, und mahnen zu gewissenhafter Vorsicht. Wird zunächst die Beschaffenheit der Fußach-Harderbucht ins Auge gefaßt, , ist es von allen Technikern anerkannte Thatsache, daß die Bucht durch die Rohrspitze, das Verlandungsprodukt aus der Einwir­kung der Nord-West-Stürnie, und durch die in Fortsetzung der Rohr­spitze vor die Mündung hingelegte Sandbank einerseits und durch den 1000 Klafter breiten und bei 80 Klafter Seetiefe 200 Klafter vorge­schobenen Schuttkegel der Bregenzerach andererseits vom offenen See abgesondert sei. So stellt sie sich denn offenbar als ein Becken dar welches von der Natur selbst zu der von den N.-W.-Stürmen unbe­lästigten Ausnahme der vorarlbergischen Achen und Binnenwässer be­ stimmt ist. Es ist augenfällig, daß trotz des Schutzes der Rohrspitze gegen die N.-W.-Stürme blos in Folge des Zuflusses der Dornbirner Ach die Verlandung der Bucht Jahr für Jahr vorschreitet, und es leuchtet offenbar von selbst ein, daß dieselbe noch in weit stärkerem Maße vorschreiten würde, wenn nun auch der Rheinstrom dahin einzu­münden hätte. Der k. k. Oberingenieur Wex läßt in Uebereinstimmung mit der k. k. Landesbaudirektion die Verlandung der Bucht nach Ein­leitung des Rheinstromes in dieselbe jährlich cirka 12 Klafter vorschrei­ten, berechnet selbst bei Annahme des nicht zugegebenen Fassungsver­mögens der Bucht von 18 Mill. Kubikklaster die vollständige Aus­füllung derselben auf 70—80 Jahre, das Wasserbau-Departement des k. k. österreichischen Handelsministeriums auf 170—180 Jahre, der k. k. Oberingenieur Meusburger auf 400 Jahre, der Oberingenieur Hart­mann aber sogar unter der Annahme, daß der Rhein auch grobes 86 Geschiebe in die Bucht zu wälzen vermögen werde, auf 700 bis 800 Jahre. Die Kreuzung der Schultkegel des Rheines und der Ach in der Bucht geben alle Techniker mehr oder weniger zu, und daraus ergibt sich von selbst, daß der abwärts vom Rheineinflusse gelegene Theil der Bucht in eine tote Lache umgewandelt und dem zwischen der Bregenzerach und dem Rheine einmündenden Wasser, der Lauterach- der Dornbirnerach und den andern Binnenwässern den Abstuß in die Bucht erschwert, wenn nicht ganz gehemmt würde. Die vorwärts der Rohrspitze durch die große Sandbank verlegte Bucht würde durch die Schuttkegel des Rheines und der Bregenzerach noch mehr verengt und unter solchen Verhältnissen muß von selbst einleuchten, daß bei dem enormen Wasserzuflusse in der Bucht der Wasserspiegel sich erhöhen und daß dadurch die ohnehin so bedeutende Wafferrückstauung sich steigern müßte. Diese Mißverhältnisse brächten naturgemäß die Folge mit sich, daß die gesteigerte Rückstauung von der Bucht aus auch im gesteigerten Maße die Stoßkraft und Geschwindigkeit des Rheines vermindern und die Abfuhr des Geschiebes beeinträchtigen würde. In Würdigung dieser Verhältnisse hat denn auch der k. k. Oberingenieur Wex wie die k. k. Landesbaudirektion sich dahin aussprochen, daß der Rhein nach seiner Einmündung das gröbere Geschiebe nicht mehr in die Bucht und weit weniger in den offenen See abzu­führen vermöge, und daß daher das Anfangs gewonnene Gefälle von Brugg abwärts sich wiederum mindern müßte. Folgerichtig knüpfen Herr Wex und die Landesbaudirektion an die Verlandung der Bucht den Umstand, daß sich der Stromlauf allmälig um die Breite der Bucht, das ist um 862 Klafter verlängern müsse; in dieser Strecke die Nothwendigkeit der Verarchung an beiden Ufern mit sich bringe und bei Verlängerung des Flußbettes das Gefall sich ausgleichen und das durch den Durchstich anfangs gewonnene Ge­fälle eine weitere beträchtliche Schmälerung erleiden müßte. Wenn nun der k- k. Oberingenieur Wex trotz des offenen und gewissenhaften Eingeständnisses, solcher Uebelstände dennoch ein Projekt der Rheinausleitung rechts von der Rohrspitze in Vorschlag brachte, muß es mit Recht überraschen, wie er es über sich bringen konnte, einen so sonderbaren Schluß aus seinen Pränissen zu ziehen. Er hat nach eigener Angabe zur möglichsten Minderung der angegebenen Folgen seine Durchstichs-Trace links von Fußach verlegt, obwohl dabei ein schwieriger Vordurchstich bei Brugg mit dreimaliger Wuhrdurchbrechung und die Erschließung des neuen Rheinleitgraben in filzigem Torfgrunde durch eine Strecke von 630 Klafter Länge zur Nothwendigkeit würde. Die auseinandergesetzten Bedenken sprechen gegen jede Aus­leitung des Rheines in die Fußach-Harderbucht, daher sowohl gegen das Wex'sche als das Hartmann'sche und das mit letzterm beinahe zusammenfallende Meusburger'sche Projekt und es verlohnt sich wahr­lich nicht über die Vorzüge des einen vor dem andern sich auszulassen. Denn der Landesvertretung muß es genügen zu wissen, daß alle diese Projekte unter theilweiser Wiedereinbuße des Anfangs gewonnenen Gefälle den in so engem Raume einmündenden Gewässern, der 87 Lauterach, der Dornbirnerach und den Binnenwässern den Abfluß in die Bucht erschwere wenn nicht ganz hemme, den Wasserspiegel in derselben erhöhe, die Rückstauung vermehre, eine todte Lache schaffe, Ver­sumpfung nach auswärts, Störung des Hafenverkehrs, Hemmung der Wasserbetriebswerke sowie gewaltige Trübung der Gesundheitsverhältnisse mit sich bringe, daß überhaupt die Besorgnisse der protestirenden Gemeinden gerechtf ertiget dastehen und als gegründet auch mehr oder weniger von allen Technikern anerkannt sind. Es ist unabweisbare Thatsache, daß mehr oder weniger mit jedem dieser Projekt die Einbuße des Seeverkehrs und die Aufhebung die Bedeutung Oesterreichs am Bodensee, Störung der Entwässerung, die Abtretung von mehr oder weniger Landesgebiet, Vermehrung der Wuhr- und Dämmungslasten und zwar auf ewige Zeiten mit sich bringt. Bei diesem Sachverhalte muß es trotz dem, daß bei einer Durchstichslänge von cirka 2400 Klaftern das bedeutende Gefall von 9* 9" und eine Strombettabkmzung von 3a07 Klaftern anfangs erzielt würde, Pflicht der Landesvertretung sein, im Interesse des Landes und der tiefbekümmerten Bevölkerung den widerstrebenden Gemeinden gegen jede Ausleitung des Rheinstromes rechts von der Rohrspitze mit aller Kraft anzukämpfen. Dagegen kömmt in Betrachtung zu ziehen daß der Rhein auf seinem ganzen Laufe die stärkste Krümmung am Eselsschwanze hat da­ selbst gleichsam in einen Sack gerathen und gezwungen ist in sich selbst zurückzukehren. Dieses Mißverhältniß verursacht Aufstauung des Wassers zwingt den Rhein sein Geschiebe abzulagern und nach Maßgabe und Rückwirkung des hiedurch verminderten Gefälles die Flußbetterhöhung nachhaltig das ganze Jahr hindurch, in verstärktem Maße aber bei Hochwasserständen stromaufwärts fortzusetzen. Die k. k. Landesbaudirektion unter Berufung aus ihre 50jäh­rige Erfahrung erklärt, daß die wiedernatürliche Stromrichtung an dieser Stelle noch immer nicht nach Verdienst gewürdigt werde, von weit größerer Tragweite, als die Wendung bei Brugg und die nachhaltige Hauptursache der Strombetterhöhung sei, und daß der unnatürliche Stromlauf hier die jetzigen besonders für die Schweiz ungünstigen Verhältnisse hauptsächlich herbeigeführt habe; doch sei es gerade die Schweiz gewesen, welche die Sache dem gegenwärtigen Standpunkte dadurch zuführte, daß sie durch die Verstärkung des Glaßerdammes den Rhein dem Ausflusse durch das Niederried mit Macht zu drängte, und Oesterreich durch beharrliche Ablehnung des Duilischren Projektes verhinderte, dem Status quo am Eselsschwanze abzu­helfen und den freien Abfluß des Rheines zu erzielen. Ist demnach die Krümmung am Eselsschwanze zur Stunde noch das Hauptübel muß dessen endliche Beseitigung die nachhaltigsten Folgen nach sich ziehen. Augenfällig weiset die Natur selbst auf das Niederried als die geeignetste Richtung zur Ausleitung des Rheins hin und der Durchstich vom Scheitel des Eselschwanzes durch das Niederried ergäbe eine sehr bedeutende Abkürzung des Strombettes, eine Abkürzung von mehr als der Hälfte, bei einer Stromstrecke von 3641' eine Abkürzung von nicht weniger als 1881 Klafter. Die Durchstichstrace führet den Rhein entfernt von Wohnungen und Gebäulichkeiten lediglich durch wohlfeilen Riedboden ohne irgend ein Entwässerungswerk zu stören gerade zu in den offenen Bodensee hinaus. Die Ausführung des Durchstiches unterläge keinen Schwierig­keiten, weil der Leitkanal blos durch angeschwemles Erdreich zu laufen käme, und nirgends Felsen oder filziger Torfgrund dessen Anlage erschwerte. . Ist auch der Bodensee an der Ausleitstelle seicht, senkt sich die Sohle schon vom Ufer aus allmälig, erreicht bereits bei 484 Klafter Länge einwärts vom Ufer die Tiefe von 22 1/2 Fuß und geht es von dortaus in rascher Zunahme den größten und ausgedehntesten See­tiefen zu. Nachdem der Hochwasserstand von 1817 und noch mehr jener von 1821 die Tendenz des Rheines nach dieser Durchstichsrichtung ins klare Licht gestellt hatte, strebte die Höchster Wuhrkonkurrenz das ist die Gemeinden Bruck, Höchst, Fußach, und Gaißau wiederholt die Rheinausleitung durch das Niederried an, und es trachtete die Höchster Wuhrkünkurreuz dem Hochwasser durch die werthlosen Rieder im Niederried Abfluß zu verschaffen, beseitigte zu dem Ende schon im Jahre 1822 wie es auch die geschichtliche Skizze in der amtlichen St. Gallischen Aktensammlung bestättigt, den Damm und legte zum Schutze ihrer rück­wärtigen Güter, Parallel-Dämme gegen den Bodensee an, allein auf Klage des Kanton St. Gallen mußte sie das Kreisamt Bregenz ver­halten, das Bruchwuhr wieder zu schließen und den Strom in das alte Beit zurück;udrängen, während die Gemeinde St. Margarethen im Jahre 1842 trotz aller Einstellung des kleinen Rathes, den Glaserdamm verlängerte, ohne dann den eigenmächtigen Bau wieder wegnehmen zu müssen. Zur Erzielung des Niederrieddurchstiches hat die Höchster Wuhrkonkurrenz im Jahre 1832 sich vergeblich erboten, die Handfrohnen un­entgeltlich zu leisten; das Gutachten des Oberbaurathes Kink steht voll­kommen im Einklange mit dem Gutachten der Landesbaudirektion und es sind die Kosten des Durchstiches in der Konferenz zu Rheineck am 18- Oktober 1840 von Hartmann und Kink auf 68.380 fl. der Korrek­tion weiter nach oben dem Glaserkopf zu, auf 68, 430 fl. und der Kor­rektion von Höchst bis Brugg auf 46, 710 fl. daher im Ganzen auf 183, 420 fl. berechnet worden. Später wurden diese Durchstichskosten von der Landesbaudirektion in Folge höherer Einheitspreise und wegen Beantragung stärkerer Bauten auf 289, 000 fl., endlich aber von Oberingenieur Wex auf 570, 000 fl. wegen des Leitwerkes berechnet, welches er bis 484 Klafter in den See hinein beantragte; allein es ist dieses Leitwerk wie Kink deutlich nachweist, auf der schlammigen Sohle gar nicht nöthig und nach Hartmann auch nicht ausführbar. Martin Kink betrachtet in seinem Schlußgutachten zunächst nur den Durchstich vom Scheitel des Eselschwanzes durch, das Niederried in der Länge von 850 Klafter mit einem Kostenvoranschlag von 290000 fl. für erfor­derlich, erklärt aber die weiteren Hilfskorrektionen beim Glaßerkopf und bei Brugg als minder wesentliche jedoch aber empfehlenswerth. 89 Dieser letzte Durchstich durch das Niederried, der mit Rücksicht aus die Lage und örtlichen Verhältnisse an und für sich keiner Gemeinde einen Grund zur Einsprache geben kann, ist wiederholt auch schweizerischer Seils als Natur- und Sachgemäß anerkannt worden und die hohe eidgenössische Regierung stellt ihn auch neuester Zeit wohl nicht wegen des Mangels an Nutzeffekt, sondern auf den Ausspruch des Oberingenienrs Hartmann und der letzten Expertise vom Jahre 1865 deßhalb bei seite, weil der Durchstich bei Fußach durchgreifender sei, einen Gefällsgewinn von IV—3", nach Kink'scher Berechnung von 9'—9", der Niederrieder Durchstich aberblos von 5'—8" bringe. Zum Belege für die Anerkennung dieses Sachverhaltes bezüglich des Niederrieddurch­ stiches dient, daß bei der Konferenz vom 23. November 1833 im Beisein der Abgeordneten beider Usergemeinden der St. Gallische Bauinspektor Negrelli und die k. k. Ingenieure Batscheider und Kink sich einstim­ mig für den Durchstich des Niederriedes ausgesprochen haben, daß jedoch die Ausführung blos auf Einsprache von Rheineck unterblieb, weil dasselbe den Rhein für eine Zierde der Ortschaft und der Um­ gebung erklärte, und durch derartige Entfernung des Rheines die Schiffahrt verlieren wurde. Bei der Konferenz zu Rheineck vom 12. Oktober 1848, wobei der St. Gallische Regierungsrath Dr. Weder, der Bauinspektor Hart­mann und österreichischerseits der Hofrath Ebner der Gubernialrath Kern, der Baudirektor Kink und der Kreisingenieur Leitner zusammen­ getreten sind, haben alle Kommissionsmitglieder vollkommen anerkannt daß den Rheinübelständen die sicherste und schnellste Abhilfe mit der Rheinausleitung durch das Mederried gewährt werde, und diese Aus­ leitung auch technisch die richtigste fei; daß die bisherigen Verarchungen diese Richtung vorbereitet haben, daß durch diese Ausleitung die Fluß, länge um mehr als die Hälfte abgekürzt, somit eine sehr zweckmäßige Geschwindigkeit des Rheinabflusses erreicht würde, die Kosten verhältnißmäßig sehr gering wären, daß die Ausführung keine Schwierigkeit böte, indem die Bohrversuche gezeigt haben, daß das Riederried in der Mnge von 850 Klafter blos angeschwemmten Grund bilde, somit weder Felsen noch Torfgrund den Durchstich erschweren und vertbeuern, auch die Grundschätzung nicht von Bedeutung sei. Oesterreichischerseits wurde sich bereit erklärt den Bau ohne Anstand und Zeitverlust in Ausführung bringen, ja selbst die Kosten allein trag n zu wollen. Eidgenössischerseits wurde aber auch da, wie wiederholte frühere Male der Durchstich nach dem Erklären der St. Gallischen Ab­geordneten aus dem Grunde abgelehnt, weil der Rhein von Rheineck entfernt würde und österreichischerseits die abverlangte Abtretung des linkseitigen Gebietes mit der Gemeinde Gaissau an die Schweiz nicht zuge­standen werden wolle. In dem Gutachten vom 19. Jänner 1851 erklärt der Ingenieurdberst La Ricca, daß bei der Ausleitung des Rheines durch das Niederried der Schweiz die Ableitung der Binnenwässer möglich ge­macht und daß dafür ein Gefall von 10 Fuß vom Marksteine Nr. 103 di« zum Marksteine Nr. 115 ( das ist also von Monstein bis an den Eselsschwanz) gewonnen würde. Im Gutachten vom 15 Juni 1860 der Ingenieure Müller und 90 Pestalozzi heißt es, daß auch für die Gemeinde Au die Wirksamkeit der Entwässerungsarbeiten vollständig eintrete, sobald einer der projektirten Durchstiche, sei es derjenige bei Brugg-Höchst oder auch nur am Niederried erstellt sein werde. Ueber Aufforderung des kleinen Rathes des Kanton St. Gallen vom 6. Februar 1852 haben der würtembergische Ingenieur Etzel, der badische Ingenieur Sauerbeck und der schweizerische Ingenieur Oberst La Ricca das Gutachten dahin abgegeben, daß beim Duil'schen Projekte ein Gesällsgewinn, von 3 Fuß, beim Niederrieder Durchstich von 6' und beim Fußacher Durchstich von 12' Schweizer Maß erzielt würde, daß doch vorerst das letzte Projekt von der Schweiz anzustreben sei, aber bei unüberwindlichen Hindernissen aus die andern Projekte zurückzuzehen wäre. In dem Berichte und Gutachten an den kleinen Rath von St. Gallen vom 29. Oktober 1853 spricht sich der Oberin­genieur Hartmann dahin aus, daß dem Rhein freies Spiel nicht gelassen, sondern schnell zur Verbauung geschritten werden müsse, wenn nicht die schweizerische Grenze sich zurückziehen und mehrere Dorfschaften an Österreich fallen sollen, was bei einem Rheineinbruche zu Montlingen oder Dippoldsau unmittelbar eintreten müßte, eine energische Korrektion rette das Land, erleichtere ihm die Wuhrlast, für die drei Gemeinden Altenrhein, Rheineck und St. Margarethen allein im Anschlage von 219832 Franks bringe ihm einen Werthgewinn für 40000 Juchert Land von 7 Millionen Franken und befreie eine Schweizerbevöl« kerung von 30000 Menschen von Gefahren und Drangsalen, und es solle daher zu einer durchgreifenden, rücksichtslosen Flußbett­ abkürzung in der untersten Flußsektion und zur Ausleitung des Rheines in den Bodensee auf kürzestem Wege geschritten werden; jetzt sei die Ausleitung des Rheines durch das Niederried wegen der bedeutenden Erhöhung des Strombettes nicht mehr genügend und um die dringenden Bitten von Rheineck und den unteren Gemeinden seien Abhilfe nur zu begründet die Menge schöner und solider Bauten auf dem österreichischen Ufer gäben Muster für die Konstruktion, vor allem andern müsse über die Regulirung der großen Stromkrümmung zwischen Höchst und Gaissau (Eselsschwanz) die langersehnte Entscheidung er­folgen, weil hauptsächlich diese Strecke es sei, welch- die Abführung des Materials hemme und alle obern Regulirung-bauten wirkungslos mache. Eine Verbesserung des Flußbette» in den untern Bezirken sei kaum mehr möglich, bevor nicht die Rheinausmündung in den See anders regulirt sein werde. Nach dem Kommissionsberichte vom 21. Jänner 1854 an den Ständerath stellen die Experten Pestalozzi u. la Ricca den Durchstich von Fußach in erste und jenen durch dar Niederried in zweite Linie und sprechen aus, daß der Niederrieddurchstich den Vortheil habe, daß er diejenige Richtung befolge, welche die Natur dem Rheine anzuweisen strebt, daß man sich bei Verwerfung des Fußacher Projektes mit dem Niederrieddurchstiche begnügen müßte, zumal die Ausführung mit wenigen Kosten und schneller erzielbar wäre. Im Schreiben der St. Gallischen Regierung an den hohen AundeSrath vom 27. Juni 1859 ist ausgeführt, es habe die Erfahrung M 91 zur Genüge bewiesen, daß Rheineinbrüche meist nur da erfolgen, wo das Strombett übermässige Breiten hat, und dadurch dem Flusse gestattet sich quer von einem Ufer zum andern zu wälzen und übereinstimmend damit kömmt im Schreiben derselben Regierung vom 12. Febr. 1861 an den hoh. Bundesrath vor, daß nicht in der untern Sektion, wo der (Hartmann'sche) Durchstich stattfinden soll, sondern von Monstein aufwärts die größten Gefahren sind. Demnach waltet auch in der Schweiz die Anschauung ob, daß mehr die oberhalbige unregelmäßige Flußbreite und nicht so fast die Flußbetterhöhung am meisten Gefahrbringend sei. Es ist die Verbesserung des Rheinzustandes von Technikern anerkannt und der Oberingenieur Hartmann in seinem Memoriale an die beiden hoh. Staatsregierungen erklärt, daß, wenn am Zustande des Rheines seit 60 Jahren eine Verbesserung eingetreten und der Ruin der Ländereien an beiden Seiten abgemehrt worden, Oesterreich dazu die Initiative gegeben und bereitwillig die Hand geboten habe; überhaupt ist aus der St. Gallischen Aktensammlung zu entnehmen, daß die schweizerischen Abgeordneten trotz Abrathens seitens des Ingenieur Kocher sich bei den Verhandlungen meist passiv verhielten, und daß auf die Korrektions-Anträge Oesterreichs von Seite der Schweiz wiederholte Male und mehrere Dezenien hindurch auf den status quo hingearbeitet wurde. Bei diesem Sachverhalte steht wohl außer allem Zweifel, daß die Rheinausleitung durch das Niederried vom Scheitel des Esels­schwanzes abwärts naturgemäß, technisch richtig und zweckmäßig sei und sich zu schneller und wohlfeiler Abhilfe vorzüglich eigne; auch zeigt sich, daß, wie österreichischerseits, auch seitens der Schweiz kein gegründeter Anstand dagegen abwallen könne, und die Fuchßacher Durchstiche von der hoh. eidgenöss. Regierung blos deßwegen vorgezogen werden, weil sie für das linke Rheinufer durchgreifender wären. Wird aber betrachtet, daß die Korrektion des Rheines für die Schweiz dringend nothwendig erscheint, daß ihre gegenwärtigen Nothstände durch fortgesetzte Ablehnung der östr. Korrektionsprojekte am Eselsschwanze und das Dezenien andau­ernde Hinarbeilen auf den status quo selbst herbeigeführt hat, dürfte das jetzige Verlangen des rechtseitigen Fußacher-Durchstiches und die Ablehnung jeder andern Abhilfe die Grenzen der Billigkeit und freund­nachbarlichen Entgegenkoinmens entschieden überschreiten, den keines aller bisher vorgeschlagenen Korrektionsprojekte gewährt, wie nach der Akten­lage alle Techniker mehr oder weniger zugeben, eine radikale Abhilfe. Nur allein die Ausleitung des Rheins in das ursprüngliche Bett bei Sargans und Mels in den Wallenstadter See, woran wol Niemand denkt, vermöchte das ganze Rheinthal von den Uebelständen des Rheins aus radicale Weise zu befreien. Gezeigter Massen würden zwar die Projekte der Rheinansleitung in die Fußach — Harderbucht anfänglich einen größern Gefällsgewinn gewähren, allein dieser Zuwachs an Gefäll allmälig sich wieder vermin­dern, weil an absolutem Gefälle nichts und relatives Gefälle blos zeit­weilig gewonnen würde. Mit vollem Rechte heißt es daher im Berichte der St. Galischen Regierung vom 12. Febr. 1861 an den hohen Bundesrath, daß man sich nicht allzu sanguinischen Hoffnungen hingeben dürfe. 92 Der Durchstich werde seinerzeit allerdings die Rückwirkung nach oben nicht fehlen lassen, aber es werde bezweifelt, ob diese Rückwirkung oberhalb der Illmündung noch eine sehr fühlbare sein werde. Es richtet sich dadurch die Behauptung des Oberingenieurs Hart­mann in seinem Memoriale v. 1. Mai 1859 an die beiderseitigen hoh. Staatsregierungen, daß die Sohle des Rheins in Folge der Durchstiches sich in der Nahe von Vaduz noch um wenigstens 8 Fuß tiefer betten müsse. Im Konferenzprotokolle dd Bregenz 21. Dezbr. 1855 konstatirt derselbe Obertingenieur Hartmann, daß bei dem gleichen Niveau-Stande des Bodensees nach Ausfüllung der Fußach — Harderbucht die Abtei­lung des Rheins bei Fußach vorbei noch immer in Bezug auf Länge und Gefälle al pari mit dem Korrektionsprojekte durch das Niederried stünde. Es konnte ihm daher bei all seinem Uebereifer und seiner gänzlichen Hingabe an das Interesse des Schweizerlandes nicht entgangen sein, daß der Fußacher-Durchstich nur einen Umtausch der Verhältnisse mit sich bringe, daß nemlich dadurch das Elend, in welchem das untere schweizerische Rheinthal steckt, auf östr. Gebiet verpflanzt, die günstigen Verhältnisie des vorarlbergischen Rheinthales auf Schweizerboden über­tragen würde. Es hat denn auch mit vollem Rechte der k. k. Oberingenieur Wex trotz seines Rheinausleitungsprojektes in die Fußacherbucht in dem Berichte zur Vorlage seiner Erhebungen und seines Gutachtens an das Wasserbau-Departement im östr. Handelsministerium de praes 9. April 1856 Z. 1363 ausgesprochen, daß der Oberingenieur Hartmann das Projekt der Rheinausleitung rechts bei Fußach nicht gemacht haben würde, wenn er österreichischer Staatsbürger wäre, und nicht nur für das Ge­lingen seiner Anträge, sondern auch für die Folgen derselben mit seiner Ehre, seiner dienstlichen Stellung und seiner ganzen Zukunft einstehen müßte. Durch den Hartmannischen Durchstich geschähe der Umtausch und Wechsel der Verhältnisie zwischen dem österreichischen und schweize­rischen Rheiuthal auf ewige Zeiten und wäre man auf dem Stand­punkt angekommen, wo nach Ausfüllung der Fußach—Harderbucht der Rhein in den offenen See abfließen könnte, wie er jetzt vom Niederried auf den Weg unmittelbar in den See fände, blieben immerfort noch und für alle Zeiten die traurigen Folgen auf dem vorarlbergischen Lande fortbestehen. Es bliebe der Bodenseeverkehr so zu sagen ganz aufgehoben und wären die Entwasserungskanäle fort und fort unwirk­sam, dagegen hätte das schweizerische Rheinthal außerdem, daß es die ihm wohlvergönnte unmittelbare Ausleitung der Binnenwässer in den Bodensee erreicht, und damit die Hauptursache seines gegenwärtigen Elen­des beseitigt hätte, darüberhin noch für immer den Rheinstrom weit von sich weg aus österreichisches Gebiet gebracht und sich auf alle Zeiten von Gefahren und ungeheuren Wuhrlasten befreit. Kurz, die Fußacher Durchstiche brächten alle Vortheile der Schweiz und alle Nachtheile ständen zu Lasten Oesterreichs. Wenn die Schweiz für sich selbst die Ableitung der Binnengewässer unabhängig vom Rhein in Anpsruch nimmt, dabei aber dem 93 Vorarlberger Lande zumuthet, daß es wegen des Fußacher-Durchstiches den freien Abfluß der Dornbirner Ach in die Seebucht aufgebe, diese Ach reguliere und sich blos mit der indirekten Austeilung derselben durch den Rhein in den See begnügen solle, wenn sie blos um Rheineck nicht um eine Zierde und um die Rheinschiffsahrt zu bringen die österreichischerseits so oft angebotenen Projekte zur Beseitigung des Haupt­übels der Krümmung am Eselsschwanz beharrlich abgewiesen hat, und wenn sie jetzt, nachdem dem Städtchen Rheineck der neu erbauten Eisenbahn willen der Rhein entbehrlich geworden, ja lästig und ver­derblich erscheint, bei der starken Versumpfung gerade auch wegen Rheineck zur Abhilfe gezwungen ist und überhaupt für die Gesundheit das Leben und Wirken der eigenen Bevölkerung auch kräftige Vorsorge zu treffen sich bemüssigt findet, so muß es billiger Weise auch als ge­recht, als dringende Pflicht der hohen österreichischen Regierung und der vorarlbergischen Landesvertretung anerkannt werden, daß sie ihr Land vor Lahmlegung der vorhandenen Entwässerungsanstalten ver­wahre, die Störung ja Aufhebung des Seeverkehrs zurückweise. Die Zumuthung zur Aufgabe der Bedeutung Oesterreichs am Bodensee ablehne, dem Lande die Versumpfung so großer und kostspieliger Feloungen nicht aufbürden lasse und für die Gesundheit und die Existenz der zwei Gemeinden Hard und Fußach so wie für das Gedeihen der übrigen Gemeinden des Rheinthales mit aller Kraft in die Schranken treten. Nicht die Uebertragung der Noth von einem Theile auf den andern kann als billige und gerechte Grundlage für die Abhilfe gelten sondern beiderseitige Linderung der UebelstSnde muß die Basis und den Ausgangspunkt der Ausgleichung abgeben. Wenn daher der Projektant Oberingenieur Hartmann selbst die Projekte der Rheinausleitung in die Fußach Harderbucht als rück­sichtslos bezeichnet, muß österreichischerseits die entschiedene Verwerfung aller Projekte der Rheinausleitung rechts von der Rohrspitze als ge­recht und als Pflicht angesehen werden. Es wird aber auch die vorarl­bergische Landesvertretung gerne bereit sein, dem Nachbarvolke zur Erlösung von bittern Nothständen freundnachbarlich die Hand zu reichen und deßhalb die Ausführung des Durchstiches vom Scheitel des Esels­schwanzes durch das Niederried zuzulassen und zu bevorworten, denn dadurch würde zunächst für das schweizerische Rheinthal die Hauptur­sache seiner jetzigen Zustände beseitigt, ihm nemlich unter Benützung des alten Rheinbettes die Abfuhr der Binnenwässer und die Ausleitung derselben in den Bodensee möglich gemacht. Es muß daher wohl die Auslassung des Oberingenieurs Hartmann im Konferenzprotokolle vom 21. Dezember 1865 §. 6 höchst befremdend auffallen, daß nämlich die Sorgfalt und Aeugstlichkeil, mit welcher das Niederrieddurchstichsprojekt gepflegt werde nur für dessen Schwäche und Mangel an Lebensfähigkeit zeugen. Der Niederrieddurchstich würde aber auch die Serpentine am Eselsschwanze beseitigen, damit die vorzüglichste Ursache der nachhaltigen Strombetterhöhung heben, und bei der Gewinnung eines Gefälles von 5' s" die nachhaltige Verbefferung der Zustände und die allmälige Vertiefung des Strombettes zum Frommen der beiderseitigen Ufergegenden einleiten. Aber auch das Kostenverhältniß des Riederriedburchstiches zu den Fußacher Durchstiches stellt sich als günstig heraus. 94 Weil die 484 Klafter langen Steinarchen aus schlammigem Sandboden in den See hinein als nicht erforderlich wegfallen und weil weniger kost­spielige Leitwerke durch das Niederried genügen, belaufen sich die Kosten des Durchstiches vom Scheitel des Eselsschwanzes durch das Niederried nicht auf die von Wex berechnete Summe von 5 70, 000 fl., sondern nach der Berechnung der Landesbauoirektiön und des Oberbaurathes Kink blos auf 290, 000 fl. aber ebenso berechnen sich wegen des Aus­ falles der eben genannten Steinarchen und wegen der Minder­kosten für die Leitwerke die Kosten des Niederrieddurchstiches sammt den von Wex nicht beantragten Hilfskorrektionen zur Abbanung der Kurven beim Glaserwuhr bei Brugg und am Monstein nicht auf die von Wex berechnete Summe von 1, 115000 fl.; sondern nach Kink blos auf 835000 fl. während der Hartmannsche Fußach—Harderdurchstich nach Wex sammt den Achregnlirungs-Brückenkosten, sowie der kapitalischen Bewerthung der Erhaltungskosten auf 1, 672, 500 fl. ohne diese Zuthaten auf 1, 200, 000 fl. nach Hartman aber auf 900, 000 fl. berechnet ist, das Wasserbaudepartement im k. k. HandelSministerinm dagegen unter dem Erklären, daß das richtige in der Mitte liegen dürfte, in Pausch und Bogen die Summe von 1, 092000 fl. dafür annimmt. Nach der Aktenlage und den differirenden Berechnungen der Techniker, welche wie bei den Kosten auch bezüglich des Gefälles, der Rückwirkung der Durchstiche und dgl. auf ähnliche Weise auseinander gehen, läßt sich das eigentliche Kostenerforderniß nicht entnehmen, immer hin aber scheint, daß die Projektanten der Rheinausleitung in diFußach-Harderbuchtsbemüht waren, das Baukostenerforderniß für ihre Projekte auf niedere Ziffersummen herabzudrücken, dagegen aber die Kosten des Niederriedprojektes hinaufzuschrauben. Während Oberingenieur Hartmann für die Gysi'sche Fabrik gar nichts an Entschädigung präliminirt bringt Meusburger als Er­satz blos eine Dampfkraft von 10 Pferdekräften in Voranschlag was in Anbetracht der in Betrieb stehenden Fabrik von cirka 9000 Spindeln entweder totale Unkenntniß oder absichtliche Täuschung bekundet. Für die zwei Ziegeleien, welche sammt ihren Lehmlagern in den Leitkanal fallen würden setzt Meusburger die augenfällig und ums mehrfache zu geringe Summe von 2500 fl. an und legt in Betreff der Grundschätzung den Einheitspreis von 37 kr. per Klafter zu Grunde, während die Vorstehung ihn auf 50—60 kr. per Quadratklafter angibt. Es sind aber auch bei diesen Projekten die weiteren Ent­schädigungen, welche die u. Gemeinden Hard und Fußach für Grundentwerthung, Verkehrsstörung, für Hemmung der Wasserbetriebswerke, für Lahmlegung ihrer Entwässerungsanstalten, für Dämmungslasten uni allerartige Beschädigungen in Anspruch nehmen, wovon insbesondere die Forderungen für Grundentwcrthung in diesen beiden Gemeinden auf die Summe von mehr als 500, 000 fl. beziffert werden, dann für die Regulirung der Dornbiner- und Bregenzer Ach gar nichts in Ansatz gebracht. Sollten aber die beiden Gemeinden hingeopfert werden, hätte es wohl den Technikern einleuchten müssen und es kann von Niemanden bezweifelt werden, daß die volle Entschädigung strenge 95 und unerläßliche Forderung der Gerechtigkeit wäre. Nachdem die Tech­niker sich doch aus Berechnung des Baukosten-Erfordernißes eingelassen haben, wäre es gewiß auch ihre Pflicht gewesen, die Verhältnisse wegen Bestreitung dieser Entschädigung und Tragung der Wuhrlasten ausein­ander zu setzen und darüber ihr Gutachten abzugeben. Die dießfälligen Schwierigkeiten können sich unmöglich verkennen lassen und mit Recht muß man da die Frage stellen, wer außer den Baukosten die sich ergebenden Entschädigungen, wer die Kosten der Regulirung der Achen und wer die entstehenden Damm- und Wuhrungslasten tragen solle? Wenn auch das Land Vorarlberg zur Rheinkorrektion als einer Landesangelegenheit blos aus Kulturrücksichten nie in Konkurrenz gezogen werden kann und der Staat die Korrektionskosten zu tragen hat, weil es sich um einen Reichsgrenzstrom handelt, dürfte dennoch die Auseinandersetzung des Kostenpunktes zwischen Oesterreich und der Schweiz schwierig werden, wenn man berücksichtiget, daß im Konferenz­protokolle vom 21 Dezember 1855 der schweizerische Techniker in Er­örterung des Kostenpunktes die Argumente gebraucht, daß Oesterreich gewinne, weil beide Durchstichsufer zusammen kürzer seien als das alte von Brugg bis zum See, daß die Schweiz nichts gewinne, weil sie einen Abzugskanal erhalten müsse, daß die Schweiz die Uebernahme der Erhaltungskosten am Durchstiche um so mehr ablehnen müsse, als ihre Baupflicht noch mehr als 10 Stunden aufwärts reiche. Die Gemeinden Fußach und Hard, welche bei der Rheinausleitung in die Fußach-Harderbucht nicht nur keinen Vortheil ziehen, sondern dabei ihre Existenz in Frage erklären, könnten offenbar nie mehr in Konkurrenz für die Wuhrungslasten gezogen werden, aber auch die verschiedenen andern Gemeinden, welche durch derartige Kor­rektionen zu Schaden kommen, können aus gleichem Grunde nicht ins Mitleid gezogen werden, und wem sollen nun diese Lasten aufgebürdet werden? Machtsprüche können nach unseren Gesetzen nicht angehen und wenn die Schweiz, wie sie in dem diplomatischen Aktenstücke der österreichischen Regierung insinuirt, ihre Gemeinden nicht frägt, so erklärt sich das mit dem Umstande, daß die Schweizer Gemeinden alle Nutzen aus der Korrektion ziehen und daher begreiflich damit einverstanden sind. Alle diese Schwierigkeiten entfallen bei der Ausführung des Niederrieddurchstiches sammt den Hilfskorrektionen, denn die Grundschätzung ist gering und präliminirt und sind die Korrektionsbauten aufgeführt, steht die alte Konkurrenz für die Erhaltung da. Entschädigungsforderungen für jetzt und in Zukunft, wie sie mit vollem Rechte bei den Projekten der Rheinausleitung in die Fußach-Harderbucht aufgetaucht sind, lassen sich beim Niederriederdurchstiche mit Rücksicht auf die örtliche Lage und Verhältnisse gar nicht absehen. Im Hinblicke auf die vorauseinandergesetzten Verhältnisse haben die k. k Baudirektion in Innsbruck mit ihrer 50jährigen Erfah­rung, der Oberbaurath Martin Kink in seinen vieljährigen Wahrneh­mungen und die hohe. k. k. Statthalterei zu Innsbruck mit warmen Worten die Verwerfung der Projekte der Rheinausleitung in die Fußach—Harderbucht beantragt, dagen aber die Ausführung der 96 Rheinausleitung durch das Niederried bei der h. öster. Staatsregierung her und her beharrlich und mit dankenswerthestem Diensteifer bevorwoitet und es hat auch das Gesammtministerium und selbst auch das h. Handels­ministerium nach Prüfung des Wex'schen Operates den oben benannten Anträgen gemäß zustimmenden Beschluß gefaßt. Nur das Wasserbaudepartement im h. Handelsministerium findet die Folgen der Rheinausleilung in die Fußach—Harderbucht mit zu grellen Farben aufgetragen, ohne eben im Wesen der Sache der Richtigkeit geradezu zu widersprechen. Diese Anschauungen dürften der Vermuthung, welcher einige der protestirenden Gemeinden in ihren Einlagen Ausdruck gaben daß schon Gustav Wex insbesondere die Experten Baier und Meusburger nach höherer Eingebung handelten und daß auch die Zusammensetzung der letzten Expertenkommission, wodurch die erste mit der zweiten In­stanz verschmolzen wurde mindestens einen scheinbaren Halt verleihen, deßhalb dürfte denn der Antrag auf entschiedene Verwerfung aller Projekte der Rheinansleitung rechts von der Rohrspitze für jetzt und immer und auf Zulassung und Bevorwortung des Niederrieddurchstiches nicht allein gerecht, sondern auch billig und rücksichtsvoll um somehr erscheinen, als die Zustände der untern vorarlbergischen Rheingegend den status quo immerhin noch vertragen könnten. ad. 3. Bezüglich des Durchstiches oberhalb Brugg zur Abbauung der Hohenemserbucht liegt keinerlei Einsprache vor, vielmehr streben die Gemeinden Hohenems, Götzis, Koblach, Altach, Mäder, Lustenau und Höchst in ihrer letzten Einlage an den h. Landtag mit allem Nachdrucke diesen Durchstich an, und setzen die gleichzeitige In­angriffnahme mit dem Durchstiche zur Rheinausleitung in die Fußach— Harderbucht zu der Bedingung, unter welcher sie die Zulassung dieses letztern Durchstiches zustimmen. Der Nutzen dieses obern Durchstiches ist offenbar groß, und im Jnteresse des Landes Vorarlberg, denn die Krümmung in dieser Gegend ist stark und von großer Ausdehnung, und wenn auch das jenseitige Gelände viel tiefer liegt, als das diesseitige ist bei dem Um­stande, als die konkave Stromlinie im Hohenemser und theilweise im Lustenauer Wuhrdistrikte auf die österreichische Seite fällt, die Gefahr eines Rheineinbruches von dieser Seite größer als anderwo längs der österreichischen Gränze. Dieser Durchstich würde österreichischerseits die Gefahr vor Rheineinbrüchen haben, die Wuhr und Dammungslast erleichtern und die Entwässerung wohlthätig fördern, auf Schweizerseite würde das tiefgelegene und ausgedehnte Gelände von Kriesern abwärts bis Monstein der Versumpfung entzogen und von der Gefahr vor Rheineinbrüchen befreit. Gemeinsame Vortheile lägen in der Regulirung des Strom­ bettes durch die ausgedehnte Strecke von 7165 Klafter in der Erzielung der Strombettabkürzung von 1665 Klafter bei der Durchstichslänge von 5500 Klafter in der Gewinnung des bedeutenden Gefälles von 9 Fuß und in der Rückwirkung weithin stromaufwärts, hätte aber zu dem auch für die mehreren nächstgelegenen Schweizergemeinden die Befferung der Gesundheitsherhältnisse zur nachhaltigen Folge. 97 Der k. k. Oberingenieur Meusburger hat Augenschein an Ort und Stelle vorgenommen und die diesfällige Korrektionsprojekte entworfen dabei brachte er drei Korrektionslinien in Vorschlag und zeichnete selbe in die Uebersichtskarte ein. Die unterste Korrektionslinie nächst bei Diepoldsau vorbei, erklärte er als die wenigst wirksame, weil sie nur den stärksten Theil der Krümmung abbaue, als schwer und kostspielig ausführbar, weil nach oben und nach unten Korreklionsbauten im Strombette nothwendig fielen und als rücksichtslos, weil die Trace gute Gründe durchschneiden würde und überhaupt als ohne praktischen Werth. Die oberste und grün punktirte Alternativlinie, die durchgängig durch schlechte Gründe führen würde, erklärte er als die wohlfeilere und zweckmäßigere unterließ es aber dafür einen Kostenvoranschlag zu machen, weil diese Linie größere Opposition in der Schweiz hervor­rufen könnte, und berechnete im Veranschlage die Baukosten auf 2, 150, 000 fl. Dagegen beantragte die Ueberprüfungskommission vom Jahre 1865 eine kürzere zwischen Widnan und Bündtele einerseits, dann Unterschmitter und Drpoldsau andererseits sich hinziehende und unter halb Kriesern aus dem Hauptstrome auslaufende Korrektionslinie. Hiebei wurde bei einer Durchstichslänge von 3260 Klafter eine Strombettabkürzung von 1365 Klaftern erzielt, das Gefüll von 8' 6" ge­wonnen und nur ein Kostenaufwand von 1, 070, 000 fl. erfordert werden. Bei so großartigen Korrektionen sollten wohl, um mit den Be­weisgründen des Hrn. Oberingenieurs Hartmann zu sprechen, kleinliche Interreffen, etwas mehr oder weniger Sumpfschollen, das allgemeine öffentliche Interesse nicht beeinträchtigen und den Zweck durchgreifender Korrektion nicht in Frage stellen dürfen. An dieser Anschauung muß mit Recht um somehr festgehalten werden, weil das Jnterresse dieser Korektionen ein gemeinsames mehr gleichmäßiges, wenn auch für die Schweiz vorwiegendes ist und weil dabei für das schweizerische Rheinthal nicht die andern üblen Folgen eintreten würden, welche bei den Projekten der Rheinausleitung in die Fußach—Harderbucht auf öfter. Gebiet übertragen und daselbst neu geschaffen würden. Es würde dabei der Abfluß von Achen, Bächen und Binngewässer nicht beirrt, vielmehr die Entwässerung nur erleichtert, es fiele keine Regrlirung und Umlegung von Achen und Bächen nothwendig, es brächte diese Korrektion keine Verlandung keine Störung im Hafen­ verkehr und in Wasserbetriebswerken und nur Entsumpfung, nicht aber Versumpfung mit sich. Da es offen vorliegt, daß jede der beantragten vier Korrek­tionslinien die Regulirung der Richtung des Stromlaufes an der zweit­stärksten Krümmung in bedeutender Ausdehnung, die Einengung der über­ mäßigen Breitte des Flußbettes, eine beträchtliche Abkürzung desselben und ergiebigen Gesällsgewinne mit sich bringt, so muß es außer Frage stehen, daß jede dieser Korrektionen für das österreichische Gebieth großen Nutzen bringe, ohne daß dabei, wie es bei dem Fußach-Harder Durch­stich entschieden der Fall ist, so vielfache schwere und nachhaltige 98 Nachtheile oder sonst andere üble Folgen zu besorgen kämen und deßhalb kann die Landesvertretung nicht umhin, die Korrektion nach der einen oder der andern der in Antrag gebrachten Linien zu bevorworten. Es mag dann bei der Wahl der Korreklionslime die Zweckmäßigkeit und der Kostenpunkt den Ausschlag gebet. Hat nun auch die Ueberprüfungs-Kommission die Dipoldsauer Korrektionslinie zur Ausführung empfohlen und in Vorschlag gebracht, ist immerhin aus dem Konferenz-Protokolle zu entnehmen, daß die schwei­zerischen Techniker nicht mit jenem Eifer rote bei dem Fußach-Harder Durchstiche, vielmehr nur nnter abgesonderten gelungenen Begründungen die Zustimmung gaben, dabei die Nothwendigkeit und die Folgen selbst zweifelhaft erscheinen ließen und die Ausführung in ferne Aussicht stellten. Dieser Vorschlag der Ueberprüsungskommission ist aber eben nichts als ein Vorschlag ohne rechtsverbindliche Wirkung und deßhalb muß denn als höchst bedeutsam auffallen, daß nach dem letztmitge­theilten diplomatischen Aktenstücke das Anboth der hohen Schweizer Re­gierung überhaupt nur von der Rheinkorrektion und dem Fußach-Harder Durchstiche Rede führt, allein die gemeinschaftliche Ausführung des oberen Durchstiches nicht mit in das vertragsmäßige AnLoth einflicht und hätte es nichts anderes zu bedeuten, ließen sich doch Zweifel am ernstlichen Willen der Durchführung nicht unterdrücken, ja selbst vermöchte mit Rücksicht auf den Jnnhalt des Anbothes die Ver­muthung Raum gewinnen, als ob die finanzielle Rücksicht wie einer­seits zur schnellen Durchsetzung des Fußach-Harder Durchstiches, ander­seits auf das Unterbleiben der oberen Korrektion in Erwägung gekom­men sein könnte. Indeffen läßt sich hier österreichischerseits mit größerer Berechtigung als von Seiten der hohen eidgenössischen Regierung wegen des Fußach-Harder Durchstiches geschehen, auf den Torfgrund be­rufen, daß nicht in ferner Zeit die Macht der Thatsachen den ernsten Willen zur Ausführung auch dieser Korrektion schaffen werde, und daß unterdessen der Uferschutz zu der allerdings gefährdeten Emserbucht zum unschwer erzielbaren Schutze gegen Rheineinbrüche fortzuführen käme. Mit Rücksicht auf aJIe diese Umstände muß es denn als Pflicht der hohen Landesvertretung erscheinen, auf die Ausführung des obern Durchstiches nach Einer der in Antrag gebrachten Korrektionslinien zu dringen und es mag bei der Wahl der Linie diejenige bevorzugt werden, welche sich als die zweckmäßigste unter Mitberücksichtigung des Ko­stenpunktes herausstellen wird. ad 4. Der k. k. Oberbaurath M. Kink hat in seinem Projekte zur Ausleitung des Rheins vom Scheitel des Eselsschwanzes durch das Niederried in den Bodensee noch 2 weitere Korrektionen nach oben, nämlich beim Glaser-Wuhrkopf und bei Brugg in Vorschlag gebracht, und in die Uebersichtskarte eingezeichnet. Es sind diese beiden Unter­stützungskorrektionen von ihm selbst als solche und als nicht geradezu erforderlich bezeichnet, tragen augenfällig zur Strombettregulirung ins­besondere zur Milderung der Krümmung bei Brugg bei, können daher für die Weiterbeförderung des Geschiebes, für die Vertiefung des Strom­ bettes und die gesteigerte nachhaltige Wirksamkeit des Durchstiches durch das Niederried nicht wohl anders als förderlich sein. Der Ausschuß sieht aber diese Hilfskorrektion im Interesse der Gemeinde Lustenau und Höchst unter der Voraussetzung der Durchführung des obern Durchstiches als nothwendig an, und wenn auch die Gemeindevertretungen von Lustenau und Höchst in ihrer Einlage, die sie gemeinsam mil oen obern Gemeinden machten, davon nicht Erwähnung machen, da''- sie den Fußach-Harder Durchstich vorzüglich aus dem Grunde anstreben, ' um den obern Durchstich von Kriesern nach Monstein zulaffen zu können. Höchst aber noch insbesondere um den Rhein weit und damit auch die Wuhrlast von sich weg zu bringen; kommt doch zu bedenken, daß, wenn der obere Durchstich ausgeführt sein wird, stark vermehrte Geschiebsabfuhr nicht ausbleiben kann und dabei die Gemeinden Lustenau und Höchst bei den Hindernissen, welche die Krümmungen der Abfuhr des Geschiebes entgegen setzen, in die Gefahr von Rheineinbrüchen, Ueberschwemmungen und theilweiser Versumpfung gerathen könnten. Um solchen allenfälligen Ereignissen vorzubeugen, müssen daher auch die angedeuteten Hilfskorrektionen als nothwendig angesehen werden. Bei der technischen Anlage der dießfälligen Korrektionen erscheint es aber billig, daß den Wünschen des Nachbarlandes thunlichst Rechnung getragen werde, damit ihr jede Schwierigkeit in Ableitung der Binnenwässer weggeräumt werde. Durch den untersten Durchstich am Niederried wird dem schwei« zeri'chen Rheinthale die Abfuhr der Binnenwässer unmittelbar in den Bodensee möglich gemacht, während sonst die Terrainverhältnisse die unmittelbare Äusleitung in den Bodensee geradezu ausschließen; immerhin aber stellen ebenfalls Terrainverhältnisie bei St. Margarethen, wenn auch nicht ein Hinderniß im strengen S nne des Wortes, doch eine Schwierigkeit für die freie Abfuhr der schweizerischen Binnenwässer. Was nun dem einen frommt, und dem andern wenigstens nicht uainhaft schadet, ist nach dem Gebote freundnachbarlichen Entgegenkommens zu unterstützen und es muß daher der Antrag, daß beim Glaser« Wuhr uitb dem Bruggerhorn Hilfskorrektionen ausgeiührt werden sollen, und daß bei der technischen Anlage und Ausführung dieser Hslfskorrek- Honen aus die Beseitigung der weitern Schwierigkeit für die selbstständige Ableitung der schweizerischen Binnenwässer thunlichst Bedacht genommen werde, als gerechtfertigt erkannt werden. ad 5. Nach den gemachten Auseinandersetzungen erscheint der Status quo noch immer fort erträglich; es ist aber der obere Durchstich beinahe gleich so sehr zum Frommen des dießseitigen Geländes, als wie er sich zum Nutzen des schweizerischen Nheinthales darstellt. Da nun die Ausführung des obern Durchstiches längere Zeit in Anspruch nimmt, als der unterste Durchstich am Niederried, und da dieser letztere Durchstich seine Wirksamkeit bis dahin bereits bethätigt haben muß, wo der obere Durchstich zur Vollendung gelangt sein wird, so ist wahrlich nicht abzusehen, warum die ergiebigen Vortheile des obern Durchstiches auf spätere Zeiten verschoben bleiben sollten, und nachdem sich eidgenössischer Seils weniger Ernst für den beiderseitig und gleichmässig vortheilhaften obern Durchstich, übermässiger Drang aber auf Durchsetzung des Fußach-Harder Durchstiches kuudgegeben hat, kann es wohl nur als Gebot gerechter Vorsicht und im beiderseitigen Interesse gelegen erscheinen, daß gleichzeitig alle Schwierigkeiten beseitigt und die gegenseitigen Rechte durch Verträge gesichert werden, 100 ad 6. Wenn in den untern Sektionen mit großem Kostenaufwands Nheineinbrüchen und Beschädigungen mittelst Korrektionen gesteuert, und Vortheile der öffentlichen Wohlfahrt angestrebt werden, ist es wohl selbstverständlich, daß die oberen Userschutzbauten nicht vernachlässigt, sondern mindestens gleichen Schrittes mit den gegenüberstehenden zur Vollendung gebracht und erhalten werden müssen, wenn nicht Einbrüche und Beschädigungen nach oben zu Tage treten und die gewonnenen Vortheile nach unten ausgegeben, ja die kostspieligen KorrektionsWerke selbst gefährdet werden sollen. ad 7. Das Gebot der Selbsterhaliung und das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit muß wohl selbstverständlich die Landesvertretung dahin drängen, sich jeder Abtrennung von Landestheilen und jeder Ausstoßung von Landeskindern zu widersetzen. ad 8. Hätte in den Rheinstromverhältnissen der Status quo fortzudauern, bleibt es Pflicht der hohen Staatsregierung die Reichsgrenze am Rhein ungeschmälert zu erhalten, das mit so vieler Mühe und so vielen Kosten kultivirte Vorarlbergische Staatsgebiet vor Rheineinbrüchen und Verheerungen zu schützen und das vorhandene Staatskapital an Uferschutzbauten nicht zu Grunde gehen zu lassen, und wenn nun die hohe eidgenössische Regierung energische Verbauung ihrer Ufers in Aussicht setzt und zum Voraus auf die Macht der Thatsachen hinweist, ist es offenbares Gebot weiser Vorsicht, daß auch am österreichischen Rheinufer längs der ganzen Staatsgrenze am Rheine die Uferschutzbauten vollendet, verstärkt und erhalten werden, und daß dabei zunächst aus die meist gefährdete Hvhenewserbucht Bedacht genommen werde. Der Ausschuß hat die Sache nach ihrem ganzen Ernste und ihrer ganzen Folgenschwere mit allem Vorbedacht durchsucht, und gestützt auf die auseinandergesetzten Gründe legt er seine Anträge dem hohen Landtage zur Genehmigung vor. Bregenz, den 8. Dezember 1866. Wohlwend, Obmann. Dr. Jussel, Berichterstatter.