18661220_ltb00241866_Komiteebericht_Gesuche_Altach_Altenstadt_Fraxern_Hohenems_Bürgereinkaufstaxe_Frauen

Dateigröße 311.09 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 07:54
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1866,lt1866,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Komiteebericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

125 über die Gesuche der Gemeinden Altach, Altenstadt, Fraxern u;rd Hohenems wegen Erhöhung der Bürgereinkaufstaxe für Frauen. Die Gemeinden Altach, Altenstadt, Fraxern und HobenemS haben in abgesonderten Gesu­ chen an den hoben Landtag das Ansuchen um Erwirkung eines Landesgesetzes auf Erhöhung der Einkauistaxe für Frauenspersonen gestellt, welche durch Verehelichung mit einem Bürger in den Gemeindemrband eintreten und es wird darin die Erhöhung dieser Einkaufstaxe bei Altach von 35 ff. — fr. auf 52 fl. 50 fr. in ö. W. bei Altenstadt von 61 fl. 25 fr. aus 100 fl. — fr. iw „ „ bei Fraxern von 40 fl. — fr. aus 100 fl. — fr. in „ . bei Hohenems von 35 fl. — fr. auf 50 fl. — fr. in ö. W. beansprucht. Die Majorität des erwählten Ausschusses findet bei dem Umstande, als solche Einkaufs­ taxen in den genanten vier Gemeinden schon vermöge alter Uebung bestehen und behoben werden u. daber nach §. 33 des Gemeindegesetzes zu Recht bestehen, auch die Erhöhung solcher ortsüblichen Frauen-Einkaufstaxen als gesetzlich zuläßig; denn naturgemäß erscheint, vaß der Betrag solcher orts­ üblichen Einkaufstaxen sich nach dem Werthe der Nutzungen richte, welche mit dem Eintritte in die Gemeinde verbunden sind, beziehungsweise in Anwartschaft gestellt werden. In Altach bestehen diese Nutzungen in der Nußnießnng eines Gemeindetheiles und im Bezüge des Holzbedarfes aus den Hvlzwaldungen; in der Gemeinde AOenstadt in der Nutznießung von 2500 Klafter Acker-Streuboden, in Benützung von Alpen und Gemeindeauen und im Bezüge des Bedarfes an Holz und Torf ; in der Gemeinde Fraxern in der Nutznießung von Gemeindetheilen und im Bezüge des Holzbedarfes und in der Gemeinde Hohenems in der Benützung von drei vor­ züglichen Alpen. . In allen diesen Gemeinden haben sich seit der Einführung der bisherigen Einkaufstaxew auch abgesehen davon, daß die Realitäten allgemein im Werthe gestiegen sind, die Nutzungen theils durch Zuwächse an Nntzungsboden theils durch Verbesserung desselben gesteigert und es werden die «orgeschlagenen erhöhten Taxen mit dem Werthe der Nutzungen im Verhältnisse erkannt. DeßüaG inbet die Majorität des Komite, daß dem Ansuchen der vier Gemeinden zu willfahren sei und stellt Luter Bezugnahme auf §. 80 des Gemeindegesetzes die 126 Anträge Der hohe Landtag wolle in die Erhöhung der Fraueneinkaufstaxe für die Gemeinde Altach vo'm Betrage pr. 35 fl. — kr. auf 52 fl. Altenstadt „ „ 61 fl. 25 kr. „ 100 fl. ff ff ff ff Faxern „ „ 40 fl. - kr. „ 100 fl. ff ff ff ff Hohenems , 50 fl. w 85 fl. — kr. „ ff ff ff einwilligen. Es fei hiefür die allerhöchste Sanktion zu erwirken. 9. r * " 1. und zwar 50 kr — kr. — kr. — kr. ö. W. Der Berichterstatter Dr. Juflel, der sich mit diesen Anträgen nicht einverstanden erklären knnn, behält' sich bevor, bei der Sitzung-seinen abgesonderten Antrag zu begründen und zu stellen. B r » g e n z, den 20. Dezember 1866. Will). Rhomberg. Dr. Ouffes, Berichterstatter. Jlt •;-, C ui sLb, «nnh tim 'ÄViW, tzllu^ - !i7-> Kl il 'V.-v' ■rJ-'ji Iss Wir 11;’: .;i v. ■. ' . n< ’ ’ ''