18651229_ltb00241865_Komitebericht_Antrag_Ausübung_Salzmonopol

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Letzte Änderung 03.07.2021, 08:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1865,lt1865,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Inhalt des Dokuments

— LXXXVI — 4 Comite-Bericht über den selbstständigen Antrag der Herren Baron Seyffertitz, Riedl, Dr. Bickel, Schädler und Wachter betreffend die Ausübung des Salzmonopols. Das Salz hat in Vorarlberg — nebst dem persönlichen Bedürsniße — für die Viehzucht und für die Verwerthung der Milchprodukte die größte Bedeutung, indem die Ziehzucht einer der vorzüglich­ sten Produktionszweige des Landes ist und wie die landivirthschastliche Wissenschaft lehrt, sowohl Wachs­ thum, Gesundheit und Gedeihen des Viehes, als auch die Menge und Güte der Milchprodukte wesent­ lich davon abhängt.. Nach Angabe von phisiologischen Autoritäten find zur gedeihlichen Entwicklung eines Stück Hornviehes circa 40 Pfund, eines Stück Kleinvieh und für ein Pferd beiläufig 4 Pfund Salz jährlich erforderlich also für die ungefähr 60.000 Stück Hornvieh, 50-000 Stücke Kleinvieh und 3000 Stück Pferde des Landes circa 26000 Zentner Salz. Erfahrungsgemäß und wie die Vorschreibiingen der k. k. Berg- und Salinendirektion in Hall darthun werden, bleibt aber das von Vorarlberg bezogene Viehsalzquantum weit hinter diesem Ziffer zurück. Der Grund dieses Minderverbrauches liegt darin, daß das Salz einschließlich der bedeutenden Transportkosten, welche ungefähr zwei Gulden per Zentner betragen, zu hoch zu stehen kommt, und weil insbesondere das sogenannte Viehsalz in größeren Kreisen von den Landwirthen sei es aus un­ überwindlichen Vorurtheil, sei es wegen seiner Eckelhastigkeit nur in geringen Quantitäten verbraucht wird. Unter solchen Verhältniffen leidet die Viehzucht Vorarlbergs offenbar 'Noth. Diesem Uebelstand könnte dadurch abgeholfen werden, wenn die Regierung in besonderer Be­ rücksichtigung der vorerwähnten hohen Frachtkosten eine Ermäßigung des Salzpreises von wenigstens Einen Gulden per Zentner zugestehen würde. Die Regierung dürfte um so eher auf diese in nationalökonomischer Beziehung gebothene Preis­ ermäßigung eingehsn, da hieraus ein Ausfall für das Salzgesäll kaum zu besorgen sein wird, indem die erwähnte Ermäßigung durch den Gewinn aus der voraussichtlichen Vormehrung des Salz-Consumo respee Absatzes ohne Zweifel ausgewogen werden wirdHierauf gestützt stellt das Comite folgenden Antrag Der hohe Landtag wolle aus den aufgeführten Gründen und um einem allgemeinen Wunsche des Landes zu entsprechen bei der Regierung um die oben angedeutete Salzpreisermäßigung bittlich einschreiten. Bregenz, am 29. Dezember 1865. , Carl Garrahl, Obmann. Dr. Bickel, Berichterstatter. Druck und Verlag von A. Flatz in Bregenz.