18651202_ltb00121865_Komitebericht_Bitte_Sulz_Rückersatz_Kurkosten

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:38
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1865,ltm_,lt1865
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Inhalt des Dokuments

Comite-Bericht über die Mtk der Gemeinde Sntz um Nückersatz von Cur- und Verpktegskosten kür Alois Alig aus Gbersaren, Kantons Graubündten, per 83 kl. 22 kr. ö. W. ans -em Vorarlberger Landeskond. Auf Grund der im Vertrage vom 22. März 1865 Nr. 976 enthaltenen aktenmäßigen Dar­ stellung des Sachverhaltes hat der Landes-Ausschuß mit Dekret vom selben Tage die diesfällige Bitte der Gemeinde Sulz unter Anführung der diesfalls maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen mit ihrem Begehren abgewiesen. Der Landes-Ausschuß mar damit nach der Meinung des Comites ganz im Rechte, da Alois Alig in keiner öffentlichen Kranken-Anstalt behandelt wurde. Es könnte sich hier nur darum handeln, der Gemeinde Sulz, welche ohne ihr Verschulden durch den zwischen Oestreich und Graubündten geschloffenen Vertrag in ihrem Rechte auf Ersatzanspruch gegen die Heimaths-Gemeiüde Obersaren in Graubündten offenbar gekränkt wird, aus Billigkeits-Rück­ sichten im Gnadenwege aus dem Landesfond eine Entschädigung zukommen lassen. Allein die Gemeinde Sulz hat in ihrer gegenständlichen Bitte an den Landtag nicht den Weg der Gnade betreten, sondern das Gesuch schließt mit den Worten: „Wolle nun der hohe Landtag dafür Sorge tragen, daß der Gemeinde Sulz Gerechtigkeit „widerfahre." Deshalb erhebt das Comite folgenden Antrag; „Der hohe Landtag wolle die Gemeinde Sulz mit ihrem gegenständlichen Gesuche lediglich „auf den Bescheid des Landes-Ausschußes vom 1. April 1865 Nr. 376 verweisen." Bregenz, den 2. Dezember 1865. Wilh. Rhvmberg m. p. Obmann. Alois Riedl m. p. Berichterstatter.