18651207_ltb00251865_Bericht_Gutachten_Rheinregulierung

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Letzte Änderung 03.07.2021, 06:29
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1865,lt1865,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Inhalt des Dokuments

A. M. Wohlwend Landes - Ausschuß in Vorarlberg betreffend das Gutachten des k. k. Oberbanrathes Martin Kink die Regulierung des Rheines auf österreichischen! Gebiete betreffend. DaS hohe k. k. Staats Ministerium in Wien hat unterin 18. Dezember 1863 a*2, 349/t 337 dem vorarlbergischen Landes - Ausschüße die Mittheilung gemacht, daß dem Ersuchen der Gemeinden Bre­ genz, Hard, Lauterach, Wotfurt, Schwarzach, Fußach und Dornbirn um Vornahme von Erhebungen über die Rheincorrection durch den Herrn Bt. Kink aus Gratz stattgegeben wurde und stellte cs dein Ermessen des Landes-Ausschusses anheim, ob derselbe bei diesen Erhebungen durch einen Bertreter interveniren wolle. Hr. M. Kink wurde ferner beauftragt das Resultat seiner Erhebungen und die darauf gestützten Anträ­ ge in einem Berichte im Wege der k. k. Statthalterei dem k. k. Staatömiuisterium vorzulegen. Die Vornahme dieser Erhebungen wurde von Seite des Herrn Kink auf Ende März festgesetzt. Nachdem der Landtag schon auf den 2. März einberufen war, so überließ der Landes-Ausschuß die Entscheidung, ob von Seite der Landes Vertretung diesen Verhandlungen Jemand beiwohnen solle, dem hohen Landtage und setzte denselben in seine»! Rechenschafts-Berichte hievon in Kenntniß. Der Landtag faßte hierüber, nach Antrag des Comites in der 10. Sitzung am 30. März 1864 den Beschluß: es sei ein durch den Landtag zu erwählender Vertreter dem Herrn Kink bei den in der Rheiueorrections - Angelegenheit zu pflegenden Erhebungen, beizugeben. Bei der am 7. Aprill 1864 vom h. Landtage vorgenommenen Wahl wurde ich mit diescui Geschäfte betraut. Dem mir gewordenen Auftrag geinäß habe ich sowohl den technischen Local Erhebungen des Herrn Kink, als den Verhandlungen, welche in dieser Angelegenheit mit den betreffenden Genieinden gepflogen wurden, beigewohnt und beehre ich mich über meine Wahrnehmungen hierüber nachstehenden Berichtzn erstatten. Zur bessern Beleuchtung des Gegenstandes erlaube ich mir eine kurze geschichtliche Zusammenstellung der bisher stattgefundenen Verhandlungen über die Rheincorrection, insoweit mir selbe aus den mir übergcbenen Acten bekannt wurden, voranzustellen. Schon im Jahre 1788 wurde sowohl von Seite der österreichischen Behörden, als von den am rechten Rhein Ufer gelegenen östr. Gemeinden, denen damals die Eindämmung dieses Stromes überlassen war, das Bedürfniß einer Korrektion des ganzen Rheinlaufes, von der Grenze Österreichs gegen das Fürstenthum Lichtenstein, bis zur Ausmündung des Flußes in den Bodensee, erkannt und hierüber an die k. k. östr. Re­ gierung Anträge gestellt. Auf Grund dieser Motionen wurden damals, besonders aber in den spätern Jahren 1808 und 1813 von derk.bair. Regierung Vornahmen von Local-Erhebungen angeorduet und von Technikern vorgenom­ men. Es wurde mit den Gemeinden verhandelt, von den Unter-Behörden an die hohe Regierung Berichte erstattet, ohne daß in der Sache selbst mit Ernst gehandelt wurde. Erst als im Jahr 1817 der Rhein einen so ungewöhnlich hohen Wasserstand erreichte, daß er auf beiden Seiten die Ufer überschritt, die bestan­ denen Wahren durchbrach, schreckliche Verhenmgen in den österreichischen und schweizerischen Ortschaften an­ richtete und die höchste Gefahr bestand, daß der Strom bei Sargans und Mels gänzlich austrete, den alten Rinnsal verlasse und seinen Lauf nach dem Wallenstadter See nehme, während im untern Theil Vorarlbergs die Überschwemmungen von Stunde zu Stunde größere Dimensionen annahmen und diese unheilvolle Lage dadurch sich noch verschlimmerte, weil zu gleicher Zeit der Wasserstand des Bodensees vie noch nie ge­ kannte Höhe von 12' über den gewöhnlichen Wasserstand erreichte;— erkannte man aller Orts das Bedürf­ niß einer unverschiebbaren Regulierung des Stromes. — 2 Die Regierungen Österreichs und der Schweiz, denen unverzüglich die höchst gefahrvolle Lage der Bewohner des Rheinthales berichtet wurde, ließen wieder Erhebungen pflegen, welche zu vielen und lang­ wierigen Perhandlungen führten. Trotz all diesen Erhebungen und Verhandlungen blieb die Hauptsache beim Alten, die Schutzbauten wurden so wie bisher, planlos von den Gemeinden fortgebaut und obgleich die östr. Gemeinden bei der h. Regierung um Hülfe und Unterstützung bathen, blieb die ganze Last der Wiederher­ stellung der durchbrochenen, sowie die Erstellung der neuen Schutzbauten ausschließlich den Gemeinden ausgchürdet. Bei dem im Jahre 1821 eingetretenen Hochwasser waren vorzüglich die Rheingemeinden des nntcni Vorarlbergs wegen Einbruch und Überschweinmung gefährdet. Der Fluß staute sich in den scharfen Krümmungen derart, daß er in der Biegung beim sogenannten Eselsschwanz kaum mehr im Stande war sich fortzuwälzen und deßhalb den von der Natur vorgezeichneten kürzern Lauf durch das tiefer gelegene Niederried selbst suchte. An der Spitze der scharfen wiedernatürlichen Krümmung riß das Wuhr und der Rhein ström­ te in gerader Richtung dein See zu, wodurch für die oberhalb dieser Stelle gelegenen Ortschaften die größte Gefahr der Einbrüche gehoben war. Um aber dem Stroine freieren Auslauf zu verschaffen, öffnete die Höch­ ster Wuhrconcurrenz auf circa 150 Schritt Länge den Damm und legte die ersten Paralelldämme in der Rich­ tung gegen den See an. Diese Stelle wurde mit dem Namen Auslaß bezeichnet. Im Jahre 1822 gingen diese zur Höchster Wuhrconcurrenz gehörigen Gemeinden daran, dein Rhein in dieser neuen Richtung ein re­ gelrechtes Bett zu graben. Gegen dieses Unternehmen erhob der Canton St. Gallen sogleich Einsprache, vorzüglich protestirte die Stadt Rheineck, indem sie sagte: der Rhein sei die schönste Zierde der Stadt und Umgebung, zudem lege sie großen Werth auf die Rheinschiffahrt; durch die Ausleitung des Rheins durch das Niederried werde ihr daher in doppelter Beziehung Schaden zilgefügt. Diese Beschwerden und Proteste schickte die Schwei; der östr. Regierung zu, worauf unverzüg­ lich Erhebungen gepflogen wurden, welche zur Entscheidung führten, daß, den Anforderungen der Schweizer entsprechend, der Auslaß wieder geschlossen und der Strom in sein altes Bett zurückgedrängt werden mußte. Im Verlaufe der bezüglichen Verhandlungen wurde wohl erkannt, daß mit der alleinigen Her­ stellung des alten Standes nichts förderliches gethan sei, daß es vielmehr nothwendig sei, die Quellen der Übelstände zu suchen und auf Beseitigung derselben hinzuarbeiten. Die Techniker fanden bei ihren Nachfor­ schungen, daß die bisherige Gepflogenheit bei den Wuhranlagen und Bauten vorzüglich zur Erzeugung der be­ stehenden Calamitäten beitrage. Nach der bisherigen Übung war es nämlich jeder an den Rhein anstoßenden Gemeinde frei gestellt, nach ihrem Belieben und Ermessen die Wuhrbauten anzulegen, welche sie auch, unbe­ kümmert darüber, ob ihre Bauten den andern Gemeinden oder dem ganzen Stromlauf Nutzen oder Nachtheil bringe, iu verschiedenen ungeregelten Richtungen ausführten. Zllr Beseitigung dieses Übelstandes wurde be­ antragt für die Zukunft ein gemeinsames sistem- und planmäßiges Vorgehen bei Airlagen und dem Aufbau der Schntzbauten einzuführen. In Folge dieses Beschlusses wurden von Seite des östr. Bau - Amtes weitere sach­ dienliche Erhebungen gepflogen und behufs Vereinbarung der dießfalls zu treffenden Bestimmungen am 10. Juli 1827 in Rheinegg eine Conferenz gehalten, bei welcher zwei Ingenieure aus der Schweiz und die Herrn Dilille und Negrelli von Seite Österreichs stmgirten. Die österreichischen Ingenieure traten bei dieser Conferenz mit bestimmten Vorschlägen znr Regu­ lierung und Verbesserung der Wuhrbauten hervor; nachdem aber die schweizerischen Ingenieure erklärten kein spezielles Mandat zur Abschließung eines Desinitivuins von ihrer Regierung zu besitzen so wurden die Ansich­ ten der östr. Ingenieure zur Kenntniß genommen und dem Herrn Duille der Auftrag ertheilt, die beabsich­ tigten Corrections Linien in die vorhandenen Pläne einzuzeichnen und selbe den schweizerischen Ingenieuren zur weitern Behandlung einzusenden. Diesem Auftrage entsprechend wurden die vervollständigten Pläne am 27. März 1827 der St. Gallischen Regierung eingehändiget. In Bezug der Flußreguljerung im untern Theile des Landes beantragte Herr Dullle die große Krümmung beim Eselschwan; mittelst eines Durchstiches der Landzunge vom Beginn der Krümmung in gerader Linie bis zum Ausgang des Eselschwanzes gänzlich zu beseitigen. Ans Grund dieser Verhandlungen kam zwischen der k. k. österreichischen und der St. Gallischen Regierung noch im Jahre 1827 ein Übereinkommen zu Stande, vermög welchem die Linien, nach denen von nun an ans beiden Ufern die Wuhrbauten zu errichten sind, genau vorgezeichnet und alle bezüglichen Neben­ bestimmungen vereinbart wurden. Dieser Act wird das Rheinwuhrbauprovisorinm genannt und ist gegen­ wärtig noch in voller Kraft. Im März 1829 erklärte der k. k. Hofbaurath geneigt zu sein, ans die von den schweizerischen — 3 Ingenieure beantragten Mcdisicationen des Dnillcschen Corrections Planes im allgemeinen eiuzugchen, jedoch auf dem Durchstich beim Eselschwanz nach Ansicht des Herrn Duille um so mehr bestehen zu müßen, davon Leite der Schweiz ans das Project der Ausleituug des Rheines durch das Nieberried nicht eingegangcn werden will. Im Weitern beantragte die k. k. östr. Regierung, daß die Kosten der projectirten großer» Durch­ stiche von beiden Staaten gemeinsam, jene der andern Ufervcrsicherungsbanten aber von jedem zum Laue verpflichteten allein zu tragen sein sollen. Obschon sowohl von Österreich als der Schweiz die Nothwendigkeit und Dringlichkeit, endlich einmal zu einem bestimmten Entschluß zu gelangen, vollkommen erkannt wurden, konnten sich die Regierungen auch bei diesen Verhandlungen über ein Correctionöproject nicht einen. Während diese Verhandlungen im Zuge waren, erschien am 28. October 1830 in Österreich das Wasserbau-Normale, in welchem Artikl 4 bestimmt, daß Wasserbauten für reine Ltaatszwecke ansschließend ans Kosten des Staatsärar zu vollziehen sind und dahin alle Wasserbauten gehören, lvelche auf den Zweck der Befahrung der Flüsse mit Schiffen oder Flößen, oder bei Grenzflüssen gegen das Ausland oder Ungarn, auf die Versicherung der Ufer als Staatsterritorinm gerichtet sind. Am 9. Juni 1831 bestimmte ferner ein Hofkaiizleidekret, daß die Wasserbauten am Rhein nach Maßgabe obigen Gesetzes zu behandeln seien. Im Jahre 1832 drang die Höchster Wnhrconcurrenz mit allein Eifer auf die Ausführung des Durchstiches beim Auslaß durch das Niederried in den See und machte das Anerbiethen die Haudfroh­ nen bei dem Durchstich im Niederried unentgeldlich leisten zu wollen. Am 9. November 1832 erklärten die schweizerischen Sachverständigen in dem WnhraugeuscheinProtokoll: es könne zur gänzlichen Verhinderung der Überschwemmung- - Gefahren bei Rheiueck und St. Mar­ garethen nur eine formelle Regulierung des Flusses vorgeschlagen werden, welche am zweckmäßigsten dadurch geschehe, wenn der Strom durch Aushebung eines Kanals an der Stelle, wo jetzt der Auslaß ist, auf dem kürzesten Wege in den Bodensee abgeleitet würde re. :c. und mit diesem Unternehmen sollte die Herstellung eines schiffbaren Kanals in den See verbunden werden, um der Stadt Rheineck die Schifffahrt zu sichern re. Nachdem diese Bemerkungen zur Kenntniß der östr. Regierung gelaugt waren, veranstaltete selbe lvieder eine Conserenz auf den 23. Novembr 1833, bei welcher sowohl die schweizerischen als österreichischen Techniker sich für das Auslaß - Project und die Anlage eines Schiffahrts-KanalS für Rheiueck anSsprachen. Diesem Ausspruch stimmten sämtliche anwesenden Geineindcdeputirten bei und die Höchster Wuhrconcnrrenz mit St. Margarethen wiederholten und bestättigten neuerlich ihre Zusagen vom 9. November vergangenen Jahres, denen sich auch Altenrhein anschloß. Rheineck aber legte gegen dieses Project Protest ein. Die Conserenzen in Rorschach am 9. und 11. Jänner 1833 dann am 10. November 1837 in Rheineck verschaften der Regulierung des Flusses keinen Vorschub. Auf Anregung des k. k. Guberniums zu Innsbruck wurde am 11. und 12. Mai 1838 eine nochmalige Zusammenkunft der östr. und schweiz. Techniker angeordnet. In dieser wurde vorerst wegen einer Brücke über den Rhein verhandelt. Hinsichtlich der Korrectioussrage spricht sich der schweizerische Ingcnipnr Hartmann im Protokoll dahin aus, daß die Ausleitung des Rheines beiin Auslaß deßhalb nicht in Vorhand lung kommen könne, weil, wenn die Landesgrenze schon so bedeutend verrückt werden wolle, die Ausleitung des Flusses bei Brugg Fussach inehr im Intresse der Korrektion liege als das Niedcrrieder Projeet. In Folge dieser Erklärung wurde die Verhandlung über das Duillesche Project gepflogen und dasselbe beiderseits ange­ nommen. Obgleich aber die östr. Regierung durch das k. k. Kreisamt Bregenz am 18. Aprill der Schweiz das Ultimatum zusandte, daß falls die schweizerische Regierung auf das Duillesche Project nicht cingehen wolle, von Seite Östreichs der Durchstich beim Auslaß allein verfolgt und anSgeflihrt werde, kam doch weder das eine noch das andere Project zur Ausführung. Jin Rheinwuhrbauaugenschein-Protokolle vom November 1838 wiederholt die Höchster Wuhreoncurrenz ihr im Jabre 1832 gestelltes Angebot mit dem Zlisatze: daß sie sich verpflichte den ganzen Durch­ stich durch das Niederried auf ihre alleinigen Kosten herzustellen. Laut dem Couferenz Protokoll vom 15. Spetember 1840 wurde über das Dnillische Project noch­ mals verhandelt, von den Abgeordneten die Ausführung desselben beschlossen und zu diesem Behufe ein ans 14 Artikeln bestehender Vertrags-Entwurf vereinbart. Die sorgfältig ausgearbeiteten Anträge der Couferenz wurden aber von der schweizerischen Regierung verworfen. Die nachfolgenden Conferenzen bis zum Jahre 1848 blieben alle resultatlos. Kaum waren die traurigen Folgen des am 28. Juni 1846 stattgefuudencu RheineinbrucheS bei — 4 — Vaduz halbwcgs sanirt, trat im Jahre 1848 der hoch angewachsene Strom auf der schweizerischen Seite aus. Dieß veranlaßte am 12. Oktober wieder eine Conferenz in Rheineck, zu welcher politische und techni­ sche Beamten von beiden Staaten gerufen wurden. Sämmtliche Mitglieder dieser Conimission anerkannten, daß die sicherste und schnellste Abhülfe gegen fernere Gefahren die Ausleitung des Flusses durch bas Nieder­ ried sei. Bon den Technickern, worunter sich auch Herr Hartmann befand, wurde hervorgehoben, daß die bisher ausgeführten Verarchungen auf beiden Seiten des Rheines diese Flnßrcgulierung ganz zweckmäßig vor­ bereitet haben, daß durch die stattzufindeiide Abkürzung des Rinnsales eine zweckentsprechende Geschwindigkeit res Abflusses erreicht werde uud die Baukosten gering seien, daß ferner der Durchstechung keine Hinderniße entgegenstehen, weil daö Niederried in seiner Länge von 850 Klftr. blos angeschwemmter Grund sei, weder Torf noch Felsen enthalte, endlich daß dieser Grund einen niedern Werth habe. Die österreichischen Repre scntanten gaben sodann die bindende Erklärung ab, daß dieser Bau von Seite Österreichs ohne Anstand und sogleich in Ausführung genommen werden könne. Die andern schweizerischen Abgeordneten erhoben aber folgende Bedenken: 1. biethe die Entfernung des Flusses von der Stadt Rheineck viele Schwierigkeiten 2. könnte der Ct. St. Gallen zur Ausführung dieses ProjectS nur unter der Bedingung die Hand biethen, wenn daö neue linke Ufcrgebiet bis wieder au deu Rhein au die Schweiz abgetreten werde, da die Eidgenossenschaft nie zugeben würde, daß der Rhein auf eine kürzere oder längere Strecke ganz in daö öster­ reichische Gebiet gezogen würde. Nachdem die östr. Representanten nicht bevollinächtiget waren über Gebietsabtretungen zu verhairdeln, so blieb auch diese Conferenz ohne Resultat. Seit dieser Zeit stellte nun die Schweiz in allen Eingaben an die östr. Regierung und bei allen spätern Verhandlungen das Projcct Brugg - Fussach, als daö allein nützliche, in den Vordergrund, verwarf dagegen alle andern Vorschläge, weil selbe nach ihrer Anschauung, entweder geradezu unzweckinäßig seien, oder nur als Palliativ Mittel und halbe Maßregeln angesehen werden können. Herr Hartmann berechnete int Jahre 1853 die. Kosten der Ansleitling Brngg Fußach auf 2, 100.000 Franken. Im Jahre 1855 wurde auf Anregung der schweizerischen Regierung eine neuerliche Expertise vorgenoinmen, bei welcher von Seite Österreichs der k. k. Ober Ingenieur G. Wex, von der Schweiz der Ober Ingenieur Hartmann an dem Rhein sich einsanden z sie untersuchten nochmals den Rhein-Lauf, die Verhältniße des Bodensees und der Fnßacher Bucht, verfaßten hierüber am 21. Dezember zu Bregenz ein Protokoll, in welchem jeder der beiden Technicker separat seine Ansichten und Anträge aussprachen. Hartmann beharrt auf seinem ftühern Projeet der Ausleitung des Rheines von Brugg über Fußach in die Fußach-Harder Bucht und zwar in der Richtung rechts von Fußach. Wex beantragt den Auslaus von Fußach links in die Fnßacher Bucht und berechnet die Kosten dieses Projectes auf die Summe vvn 1, 542, 500 Franken. In Folge des am 1. Juni 1856 entstandenen Brandes an der Brücke und den Mühlen bei Konstanz wurden in einem Conferenz Protocolle vom 27. und 31. August 1857 zur gänzlichen Beseitigung der vom Brande nicht erreichten Stauwerke geeignete Bestimmungen vereinbart, welche im Jahre 1858 von den be­ treffenden Regierungen genehmiget wurden. Die Entfernung dieser Stauwerke bewirkte eine Vertiefung des Sees. Die Ausleitungs Projeete des Hartmann und Wex riefen im untern Vorarlberg große Opposi­ tion hervor: so entwickelte der Bürgermeister der Stadt Bregenz, die Schiffer und Holzhändler in dem Pro­ tokolle vom 24. Ottober 1854 die bedeutenden Nachtheile, welche die Ausführung jedes dieser Projeete auf den Hafen von Bregenz, die Schiffahrt und die Holztriftung ausüben werde. In dem Protokoll vom 22. Oktober 1857 protestirten die Gemeinden Lustenau, Höchst, Gaißau, Hard, Lauterach und Rieden einstimmig gegen besagte Projeete, während sie die Ausleitung durch das Nie- kerried bevorworteten. Schon am 17. Dezember 1855 überreichten auch die Gemeinden Hohmems, Altach, Mäder, Koblach und Meiningen beim k. k. Handels Ministerium Vorstellungen gegen beide benannten Projeete des Hartmann und Wex. Einen Protest gegen jede Ausleitung des Rheines in die Fnßacher Bucht erhob ferner die k. bairische Gesandschast in Wien auf Grund der vom Handelsrathe der Stadt Lindau gemachten Vorstellungen, in welchem die Nachtheile entwickelt wurden, die dadurch dem Hafen von Lindau zugefügt werden. 5 — Es ist bekannt daß die k. k. Statthalterei in Innsbruck, die vom Ministerium um iher Ansichten in dieser Sache befragt wurde, sich gegen die Projccte des Hartmann und Wex in örtlicher, finanzieller' und politischer Beziehung aussprach, dieselben als unpracktisch und schädlich bezeichnete und darstellte, daß das Niederrieder Project allein im österreichischen Intresse liege. Nachdem das gesaminte Ministerium fiir das Niederrieder Project und, obgleich das Bau De­ partement des Handelsministeriuins stets dem Hartmannschen Projekte den Vorzug gab und alle Einwendun­ gen dagegen für grundlos und nicht stichhaltig oder mindestens von geringer thatsächlicher Bedeutung erklärte, die Projekte des Hartmann und Wex verwarfen, und die ganze Frage als abgeschlossen betrachtete; drang die Schweiz auf eine nochmalige Conferenz; Österreich ging auch dießmal auf das Ansuchen der Schweiz einund veranlaßte eine Zusammenkunft von Abgeordneten am 11. bis 13. Ottober 1858 in Folge dessen die hiezu Delegirten beider Staaten zu Innsbruck tagten. Bei diesen Verhandlungen blieben die österreichischen Abge­ ordneten beim Niederrieder und die schweizerischen Delegirten beim Hartmannschen Project stehen, überdieß verlangten letztere, daß jedenfalls die neue Richtung des Rheines künftig wieder die Landesgrenze bilden müße. Die österreichischen Abgeordneten hatten keine Vollmacht auf diese Frage einzugehen daher scheiterten auch diese Verhandlungen und die ganze Conferenz endete mit dem Antrag an die Regierungen: es möge zur endlichen Austragung dieser wichtigen und dringenden Angelegenheit nochmals eine Conferenz gehalten und die hiezu Abgeordneten mit vollständigen Vollmachten, auf Grund deren ein Abschluß sämtlicher Fragen, welche die Rheinkorrection betreffen können, zu versehen seien. Dieser Antrag brachte den fraglichen Gegenstand bei der österreichischen Regierung wieder in Fluß. Die Ministerien wechselten unter sich ihre Ansichten und die betreffenden Behörden wurden neuerlich um Meinungsäußerungen befragt. Das Baudepartement beantragte Reasumirung imd Überprüfung der bisherigen technischen Un­ tersuchungen durch drei in der Sache noch nie beteiligte Experten, ferner sollen die Administrationsfragen durch den Herrn Statthaltereirath Strele, welcher die Verhandlungen zu Innsbruck im Jahre 1858 leitete, erörtert werden. Diese bestanden im Wesentlichen in folgenden Punkten: Frage an die betheiligten Gemein­ den, in welcher Art sie sich bei der Rheinkorrection betheiligen wollen? welche Vortheile von der Correction für Gemeinden und Staat zu gewärtigen seien? wie groß die allfälligen Nachthelle für Brugg, Höchst und Fußach wären bei der Ausleitung Brugg - Fußach ? ob die Verlegung der Zolllinie nothwendig sei und welche Verfügungen hiezu erforderlich seien? in welchem Verhältniß die Staaten die Kosten zu tragen hätten, ferner habe er alle Momente darzustellen, welche für mW wider das Fußacher Project sprechen, sowie die Punkte zu den Vollmachten zu entwerfen. Das von Herrn Statthaltereirath ausgearbeitete Gutachten wurde der k. k. Statthalterei in Innsbruck zur Äußerung übergeben und von derselben vollen Jnnhatts gutgeheißen. Die be­ antragte Conferenz kam aber nicht zu Stande. Von Seite der Schweiz wurden sodann in kurzen Zwischen­ räumen wiederholt Betreibungen auf eine endliche Entscheidung des Gegenstandes beim k. k. Ministerimn eirigebracht. In der 6. Sitzung der ersten Landtagsperiode brachte der Landtags-Abgeordnete Herr Spieler im Landtage den Antrag ein: der Landtag wolle beschließen: es sei mit aller Energie dahin zu wirken, daß die Rheinkorrection unverzüglich und aus zweckmäßige Art festgestellt und in Ausführung gebracht werde. Die­ ser Anttag wurde dem Landes-Ausschuß zur Vorberathung zugewiesen. Der Landes-Ausschuß stellte in Fol­ ge dessen vorerst an das k. k. Staatsministerium die Bitte, es tooüe in der Rheincorrectionsfrage kein eiidgülttger Beschluß gefaßt werden, bevor der Vorarlbergische Landtag über diese für das Land höchst wichtige Angelegenheit sich ausgesprochen habe. Diese Bitte wurde laut Statthalterei-Erlaß vom 21. November 1861 vom hohen k. k. Staatsministerium gewährt. Im Rechenschaftsbericht vom Jahre 1863 erlediget der Landes - Ausschuß im Punkt VII diesen Gegenstand, worüber der h. Landtag in fenier 4. Sitzung am 14. Jänner 1863 folgenden Beschluß faßte: der Landtag erklärt, in Erwägung, daß von der Art und Weise der Durchführung der Rheinkorrection das Wohl und Wehe vieler Gemeinden unseres Vaterlandes abhängt, daß hierdurch die Versumpfung und Ver­ wüstung eines großen Landestheiles zu oder abgewendet werden kann, sohin diese Frage für die Landeskultur von wichtigem Einflüße ist: Die Art und Weise der Korrectton dieses Reichsgränzflusses ist deßhalb auch zugleich nach §. 18. 1. 1 der L. O. eine Laudesangelegeuheit. Am 3. November 1862 überreichte die Gemeinde Fußach ein Gesuch an den Landes - Ausschuß um Abwendung der Nachtheile, welche für Fußach aus der beantragten Rheinregulierung erwachsen würden. Im Jänner 1863 gelangte eine Druckschrift an den Landtag von den Gemeinden Hohenems, 6 - Lustenau, Koblach, Mäder, Götzis, Höchst, Gaißau, Altach, Meiningen und Altenstadt in welcher die Noth­ wendigkeit der Rheinregulierung und die Art derselben, nämlich Ausleitung des Flußes bei Brugg und rechts von Fußach in die Fußach er Bucht, sodann die Grundlosigkeit der Besorgnisse gegen dieses Projekt, der 'Nu­ tzen und die Kosten demselben behandelt wurden. Kurze Zeit hernach wurde den Landtags Mitgliedern eine Denkschrift von den Geineinden Bre­ genz, Hard, Fußach, Lauterach und Rieden zugemittelt, in welcher die Ansichten der vorbenannten Gemeinden wiederlegt und auf Durchführung des Niederrieder Durchstiches gedrungen wird. Diese Gemeinden stellten im Berein mit den Gemeinden Wolfurt, Schwarzach und Dornbirn das Ersuchen: das k. k. Staats Mini­ sterium wolle ihnen gestatten auf ihre Kosten die gegenwärtigen Flußverhältniße bei der Rhcinausmündung in den See durch Herrn M. Kink erheben zu lassen, welcheB itte wie Eingangs dieses Berichtes erwähnt, gewährt wurde. Nachdem Herr Kink seine Local Erhebungen vollendet hatte erstattet er am 17. Mai 1864 sein Gutachten, hielt am 16. Juni 1864 unter Leitung der Herren k. k. Bezirksvorständen von Bregenz, Dorn­ birn und Feldkirch in Höchst Tagfahrt mit den Representanten sämtlicher Rheingemeinden nämlich von Alten­ stadt, Meiningen, Koblach, Mäder, Götzis, Altach, Hohenems, Lustenau, Höchst, Fußach und Gaißau, dann von Bregenz, Schwarzach, Wolfurt, Lauterach, Hard, Rieden und Dornbirn im Beisein des Herrn Landes­ hauptmanns und des Gefertigten. Laut Protokoll vom gleichen Tage stimmten sämtliche Gemeinde Representanten mit Ausnahme jener von Lustenau, Höchst utid Gaißau den Ansichten und Anträgen, welche Herr Kink in seinem Gutachten entwickelte, bei; welch letztere dem Durchstich von Brugg rechts von Fußach und der Ausleitnng in die Fußachcrbucht den Vorzug gaben. Eine nochmalige Verhandlung mit diesen Gemeinden am 27. Juni erzielte kein anderes Resultat. Diese 2 Protokolle bilden den Schluß der Verhandlungeu über die Rheinkorrection. Diese 2 Aktenstücke, nämlich das Gutachten des Hern: Kink und das Höchster Protokoll voni 16. Juni 1864 umfaßen sämtliche Vorgänge, worüber dem hohen Landtag Bericht zu erstatten ist. Das Gutachten des k. k. Oberbaurathes und Landesbau Direktors von Graz Herrn M. Kink behandelt in seiner Wesenheit die Regulierung des Rheinstromes vor seinem Ausfluße in den Bodensee, wobei die Vortheile und Nachtheile der Anträge des schweizerischen Ingenieurs Hartmann uud des österreichischen Experten Meusburger untersucht und beleuchtet wurden. Behufs Begründung dieses Gutachtens und Aufllärung der Gegenstandsfrage schickt Herr Kink historische und technische Bemerkungen voraus, welche zugleich den Zweck haben verschiedene dem k. k. Ministerium erstattete Äußerungen zu berichtigen und die Angaben des Hern: Hartmann zu wiederlegen. ES wird gewiß von keiner Seite in Abrede gestellt werden, daß Herrn Kink, welcher während seiner langjährigen Amtsthätigkeit in Vorarlberg die Wuhrbauten und Kanal Anlagen am Rhein stets mit großem Eifer und anerkannter Sachkenntniß leitete, die Verhältniße des Rheines, sowie der angrenzenden Lan­ destheile genau bekannt sein müßen; daß somit die ihm gestellte Aufgabe einen ihm vollkommen bekannten Gegenstand betraf, demzufolge mit Recht angenommen werden muß, daß seine Angaben nicht auf Hypothesen oder blos theoretischen Sätzen, sondern auf richtiger Beurtheilung der faktischen Zustände basirt sind. Wenn überdieß selbst von gegnerischer Seite diesem Experten gründliche technische Kenntniße im Wasserbaufache nicht iu Abrede gestellt werden; so muß seinem Gutachten in Sache der Rheinkorrection um so mehr Gewicht beigelegt werden, als alle darin enthaltenen Angaben und Vorschläge, sowie die Wiederle­ gungen gegentheiliger Behauptungen mit Beweisen bekräftiget werden. Übergehend auf das Gutachten, behandelt Herr Kink den fraglichen Gegenstand, im ersten Absätze, in Bezug der Rheinstrecke von Brugg aufwärts. In diesem Abschnitte wird erwähnt, daß die Regulierung der Uferschutzbauten aus dieser Strecke von den betreffenden Regierungen erst im Jahre 1834 beschlossen und fixirt wurde und von dieser Zeit die Wuhranlagen regelrecht in Ausführung kainen; daß sodann tut Laufe der Jahre das österreichische Ufer in türzcrer Zeit nnd besser gegen die Einbrüche des Stromes geschützt wurden, als dieß auf der schweizerischen Seite geschah, wodurch diese Gefahren für die Schweiz um so größer würden als das Land auf dieser Stre­ cke tiefer gelegen ist, als das Rheinbett, daher schon aus diesem Grunde im Jahr 1848 der Durchstich bei Widnau, welcher int Interesse der schweizerischen Gemeinden liege, beantragt wurde. Aus der Übersichtskarte über den Rheinlauf ist ersichtlich welch eine unnatürliche Krümmung der Fluß von Kriesern bis Schinittern beschreibt, daß dieser ungeregelte Lauf auf die Fortführung des Geschiebes und auf die Entwäßerung der angrenzenden Felder nachtheilig einwirken muß ist einleuchtend; wenn außerdem in Rechnung gezogen wird, daß der Streut beim Hochwasser durch seinen unnatiirlich erzwungenen Laus mit aller Kraft auf das Hohenemser Ufer geworfen und die Gefahr der Einbrüche permanent erhalten wird, so ist es erklärbar, daß den zunächst betheiligten Gemeinden Mäder, Altach, Götzis und Hohenems den größten' Werth auf den sogenannten Widnaner Durchstich setzen, daß sie bei jeder Gelegenheit dieses Postulat stellen, jedem Regulierungs Project, welches diesen Durchstich ignorirt, ihre Zustimmung verweigern. Obgleich die Herren Jngertieure keinen besondern Werth auf diesen Durchstich zn legen scheinen, da sie denselben immer nur so nebenher behandeln, habe ich doch die Überzeugung, daß derselbe für die schwei­ zerischen und österreichischen Gemeinden des obern Rheinthales, sowohl in Bezug der Verminderung der Ein­ bruchsgefahren, der Ableitung des Geschiebes als der Entwäßerung ihrer Felder nur wohlthätig einwirken wird Im II. Absatz behandelt das Gutachten die Verhältniße der Rheinstromstrecke von Brugg abwärts bis zu sei­ nem Auslauf in den See mit besonderer Beachtung des Niederrieder Projeetes. Herr Kink erwähnt, daß im Jahr 1840 Herr Hartmann und er sich für das Riederrieder Pro­ jett, aus technischen und finanziellen Gründen ausgesprochen haben, daß die Ausführung dieses Projectes nur in Folge des Protestes der Stadt Rheineck unterblieb; stellt dann die verschiedenen Kostenberechnungen auf eine richtige Ziffer, untersucht die Wirkungen der Ansleitungen beim Niederried und bei Fußach und kommt zum Resultate, daß vom rein technischen und finanziellen Standpunkt ans die Vor- und Nachtheile dieser "2 Projette in folgenden 3 Punkten bestehen: 1. Das Gefälle beim Auslauf durch das Niederried beträgt 5' 8", jenes bei Fnßach 9' 9" daher in dieser Beziehung das Fnßacher Project mehr Vottheil biethet als das Niederrieder. 2. Die Baukosten des Fnßacher Durchstiches belaufen sich auf 1.400, 000 Franken, jene des Nieder­ riedes sammt den beantragten andern Kdiimmungs - Abschnitten auf 890, 000 Fr. daher das Niederrieder Projett gegenüber dem Fnßacher den Vortheil einer Kostenersparung von 500, 000 Fr. biethet. 3. Die Eröffnung des Niederrieder Durchstiches, sowie die Ansleitung des Flußes haben bei den gegenwättigen günstigen Ufer, Flußbett und Terrains Verhältnißen keine Hinderniße, während dem Fnßacher Durchstich in beiden Beziehungen Schwierigkeiten verschiedener Att entgegenstehen. Der III. Abschnitt des Gutachtens behandelt die Frage der Ableitung des Rheines. des Binnenwassers dieß und jenseits Es wird nachgewiesen, daß entgegen der Anschauung des Ministerial Bau Departements, die schweizerischen Rheingemeinden, auch bei der Rheinansleitnng durch das 9iiebertieb, ihr Binnenwasser unab­ hängig vom Rhein in den See abführen können, daß ihnen auch in diesem Falle das gegenwättige Rhein­ bett theilweise als Abzugskanal dienen kann, daß die Ableitung des Rheines über Brugg Fußach in so ferne größern Vortheil für die Schweiz gewähren würde, als sie den alten Rinnsal auf einer tätigern Strecke be nützen könne, als bei Ausleitung des Rheins durch das Niederried. Nachdem Herr Kink die Angriffe, welche gegen die auf österreichischem Gebiete angelegten und ausgeführten Entwässerungs Kanäle geführt wurden, wiederlegt und nachweist, daß selbe den beabsichtigten Zwecken damals entsprochen haben bemerkt er auch, daß in Folge der gesteigerten gerechten Ansprüchen Ver­ besserungen und Neuanlagen erforderlich wurden, wozu bezügliche Auttäge am Schlüsse des Gutachtens ge­ stellt werden. Mit vollem Rechte stellen die schweizerischen Gemeinden die Anforderung an die Korrectton, daß ihnen die Möglichkeit geboten werde ihr versumpftes Terrain entwässern und ihr Binneuwasser direkt in den See ableiten zu können, mit gleichem Rechte treten aber auch die österreichischen Gemeinden solchen Rheinkorrettions Projecten entgegen, die den Austeilungen der Gebirgsflüsse in ihrem Gebiete nachtheilig sind, die bestehenden Ableitungen der Binnenwässer stören und neue zweckdienliche Anlagen zur Eutwäffernng unmöglich machen. In wieweit die Ansleitung des Rheines durch das Niederried diesen Anforderungen entspricht, ist aus den bisherigen Ausführungen zu entnehmen; die Folgen, welche in dieser Beziehung der Fnßacher Durch­ stich mit sich führt, werden im Absatz VII des Gutachtens dargestellt. Der Absatz IV bespricht die Verhältniße der sich auf österreichischem Gebiete in den Rhein ergießenden Nebenflüsse. Herr Kink schildert die Wirkungen der Jllregulierung auf das Rheinbett, sowie die Verhältnisie — 8 — des Rheines im Canton Graubündten und Fürstenthum Liechtenstein und zeigt wie nothwendig es ist die be­ deutenden Schotterablagerungen in die Jll durch geeignete Vorkehrungen in Wäldern des obern Vorarlbergs Ai steuern und dadurch diesen ÜbelstandZn seinem Ursprung zu heben, bezüglich der Rheinverhältniße in Grau­ bündten wird nachgewiesen, daß die riesigen Schutzbauten an den dortigen Wässern, sowie die Regulierung des Rheines in nächster Zeit nicht jene unheilbringenden Wirkungen aus unsere Gegend erzeugen können, wel­ che Manche fürchten zu müßen glauben; daß aber die Unvollständigkeit der Wuhrbauten in Liechtenstein für unsere Gegenv große Nachtheile nach sich ziehen könne, weßhalb Herr Kink, in der Überzeugung, daß dielichtensteinischen Rheingemeinden die Mittel zur Sicherung ihrer Ufer nicht besitzen, ganz richtig bemerkt, daß es im Interesse Österreichs liege, diesen armen Gemeiudeu hülfreich an die Hand zu gehen. Nachdem ich mich von der Richtigkeit der dargestellten Verhältniße durch eigene Anschauung über­ zeugt habe, lege ich ein großes Gewicht auf die Uferversicherungen im Fürstenthum Liechtenstein, deren Ausbau um so dringender lvird, als die Schweiz mit ihren Verarchungen rasch fortschreitet, den Schein ein engt und dadurch die Gefahr der Einbrüche auf liechtensteinischem Gebiete außerordentlich vermehrt, welche im obern Theil Vorarlbergs arge Verwüstnngen erzeugen müßten. Der Antrag Kinks, die liechtensteinischen Gemeinden zu unterstützen, liegt daher ebenso im Interesse Österreichs als der liechtensteinischen Rheingemeinden. Die Untersuchungen der Veränderungen des Rheinlaufes und der Uferverhältniße längs des öster­ reichischen Ufers führten zur Überzeugung, daß, wie das Gutachten im Punkt V nachweist, die nach Plan und Übereinkommen ausgeführten Wuhr nnd Dammbauten dem vorgesteckten Zwecke entsprochen, daß das Flußbett an den verbauten Stellen sich vertieft hat, daß vorzüglich die Srecke von Brugg abwärts für die Ausleitung des Rheines durch das Riedeiried gegenwärtig günstiger gestaltet ist als vor 15 Jahren. Einbruchs - Gefahren würden für das österreichische Gebiet nur daun wieder entstehen, wenn die Wnhrbanten am österreichischen Ufer mit jenen am schweizerischen Ufer nicht gleichen Schritt halten würden Im VI Abschnitte macht Herr Kink auf jene Schwierigkeiten aufmerksam, die einer Einleitung des Stromes in den projectirten Durchstich eiitgegenstehen. Darunter zählt er die Beseitigung des Brügger Wuhrkopses des Faschinenbaues und des Binnendammes, sowie das Durchbrechen der Reichsstraße. Diese Schwierigkeiten dürfen schon aus dem Grunde nicht unberücksichtiget bleiben, weil selbe von einem im Wasserbaufache alt bewährten Pracktiker erwähnt werden und die möglichen üblen Folgen ausschließ­ lich das österreichische Gebiet treffen. Der letzte Abschnitt des Gutachtens enthält die Ergebnisse der Untersuchung der Beschaffenheit und der Ver­ hältniße der Fußach-Harder Seebucht. Zu diesem Ende ließ Herr Kink von unbetheiligten Sachverständigen Pläne aufnehmen und ge­ naue Vermessungen vornehmen, auf Grund dieser Erhebungen erörtert und beantwortet Herr Kink die wichti­ gen Fragen: a. ob diese Bucht geeignet ist den Rhein aufzunehmen und b. welche Folgen die Einleitung des Rheines in dieselbe nach sich ziehe? Nach Ansicht des Herrn Ingenieur Hartmann sowohl, als der Ministerial Commission wird der Rhein, wenn er in die Fußacher Bucht einfließt, sein schwereres Geschiebe in derselben ablagern, das leichtere dagegen in den See treiben; wenn nun folgert das Gutachten die schädlichen Wirkungen der Nordweststürme schon bei dem gegenwärtigen Auslauf des Rheines in den See an der Rvhrspitze, dem Fußacher Seedamm, und in der Bregenzer und Lindauer Gegend erkennbar sind; so werden sich dieselben, durch Verlegung des Rheinausflußes in die Nähe, für die obern Seegegenden vermehren. Ist der Rhein in den See gelangt, so läßt er sich die Bahn nicht mehr vorschreiben, er wird dem Getriebe der Wellen folgen und das Geschiebe wird von denselben in diese obern Gegenden getrieben. In Bezug des Fassungsraumes der Fußach-Harder Bucht weist Herr Kink nach, daß derselbe nicht, wie Ingenieur Wex angibt, 18 Millionen Kubik Klafter enthält, welcher zur Geschiebsablagerung für mehrere Jahrhunderte genüge, sondern nach den neuesten verläßlichen Messungen kaum 4 Millionen Klafter messe, welchen Raum das Geschiebe der Bregenzer Aach allein binnen 80 bis 90 Jahren ausfüllen werde. Es wird ferner nachgewiesen, daß die großen Tiefen des Sees nicht von der Fußacher Bucht sondern zwischen dem Niederried und Friedrichshafen bestehen. Aus diesen Daten folgert Herr Kink daß sich diese Bucht zur Aufnahme des Rheines nicht eigne. Sollte aber deßenungeachtet auf diesem Durchstich bestanden werden wol­ len und die Schweiz ans Durchführung deßelben, trotz der allgemeinen Unzukömmlichkeiten und Nachtheilen 9 — und ungeachtet der großen Kosten beharren, so wäre es Pflicht der österreichischen Regierung dieser Anforrerung entgegen zu treten, da Östcreich für alle Zukunft eine Last auf sich nehmen würde, deren bleibend schäv- liche Folgen nicht zu ermessen sind. Es wird nachgewiesen, daß sich das Flußbett, wenn es sich in der ersten Zeit vertiefen wird, späterhin wieder erhöhen müsse, wodurch außer diesem allgemeinen Übel, schon in der nächsten Zukunft für die österreichischen Gemeinden besondere örtliche Nachtheile erzeugt werden. Der Abfluß jener Betriebswässer, welche von den zahlreichen industriellen Unternehmungen in Hard und Lauterach benützt werden, würde gehemmt und die Etablissements in ihrem Betriebe gestört ja wahr­ scheinlich zum gänzlichen Stillstand gezwungen. Die weite Thalesebene von Hard bis Wolfurth, welche durch zweckentsprechende Vorkehrungen entwässert und der Kultur zugeführt wurde, hätte das traurige Loos der Verstunpfung vor Augen. Der natürliche Äblagerungsplatz für Dornbirner Aach wird verschlossen, die Ableitung des Lusteuau- er Binnenwassers wird gehemmt. Hiezu gesellen sich noch die Schwierigkeiten, welche eine Regulierung und Veränderung des Ausflußes der Bregenzer'Aach erzeugen. Alle diese Ansichten des Herrn Kink stehen nicht vereinzelt, sie werden in den beiliegenden Vor­ stellungen der Gemeinden Hard und Fußach vollkommen bestätiget. Aus allen diesen Gründen spricht sich Herr Kink entschieden gegen das Projekt Brugg Fußach aus und stellt sich die Frage, ob es kein anderes Mittel gebe um den Anforderungen der Schweiz mit> von Österreich gerecht zu werden? Nach genauer Prüfung aller bezüglichen Verhältniße findet Herr Kink in der Ausführung des Niederrieder Durchstiches die Erfüllung dieser Ansprüche, vervollkommnet aber dieses Projekt durch Vorschlag weiterer 3 Durchstiche, nämlich unterhalb Mondstein, bei Rheindorf und zwischen Widnau und Diepollsau und spricht schließlich seine Ansichten dahin aus, daß behufs Erleichterung eines Ausgleiches zwischen den betheiligten Regierungen folgende Bestimmungen getroffen werden: 1. Der Niederrieder Durchstich soll auf alleinige Kosten Österreichs, 2. die übrigen Regulierungsarbeiten sollen auf gemeinsame Kosten und unter einheitlicher Leitung erstellt werden. 3. Die zur Ableitung des schweizerischen Binnenwassers erforderlichen Bauten bei Mondstein und die Durchbrechung des St. Margarether Hochlandes sei in erster Linie zur Ausführung zu bringen. Zur gründlichen Verbesserung der mißlichen Lage empfiehlt Herr Kink wie alle andern Techniker, Vorsorge gegen Entholzurrg der Wälder und möglichste Bepflanzung abgetriebener Stellen, sowie Sicherung der Wildbäche gegen große Ablagerung des Geschiebes und Zuführung desselben in den Rhein. Sollte jedoch dieser Ausgleich nicht zu Stande kommen, so will Herr Kink einen beiderseiti­ gen Ausweg darin finden, daß die (Ädzunge am Eselsschwanz durchschnitten, von dort das Rheinbett geregelt eingeschränkt und die Ausleitung des Rheines in die Ständer Bucht verlegt, überdieß eine derartige Auslei tung durch das Niederried geöffnet werde, daß dadurch bei Hochwasser ein Abfluß erzielt würde. Bezüglich der dießfälligen Kosten will Herr Kink dieselben bei allen Bauten aus gemeinsame, nur bei demNiederrieder Kanal aber auf alleinige Rechnung Österreichs übertragen. Mit diesem schließt das Gutachten. Die nachfolgenden Entwässerungs Vorschläge für verschiede­ ne Gemeinden, sind interne Angelegenheiten der betreffenden Gemeinden. Die im Gutachten geschilderten Folgen der Ausführung des Brugg Fußacher Projektes harmo­ nieren, wie schon oben erwähnt, mit den Vorstellungen der dabei betheiligten Gemeinden. Von beiden Seiten werden sie unheilvoll und verderbenbringend geschildert, die Gemeinden ersehen darin ihre Verarmung, ja den gänzlichen Ruin. Ich darf wohl voraussetzen, daß Niemand den Bewohnern dieser Gemeinden Sach und Lokal­ Kenntniß bezüglich des fraglichen Gegenstandes in Abrede stellen wird, wenn man zudem berücksichtiget, daß gerade diese Gemeinden die Nützlichkeit und Nothwendigkeit einer Korrektion des Rheines vollkommen anerken­ nen, wenn man die Überzeugung hat, daß seit dem ersten Auftauchen der Idee des Brugg Fußacher Projek­ tes die Ansichten dieser Gemeinden hierüber sich nie änderten und sie wiederholt immer und immer die glei­ chen Befürchtungen aussprechen und trotz aller vermeintlichen Belehrungen von Seite der Vertheidiger dieses Projektes demselben nie annäherungsweise zuzustimmen sich bewogen fanden, im Gegentheil ihre Furcht von Schaden und Nachtheil stets wächst, so würde, nach meiner Ansicht die Landesvertretung ihre Pflicht verken­ nen, wenn sie solche Nothschreie ignoriren würde. Diese Gemeinden kämpfen buchstäblich um ihre Existenz, die Abwendung dieser Gefahr ist möglich, .10 die Mittel hiezu siud vvrgezeichnet und sind derart, daß damit keiner andern Gemeinde Nachtheil verursacht sondern allen Gemeinde, ! beider Ufer - Gegenden und somit auch dem Ganzen Vortheile zugeflchrt werden. Alles Vorangeführte zusammenfassend stellen sich folgende Resultate heraus: Die Nothwendigkeit einer Regulierung des Rheines wird schon seit dem vorigen Jahrhundert er kaunt; Vieles ist in dieser Beziehung schon geleistet, die Vollendung derselben wird ein immer dringenderes Bedürfniß: hiezu ist erforderlich: möglichste Beseitigung der scharfen Krümmungen des Rinnsales von Brugg aufwärts und Abkürzung des Rinnsales von Brugg abwärts und zweckmäßige Ausleitung des Stromes in den See. Über alle diese Punkte besteht keine Meinungsverschiedenheit, disferirende Anschauungen machen sich nur über die Art und Weise der Ausführung der letzten 2 Punkte geltend, indem mehrere Techniker die Aus­ leitung des Flußes von Brugg über Fußach in die dortige Bucht für die zweckmäßigste halten, während an­ dere dem Nicderrieder Project den Vorzug geben. Die wesentlichen Vortheile welche zu Gunsten des Brugg Fnßacher Projectes geltend gemacht werden, bestehen a. in b. in c. in Rinnsales von einer Gefällsgewinnung von 9' 9" und verhältnißmäßiger Senkung des Flußbettes, einer um 680° größeren Abkürzung des Rinnsales als beim Niederrieder Auslaß, der Möglichkeit der Ableitung des schweizerischen Binnenwassers mit Benützung des Brugg an. • alten Die Vortheile des Niederieder Projectes bestehen: a. in einem Gefälls Gewinn von 5' 8" und verhältnißmäßiger Vertiefung des Flußbettes, b. in der Abkürzung des Rinnsales, c. in der Möglichkeit der Ableitung des schweizerischen Binnenwassers in den See mit Benützung deö alten Flußbettes vom Ausgang der Krümmung beim Eselschwanze an; d. in einer Kostenersparung, gegenüber den Auslagen für das Brugg Fußacher Project von 500, 000 Fr. Nachtheile, welche durch die Äusleitung des Rheines bei Brugg über Fußach in die Bucht sowohl dem Staate als den betreffenden Gemeinden bevorstehen: a. größere Kosten für diese Ausleitung gegenüber jener, welche bei der Ausleitung durch das Nicderried erforderlich werden, im Betrage von 500, 000 Fr. b. Verstopfung der Ausflüße der Binnenwässer und Hemmung des Abflusses der Dornbirner Agch, dadurch erzeugte Beschädigung der an diesen Mässen! bestehenden industriellen Unternehmungen, Versumpfung der großen Thalebene und wahrscheinlicher gänzlicher Ruin mehrerer Gemeinden c. Abtrennung der Gemeinden Fußach, Höchst, Brugg und Gaißau vom österreichischen Territori­ um durch Verrückung der natürlichen Grenze. d. Versandung des Hafens in Bregenz. e. Endlich der schwerwiegende Umstand, daß alle üblen Folgen, welche durch die AusMrtzjtg die­ ses Projectes im österreichischen Gcbiete entstehen alle Nachtheile welche dem Staate und dem Lande zugefügt werden, auf keine Art und nie und nimmer beseitiget werden können, da eine Zurückverlegung der Auslest leitung des Rheines in die untere Gegend von der Schweiz gewiß nie inehr zugestanden werden wirs. Dagegen bestehen die Nachtheile, welche das Nieverrieder Project betreffen theile, diese bestehen: nur im Entgange einiger Vor­ a. in einem, gegenüber dem Fußacher Projecte kleineren Gefällsgewinn von 4' 1" b. in einem längeren Rinnsal als bei obigem Durchstich e. in jenen Mehrkosten für die Ableitung des schweizerischen Biimenwassers, welche die Anlegung des Kanals von Brugg bis zum Beginn der Krümmnng des Eselschwanzes erforderlich sind. Außer den besprochenen 2 Korrections Projecten besteht noch ein drittes, von welchem Herr Hink In seinem Gutachten Erwähnung macht und vas in dem Übersichtsplan unter der Benennung: allfällige RheinÄusleilung^ eingezeichnet ist. Diese Ausleitung beginnt bei der schaden Biegung bei Brugg und führt r>en Rhein in gerader Linie beim Lochsee in den Bodensee unterhalb der Rohrspitze. Obgleich dieses Project r>em Hauptgrundsatze: daß der Rhein unter der Rohrspitze unmittelbar in den Bodensee, unter keiner ®yriuiuuto dagegen knrcv die Fnßacher Bucht in denselben anGileiten sei, entspricht, wird dieses Project dennoch Vl?1I — 11 — Herrn Kink als unpracktisch geschildert, daher verworfen; ebenso wird eS von andern Technikern entweder zu wenig oder gar nicht berücksichtiget. Daher kommt es, daß eine genaue technische Untersuchung dieses Projectes nie vorgenommen wurde. Nachdem diese Ausleitung wie vor erwähnt, dem Hauptgrundsatze nicht ent­ gegen ist und zugleich den Schweizern die Gelegenheit biethet zur Ableitung ihres Binnenwassers den altm Rheinrinnsal schon von Brugg angefangen benützen zu können, worauf sie den größten Werth legen, so dürfte, falls die Ausführung des allen gerechten Anforderungen entsprechenden Niederrieder Projektes auf nicht zu überwindende Hindernde stoßen sollte, noch vor der endgültigen Entscheidung dieser für den österreichischen Staat und das Land Vorarlberg höchst wichtigen Angelegenheit, dieses Projett einer genauen Untersuchung zu unterziehen sein. Mit dieser Andeutung beabsichtige ich durchaus nicht die zu Gunsten des Niederrieder Projettes sprechenden Angaben abzuschwächen, im Gegentheile habe ich die vollste Überzeugung, daß der Niederrieder Durchstich sowohl für Österreich als die Schweiz nur Vortheile biethet, während das Project Brugg Fußach vom rein hydrotechnischen Standpunkte aus in der ersten Zeit zwar größere Wirkungen erzeugen wird, dage­ gen in volkwitthschaftlicher Beziehung für die österreichischen Gemeinden unsägliches Elend und unersetzliche Nachtheile im Gefolge haben wird. In der gewissenhaften Abwägung der Vortheile und Nachtheile, welche den vorgeführten Projek­ ten ankleben wird der hohe Landtag den Anhaltspunkt zur Bevorwottung jenes Projettes finden, welches den Interessen des Landes Vorarlberg entspricht. Schließlich sehe ich mich noch verpflichtet jener Commission zu erwähnen, welche das k. k. Staats Ministerium auf Anlangen der schweizerischen Regienmg im Juni dieß Jahres zu dem Zwecke an den Rhein sandte, nochmals Erhebungen zu pflegen, die noch bestehendm Anstände zu begleichen und zu diesenl Behufe eine Überprüfung der vorliegenden Projette vorzunchmen. Dieß ligt zwar außer dem mir vom hohen Landtage ertheilten Auftrage, nachdem aber dieser Act mit den früheren Verhandlungen im engsten Zusammenhänge steht, so drängt es mich die hohe Landesvettretung vorzüglich aus dem Grunde auf diese Vorgänge aufmerksam zu machen, weil diese Experten der k. k. österreichischen Regierung gerade jenes Project zur Annahme empfehlen, welches in dem Gutachten des Herrn Kink als das den österreichischen Interessen cntgegenstehende, den im untern Theile Vorarlbergs liegen­ den Gemeinden Schaden und Verderben bringende bezeichnet wird. Auffallend ist vor allem Andern die Wahl der Personen zu dieser Expettise, denn während ord­ nungsgemäß zur Überprüfung ausgearbeiteter Pläne unbefangene Sachverständige zugezogen werden, bestimmte das k. k. Staats Ministerium zu diesem Geschäfte einen subalternen Beamten aus dem Baudepartement, des­ sen Vorstand bekanntermaßen der eifrigste Verfechter des Brugg Fußacher Projektes ist, der zweite österrei­ chische Delegitte ist jener Ingenieur, welcher das, nach Ansicht des Herrn Kink, noch verderblichere Brugg Fußacher Projett ausarbeitete. Von Seite der Schweiz wurde Ingenieur Hartmann den andern zwei Exper­ ten als 'Adlatus beigegeben. Von Unbefangenheit dieser Cominission kann daher keine Rede sein. Über das Ergebniß dieser Commissions Arbeiten ligt das Conferenz Protokoll vom Juni und Juli 1865 vor nebst den Bemerkungen der österreichischen Experten vom 5. August d. I. Der Inhalt die­ ser Protokolle hinterläßt jedem Leser derselben den Eindruck der Vermuthimg, daß diese Commission die Auf­ gabe hatte, dem von den betreffenden Regierungen bereits gefaßten Beschlusse im Lande Eingang zu verschaf­ fen und mit aller Beredsamkeit den Bedenken und Einwendungen gegen das bevorzugte Project entgegen zu treten. * Wenn mehrere Gemeindevertreter von den im oberen Theile Vorarlbergs gelegenen Ortschaften bei der dießfälligen Verhandlung den Anträgen dieser Commission zustimmten, während dieselben früher für die Ansichten des Kink sich aussprachen, worin eine auffallende Inkonsequenz gefunden werden kann, so ligt die Erklärung dieser Umwandlung der Ansichten darin, daß diesen Gemeinden für den Fall der Zustimmung zu dem beantragten Durchstich, der Widnauer Durchstich in Aussicht gestellt wird, auf welchen diese Gemeinden den größern Werth legen. Endlich werden Angaben des Kink, welche auf Ziffer» basirt sind wohl wiedersprochen aber durch keine Gegenbeweise entkräftet. - 12 Indem diesen Bericht dem hohen Landtage übergebe, erlaube mir noch die Bitte beizufügen: der hohe Landtag wolle diese Landesangelegenheit mit jener Aufmerksamkeit behandeln, welche die große Bedeutung und besondere Wichtigkeit des Gegenstandes fordern und nach genauer eingehender Prüfung aller bezüglichen Momente Sr. Majestät solche Beschlüsse unterbreiten, die denZ wahren Interessen des Landes und des Staates förderlich sind. Bregenz am ’S. Dezember 1865. /. M. Wohlwcnd. Bregenz 1866, Druck von I. N. Teutsch'S Druckerei.