18651114_ltb00011865_Rechenschaftsbericht_Landtag

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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:53
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1865,lt1865,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Rechenschaftsbericht des Vünu'loergei' Iand^-AusfLuM für den vierten ordentlicken landtag, Hoher Landtag! Mit Hiudeutung aus die Anordnung des §. 26. L. O. erstattet hiemit der gefertigte Landesaus­ schuß über die ihm zugewiesenen Verrichtungen nachstehende Rechenschaft. Der hierauf bezugnehmenden Darlegung glaubt derselbe die erfreuliche Anzeige, daß Seine k. k. apostolische Majestät die unterthänigste Dankadresse der Landesvertretung für das allergnädigst bewil­ ligte Landes-Wappen zur Allerhöchsten Kenntniß zu nehmen geruhten, vorausschicken zu sollen. Uebergehend auf die Gegenstände der eigentlichen Rechenschaftsablegung werden dieselben wie folgt, vorgeführt: I. Ausschreibung und Erfolg der in der 3. Lantagssitzung gefaßten Beschlüsse, und zwar; a. Der der Allerhöchsten Sanktion unterliegenden. sie wurde ertheilt 1. dem Schuldentilgungsplane der Gemeinde Hard zur Deckung der Kirchenbau-Auslagen; 2. dem Gesuche der Gemeinde Götzis um nachträgliche Bewilligung der für 1864 benöthigten Gemeindezuschläge; 3. der Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für Vorarlberg; 4. der Landesvertheidigungs-Ordnung für Vorarlberg; 5. der Schießstands-Ordnung für Vorarlberg; 6. dem Landesvoranschlage für das Jahr 1865. b. Der nach §. 18 und 19 der Landes-Ordnung bei den k. k. Behörden begutachteteten Anträge: 1. die begutachtete Anweisung von 150 ft. aus dem Vorarlberger Landesculturfonde zu Gunsten des landwirthschaftlichen Vereines: 2. der Antrag aus Lossagung von der künftigen Theilnahme an der Irrenanstalt in Hall und um Zuweisung des Vorarlberger Antheils an den Sammelbeträgen zur Errichtung eines Landes-Jrrenversorgungshauses in Hall; • 3. der Antrag auf Enthebung des Landesfondes von der Verpflichtung die in Fällen des streitigen Rechtsverhältnisses bei Servituten - Ablösungen und Regulirungen ergehenden Kosten, zu tragen; 4. die Bestimmung über Verleihung der Jmpfpreise, jedoch mit Kundgebung des Wunsches a 11 — um Abänderung der dreijährigen Vertheilungsperiode. — Abgelehnt wurden. 5. das Ansuchen die Radfelgenbreite nach der Bespannung zu bestimmen; 6. der Antrag die Gemeinden Riefensberg, Krumbach, Ober- und Unterlangenegg aus dem kk. Aerar behufs eines Straßenbaues durch den vordern Bregenzerwald zu subventioniren; 7. der Antrag dem nächsten Landtage eine Gesetzesvorlage einzubringen, in Betreff der Ein­ flußnahme der Gemeinden auf die Verwendung des Kirchenvermögens. Dieser Erlaß wird dem hohen Landtage abgesondert in Vorlage gebracht werden. Einer Erwiederung sehen noch entgegen: 8. die Vorstellung um Hintanhaltung der von unbefugten Hausierern getriebenen Unsüge; 9. das Ansuchen um Erlassung eines neuen Heeresergänzungsgesetzes nach den Grundzüge» der Amts-Instruktion vom Jahre 1828 für Tirol und Voralberg; die hiemit in Verbindung gebrachte Vorstellung um Bewilligung des Lostausches wurde in so ferne berücksichtiget, als derselbe und die Stellung von Ersatzmännern den freiwilligen Militärpflich­ tigen Landesverthertigern zugestanden worden ist; 10. die Anträge in Betreff der politischen Eheconsense; C. der nach Innen auszuführenden Beschlüsse; Alle in dieser Richtung erfloffenen Beschlüsse wurden in Ausführung gebracht; uw jedoch der Aufzählung im einzelnen auszuweichen, die zu weit gehen würde, erachtet es der Landesausschuß für genügend sich ans das eigens nach der Rheihenfolge der Beschlüsse angefertigte Verzeichniß zu be­ ziehen und stellt dasselbe unter Beischluß der betreffenden Geschäftsstücke zur Einsicht und Verfügung. 11. Landesfond. a. Tiro lisch-Vorarlberg'sche Landesfonds-Massa aus October 1861. der Periode von dem 1. Mit Beschluß des hohen Landtags in der 10. Sitzung vom 31. März 1864 wurde die Schuld des Landes an die gemeinschaftliche Fondmaße mit Ende des Verwaltnngsjahrs 1863 in der restlichen Summe von .... ................................................................................................ 21, 518 fl. 10 fr. ö. W. als richtig anerkannt. Rachden vom tiroler Landesausschusse gelieferten buchhalterischen Nachweisungen wurde diese Massa in der Zeit vom 1. Novbr. 1863 bis Ende April 1865 mit einem weitern Pasivum von 1660 fl. 77 fr. belastet, von denen auf Vorarlberg entfallen 209 fl. 51 fr. Es Es am am am erhöht sich sohin die restliche Schuld des Landes bis Ende April dJ. auf 21, 727 fl. 61 fr. wurden dagegen vom Lande auf Abschlag dieser Schuld bezahlt: 2. April 1864 3000 fl. 2. September 1864 3000 fl. 8. April 1865 3000 fl. 9000 fl. — fr. und es vorbleiben mit Ende April 1865 •....................... 12, 727 fl. 61 fr. öW. Auf Grund der erhaltenen Ermächtigung wurde dem tiroler Landesausschuß das bindende Erklä­ ren gegeben, an dieser Schuld jährlich zwei Raten ersten Apirl und ersten September je zu 3000 fl. abzuführen; dagegen glaubte der Landesausschuß die Anerkennung der vorbemerkten mit Ende April 1865 sich ergebenden Landesschuld der Beschlußfassung des hohen Landtags vorbehalten zu sollen und stellt hiemit das Ansuchen den diesbezüglichen Ausspruch veranlassen zu wollen. Die mit ersten September dJ. verfallene Rate von 3000 fl. hat der Landesausschuß ebenfalls schon entrichtet; die Anrechnung dieser Abschlagszahlung kann jedoch selbstverständlich erst Gegenstand — in­ des nächstfolgenden buchhalterischen Rechnungsabschlusses sein, hier geschieht ihrer nur zur vorläufigen Kenntnißnahme Erwähnung. Die bisher zur Abtragung der berührten Schuldverwendeten Beträge stossen in Folge strengster Ersparung aus den im Landesvoranschlage bewilligten Mitteln zu. Auch seit dem Rechnungsabschlüße vomAprillJ. mußten noch Forderungen an Spitalsverpflegskosten der frühern Epoche auf den gemeinsamen Landesfond übernommen werden. — Zwei derselben fand sich der Landesausschuß ungeachtet der bestimmt ausgesprochenen Ansicht der k. k. Behörden nicht in der Lage auf den Fond zu übernehmen, nemlich die Verpflegskosten für den zu Mailand unterge­ brachten Irren Michael Gilberti vom 1. November 1855 bis 31. Dezember 1860 im Betrage von 95 i st. 55 fr. öW. und die für die Unterbringung der Irre Carolina Wieser im Spitale zu Bozen vom 17. Juni 1856 bis 1. September 1859 mit 619 st. 82 fr. öW. Beide diese Verhandlungsstücke wolle ein hoher Landtag in Berathung ziehen und darüber dem Landesausschuß zum weitern Beneh­ men den Ausspruch ertheilen. B. Vorarlberger Landesfond für 186«. Mit möglichster Schonung wurden die angewiesenen Fonds zur Deckung der im Voranschläge vorgesehenen Auslagen verwendet, es wird hierüber durch die Beilage 1 die spezielle Nachweisung ge­ liefert und der Beschlußfassung des hohen Landtages in diesem Verwaltungszweige entgegen gesehen. 111. Grundentlastttngsfond für Vorarlberg. Wie besannt wird dieser Fond vom tiroler Landesausschuste gemeinsam mit deni tiroler Grund­ entlastungsfond verwaltet und verrechnet. Der Voranschlag für 1865 gelangte erst nach Schluß des Landtags an den Landesausschuß, welcher in Anbetracht des Umstandes, daß nur die frühern Ansätze und Zuschläge darin ausgenommen waren, denselben unter Anhoffung der Genehmigung des hohen Landtags gutheißen zu sollen erachtete Es erhellet hieraus ein Erforderniß an restlichen Kapital •............................................................................... 76, 037 st. an lausenden Renten.............................................................. 3802 st. an rückständigen Regiekosten ............................................................................................ 963 st an laufenden „ . ............................................ .................................................. 611 st' 81, 413 st. 4567 st. Durch die Zuschläge von 3‘/3 fr. können bedeckt werden ' wornach noch verbleiben . . . nemlich an Kapital 76037 st. an Regiekosten 809 st. öW. 76, 846 st. Der Voranschlag pro 1866 liegt zur Prüfung und Genehmigung vor und nach demselben ergiebt sich mit Rücksicht auf die wahrscheinlichen Rechnungsergeoniße pro 1865 ein Erfordniß an rest­ ... lichen Kapital............................................. ............................. 76037 st. an laufender Rente . 3802 st. an Regiekosten-Rückstand 1242 st. I an laufenden Regiekosten 1315 st. Mittelst Steuerzuschlägen a 3’4 fr. sollen gedeckt werden und es verbleiben . . . . d. i. an Kapital 76, 037 st. ......................... "... 82, 396 st. 4613 st­ 77, 783 st. an Regiekosten 1746 fl. öW. Die höhern Regiekosten werden verursacht durch Regulierungs-Commissionen erwachsenen Auslagen. die bei den Grundlasten-Ablösungs- und Der Landesausschuß beantragt b!e vorbemerkten Ansätze genehm zu halten. Gleichfalls werden zur Prüfung und Genehmigung die Rechnungsabschlüsse für 1863 und 1864 in Vorlage gebracht: Der erstere zeigt mit Schluß 1862 eine restliche Landesschnld von . an laufenden Renten ... . . . . ■. . . an Regiekosten abgetragen wurden . . ............................................................................... und es verbleiben für 1864 d. i. an Kapital 76, 036 fl. 63 78 kr. an Regiekosten 663 fl. 26 kr. öW. Der Rechnnngsabschluß für das Jahr 1864 zeigt an restlichem Kapital an laufenden Renten durch 14 Monate inclus. Dezember 1864 an restlichen Regiekosten an laufenden „ 81, 273 fl. — kr. 4573 fl. 107s kr. 76, 699 fl. 89 7» kr. . . 76, 036 . 4435 663 903 fl. 63 77 fl. 47 fl. 26 fl. 35 7, 82, 038 fl. 72 4995 fl. 41 und eine Abfuhr mittelst Steuerzuschläge somit verbleiben mit Schluß 1864 d. i. an restlichen Kapital 76, 036 fl. 637, kr. an Regiekosten 1006 fl. 677, kr. öW. 76, 044 fl. 38 kr. 3802 fl. 22 7, kr. 1426 fl. 291/a kr. '............................ kr, kr kr kr kr kr 77, 043 fl. 31 kr Betreffend die vom kk. Finanz-Ministerium mit Erlaß .vom 1. Juli 1864 Z. 24726 festgesetzt, Bestimmung über die Rückzahlungsraten der aushaftenden Ueberschüße der Grundentlastungsfonde und der bezüglichen Zinse wurde der zustimmenden Ansicht des tiroler Landesausschuffes beigetreten. , Dem Ansinnen des tiroler Landesausschusfes anbelangend die Uebernahme von 3500 fl. der Gehalte der für die zu Grundlasten-Ablösungs- und Regulierungs-Geschäften verwendeten Statthalterei­ Beamten auf den Grundentlastungsfond vom 1. Juli kJ. an wurde unter Vorbehalt der Genehmigung des hohen Landtags die Zustimmung gegeben. , IV. Landesvertheidigung. Mit dem Allerhöchst genehmigten Gesetzte vom 4. Juli 1864 fanden die Verhandlungen wegen Regelung der Landesvertheidigung in Tirol und Vorarlberg den ersehnten Abschluß. Zur Durchführung der Anordnungen in §. 5 dieses Gesetzes, welche keinen Aufschub zuließen sah sich der Landesausschuß genöthiget vorbehältlich der vom hohen Landtag hierüber zu betreffenden endlichen Verfügung, sowohl den Abgeordneten für Vorarlberg bei der kk. Lanöesvertheidigungs-Oberbehörde, als auch die in das vorarlberg'sche Landesvertheidigungs-Comite zu berufenden Mitglieder zu bezeichnen und zu bestimmen. Diese Maßnahmen, so wie der Antrag der Landesvertheidigungs-Oberbehörde auf allsogleiche vollständige Stellung der Landesschützen gegen allmählige frühere Entlassung derselben werden abge­ sondert, der Berathung und Schlußfassung des hohen Landtags unterlegt werden Die Berichterstattung des einstweilen zur Landesvertheidigungs-Oberbehörde entsendeten Land­ tagsabgeordneten Freiherrn von Seyffertitz wird unter Beilage 2 angeschlossen. — V — Der am Ende des Berichtes gestellte Antrag wolle der Beschlußfassung unterzogen werden. Wie bereits angedeutet, wurde der Looetausch und die Stellung eines Ersatzmannes den frei­ willigen Landesschützen falls sie das Loos zur Einreihung in das vaterländische Regiment treffen sollte, gestattet, und zwar in Folge, Allerhöchster Entschließung vorn 2. November 1864 und unter Beachtung der diesbezugs kundgegebenen Borschriften. Es fühlten sich ob dieser Allerhöchsten Bestimmung die beiden vorarlberg'schen Reichsrathsab­ geordneten gedrängt, im Vereine mit der tiroler Deputation'hiefür Seiner kk. apost. Majestät die aller­ ehrfurchtsvollsten Aeußerungen des wärmsten Dankes unterthänigst auszudrücken, welche von Allerhöchstdemselben auch allerguädigst entgegengenommen wurden. V. Forderung der Gemeinden Vorarlbergs an das kk. Aerar per 73884 fl. 40 kr. CM Zur Geltendmachung dieser Forderung war der Rechtsweg betreten worden. — Leider erfloß aber die Entscheidung des k. k. obersten Gerichtshofes mit welcher im Revisionszuge ausgesprochen wurde, daß nach gepflogener Rücksprache mit dem L k. Staatsministerium und über das von demselben bekannt gegebene Einverständniß der über die erhobene Klage das schriftliche Verfahren einleitende Be­ scheid aufgehoben werde, weil die zu Folge der Allerhöchsten Entschließung vom 18. August 1802 den Ständen des Landes Vorarlberg zur Aufrechthaltung des durch Kriegserlittenheiten und durch die Vertheidigungs-Anstalten in einen Defieienten verfallenen ständischen Oeconomicums Allergnädigst ge­ währte Hülfe, einer aus dem Aerarmm zu leistenden Vergütung von 783954 fl. nicht als auf einem privatrechtlichen Forderungstitel beruhend angesehen und mithin auch der Anspruch auf die Zahlung des Restes, abgesehen auch von den mitunterlaufenden Fragen staatsrechtlicher und ökonomischer Natur nicht als Gegenstand der Entscheidung im Civilrechtswege betrachtet werden kann." Der Landesausschuß, der sich zu/ andern Schritten nicht für ermächtigt hielt, beschloß weitere Einleitungen hierüber zu vertagen und selbe der Beschlußfassung eines hohen Landtags anheim zu stellen. VI. Eisenbahnangelegenheiten. Betreffend die Bodensee-Gürtelbahn hat der Landes-Ausschuß im Hinblicke auf die gefaßten Landtagsbeschlüsse und den dabei an den Tag gelegten Ansichten die Wünsche und Interessen des Lan­ des zu fördern gestrebt. Die hierüber mittelst Statthalterei-Eröffnung vom 6. Mai lJs. erhaltene Mittheilung besagt daß die k. k. Regierung bei den bezüglichen Verhandlungen die möglichste Erfüllung der Landeswünsche im Auge behalten werde. ' Weitere Mittheilungen gelangten in dieser Angelegenheit keine mehr hieher. Die vom k. k. Ministerium für Handel und Volkswirthschaft verfaßte Denkschrift zu dem Ent­ würfe eines neuen Eisenbahn-Netzes der österreichischen Monarchie als Ausgangspunkt festhaltend be­ stimmte den Landes-Ausschuß bei der hohen und vorwiegenden Wichtigkeit für das Allgemeine einer Eisenbahnverbindung Dornbirn-Innsbruck der k. k. Regierung die schnellere Ausführung derselben vor andern in der Denkschrift anfgeführten Bahnen dringendst anzuempfehlen. Mittlerweile gelang es Herrn Carl Ganahl im wohlverstandenen Interesse des Landes ein Comite zur Vornahme der technischen Erhebungen und Ausarbeitungen eines Eisenbahnprojectes Dornbirn-Jnusbruck zu bilden und die höhere Concession zu erwirken. Eine ähnliche Concession erhielten auch-Franz Moldenhauer und Genossen in Zürich. Die Aufnahme der technischen Erhebungen durch das Comite, der Herren Carl Ganahl, Con­ rad Gysi, Getzner-Mutter u. Comp. in Feldkirch und Bludenz und John Douglas tu Thüringen befindet sich im besten Gange. VII. Rheincorrection. Ueber die dem Landtagsabgeordneten Herrn Wohlwend mit vorjährigem Landtagsbeschluß ertheilte Weisung wird der Berichterstattung desselben entgegen gesehen. Im Laufe dieses Jahres hat die hohe k. k. Regierung auf Wunsch des schweizer. Bundes' rathes den Zusammentritt einer internationalen technischen Commission zur Ueberprüfung der vorlieb genden Projekte und hierauf die politische Verhandlung mit den betheiligten Gemeinden veranlaßt; bey­ dem Zusammentritte der Gemeinden konnte ein Einverständniß nicht erzielt werden. Man darf erwarten, daß die hohe k. k. Regierung in dieser wichtigen Landes-Angelegenheit, welche zugleich für das Land eine Lebensfrage in sich birgt, der eigenen Zusage und den wiederholten Vorstellungen Rechnung tragend, die Landesvertretung nicht übergehen werde noch übergehen wolle. VIII. Krankenverpflegnngskosten. Die in der vierzehnmonatlichen Verwaltungsperiode bis 31. Dezemb. v. Js. erlaufenen und vom Landesfond vergüteten Spitalverpflegungskosten erreichen den Betrag von 609 fl. 72'/. fr. ö. W. Der erhaltenen Weisung gemäß wird unter Beilage 3 der Einzeln-Nachweis geliefert. IX. Jrrenverforgung. Nachdem der Ausführung der Landtagsbeschlüsse der 14ten Sitzung v. Js. betreffend den Austritt aus der bisher mit Tirol gemeinsamen Irrenanstalt in Hall nichts mehr im Wege stand hat der Landes-Ausschuß mit Beschluß vom 3. November vJs. auf Grund der Landtags-Entschließung den wirklichen Austritt mit 1. Jänner l. Js. angemeldet und zugleich die Verpflichtung übernommen, für die eigenen Irren im Lande Vorsorge zu treffen oder im Falle der Ueberweifung an eine aus­ wärtige Anstalt inner den gesetzlichen Anordnungen die entfallenden Verpflegungskosten aus Landes­ mitteln zu bestreiten. Der Landes-Ausschuß hat dieser Verpflichtung nachkommend zur Errichtung einer öffentlichen Anstalt für Irrsinnige die einleitenden Schritte gethan und wird noch im Laufe dieser Sitzung die diese Verhältnisse regelnden Maßnahmen zur Berathung und Belchlußfassung vorlegen. Die Ausfolguug der früher behufs der Errichtung eines Versorgungshauses in Hall als Landes-Anstalt für unheilbare Irren gesammelten Beträge ist im Zuge. Die Verhandlung, über diese Angelegenheit wird mit dem vom Landes-Ausschusse erhobenen Anträge zur Beschlußfassung hiemit überreicht. Seine k. k. apost. Majestät haben mit Allerhöchster Entschließung vom 3. Mai 1863 allergnädigst geruht, einen Theil des Erträgnisses der VIII. Wohlthätigkeits-Staats-Lotterie zur Errichtung eines gemeinsam mit Tirol beabsichtigten Jrrenversorgungshauses zu bestimmen. Mit der am 9. Jänner 1864 erfolgten Ziehung fand diese Angelegenheit den ziffernmäßigen Abschluß, und es ergab sich daraus für den besagten Zweck ein Erträgniß von 80, 000 fl. ö. W. Der Landes-Ausschuß hat nicht versäumt, die Nachweisungen zur Feststellung des hieraus auf Vorarlberg entfallenden Antheils dem k. k. Statthalterei-Präfidium zu übermitteln und sieht nun der Erklärung des hohen Landtages in dieser Sache oder der Bezeichnung allenfalls weiter zu treffenden Verfügungen entgegen. X. Landesculturfond. Dem vorarlbergischen Landwirthschatfts-Verein wurde auch für das Jahr 1865 aus diesem Fonde der Betrag von 150 fl. zu Prämien für Pferdehälter, und der Gemeinde Nüziders der Betrag von 20 fl. zur Anlegung eines Forstpflanzgartens erwirkt. Vll — Auf Anregung der k. k. Statthalterei wurde die Zustimmung gegeben, daß aus diesem Fonde 100 fl. für das laufende Jahr zurPrämirung und zur Belohnungen an jene Gemeinden und Individuen, welche um die Forstkultur sich verdient machten zu entnehmen und für das künftige Jahr zu dem glei­ chen Zwecke die Summe von 150 ft. zu bestimmen sei. XI, Gemeindewesen. Mit 3. Dezember v- Js. waren sämmtliche Gemeinden Vorarlbergs nach der neuen Gemeinde­ Ordnung eingerichtet; nur in der Gemeinde Sulzberg konnte wegen kaum vorauszusehenden Umstän­ den erst am 28. v. M. die G. O. zur endlichen Durchführung kommen. Zwei Momente erschienen dem Landes-Ausschuß besonders wichtig für das gedeihliche Wirken der Gemeinde und für ihr besseres Fortkommen. Der eine betrifft die richtige Auffassung des den Gemeinden nun angewiesenen selbstständigen Wirkungskreises und der Stellung der Gemeindevorstände gegenüber ihren Ausschüssen wegen des wech­ selseitig sich bedingenden und unterstützenden Jneinandergreifens; beides wird wesentlich gefördert durch die Beobachtung der Vorschrift über die Oeffentlichkeit der Verhandlungen, wodurch nicht nur die Be­ handlung der Gemeindesachen leichter in rechtem Geleise erhalten, sondern auch der Gemeinflnn ge­ weckt und herangebildet wird. In dieser Richtung hat der Landes-Ausschuß belehrend und zurechtweisend durch allgemeine unb besondere Erlässe eingewirkt. Der zweite Moment belangt den Gemeindehaushalt. Die hohe Bedeutung desselben für die einzelne Gemeinde und weiterhin für das Allgemeine bedarf wohl keiner Ausführung. Der Landes-Ausschuß machte es sich darum zur strengsten Pflicht r>en Haushalt der Gemeinden einer eingehenden Ueberwachung zu unterziehen. Hiezu hat sich ihm ^as geeignete Mittel in der Anordnung des §. 65 G.-O. geboten. Es gereicht zur Befriedigung hier erklären zu können, daß von allen Gemeinden die vorschristmäßig nach §. 65 u. 74 G.-O. behandelten Voranschläge für das Jahr 1865 vorliegen. Selbe werden in Zukunft zur Gewinnung leichterer Uebersicht nach einem Formular angefertigt. Behufs der leichtern Einflußnahme auf die Vermögensgebarung der Gemeinden wurde ein eigenes Verzeichniß angelegt, welches in leichtester Weise die Voranschlagsansätze, die jährlichen directen Steuerbetreffnisse einer jeden Gemeinde und die zur Deckung erforderten Zuschläge nebst statistischen Angaben enthält. Auch die Ergebniffe der Gemeinderechnungen für das Verwaltungsjahr 1864 liegen vor; die nöthig erachteten Nachbesserungen sind fast von allen Gemeinden gepflogen worden; Bezau und Röns allein sind noch im Rückstände mit den Rechnungen. Mehrere Gemeinden waren in der Lage mit Aufnahme von Darlehen sich behelfen zu müssen; andere suchten um Veräußerungen von Realitäten nach; in beiden diesen Beziehungen gab der Landes­ Ausschuß hiezu erst nach Erfüllung aller gesetzlichen Vorschriften die Einwilligung. Indem der Lan­ des-Ausschuß hievon im Hinblicke auf die Anordnungen des 7. Hauptstückes einem hohen Landtage die Kenntnißnahme bietet, findet er weiter zu bemerken, daß er in Anhoffung Hochdesselben Zustim­ mung sich um die Allerhöchste Bewilligung von Zuschlägen für nachbenannte Gemeinden verwendet habe, für die Gemeinde Satteins pro 1863 . . . für die Israeliten-Gemeinde Hohenems pro 1865 . für die Gemeinde Schnepfau .... 1900 fl. — kr. 4985 fl. 45 fr. 1710 fl. 59 kr. Der Landes-Ausschuß würde endlich glauben seiner ihm obliegenden Pflicht einer Rechenschafts­ ablegung nicht ganz zu genügen, wenn derselbe nicht auch auf Schwierigkeiten Hinweisen wollte, die ihm bei Durchführung der auf das Princip der Selbstverwaltung gegründeten Gemeindeordnung aus der durch eine lange Reihe von Jahren eingewurzelten Aengstlichkeit der Regierungsorgane gegenüber den nach der neuen Gemeinde-Ordnung zur Selbstverwaltung berufenen Municipien erwuchsen. — VIII — Soweit es dem Landes-Ausschusse gelang, von der Thätigkeit der Administrativ-Organe m Bezug auf die neue Gemeinde-Ordnung Kenntniß zu nehmen, hat derselbe festhaltend an seinem ver­ fassungsmäßigen Rechte es bei keiner Gelegenheit unterlassen, der ihm unzulässig scheinenden Einfluß­ nahme in die freie Thätigkeit der Gemeinden von Fall zu Fall entgegen zu treten und seine Verwen­ dung dahin geltend zu machen, daß solche Verfügungen der untergeordneten Organe wieder zurückge­ nommen werden. Diese Bemühungen des Landes-Ausschusses für die haben auch insoferne den gewünschten Erfolg gehabt, als gefunden haben, sämmtliche beschwerten Verfügungen der machen und für keine einzige derselben der §. 94 der G.-O. freie gesetzliche Bewegung der Gemeinden bis jetzt die Oberbehörden sich bestimmt untern Executiv-Behörden rückgängig zu geltend gemacht werden konnte. In diesem ersten und daher auch schwierigsten Jahre der Geltung der neuen Gemeinde-Ord­ nung kam nur ein Fall der Sistirung eines Gemeindebeschlusses nach §. 93 vor, und auch diese wurde als unbegründet aufgehoben. Es liefern diese erfreulichen Thatsachen den Beweis Gemeinden. der vollkommen gesetzlichen Haltung der Hatte indeß einerseits der Landes-Ausschuß den garantirten Wirkungskreis der selbstständig gewordenen Gemeinden in Schutz zu nehmen, so war ihm andererseits doch auch nicht erspart, gegen­ über von Verfügungen der höheren Behörden, ja selbst des Staatsministeriums für das gesetzliche Princip der Selbstverwaltung seine Stimme erheben zu müssen und auch hierin wurde den Vorstellungen des Landes-Ausschusses Rechnung getragen. DerLandes-Ausschuß sah sich endlich so peinlich ihm dasselbe auch war, zu einer Gontrooerfe von ziemlicher Tragweite mit der k. k. Statthalterei und dem hohen Staatsministerium genöthiget, welche wenn sie auch ihren Beginn in der Gemeindeordnung nahm, dennoch auf dem staatsrechtlichen Felde ausgefochten werden mußte, da es sich um die verfassungsmäßigen Befugnisse des Landes­ Ausschusses handelte. Bei Gelegenheit einer auf den selbstständigen Wirkungskreis der Gemeinden, die Ausrechthaltnng der ordnungsmäßigen Behandlung desselben und die Gebarung mit dem Gemeindevermögen be­ treffenden, vom Landes-Ausschusse an alle Gemeinden erlassenen Amtserinnerung wurde nemlich demsel­ ben von Seite der genannten zwei höheren Verwaltungsbehörden das Recht vollständig abgesprochen solche allgemeine Amtserinnerungen zu erlaffen. Angesichts des Umstandes jedoch, daß der Landes­ Ausschuß offenbar eine in der Gemeinde-Ordnung aufgestellte Controllsbehörde des selbstständigen Wir­ kungskreises der Gemeinden ist, welcher als solcher jedenfalls das Recht zu gewißen im Gesetze begründeten Anordnungen zustehen muß, — angesichts ferner der ganz zweifellosen §§. 41. Abs. 3, 42. Abs. 1. der Landes-Ordnung für Vorarlberg, welche verfassungsmäßig garantirte Rechte des Landes-Ausschusses enthalten, hat derselbe zu einer ähnlichen Verkümmerung des Verfassungsrechtes nicht stillschweigen zu dürfen geglaubt, sondern in zwei Denkschriften vom 26. Febr. l. Js. Z. 95 und 10. März l. Js. Z. 306 seine ausführlich motivirten Bedenken gegen die Ansicht der Staatsbe­ hörden geltend gemacht. Der Landes-Ausschuß gibt sich der Hoffnung hin, daß übrigens, da eine weitere Erwiederrnng hierauf seither nicht erfolgte, diese Angelegenheit fürderhin auf sich beruhen dürfte. Gestützt auf diese Thatsachen hält es der Landes-Ausschuß nicht für überflüssig im Interesse der Aufrechthaltung der ungeschmälerten Gemeinde-Autonomie dem hohen Landtage vorzuschlagen, er wolle dem k. k. Ministerium gegenüber die Erwartung aussprechen, daß der künftigen Wiederholung ähnlicher, dem öffentlichen Interesse abträglicher Jngerenz der landesf. Organe in den selbstständigen Wirkungskreis der Gemeinden, schon im Vorhinein vorgebeugt werde. XII. Verschiedene Angelegenheiten. Der neuerlich in Anregung gebrachten Einführung einer medicinischen Facultät in Innsbruck — IX glaubte der Landes-Ausschuß sich im Sinne der ihm bekannten Ansichten des hohen Landtags nicht an­ schließen zu sollen. Bei Vorlage des Gutachtens betreffend die Vergleichsversuche zwischen streitenden Partheien durch aus der Gemeinde gewählte Vertrauensmänner wurde festhaltend an früheren Landtagsbeschlüssen sich wärmst für die Wiedereinführung der bestandenen Gerichts-Anwälte verwendet. Die Vermögenssteuer wurde mittels eigener vom Landes-Ausschusse genehmgehaltener Statuten in der Stadtgemeinde Bregenz, in der Israeliten-Gemeinde Hohenems und in Lauterach geregelt und für den Stand Montafon dem vorgelegten Standes-statute die Zustimmung erhielt. Die auf sämmtliche in diesem Berichte enthaltenen Darstellungen sich beziehenden Verhandlungs­ stücke liegen vorbereitet zur Einsicht auf. , ’ Äregenz, 14. November 1865. Der Landes-Ausschuß für Vorarlberg. Druck und Verlag van Anton Flatz in Bregenz. I Beilage Nr. 1 zum Rechenschaftsbericht. Ertract aus -em Nechnungsabschlutz des Vorarlberger Landessondes für das Verwaltungsjahr 18ß3/64 und die Monate November und Dezember 1864 I. Aktiv-Jnterressen Steur-Zuschläze ii. Schließliche Schuldigkeit Genehmigter Abstattung Reelle: .... .... Summa der reellen Einnahmen H Schuldigkeit. Zergliederung der Eiunahm en, . . Anfängliche Rückstände Laufende Ge­ 1 bühr st. st. fr. — — 2415 121 fr. 52 21185 fl. kr. 52 23600 50 12.' Anfängliche Rückstände Activ-Rückstände Voranschlag fl. 52 20091 fr. fl. fr. 50 47* 3508 65 Verwaltungs-Auslagen . Krankenverpflegskosten . Zmpfauslagen . . . Beiträge . . . Schubauslagen . . Gendarmerie-Bcquartierung Vorspänns-Auslagen . . Prämie» für Raubtbiererlcgung Landschäftlicher §>aushalt . Zur Tilgung von Passiven Verschiedene andere Auslagen 21185 621| 20143 97 J 3508 65 21185 Summa der Einnahmen durch . . 3000 — 1 3000 Zurückerhaltenc Vorschüsse . . . Summa der durchlaufenden Einnahmen — ! ~ 2415 irz Anfänglicher baarer Caffarest . . Gesammt-Einnahme .... 5473 56 Schließlicher Caffarest. . , . 3000 3000 ui. . • - • - 62 — 177 — 228 21334 — ♦ — 1 23143 5473 28617 1 21875 | 97? 56 600 — 4108 6» — — 2986 lös I fl. 86 77 609 274 793 — 500 13 581 — 1333 96 2324 — 2 6188 — 65 — 520 801 | 12938 1 . . Zusammen Passivrückstände Voranschlag fr. fr. fl. 70 72 24 85z 50 66? — 91 69 46* 68 621 85 4 500 643 1333 2502 __ 6416 21334 520 34814 70 49 5iz — 98z 50 62; — fl. fr. 86 621 854 500 474 1333 2229 — 6411 6000 520 17 49 51; — 38 50 1 — 8z 111 65 69 69 27 19031 | 37 fl- fl. fr. 117 — 1167 — 805 — 584 584 6o; — 1400 4783 611 — 58 10733 3 — 65 933 — 15782 | |90 | 21164 — — — 169 — 273 — 5 15334 , ä - 1 — 6000 6000 6000 - 1 — 6000 6000 6000 | - — 1 . . . Summa der durchlaufenden Ausgaben 600 600 1 - 1 600 — 24837 50 272521 ' 621 — 1 — — — . — Lausende Ge­ bühr Durchlaufende: Gegebene Vorschüsse 600 600 . Summa aller Einnahmen . __ \j i Durchlaufende: 11 61 Summa der Ausgaben durch Creditsoperationcn Credit-Ope­ rationen ..... ui. Angelegte Activkapitalien 3000 3000 Genehmigter II. durch Credit-Operationen: durch Credits-Operationen Zurückerhobene Activkapitalien fr. fl. I. Delle fl. Summa der reellen Ausgaben 50 | 23652 1 12?|21237 2415 | 50 Zusammen Schließliche Abstattung Summa aller Ausgaben . Schließlicher baarer Kaffarest Gesammt-Ausgaben . , . - 1 •— 600 600 21875 | 801 | 19538 . . . . 600 600 600 -1 46|| 41414 I 600 1 - 1 27 | 25631 2986 28617 | / - 1 37 | 15782 1 90 1 16; — > 531 53? Druck und Verlag von A. Flatz in Bregenz. i , Beilage 2 zum Rechenschafts-Bericht .n3dTTli''jD H Verichl d^ Abgeordneten dc:i Nnde^-MsKuff^ 3iir Klndesvertbeldigung.';Gberbebörde, über das Grgebnitz seiner Sendung. Hoher Landes-Ansschuß! Mit Beschluß des h. Landes-Ausschusses vom 3. November zum provisorischen Mitglieds der Landesvertheidigungs-Oberbehörde ernannt, glaube ich meiner Pflicht, über die Ergebnisse meiner Sen­ dung zu berichten, am ehesten nachzukommen, indem ich die mir mitgetheilte Copie des Verhandlungs­ protokolles dieser Behörde dem hohen Landes-Ausschuß mit dem Ersuchen übergebe, dasselbe bei seinen Acten hinterlegen zu wollen- Airs den darin enthaltenen Anträgen und Beschlüßen wolle der hohe Landes-Ausschuß entnehmen, daß ich der mir gewordenen Aufgabe am besten zu entsprechen glaubte, wenn ich mein Augenmerk darauf richtete: „1. auf eine möglichst selbstständige Stellung des für Vorarlberg zu bestellenden Landesver„theidigungs-Comitö" und „2. aus eine möglichste Erleichterung bei Einreihung der freiwilligen Landesschützen zum Heere „in der Durchführung des Loostausches oder der Ersatzstellung." hinzuwirken. Auf Seite 55 des Protokolls sind jene Geschäfte verzeichnet welche durch die Beschlüße der Landesvertheidigungs-Oberbehörde dem Vorarlberger-Comitö zuzuweisen beantragt wurden; — ob diese Anträge, welche noch der Bewilligung von Seite des Staats- und Kriegs-Ministeriums zu unterzie­ hen kamen, späterhin genehmiget wurden, ist mir nicht bekannt. Bezüglich des zweiten Punktes hat, tote auf Seite 3 des Protokolles zu ersehen, die Landesvertheidigungs-Oberbehörde aus meine Anregung: „es sei dem Untersteller gestattet, wenn sein Untergestellter während der 3 Monate nach seinem Ein„rürlen beim Regiments wegen eines vor seiner Stellung bestandenen Gebrechens als untauglich „entlassen werden muß, noch einen andern Loostauscher oder Ersatzmann zu stellen, " — ein diesem entsprechender Antrag zum Beschluß erhoben. Leider haben aber die Ceutralstellen mit Erlaß vom 8. Juni 1865. Z. 7560 diese Anord­ nung der Landesvertheidigungs-Oberbehörde nicht gut geheißen, sondern dieselbe für die künftigen Stellungen als unanwendbar erklärt. Bezüglich des Schießstandswesens habe ich meine Bemühungen im Verein mit mehreren andern Mitgliedern der Landesvertheidigungs-Oberbehörde vorzüglich dahin gerichtet, daß in Ausfüh­ rung der Schießstands-Ordnung das Scheibenschießen zu einer wirklichen volksthümlichen 'praktischen Waffenübung werde, daher alle jene Maßregeln zu unterstützen waren, welche besonders die Uebung im Weitschüßen und mit feldmäßig eingerichteten Gewehren im Auge hatten. — XII — Die Landes-Vertheidigungs-Oberbehörde hat ferner laut Beschluß auf Seite 49 im Falle der Ver Hinderung des Landes-Hauptmannes als Landes-Oberstschützenmeister den jeweiligen Landes-Hauptmann Stellvertreter als dessen Stellvertreter zu bezeichnen gefunden. Ich habe diesem Anträge zugestimmt, glaube jedoch, daß er eine extensive Auslegung des Gesetzes enthalte, welche nur von den hinzu berufenen Faktoren gegeben werden kann. In Folge dessen erhebe ich den Antrag: Der hohe Landtag wolle seinerseits beschließen: 1. Es feie zu §. 2. der Schießstands-Ordnung der Zusatz zu machen: ' „„int Falle der Verhinderung wird der Landes - Oberstschützenmeister durch den Landes„„Hauptmann-Stellvertreter vertreten."" I. Es feie dieser Zusatz damit er Gesetzeskraft erlange der A. h. Sanktion zu unterbreiten. Endlich habe ich es nicht für überflüssig erachtet, im Vereine mit den bei der Landes-Vertheidigungs-Oberhörde anwesenden Abgeordneten des Tiroler Landtags, gestützt auf den- Wortlaut des §. 6 der Landes-Vertheidigung-Ordnung gegen jede allfällige beabstchtigte Belastung des Landes-Fondes mit Kosten der Landes-Vertheidignng schon im Voraus meine Stimme zu erheben, wie dieses aus der Protokolls-Bemerkung Seite 51 entnommen werden wolle. Bregenz, im April 1865. Seyffertitz, Mitglied des Landes-Ausschusses. Druck und Verlag von Anton Flatz in Bregenz. Xlll. (Beilage Rro. 3 zum Rechenschaftsbericht, ) Verzeichnis der im VerwaliungSjahre 1863/64 und in den Monaten November und Dezember 1864 in öffentlichen Anstalien verpflegten Landesangehörigen, für welche auf Grund der ausgestellten Armulhszeugnisse die Kosten vom Vorarlberger Landesfond getragen wurden. Pes HrrpÜcglcn Harne: Wohnort: Ender August, Taglöhncr Müller Josef, Rekrut Nudischer Barbara Witwe, geb. Kandier Zech Josef, Schweizer Nagel (Seorg, Schneider Lorez Lukas, Kupferschmied Mäder Beschling Altenstadt Raggal Höchst Silberthal Döbler Gerold. Fabriksarbeiter St. Gerold Gmeincr Martin, Kammmacher Alb ersch wende Nusch Remigius. Weber, Stadelmann Nikolaus, Schreiner Mähr Albert, Buchbinder Vögl Georg, Maurer Walser Earl Benedikt, Faßbinder Gutensohn Franz L'aver Fuchs Johann Georg, Knech Sohm Bernhard, Taglöhner Burlscher Ludwig, Maurer Sobm Josef, Taglöhner, Höffe Johann, Taglöhner Kopf Johann, Schustergesell Fröis Josef Anton, Weber Höffe Maria, Diensimagd Maga Carl Ludwig, Fleischer Egender Josef, Rekrut Weiß Jobann , , Böhler Johann. Senner Bereiter Alois, Schneider Rast Gebhard, Bergarbeiter. Weibel Johann Georg, Binder Lautrach Bolgenach Rankweil Schwarzenberg Hard Schwarzenberg Alberschwende Dornbirn Dalaas Dornbirn Hohenweiler Röthis Schwarzenberg Bregenz Runzler Johann Georg, Bräuer Wetz Franz Anton Rindcrcr Margreth, Magd Elsenfohn Elisabeth, Wirthstochter Greif Josef, Schmied Karg Engelbert, Schneider Pümpe! Andre, Fabriksarbeiier Dornbirn Oberlangenegg Sonntag Götzis Lauterach Bregenz Nofels Hirschau Lauterach Lochau Bregenz Lauterach Hohenems Harne der öLenttichen Anstatt: Zell am Ziffer Innsbruck Schwaz Wien Klagenfurt Innsbruck Klausen Brixen Türnau Wien Bruneck Innsbruck Kitzbühl Bozen Schwaz Innsbruck Bruneck Verona Klagenfurt Innsbruck Salzburg Graz" Nauders Kaufttein Krems Königsfelde n Innsbruck Judenburg 1 Herpktcgs- Kosten­ betrag: fl7 5 10 6 8 33 7 7 2 44 52 7 10 3 9 14 22 4 10 11 7 3 27 8 2 7 4 3 1O 12 SO 7 14 5 63 10 5 12 13 55 Anmerkung: tr. 50 32 32 30 70 54 20 97 90 10 92 80 20 90 41*/ 54 '2 34 40 867. 60 40 70 54 76 36 20 60 68 20 84 67 71 20 15 — 20 68 7» st. 609 | 72*/, Druck und Verlag von A. Flatz in Bregenz. /