18640301_ltb00081864_Landesausschussrechenschaftsbericht

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Letzte Änderung 03.07.2021, 06:08
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1864,lt1864,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Rechenschaft-Bericht des Vorarlberger Nnrle.MMsckusse5 für üen dritten ordentlicken Inndtng. Hoher Landtag! Mit der Vorlage des Rechenschaftsberichtes nach §. 26 der L.O. erachtet der Landesausschuß es für sachdienlich, ebenfalls die Darstellung des Erfolges der gefaßten und zur Allerhöchsten Sanction unterbreiteten Beschlüsse und Anträge des hohen Landtags zu verbinden, und dem Nachweise über die ihm obliegenden Verwaltungsgeschäfte vorauszuschicken. Die Allerhöchste Sanction wurde ertheilt: a) dem Gesetz, betreffend die Bestreitung der Kosten der Herstellung und Erhaltung der katholischen Kirchen- und Pfründegebäude, Kirchhöfe, dann der Beischaffung der Kirchenparamente, Einrichtung und Erfordernisse; b) den: Gesetz, betreffend die Herstellung und Erhaltung der nicht ärarial öffentlichen Straßen und Wege; c) der Geschäftsordnung für den Landtag in Vorarlberg; — (mit Ausnahme der im §. 22 auf­ genommenen Bestimmung, wornach über einen bestimmt gestellten Antrag von der durch deu Landes­ hauptmann festgestellten Reihenfolge der zu verhandelnden Gegenstände abgegangen werden kann, als eine einseitige Abänderung der Bestimmung des §. 35 der L.O. und als eine Beschränkung des darin dem Landeshauptmann eingeräumten Rechtes); d) dem Antrag: bis zur Zustandebringung eines Gesetzes im verfassungsmäßigen Wege bezüglich der Beschränkung der Ehen der nicht besitzenden Klassen, das Minist.Dekret vom 3. April 1850 (Landes­ Gesetzblatt Nr. 87 Seite 151) wieder in Wirksamkeit zu setzen und die Behörden zu dessen genauer Handhabung strengstens zu verhalten; e) dem Antrag auf Uebergabe des sogenannten Mererauer 2lrchives an das Vorarlberger Landes­ Museum ; f) jenem um Genehmigung eines Landes-Wappens für Vorarlberg nach dem vorgelegten Entwürfe. Zur hohen Kenntniß und zur geeigneten Würdigung bei der verfassungsmäßigen Behandlung der betreffenden Gesetze wurde genommen: " g) das Ansuchen um verfassungsmäßige Regelung des Einflusses der Gemeinden auf die „Volksschulen"; h) die Anträge auf Reactivirung der Gerichts-Anwälte in Vorarlberg, und i) auf Einführung einer neuen Strafprozeßordnung mit Schwurgerichten. Die Allerhöchste Sanction wurde nicht ertheilt: ■ I. der Gemeinde-Ordnung und Gemeinde-Wahlordnung für Vorarlberg. (Eine neue Regierungs­ vorlage mit Beibehaltung der nicht beanständeten Bestimmungen ist in Aussicht gestellt.) ' ■ II. Gesetz, betreffend das Schulpatronat und die Kostenbestreitung für die Lokalitäten der Volksschulen III. Antrag auf gemeindeweise Führung der Verfachbücher bei den k. k. Bezirksämtern; IV. Antrag auf vollständige Vergütung der Kosten für Militär - Einquartirung und Vorspann aus dem Staatsschätze; ■ ■ V. Antrag auf eine Aenderung beziehungsweise einen Zusatz zum §. 9 der Landesordnung; VI. Gesetzentwurf über die Erhöhung der Gehalte der Volksschullehrer; VII. Antrag auf Bestellung der Assent-Commissionen im Lande mit Umgangnahme fremder Commissäre zur Kostenersparung; VIII. Antrag auf Aufhebung der Gensd'armerie in Vorarlberg; IX. Antrag auf Herabsetzung der Uebertragungsgebühren von verschuldeten Realitäten bei Todes­ fällen von Eltern auf Kinder; 2 X. Antrag auf Sicherung der Einflußnahme der Landesvertretung auf die Verwaltung des Normal» fchulfondes; . XI. Antrag, betreffend die Einflußnahme der Domizils-Gemeinden bei Eheconsens-Ertheilungen an die Finanzwachmänner von Seite der Finanzbehörden. Noch nicht erlediget wurden: I. Gesetz, betreffend die Landesvertheidigung in Vorarlberg, und Wünsche um Abänderung deS Heeresergänzungsgesetzes; II. Gesetz, betreffend die Schießstands - Ordnung in Vorarlberg ; ■ III. Grundzüge zur Regelung des Forstwesens in Vorarlberg; IV. Antrag auf Verhalten der P. Jesuiten in Feldkirch zur Erfüllung der gesetzlichen Anordnung, sowohl in Betreff des Unterrichtssystems als auch der Lehramts-Prüfungen, oder Entziehung des Staats­ gymnasium in Feldkirch im Jahre 1863/64; V. Ueber den Antrag um Abänderung des §. 34 des Patentes vom 5. Juli 1853 über die Grundlasten-Ablösung und Regulirung ist noch die weitere Verhandlung im Zuge. Uebergehend zur eigentlichen Geschäftsthätigkeit des Landesausschuffes, erscheint in erster Reihe: I. Landesfond. Diese Geschäfte theilen sich in a) Tirolisch-Vorarlb er g'sche Landesfondsmasse aus der Periode vor dem 1. Oktbr. 1861. b) Vorarlberger Landesfond pro 1863. ad a. Der Vorarlberger Landesausschuß setzte sich gemäß der ihm vom hohen Landtage in der letzten Sitzungsperiode gewordenen Aufgabe behufs der Abwickelung dieser Angelegenheit mit dem Löblichen Tiroler Landcsausschusse in's Benehmen. Vom letztern wurden die bezüglichen Agenden über jedesmalige Vereinbarung mit dem Vorarlberger Landesausschusse erlediget; ein förmlicher Abschluß war bis zur Zeit nicht möglich, da sich immer noch auf diese-Periode bezügliche Forderungen zeigen. — Nach der von der Tirolischen Landsch.-Buchhaltung gegebenen Aufklärung betrug die richtig gestellte Steuerschuldigkeit pro 1862 (nicht pro 1861) mit Aus­ nahme des dießfalls nicht einznbeziehenden Kriegszuschlags für Tirol 930, 693 fl. — kr. und für Vorarlberg 134, 513 fl. — kr. und nach diesem Maßstabe entfiel aus dem Abgänge mit Ende des V.J. 1862 pr. 215, 101 fl. 74'/, kr. auf Tirol ein Betreffniß von und mit Hinzurechnung der ausstehenden Schubkostenverläge 7, 700 „ — „ zusammen . 188, 496 fl. 53 kr. dann auf Vorarlberg des Betreffniß und mit Hinzurechnung der ausstehenden Schubkostenverläge _. 474 „ 70 „ . zusammen. 26, 605 fl. 21'/, kr. Vom 1. November 1862 bis Ende April 1863 gelangten ferner zur Anweisung a) an Ausgaben 8958 fl. 59'/, kr. b) an Einnahmen 1400 „ 44 „ sohin die Ausgaben mehr um . 7558 fl. 15'/, kr. Nach der Repartition auf Grundlage obiger Steuerschuldigkeit pro 1862 entfällt hiraus ans Tirol ein Betreffniß von 6603 fl. 72 kr. und auf Vorarlberg 954 „ 43'/, „ Gemäß dieser Nachweisung bezifferte sich daher die Schuldigkeit Vorarlsbergs mit Ende Mai 1863 in dem am Schluffe des Jahrs 1862 verbliebenen Betrage von 26, 605 fl. 21'/, kr. und den im I. Semester 1863 weiters entfallenen 954 „ 43*/, „ • zusammen . 57, 559 fl. 65 kr. in welchem Betrage sie auch der Landesauschuß von Vorarlberg gemäß Note vom 15. Septbr 1863, Z. 449 anerkannte. Hieran wurden gegen (zur Abrechnung) die aus den disponiblen Geldern des vorarlbergischen Lan­ desfond vom Jahre 1862 bei der Sparkasse in Feldkirch zinsbringend angelegten . . 6000 fl. und 3 7a Zinsen vom l. Juli 1862 bis 30. September 1853 ............................. . 225 „ zusammen . 6225 fl. — 3 — am 30. September 1863 an den tiroler Landesausschuß baar abgesührt; die Leistung einer weitern Ab­ schlagszahlung ist auf 1. April 1864 zusichert Im 11. Semester 1863 ergaben sich für diese gemeinschaftliche Landesfondmasse an Ausgaben 1760 ft. 87 kr. und an Einnahmen 308 „ 14'/, „ daher ein Abgang von .................................. 1452 fl. 72*/3 kr. aus welchem nach dem Steuerbetreffniß auf Tirol 1269 fl. 27 '/.i kr. . und auf Vorarlberg 183 „ 45 „ entfallen. Der Stand der Schuld Vorarlbergs an den tiroler Landesfond Ende des Verwaltungs-Jahres 1863 besteht daher in der im 1. Semester1863 verbliebenen Summe von 27, 559 fl. 65 kr. Zuwuchs im 11. Semester 1863 uud nach Abschlag der vorberührten Zahlung von zusammen .. . . 27, 743 fl. 10 kr. 6, 225 „ — „ in der restlichen Snmme von .......................................21, 518 fl. 10 kr. Bezüglich des weitern Antrages des Löblichen Tiroler Landesausschusses, diese Schuld Vorarlbergs und die allenfalls noch weiters vorkommenden Passiven dieses gemeinschaftlichen Landesfondes in halb­ jährigen Raten (angefangen am 1. April 1864) mit wenigstens 3000 fl. am 1. April und 3000 fl. ain 1. Oktober jeden Jahrs abzutragen, konnte und wollte der gefertigte Landesausschuß aus sich keine bestimmte Zusage machen, da die Beschlußfaffung hierüber einem hohen Landtage überstellt bleibt. In Anbetracht jedoch, daß bereits 3000 fl. bereit liegen, als Abschlagszahlung hieran verwendet zu werden, daß voraussichtlich, außerordentliche Ereignisse ausgenommen, au den präliminirten Aus­ lagen im Laufe dieses Jahres ein weiteres Ersparniß von 3000 fl. sich ergeben dürfte, daß jedoch bei der Beschränktheit der dem Lande zur Verfügung stehenden Mittel und bei der Unthunlichkeit unter den gegenwärtigen Verhältnissen die schon so sehr drückenden Landes-Umlagen zu erhöhen, es nicht wohl angehcn dürste, in Betreff der weitern Abschlagszahlungen dieser Schuld im vorhinein bestimmte Zu­ sagen für die Zukunft zu machen, glaubt der Ausschuß einem hohen Landtag den Antrag empfehlen zu sollen: 1. es seien an dieser Schuld im Laufe des Jahres 3000 fl. am 1. April und 3000 fl. am 1. Septbr. abzutragen, es seien aber für die Folgezeit mit dem Tiroler Landesausschusie die ferneren Rück­ zahlungsquoten nach den Landesfonds-Mitteln in periodischen Zeitabschnitten zu vereinbaren; 2. es werde der Landesausschuß ermächtigt, diese Vereinbarungen zu treffen. ad b. Der Landesfond für Vorarlberg pro 1863 diente zur Deckung der ihm direktivmäßig ob­ liegenden Zahlungen und es wurde die Schonung desselben auf jede mögliche Weise versucht. Das in der letzten Landtags-Periode genehmigtd Präliminare pro 1863 mit einem Steuer zuschlagErforderniß von 17 Perzent und zwar 13'/, kr. pr. Steuergulden für den Landesfond, und 3'/, kr. für den Grundentlastungsfone erhielt die Allerhöchste Sanction Sr. k. k. Majestät. Das Resultat der dießfälligen Gebahrung nach dem buchhalterischen Rechnungsabschluffe, Beilage Z. 1, wird der Prüfung und Schlußbestimmung eines hohen Landtags unterlegt. Eine Präliminar - Üeberschreitung war in keiner Rubrik geboten, wohl aber ermöglichte der durch Ersparung in einzelnen Rubriken herbeigeführte größere Kassavorrath, einen Betrag von 3000 fl., zeit­ weise fruchtbringend anzulegen und zwar in Folge Ausschußbeschluffes vom 12. Sept. v. I. bei der Sparkasse in Feldkirch zu 3'/, Perzent und zur Rückzahlung am 1. April 1864, wo er sodann zur zugesicherten Abschlagszahlung an den sub a nachgewiesenen Schuld Vorarlbergs nach Tirol seine Ver­ wendung finden wird. Hier ergaben sich keine außergewöhnlichen Momente, nur wird noch beigefügt, daß der LandeS­ ausschuß in der Sitzung am 12. Septbr. 1863 den Beschluß faßte, der Löbl. k. k. Sammelkasse in Feld­ kirch für die ihr durch die von Seite des hohen Staatsministeriums übertragene Unterstützung der Landes­ vertretung durch Besorgung der Landesfondskaffs zukommende Arbeitsvermehrung auf ihr Ansuchen und zwar bis zum Schluß 1863 eine Remuneration von 100 fl. zu bewilligen. Die Löbliche k. k. Staatsbuchhaltung übte wie im vergangenen Jahre die Controlegeschäfte und es stimmt die von derselben gegebene Nachweisung mit den Vormerkungen des Landesausschusses in allen Rubriken überein. II. Grundrntlastungsfond für Tirol und Vorarlberg. Dieser wird in Uebereinstimmung mit dem böm hohen Landtage in der letzten Session gefaßten Beschlusse vom Tiroler Landesailsschuffc gemein­ schaftlich mit dem Tiroler Grundentlastungsfonde verwaltet und verrechnet. Vom Tiroler Landesausschusse wurde sowohl der Rechnungsabschluß pro 1862 als das Präliminar pro 1864 dem Vorarlberger Landesausschusse mitgetheilt und die abverlangten Aufklärungen und Er­ örterungen in entsprechender Weise gegeben. Der Steuerzuschlag zur Deckung der Grundentlastungs­ bedürfnisse im Jahre 1863 blieb dem der frühern Jahre gleich und betrug 3'/, kr. Nach der von der k. k. Staatsbuchhaltung in Innsbruck verfaßten Uebersicht über den Stand des Grundentlastungs-Fonds für Vorarlberg betrug die Forderung dasselbe an das Land Vorarlberg an Kapital fl. kr. pro 1861 hierauf wurden abgestattet durch bare Einzahlungen 77, 552. 58 694. 66'/, verbleibt Rückstand mit Ende 1861 76, 857. 90 .... . Im Jahre 1862 betrug diese Forderung . . . . hierauf wurden abgestattet durch baare Einzahlungen 76, 857. 90 813. 42 an Renten si. kr. 3877. 63 3877. 63 3842. 3842. 89 89 ' " * Regiekosten fl. kr. 186. 66 sonstige fl. kr. 715. 10 186. 66 186. 186. 66 66 715. 10 — — io verbleiben Rückstände Ende 1862 76, 044.48==— — 715. 1. Anmerkung: Die Gesammtsumme aller Kapitals-Einweisungen für Tirol und Vorarlberg beträgt (blos in Gulden) 9, 046, 182 fl. hievon entfallen auf Vorarlberg 212, 529 „ Die Regie- und Verwaltungskosten des Grundentlastungsfondes betrug im Verwaltungsjahr 1861: 8802 fl. 91 kr. 1862: 7087 „ 69 „ Zusammen 15, 890 fl. 60 kr. Hievon entfallen auf Vorarlberg 373 fl. 33 kr., zu deren Berechnung die Kapitalseiinveisungen als Grundlage und Maßstab angenommen und dieselben auf die zwei Jahre 1861 und 1862 mit jeder Hälfte 186 fl. 66'/, kr. vertheilt wurden, da nach der Verordnung des hohen Ministeriums des Innern vom 3. Oktober 1859, Z. 19, 279/1138 diese Kosten vom Lande zu bestreiten sind. 2. Anmerkung. Laut des Gesammtrechnungsabschlusses für das Verwaltungsjahr 1862 zeigt sich bei der Vergleichung des Activums und Passivums mit Ende 1862 ein reines Passivum 30, 437 fl. 81 kr. Dieses Passivum ist ebenfalls vom Lande zu bedecken undfallen hieraus nach dem oben angegebenen Maßstab auf Vorarlberg 715 fl. 10 kr. Das vom Löblichen Tiroler Landesausschuß pro 1864 verfaßte gemeinschaftliche GrundentlastungsFonds-Präliminar weist ein Erforderniß nach von 732, 756 ft., " aus welchem auf Vorarlberg entfallen 16, 114 fl. Die dießfällige Bedeckung ist prüliminirt: •: 1. Von den Verpflichteten mit 1312 fl. 11. Vom Lande .... 5495 ft. Hl. Vom Staate 9302 fl. •; ■ IV. Sonstige Einnahmen . . 5 fl. „ 16, 114 fl. Die Schuldigkeit des Landes mit 5495 fl. wird durch einen Steuerzuschlag von 3'/, kr. pr. Gulden bet direkten Steuern (134, 550 fl.) gedeckt, welcher vom 1. November 1863 bis dahin 1864 abwirst 4710 fl. — kr. ' dann pro November und Dezember 1864 7ß5 fl. — kr Obige 5495 fl. — kr. , • ; HL Landesvertheidigung und Hrercs-ErgiinzungS-Gesetz. Wie bemerkt, sehen das Landesvertheidi­ gungsstatut und die damit in Verbindung gebrachten Gesetzesanträge auf Herabsetzung der Dienstzeit im , Käiserjäger - Regiments, auf Aufhebung der Militärbefreiung durch Tarerlag und auf Bewilligung des Loostausches und der Unterstellung von Eiustandsmännern, noch der Erledigung entgegen. Es hielt sich jedoch der Landesausschuß verpflichtet, auch während die Verhandlungen über die ob­ berührten Gesetzesentwürfe im Zuge sind, mittelst einer motivirten Eingabe an Se. Durchlaucht den Herrn . Statthalter Fürsten von Lobkowitz die Bitte um Wiedererwirkung der Bewilligung zum Lostausch und zur Unterstellung von Civil-Einstandsmännern zu richten; es erfreute sich zwar diese Bitte des Landes­ ausschusses der Unterstützung des Herrn Landes-Chefs, , aber bis zur Stunde blieb diese für die Bevöl­ kerung so nothwendige, allseitig ersehnte Maßnahme unberücksichtiget. ■ . o r. Dem Ansinnen um Aufstellung einer eigenen Asient-Commission in Vorarlberg behufs der Annahme von Freiwilligen, fand das Landes-General-Kommando in Udine nicht zu entsprechen; wohl aber drückte Se. Durchlaucht der Herr Fürst Statthalter die Geneigtheit aus, zur Erleichterung der Abstellung des Kontingents durch Freiwillige die Vereinigung der Stellung mit der Losung zu verfügen, um vor Beginn der Losung Militärpflichtigen aus den im Allgemeinen aufgerufenen fünf Altersklassen (im l. I. 1843, 1842, 1841, 1840 und 1839), die Gelegenheit zu bieten, bei der Stellungs-Commission zum freiwilligen Eintritt in das Heer sich melden zu können und in jenen Distrikten, deren Kontingent durch Freiwillige ganz gedeckt sein sollte, die Losung im Sinne des §. 50 des A.U. zu unterlassen. Ueber Zustimmung Seitens des Landesausschusses ordnete Se. Durchlaucht der Herr Fürst Statt­ halter mit Erlaß vom 14. Febr. 1864, Z. 4091 die Vornahme der Losung vereint mit der Stellung im obigen Sinne an. > V. Forderung der Gemeinden Vorarlbergs an das h. Aerar 73, 884 fl. 40 fr. C.M. Ueber die vom hohen Finanz-Ministerium mit Erlaß vom 21. Juni 1863, Z. 26, 143, neuerdings verweigerte An­ erkennung obiger Forderung beschloß der Landesausschuß auf Grundlage des vom hohen Landtage in der vierten Sitzung der letzten Landtagsperiode gefaßten Beschlusses: „es sei ohne diese Eröffnung dem Landtage neuerdings vorzulegen, der Rechtszug einzuleiten, Hr. Dr. Pircher hier mit der Prozeßführung zu beauftragen und zu Wien ein Advokat zur Uebergabe und Empfangnahme der Schriften zu bestellen. In Folge dessen wurden dem Hrn. Dr. Pircher in Bregenz die bezüglichen Akten nebst einer Voll­ macht zugefertiget, und ist dir Verhandlung im Zuge. VI. Eisenbahnfrage. Der Landesausschuß konnte dieser für das Land Vorarlberg überaus wichtigen Angelegenheit gegenüber nicht unterlassen, die hohe Regierung durch wiederholte Einlagen an das hohe k. k. Ministerium für Handel und Volkswirthschaft auf die Bedürfnisse des Landes Vorarlberg auf­ merksam zu machen und zu bitten, die in Verhandlung stehende Bodensee-Gürtelbahn nur gegen Führung einer Zweigbahn durch Vorarlberg nach Feldkirch zuzulasien, und er hielt an der Ansicht fest, es könnten nur hiedurch die Interessen Vorarlbergs gewahrt, die gewerbreichen Bezirke unter sich und nach Außen die zu ihrem Aufschwung nöthige Verbindung gewinnen und dem aufstrebenden Verkehr Genüge gethan werden. Eine Eingabe der Gemeinden des Bezirks Feldkirch um die Erwirkung, daß höchsten Orts mit der Zugestehung der Bodenseegürtelbahn zugleich auch die Eröffnung einer Zweigbahn über Feldkirch aus­ fand die kräftigste Unterstützung des Landesausschusses, wie nicht minder die bezügliche Einlage der Gemeinden des Bezirks Bregenzerwald mit Dornbirn. ' , ■ ■ Einzelne Schritte verschiedener Gemeinden und Korporationen bei der hohen Regierung zu Wahrung ihrer speziellen Bedürfnisse und eine in Folge derselben von dem hohen Handelsministerium angeordnete, durch den k. k. Ministerial-Rath Herrn Ritter von Mally in Bregenz abgehaltene Konferenz mit jden Vertretern der gesprochen werde, Gemeinden Vorarlbergs, entrückte diese Angelegenheit dem Wirken und der Einflußnahme des Landesausschusses. Einem andern Projekte einer Schinnenverbindung zwischen Triest, Innsbruck, Bregenz, (Bodensee) wendete der Landes-Ausschuß ebenfalls seine Aufmerksamkeit zu. Durch Vermittlung der Vorarlberger-Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch war es ihm er­ möglichet, einem diessälligen Ersuchen des k. k. Distrikts-Kommissariats in Tolmezzo durch Uebersendung von Notizen über eine Eisenbahnverbindung zwischen Innsbruck und Bregenz, so wie eine Karte der Längen und Gefälle der Poststraße von Bregenz nach Innsbruck und der für eine Eisenbahn möglichen Jochübergängen von Vorarlberg nach Tirol zu entsprechen. Bei diesem Anlasse bemerkte der Landes-Ausschuß, daß ein solches Projekt von Seite des Landes und der Bevölkerung mit Freuden begrüßt werde, und daß sich diesem Vorhaben im Lande Vorarlberg die Verhältniffe besonders günstig zeigen, da kaum anderswo im weiten Reiche auf so engem Raume so viel des industriellen Lebens zu finden sein dürfte. Näheres über die zur Durchführung dieses Projek­ tes von der andern Seite beabsichtigten Maßnahme wurde dem Landes-Ausschusse seither nicht bekannt gegeben. Der Landes-Ausschuß gibt sich der Hoffnung hin, daß seine Verwendung um Mittheilung der vom Ingenieurs Onalizza im Jahre 1845 gemachten Terrain-Studien, die zu weiteren Einleitungen nöthig werden, vom k. k. Ministerium des Handels und der Volkswirthschaft nicht unberücksichtiget bleiben werden. ¥11. Nheincorrektion. Die Beschlüsse des hohen Landtags in der 26. Sitzung am 11. März 1863 dahin gehend, sich bei der hohen Regierung um Vorlage eines betreffenden Korrektion-Entwurses zu ver­ 6 wenden, sanden im Berichte des Landes-Ausschusses <1. d. 16. Mai 1863, Z. 197 an das hohe Staats­ Ministerium ihre Erfüllung und man ist der Gewährung dieses Ansuchens immer noch gewärtig. In Würdigung den von den Gemeinden geltend gemachten Gründe, traf das hohe Staats-Mini sterium die Verfügung, daß der Landesbau-Direktor Herr Martin Kink in Graz zur Vornahme von Er­ hebungen aus Anlaß der beabsichtigten Rheinconrektion angewiesen wurde, und es steht dessen baldiges Eintreffen bevor. — Es wurde der Landes-Vertretung überlassen in Erwägung zu ziehen, ob sie den gedachten Erhebungen einen Vertreter beizugesellen in ihrem Interesse finde. Auch das an das hohe Staats-Ministerium vorwortlich vorgelegte Gesuch der Gemeinden Altenstadt, Meiningen, Koblach, Mäder, Altach, Götzis, in welchem sie besonders um die rechtzeitige Anweisung der nöthigen Baufonde pro. 1864 bitten und auf ein energischeres uud rascheres Vorgehen mit Schutz- und Regulierungsbauten hindeuten, eröffnete die Statthalterei, daß das hohe Staats-Ministerium die von der Landesbaudirektion für die Finanz-Periode 1864 hiezu als nothwendig erkannten Beträge pr. 52, 000 fl. in der Voraussetzung der verfassungsmäßigen Genehmigung bewilliget habe, welche daher auch zil dem gedachten Zwecke zur Ausgabe kommen werden. VIII. Krankenverpflegskosten. Die in öffentlichen Spitälern für Verpflegung vermögensloser Lan­ des-Angehörigen im Jahre 1863 ergangenen und vom Vorarlberger Landesfond zu tragenden Kosten be­ tragen laut Rechnungsabschluß 516 fl. 53*/2 kr. östr. W. Zur Erfüllung des Beschlusses des hohen Landtags, bei Erledigung des vorjährigen Rechenschafts­ berichtes, wird Beilage 2 das spezielle Verzeichniß dieser Auslagen beigefügt. IX. Die vom hohen Landtage dem Landesausschusse zur Erledigung zugewiesenen Unterstützungs­ gesuche fanden selbe darin, daß L.betn Johann Georg Feuerstein von Reutte behufs des Besuches der Akademie in München pro 1863 eine Unterstützung von 50 fl. 2. dem Vereine zur Pflege kranker Studierender in Wien ebenfalls 50 fl. aus dem Vorarlberger Landesfond angewiesen; 3. dem österreichischen Alpenverein dagegen aus Abgang der Mittel für jetzt kein Vorschub leisten zu können, erklärt wurde. X. Das Ansuchen des Löbl. k. k. 3. Gensd'armerie-Regiments um Anweisung der Gensd'armerirBequartirungs-Erfordernisse für die 14monatliche Finanz-Periode 1864 pr. 1333 fl. 50 kr. konnte bei dem Umstande, als int Präliminar pro 1864 für diese Rubrik nichts genehmiget wurde und der Lan­ des-Ausschuß nicht präliminirte Summen nur bis zum Betrage von 200 fl. im Nothfalle bewilligen kann (§. 25 der Instruktion für denselben) keine Erledigung finden und wird nun Angesichts der Allerhöchsten Entscheidung, welche die Gensd'armerie für Vorarlberg beibehält der Antrag gestellt, und sei die ausge­ wiesene Summe zur Zahlung anzuweisen. XI. Auf Ersuchen der hohen k. k. Statthalterei in Innsbruck, den vom hohen Staatsministerium dem Wundarzte I. A. Langer in Hard verliehenen 3. Jmpfpreis pro 1862 mit 105 fl. aus dem Vor­ arlberger Landesfond zu vergüten, wurde die Bezahlung beschlossen, unter dem Vorbehalte jedoch, daß hieraus für die Zukunft nicht gefolgert werde, das Land Vorarlberg habe für die im eigentlichen Ver­ waltungsgebiete Tirols an dortige Jmpfärzte ausgesetzten Prämien beizutragen, selbst dann nicht, wenn alle 3 Jmpfprämien an tiroler Aerzte überwiesen würden und mit dem Ersuchen, dahin zu wirken, daß nachdem diese Auslagen vom Landesfond zn tragen sind, über die Würdigkeit zur Betheilung mit Imps­ prämien irgend eines Arztes im Lande Vorarlberg die Beurtheilung und Entscheidung hierüber dem Landtage vorbehalten bleibe. XII. Dem Anträge der k. k. Statthalterei um Ausfolgung von 50 fl. aus dem Vorarlberger Lan­ des-Cultursonde an den tiroler Forstverein, zu Prämien für vorzügliche Leistungen im Aufforstungswesen, Anpflanzung von Bäumen rc. rc. wurde beigestimmt, jedoch ausdrücklich nur für dieses Mal uud ohne Consequenz für die Zukunft. Hier wird noch beigefügt, daß nach einer Ministerial-Erklärung der Vor­ arlberger Landes-Culturfond abgesondert verwaltet, daß aber das Dispositionsrecht über die Verwendung dieses Fondes von Seite der Regierung vorbehalten worden, da es sich hiebei um keinen aus Landes­ Mitteln gebildeten Landesfond, sondern lediglich um Forst- und Feldfrevel-Strafgelder handelt, welche von den Staatsbehörden in Ausübung ihres Wirkungskreises auferlegt wurden; hiebei wurde jedoch der Landes-Vertretung ein berathender Einfluß auf die Verwendung dieser Gelder eingeräumt. XIII. Einem Anträge der Landes-Regierung von Laibach, nach welchem die hierländigen in der Zwangsarbeitshaus-Anstalt zu Laibach untergebrachten Zwänglinge bei ihrer Entlassung mit den nöthigen 7 Leibskleidern und nach Umständen mit Eisenbahnkarten, gegen vorschußweise Uebernahme auf den tiroler Approvisionirungsfond und gegen Rückersatz von den betheiligten Gemeinden, betheilt werden sollen, wurde vom Landes-Ausschusse beigestimmt. XIV. Vom Landes-Ausschusse mußten seit der letzten Sitzungsperiode noch nachfolgende Eingaben und Geschästsstücke theils endgültig, theils unter Anhoffung der nachträglichen Gutheißung von Seite des hohen Landtags und nachträgliche Erwirkung der allerhöchsten Sanktion behandelt werden: a) das Gesuch der Gemeinde Rankweil um Verkauf von 9540 fl. Grundentlastungs-Obligationen mit der Bestimmung der Verwendung des Erlöses zur Deckung der Gemeinde-Passiven; b) das Gesuch der Gemeinde Weiler unter derselben Bedingung die Verwerthung von 800 fl. National-Anlehens-Obligationen zu gestatten; c) der Gemeinde Satteins wurde der Verkauf des Wohnhauses im Schappler zum Behufe des Abbruches und Verwendung des Erlöses zur theilweisen Deckung des Kaufschillings für das Anwesen daselbst bewilliget; d) einem zwischen den Vertretern der Gemeinde Sonntag und Franz Anton Gaßner von dort ab­ geschlossenen Vergleich betreffend die Regelung des Eigenthums und des künftigen Besitzes des Reutelewaldes wurde die Zustimmung ertheilt; e) der Gemiende Hard wurde die Bewilligung mit den Gemeindegebäulichkeiten aus der Tiroler­ Brandversicherungs-Anstalt auszutreten unter der Bedingung des sogleichen Eintrittes mit den­ selben in eine andere Versicherungs-Anstalt ertheilt. f) Umlagen zur Deckung der Gemeindebedürfnisse wurden bewilliget: 1. der Gemeinde Schwarzach "kr. pro 1863 970 fl. Klösterle 2. ff 182 ff 40 ff ff ff ff Raggal 3. ff 686 ff 75 ff ff ff ff Ludesch 4. ff 548 ff 45 ff ff ff V Nüziders 5. ff 56o ff ff ff ff ff 6. Dornbirn 36021 ff 76 ff ff ff ff Zwischenwasser 7. ff 989 ff 99 ff ff ff ff 8. ff Hohenems ff Israeliten 5982 ..// 16 ..ff 1864 9. der Stadt Bregenz 2019 fl. 12 kr. zur Deckung Pfarrkirchendefizits , . . ...; 10. der Gemeinde Bludesch, 15 kr. von 100 fl. Vermögen zur Deckung der Kosten für einen Stall beim Pfarrwiddum. (Für die Post 5 und 7 ist die Allerhöchste Sanktion noch nicht herabgelangt.) 11. Einer Bitte mehrerer Gemeinderäthe und Gemeinde-Ausschüsse von Lautrach, um Umände­ rung der der Gemeinde Lautrach, pro 1863 vom .hohen Landtage bewilligten Umlage von 1486 fl. 67 kr. östr. W., anstatt auf die direkten, auf die indirekten Steuern, fand sich der Landes-Ausschuß zu entsprechen nicht befugt. 12. Die Eingaben der Gemeinden der Bezirke Bludenz und Montafon um interimistische Ab­ sperrung und Conlumazirung des Viehes von Oberinnthal nach Vorarlberg wegen Klauen­ seuche wurde per Telegramm unterstützend zur Kenntniß des Herrn Statthalters gebracht und von demselben gewährt. 13. Die vom Landes-Ausschusse an das hohe Finanz-Ministerium eingesendete Bitte der Bierbräuer Vorarlbergs um Ermächtigung der Grenzzollämter zur Ausfuhrbehandlung von Bier gegen Verzehrungssteuer-Rückersatz, fand die gewünschte Erledigung. ' Die Erledigung vorstehender Agenden und der übrigen vorkommenden laufenden Geschästsstücke erfolgte gemäß der Instruktion für den Landes-Ausschuß theilweise im Circulations-Wege und theilweise in förmlichen Ausschuß-Versammlungen. Nach Vorschrift des §. 26 der Landes-Ordnung hat der Landes-Ausschuß auch Rechenschaft über die Ausführung sämmtlicher vollziehbarer Landtags-Beschlüsse zu geben; dieser Obliegenheit nachkommend, hat er hierüber ein eigenes Verzeichniß vorbereitet und hält es zur Einsicht eines hohen Landtags bereit, um nicht durch Aufzählung der Einzelnheiten in diesem Berichte zu weit sich ergehen zu müssen. Bregenz, den 1. März 1864. » Der Landes-Ausschuß für Vorarlberg. Gedruckt bei A. Fl atz in Bregen;