18630206_ltb0014_1863_Initiativantrag_Ortsgerichte

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Letzte Änderung 03.07.2021, 08:56
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1863,lt1863,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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Inhalt des Dokuments

849 Ortsgericht Antrag Mit Ministerial-Verordnung vom 26. May 1860 No 130, S. 246 R. G. BL wurden in Ungarn Ortsgerichte für Rechtsstreite von minderem Belang aus Gemeindemännern bestehend constituirt, wodurch viel Umzug und Kosten erspart wird. Da unser Land auf einer viel hohem Cultur-Stufe steht, sohin dieses Institut hierlands um so mehr durchführbar wäre: so dürfte es sich der Mühe lohnen, dieß Gesetz einer genauren Prüfung behufs der Beantwortung der Frage zu würdigen, ob u. mit welchen Modificationen es sich in unserm Land einführen, und mit dem Vermittleramt vereinigen ließe. Eine Besorgniß wegen Gefährdung der Privatrechte wird dadurch ausgeschlossen, wenn die Berufung gegen die Entscheidung des Ortsgerichtes an die k. k. Gerichtsbehörde I. Instanz u. im weitern Zuge an das k. k. Kreisgericht offen steht, wodurch es ermöglicht wird, daß sämtliche 3 Instanzen in unserm Lande selbst in so minder wichtigen Streitsachen zu Recht erkennen, was schon ein grosser Fortschritt wäre. Ich stelle demnach den Antrag, daß dieser Gegenstand einem Comite zur Berathung zugewiesen werde. Sollte das Ergebniß günstig ausfallen, würde der hohe Landtag bei der Regierung die erforderlichen Schritte thun daß in Gemäßheit des Artikels VI des Gesetzes vom 5ten (Seite 2)------------------------------------------ ------------- ------------------------------------------------------------- März 1862 die erwähnten Ortsgerichte constituirt werden. Hier wird nur noch beigefügt, daß in Vorarlberg nach Landesrecht u. alten Privilegien die vom Volke gewählten Geschworenen auch in Rechtsfällen entscheiden, daher hiedurch nur eine uralte Institution zeitgemäß wieder belebt würde. Bregenz, 6. Febr. 1863 Riedl L. 3 Abgeordnete