18621231_ltb00011863_Rechenschaftsbericht

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Letzte Änderung 03.07.2021, 05:28
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp01,ltb0,ltb1862,lt1862,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-28
Erscheinungsdatum 2021-06-28
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715 Beilage I Hoher Landtag! In Gemäßheit des §. 26 der L. O. hat der Landes-Ausschuß die gewöhnlichen Verwaltungsgeschäfte des Landes-Vermögens, der Landesfonde u. Anstalten zu besorgen; er hat hierüber, so wie über die Ausführung der vollziehbaren Landesbeschlüsse u. weiters von ihm verrichteten Obliegenheiten dem h. Landtage Rechenschaft zu geben. Dieser Pflicht will er durch nachfolgenden Vortrag entsprechen. I. Landesfond: Bis Ende Oktober 1861 wurde der Landesfond für das gesammte Kronland Tirol u. Vorarlberg von der politischen Landesstelle verwaltet, dieser Fond hatte die Bestimmung alle zu bloßen Landeszwecken erforderlichen Ausgabszweige u. die Mittel selbe gehörig zu bedecken, herbeizuschaffen. Bei dem Mangel eigener Einkünfte wurden die jährlichen Ausgaben dieses Fondes mittelst Zuschläge zu den direkten Steuern gedeckt. Laut Mittheilung der detaillirten Uebersicht der Gebahrung dieses Landesfondes in Tirol u. Vorarlberg (Statth. Zufertigung vom 26/3 61, Z. 2005) stellt sich seit dessen Errichtung 1851 bis zum Schlüsse des V. J. 1860 nachstehender Vermögensstand heraus: Aktiven: baaren Kassarest fl 29.522, 14'/2 xr Rückstände an Steuerzuschlägen u. Empfängen fl 14.708, 69’/2 xr Aushaftende Vorschüsse fl Zusammen 787, 50 xr fl 45.018, 34 xr Passiven: Zahlungsrückstände fl 26.222, 11 ’Axr Unberichtigte Vorschüsse an den Grundentlastungsfond fl 130.000, -xr An den Approvisionirungsfond fl 100.000, -xr Zusammen fl 256.222, 11 % xr es erübriget daher ein Passivum von fl 211.203, 77 y2xr Diese noch unberichtigten Vorschüsse an die besagten beiden Fonde rühren von der Bestreitung des außerordentlichen Aufwandes für Vorspann u. für Verpflegung 716 Beilage I verwundeter Krieger im Jahre 1859 her u. wurden dem Fonde wegen Abgang präliminirter Einnahmen zur Deckung dieser außergewöhnlichen, dringenden Auslagen vorschußweise angewiesen, weil man zur Erhöhung der Steuerzuschläge nicht schreiten wollte. Es sind daher diese Vorschüsse als eine Landes-Ausgabe resp. Passivum zu betrachten. Mit Schluß des V. J. 1861 überging die Gebahrung des bisherigen tirol.vorarlberg. Landesfondes an den Landesausschuß von Tirol, welchem einverständlich mit dem (Seite 2)-------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------- -— Vorarlberg. Ausschüsse die endliche Austragung dieses gemeinsammen Verwaltungsgeschäftes gegen Einholung der endlichen Genehmigung des Abschlusses Seitens beider Landtage überwiesen wurde. Ueberdies glaubte der Vorarlberger Landes-Ausschuß in Betreff des sich allenfalls ergebenden Defizites am Schlüsse dieses Rechnungsgeschäftes die Erledigung der Frage dem Landtage um so mehr vorbehalten zu sollen, als ihm bisher die nähere Einsicht in dieses Verwaltungsgeschäft nicht möglich war. Auf Grund des in der Landtags-Sitzung vom 16. April 1861 gefaßten Beschlusses hat der Landes-Ausschuß zur eigenen Besorgung des Landesfondes mit 1. Nbr. 1861 sich bereit erklärt, und sohin diese Verwaltung abgesondert von Tirol mit obigem Tage auch übernommen. Hier glaubt der Ausschuß beifügen zu sollen, daß laut Mittheilung des Staats-Ministeriums bei der Übergabe des Landesfondes an die Landes-Vertretung die ständische Activität, die Findel- und Gebär-Anstalt in Trient und die Irrenanstalt in Hall nicht weiter zu berücksichtigen seien, indem wegen diesen Anstalten abgesonderte Verhandlungen zu pflegen sein werden. Auf Wunsch des Landesausschusses haben die h. Behörden zuzustimmen befunden, daß die Steuerzuschläge zur Deckung der Ausgaben des Landesfondes wie bisher durch die k. k. Steuerämter behoben, von diesen an die Kreissammelkasse in Feldkirch abgeführt u. daß nur auf Anweisung des Landesausschusses die Zahlungen geleistet werden dürfen. Die k. k. Staatsbuchhaltung übt die Kontrolle, zu welchem Zwecke ihr von jeder Anweisung Kenntniß gegeben wird u. macht schließlich Mittheilung des Rechnungsergebnisses an den Landes-Ausschuß. Mit Uebernahme der Verwaltung des Landesfondes zeigte sich dem Ausschüsse vor Allem die Entwerfung eines Voranschlages nöthig. Auf Grund der aus der früheren Periode mitgetheilten Nachweisungen wurde sohin in der Sitzung v. 10. Aug. 1861 der Voranschlag für 1862 mit nachstehenden Ansätzen entworfen. Beilage I fl 100, -xr Verwaltungsauslagen Krankeriverpflegungskosten fl 2755, - xr 717 Transport fl 9049, - xr Prämien für Raubthier- Impfung fl 690, -xr Erlegung Schubauslagen fl 314, -xr Verschiedene Auslagen fl 3200, - xr Gendarmerie Bequartirung fl 1090, -xr Ständische Activität u. Vorspanns-Auslagen fl 4100, -xr La ndes-V ertretung fl 5500, - xr Transp. fl 9049, - xr Zusammen fl 17799, - xr fl 50, - xr Da Vorarlberg für das Jahr 1862 noch keine zur Bedeckung dieser Auslagen dienenden Mittel besitzt, mußte zum Ausweg der Zuschläge zu der Grund-Erwerbs- u. Einkommensteuer geschritten werden. Die Höhe der Zuschläge wurde wie im abgelaufenen Verw. J. 1861 mit 13 ’/2 xr vom Steuergulden angenommen v. h. A. genehmiget. Die Resultate abgelaufenem der Landesfondsgebahrung Verw. J. 1862 sind aus in dem dem mit letztem beifolgenden Oktbr. d. Js. buchhalterischen Rechnungsabschlüsse zu ersehen. (Seite 3)--------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------ <1 t—i oo Extract aus dem Rechnungs-Abschluß des Vorarlberger Landesfondes für das Verwaltungs-Jahr 1862. Schuldigkeit Einnahmen 1. Realie Steuerzuschläge Schuldigkeit Baufonde Zu­ Ab­ Schließliche Genehmig­ Gebühr sammen stattung Activ- ter Vor­ Rückstände anschlag fl 17799 kr. fl 17999 kr. fl kr. fl kr. fl 15778 63'4 2020 36 ’4 17799 Ausgaben kr. 1. Realie Verwaltungs-Auslagen Krankenverpflegskosten Baufonde Zu­ Ab­ Schließliche Genehmig­ Gebühr sammen stattung Passiv- ter Vor­ Rückstände anschlag fl kr. fl kr. fl 38 50 38 50 31 293 99 293 99 293 190 414 190 41 ’4 174 1 fl kr. fl 6 97 100 2755 Imfungsauslagen Schubauslagen Gendarmerie-Bequartlrung Vorspanns-Auslagen kr. 690 1029 1029. 690 42'4 690 15 75 314 154 10'4 4100 1029 42’4 536 1090 Prämien für Raubthiervorlegung 50 Landschäftlicher Haushalt u. ver­ 17799 17799 15778 63'4 2020 36'4 17799 2715 94 2715 94 2710 5 3 8700 Summa der reelen Ausgaben 4958 27 4958 27 4776 181 85’4 17799 27 10958 27 10776 181 85’4 7099 58 '4 6846 73 Ausgelegte Aktiv-Kapitalien Summa aller Einnahmen 17799 1 7799 15778 63’4 2020 3614 Anhänglicher baar.Kassarest Gesammt-Einnahmen Schließlicher baarer Kassarest Summa aller Ausgaben Schließlicher baarer Kassarest 15778 Gesammt-Ausgabe 6314 5009 22 Im Vergleiche mit den Activen I II. Durch Credlts-Operatlonen: 6000 10958 6000 6000 5002 15778 ergibt sich das reine Activum zu Suma d. schließ!. Activa 7022 58 14 Ende des Jahres mit Beilage Summa d. reelen Einnahmen schiedene Auslagen 719 Beilage I (Seite 4)---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der günstige Kassastand am Ende des ersten bestimmte Halbjahres den Landesausschuß in der Sitzung des vom 14. Juni 1862 zu dem Beschlüsse einen Theil des voraussichtlich nicht sogleich benöthigten Kassavorrathes bei der Sparkasse in Feldkirch bis auf Weiteres anzulegen u. demgemäß wurden derselben fl 6000, - xr Ö. W. gegen 3 % Verzinsung übergeben. Der hohe Landtag wolle von dieser Gebahrung Kenntniß nehmen u. zur Durchsicht u. Erledigung der Gebahrung dieses Fondes das Geeignete veranlassen. II. Grundentlastung: In der Landtagssitzung vom 16. April 1861 wurde der Landes-Ausschuß ermächtiget, sich bezüglich der Theilung des mit Tirol gemeinschaftlich verwalteten Grundentlastungsfondes u. der Uebernahme desselben mit den Organen, welche die Verwaltung bisher besorgten in’s Einvernehmen zu setzen. Bald nachher wurde durch das hohe k. k. Statth. Präsidium eine Zusammenstellung der Resultate des gemeinschaftlich verwalteten Grundentlastungsfondes mit besonderer Rücksicht auf die allenfällige Ausscheidung des betreffenden Vorarlberger Antheils mitgetheilt. - Anfänglich war der Ausschuß der Ansicht, die Ausscheidung des auf Vorarlberg entfallenden Antheils besonders deswegen einzuleiten, weil er erachtete, die geringere Schuld des Landes Vorarlberg in kürzeren Zeiträumen, als im Vereine mit Tirol, tilgen zu können; er überzeugte sich aber durch die überkommenen Mittheilungen u. Aufklärungen, daß die beabsichtigte Ausscheidung auf große Hindernisse stoße u. nach einer Ministerial-Eröffnung vom 17. Mai 1861, Z. 3384 den beabsichtigten Zweck einer kürzeren Tilgungsperiode doch nicht erreichen lasse. Es drückt sich nämlich diese Ministerial-Eröffnung wörtlich so aus: „was namentlich den Grundentlastungsfond betrifft, so ist daran festzuhalten, daß bei dessen künftigen Verwaltung, die für denselben erlassenen Gesetze u. Instrucktionen, dann der festgestellte Tilgungsplan, dann die Vorschriften über den Ankauf von Obligationen etc. unbedingt maßgebend bleiben müssen.“ Sohin erklärte der Grundentlastungsfond hiesige beider Landesausschuß Länder bis auf jenem Weiteres von Tirol, durch den daß der dortigen Landesausschuß gemeinsam verwaltet werden wolle, jedoch mit dem Vorbehalte, daß die zu demselben hiezu bestellten Organe dem Landtage resp. Landesausschusse Vorarlbergs über ihre Gebahrung jährlich Rechenschaft zu geben u. auf jedesmaliges Verlangen Auskünfte zu ertheilen verpflichtet seien u. daß dem Lande die Kontrolle gewahrt bleibe. 720 Beilage I Der Tiroler Landesausschuß hat hierauf mit Zuschrift vom 2. Aug. 1861, Z. 1009 hiezu sich bereit erklärt u. noch beigesetzt auch alle besonderen wichtigen Angelegenheiten im Voraus mit diesem Landes-Ausschusse zu besprechen. (Seite 5)--------- —-------------- -------------------------------- ------------------------------------------------------- -Beide Ausschüsse kamen zu dem überein, daß die bemerkten Anträge einsweilen nur für die Uebergangsperiode zu gelten hätten, daß beiden Landtagen anheim gestellt bleibe, die weiteren bezüglichen definitiven Verfügungen zu treffen. Hier ist es am Platze zu bemerken, daß an dem Erlasse des Ministeriums des Innern v. 7. Juni 1854, Z. 12819 festgehalten wurde, wornach Vorarlberg vor der Concurrenz zur Tilgung des gesammten Grundentlastungslandesdrittels befreit bleibt u. nur den 5 % Zuschlag zu den direkten Steuern bis zur Deckung der eigenen Quote an der Schuld zu tragen hat. Mit Zuschrift vom 21. Jänner 1862, Z. 184 ersuchte der tiroler Landesausschuß um Bekanntgabe der Zustimmung oder Abweisung seitens dieses Landesausschusses, stets unter Vorbehalt der Beschlußfassung durch den Landtag selbst, betreffend nachfolgende Punkte: a) Der tiroler Landesausschuß sei geneigt auch die Kontrolls-Geschäfte der k. k. Stattsbuchhaltung u. der Staats-Credits-Zentralbuchhaltung hinsichtlich der Grundentlastungsangelegenheiten zu übernehmen, b) er wolle jedoch sich nicht verbindlich machen von dem bisher bei der Landeshauptkassa u. der Staatsbuchhaltung verwendeten Personal mehr als 6 Beamte zu übernehmen, c) er könne sich aber nur herbeilassen, die s. Z. für die Uebernahme der Beamten zu entrichtenden Pensionen zwischen dem Staate u. der Landschaft nach Verhältniß der bei dem einen oder dem andern zugebrachten Dienstzeit, zu tragen. d) es solle das für die der Staatsbuchhaltung auch nach der Uebernahme vorbehaltenen Geschäfte benöthigte Personale von dem Staate allein gestellt werden, wogegen die Landschaft nur unentgeldlich das nöthige Kanzleilokale beizuschaffen habe. Der tirol.Landesausschuß glaubte zur Beförderung des Zweckes dieses beantragen u. nicht warten zu sollen, bis vom Staate diesfällige Anordnungen getroffen würden, deren Verzögerung nur Nachtheil bringen würde. - Mit Vorbehalt der Zustimmung des Vorarlberg. Landtages wurde auf diese Anträge eingegangen, unter der Voraussetzung, daß die betreffenden Kosten u. Verbindlichkeiten auf Grundlage u. nach Maßstab der Kaptials-Einweisungen Tirols u. Vorarlbergs gegenseitig getragen u. verrechnet werden. 721 Beilage I Als Zuschlag zur Deckung des Vorarlberger Tangens pro 1862 wurden 3 ’/? xr per Steuergulden präliminirt, welche einen beiläufigen Betrag von fl 4666 abwerfen und zur Tilgung der Zinse, Abtragung der Landesschuld u. Regiekosten zu verwenden sind. Laut buchhalterischen Rechnungsabschlusses für das Jahr 1861 welcher zur Einsicht und Prüfung dem h. Landtage zur Verfügung steht, wurden an der Landesschuld von fl 77.552, 57 xr 684, 14 xr im Jahre 1860/61 abgetragen fl so daß selbe noch beträgt fl 76.868, 43 xr (Seite 6}------------------------------------------------------------------------- ■-------------------------------------------Das Gesammtgrundentlastungsvermögen Vorarlbergs mit Einschluß der Schuldigkeit der Verpflichteten, der obbezifferten Landesschuld u. der Aktiv-Kapitalien bei der k. k. fl 182.584, 55 % xr Staats-Depositen-Kasse beziffert sich auf u. dieser Betrag kommt gleich dem Betrage der zum Bezüge berechtigten. Für 1861/62 wurde der Rechnungsabschluß noch nicht mitgetheilt. Soweit der Stand dieses Verwaltungsgeschäftes, worüber nun von Seite des h. Landtages die Genehmigung oder die weiteren Anträge u. Beschlüsse gewärtiget werden. III. Landesvertheitigurig: Der Beschluß des h. Landtages v. 17. April 1861 mit dem Wunsche, daß die Vorarlberger Landesvertheitiger von nun an nur die Gränzen dieses Landes zu vertheitigen hätten, fand allerh. Ortes nicht die erbethene Zustimmung. Es haben dagegen Sr. k. k. apost. Majestät unterm 21. Juni I. Js. zu bestimmen geruht, daß die Einrichtung der Landesvertheitigung in Tirol u. Vorarlberg bis zur Einberufung der Landtage aufgeschoben bleibe u. das k. k. Staatsministerium eröffnete dieses mit dem Beisatze, daß diese Angelegenheit nach dem Zusammentritt der Landtage mit denselben in verfassungsmäßigen Wege behandelt werden würde. - Sohin ist in dieser Beziehung eine Regierungs-Vorlage zu gewärtigen. IV. Abänderung des Heeres-Ergänzungsgesetzes, Gestattung des Loostausches u. der ■ Stellung von Einstandsmännern. Die diesfalls in der Sitzung vom 11. April vorgebrachten Wünsche blieben ungeachtet der eifrigsten Unterstützung von Seite des Ausschusses u. der beiden Reichsrathsabgeordneten unberücksichtiget; die diesfällige Ministerial-Entscheidung sagt: „es sei die Gestattung der Unterstellung u. des Loostausches unzuläßig, weil selbe mit dem dermaligen im §. 23 des h. Elses, ausgedrückten Stellvertretungs-Systeme nicht vereinbarlich, dieses System jedoch von der größten Wichtigkeit für das k. k. Heer sey, indem es demselben die jetzt mehr als früher nothwendigen ausgebildeten u. Beilage I 722 verläßlichen Unteroffiziere aus der Zahl der Reangagirten zu sichern bestimmt sei; auch die Gestattung des Erlags der Befreiungstaxe nach der Stellung wurde nicht bewilliget, weil keine besonderen Gründe der Abänderung des Systems da seien. Im laufenden Jahre 1862 versuchte der Ausschuß die Erstreckung des Termines zum Taxerlag bis zum Tage der Loosung zu erwirken, war aber nicht so glücklich diese Absicht zu erreichen, einzig u. allein wurde auf Verwendung Sr. Durchlaucht des H. Statthalters von Seite des H. Regiments-Commandanten bewilliget, daß die sich freiwillig zum Eintritt in das Heer Meldenden beim Stations-Commando in Bregenz assentirt werden können. V. Forderung mehrerer Gemeinden Vorarlbergs an das k.k. Aerar per fl 73.884, 40 xr C.M. als Entschädigung für die KriegserlittenheWen aus den Jahren 1799, 1800, 1801 Diese Summe ist das von den Gemeinden angesprochene erstliche Guthaben einer mit allerh. Entschließung v. Jahr 1802 zugestandenen Aerarial-Vergütung für die gedachte Kriegsperiode. - Schon früher u. namentlich zwischen 1830 u. 1840 wurden mehrere Schritte gemacht (Seite 7)---------- -------------------------------------------------------------------------------------------------------- — um dieses Guthaben zu realisiren, aber ohne Erfolg. Im vorigen Jahre hat der Landesausschuß diese Angelegenheit in seine Hände genommen u. bei den k.k. Ministerien das Gesuch um endliche Befriedigung gestellt. - Nach langem Verzögern hat das k. k. Finanz-Ministerium unterm 30. Nobr. I. Js., Z. 62456 endlich erklärt, daß diese Forderung theils durch die a conto-Zahlungen des Jahres 1805 per fl 56000, -, theils auch dadurch beglichen wurden, daß in den Jahren 1830 u. 1831 den Gemeinden Vorarlbergs weit größere Summen, welche das Aerar hätte ansprechen können nachgesehen worden seien, wodurch die Verpflichtungen des Aerars an das Land Vorarlberg aus dem Gnadenakte vom J. 1802 als gänzlich getilgt anzusehen seien. VI. Abänderung des §. 15 der Landes-Ordnung für Vorarlberg. Dem in der Sitzung v. 11. April 1861 ausgesprochenen Wunsche der Landes-Vertretung auf Abänderung des gedachen §. 15 geruhten Sr. apostl. Majestät mit allerh. Entschließung v. 15. Aug. 1861 zu entsprechen u. die Bestimmung aufzuheben, daß die Mitglieder des Landesausschusses ihren Aufenthalt in Bregenz zu nehmen haben. VII. Rheinkorrektion: In dieser wie es scheint schwebenden u. für das Land so wichtigen Verhandlung ergieng von Seite des Ministerium die Erklärung, daß das Ansinnen, ohne vorhergegangene Einvernahme des Landtags in der Rheinkorrektionsfrage keinen endgültigen Beschluß zu fassen, ganz im §. 18 der L. O. begründet sei, u. daß s. Z. die bezüglichen Verfügungen hiernach getroffen werden würden. - Belangend die Uferversicherungen wurde bewirkt, daß die disponibl. verbleibende Dotation des 723 Beilage I Kronlandes Tirol mit Vorarlberg pro 1861/62 zur Verlängerung der Leitwerke in der Meininger Bucht u. Frühmeßau zu verwenden seien. VIII. Ueberlassung der Aerar-Waldungen an die Gemeinden um einen billigen Schätzungspreis. Der diesfällige Antrag des Landtags v. 14. April 1861 hat zwar keine bestimmte Erledigung erhalten, wohl aber ist bekannt, daß die k. k. Regierung in dieser Beziehung mit Gemeinden bereits in Verhandlung getreten ist. - Die Einlagen der Christen und Israeliten Gemeinde Hohenems um käufliche Überlassung der im dortigen Bezirke liegenden aerarischen Waldungen wurden in jüngster Zeit wärmst bevorworthet. IX. Gemeindegesetz. Der diesfällige Beschluß des Landtages v. 16. April 1861 wird durch eine diesfalls ganz sicher in Aussicht gestellten Regierungsvorlage seine Erledigung finden. X. Umwechslung und Einlösung der Coupons bei allen Kassen Vorarlbergs. Dem diesfälligen Antrag des Landtages wurde dahin entsprochen, daß die k. k. Sammelkasse in Feldkirch unter bestimmt kundgemachten Modalitäten zur Einlösung ermächtiget wurde. Diese Darstellung bezieht sich auf die Erfüllung oder Durchführung der vom h. Landtage gefaßten Beschlüsse. - Seit ernennenswerthern der letzen Sitzungs-Periode wurden Geschäftsstücke u. Verhandlungen vom nachstehende Ausschüsse theils endgültig, theils unter Anhoffung und Zustimmung des h. Landtags erledigt. a) Das Land Vorarlberg hat gegenwärtig den Vorschlag für zwei Plätze in den k.k. Militär-Erziehungshäusern in Libenau u. Straß zu erstatten; der erstere dieser Plätze wurde von Sr. k. k. ap. Majestät im Jahre 1839 ausgesetzt, der andere ergab sich aus den eingezogenen Einstandskapitalien u. Coutionen der Deserteure u. Selbstverstümmler. Den erstem erhielt über Vorschlag des Ausschusses Kunibert Dürr v. Satteins (Seite 8)----------------------------—-------------------------------------------------------------------------------------- den andern Frnz. Theodor Sedlmayer von Bregenz. b) Das Erforderniß für die Gendarmerie Bequartierung wurde pro 1862 mit 1029 fl u. pro 1863 mit 1133 fl als richtig nachgewiesen anerkannt, wo hingegen der Antrag des Reg. Com. dieses Bedürfniß für eine Periode von 3 oder 5 Jahren endgültig festzusetzen der Beschlußnahme des hoh. Landtages vorgelegt wird. c) Mit Uebernahme des Landesfondes hatte der Ausschuß auch die Obliegenheit für die in öffentl. Krankenhäusern behandelten Vermögenslosen auf der Reise oder dienstlos erkrankten Landesangehörigen die betreffenden Kosten zu revidiren u. anzuweisen. - Es werden dem h. Landtage diesfalls die Akten über sämmtliche Anweisungen überstellt u. ohne in die Aufzählung für die einzeln angewiesenen Beträge 724 Beilage I einzugehen, was unnothwendiger Weise diese Darstellung zu weit erscheinen ließe, wird bemerkt, daß die im J. 1861/62 für 25 Individuen angewiesenen Kosten sich auf fl 293, 99 xr Ö. W. belaufen. d) Auf Grund des §. 23 der Landes-Ordn. wurde von Seite des k. k. Staats- Ministeriums freigestellt, in Dringlichkeitsfällen gegen nachträgliche Genehmigung Seitens d. h. Landtags die Bewilligung zu Ausschreibung von Gemeinde-Steuern u. Umlagen zu ertheilen, unter diesem Vorbehalt u. unter genauer Prüfung der Präliminarien wurden Umlagen bewilliget in Dornbirn fl 35594, 53 xr Hohenems fl 4738, 04 xr Satteins fl 1930, 22 xr Alberschwende fl 2490, -xr Bildstein fl 1326, -xr Buch fl 348, 54 xr Langen fl 1888, 05 xr Möggers fl 1158, 45 xr Sulzberg fl 3036, 67 xr Wolfurth fl 2971, 30 xr Fluh fl Hard fl 3451, 75'Äxr Lochau fl 3447, 21 ’Äxr Lauterach fl 1444, 93 7a xr Schwarzach fl Schlins fl 1081, -xr Rieden fl 1914, 26 7= xr Klösterle fl 261, 92 xr Raggal fl 784, 95 xr Sonntag fl 752, -xr Fontanella fl 442, 98 72 xr Nüziders fl 724, -xr e) Unter gleichem 421, 61 xr 1039, 24 xr Vorbehalt wurden nachfolgenden Gemeinden Eigenthumsveräußerungen gestattet: Gmde. Klaus, 31 Stück Grund (Weinreben) u. 1 Wiesgrund mit Torkel - Gmde. Rankweil, Verkauf des alten Schulhauses, Gmde. Klösterle, Verkauf v. 12 Klaftern Gemeindegrund - Gde. Hohenems Tauschvertrag mit Karolina Peter über Waldgrund. Die Verwertung v. Gemeindekapitalien wurde gestattet; der 725 Beilage I Gmde. Götzis für fl 5250, - xr Staats-Obligationen zum Kirchenbau; der Gmde. Bürs zur Anschaffung eines neuen Geländes u. Neubau des Kirchthurms fl 4100, - xr. f) ein vom Marien-Aerar vorgelegter dokumentirter Ausweis über Vorspanns- Rückvergütung vom J. 1860 pr 105 fl 24 xr wurde vom tiroler Landesausschusse mit Zustimmung des hiesigen berichtiget; dagegen wurden aber die Ansprüche des k. k. Militär Aerars u. d. III. Gend. Reg. wegen Vorspannsrückvergütungen aus dem tirol. Vorarlberg. Landesfonde für die Zeit 1859 u. 1860 separat dem hohen Landtage die betreffenden Akten zur Beschlußfassung vorgelegt werden. Hier wird noch in diesem Betreff die Bemerkung beigefügt, daß der trioler Ausschuß sich für die Zahlungsanweisung der Gendarmerieforderung pr 229 fl 62 xr Ö. W. auch ohne Beibringung der Belege, weil diese nach dem System nicht beizubringen seien, ausgesprochen u. die diese Forderung bereits unter eigener Haftung angewiesen hat. g) Der Antrag des Vorarlberger Landesausschusses um Abtheilung des bisherigen, durch die einfließenden Forststrafgelder gebildeten tirol.vorarlberg. Kulturfondes erfreute sich der Zustimmung der k. k. Statthalterei, sieht aber noch der endgültigen Beistimmung d. h. Staats-Ministeriums entgegen. h) Die Eingabe mehrerer Landtags-Abgeordneten um bessere Einhaltung der Land- u. Poststraßen Vorarlbergs wurde durch die H. Reichsrathsabgeordneten dem k. k. Ministerium überreicht, worauf selbes die Landesbehörden angewiesen hat, ihr besonderes Augenmerk auf die Einhaltung dieser Straßen zu richten. - Eine neuerliche Eingabe in diesem Betreff um Ausführung der Ministeriellen Zusicherung sieht noch der Erledigung entgegen. - Die übrigen vom Landesausschuß behandelten Geschäfte beschränkten sich auf Correspondenzen u. auf Anfertigung der zu einer genauen Controlle nöthigen Vormerkungen. Bregenz, den 31. Dezbr 1862. Mit Hochachtung Im Namen des Landesausschusses der Landeshptm. Stellvertreter Dav. Fußenegger.