Dateigröße | 1.12 MB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 03.07.2021, 09:37 |
Gemeinde | Landtag |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | ltp10,lts1914,lt1914,ltm_ |
Dokumentdatum | 2021-06-27 |
Erscheinungsdatum | 2021-06-27 |
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Publikationen | Landtag-Sitzungsprotokoll_lts |
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Inhalt des Dokuments |
Vorarlberger Landtag. 12. Sitzung am 18. Mai 1914 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig: 24 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Dr. Peer und Wegeler. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 39 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär Wachter verliest dasselbe.) Wird eine Bemerkung zum verlesenen Protokoll zu machen beliebt? Wenn das nicht der Fall ist, nehme ich dasselbe als genehmigt an. Es sind mir zwei Einlausstücke zugekommen. Eine Eingabe der k. k. Postmeister und Postexpedienten Österreichs, Landesgruppe Vorarlberg, gezeichnet vorn Obmann Andreas Rhomberg und Karl Beck als Schriftführer: "Der hohe Landtag wolle den Postmeistern das Wahlrecht durch gesetzliche Änderungen einräumen", überreicht durch den Abgeordneten Nachbauer. Wir haben bereits eine derartige Eingabe von den Postoffizianten hieher bekommen und dieser Gegenstand wurde damals dem volkswirtschaftlichen Ausschusse übermittelt und ich möchte daher die Anregung machen, daß auch dieses Einlaufstück dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zu überweisen ist. Es wird keine Einwendung erhoben. Ferner ist eingelaufen eine Eingabe der christlichsozialen Minorität der Stadt Bregenz, welche ich bitte zu verlesen. (Sekretär liest.) "Hohes Haus! Die Durchführung des Projektes der Schiffbarmachung des Rheines bis in den Bodensee eröffnet nicht nur für die Stadt Bregenz und das Land Vorarlberg, sondern auch für die westlichen Alpenländer auf wirtschaftlichem Gebiete neue Entwicklungsmöglichkeiten. Der Anteil an dem sicher zu erwartenden wirtschaftlichen Aufschwünge wird aber insbesondere für die Stadt Bregenz ein bedeutender sein, wenn Staat, Land und Gemeinde an der Ausführung des Projektes der Schiffbarmachung des Rheines in entsprechender Weise sich beteiligen. Zur Förderung dieser Angelegenheit stellten die christlichsozialen Stadtvertreter von Bregenz 2 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. im Gemeindeausschusse eine Reihe geeigneter Anträge, welche aber leider von der Mehrheit mit Gemeindeausschußbeschluß vorn 16. Februar 1914 abgelehnt wurden. Am 11. Mai 1914 brachte der Vertreter der Stadt Bregenz im Landtage einen Antrag ein, welcher einen jener christlichsozialen Antrage zur Ausführung bringt, welche von der Mehrheit der Stadtvertretung am 16. Februar 1914 unbegreiflichekweise abgelehnt wurden. Um der Aktion des Vertreters der Stadt Bregenz im hohen Landtage den nötigen Rückhalt zu geben, strebten die christlichsozialen Gemeindevertreter eine Revision der offiziellen Stellungnahme der Stadt Bregenz zum Rheinschiffahrtsprojekte an und ersuchten den Herrn Bürgermeister am 13. Mai 1914 schriftlich mit Berufung auf § 40 E. O., Absatz 6, um sofortige Einberufung einer Sitzung der Stadtvertretung und stellten für diese geeignete Anträge zur Verhandlung. Diesem dringenden Ansuchen hat der Herr Bürgermeister bis auf heute unbegreiflicherweise nicht entsprochen. Deshalb sehen sich die christlichsozialen Stadtvertreter von Bregenz zur Wahrung der Interessen ihrer Wähler genötigt, sich direkt mit folgender Bitte an den hohen Landtag zu wenden: "Der hohe Landtag wolle: 1. bei der k. k. Regierung nachdrücklichst dahin arbeiten, daß der Staat dem Projekte der Schiffbarmachung des Rheines bis in den Bodensee und der Anlage eines entsprechenden Großhafens in Bregenz die gebührende Aufmerksamkeit zuwendet und in verkehrstechnischer und handelspolitischer Hinsicht die nötigen Maßnahmen zur Durchführung des Projektes trifft; 2. sich prinzipiell für die finanzielle Förderung des Werkes erklären; 3. dafür Sorge tragen, daß das Land in jenen Körperschaften, die sich die Förderung des Projektes zum Ziele gesetzt haben, eine offizielle Vertretung erhalte. Bregenz, den 17. Mai 1914." 3um Schlüsse folgen die Unterschriften. Dieser Gegenstand eignet sich zur Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß. Wenn keine Einwendung erhoben wird, wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Ich habe weiters dem hohen Hause mitzuteilen, daß heute nachmittags Hz4 Uhr das Vorarlberger Wasserkraftkomitee zu einer Sitzung im Hotel "Montfort" zusammentreten wird, bei welcher drei interessante Referate erstattet werden. Das erste über das Gamperdonaprojekt des städtischen Elektrizitätswerkes Feldkirch, vorgelegt vorn Betriebsleiter Sachers, zweitens das Marulprojekt - Elektrizitätswerk Der Stadt Bludenz, vorgelegt vorn Ingenieur Wolf; als drittes Referat: Gegenwärtige und zukünftige Versorgung mit Elektrizität für Vorarlberg, vorgelegt vorn Herrn Albert Loacker. Ich beehre mich, die Herren Abgeordneten und selbstverständlich auch den Herrn Regierungsvertreter zur Sitzung des Wasserkraftkomitees einzuladen, in meiner Eigenschaft als Obmann dieses Komitees, also um %4 Uhr im Hotel "Montfort". Seitens des Herrn Gymnasialdirektors Gaßner ist eine Zuschrift eingelangt, worin die Herren Abgeordneten zur Vorstellung der Gymnasialschüler am Sonntag eingeladen wurden. Da am Samstag keine Sitzung war, konnte ich es nur noch einigen Herren mitteilen. Weiters bringe ich zur Kenntnis, daß Herr Gymnasialdirektor gerne bereit wZre, den Führer zu machen oder einen Führer beizustellen für die Besichtigung des Gymnasialneubaues, der in Gruppen und auch von einzelnen Abgeordneten jeden Tag zwischen 12 -2 Uhr und zwischen 5-7 Uhr abends, am Mittwoch, Freitag und Samstag von 2- 7 Uhr nachmittags besichtigt werden kann. Ich bringe dies den Herren Abgeordneten zur Kenntnis, weil es sich sicher lohnt, diesen schönen Neubau einer Besichtigung zu unterziehen. Der Herr Abgeordnete Dr. Peer hat sich für die heutige Sitzung wegen unerwartet eingetretener Kollision mit seinen Berufsgeschäften entschuldigt. Wir kommen zur Tagesordnung und zwar zum ersten Punkte, zum Ansuchen des k. k. Kreisgerichtes Feldkirch um Aufhebung der Immunität des Herrn Abgeordneten E. Luger in Sachen einer Berufungsverhandlung. 3 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Session 1913/14. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Thurnher: Ich stelle den Antrag, diesen Gegenstand dem Landesausschusse zur Berichterstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Es wird die Zuweisung dieses Gegenstandes an den Landesausschuß zur Berichterstattung noch in dieser Session beantragt. Wird ein Einwand erhoben oder ein anderer Antrag gestellt? Wenn das nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das höbe Haus zustimmt. Wir kommen zum zweiten Gegenstände, zum Berichte des Landesausschusses über die Wahl des Herrn Abgeordneten Dr. Josef Peer in den Landtag. Berichterstatter des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist Herr Landeshauptmannstellvertreter Thurnher; ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Der früher von der Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch bei den allgemeinen Wahlen gewählte Abgeordnete Ignaz Rüsch hat aus geschäftlichen Gründen fern Mandat niedergelegt. Die Statthalterei hat die Neuwahl auf den 6. Mai d. I. angeordnet und dieselbe ist vollzogen worden. Alle gesetzlichen Bestimmungen sind dabei eingehalten worden Der Herr Dr. Josef Peer von Feldkirch hat sämtliche, .gesetzlich gültigen Stimmen aus sich vereinigt und ist sonach mit absoluter Majorität gewählt. Ich habe daher nichts anderes zu beantragen, als was der hohe Landesausschuß ihnen im vorliegenden Berichte vorschlägt, nämlich der hohe Landtag wolle beschließen: "Die am 6. Mai d. I. erfolgte Landtagsergänzungswahl für die Handels- und Gewerbekammer wird genehm gehalten und der gewählte Abgeordnete Herr Dr. Josef Peer zur Ausübung seines Mandates zugelassen." Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesem Berichte und Antrage das Wort zu nehmen? Wenn das nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung und bitte alle jene Herren, welche dem Antrage die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen und damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum dritten Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des Petitionsausschusses in Sachen der nochmaligen Bewilligung einer Subvention zu den Kosten der St. Martinskirche in Ludesch; dem ich, nachdem die Erledigung der übrigen Petitionen in diesem Berichte auch enthalten ist, den Bericht über die anderen dem hoben Hause vorgelegten Petitionen weiter anfüge. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dekan Mayer, das Wort zu nehmen. Dekan Mayer: Hohes Haus! Da der vorliegende Bericht den Herren Abgeordneten erst heute in Vorlage gebracht worden ist, so erlaube ich mir ihn zur Verlesung zu bringen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 44.) Ich empfehle die Annabme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich dabei meldet, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche deni ersten Antrage des Petitionsausschusses auf Bewilligung eines Beitrages zur Restaurierung der St. Martinskapelle in Ludesch die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun ersuche ich um die Abstimmung über den zweiten Antrag des Petitionsausschusses wegen Verweisung dieser vier Gesuche an den Landesausschuß und bitte alle jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. -Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. 4 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Wir kommen zum vierten Punkte der Tagesordnung, zur Wahl eines Direktions-Mitgliedes der Landes-Hypothekenbank an Stelle des zurückgetretenen Herrn Max Greußing in Feldkirch. Der § 45 des Statutes für die Landeshypothekenbank, wie es seinerzeit vom hohen Landtage beschlossen worden ist, bestimmt, daß die Direktion besteht aus einem Oberdirektor als Vorsitzenden, Zwei gewählten Direktoren und zwei Ersatzmännern. Einer dieser zwei Direktoren ist nun zu wählen, nachdem der bisherige Direktor Herr Mar Greußing seine Stelle niedergelegt hat. Ich ersuche daher das hohe Haus, zur Wahl zu schreiten. (Wahl) Ich ersuche die Herren Abgeordneten Amann und Allgäuer gefälligst das Skrutinium zu übernehmen. (Skrutinium.) Allgäuer: Hohes Haus! Es bat Raimund Gissinger 19 Stimmen erhalten, zwei abgegebene Stimmzettel waren leer. Es sind im ganzen 21 Stimmen abgegeben worden. Landeshauptmann: Es ist somit Herr Raimund Gissinger von Feldkirch zum Direktor der Landeshypothekenbank gewählt. Wir kommen zum fünften Gegenstände der Tagesordnung, zum mündlichen Berichte des Landesausschusses in Sachen der Errichtung und Subventionierung von landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist Herr Abgeordneter Iodik Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Hohes Haus! Der Landtag hat in der Sitzung vom 31. März 1913 folgenden Beschluß gefaßt: "Der Landesausschuß, wird beauftragt, der Ausgestaltung und Förderung des landwirtschaftlichen Unterrichtes seine Aufmerksamkeit zuzuwenden und dem Landtage in der nächsten Tagung entsprechende Anträge zu unterbreiten. Dabei ist die Subventionierung solcher landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen in gleicher Weise in Erwägung zu ziehen, wie die gewerblichen Fortbildungsschulen unterstützt werden. Der Landesausschuß hat auch mit der k. k. Regierung Verhandlungen zu pflegen, um von ihr für solche Schulen Subventionen aus Staatsmitteln zugesichert zu erhalten." In Ausführung dieses Beschlusses hat der Landesausschuß zunächst mich beauftragt, mit dein k. t. Ministerium für Kultus und Unterricht in dieser Beziehung Fühlung zu nehmen. Ich habe das wiederholt getan und steht dort die Förderung des landwirtschaftlichen Unterrichtes folgendermaßen: Das Ministerium wird bereit sein, Subventionen zur Förderung des landwirtschaftlichen Unterrichtes zu gewähren, wenn Kurse, und zwar während 5 Wintermonaten abgehalten werden mit der männlichen, der Volksschule entwachsenen, für die Landwirtschaft interessierten Jugend. Das Ministerium nimmt in Aussicht, 3 solche Winterkurse abzuhalten, und zwar sollen in der Woche 6 Stunden gegeben werden an 2 oder 3 Tagen. Der Unterricht soll sich beziehen zunächst auch auf die Festigung des in der Volksschule Erlernten und auf die Erweiterung desselben, hauptsächlich auf das landwirtschaftliche Fach und zwar könnte man neben der allgemeinen landwirtiichen Buchführung, Rechnung und Kalkulation, in den einzelnen Ländern speziell auf gewisse Zweige der Landwirtschaft Rücksicht nehmen, in einem Lande mehr auf Weinbau, im anderen mehr auf Getreidebau, bei uns hauptsächlich auf die Viehzucht und Milchwirtschaft. In einzelnen Landesteilen würde man einen Unterschied machen, in einem Teile könnte man sich neben der Milchwirtschaft mit etwas Getreidebau, Garten- und. Gemüsebau beschäftigen, in anderen gebirgigen Gemeinden hauptsächlich mit Viehzucht (Dr. Drexel: Obstbau und Fischerei), gewiß, alles wird einbezogen werden. Ich meine, in diesen Fällen würde sich der Lehrplan den Landesverhältnissen anpassen müssen. Bezüglich der Unterstützung hat mir das Ministerium mitgeteilt, es sei Aussicht vorhanden, daß von Seite des Staates zur Förderung dieser Kurse etwa ein Viertel des Erfordernisses beigetragen werde. Der Landesausschuh ist nun der Meinung, daß wir in Vorarlberg es vielleicht 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 5 notwendiger haben als in einem anderen Lande, dasi solche landwirtschaftliche Fortbildungskurse errichtet werden. Wir sind wohl das einzige Land in Österreich, das nicht einmal eine landwirtschaftliche Winterschule, geschweige denn eine höhere Fachschule für die gesamte Landwirtschaft hat. Wir haben nur eine Fachschule in Doren, die aber nur für die Heranbildung von Käsern sorgt. Wir haben es auch deshalb notwendiger als andere Länder, weil wir ein Grenzland sind, und weil unsere Nachbarn, besonders die Schweizer, aber auch Deutschland in der Beziehung uns weit, weit voraus sind. Es ist notwendig, daß unsere jungen Bauern lernen buchführen, rechnen und kalkulieren, kalkulieren auch nach der Richtung, wie sie aus dem Grund und Boden am meisten herausbringen könnten, damit ein größerer Ertrag erzielt wird, was nicht bloß im Interesse der Bauern als der Produzenten, sondern auch im Interesse der Konsumenten gelegen ist. Bezüglich des Lehrplanes würde derselbe vom Ministerium für Kultus und Unterricht im Einvernehmen mit dem Landesausschusse festzusetzen sein und es würden dabei gehört werden das Ackerbauministerium und die einzelnen Landeskulturräte. Wir sind diesbezüglich im Landesausschusse der Meinung, daß in diesen Lehrplan auch der Religionsunterricht einzubeziehen sei, daß jedoch auch die sonntägliche Christenlehre als Religionsunterricht angerechnet werden könnte. Was die Unterrichtszeit betrifft, so habe ich schon bemerkt, daß während 5 Wintermonaten wöchentlich 6 Stunden an 2 oder 3 Tagen abzuhalten wären und, insofern der Sonntag auch als ein solcher Unterrichtstag in Aussicht genommen wäre, würde es sich da sehr gut passen, daß an diesem Tage der Religionsunterricht in Betracht käme. Was nun den finanziellen Effekt anbelangt, so würde die Sache etwa so sein. Wir würden unterscheiden müssen zwischen der Durchführung des Lehrplanes, wie ihn das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht in Aussicht nimmt, nämlich daß 3 Jahreskurse oder 3 Winterkurse abgehalten werden, wir müssen aber auch damit rechnen, daß es bei uns viele Gemeinden geben wird, in denen nicht 3 Lehrkräfte den Kurs halten können, sondern wo nur eine Lehrkraft und für den Religionsunterricht der Seelsorger zu bekommen ist, so daß der Unterrichtsstoff in dreijährigem Turnus behandelt werden müßte, ähnlich wie das bei den einklassigen Volksschulen der Fall ist. Wir müssen daher mit 2, vielleicht 3 verschiedenen Gattungen rechnen. Was die Schulen betrifft, wo 3 Lehrkräfte angestellt wären und 3 Jahreskurse abgehalten würden, würde sich das Erfordernis etwa so 'teilen, daß man für eine Wochenstunde im Monate K 10-- rechnet, wenn es 6 Stunden find, ist es monatlich K 60- und in 5 Monaten K 300' dazu würde bei einer dreiklassigen Schule ein Leitergehalt von zirka K 50'- kommen, für die sachlichen Erfordernisse zirka K 100 kommen, was zusammen ein Erfordernis von K 1050' - ergeben würde. Der Landesausschuß meint nun, daß, wenn von der Regierung zu erwarten ist, daß sie ein Viertel des Erfordernisses beiträgt, das Land trotz der mißlichen finanziellen Verhältnisse doch soweit gehen und auch ein Viertel des Erfordernisses übernehmen sollte. Das würde dann für diese Schulen einen Beitrag von K 262'- erfordern. Dagegen dort, wo in einem dreijährigen Turnus der Lehrstoff behandelt würde, käme auf das Lehrpersonal K 300 - und für die sachlichen Erfordernisse K 60- , so daß in solchen Schulen der Landesbeitrag auf etwa K 90' zu stehen käme. Bemerken könnte man noch dazu, daß falls in ziemlich vielen Gemeinden solche Schulen errichtet und ein Teil des Unterrichtes am Sonntag erteilt würde, selbstverständlich die bisher bestehenden Sonntagsschulen aufhören und, wenn ziemlich viele Gemeinden wären, ein kleiner Entfall derjenigen Subventionen eintreten würde, die wir heute für Sonntagsschulen vom Lande bezahlen, so daß dasjenige, was wir für die neue Aktion vom Lande ausgeben, also zum Teil dadurch hereingebracht würde, daß diese Subventionen für die bestehenden Sonntagsschulen ermäßigt würden. Das also vorausgeschickt, möchte ich, den Antrag des Landesausschusses zur Verlesung bringen: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landtag begrüßt die Errichtung landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen für die männliche, 6 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. der Volksschule entwachsene Jugend in Vorarlberg. Der Landesausschuß wird ermächtigt, zur Förderung solcher Schulen Landesbeiträge in der Höhe der zu erhoffenden Staatsbeiträge unter folgenden Bedingungen zu bewilligen und zwar, daß 1. der Unterricht nach einem vom Landesausschusse und dem k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht genehmigten LehrpIan erteilt wird, welcher auch Religionsunterricht zu enthalten hat; 2. daß die Unterrichtszeit für Sonn- und gebotene Feiertage im Einvernehmen mit dem zuständigen Pfarramte bestimmt wird." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Tas Wort hat der Herr Abgeordnete Dekan Fink. Dekan Fink: Ich bin mit den sachlichen Ausführungen des Herrn Referenten vollkommen einverstanden, ebenso mit den Anträgen, jedoch möchte ich einen Punkt noch ganz besonders erwähnen. Man macht die Erfahrung, daß derartige Fortbildungsschulen besonders auf dem Lande erst dann sich gedeihlich entwickeln, wenn Schulzwang ist; wir haben in Vorarlberg schon früher eine obligate Fortbildungsschule gehabt, das war die alte Sonntagsschule. Tiefe hat, soviel man jetzt von den Alten erzählen hört, damals sehr günstig gewirkt. Es war wohl ein Nachteil für die Volksbildung des Landes, daß durch das gegenwärtige bestehende Schulgesetz die Schulzeit auf 8 Jahre herabgesetzt worden ist. Tie Sonntagsschule ist durch Landesunterstützungen noch weiter erhalten worden, aber als freiwillige Institution. Ich habe da in der Sonntagsschule meine Erfahrungen gemacht schon beinahe durch 22 Jahre hindurch und dieselben Erfahrungen, die ich gemacht habe, dieselben Klagen, die ich über die Schule habe, haben auch andere. Die Schüler kommen wohl, zunächst diejenigen, die einen Fortbildungsunterricht und einen weiteren erzieherischen Einfluß am wenigsten nötig hätten, die besten kommen und kommen fleißig; von den anderen, die den Unterricht mehr oder weniger nötig haben, kommen einzelne, aber nicht regelmäßig, die eine Stunde hat man 20, die nachfolgende 30, dann kommt wieder eine mit nur 15 Schülern in der Schule. Es ist begreiflich, daß bei so lückenhaftem Besuche der Erfolg nicht so ist, wie er sein könnte. Ich habe die Befürchtung, daß mit diesen landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen etwas Ähnliches eintreten wird, wenn nicht der Besuch derselben obligat gemacht wird für alle diejenigen, welche in landwirtschaftlichen Betrieben tätig sind. Ich würde es sogar für gut halten, wenn in bäuerlichen Gemeinden gar alle Knaben, die aus der Werktagsschule entlassen sind, diese landwirtschaftliche Fortbildungsschule besuchen müßten; Ausnahmen zu machen in einer kleinen Gemeinde ist nicht gut, die Pflichtigen gehen auch nicht so gern in die Schule, wenn sie sehen, daß andere nicht gehen müssen und schließlich hätte es für die anderen, welche gewerblich tätig sind, gar keinen Nachteil, wenn sie auch diese Schule besuchen müssen. Mehr weniger ist in einer bäuerlichen Gemeinde fast jeder ein Bauer oder hat doch an bäuerlichen Fragen ein gewisses Interesse, und soweit ich unterrichtet bin, ist der Lehr plan auch so eingerichtet, daß er allgemeines Interesse erweckt; ich meine natürlich in kleinen Gemeinden, in welchen keine andere Fortbildungsschule besteht. Schließlich lernt man in den Mittelschulen auch manches, was man später im Leben gar nicht braucht. Wenigstens wäre die formelle Bildung ein Nutzen für diejenigen, weiche die Schule besuchen müssen. Tas wäre vom Schulzwang. Dann wäre ich der Anschauung, es sotten für diese Schule disziplinäre Bestimmungen und zwar unter Strafsanktion festgesetzt werden. Die Schule muß besonders in diesen Jahren noch erzieherisch wirken und Erziehung ist ebenso notwendig als der Unterricht selber und diese Erziehung ist bei manchen nur durch Zwang möglich. Derjenige, der schon eine gute Erziehung genossen hat, wird diesen Zwang nicht verspüren. Derjenige, bei dem die Erziehung mangelhaft ist, hat aber einen solchen umso mehr notwendig. Man steht ja in dieser Lebenszeit, wie man zu 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 7 sagen pflegt, in den Flegeljahren. Daß man auch Zwangsmittel hat, ist bei einer Schule notwendig. Ich begreife gar nicht, warum man in diesen Schulen gar so human fein, und an den Mittelschülern, wo doch die auserlesene Jugend ist, so scharfe Disziplinarbestimmungen haben "soll; ich begreife nicht, warum man hier so human und beim Militär wiederum so streng ist. Wir sehen auch in unsern Nachbarländern, daß sehr strenge disziplinäre und Strafbestimmungen getroffen sind. In Bayern gibt es z. B. 3 Strafen im Gesetze über die Fortbildungsschulen, das im letzten Jahre vom Landtage beschlossen worden ist. Verweis, Geldstrafe und Arrest, und dabei wird der Schuldige gestraft, gleichviel, ob es die Eltern, Erzieher oder die Schüler selbst sind. Eine solche Strafbestimmung würde ich auch in unserem Gesetze für angezeigt finden, damit die Erziehung der heranwachsenden Jugend erleichtert werde. Man hat mit diesen Strafbestimmungen in Bayern ganz gute Erfahrungen gemacht und hat sie, wie sie früher waren, auch im neuen Gesetze belassen. Ich würde sehr wünschen, daß derartige Bestimmungen auch bei uns eingeführt werden, durch welche die Erziehung der Jugend gefördert werden kann, uno zwar nicht bloß solche, die sich auf die Unterrichtszeit beschränken, sondern auch solche, die sich ausdehnen auf das sittliche Verhalten, auch außerhalb der Schule. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Das Wort hat der Herr Abgeordnete Natter. Natter: Hohes Haus! Mit Ausnahme des Vorschlages, den Religionsunterricht fakultativ in den nachmittägigen Gottesdienst zu verlegen, find wir im Prinzipe mit den Anträgen des Herrn Referenten einverstanden. Gerade so wie die kaufmännische und gewerbliche Jugend Gelegenheit hat, ihre Kenntnisse nach der praktischen Seite hin zu erweitern und zu vertiefen, so hat die landwirtschaftliche Jugend zweifellos dasselbe Recht, ihre Kenntnisse in einem eigenen Fortbildungsschulunterricht zu erweitern, und wir haben die Pflicht, ihr diese Möglichkeit zu schaffen. Sehr erfreulich ist die materielle Beteiligung des Unterrichtsministeriums. Wenn das Organisationsstatut, die Disziplinarvorschriften und der Lehrplan praktisch gestaltet und so verfaßt werden, daß sie auch unseren Verhältnissen entsprechen, dürften zweifellos auch in unserem Lande diese Schulen einen schönen Erfolg erreichen. Eine notwendige Ergänzung der Vorschläge möchte ich sehen in der Sorge für die Heranbildung der geeigneten und erforderlichen Lehrkräfte. Ter Referent hat uns den Aufwand für die einzelnen Schulen vorgetragen; größeres Interesse würde der Gesamtaufwand haben, welcher erforderlich ist, da wir mit einer ziemlich großen Zahl von Schulen zu rechnen haben werden, indem gerade in mittleren und kleineren Orten eine zahlreiche landwirtschaftliche Jugend vorhanden ist. Es dürfte vielleicht die untere Grenze der Ansprüche schon einen bedeutenderen Betrag erfordern und ich wäre dem Herrn Referenten sehr dankbar, wenn er in dieser Richtung seine Auffassung mitteilen würde. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn niemand sich meldet, ist die Debatte geschlossen; das Wort hat der Herr Referent. Jodok Fink: Ter unmittelbare Vorredner hat darauf verwiesen, daß es auch notwendig sein wird, die geeigneten Lehrkräfte für die Führung dieser landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen heranzubilden. Ich stimme ihm hierin vollkommen zu und kann nur sagen, daß dermalen im Lande schon einige Lehrer sind, welche in der Beziehung Fachkurse mitgemacht, und daß wir sie unterstützt haben, da von feiten des Landesausschusses Lehrern Stipendien zum Besuche von solchen Fachkursen, wenn sie darum angesucht haben, gewährt worden sind. Ich habe aber die Meinung, daß wir jetzt zur Errichtung landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen in Vorarlberg in größerem Umfange kommen sollen, wie der Herr Vorredner gesagt hat - und das Bestreben besteht auch - und da würde am zweckmäßigsten fein, wenn man in nicht zu ferner Zeit in Vorarlberg selbst so einen Kurs zur Heranbildung der Lehrkräfte abhalten würde. Es werden solche Kurse dermalen in Steiermark, Kärnten und 8 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14, andern Ländern abgehalten und ich habe die Hoffnung, daß wir beim Ministerium es durchsehen werden und wir müßten es ja auch vom Land aus etwas unterstützen, - daß in Vorarlberg solche Kurse vielleicht einmal, vielleicht öfters es tonnen ja nicht alle Lehrer in einem Jahre teilnehmen abgehalten wurden. Was den obligatorischen Betrieb anlangt, wird es ja vielleicht schwer sein, unbedingt diese Schulen obligatorisch zu machen, aber ich habe auch die Meinung, daß die Notwendigkeit des landwirtschaftlichen Unterrichtes gefühlt wird, und wenn derselbe in einer Weise erteilt wird, daß sowohl die Jugend als auch die Eltern davon Nutzen haben, hoffe ich, daß in Vorarlberg auch noch soviel Schul- und Lernfreudigkeit sei, daß diese Schulen besucht werden. Es wird eine Aufklärung notwendig sein und ich hoffe, daß in Vorarlberg von Seiten des Landeskulturrates als insbesondere von den lokalen Faktoren alles geschehen werde. Und ich kann bei dieser Gelegenheit auch sagen, daß ich seinerzeit Gelegenheit hatte, in Dänemark einen Melkkurs zu besuchen und da habe ich gesehen, daß sie uns dort weit, weit voraus sind. Es sind dort sogenannte Volkshochschulen, da werden während der 5 Wintermonate Kurse abgehalten, allerdings Kurse, welche die ganze Zeit des Winters beanspruchen, wie z. B. die Schule in Rotholz, und zwar im Winterkurse für die männliche Jugend, im Sommer wieder durch 5 Monate für die weibliche bäuerliche Jugend. Dort hat sowohl die männliche wie die weibliche Jugend Gelegenheit und sie benützt die Gelegenheit sehr fleißig - sich weiter auszubilden. Ich habe gestaunt, wie dort Knaben und Mädchen mit 15, 16 und 17 Jahren die Vortrage des Tierarztes Hegelund fast ausnahmslos nachstenographieren konnten. Soweit war dort die Jugend beiderlei Geschlechtes ausgebildet, daß sie die Vortrage nachstenographieren tonnte. Wenn ich auch nicht hoffen darf, daß wir in Vorarlberg so bald so etwas erreichen, so habe ich doch, die Hoffnung, daß wir gleich wie in Dänemark, wo die Landwirtschaft neben Holland am höchsten steht und auch die theoretische Ausbildung der Jugend, der Bauern und Bäuerinnen, weit vorgeschritten ist, von einem zum anderen kommen, wenn wir nur den Anfang machen, und hoffentlich recht bald auch zu einer landwirtschaftlichen Winterschute kommen. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstimmung. Der Antrag des Landesausschusses tautet: (Liest obigen Antrag). Ich ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist die heutige Tagesordnung erledigt. Die nächste Sitzung beraume ich mit Rücksicht darauf, daß die Ausschüsse in voller Arbeit stehen und eine Reihe von Berichten in Bälde zur Verteilung gelangt, auf kommenden Freitag, ½ 11 Uhr vormittags, mit folgender Tagesordnung an: 1. Bericht des Petitionsausschusses über das Gesuch des Kinderrettungsvereines auf Jagdberg um eine Subvention. 2. Mündlicher Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung der Kraftwagen. 3. Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend Gesundheitsdienst in den Gemeinden. 4. Bericht des Finanzausschusses in Angelegenheit der käuflichen Erwerbung und Adaptierung des "Österreichischer Hof" zu einem Landhause. 5. Ernennung und Vorrückung von Landesbeamten. Bezüglich des zweiten Punktes, nämlich des mündlichen Berichtes des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Besteuerung der Kraftwagen, habe ich zu bemerken, daß der Bericht über den Gesetzentwurf selbst erstattet wird und von einer neuerlichen Drucklegung zufolge eines Beschlusses des volkswirtschaftlichen Ausschusses abgesehen und der Bericht mündlich erstattet wird. 12. Sitzung des Vorarlberg< Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 9 Der Gegenstand 5, das will ich im vorhinein bemerken, wird, wie immer in solchen Angelegenheiten, in vertraulicher Sitzung behandelt werden. Gleichzeitig habe ich dem hohen Hause noch mitzuteilen, daß der volkswirtschaftliche Ausschutz sich gleich nach der Sitzung zu einer kurzen und morgen, nachmittags Vs3 Uhr, zu einer längeren Sitzung zusammenfinden wird, der Petitionsausschutz ebenfalls jetzt gleich, nach Schluß der Sitzung. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 38 Minuten.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz. Borarlberger Landtag. 12. Sitzung am 18. Mai 1914 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhmuberg. Gegenwärtig: 24 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Dr. Peer nnd Wegeler. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 39 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär Wachter verliest dasselbe.) Wird eine Bemerkung zum verlesenen Proto koll zu machen beliebt? — Wenn das nicht der Fall ist, nehme ich das selbe als genehmigt an. Es sind mir zwei Einlausstücke zugekommen. Eine Eingabe der k. k. Postmeister und Posterpedienten Österreichs, Landesgruppe Vorarl berg, gezeichnet vorn Obmann Andreas Rhomberg und Karl Beck als Schriftführer: „Der hohe Landtag wolle den Post meistern das Wahlrecht durch gesetzliche Änderungen einräumen", überreicht durch den Abgeordneten Nachbauer. Wir haben bereits eine derartige Eingabe von den Postoffizianten hieher bekommen und dieser Gegenstand wurde damals dem volkswirtschaft lichen Ausschusse übermittelt und ich möchte da her die Anregung machen, daß auch dieses Ein- laufstück dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zu überweisen ist. Es wird keine Einwendung erhoben. Ferner ist eingelaufen eine Eingabe der christ lichsozialen Minorität der Stadt Bregenz, welche ich bitte zu verlesen. (Sekretär liest.) „Hohes Haus! Die Durchführung des Pro jektes der Schiffbarmachung des Rheines bis in den Bodensee eröffnet nicht nur für d'e Stadt Bregenz und das Land Vorarlberg, sondern auch für die westlichen Alpenländer auf wirt schaftlichem Gebiete neue Entwicklungsmöglich keiten. Der Anteil an dem sicher zu erwartenden wirtschaftlichen Aufschwünge wird aber insbe sondere für die Stadt Bregenz ein bedeutender sein, wenn Staat, Land und Gemeinde an der Ausführung des Projektes der Schiffbarinachung des Rheines in entsprechender Weise sich beteiligen. Jur Förderung dieser Angelegenheit stellten die christlichsozialen Stadtvertreter von Bregenz 2 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages . VI. Session der 10. Periode 1913/14. im Gemeindeausschusse eine Reihe geeigneter Anträge, welche aber leider von der Mehrheit mit Gemeindeausschußbeschluß vorn 16. Fe bruar 1914 abgelehnt wurden. Am 11. Mai 1914 brachte der Vertreter der Stadt Bregenz im Landtage einen Antrag ein, welcher einen jener christlichsozialen Antrage zur Ausführung bringt, welche von der Mehrheit der Stadt vertretung am 16. Februar 1914 unbegreiflichekweise abgelehnt wurden. Um der Aktion des Vertreters der Stadt Bregenz im hohen Landtage den nötigen Rückhall zu geben, strebten die christlichsozialen Ge meindevertreter 'eine Revision der offiziellen Stellungnahme der Stadt Bregenz zum Rhein schisfahrtsprojekte an und ersuchten den Herrn Bürgermeister am 13. Mai 1914 schriftlich mit Berufung auf § 40 E. O., Absatz 6, um so fortige Einberufung einer Sitzung der Stadt vertretung und stellten für diese geeignete An träge zur Verhandlung. Diesem dringenden Ansuchen hat der Herr Bürgermeister bis auf heute unbegreiflicherweise nicht entsprochen. Deshalb sehen sich die christlichsozialen Stadt vertreter von Bregenz zur Wahrung der Inter essen ihrer Wähler genötigt, sich direkt mit folgender Bitte an den hohen Landtag zu wenden: „Der hohe Landtag wolle: 1. bei der k. k. Regierung nachdrücklichst dahin arbeiten» daß der Staat dem Projekte der Schifsbarmachung des Rheines bis in den Bodensee und der An lage eines entsprechenden Grohhafens in Bre genz die gebührende Aufmerksamkeit zuwendet und in verkehrstechnischer und handelspolitischer Hinsicht die nötigen Maßnahmen zur Durchkführung des Projektes trifft; 2. sich prinzipiell für die finanzielle Förde rung des Werkes erklären; 3. dafür Sorge tragen, daß das Land in jenen Körperschaften, die sich die Förderung des Projektes zum Ziele gesetzt haben, eine offi zielle Vertretung erhalte. Bregenz, den 17. Mai 1914." 3um Schlüsse folgen die Unterschriften. Dieser Gegenstand eignet sich zur Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß. Wenn keine Einwendung erhoben wird, wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Ich habe weiters dem hohen Hause mitzu teilen, daß heute nachmittags Hz4 Uhr das Vor arlberger Wasferkraftkomitee zu einer Sitzung im Hotel „Montfort" zusammentreten wird, bei welcher drei interessante Referate erstattet werden. Das erste über das Eamperöonaprojekt des städtischen Elektrizitatswerkes Feldtirch, vorgelegt vorn Betriebsleiter Sachers, zweitens das Marulprojekt - Elettrizitätswerk Der Stadt Bludenz, vor gelegt vorn Ingenieur Wolf; als drittes Referat: Gegenwärtige und zukünftige Versorgung mit Elektrizität für Vorarlberg, vorgelegt vorn Herrn Albert Loacker. Ich beehre mich, die Herren Abgeordneten und selbstverständlich auch den Herrn Regierungsvertreter zur Sitzung des Wasserkraftkomitees einzuladen, in meiner Eigen schaft als Obmann dieses Komitees, also um %4 Uhr im Hotel „Montfort". Seitens des Herrn Gymnafialdirektors Gast? ner ist eine Zuschrift eingelangt, worin die Herren Abgeordneten zur Vorstellung der Gymnasialschuier am Sonntag eingeladen wurden. Da am Samstag keine Sitzung war, konnte ich es nur noch einigen Herren mitteilen. Weiters bringe ich zur Kenntnis, daß Herr Gymnasialdirektor gerne bereit wZre, den Führer zu machen oder einen Führer beizustellen für die Besichtigung des Gymnasialneubaues, der in Gruppen und auch von einzelnen Abgeordneten jeden Tag zwischen 12 —2 Uhr und zwischen 5—7 Uhr abends, am Mittwoch, Freitag und Samstag von 2- 7 Uhr nachmittags besichtigt werden kann. Ich bringe dies den Herren Abgeordneten zur Kenntnis, weil es sich sicher lohnt, diesen schönen Neubau einer Besichtigung zu unter ziehen. Der Herr Abgeordnete Dr. Peer hat sich für die heutige Sitzung wegen unerwartet eingetretener Kollision mit seinen Berufsgeschäften entschuldigt. Wir kommen zur Tagesordnung und zwar zum ersten Punkte, zum Ansuchen des k. k. Kreisgerichtes Feldkirch um Aufhebung der Im munität des Herrn Abgeordneten E. Luger in Sachen einer Berufungsverhandlung. 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Penove 1913/14. Ich erwarte über die formelle Behanolung dieses Gegenstandes einen Antrag aus der Mitte der Versammlung. Thurnher: Ich stelle den Antrag, diesen Gegenstand dem Landesausschusse zur Bericht erstattung zu überweisen. Landeshauptmann: Es wird die Zu weisung dieses Gegenstandes an den Landesaus schuß zur Berichterstattung noch in oieser Session beantragt. Wird ein Einwand erhoben oder ein anderer Antrag gestellt? — Wenn das nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das höbe Haus zustimmt. Wir kommen zum zweiten Gegenstände, zum Berichte des Landesausschttsses über die Wahl des Herrn Abgeord neten Dr. Josef Peer in den Landtag. Berichterstatter des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist Herr Landeshauptmannstellorrtreter Thurnher; ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Der früher von der Handels und Gewerbekammer in Feldtirch bei den all gemeinen Wahlen gewählte Abgeordnete Jgnaz Rüsch hat aus geschäftlichen Gründen fern Mandat niedergelegt. Die Statthalterei hat die Neuwahl auf den 6. Mai d. I. angeordnet und dieselbe ist vollzogen worden. Alle gesetzlichen Bestim mungen sind dabei eingehalten worden Der Herr Dr. Josef Peer von Feldkirch hat sämtliche, .gesetzlich gültigen Stimmen aus sich vereinigt und ist sonach mit absoluter Majorität gewählt. Ich habe daher nichts anderes zu beantragen, als was der hohe Landesausschuß ihnen im vor liegenden Berichte vorschlägt, nämlich der hohe Landtag wolle beschließen: „Die am 6. Mai d. I. erfolgte Landtagsergänzungswahl für d ie Handels- und Gewerbekammer wird genehm gehalten und der gewählte Abgeordnete Herr Dr. Josef Peer zur Ausübung seines Mandates z u g el as s en." 3 Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesem Berichte und Antrage das Wort zu nehmen? Wenn das nicht der Fall ist, schreite ich zur Abstimmung und bitte alle jene Herren, welche dem Antrage die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen und damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum dritten Punkte der Tages ordnung, zum Berichte des Petitionsausschusses in Sachen der nochmaligen Bewilli gung einer Subvention zu den Kosten der St. Martinskirche in Ludesch; dem ich, nachdem die Erledigung der übrigen Petitionen in diesem Berichte auch enthalten ist, den Bericht über die anderen dem hoben Hause vorgelegten Petitionen weiter anfüge. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Dekan Mayer, das Wort zu nehmen. Dekan Mayer: Hohes Haus! Da der vor liegende Bericht den Herren Abgeordneten erst heute in Vorlage gebracht worden ist, so erlaube ich mir ihn zur Verlesung zu bringen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 44.) Ich emp fehle die Annabme dieses Antrages. Lanveshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich dabei meldet, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche deni ersten Antrage des Petitionsaus schusses auf Bewilligung eines Beitrages zur Restaurierung der St. Martinskapelle in Ludesch die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Nun ersuche ich um die Abstimmung über den zweiten Antrag des Petitionsausschusses wegen Verweisung dieser vier Gesuche an den Landesausschuß und bitte alle jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. -Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. 4 12. Sitzung des Borarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Wir lommen zum vierten Punkte der Tages ordnung, zur Wahl eines D irek ti on s- Mit gIiedes der Landes-Hypothekenbank an Steile des zurückgetretenen Herrn Mar Ereubing in Feidkirch. Der § 45 des Statutes für die Landeshypothetenbank, wie es seinerzeit vom hohen Land tage beschlossen worden ist, bestimmt, daß die Direktion besteht aus einem Oberdirektor als Vorsitzenden, Zwei gewählten Direktoren und zwei Ersatzmännern. Einer dieser zwei Direktoren ist nun zu wählen, nachdem der bisherige Direktor Herr Mar Ereußing seine Stelle niedergelegt hat. Ich ersuche daher das hohe Haus, zur Wahl zu schreiten. (Wahl) — Ich ersuche die Herren Abgeordneten Amann und Allgäuer gefälligst das Skrutinium zu über nehmen. (Skrutinium.) Allgäuer: Hohes Haus! Es bat Raimuno Eijsinger 19 Stimmen erhalten, zwei abgegebene Stimmzettel waren leer. Es sind im ganzen 21 Stimmen abgegeben worden. Landeshauptmann: Es ist somit Herr Rai mund Eissinger von Feldkirch zum Direktor der Landeshypothekenbank gewählt. Wir kommen zum fünften Gegenstände der Tagesordnung, zum mündlichen Berichte des Landes ausschusses in Sachen der Errichtung und Subventionierung von landwirt schaftlichen Fortbildungsschulen. Referent des Landesausschusses in dieser An gelegenheit ist Herr Abgeordneter Iodik Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Hohes Haus! Der Landtag hat in der Sitzung vom 31. März 1913 folgenoen Beschluß gefaßt: „Der Landesausschuß, wird beauftragt, der Ausgestaltung und Förderung des landwirt schaftlichen Unterrichtes seine Aufmerksamkeit zuzuwenden und dem Landtage in der nächsten Tagung entsprechende Anträge zu unterbreiten. Dabei ist die Subventionierung solcher land wirtschaftlicher Fortbildungsschulen in gleicher Weise irt Erwägung zu ziehen, wie die gewerb lichen Fortbildungsschulen unterstützt werden. Der Landesausschuß hat auch mit der k. k. Regierung Verhandlungen zu pflegen, um von ihr für solche Schulen Subventionen aus Staatsmitteln zugesichert zu erhalten." In Ausführung dieses Beschlusses hat der Landesausschuß zunächst mich beauftragt, mit dein k. t. Ministerium für Kultus und Unterricht in dieser Beziehung Fühlung zu nehmen. Ich habe das wiederholt getan und steht dort die Förderung des landwirtschaftlichen Unterrichtes folgender maßen: Das Ministerium wird bereit sein, Sub ventionen zur Förderung des landwirtschaftlichen Unterrichtes zu gewähren, wenn Kurse, und zwar während 5 Wintermonaten abgehalten werden mit der männlichen, der Volks schule entwachsenen, für die Landwirtschaft interessierten Jugend. Das Ministerium nimmt in Aussicht, 3 solche Winterkurse abzuhalten, und zwar sollen in der Woche 6 Stunden gegeben werden an 2 oder 3 Tagen. Der Unterricht soll sich beziehen zunächst auch auf die Festigung des in der Volksschule Er lernten und auf die Erweiterung desselben, haupt sächlich auf das landwirtschaftliche Fach und zwar könnte man neben der allgemeinen landwirtiichen Buchführung, Rechnung und Kalkulation, in den einzelnen Ländern speziell auf gewisse Zweige der Landwirtschaft Rücksicht nehmen, in einem Lande mehr auf Weinbau, im anderen mehr auf Getreidebau, bei uns .hauptsächlich auf die Viehzucht und Milchwirtschaft. In einzelnen Landesteiken würde man einen Unterschied machen, in einem Teile könnte man sich neben der Milch wirtschaft mit etwas Getreidebau, Garten- und. Gemüsebau beschäftigen, in anderen gebirgigen Gemeinden hauptsächlich mit Viehzucht (Dr. Drerel: Obstbau und Fischerei), gewiß, alles wird einbezogen werden. Ich meine, in diesen Fällen würde sich der Lehrplan den Landesverhäktnissen anpassen müssen. Bezüglich der Unterstützung hat mir das Mini sterium mitgeteilt, es sei Aussicht vorhanden, daß von Seite des Staates zur Förderung dieser Kurse etwa ein Viertel des Erfordernisses bei getragen werde. Der Landesausschuh ist nun der Meinung, daß wir in Vorarlberg es vielleicht 12. Sitzung des Vorariberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. notwendiger haben als in einem anderen Lande, dasi solche landwirtschastliche Fortbildungskurse er richtet werden. Wir sind wohl das einzige Land in Österreich, das nicht einmal eine landwirtschaft liche Winterschule, geschweige denn eine höhere Fachschule für die gesamte Landwirtschaft hat. Wir haben nur eine Fachschule in Doren, die aber nur für die Heranbildung von Käsern sorgt. Wir haben es auch deshalb notwendiger als andere Länder, weil wir ein Erenzland sind, und weil unsere Nachbarn, besonders die Schweizer, aber auch Deutschland in der Beziehung uns weit, weit voraus sind. Es ist notwendig, daß unsere jungen Bauern lernen buchführen, rechnen und kalkulieren, kalkulieren auch nach der Richtung, wie sie aus dem Grund und Boden am meisten herausbringen könnten, damit ein größerer Er trag erzielt wird, was nicht bloß im Interesse der Bauern als der Produzenten, sondern auch int Interesse der Konsumenten gelegen ist. Bezüglich des Lehrplanes würde derselbe vom Ministerium für Kultus und Unterricht im Einvernehmen mit dem Landesausschusse festzu setzen sein und es würden dabei gehört werden das Ackerbauministerium und die einzelnen Landeskulturräte. Wir sind diesbezüglich im Landesausschusse der Meinung, daß in diesen Lehrplan auch der Religionsunterricht einzudeziehen sei, baß jedoch auch die sonntägliche Christenlehre als Religions unterricht angerechnet werden könnte. Was die Unterrichtszeit betrifft, so habe ich schon bemerkt, daß während 5 Wintermvnaten wöchentlich 6 Stunden an 2 oder 3 Tagen ab zuhalten wären und, insofern der Sonntag auch als ein solcher Unterrichtstag in Aussicht ge nommen wäre, würde es sich da sehr gut passen, daß an diesem Tage der Religionsunterricht in Betracht käme. Was nun den finanziellen Effekt anbelangt, so würde die Sache etwa so sein. Wir würden unterscheiden müssen zwischen der Durchführung des Lehrplanes, wie ihn das k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht in Aussicht nimmt, nämlich daß 3 Iahreskurse oder 3 Winterkurse abgehalten werden, wir müssen aber auch damit rechnen, daß es bei uns viele Gemeinden geben wird, in denen nicht 3 Lehrkräfte den Kurs halten können, sondern wo nur eine Lehrkraft 5 und für den Religionsunterricht der Seelsorger zu bekommen ist, so daß der Unterrichtsstoff in dreijährigem Turnus behandelt werden müßte, ähnlich wie das bei den einklassigen Volksschulen der Fall ist. Wir müssen daher mit 2, vielleicht 3 verschiedenen Gattungen rechnen. Was die Schulen betrifft, wo 3 Lehrkräfte angestellt wären und 3 Iahreskurse abgehalten würden, würde sich das Erfordernis etwa so 'teilen, daß man für eine Wochenstunde im Monate K 10-- rechnet, wenn es 6 Stunden find, ist es monatlich K 60— und in 5 Monaten K 300' , dazu würde bei einer dreiklafsigen Schule ein Leitergehalt von zirka K 50'— kom men, für die sachlichen Erfordernisse zirka K 100 — kommen, was zusammen ein Erfordernis von K 1050' — ergeben würde. Der Landesausschuß meint nun, daß, wenn von der Regierung zu erwarten ist, daß sie ein Viertel des Erforder nisses beiträgt, das Land trotz der mißlichen finanziellen Verhältnisse doch soweit gehen und auch ein Viertel des Erfordernisses übernehmen sollte. Das würde dann für diese Schulen einen Beitrag von K 262'— erfordern. Dagegen dort, wo in einem dreijährigen Turnus der Lehrstoff behandelt würde, käme auf das Lehrpersonal K 300 — und für die sachlichen Erfordernisse K 60- , so daß in solchen Schulen der Landesbeitrag auf etwa K 90' zu stehen käme. Bemerken könnte man noch dazu, daß falls in ziemlich vielen Gemeinden solche Schulen er richtet und ein Teil des Unterrichtes am Sonn tag erteilt würde, selbstverständlich die bisher bestehenden Sonntagsschuien aufhören und, wenn ziemlich viele Gemeinden wären, ein kleiner Ent fall derjenigen Subventionen eintreten würde, die wir heute für Sonntagsschulen vom Lande bezahlen, so daß dasjenige, was wir für die neue Aktion vom Lande ausgeben, also zum Teil dadurch hereingebracht würde, daß diese Subventionen für die bestehenden Sonntags schulen ermäßigt würden. Das also vorausgeschickt, möchte ich, den Antrag des Landesausschusses zur Verlesung bringen: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landtag begrüßt die Er richtung landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen für die männliche, |