19131001_lts006

Dateigröße 2.12 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 09:28
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1913,lt1913,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Sitzungsprotokoll_lts
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 6. Sitzung am 1. Oktober 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 26 Abgeordnete. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 05 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten öffentlichen Sitzung und gemäß den Beschlüssen der vertraulichen Sitzung im Nachhange um Verlesung der Beschlüsse, die in dieser letzteren gefaßt worden sind. (Sekretär Wachter verliest das Protokoll der vorausgehenden öffentlichen und das nachstehende der vertraulichen Sitzung.) Protokoll über die im Anschlusse an die 5. öffentliche Sitzung des Vorarlberger Landtages in der 6. Session der 10. Periode 1913/14 am 30. September 1913 stattgefundene vertrauliche Landtagssitzung unter dem Vorsitze des Landeshauptmannstellvertreters Martin Thurnher. Beschlüsse. 1. Dem Landesbaumeister Wilhelm Wolf wird die die Vorrückung von der IX. in die VIII. Rangsklasse 1. Gehaltsstufe mit dem Rechte der Einreihung in die 2. Stufe nach Ablauf von 2 Jahren, das ist am 1. Dezember 1915, bewilligt. 2. Dem landschaftlichen Techniker Karl Nickel wird die Vorrückung von der X. in die IX. Rangsklasse 2 Gehaltsstufe (Reichsgesetz vom 19. Februar 1907), gütig vom 1. Dezember 1913, bewilligt. 3. Der Buchhalter Rudolf Bürger der Landeshypothekenbank in Bregenz wird über sein Ansuchen in die nächsthöhere Rangsklasse und zwar auf Grund des Reichsgesetzes vom 19. Februar 1907 in die 2. Gehaltsstufe der IX. Rangsklasse mit Wirksamkeit vom 1. April 1913 vorgerückt. 4. Dem Ansuchen des Sekretärs Wendelin Spieler beim Landeskulturrate um Vorrückung in die nächsthöhere Rangsklasse und zwar in die 2. Gehaltsstufe der IX. Rangsklasse wird entsprochen und Sekretär Wendelin Spieler mit 1. Jänner 1913 die Bezüge dieser Rangsklasse und Gehaltsstufe angerechnet. 2 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 5. Die Funktionsgebühr für den landschaftlichen Viehzuchtkommissär Peter Bischof wird für die Jahre 1913, 1914 und 1915 mit jährlichen K 4200'festgesetzt. Der Landesausschuß wird beauftragt, beim k. k. Ackerbauministerium um Gewährung der Hälfte zu dieser Funktionsgebühr aus Staatsmitteln einzuschreiten. Vorstehendes Protokoll wurde vorgelesen und genehmigt und beschlossen, dasselbe in der nächsten öffentlichen Landtagssitzung zur Verlesung zu bringen. Martin Thurnher, Landeshauptmannstellvertreter m. p. Landeshauptmann: Wird eine Bemerkung zum eben verlesenen Protokolle gemacht? Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Ich habe noch mitzuteilen, daß von Seite des hiesigen fürstbischöflichen Pfarramtes eine Einladung ergangen ist zur Teilnahme an dem am kommenden Samstag, als am Namensfeste Sr. Majestät, in der Stadtpfarrkirche um 9 Uhr stattfindenden Gottesdienste. Ich erlaube mir, dieses den Herren zur Kenntnis zu bringen und Sie, sofern Sie nicht in Ihrer Eigenschaft als Bürgermeister in der betreffenden Gemeinde anderswo verpflichtet sind, dem Gottesdienste beizuwohnen, zur Teilnahme an diesem Hochamte einzuladen. Es sind nun mir noch zwei Einlaufstücke zugekommen; das erste ist ein Gesuch des Museumsvereines für Heimatschutz in Feldkirch um einen Gründungsbeitrag aus Landesmitteln, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Wegeler. Dieses Gesuch könnte in kurzem Wege dem Petitionsausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen werden, wenn eine Einwendung nicht erfolgt. - Dann ist mir noch zweitens eine Eingabe an den hohen Landtag durch den Herrn Abgeordneten Rüsch überreicht worden, gefertigt von den Mitgliedern verschiedener in Dornbirn befindlicher Krankenkassen, der allgemeinen und der Genossenschaftskrankenkaffe sowie der einzelnen Firmenkrankenkassen. Das Gesuch behandelt einen Gegenstand, der im volkswirtschaftlichen Ausschusse bereits durch gefaßte Beschlüsse seine Erledigung gefunden hat: nämlich die Bekämpfung der Tuberkulose. Der Bericht liegt bereits im Druck und wird heute noch oder spätestens morgen den Herren überreicht werden. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat also bereits seine Beschlüsse gefaßt; ich glaube aber doch, dieses Gesuch dem volkswirtschaftlichen Ausschusse noch zuweisen zu sollen, damit der Herr Berichterstatter nach Kenntnisnahme des im Gesuche Enthaltenen dasselbe bei der Verhandlung im Landtage selbst etwa verwerten kann. Es erfolgt keine Einwendung. So wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zunächst zur Eingabe des Stadtrates Dornbirn wegen Abänderung des Gesetzes betreffend die Schlachthausgebühren. Nachdem der volkswirtschaftliche Ausschuß bereits eine ähnliche Angelegenheit, nämlich die Schlachthausgebühren der Gemeinde Rieden zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen bekommen hat, möchte ich auch hier die Anregung machen, daß dieser Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werde. Es erfolgt keine Einwendung. Es folgen nun 3 Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses und zwar zuerst über das Gesuch des Gewerbegenossenschaftsverbandes um Bewilligung eines Landesbeitrages (Beilage 25). Berichterstatter des volkswirtschaftlichen Ausschusses in dieser Angelegenheit ist Herr Abgeordneter Loser; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Loser: Die Gründe, die den volkswirtschaftlichen Ausschuß bestimmt haben, den gleichen Antrag wie im Vorjahre zu stellen, nämlich dem Verbände der Gewerbegenossenschaften eine Subvention von K 800'zu bewilligen, sind in dem gestern zur Verteilung gelangten, kurz gefaßten Berichte angeführt. Ich will nur noch hervorheben, daß der Genossenschaftsverband die ihm gestellte Aufgabe, dem Gewerbestande förderlich zu sein, seit jeher erfüllt hat. Der Genossenschaftsverband ist die größte gewerbliche Organisation, soweit es das Handwerk und den Kleinhandel betrifft, die wir im Lande haben. Er zählt über 3000 Mitglieder in 43 Genossenschaften; an der Spitze des Verbandes steht seit einer Reihe von Jahren der Herr Kollege Stefan Walter, welcher eifrig seines Amtes waltet. Im Laufe der Zeit hat sich der Genossenschaftsverband veranlaßt gesehen, ein Sekretariat zu errichten, weil sich die Agenden immer mehr vermehrten. Dieses Sekretariat bildet eine Zentralstelle der Genossenschaften, an die sich die einzelnen Mitglieder in den verschiedensten Angelegenheiten wenden können. Der 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 3 Sekretär geht auch sehr fleißig hinaus in die Genossenschaftsversammlungen und gibt dort Aufklärung. Ich verweise darauf, daß vor zwei Jahren vom Verbände ein Kurs abgehalten wurde in Feldkirch zur Ausbildung von Genossenschaftsvorstehern und anderen Genossenschaftsfunktionären, und ich erlaube mir weiters noch anzuführen, daß der Verband zur Gründung der Fachschule in Bregenz die Hauptanregung gab. Der Genossenschaftsverband hat auch ein wesentliches Verdienst am Zustandekommen des Gewerbeförderungsinstitutes. Ich glaube nunmehr keine weiteren Ausführungen mehr machen zu müssen und empfehle Ihnen den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur Annahme, welcher lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem Verbände der Gewerbegenossenschaften für Vorarlberg wird für das Jahr 1913 eine Subvention oon K 800'aus Landesmitteln bewilligt." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, die mit diesem Antrage einverstanden sind, sich gefälligst von Ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Punkt unserer Tagesordnung ist der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe des Komitees für die kaufmännische Fortbildungsschule in Bregenz um Gewährung einer Subvention (Beilage 26). Ich ersuche denselben Herrn Berichterstatter, das Wort zu nehmen. Loser: Der Schulausschuß der kaufmännischen Fortbildungsschule in Bregenz hat auch heuer wieder eine Eingabe an den Landtag gebracht um eine Subvention. Die Schule hat seit Jahren eine solche im Ausmaße von K 400'- und im letzten Jahre von K 600"- bekommen, da sich auch dort das Erfordernis wesentlich gesteigert hat. Die Schule ist 3klassig und hat 34 Schüler. Die Erfolge sind sehr gut. 29 Schüler haben das Lehrziel erreicht. Die Erfordernisse sind ziemlich hohe, sie betrugen über K 4000 -, und es muß anerkannt werden, daß die Stadt und insbesondere die Kaufmännische Genossenschaft ganz bedeutende Opfer bringt, da Bregenz K 800'- und die Genossenschaft über K 1000'beisteuert Die Schule ist auch inspiziert worden vom Herrn Regierungsrat Dr. Kreibig und hat sich derselbe sehr anerkennend über die Resultate ausgesprochen. Die Gründe, welche den volkswirtschaftlichen Ausschuß bewogen, eine Erhöhung von K 400'auf K 600 - zu beantragen, sind die gleichen wie im Vorjahre und ich beantrage daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der kaufmännischen Fortbildungsschule in Bregenz wird für das Jahr 1914 ein Betrag von K 600'- aus Landesmitteln bewilligt." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, ersuche ich alle jene Herren, welche dem Antrage, wie er Ihnen verlesen worden ist, Ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von Ihren Sitzen zu erheben. Sie ist gegeben. Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung, das ist der mündliche Bericht über den Gesetzentwurf zum Schutze der Alpenflora. Es liegt ein gedruckter Bericht des Landesausschusses und ein Gesetzentwurf vor und ich ersuche den Berichterstatter des volkswirtschaftlichen Ausschusses in dieser Angelegenheit, den Herrn Abgeordneten Jodok Fink, zum mündlichen Berichte das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Da die Landesausschußvorlage, wie der sehr verehrte Herr Landeshauptmann mitgeteilt hat, in einem gedruckten Berichte und in einem Gesetzentwurfe schon länger den Herren Abgeordneten vorliegt, glaube ich mich bei der Einleitung der Debatte als Berichterstatter des volkswirtschaftlichen Ausschusses sehr kurz fassen zu können. Es ist im volkswirtschaftlichen Ausschusse konstatiert worden, daß mit der Zunahme des Fremdenverkehres und mit der gesteigerten Pflege besonders des Alpensports leider die Tatsache zu konstatieren ist, daß der Alpenflora, besonders in den letzten Jahren, gar sehr zugesetzt worden ist, so daß man schon befürchtet, das einzelne seltene Pflanzen vernichtet werden. Es haben sich daher im Lande 4 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Vorarlberg verschiedene Leute, gute Botaniker, dann Vereine, wie der Bregenzerwaldverein, der Verein zur Hebung des Fremdenverkehrs für Vorarlberg und Liechtenstein, der Verein zum Schutze der Alpenpflanzen in Bamberg und andere darum bekümmert, daß von Seite des Landtages ein Alpenpflanzenschutzgesetz geschaffen werde, wie das in einzelnen Kronländern, wie z. B- in Oberösterreich, bereits geschehen ist. Es kann konstatiert werden, daß manche Besucher der Alpen eigentlich durch das Sammeln von seltenen Alpenpflanzen ein Geschäft machen. Es bestehen nämlich in Wien und im Auslande Tauschanstalten, die den Verkauf getrockneter Pflanzen besorgen, und wo solche Sammler etwa 100 Exemplare beibringen müssen, wovon die meisten auch noch mit Wurzeln, Zwiebeln oder Knollen versehen sind, bis sie da die Pflanzen verkaufen oder austauschen können. Wenn wir bedenken, daß das mehrere oder sogar viele in einem Jahre machen, ist es erklärlich, daß den seltenen Pflanzen in einer Weise zugesetzt wird, daß sie ihrer Vernichtung entgegen gehen. Es ist daher gewiß am Platze, daß in dieser Beziehung Vorsorge getroffen werde. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat an der Landesausschußvorlage einige kleine Änderungen vorgenommen, die ich bei der Spezialdebatte zur Sprache bringen werde. Ich stelle daher dermalen namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Dem vorliegenden Gesetzentwürfe, betreffend den Schutz der Alpenpflanzen, wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus eigener Initiative oder über Verlangen der Regierung einzelne, etwa notwendig erscheinende Textesänderungen des Gesetzentwurfes vor Erwirkung der Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und vorzunehmen, insoferne weder grundsätzliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes tangiert, noch auch derartige neue Bestimmungen geschaffen werden." Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wenn niemand das Wort zu nehmen wünscht, können wir übergehen zur Spezialdebatte. Jodok Fink: § 1 (aus Beilage *1A). Bei Zahl 3 muß das lateinische Wort Eryngium, nicht Eryegium heißen, es muß anstatt des e ein n gesetzt werden. Dann bei Zahl 8 muß es anstatt, schwarze Cbetraute ährige heißen. Die schwarze kommt bei uns sehr selten vor. Das lateinische Wort spieata entspricht schon der ährigen Edelraute. Dann kommt im 8 1 unter schonungsbedürftigen Pflanzen an vierter Stelle die Alpenrose vor. Diesbezüglich hat der volkswirtschaftliche Ausschuß gemeint, daß es dermalen nicht notwendig fei, die Alpenrose unter die schonungsbedürftigen Pflanzen aufzunehmen, da sie gegenwärtig doch noch häufig genug vorkommt. Falls der Alpenrose wirklich so zugesetzt wird, daß sie geschont werden müßte, so braucht deswegen das Gesetz nicht geändert werden. Wenn Sie den letzten Absatz des § 1 lesen, werden Sie finden, daß es dem Verordnungswege vorbehalten ist, schütz- oder schonungsbedürftige Pflanzen, die in dem Gesetze nicht vorkommen, zu schützen oder zu schonen. Deshalb beantragt der volkswirtschaftliche Ausschuß die Streichung der Zahl 4 der schonungsbedürftigen Pflanzen, der Alpenrose. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter zu § 1 das Wort. Es meldet sich niemand und so nehme ich an, daß § 1 in der Fassung, welche der Herr Berichterstatter beantragt hat, angenommen ist § 1 ist zum Beschlusse erhoben. Jodok Fink: §. 2 Landeshauptmann: Wenn niemand das Wort wünscht, - ist 8 2 angenommen. Jodok Fink: 8 3. Hier beantragt der volkswirtschaftliche Ausschuß, im ersten Absätze nach dem Worte "ferner" eine Einschaltung: "das Ausgraben von Wurzeln, Zwiebeln oder Knollen." Es ist also dies auf den Besitzer eingeschränkt; doch soll es ihm auch gestattet sein, Wurzeln, Zwiebeln oder Knollen auszugraben. Ich kann noch bemerken, daß die Salzburger in ihrem Entwürfe für Tierheilzwecke diese Bestimmung getroffen haben und der volkswirtschaftliche Ausschuß hat da gemeint, daß man nur zu Heilzwecken sagen soll, damit es auch für Menschen verwendet werden kann. Ich möchte 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages, VI. Session der 10. Periode 1913/14. 5 beantragen, daß also nach dem Worte "ferner" eingeschaltet werde "das Ausgraben von Wurzeln, Zwiebeln oder Knollen". Im übrigen bleibt der Wortlaut gleich. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Natter. Natter: Ich möchte hier gebeten haben, daß im Absätze 2 "bei Hoch- und Mittelschulen" auch die Bürgerschulen eingesetzt werden, nachdem Naturgeschichte ein Gegenstand ist, der nach Umfang und Stundenzahl in den Bürgerschulen dem wenig nachsteht, wie er an den Mittelschulen gelehrt wird. Es hätte demnach hier zu lauten: Hoch-, Mittel- und Bürgerschulen. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dekan Mayer. Dekan Mayer: Ich mache darauf aufmerksam und glaube, daß auch im 4. Absätze dieselbe Änderung analog durchgeführt werden soll. Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Natter. Natter: Ich bin selbstverständlich damit einverstanden und habe es so gemeint, daß durchgehend dies so geändert werden soll. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Es ist nicht der Fall, somit ist die Debatte geschloffen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Jodok Fink: Ich bin mit dem Antrage des Herrn Kollegen, daß man die Bürgerschulen einbeziehen soll, vollständig einverstanden. Es ist richtig, daß in den Bürgerschulen Botanik sehr gepflegt wird und sollen dementsprechend die Bürgerschulen auch einbezogen werden. Landeshauptmann: Wir schreiten zur Abstimmung. Es ist eine Einwendung gegen die vom Herrn Berichterstatter zu Punkt 1 des § 3 vorgeschlagene Ergänzung nicht erhoben worden. Somit erkläre ich dieselbe für angenommen. Es ist von dem Herrn Abgeordneten Natter ein Zusatzantrag gestellt, daß auch die Bürgerschulen einbezogen werden sollenEs ist auch gegen diesen Antrag keine Einwendung erhoben worden. Ich konstatiere daher auch die Annahme dieses Antrages durch das hohe Haus. Jodok Fink: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 5. Hier beantragt der volkswirtschaftliche Ausschuß gegenüber der Landesausschußvorlage eine Änderung. Es soll hier das Wort "Forstverwaltung" im ersten und zweiten Absatz gestrichen werden und nach "Sammelgebietes" eine Einschaltung gemacht werden. Ich will ihn so verlesen, wie der volkswirtschaftliche Ausschuß beantragt. Vor Ausstellung des Erlaubnisscheines hat die zuständige Behörde die Gemeindevorstehungen des betreffenden Sammelgebietes von dem gestellten Ansuchen mit dem Auftrage in Kenntnis zu setzen, hievon die Grundbesitzer durch ortsübliche Kundmachung zu verständigen. Den einzelnen Grundbesitzern steht das Recht zu, vom Tage der Kundmachung an binnen einer von der Behörde festzusetzenden, vier Wochen nicht überschreitenden Frist gegen die angesuchte Bewilligung Einspruch zu erheben. Im Falle eines rechtzeitig eingebrachten Einspruches ist die Ausstellung des Erlaubnisscheines für die hiernach in Betracht kommenden Gebiete abzulehnen oder es sind die versagten Gebiete im Erlaubnisscheine zu benennen. Der nächste Absatz bleibt unverändert. Der volkswirtschaftliche Ausschuß beantragt, daß dieser Paragraph in der geänderten Fassung angenommen werde. Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Es ist nicht der Fall; somit erkläre ich denselben in der vom volkswirtschaftlichen Ausschusse vorgelegten Fassung für angenommen. Jodok Fink: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 7. Landeshauptmann: Angenommen6 6, Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10, Periode 1913/14. Jodok Fink: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 9. Hier beantragt der volkswirtschaftliche Ausschuß bezüglich des Ausmaßes der Geldstrafe wo es in der Landesausschußvorlage heißt, daß die Geldstrafe von der politischen Behörde erster Instanz bis zu 50 K verhängt werden soll, daß dies geändert werde. Der volkswirtschaftliche Ausschuß beantragt, es soll heißen: von der politischen Behörde erster Instanz mit einer Geldstrafe von 2 bis 50 K, im Wiederholungsfälle bis zu 100 K zu ahnden, daß also demnach der Mindestsatz der Geldstrafe 2 K wäre. Landeshauptmann: Wenn niemand zu § 9 das Wort wünscht, - erkläre ich den Paragraph in der Fassung des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses als angenommen. Jodok Fink: § 10. - Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § ll. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 12. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzes keine Einwendung erhoben wird, erkläre ich dieselben ebenfalls als mit ihrer Zustimmung versehen. Wir könnten jetzt gleich den Punkt 2 der Anträge zur Abstimmung bringen. Wünscht jemand hiezu das Wort? Es ist nicht der Fall, sohin nehme ich an, daß das hohe Haus dem Antrage 2 des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmt. Jodok Fink: Ich beantrage, daß der Gesetzentwurf so, wie er aus der zweiten Lesung hervor gegangen ist, auch in dritter Lesung zum Beschlusse erhoben werde. Landeshauptmann: Wünscht jemand zum formellen Antrage das Wort? Es ist dies nicht der Fall. Ich ersuche alle jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, so wie er aus chen Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt und wir kommen zum nächsten Punkt unserer Tagesordnung, dem mündlichen Berichte des Finanzausschusses in Sachen der Eingabe der Sparkassen von Deutschtirol und Vorarlberg bezüglich Bemessung des Gebührenäquivalentes bei Liegenschaften Berichterstatter des Finanzausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Franz Natter. Ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Natter: Zu diesem Gegenstände liegt folgende Zuschrift der Deutschtiroler und Vorarlberger Sparkassen an den Landesausschuß vor. Der gefertigte Verband der Deutschtiroler und Vorarlberger Sparkassen erlaubt sich die Mitteilung, daß die k. k. Finanzverwaltung, wie mehrere Gebührenäquivalentsvorschreibungen für das siebente Jahrzehnt (1911-1920) beweisen, das alte tirolischvorarlbergische Sonderrecht, das kraft § 12 der kaiserlichen Verordnung vom 17. Mai 1859 ß. 89 und Finanzministerialerlaß vom 18. Februar 1863, Zl. 6691-550 Fin.-Verordnungsblatt 1863 Tiroler Beilage No. 4) beim Gebührenäquivalente von Liegenschaften in Tirol und Vorarlberg der 25"/°ige außerordentliche (Kriegs-) Zuschlag nicht zu entrichten ist, nicht mehr anerkennt, sondern auch für Liegenschaften in Tirol und Vorarlberg diesen 25%igen Zuschlag fordert. Diese neue Praxis, welche mit der 50 Jahre lang geltenden Übung im Widersprüche steht, wurde leider durch das Erkenntnis des k- k. Verwaltungsgerichtshofes vom 30. September 1912, Zl. 7663, Budw. F. No. 9104 gebilligt. Da jedoch das bestehende Recht durch Richterspruch nicht geändert werden kann und ein Gesetz, welches das bisherige Recht Tirols und Vorarlbergs 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 7 beseitigt hätte, nicht besteht, wird der hohe Landesausschuß als berufener Wahrer und Anwalt der Rechte und Freiheiten Vorarlbergs gebeten, in geeigneter Weise dahin zu wirken, daß der alte Rechtszustand aufrecht bleibe. Der Tiroler Landtag hat in seiner Sitzung vom 8. Mai 1913 gegen diese ohne allen Rechtsgrund erfolgte Neuerung Stellung genommen und bittet der gefertigte Verband im Interesse der Vorarlberger Sparkassen, das er zu vertreten berufen ist, der hohe Landesausschuß möge zur Wahrung dieses Sonderrechtes des Landes auch seine Stimme kräftigst erheben. Hochachtungsvollst Verband der Deutschtiroler und Vorarlberger Sparkassen Anton von Schumacher, Obmann. Zu dieser Eingabe ist der Bericht des Landesausschusses verteilt worden, in welchem die Art und der Zusammenhang der gesetzlichen Verhältnisse so erschöpfend und ausführlich dargestellt sind, daß der Finanzausschuß von der Erstattung eines schriftlichen Berichtes abgesehen hat und dem hohen Landtage empfiehlt, den Landesausschußantrag anzunehmen mit dem Zusätze: "Und die bereits ungebührlich eingehobenen Beträge zur Rückvergütung zu bringen, " so daß der Antrag folgenden Wortlaut hat: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Die k. k. Regierung wird aufgefordert, die durch mehr als ein halbes Jahrhundert bei Bemessung des Gebührenäquivalentes geübte Praxis wieder aufzunehmen, beziehungsweise den untergeordneten Finanzorganen die Beobachtung derselben aufzutragen und auf die Einhebung des 25%igen Zuschlages zum Gebühren äquivalente für unbewegliches Vermögen in Vorarlberg zu verzichten und die bereits ungebührlich eingehobenen Beträge zur Rückvergütung zu bringen" Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle Herren, welche dem Antrage, wie er Ihnen verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen und damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum sechsten Punkte der Tagesordnung zum Berichte des Schulausschusses über das Gesuch der Gemeinde Klösterle um Gewährung eines 30%igen Beitrages zu den Lehrerbezügen an der dortigen Privatschule. (Beilage 27.) Ich ersuche den Berichterstatter in dieser Angelegenheit, den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Martin Thurnher, das Wort zu nehmen. Thurnher: In dem dem hohen Hause seit einigen Tagen vorliegenden Berichte des Schulausschusses wird das Gesuch der Gemeinde und des Pfarramtes Klösterle bezüglich Gewährung eines 30%igen Beitrages zu den Lehrerbezügen an der dortigen Privatschule in eingehender Weise begründet. Sie sehen aus dem Berichte, daß die Privatvolksschule in Klösterle unbedingt notwendig ist, damit der Unterricht ohne Kreierung neuer Klassen an der einklassigen öffentlichen Schule in entsprechender Weise durchgeführt werden kann. Wir haben hier einen gleichen Fall, wie wir im letzten Jahre schon zwei Fälle erledigt haben nämlich hinsichtlich der Dominikanerinnenschule im Talbach und hinsichtlich der Privatmädchenschule in Altenstadt. Die Umstände, die für das Gesuch sprechen, und die Gründe, die dafür vorliegen, sind die gleichen, wie sie bei jenen Schulen, für die bereits solche Beträge bewilligt, wurden bestanden. Dazu kommt noch, daß die Gemeinde Klösterle sich in schlimmen finanziellen Verhältnissen befindet und deshalb und mit Rücksicht darauf, daß die gewiß berücksichtigungswürdigen Gründe, die im Gesuche angeführt werden, durch amtliche Erhebungen bestätigt worden sind, umsomehr der Unterstützung des Landes bedarf. Ich brauche wohl nicht weiter auf die Sache einzugehen, sondern stelle den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Zu den Remunerationen und Bezügen der Lehrpersonen an der Privatvolksschule in Klösterle, welche Bezüge nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrpersonen analog jenen der an öffentlichen Schulen wirkenden geistlichen Lehrpersonen zu bemessen sind, wird ausnahmsweise ein 8 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 30%iger Beitrag seitens des Landes gewährt." Ich ersuche das hohe Haus um Annahme des Antrages des Schulausschusses. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, so schreite ich zur Abstimmung. Ich ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage, wie er Ihnen verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum mündlichen Berichte des Finanzausschusses über die Voranschläge der Landesirrenanstalt Valduna pro 1913 und 1914. Ich ersuche den Berichterstatter in dieser Angelegenheit, den Herrn Abgeordneten Müller, das Wort zu nehmen. Müller: Die von der Landesirrenanstalt Valduna übermittelten Voranschläge pro 1913 und 1914 wurden vom Finanzausschüsse geprüft und weisen dieselben folgende Beträge aus: Der Voranschlag pro 1913 an Einnahmen die Gesamtsumme von K 133.56972, an Ausgaben K 140.665"-, es ergibt sich also ein Defizit von K 7.095"28. Der Voranschlag pro 1914 weist aus an Einnahmen K 139.486"-, an Ausgaben K 151.413 40, und somit ein Defizit von K 11.927 40. Das Defizit vom Jahre 1913 findet seine voraussichtliche Deckung durch die erhöhten Einnahmen aus dem Ökonomiebetriebe, welche im Voranschläge nicht angeführt erscheinen. Das Mehrerfordernis für die Ärztehäuser, für die neuen Bade- und Wäscheeinrichtungen und für die Installation des elektrischen Lichtes erscheint im Voranschläge für den Landesfonds bereits berücksichtigt. Der Finanzausschuß stellt daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Die Voranschläge der Landesirrenanstalt Valduna pro 1913 und 1914 werden genehmigt." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht des Finanzausschusses und den gestellten Antrag die Debatte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Ich möchte zum Voranschläge für die Landesirrenanstalt Valduna nur bezüglich des außerordentlichen Erfordernisses ein paar Bemerkungen machen. Wir sind von Seiten der Statthalterei, vom Sanitätsreferenten Statthaltereirat Dr. v. Kutscher<, wiederholt darauf aufmerksam gemacht worden, daß die Badeeinrichtungen in Valduna in keiner Weise entsprechen; sowohl die Direktion als auch meine Wenigkeit mußten es ohne weiteres zugestehen. Wir haben nur die Änderung dieser Einrichtungen mit Rücksicht auf die Kosten, die daraus erwachsen, soweit hinausgeschoben als möglich. Nun sind wir der Meinung, daß wir nicht länger mehr warten dürfen, es würde sonst fast den Anschein erwecken, als ob wir den Aufträgen der Sanitätsbehörden nicht entsprechen und die notwendigen Änderungen nicht vornehmen wollten. Ebenso ist bezüglich der Wäscheeinrichtungen eigentlich seit 20 oder 30 Jahren nichts wesentliches in der Anstalt geändert worden. Es ist, obwohl die Anstalt 200 Pfleglinge beherbergt und ziemlich zahlreiches Dienstpersonal hat, heute noch vollständig Handbetrieb, was heute wohl in keiner größeren Anstalt mehr vorkommt. Dafür, daß wir jetzt den Antrag auf Änderung stellen, ist der Hauptgrund der, daß die Generaloberin der barmherzigen Schwestern in einem Schreiben an die Direktion der Landesirrenanstalt dieselbe darauf aufmerksam gemacht hat, die Schwestern seien so sehr in Anspruch genommen von allen Seiten, daß es notwendig fallen werde, daß jene Arbeiten, die andere Personen verrichten können, wie zum Beispiel das Waschen, daß das von weltlichen Personen besorgt werden müsse. Wir sind nun in Valduna der Meinung, daß, wenn irgendwie möglich, doch die heutige Ordnung beibehalten werden soll, und hoffen, daß, wenn wir maschinellen Wäschereibetrieb einrichten, es vielleicht möglich sein wird, daß die Generaloberin von ihrer Forderung Abstand nehmen wird. Wir haben in Tufers, wie es dem hohen Landtage bekannt ist, eine Kolonie gegründet, zwei Häuser angekauft und ausgebaut, damit Pfleglinge dort Aufnahme finden können, und haben bei einem Hause nach Beschluß des Landtages eine Kuhstallung und beim anderen eine Schweinestallung errichtet. Es ist dort sowie auch beim Wäschereibetrieb notwendig, daß wir zur Erleichterung der Arbeit etwas Kraftbetrieb 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 9 haben; das sowie der Umstand, daß es wohl kein Luxus ist, wenn in einer solchen Anstalt elektrisches Licht ist, zwingt uns, an die Einführung des elektrischen Lichtes zu denken. Es ist bekannt, daß soweit immer möglich die Verzinsung und Amortisation der Investitionen von der Anstalt selbst getragen werden, und ich darf wohl darauf hinweisen, aast in den letzten Jahren, so besonders seit dem Jahre 1900, ein größeres Defizit in der Anstaltsrechnung nicht vorgekommen ist und daß seit dem Jahre 1908 kein Defizit mehr war, sondern die Rechnung jedesmal mit einem Überschuß, im letzten Jahre allerdings mit einem sehr kleinen abgeschlossen hat. Das war möglich, trotzdem wir noch manche Investition aus den laufenden Einnahmen bestrickten haben. Wir haben im Jahre 1910 an den angekauften Reholderstaudenwald K 10.000-- abgezahlt. Es sind die Ausgaben sowieso auch gestiegen durch die Verteuerung der Lebensmittel, durch die erhöhten Löhne und verschiedene Verbesserungen; so haben wir den Stand der Betten um mehr als ein Drittel vermehrt. Die Zimmer in der ganzen Anstalt sind mit einem Ölanstrich und einige Zimmer sind mit Parkettböden versehen worden. Wir haben den Viehstand vergrößert um 2 Pferde, 8 Kühe und 7 Stück Jungvieh, der Schwemestand ist angewachsen auf 78, dazu kommen noch 3 Ziegen. Der Viehstand in Valduna mit dem Hühnerhof, der 140 Stück hat, ist also bedeutend vermehrt worden. Zudem haben wir erklärt, dab wir die Verzinsung und Amortisation der notwendigen Bauten in Tufers, die ein Kostenerfordernis von zirka K 100.000- ausmachen, aus den laufenden Rechnungen decken werden. Ich glaube daher, wenn man das alles in Betracht zieht, daß es wohl gerechtfertigt erscheint, daß die Investition für den Bau eines Ärztehauses, dann für die Verbesserung der Bade- und Wäscheeinrichtung hier im Landtage bewilligt werde. Ich habe seinerzeit gesagt, wenn wir für die Bauten in Tufers mehr Einnahmen erhoffen durch eine größere und verbesserte Schweinehaltung, daß dann, wenn wir auch dort die Verzinsung und Amortisation übernehmen zu können glauben in außergewöhnlichem Ausmaße, daß dann das nicht in gleicher Weise der Fall sein wird beim Bau der Ärztewohnungen, und ich getraue mir heute noch nicht zu sagen, ob wir die Verzinsung und Amortisation bezüglich der anderen Einrichtungen übernehmen können aus dem Anstaltsbetriebe, nämlich aus der Verbesserung der Bade- und Wäscheeinrichtung unö der Einführung des elektrischen Lichtes; aber soweit es möglich ist, wird es geschehen und ich glaube, da die Verhältnisse so sind, daß der Landtag unbedenklich dem Antrage des Finanzausschusses zustimmen darf. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter in der Debatte das Wort zu nehmen? Wenn niemand sich meldet und der Berichterstatter nichts mehr beizufügen hat, so schreite ich zur Abstimmung. Der Antrag des Finanzausschusses lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche alle jene Herren, welche diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen und hiemit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum letzten Punkte der Tagesordnung, zum Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfonds pro 1914, Beilage 28. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Amann. Nachdem dieser Bericht erst heute den Herren Abgeordneten verteilt werden konnte, möchte ich den Herrn Berichterstatter ersuchen, denselben zunächst zur Verlesung zu bringen. Amann: (Liest Beilage 28 bis zur Zahl K 564.500 in Punkt 1 der Anträge.) Hier muß es statt K 564.500 heißen K 533.500. (Liest die Anträge zu Ende.) Ich empfehle dem hohen Hause die Anträge des Finanzausschusses zur Annahme. Landeshauptmann: Bevor ich zur Verhandlung dieses Gegenstandes übergehe, möchte ich zunächst den Vorgang auseinandersetzen, den ich einzuhalten gedenke. Ich würde zunächst über 10 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. den Bericht, über den Voranschlag des Landesfonds und über die gestellten Anträge die Generaldebatte einleiten, wobei die Herren Abgeordneten Gelegenheit haben, über die Finanzlage des Landes und deren Sanierung zu sprechen. Nach durchgeführter Generaldebatte möchte ich den Herrn Berichterstatter ersuchen, bei der Bedeckung die Titel und beim Erfordernis die Titel und Posten anzurufen, Nun den Herren Gelegenheit zu geben, Beschwerden und Fragen vorzubringen und überhaupt hiezu zu sprechen. Bei Titel 15 und 16 der Erfordernisse wäre die Detaillierung der Anrufung vorzunehmen. Nachdem ich dies vorausgeschickt habe, eröffne ich zunächst die Generaldebatte über den Voranschlag und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Natter. Natter: Wer zu dem vorliegenden Voranschlags des Landesfonds das Wort nimmt, muß es hallen wie der Bericht, er muß Kritik und positive Vorschlüge zuschneiden auf die gegenwärtig sehr beengten Verhältnisse des Landes Haushaltes. Man wird in der Geschichte der Finanzwirtschaft des Landes weit zurückblättern müssen, um den Zustand wiederzufinden, daß die Einnahme r und Ausgaben nicht mehr durch die normalen Einnahmsquellen und durch die zur Zeit möglichen Landesumlagen abgeglichen werden können. Demgegenüber darf mit Recht wiederholt werden, daß die Elementarereignisse vom Jahre 1910, seit überhaupt ein Landtag besteht, die größte Erschütterung in das Landesbudget getragen haben, von der sich das Land nur schwer und langsam erholen kann. Zu den gesetzlichen Verpflichtungen des Landes gehören Ausgaben, welche im Verhältnis zur Grütze, Bevölkerungszahl und Steuerkraft des Landes eine ganz außerordentliche Leistung enthalten und aber doch wieder das Versöhnliche in sich schließen, daß Leben und Eigentum, soweit Menschenkraft und Menschenwille es vermag, geschützt sind und daß die Hoffnung sich regen darf, daß ein Wachstum dieser Lasten in diesem Umfange und in dieser Schnelligkeit nicht mehr zu erwarten steht. Das Land greift, um die Ausgaben und Einnahmen zu bilanzieren, zu einer Aushilfe und versucht, durch Aufnahme einer schwebenden Schuld über die größten augenblicklichen Schwierigkeiten hinwegzukommen. Eine Steuererhöhung in dieser Zeit des wirtschaftlichen Tiefstandes ist vollständig ausgeschlossen. Es mag jedem schwer fallen, mit dem Vorschlage vor die Öffentlichkeit zu treten, das Mehrerfordernis von K 100, 000 oder wie es nun (genau ausgewiesen ist, von K 131.000, durch eine kurrente Aufnahme zu decken und in normalen Zeiten mühte ein solcher Vorschlag dem heftigsten Widerstände begegnen. Heute wohl flicht, denn die gegenwärtige Not trifft alle gleich und außerordentliche Zeiten erheischen außerordentliche Mittel. Wir werden uns zufrieden geben müssen, wenn der Rückgang der Steuern nicht einen weiteren Fortschritt macht und wir werden uns erst freier -rühren und regen können, wmn der kleine Finanzplan endlich zur Tatsache geworden sein wird und erhöhte Überweisungen von feite des Staates dem Landeshaushalte zugute -kommen werden. Die schwierigen Verhältnisse haben es mit sich gebracht, daß weit mehr als sonst mit der größten Vorsicht in der Budgetierung vorgegangen werden muhte. Ich verweise hier besonders auf Post 4 der Bedeckung, "Erträgnisse der Landesumlage auf Bier und Wein". Obwohl das Rechnungsergebnis des Jahres 1912 K 666.455 ausweist, wurden in dem Voranschlag pro 1914 nur K 500.000 aufgenommen mit Rücksicht auf die verminderte Konsumkraft der Bevölkerung und in der Voraussicht, daß eine rasche Erholung und Besserung auch hier nicht erwartet werden kann. Es dürfte auch die Erwartung der Regierung, welche mit dem bisherigen Eingänge bei den direkten Steuern rechnet, eine optimistische sein, es müßte denn der Entgang ausgeglichen werden durch eine rigorosere Handhabung der steuergesetzlichen Bestimmungen. Eine solche Absicht würde jedoch wieder die schwerste Beunruhigung in die Bevölkerung tragen und müßte alle Kreise zur schärfsten Abwehr zusammenschließen. In den allgemeinen Bemerkungen, welche dem Voranschläge beigegeben sind, wird auf die Entlastung des Budgets in der Höhe von K 113.000 im Jahre 1915 aus dem Titel "Straßen- und Wasserbauten" hingewiesen. Dieser Betrag wird frei, um sofort wieder gebunden zu 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 11 werden. Ich erinnere an die Ausführungen der letztjährigen Budgetdebatte, in welcher uns vorgerechnet wurde, daß für die Illschluchterweiterung in Feldkirch, für die Regulierung der III im Schrunser Felde, für die Dornbirner Ache, für notwendige Strahenbauten, wie die Vorderwälderstraße, sofort wieder große Neuforderungen erwachsen werden. Zu dieser schwierigen Lage der Landesfinanzen tritt nun eine Fülle von Wünschen und Forderungen. Aus dem Gebiete der Landeskultur und der öffentlichen Wohlfahrt, der Schule, der allgemeinen humanitären Bestrebungen häufen sich die Ansprüche und das Beste, was man von ihnen sagen kann, ist die Anerkennung ihrer Berechtigung in den weitaus meisten Fällen. Die Erfüllung vieler Wünsche und Forderungen muß zurückgestellt werden, um die Beachtung der dringlichsten zu ermöglichen. Es ist angesichts der heranstürmenden Flut ein hartes Wort, aber hart ist auch die Zeit, in der es gesprochen wird. Aufrechterhalten werden muß - und das ist eine gemeinsame Sache aller Parteien - die Ordnung des Landeshaushaltes, und, um mich den Worten des Berichterstatters wieder anzuschließen, unter der einen Voraussetzung, daß vernünftige Sparsamkeit geübt und das Eingehen neuer Verpflichtungen vorläufig möglichst vermieden wird. Wir stimmen im wesentlichen dem Voranschläge zu, bitten aber gleich wie im Vorjahre, bei einzelnen Titeln auf jeweiligen Anruf uns eine getrennte Abstimmung zu ermöglichen. Landeshauptmann: Das Wort hat Herr Abgeordneter Ölz. Ölz: Hohes Haus! AIs Obmann des Finanzausschusses erlaube ich mir, einige Worte zu sagen. Ich danke zunächst dem Herrn Kollega Natter für seine Ausführungen. Herr Kollega Natter hat mit uns im Finanzausschüsse die Sache geprüft und durchgesehen und wir haben dort das gefunden, was Herr Kollega Natter auch hier erwähnt hat: Es ist ganz richtig, der Voranschlag ist unter dem Drucke des Landesunglückes, d. h. der Unglücke von 1910 und 1912 gemacht worden. Wäre dies Unglück nicht gekommen, so hätten wir ja blühende Finanzen, hätten wir die Steuern nicht erhöhen müssen und hätten - was soll ich sagen - mehr Kulturaufgaben erfüllen können. Dann hätten wir mehr Geld hergeben können zur Irrenfürsorge in Valduna, die doch nicht mehr modern ist, so wie wir sie heute haben. Auch zum Jubiläums - Krankenhausbaufonds, der Heuer nichts bekommen hat, - der Stand des Fonds ist K 68.000, - hätten wir Geld geben sollen. Nun haben wir das auch sistieren müssen angesichts des Landesunglückes. Herr Kollega Natter hat angeführt, es handle sich, , um Haus und Hof zu schützen. Der Schutz war notwendig und mußte dem anderen vorangehen. Wir haben demzufolge im Jahre 1910 große Gelder bewilligen müssen. Wir haben erstens: für uns, für das Land selbst lJ/2 Millionen Schulden machen müssen und haben dafür jährlich K 138.000 an Zinsen und Amortisation aufzubringen. Das ist in einem Jahre für ein kleines Land eine ziemlich große Belastung. Infolge der Wasserkatastrophe haben wir seinerzeit 13 Gesetzentwürfe beschlossen, was für das Land li/2 Million Kronen ausmacht, welche auch aufgebracht werden müssen. Nun habe ich, wie Herr Kollega Natter bereits hervorgehoben hat, schon voriges Jahr gesagt, daß wir Erleichterungen bekommen werden und ich wiederhole, was ich damals ausgeführt habe. Die Raten wurden teils zu 4, teils zu 5 Jahresraten aufgeteilt. Es wird nun die Sache sich so verhalten: Im Rechenschaftsbericht ist ausgeführt, daß im Jahre 1915 K 118.000 frei werden. Nun aber können wir dieselben nicht gleich zu etwas anderem verwenden, weil wir im Jahre 1915 wieder dieselben Bedürfnisse haben werden wie heuer. Wir müßten also, wenn wir diese nicht frei bekommen würden, wieder zu einer schwebenden Schuld greifen. Wenn wir also nichts Besonderes bewilligen, können wir im nächsten Jahre ohne schwebende Schuld durchkommen. Neue Verpflichtungen und zwar schwere Verpflichtungen dürfen wir für diese Jahre nicht übernehmen. Jetzt handelt es sich um das Jahr 1916, da geht die Post: Straßen- und Wasserbauten um ein Wesentliches zurück und zwar um 12 6. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14.