19130926_lts004

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:28
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1913,lt1913,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 4. Sitzung am 26. September 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 25 Abgeordnete. - Abwesend der Herr Abgeordnete Rüsch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 30 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat jemand eine Bemerkung zu dem soeben verlesenen Protokolle zu machen? Wenn es nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Bevor wir in die Verhandlungen übergehen, gereicht es mir zur besonderen Ehre, den neuen Herrn Generalvikar, Hochwürdigsten Herrn Dr. Sigmund Waitz, der heute zum ersten Male in unserer Mitte erschienen ist, aufs ehrfurchtsvollste zu begrüßen. Ich habe dem hohen Hause mitzuteilen, daß der Schulausschuß in der letzten Sitzung den Hochwürdigsten Herrn Bischof Dr. Waitz zum Obmanne, Dekan Fink zum Stellvertreter gewählt hat, was ich bitte zur Kenntnis zu nehmen. Ferner hat der volkswirtschaftliche Ausschuß mir durch seinen Obmann den Wunsch, unterbreitet, es möchte der ihm zugewiesene Gegenstand, betreffend die Eingabe der Sparkassen von Tirol und Vorarlberg, betreffend die Sache der Bemessung des Gebührenäquivalentes bei Liegenschaften abgenommen und dem Finanzausschüsse zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen werden. Ich möchte nun das hohe Haus fragen, ob es gegen diese Anregung eine Einwendung zu erheben findet? Wenn dies nicht der Fall ist, wird dieser Gegenstand den Finanzausschuß beschäftigen. Im Einlaufe befindet sich eine Eingabe des Komitees des kürzlich in Innsbruck stattgefundenen pädagogischen Kurses um einen Beitrag zu den Kosten der Drucklegung der Berichte, überreicht durch den Hochwürdigsten Bischof. Ich möchte diese Eingabe dem Petitionsausschusse zuweisen, wenn keine Einwendung erhoben wird. Desgleichen ist eingelaufen eine Zuschrift des deutschen Wehrausschusses in Wien an den Landtag, worin das Petit gestellt wird, es möchte 2 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1918/14. der Vorarlberger Landtag die Aktion dieses deutschen Wehrausschusses betreffend das Inkrafttreten der sogenannten lex Kolisko, eines Landesgesetzes, wonach in den vier reindeutschen Grönländern die deutsche Sprache als alleinige Unterrichtssprache gesetzlich festgelegt werden soll, unterstützen, um deren Allerhöchste Sanktion zu erwirken. Ich erwarte über die formelle Behandlung dieses Gegenstandes aus der Mitte der Versammlung einen Antrag. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Ich halte es für zweckmäßig, daß von Seite des Landes Fühlung genommen werde mit den Landesvertretungen der anderen drei reindeutschen Länder und daher soll dieser Gegenstand dem Landesausschusse zur Vorberatung zmd Berichterstattung zugewiesen werden. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Fink gehört; wünscht noch jemand zur formellen Behandlung dieses Gegenstandes das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus die Zustimmung gegeben hat. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zum ersten Gegenstände, zur Wahl eines Direktors der Landes-Hypothekenbank an Stelle des mit Tod abgegangenen Herrn Karl Schwärzler. Ich habe den Herren den Inhalt des § 45 des Statuts bereits zur Kenntnis gebracht und ich ersuche nun, zur Wahl - es wird jedenfalls Stimmzettelwahl gewünscht werden - zu schreiten. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Amann und Allgäuer, die Stfmmenzählung vorzunehmen. (Wahl und Skrutinium.) Amann: Es entfielen auf Dr. End er 22 Stimmen; zwei Stimmzettel waren leer. Landeshauptmann: Es ist somit Herr Dr. Otto Ender, Rechtsanwalt in Bregenz. zum Mitgliede des Direktoriums der Landes-Hypothekenbank gewählt. Wir kommen zum nächsten Gegenstände der, Tagesordnung, dem Ansuchen des Allgemeinen Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften in Österreich um eine Subvention. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Wir haben bis jetzt noch keinen landwirtschaftlichen Ausschuß gewählt; ich möchte daher beantragen, daß, heute am Schlusse der Sitzung ein aus 5 Mitgliedern bestehender landwirtschaftlicher Ausschuß gewählt uno dieser Gegenstand demselben zugewiesen werde. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag auf die Wahl eines landwirtschaftlichen Ausschusses für diesen und ähnliche später emlangende Gegenstände gehört; wünscht jemand zu diesem Antrage das Wort ? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich denselben als angenommen und ich werde am Schlüsse der Sitzung die Wahl des landwirtschaftlichen Ausschusses vornehmen lassen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist das Ansuchen der Gemeindevorstehung Klösterle um Gewährung des Landesbeitrages für die Privatschule. Dieser Gegenstand ist eine Schulangelegenheit und nachdem wir bereits einen Schulausschuß gewählt haben, so würde ich, wenn das hohe Haus keine Einwendung dagegen erhebt, diesen Gegenstand demselben zur Vorberatung zuweisen. Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über die Tätigkeit der Gemeindevermittlungsämter. In dieser Angelegenheit ist das Landesausschußersatzmitglied Herr Abgeordneter Luger Referent; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Luger: Hohes Haus! Aus den Zahlen des vorliegenden Berichtes, der ja schon vor mehreren Tagen ausgeteilt wurde, ist ersichtlich, daß die Vorarlberger Gemeindevermittlungsämter im 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 3 Jahre "1912 auf recht befriedigende Erfolge hinweisen können. Die Gemeindevermittlungsämter find im Jahre 1912 in 1415 Fällen in Anspruch genommen worden. Diese 1415 Fälle zerfallen auf 364 Streitigkeiten bürgerlicher Rechtsangelegenheiten und 1051 Ehrenbeleidigungsklagen. Insgesamt wurden ausgeglichen 865 Fälle, also blieben 550 Fälle übrig, die nicht zum Ausgleiche bei den Gemeindevermittlungsämtern kamen. Vor Einbringung einer gerichtlichen Klage kamen an die Gemeindevermittlungsämter 641 Ehrenbeleidigungen; von diesen 641 Ehrenbeleidigungen wurden im Sühneverfahren bei den Vermittlungsämtern 411 Fälle erledigt. Bei einer zweiten Gattung von Ehrenbeleidigungsklagen, die von den Gerichten den Vermittlungsämtern zugestellt wurden, wo in den meisten Fällen vonseiten der Partei ein Advokat zur Vertretung bestimmt war, da war der Erfolg wesentlich kleiner. Es sind also von den Gerichten überstellt worden zur Erledigung 428 Fälle. Davon gelang es, immer noch 134 Fälle zum Ausgleiche zu bringen. Vor einigen Jahren, als im Landtage das Gesetz für die Gemeindevermittlungsämter für das Land Vorarlberg in Beratung stand, habe ich in der Sache mit einem hervorragenden Richter des Landes verkehrt, der die Auffassung vertreten hat, daß Ehrenbeleidigungen vor den Vermittlungsämtern nicht gesühnt werden könnten, daß man keine allzugroße Hoffnung erwarten solle, denn aus seiner Praxis habe er gefunden, daß die Parteien in Ehrenbeleidigungsklagen hauptsächlich deshalb zum Richter kommen, um ihren Gegnern einen namhaften Schaden zuzufügen, weniger, um die Ehre wiederherzustellen. Wenn Sie das Ziffernmaterial in Betracht ziehen, wie Sie im Berichte ersehen, dann beweisen diese Zahlen etwas ganz anderes. Es sind Ehrenbeleidigungsfälle in großer Anzahl durch die Gemeindevermittlungsämter im Sühneverfahren erledigt worden. Am 15. September dieses Jahres hatten die Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter und deren Obmänner eine Zusammenkunft im Rathause zu Dornbirn - es war dies die zweite Tagung der Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter -, wo das Oberlandesgerichtspräsidium in Innsbruck durch Herrn Dr. Larcher, das Kreisgericht Feldkirch durch den Gerichtsvorsteher Dr. Walter vertreten war. Dieser hat bei diesem Anlasse einen interessanten und lehrreichen Vortrag über die Erfahrungen, welche bisher mit den Gemeindevermittlungsämtern gemacht wurden, gehalten und beide Herren Richter hatten in der lebhaften Debatte, die geführt wurde, über alle möglichen gestellten Fragen Auskünfte erteilt. Es war dieser Tag ein Schultag für die Vertrauensmänner. Es sind auch vonseite der Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter bei dieser Tagung Anregungen gemacht und Abänderungen gewünscht worden bezüglich einiger Paragraphen des Gesetzes, io vorn § 14, den die Vertrauensmänner in dem Sinne abgeändert wissen möchten, daß 1. auf Vorladung des Vermittlungsamtes bei diesem Amte beide Parteien der Ladung Folge zu leisten hätten, und daß alle diese Angelegenheiten zuerst vor die Gemeindevermittlungsämter zu kommen hätten, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Ehrenbeleidigungsfälle. 2. Wenn dies nicht erreicht werden kann, soll § 14, der über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten handelt, und § 28, der eine gleichartige Vorschrift über Sühneversuche enthält, in dem Sinne abgeändert werden, daß die Parteien, die nicht erscheinen, nicht bloß einen Tag vorher sich zu entschuldigen haben, sondern mindestens zwei Tage, weil nur dadurch, daß man sich zwei Tage vorher entschuldigen muß, es möglich wird, auch die Gegenpartei zu verständigen, die in Schaden gesetzt wird, dadurch, daß sie ihren Gang zum Vermittlungsamte machen müssen. Eine weitere Änderung hätten die Herren gerne für § 17, wo es heißt: "Vorladung der Zeugen durch die Vermittlungsämter hat nicht stattzufinden." Da haben nun mehrere Vertrauensmänner den Wunsch geäußert, daß dieser Paragraph in dem Sinne abgeändert werden solle, daß es auch möglich wäre, Zeugen zu vernehmen. Weiter wurde die Anregung gemacht, es solle im Gesetze festgelegt werden, daß die Vertrauensmänner im Vermittlungsamte bei ihrer Tätigkeit gleichen Schutz genießen wie anders Beamte 3m Sinne des § 68 St. G. Das sind Anregungen, welche schon bei der ersten Tagung gemacht und in letzter Zeit wiederholt wurden. Ich muß darauf hinweisen, daß es nicht in der 4 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1918/14. Kompetenz des Landtages liegt, diese Änderungen durchzuführen; dies mußte durch ein Reichsgesetz geschehen und dies wird nicht so bald zu erwarten sein. In Österreich sind nur einige wenige Länder, die auf Grund des neuen Reichsgesetzes vom 27. Februar 1907 ihre Gemeindevermittlungsämtergesetze geändert haben. Wenn wir die Sache ins Auge fassen, die bisherigen Erfolge, so muß gesagt werden, daß eine bedeutende Leistung erzielt worden ist zum Wähle des Volkes, das eine, was schon durch das Reichsrahmengesetz angestrebt worden ist, die Entlastung der Gerichte ist tatsächlich durch die Durchführung der Gemeindevermittlungsämter in unserem Lande erzielt worden. Eine Menge unseliger Prozesse sind durch diese Vermittlungsämter vermieden worden und eine hohe Zahl Ehrenbeleidigungen finden durch die Gemeindevermittlungsämter eine angemessene Sühne. Der Friede wurde durch Schlichtung von Streitigkeiten auf dem Wege des Sühneverfahrens in vielen Fällen wiederhergestellt. Ich möchte nun den Antrag stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Tätigkeitsbericht über die Gemeindevermittlungsämter im Jahre 1912 wird zur Kenntnis genommen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Landesausschusses die Debatte. Wenn niemand das Wort wünscht, so wir zur Abstimmung schreiten. Ich jene Herren, die dem Antrage ihre geben wollen, sich gefälligst von erheben zu wollen. - können ersuche alle Zustimmung ihren Sitzen Angenommen. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand unterer heutigen Tagesordnung, zum Berichte über den Voranschlag des Landeskulturfonds pro 1914. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter als Referenten in dieser Angelegenheit, das Wort zu nehmen. Thurnher: Der Voranschlag des Landeskulturfonds pro 1914, den Sie bereits seit zwei Tagen in den Händen haben, bewegt sich ungefähr in dem Rahmen der Vorjahre. Es haben die Einnahmen, mit Ausnahme einer einzigen Post, keine Änderung erfahren. Ebenso verhält es sich mit Ausnahme einer Post bei den Auslagen. Die letzte Post der Einnahmen ist bisher in dem Voranschlag des Landeskulturfonds nicht vorgekommen: es ist dies die Entnahme aus den Käst beständen. Sie sehen schon aus der Anmerkung zur Rubrik, daß der Kassabestand Ende Dezember 1912 K 13.751 54 betrug und daher eine Entnahme aus diesen Beständen, die sich im Jahre 1913 noch erhöhen werden, gerechtfertigt erscheint. Es wäre naheliegend, bei den heutigen mißlichen finanziellen Verhältnissen des Landes sogar noch einen höheren Betrag aus den Kassabeständen zu entnehmen und dafür aus der Rubrik 5 der Ausgaben den Betrag zur teilweisen Deckung der Erfordernisse des Landeskulturrates entsprechend zu erhöhen. Wir wollten dies nicht tun, damit auch in den nächsten Jahren eine entsprechende ähnliche Post in den Voranschlag eingesetzt werden könne. Der Umstand, daß wir in der Lage waren, K 10.000- zu bezeichnetem Zwecke einzusetzen, war für das Land gewiß angenehm, weil dadurch die vom Lande zu deckenden Auslagen des Landeskulturrates eine bedeutende Erleichterung erfahren haben. Ich habe weiter, indem ich hinsichtlich der übrigen Posten auf den Bericht verweise, nichts beizufügen, als im Namen des Landesausschusses den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Voranschlag des Landeskulturfonds für das Jahr 1914 mit einem Erfordernis von K 15.000 und einer gleich hohen Bedeckung wird genehmigt." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem Voranschläge des Landeskulturfonds ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages, VI. Session der 10. Periode 1913/14. 5 Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter: Der nächste Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses betreffend, die Bewilligung eines Landesbeitrages zur Erhaltung der Flexenstraße. Referent in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmann. Ich ersuche denselben, das Wort zu ergreifen und die Verhandlung einzuleiten. Rhomberg: Schon im Jahre 1910 hat das hohe Haus für die Ein- und Offenhaltung der Flexenstraße den beiden Gemeinden Warth Hochkrumbach und Lech für die Dauer von drei Jahren einen Landesbeitrag von K 1500'bewilligt, nachdem zu demselben Zwecke ein Staatsbeitrag von K 4500'- ebenfalls für drei Jahre bewilligt worden war. Die Gründe, welche für die Beschlußfassung des hohen Hauses damals maßgebend waren, sind unverändert dieselben geblieben. Die Flexenstraße, die ihrer Natur nach größere Bedeutung hat als die anderen gewöhnlichen, vom Lande erbauten Straften - verbindet sie doch zwei Länder miteinander - ist so geartet, daß die Einhaltung, ganz besonders aber die Offenhaltung im Winter die Gemeinden außerordentlich belastet. Die Einhaltung ist ihrer Natur nach viel schwieriger und kostspieliger als bei anderen Straften, weil Steinschläge, Rutschungen und andere Ereignisse, die durch Elementarkatastrophen verursacht werden, sehr ins Gewicht fallen. Wer einmal die Flexenstraße begangen und die kunstvollen Bauten bewundert hat, wird zur Überzeugung kommen und dieser Ansicht zustimmen. Noch mehr aber fallen ins Gewicht die Offenhaltungskosten zur Winterszeit. Nach dem Konkurrenzstatut belasten diese Kosten nur die beiden Gemeinden Warth und Leih, während zur Einhaltung auch die Gemeinde Klösterle verpflichtet ist. Die Offenhaltung solcher Straften zur Winterszeit ist mit ganz exorbitanten Kosten verbunden und wenn man andererseits bedenkt, daß beispielsweise die Gemeinden Lech und Warth jetzt schon mit einer Umlage von 500 % zu den direkten Steuern belastet sind - so wird man es für begreiflich finden, daß das Gesuch, das der Konkurrenzausschuft am 9. April dieses Jahres eingereicht hat, entsprechend berücksichtigt werden muß. Die Kosten der Ein- und OffenHaltung sind, wie im Berichte enthalten ist, auch |m Voranschläge für 1913 mit K 10.600'festgesetzt und wenn man den Staatsbeitrag von K 4500'- abzieht, so verbleiben doch, wenn kein Landesbeitrag bewilligt würde, noch K 6100 --, welche auf die Gemeinden entfallen und ihre Kräfte geradezu übersteigen würden. Aus diesen Gründen empfiehlt der Landesausschuft, für die kommenden drei Jahre abermals einen Beitrag von K 1500'- zu bewilligen. Ich habe mir erlaubt, den Antrag ausführlicher zu begründen, um diese Ausnahmszuweisung zu rechtfertigen. Dieser und der nächste Fall sind wirklich Ausnahmen und haben ihre Begründung. Sonst wird der Landtag sich ganz gewiß nicht herbeilassen können, für die gewöhnlichen Straßenerhaltungen unserer Konkurrenzen Extrabeiträge zu leisten. Nach diesen Auseinandersetzungen empfehle ich dem hohen Hause den Antrag des Landesausschusses, welcher lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem Konkurrenzausschusse der Flexenstraße wird zur Ein- und Offenhaltung der Flexenstraße für die restliche Dauer der Landtagsperiode eine Landessubvention im Ausmaße von jährlichen K ]500 -bewilligt." Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne über den Antrag des Landesausschusses die Debatte. Wer wünscht das Wort? Herr Abgeordneter Dietrich! Dietrich: Hohes Haus! Bei dieser Angelegenheit erlaube ich mir den Antrag des 6 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. verehrten Herrn Referenten wärmsten? zu unterstützen, nachdem bereits erwähnt worden ist, daß die zwei kleinen Gemeinden Lech und Warth für die so überaus große Erhaltung absolut nicht aufzukommen imstande sind. Nachdem nun die Flexenstraße ganz gebaut, beziehungsweise ausgebaut worden und diese Straße nicht nur für das Land selbst von sehr großer Bedeutung ist, sondern zwei Länder in kürzestem Wege verbindet, weshalb auch vom Staate seinerzeit größere Beträge als gewöhnlich bewilligt wurden, so erlaube ich mir aus die Inkamerierung hinzuweisen und stelle folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird aufgefordert, gemeinschaftlich mit dem Landesausschusse von Tirol wegen Inkamerierung der Flexenstraße und Lechtalerstraße bei der k. k. Regierung vorstellig zu werden. Landeshauptmannstellvertreter: Wer wünscht weiter das Wort? - Es scheint, daß von niemandem das Wort gewünscht wird, also ist die Debatte geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Rhomberg: Ich kann den Antrag, den Herr Abgeordneter Dietrich gestellt hat, meinerseits und ich darf wohl sagen, auch von Seite des Landesausschusses nur begrüßen. Der Landesausschuß hat schon vor einigen Jahren den dringlichsten Wunsch ausgesprochen, es möchte diese Straße in Verbindung mit dein tirolischen Teile vom Staate übernommen, d. h. inkameriert werden. Die Regierung hat in dem Nachbarlande Tirol bereits mehrere derartige Straßen, die früher von der Straßenbaukommission als Teile des Straßenprogrammes durchgeführt worden find, übernommen und keine dieser Strecken hätte es notwendiger gehabt als gerade die Flexenstraße, und, wenn man den tirolischen Standpunkt ins Auge faßt, auch die Lechtalerstraße. Die Flexenstraße in Verbindung mit der Lechtalerstraße vermittelt den kürzesten Verkehr des ganzen Tiroler Lechtales, selbstverständlich auch des Tannberg mit der nächsten Bahnstation Langen, auch selbst Reuthe mitgerechnet. Die Verbindung bis Imst von irgendeiner größeren Gemeinde des Lechtales, Holzgau, Elbigenalp, Häselgehr, ist weit größer nach vielen Stunden, als dte Verbindung mit dem Bahnhof Langen. Und selbst Reuthe und Umgebung, das jetzt zwar durch 2 Bahnen - Pfronten-Reuthe und EhrwaldPartenkirchen-Innsbruck, eine Verbindung hat, hat diese an beiden Orten nur über das Königreich Bayern, aber nicht auf rein österreichischem Gebiet mit irgendeiner tirolischen Bahnstation, und das fällt entschieden ins Gewicht. Die Flexenstraße ist nicht bloß vom Standpunkte des Fremdenverkehrs von außerordentlicher Bedeutung; wir kennen den lebhaften Verkehr gerade vom tirolischen Lechtale, insbesondere zur Sommerszeit. Es ist notorisch, daß die Bewohner der Gemeinden Holzgau, Elbigenalp. Häselgehr, in 8-10 Stunden ant Bahnhof Langen sein können, während sie bis zum Bahnhof Imst 18-20 Stunden brauchen, wenn sie auf der Straße und nicht über die Jochübergänge gehen, ein Umstand, der auch sehr ins Gewicht fällt. Ich glaube darum, daß eine nochmalige, energisch vorgebrachte Bitte um Inkamerierung der Straße doch von Erfolg begleitet sein wird, namentlich wenn, - was bisher nur privatim geschehen ist - eine gemeinsame Aktion der Landesausschüsse von Tirol und Vorarlberg in dieser Angelegenheit erfolgt. Wir haben privatim mit einzelnen Landesausschußmitgliedern von Tirol in dieser Angelegenheit öfters schon gesprochen, aber eine amtliche gemeinsame Aktion ist wie gesagt noch nicht erfolgt. Ich begrüße von diesem Standpunkte aus den Antrag des Herrn Abgeordneten Dietrich und nach dessen Annahme wird es sich der Landesausschuß angelegen sein lassen, mit allem Nachdruck gemeinsam mit dem Landesausschusse von Tirol die Inkamerierung zu betreiben. Landeshauptmannstellvertreter: Wir gelangen nun zur Abstimmung. Der Antrag beinhaltet nur eine Fortsetzung des bisherigen Beitrages, weshalb ich ihn nicht mehr zu verlesen brauche. Ich ersuche alle jene Herren, weiche 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 7 diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich zum Zeichen der Zustimmung von ihren Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen. Den Antrag des Herrn Abgeordneten Dietrich kann ich nur begrüßen. Wir haben schon längst geplant, für eine Inkamerierung der Straße einzutreten; die Tiroler sind damit auch einverstanden. Bevor die Straße nicht vollständig fertig war und das geschah erst vor kurzer Zeit, konnte nichts in -dieser! Angelegenheit getan werden. Jetzt ist auf beiden Seiten alles in Ordnung und besteht also kein Hindernis mehr, daß der schon lange gehegte Wunsch der Erfüllung zugeführt wird. Da von keiner Seite irgendeine Einwendung gegen diesen Antrag eingebracht wurde, kann ich ohne weitere Abstimmung erklären, daß das hohe Haus seine yollste Zustimmung zu demselben gegeben hat. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstande, dem Bericht des Landesausschusses betreffend Bewilligung eines Erhaltungsbeitrages für die Walsertaler Straße. Ich bitte denselben Herrn Referenten, diesbezüglich das Wort zu nehmen. Rhomberg: Für die Erhaltungskosten der Walsertaler Straße hat der hohe Landtag seit einer Reihe von Jahren immer auf drei oder fünf Jahre einen jährlichen Beitrag von 1000 K bewilligt. Die Zeit ist wiederum abgelaufen, das letzte Mal erfolgte die Bewilligung im Jahre 1908 auf fünf Jahre und der Konkurrenzausschuß der Walsertaler Straße hat neuerdings ein Gesuch eingereicht, worin er um Wiederbewilligung dieser Subvention ansucht. Dein Berichte können die verehrten Herren die näheren Daten entnehmen. Ich will nur darauf hinweisen, daß die in den letzten Jahren faktisch erlaufenen Kosten für die Erhaltung dieser Straße im Jahre 1911 K 14.362-60 und im Jahre 1912 IC 7019-40 betragen haben. 14.000 K entsprechen wohl einem außergewöhnlichen Erfordernisse, indem dies mit der Hochwasserkatastrophe 1910 zusammenhängt, durch welche verschiedene Teile der Straße in Mitleidenschaft gezogen wurden, deren Wiederherstellung und Erhaltung größere Auslagen erforderte. Das Erfordernis von 1912 ist aber ungefähr so, wie es durchschnittlich in den letzten Jahren vorgekommen rst. Die Gemeinden des Walsertales sind alle an der Konkurrenz beteiligt, aber es sind alles kleine und mit Ausnahme von Thüringen auch arme Gemeinden. Dessenungeachtet würde in diesem Falle im hohen Landtage niemals die Zustimmung zur Bewilligung eines eigenen Erhaltungsbeitrages gegeben werden, wenn nicht, wie im Berichte ausgeführt ist, bei der Walserialer Straße ein ganz besonderes Moment in Betracht zu ziehen wäre. Zur Zeit, als die Walsertaler Straße gebaut wurde, hat man in Vorarlberg noch niemals daran gedacht, daß man für Straßenzwecke auch Staatsbeitrüge bekommen könne. Man war damals so bescheiden und zurückhaltend, daß man nicht einmal den Versuch gemacht hätte; auch die Gemeinden sind nicht an das Land Herangetreten und haben das ganze aus eigenen Mitteln mit ungeheuren Schwierigkeiten und Opfern zur Ausführung gebracht. Die Straßenkosten beliefen sich auf 88.000 II, d. s. 176.000 K, ein Betrag, der für diese Gemeinden außerordentlich hoch erscheinen muß. Ich muß bemerken, daß allerdings die Straße vielleicht anders gebaut worden wäre, wenn der Staat und das Land mitgezählt und vor allem anderen mitgeredet hätten. Das ist unbedingt eine unglückliche Anlage, die für Pferde außerordentlich steile Strecke von Thüringen bis. Thüringerberg. Und dann, wie Sie wissen, geht es immer auf und ab, so daß eine bestimmte planmäßige Anlage fehlt; aber wie gesagt, weil die Gemeinden allein mit den größten Opfern dies geleistet haben, konnte man ihnen nichts einreden, da die Straße in diesem Falle viel teurer gekommen wäre. Also der Titel, aus welchem der Landesausschuß neuerdings den Antrag stellt, das hohe Haus soll für weitere fünf Jahre zu den Erhaltungskosten einen Beitrag von jährlich 1000 Kronen bewilligen, ist darin gelegen, daß hier ausnahmsweise die Gemeinden ausschließlich allein aus eigenen Mitteln den Straßenbau hergestellt haben und die Summe, welche das Land bisher geleistet hat, entspricht nicht jenem Teile 8 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1918/14. Der Gesamtsumme, welcher in ähnlichen Fällen vonseiten des Landes bei solchen Straßenbauten bewilligt wird. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, die Annahme des Antrages des Landesausschusses, welcher lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Walsertaler Straßenkonkurrenz wird zu den Erhaltungskosten der Straße für die Jahre 1913 bis einschließlich 1917 eine jährliche Subvention von K 1.000-aus dem Landesfonds unter den mit Landtagsbeschluß vom 19. September 1892 festgesetzten Bedingungen bewilligt." Diese letzteren Bedingungen bestehen darin, daß der jährliche Erhaltungsbeitrag _ stets nur dann ausgefolgt wird, wenn von Seite des Landesbauamtes ein befriedigender Bericht über den Zustand der Straße und über die Erfüllung der Weisungen des Vorjahres vorliegt. Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht jemand das Wort zum soeben vorgetragenen Berichte und Antrag? Wenn dies nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, die mit dem Antrage, wie er Ihnen verlesen worden ist, die Zustimmung geben wollen, sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen zu erheben. Angenommen und damit ist dieser Gegenstand erledigt. (Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen nun zum achten Punkt der Tagesordnung, zum Gesetzentwurfe, betreffend die Verlängerung der Weinsteuer. Dieser Gegenstand hat jedes Jahr, weil das Gesetz nur eine Verlängerung auf ein Jahr vorsieht, den Finanzausschuß beschäftigt und wenn keine Einwendung erhoben wird, möchte ich die Anregung machen, den Gegenstand zur Vorberatung an den Finanzausschuß zu übermitteln. Es erfolgt keine Einwendung. Wir hätten nun noch nach dem Beschlusse am Beginne der heutigen Tagesordnung die Wahl des landwirtschaftlichen Ausschusses vorzunehmen, welcher aus 5 Mitgliedern besteht. Ich bitte daher 7 Namen zu schreiben. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Natter und Wegeler die Stimmenzählung vorzunehmen. (Wahl und Skrutinium.) Ich möchte inzwischen bekanntgeben, daß sich die Ausschüsse wie folgt versammeln; unmittelbar nach der Haussitzung wird eine kurze Sitzung des Schulausschußes hier im Saale stattfinden, um 5 Uhr abends wird sich der volkswirtschaftliche Ausschuß im Nebenraume, der Finanzausschuß hier im Saale zu einer Sitzung versammeln. Ferner möchte ich nach Schluß der Schulausschuhsitzung eine kurze Landesausschußsitzung anberaumen und es den Mitgliedern auf diese Weise zur Kenntnis bringen. Wegeler: Das Resultat der Wahl ist folgendes: Es erhielten 24 Stimmen die Herren Abgeordneten Dekan Fink, Welke, Dietrich, Nachbauer und Natter. Als Ersatzmänner sind gewählt die Herren Abgeordneten Willi mit 8 und Vögel mit 6 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind somit zu Mitgliedern des landwirtschaftlichen Ausschusses gewählt die Abgeordneten Dekan Fink, Weite, Dietrich, Nachbauer und Natter und zu Ersatzmännern die Abgeordneten Willi und Vogel. Ich ersuche die Mitglieder, unmittelbar nach Schluß der Sitzung sich zu konstituieren und mir das Resultat mitzuteilen. Wir sind nun am Schlüsse unserer Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung muß ich aus Dienstag, vormittags %11 Uhr, anberaumen, damit die Berichterstatter morgen und Montag zur Ausarbeitung ihrer Berichte Gelegenheit haben. Ich setze folgende Gegenstände auf die Tagesordnung: 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14 9 1. Voranschlag des Landeskulturrates pro 1914. 2. Bericht des Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses und die Rechnungsabschlüsse der landschaftlichen Fonds. 3. Beschlußfassung über die Vorrückung einiger Landesbeamten in die nach Statut ihnen zukommende Vorrückung in die nächsthöhere Rangsklasse. Bezüglich des zweiten Punktes der Tagesordnung möchte ich bekannt geben, daß der Bericht des Finanzausschusses den Herren rechtzeitig übermittelt werden wird, damit er am Dienstag in Verhandlung gezogen werden kann. Was den 3. Punkt anlangt, bemerke ich jetzt schon, daß er in vertraulicher Sitzung verhandelt wird. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 11 Uhr 30 Minuten mittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz Borarlberger Landtag. 4. Sitzung am 26. September 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 25 Abgeordnete. — Abwesend der Herr Abgeordnete Rüsch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 30 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat jemand eine Bemerkung zu dem soeben verlesenen Protokolle zu machen? — Wenn es nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Bevor wir in die Ver­ handlungen übergehen, gereicht es mir zur be­ sonderen Ehre, den neuen Herrn Generalvikar, Hochwürdigsten Herrn Dr. Sigmund Waitz, der heute zum ersten Male in unserer Mitte er­ schienen ist, aufs ehrfurchtsvollste zu begrüßen. Ich habe dem hohen'Hause mitzuteilen, daß der Schulausschuß in der letzten Sitzung den Hoch­ würdigsten Herrn Bischof Dr. Waitz zum Ob­ manne, Dekan Fink zum Stellvertreter gewählt hat, was ich bitte zur Kenntnis zu nehmen. Ferner hat der volkswirtschaftliche Ausschuß mir durch seinen Obmann den Wunsch, unterbreitet, es möchte der ihm zugewiesene Gegenstand, be­ treffend die Eingabe der Sparkassen von Tirol und Vorarlberg, betreffend die Sache der Be­ messung des Gebührenäquivalentes bei Liegenschaften abgenommen und dem Finanzausschüsse zur Vorberatung und Berichterstattung zuge­ wiesen werden. Ich möchte nun das hohe Haus fragen, ob es gegen diese Anregung eine Ein­ wendung zu erheben findet? — Wenn dies nicht der Fall ist, wird dieser Gegenstand den Finanzausschuß beschäftigen. Im Einlaufe befindet sich eine Eingabe des Komitees des kürzlich in Innsbruck ftatrgefundenen pädagogischen Kurses um einen Beitrag zu den Kosten der Drucklegung der Berichte, überreicht durch den Hochwürdigsten Bischof. Ich möchte diese Eingabe dem Petitionsausschusse zu­ weisen, wenn keine Einwendung erhoben wird. Desgleichen ist eingelaufen eine Zuschrift des deutschen Wehrausschusses in Wien an den Land­ tag, worin das Petit gestellt wird, es möchte 2 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. der Vorarlberger Landtag die Aktion dieses deut­ schen Wehrausschusses betreffend das Inkraft­ treten der sogenannten lex Kolisko, eines Landesgesetzes, wonach in den vier reindeutschen Grön­ ländern die deutsche Sprache als alleinige Unter­ richtssprache gesetzlich festgelegt werden soll, unter­ stützen, um deren Allerhöchste Sanktion zu er­ wirken. Ich erwarte über die formelle Behand­ lung dieses Gegenstandes aus der Mitte der Versammlung einen Antrag. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Ich halte es für zweckmäßig, daß von Seite des Landes Fühlung genommen werde mit den Landesvertretungen der anderen drei reindeutschen Länder und daher soll dieser Gegenstand dem Landesausschusse zur Vorberatung zmd Berichterstattung zugewiesen werden. VI. Session der 10. Periode 1918/14. Wir kommen zum nächsten Gegenstände der, Tagesordnung, dem Ansuchen des Allgemeinen Ver­ bandes landwirtschaftlicher Ge­ nossenschaften in Österreich um eine Subvention. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Wir haben bis jetzt noch keinen landwirtschaftlichen Ausschuß gewählt; ich möchte daher beantragen, daß, heute ant Schlu'se der Sitzung ein aus 5 Mitgliedern bestehender land­ wirtschaftlicher Ausschuß gewählt uno dieser Gegenstand demselben zugewiesen werde. Amann: Es entfielen auf Dr. End er 22 Stimmen; zwei Stimmzettel waren leer. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag auf die Wahl eines landwirtschaft­ lichen Ausschusses für diesen und ähnliche später emlangende Gegenstände gehört; wünscht jemand zu diesem Antrage das Wort ? — Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich denselben als angenommen und ich werde am Schlüsse der Sitzung die Wahl des landwirt­ schaftlichen Ausschusses vornehmen lassen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung ist das Ansuchen der Eemeindevorftehung Klösteile um Gewährung des Landes­ beitrages für die Privatschule. Dieser Gegenstand ist eine Schulangelegenhett und nachdem wir bereits einen Schulausschuß gewählt haben, so würde ich, wenn das hohe Haus keine Einwendung dagegen erhebt, diesen Gegenstand demselben zur Vorberatung zuweisen. Der nächste Punkt der Tagesordnung tst der Bericht des Landesausschusses über die Tätigkeit der Gemeindevermittlungsämter. In dieser Angelegenheit ist das Landesausschußersatzmitglied Herr Abgeordneter Luger Referent; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Landeshauptmann: Es ist .somit Herr Dr. Otto Ender, Rechtsanw alt m Bregenz. zum Mitgliede des Direktoriums der LandesHypothekenbank gewählt. Luger: Hohes Haus! Aus den Zahlen des vorliegenden Berichtes, der ja schon vor mehreren Tagen ausgeteilt wurde, ist ersichtlich» daß die Vorarlberger Eemeindevermittlungsämter im Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag des Herrn Abgeordneten Fink gehört; wünscht noch jemand zur formellen Behandlung dieses Gegenstandes das Wort? — Wenn es nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus die Zustimmung ge­ geben hat. — Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zum ersten Gegenstände, zur Wahl eines Direktors der LandesHypothekenbank an Stelle des mit Tod abgegangenen Herrn Karl S ch w ä r z l e r. Ich habe den Herren den Inhalt .es § 45 des Statuts bereits zur Kenntnis gebracht und ich ersuche nun, zur Wahl — es wird jedenfalls Stimmzettelwahl gewünscht werden — zu schreiten. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Amann und Allgäuer, die Stfmmenzählung vorzunehmen. (Wahl und Skrutinium.) 4. Sitzung des Vorarlberg« Landtages. Jahre "1912 auf recht befriedigende Erfolge hin­ weisen können. Die Gemeindevermittlungsäniter find im Jahre 1912 in 1415 Fällen in Anspruch genommen worden. Diese 1415 Fälle zerfallen auf 364 Streitigkeiten bürgerlicher Rechtsangelegenheiten und 1051 Ehrenbeleidigungsklagen. Insgesamt wurden ausgeglichen 865 Fälle, also blieben 550 Fälle übrig, die nicht zum Ausgleiche bei den Gemeindevermittlungs­ ämtern kamen. Vor Einbringung einer gericht­ lichen Klage kamen an die Gemeindevermitt­ lungsämter 641 Ehrenbeleidigungen; von diesen 641 Ehrenbeleidigungen wurden im Sühnever­ fahren bei 'bett Vermittlungsämtern 411 Fälle erledigt. Bei einer zweiten Gattung von Ehrenbeleidigungsklagen, die von den Gerichten den Vermittlungsämtern zugestellt wurden, wo in den meisten Fällen vonseiten der 'Partei ein Advo­ kat zur Vertretung bestimmt war, da war der Erfolg wesentlich kleiner. Es sind also von den Gerichten überstellt worden zur Erledigung 428 Fälle. Davon gelang es, immer noch 134 Fälle zum Ausgleiche zu bringen. Vor einigen Jahren, als im Landtage das Gesetz für die Eemeindevermittlungsämter für das Land Vorarlberg in Beratung stand, habe ich in der Sache mit einem hervorragenden Richter des Landes verkehrt, der die Auffassung ver­ treten hat, daß Ehrenbeleidigungen vor den Ver­ mittlungsämtern nicht gesühnt werden könnten, daß man keine allzugroße Hoffnung erwarten solle, denn aus seiner Praxis habe er gefunden, daß die Parteien in Ehrenbeleidigungsklagen hauptsächlich deshalb zum Richter kommen, um ihren Gegnern einen namhaften Schaden zuzu­ fügen, weniger, um die Ehre wiederherzustellen. Wenn Sie das Ziffernmaterial in Betracht ziehen, wie Sie im Berichte ersehen, dann beweisen diese Zahlen etwas ganz anderes. Es sind Ehrenbeleidigungsfälle in großer Anzahl durch die Ge­ meindevermittlungsämter im Sühneverfahren er­ ledigt worden. Am 15. September dieses Jahres hatten die Vertrauensmänner der Eemeindevsrmittlungsämter und deren Obmänner eine Zusammen­ kunft im Rathause zu Dornbirn — es war dies die zweite Tagung der Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter —, wo das Oberlandesgerichtspräsidium in Innsbruck durch VI. Session der 10. Periode 1913/14. 3 Herrn Dr. Larcher, das Kreisgericht Feldkirch durch den >Gerichtsvorsteher Dr. Walter ver­ treten war. Dieser hat bei diesem Anlasse einen interessanten und lehrreichen Vortrag über die Erfahrungen, welche bisher mit den Gemeindevermittlungsämtern gemacht wurden, gehalten und beide Herren Richter hatten in der lebhaften Debatte, die geführt wurde, über alle möglichen gestellten Fragen Auskünfte erteilt. Es war dieser Tag ein Schultag für die Vertrauensmänner. Es sind auch vonseite der Vertrauensmänner der Gemeindevermittlungsämter bei dieser Tagung Anregungen gemacht und Abänderungen gewünscht worden bezüglich einiger Paragraphen des Gesetzes, io vorn § 14, den die Vertrauensmänner in dem Sinne abgeändert wissen möchten, daß 1. auf Vorladung des Vermittlungsamtes bei diesem Amte beide Parteien der Ladung Folge zu leisten hätten, und daß alle diese Angelegenheiten zuerst vor die Eemeindevermittlungsämter zu kontinen hätten, bürgerliche Rechtsstreitigkeiten und Ehrenbeleidigungsfälle. 2. Wenn dies nicht er­ reicht werden kann, soll § 14, der über bürger­ liche Rechtsstreitigkeiten handelt, und § 28, der eine gleichartige Vorschrift über Sühneversuche enthält, in dem Sinne abgeändert werden, daß die Parteien, die nicht erscheinen, nicht bloß einen Tag vorher sich zu entschuldigen haben, sondern mindestens zwei Tage, weil nur dadurch, daß man sich zwei Tage vorher entschuldigen muß, es möglich wird, auch die Gegenpartei zu ver­ ständigen, die in Schaden gesetzt wird, dadurch, daß sie ihren Gang zum Vermittlungsamte machen müssen. Eine weitere Änderung hätten die Herren gerne für § 17, wo es heißt: „Vorladung der Zeugen durch die Vermittlungsämter hat nicht stattzufinden." Da haben nun mehrere Vertrauens­ männer den Wunsch geäußert, daß dieser Para­ graph in dem Sinne abgeändert werden solle, daß es auch möglich wäre, Zeugen zu vernehmen. Weiter wurde die Anregung gemacht, es solle im Gesetze festgelegt werden, daß die Vertrauens­ männer im Vermittlungsamte bei ihrer Tätig­ keit gleichen Schutz genießen wie anders Beamte 3m Sinne des § 68 St. G. Das sind An­ regungen, welche schon bei der ersten Tagung gemacht und in letzter Zeit wiederholt wurden. Ich muß darauf hinweisen, daß es nicht in der 4 4. Sitzung be» Vorarlbrrger Landtages. Kompetenz des Landtages liegt, diese Ände­ rungen durchzuführen; dies mutzte durch ein Reichsgesetz geschehen und dies wird nicht so bald zu erwarten sein. In Österreich sind nur einige wenige Länder, die auf Grund des neuen Reichs­ gesetzes vom 27. Februar 1907 ihre Gemeinde­ vermittlungsämtergesetze geändert haben. Wenn wir die Sache ins Auge fassen, die bisherigen Erfolge, so mutz gesagt'werden, datz eine be­ deutende Leistung erzielt worden ist zum Wähle des Volkes, das eine, was schon durch das Reichs­ rahmengesetz angestrebt worden ist, die Ent­ lastung der Gerichte ist tatsächlich durch die Durch­ führung der Gemeindevermittlungsämter in unserem Lande erzielt worden. Eine Menge un­ seliger Prozesse sind durch diese Vermittlungs­ ämter vermieden worden und eine hohe Zahl Ehrenbeleidigungen finden durch die Gemeinde­ vermittlungsämter eine angemessene Sühne. Der Friede wurde durch Schlichtung von Streitigkeiten auf dem Wege des Sühneverfahrens in vielen Fällen wiederhergestellt. Ich möchte nun den Antrag stellen: Der hohe Landtag wolle beschlietzen: „Der Tätigkeitsbericht über die Gemeindevermittlungsämter im Jahre 1912 wird zur Kenntnis ge­ nommen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Be­ richt und Antrag des Landesausschusses die De­ batte. — Wenn niemand das Wort wünscht, so können wir zur Abstimmung schreiten. Ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen erheben zu wollen. — Angenommen. Wir kommen nun zum nächsten Gegenstand unterer heutigen Tagesordnung, zum Berichte über den Voranschlag des Landeskulturfonds pro 1914. Ich eriuche den Herrn Landeshauptmannstell­ vertreter als Referenten in dieser Angelegenheit, das Wort zu nehmen. Thurnher: Der Voranschlag des Landes­ kulturfonds pro 1914, den Sie bereits seit zwei VI. Session der 10. Periode 1918/14. Tagen in den Händen haben, bewegt sich ungefähr in dem Rahmen der Vorjahre. Es haben die Einnahmen, mit Ausnahme einer einzigen Post, keine Änderung erfahren. Ebenso verhält es sich mit Ausnahme einer Post bei den Auslagen. Die letzte Post der Einnahmen ist bisher in dem Voranschlag des Landeskulturfonds nicht vor­ gekommen: es ist dies die Entnahme aus den Käst «beständen. Sie sehen schon aus der An­ merkung zur Rubrik, datz der Kassabestand Ende Dezember 1912 K 13.751 54 betrug und da­ her eine Entnahme aus diesen Beständen, die sich im Jahre 1913 noch erhöhen werden, ge­ rechtfertigt erscheint. Es wäre naheliegend, bei den heutigen mitzlichen finanziellen Verhältnissen des Landes sogar noch einen höheren Betrag aus den Kassabeständen zu entnehmen und dafür aus der Rubrik 5 der Ausgaben den Betrag zur teilweisen Deckung der Erfordernisse des Landeskulturrates entsprechend zu erhöhen. Wir wollten dies nicht tun, damit auch in den nächsten Jahren eine entsprechende ähnliche Post in den Voranschlag eingesetzt werden könne. Der Um­ stand, datz wir in der Lage waren, K 10.000- zu bezeichnetem Zwecke einzusetzen, war für das Land gewitz angenehm, weil dadurch die vom Lande zu deckenden Auslagen des Landeskultur­ rates eine bedeutende Erleichterung erfahren haben. Ich habe weiter, indem ich hinsichtlich der übrigen Posten auf den Bericht verweise, nichts beizufügen, als im Namen des Landesausschusses den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschlietzen: „Der Voranschlag des Landeskulturfonds für das Jahr 1914 mit einem Erfordernis von K 15.000 und einer gleich hohen Bedeckung wird genehmigt." Landeshauptmann: Ich eröffne über Be­ richt und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem Voranschläge des Landeskulturfonds ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages, Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter': Der nächste Gegenstand unserer heutigen Tagesord­ nung ist der Bericht des Landesausschusses be­ treffend, die Bewilligung eines Landesbeitrages zur Erhaltung der Flexen st ratze. Referent in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmann. Ich ersuche denselben, das Wort zu ergreifen und die Verhandlung einzu­ leiten. Rhomberg: Schon im Jahre 1910 hat das hohe Haus für die Ein- und Offenhaltung der Flexenstrafte den beiden Gemeinden Warth Hochkrumbach und Lech für die Dauer von drei Jahren einen Landesbeitrag von K 1500'— bewilligt, nachdem zu demselben Zwecke ein Staatsbeitrag von K 4500'— ebenfalls für drei Jahre bewilligt worden war. Die Gründe, welche für die Beschlutzfassung des hohen Hauses damals maßgebend waren, sind unverändert dieselben geblieben. Die Flexen­ strafte, die ihrer Natur nach grötzere Bedeutung hat als die anderen gewöhnlichen, vom Lande erbauten Straften — verbindet sie doch zwei Länder miteinander — ist so geartet, datz die Einhaltung, ganz besonders aber die Offenhaltung im Winter die Gemeinden außer­ ordentlich belastet. Die Einhaltung ist ihrer Natur nach viel schwieriger und kostspieliger als bei anderen Straften, weil Steinschläge, Rutschungen und andere Ereignisse, die durch Elementarkataitrophen verursacht werden, sehr ins Gewicht fallen. Wer einmal die Flexenstrafte begangen und die kunst­ vollen Bauten bewundert hat, wird zur Über­ zeugung kommen und dieser Ansicht zustimmen. Noch mehr aber fallen ins Gewicht die Offenhaltungskosten zur Winterszeit. Nach dem Kon­ kurrenzstatut belasten diese Kosten nur die beiden Gemeinden Warth und Leih, während zur Einhaltung auch die Gemeinde Klösterle ver­ VI. Session der 10. Periode 1913/14. 5 pflichtet ist. Die Offenhaltung solcher Straften zur Winterszeit ist mit ganz exorbitanten Kosten verbunden und wenn man andererseits bedenkt, daft beispielsweise die Gemeinden Lech und Warth jetzt schon mit einer Umlage von 500 o/o zu den direkten Steuern belastet sind — so wird man es für begreiflich finden, daft das Gesuch, das der Konkurrenzausschuft am 9. April dieses Jahres eingereicht hat, entsprechend berücksichtigt werden mutz. Die Kosten der Ein- und OffenHaltung sind, wie im Berichte enthalten ist, auch |m Voranschläge für 1913 mit K 10.600'— festgesetzt und wenn man den Staatsbeitrag von K 4500'— abzieht, so verbleiben doch, wenn kein Landesdeitrag bewilligt würde, noch K 6100 --, welche auf die Gemeinden entfallen und ihre Kräfte geradezu übersteigen würden. Aus diesen Gründen empfiehlt der Landesausschuft, für die kommenden drei Jahre abermals einen Beitrag von K 1500'— zu bewilligen. Ich habe mir erlaubt, den Antrag aus­ führlicher zu begründen, um diese Ausnahmszuweijung zu rechtfertigen. Dieser und der nächste Fall sind wirklich Ausnahmen und haben ihre Begründung. Sonst wird der Landtag sich ganz gewiß nicht herbei­ lassen können, für die gewöhnlichen Straften* erhaltungen unserer Konkurrenzen Extrabeiträge zu leisten. Nach diesen Auseinandersetzungen empfehle ich dem hohen Hause den Antrag des Landesausschusses, welcher lautet: Der hohe Landtag wolle beschlieften: „Dem Konkurrenzausschusse der Flexenstratze wird zur Ein- und Offenhaltung der Flexenstrafte für die restriche Dauer der Landtag speriode eine Landessubvention im Ausmafte von jährlichen K ]500 -be willigt." Landeshauptmannstellvertreter: Ich er­ öffne über den Antrag des Landesausschusses die Debatte. Wer wünscht das Wort? Herr Abgeordneter Dietrich! Dietrich: Hohes Haus! Bei dieser An­ gelegenheit erlaube ich mir den Antrag des