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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:22
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1914,lt1914,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 14. Mai 1914 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Waitz, Wegeler, Müller, Loser, Dr. Konzett, Dietrich. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 37 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten. (Sekretär Wachter liest.) Wird eine Bemerkung zum Protokolle gemacht? - Wenn dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir wieder zwei Einlaufstücke zugekommen, beide in der Frage der Lehrergehalte: - Die eine wurde überreicht von Seiten der an öffentlichen Bürgerschulen des Landes wirkenden Fachlehrer und Direktoren in Bregenz, Hohenems und Bludenz. Das Petit geht dahin, es möchten die Gehalte und Zulagen der Bürgerschullehrer im Verhältnis zu den den Volksschullehrern gewährten erhöht werden. Ferner ist ein Gesuch eingelaufen der Altpensionisten von Vorarlberg; sie ersuchen ebenfalls unter Berücksichtigung ihrer Verhältnisse um Erhöhung ihrer Bezüge. Diese beiden Gegenstände werden, wenn keine Einwendung erhoben wird, dem Schulausschuß zugewiesen, der alle diese Gegenstände in Verhandlung gezogen hat. Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, hat sich der Herr Abgeordnete Dekan Fink als Obmann des landwirtschaftlichen Ausschusses zum Worte gemeldet. Ich erteile ihm dasselbe. Dekan Fink: Dem landwirtschaftlichen Ausschuß ist der Gesetzesentwurf, betreffend die Regelung des Waldaufsichtsdienstes neuerlich zugewiesen worden. Das Referat hat schon mehrere Jahre hindurch der Herr Landeshauptmann gehabt. Damit nun auch diesmal der Herr Landeshauptmann dieses Referat übernehmen könne, stelle ich den Antrag, derselbe möge ad hoc zum Mitglied des landwirtschaftlichen Ausschusses gewählt werden. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag vernommen. Wird eine Bemerkung gemacht? - Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Halls zustimmt. Bevor ich in die Tagesordnung 2 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. eingehe, möchte ich mir erlauben, zwei Gegenstände der Tagesordnung beizusetzen. Der eine behandelt ein Ansuchen der Gemeinde Bürserberg um einen Beitrag zu den Kosten der Schulauslagen nach § 33 des Schulerhaltungsgesetzes. Der zweite betrifft einen Akt wegen Errichtung einer Mädchenbürgerschule in Dornbirn. Diese beiden Gegenstände werden über Antrag des Landesausschusses dem hohen Hause vorgelegt und im Interesse der verfügbaren Zeit möchte ich die Anregung machen, sie gleich jetzt formell zu behandeln, d. h., daß sie der Tagesordnung vorangeschickt und dem Schulausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen werden. Erfolgt eine Einwendung? Es ist nicht der Fall, der Antrag somit angenommen und die Angelegenheit erledigt. Wir kommen nun zum ersten Punkte der Tagesordnung, zur Wahl eines Mitgliedes in die k. k. Landesverteidigungskommission nach § 4 des Landesverteidigungsgesetzes. Ich habe mir erlaubt, das letzte Mal die betreffenden Bestimmungen des Gesetzes bekannt zu geben, und ersuche nun die Herren, einen Namen auf die Stimmzettel zu schreiben. (Wahl) Darf ich vielleicht die beiden Herren Abgeordneten Natter und Dr. Peer bitten, gefälligst das Skrutinium zu übernehmen. (Stimmenzählung) Darf ich einen der beiden Herren bitten, das Resultat bekannt zu geben? Natter: Abgegeben wurden 17 Stimmen und es wurde einhellig der Herr Abgeordnete Jodok Fink zum Mitgliede der Landesverteidigungskommission gewählt. Landeshauptmann Es ist somit Herr Abgeordneter Jodok Fink zum Mitgliede der Landesverteidigungskommission gewählt. Wir kommen zum zweiten Punkte der Tagesordnung, zur Wahl von drei Vertrauensmännern im Sinne des § 3 der Schießstandsordnung. Ich habe auch diesbezüglich dem hohen Hause die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt. Es steht mir hier zu, in meiner Eigenschaft als LandesOberstschützenmeister einen Vorschlag zu machen, über welchen der hohe Landtag die Entscheidung fällt; er kann den Vorschlag annehmen oder begreiflicherweise einen andern an seine Stelle setzen. Ich erlaube mir, als Vertrauensmänner im Sinne des Gesetzes dem hohen Hause vorzuschlagen: den Oberschützenmeister des k. k. Landeshauptschießstandes in Bregenz, Herrn Albert Bildstein, den Oberschützenmeister des k. k. Schießstandes in Feldkirch, Herrn Philipp Ganahl, endlich den Obmann des SchützenGauverbandes Walgau, Herrn Dr. Pfurtscheller in Bludenz. Ich möchte die Herren fragen, ob sie über diese Vorschläge mit Stimmzetteln abzustimmen wünschen oder ob der mündliche Vorschlag genügt. Wünscht jemand das Wort zu einem anderen Vorschlage? Wenn dies nicht der Fall ist und keine schriftliche Abstimmung gewünscht wird, ersuche ich jene Herren, welche dem Vorschlage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen zum nächsten Punkte der Tagesordnung, zum Akte betreffend die weitere Ausführung des bestehenden Straßenbauprogrammes. Dieser Gegenstand wird seiner Natur nach den volkswirtschaftlichen Ausschuß beschäftigen, der immer Straßen- und derartige Angelegenheiten zugewiesen erhalten hat. Wenn keine Einwendung erfolgt, wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zum vierten Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses in Sachen der zur Erwerbung von Wasserkräften zu elektrischen Anlagen unternommenen Schritte. Ich habe in der letzten Sitzung angekündigt, daß ich diesen Bericht direkt in Verhandlung ziehen zu lassen gedenke. Inzwischen sind mir Wünsche vpn Seite einiger Herren Abgeordneter mitgeteilt worden, wonach sie eine eingehendere Verhandlung dieses Gegenstandes in einem Ausschusse vorziehen und ich möchte daher die Anregung machen, daß dieser Bericht dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur weiteren Beratung und Berichterstattung zugewiesen werde. Wird eine Einwendung dagegen gemacht? - Es ist nicht der Fall. Wir kommen zum fünften Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses über die Eingaben des Verbandes der Tiroler und Vorarlberger Sparkassen wegen 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 3 Gewährung von Spareinlagen der Banken. Berichterstatter des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist Herr Abgeordnete Luger, ich erteile ihm das Wort. Luger: Hohes Haus, es war das ausschließliche Recht der Sparkassen, Sparkassabüchlein auszugeben. Erst unter der Regierung Körber ist den Banken gestattet worden, gegen Ausgabe von Einlagebücher Einlagen entgegen zu nehmen. Allerdings wurde schon damals von Seite der Regierung dieses Recht an die Banken abgetreten mit einer gewissen Beschränkung. Es wurde schon damals eine Minimalgrenze für die Einlage festgesetzt, die bei verschiedenen Banken verschieden ist, und schwankt von K 200'- bis herab auf K 50 - Minimalgrenze. Die Banken haben von diesem Rechte ausgiebigen Gebrauch gemacht und es wurden eine Reihe Filialen, in allen Teilen des Reiches errichtet und diese Filialen haben nicht zuletzt den Zweck, Sammelstellen zu bilden für die Spareinlagen, die aus dem Mittelstände und aus dem Arbeiterstande heraus kommen, und diese Spareinlagen den Banken in der Zentrale zuzuführen. Die Banken haben mit diesem neuen Geschäfte gut abgeschnitten, sie haben einen großen Erfolg erzielt. Es ist durch Fachmänner festgestellt worden, daß in den letzten zehn Jahren 1 3/4 Milliarde Kronen auf diese Weise den Banken zugeführt worden ist und damit selbstverständlich den Spar- und Raiffeisenkassen entzogen. Für Spar- und Raiffeisenkassen war es natürlich ein empfindlicher Verlust und es trat im Wirkungskreise dieser Kassen eine ganz bedeutende Kreditverarmung ein. Es waren die Spar- und Raiffeisenkassen gezwungen, ebenfalls den Zinsfuß zu erhöhen, um die Spareinlagen zu retten. Mit Erhöhung der Zinsen für die Einlagen, mußten selbstverständlich auch die Kreditnehmer einen höheren Zins zahlen. Aber trotz allem bedeutet diese Neuerung für die Spar- und Raiffeisenkassen einen ganz bedeutenden Verlust an Einnahmen. Die Spar- und Raiffeisenkaffen, beide Kassenarten, die besonders in unserem Lande in Frage kommen, arbeiten nicht, um Gewinnanteile auszuzahlen. Ihr Reingewinn wird dem Reservefonds zugewiesen und zu wohltätigen Zwecken verwendet. Es muß auch erwähnt werden, daß mit dem Titel "Sparkassabuch" von Seite der Banken Mißbrauch getrieben wird. Die Sparkassen müssen ihre Gelder mündelsicher einlegen Und stehen unter staatlicher Aufsicht. Die Raiffeisenkassen fußen auf dem Gesetz vom Jahre 1873 über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und sind Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung, wo jedes einzelne Mitglied mit seiner ganzen Habe haftet. Sie bieten eine unvergleichlich größere Sicherheit, als dies bei Spareinlagen in den Banken der Fall ist. Es wird mit dem Worte "Sparkassabuch", das die Banken für Einlagebücher gewählt haben, tatsächlich Mißbrauch getrieben, damit eine Irreführung der Bevölkerung verbunden. Was den Antrag anbelangt, der vom Landesausschusse vorgelegt ist, ist er nicht mein Produkt, sondern gemacht worden ist er vom Zentralverband der deutschen Sparkassen und er ist im gleichen Wortlaute im Landtage von Niederösterreich angenommen worden; er liegt auch in anderen Landtagen vor und ist, wie ich glaube, in Kärnten bereits angenommen. Ich empfehle ihnen also die Annahme dieses Antrages, der folgenden Wortlaut hat: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Regierung wird aufgefordert: "l. Reue Bewilligungen zur Entgegennahme von Spareinlagen gegen Ausgabe von Sparbücheln an Banken nicht mehr zu erteilen; 2. in geeigneter Weise dafür Sorge zu tragen, daß die bei den einzelnen Banken bezüglich der Mindesteinlage im Spareinlagegeschäfte bestehenden Vorschriften strenge eingehalten werden; 3. den Banken die Bezeichnung ihrer Einlagebücheln als Sparkassebücheln zu untersagen und 4. die Banken zu verhalten, die Spareinlagen mündelsicher anzulegen und für diesen Geschäftszweig einen besonderen 5prozentigen Reservefonds zu schaffen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Ölz. Ich bin erfreut über diese Antrüge, wir haben oft schon Gelegenheit gehabt, über diese Mißwirtschaft, wie ich es heißen möchte, die die Banken treiben, Anträge zu lesen, aber wie hier in diesem Antrage habe ich überall finden können, daß man 4 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages, eigentlich um den Brei herumgeht. Man sollte hier ordentlich eingreifen und den Mut haben zu sagen, die Regierung solle den Körber'schen Erlaß zurückziehen. Das ist das einzige, was man machen kann, das wird allein helfen. Es wird selbstverständlich nicht möglich sein, das plötzlich zu machen, denn diese Banken haben sich ungeheuer ausgedehnt und saugen völlig den Leuten das Geld aus den Taschen, wie mit einer Pumpe geht das. Da wird die ganze Woche gepumpt, sie haben im ganzen Lande ihre Agenten herum und bald mit jeder Hebamme wird ein Kontokorrent unterhalten. (Heiterkeit.) Kurz man sucht alles mögliche an sich zu ziehen. Da können wir nicht konkurrieren. Ich stehe auf dem Standpunkte, wenn man etwas erreichen will, muß man ordentlich eingreifen. Ich habe gesagt, die Banken sind nach und nach entstanden und haben Millionen und Milliarden an sich gezogen und es würde eine Katastrophe geben, wenn man sagen würde, das müßte plötzlich aufhören. Man müßte eine Form finden, daß diese vielen Banken, die seit Jahren sich nach und nach vermehrt haben, nach und nach wieder verschwinden, damit das Geld wieder dem Volke dienstbar wird und nicht den Banken. So hätte man es machen sollen; das andere ist um den Brei herumgegangen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so ist die Debatte geschlossen Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Luger: Ich möchte bloß eines erwähnen gegen den Herrn Abgeordneten Oberdirektor Ölz, daß die Anträge nicht so sehr um den Brei herumgehen, wie er glaubt. Ich erwähne blos Punkt 4 der Anträge, wo es heißt, die Banken sind zu verhalten, die Spareinlagen mündelsicher anzulegen und für diesen Geschäftszweig einen besonderen fünfprozentigen Reservefonds zu schaffen. Wenn die Regierung das macht, dann ist nach meiner Ansicht genug erreicht. Sobald die Banken die Spareinlagen mündelsicher anlegen und einen fünfprozentigen Reservefonds schaffen müssen, dann werden sie an den Spareinlagen kein großes Interesse mehr haben, dann ist es nicht mehr so lohnend wie heute. Ich glaube speziell mit Punkt 4 erreichen wir das, was wir anstreben. Landeshauptmann: Ich schreite nun z>r Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem . VI. Session der 10. Periode 1913/14. Antrage des Landesausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter: Der nächste Punkt der heutigen Tagesordnung ist der mündliche Bericht des Landesausschusses betreffend die Herstellung eines Reziprozitäts-Verhältnisses für Staats- und Landesbeamte. Referent des Landesausschusses ist der Herr Landeshauptmann selbst, ich ersuche ihn die Debatte einzuleiten. Rhomberg: Gelegentlich des erfolgten Übertrittes eines provisorisch im Landesdienste gestandenen Beamten in den Staatsbaudienst kam es zu einer Verhandlung zwischen dem Statthaltereipräsidium und dem Landesausschusse in Angelegenheit der Anrechenbarkeit von den Dienstjahren, die er im Lande zugebracht hat, in die Dienstzeit beim Staate. Die Statthalterei hat dem Landesausschusse über Anfrage mitgeteilt, daß sie eine derartige Reziprozität in Behandlung von Bediensteten, die vorn Staatsdienst in den Landesdienst übertreten und umgekehrt, sehr begrüße, und empfiehlt dem Landesausschusse ein Vorgehen, das konform dem der Tiroler Landesverwaltung vorgeschlagen wurde, nämlich, daß ein Übereinkommen zu treffen wäre in der Weise, daß den aus dem aktiven Staatsdienst unmittelbar in den Vorarlberger Landesdienst übertretenden und den aus dem Landesdienste in den Zivilstaatsdienst übertretenden Beamten und Dienern die Einrechnung ihrer im Staatsdienste, beziehungsweise im Landesdienste anrechenbar vollstreckten Dienstzeit bei der Pensionsbemessung seitens der Landes-, beziehungsweise Staatsverwaltung unter der Voraussetzung der Reziprozität gewährt werde. Üm dieses Übereinkommen zu errichten, erscheint nach Mitteilung der Statthalterei eine rechtsverbindliche Erklärung der Landesvertretung selbst notwendig, die in ähnlicher Weise vor sich gehen könnte, wie von Seite des Tiroler Landtages, der schon am 9. März 1863 die diesbezügliche Erklärung abgegeben hat, und um Abgabe dieser Erklärung würde es sich heute lediglich handeln, damit auf deren Grundlage der Landesausschuß in die Lage kommt, mit der Statthalterei ein solches Reziprozitätsverhältnis zu schaffen. Ich erlaube mir 5 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. im Namen des Landesausschusses Ihnen die Annahme des Antrages zu empfehlen, welcher lautet: Das hohe Haus wolle beschließen: "Die Vorarlberger Landesverwaltung erklärt sich bereit, den aus dem aktiven österreichischen Staatsdienste unmittelbar in den Vorarlberger Landesdienst übergetretene Beamten und Dienern die Einrechnung ihrer im Staatsdienst anrechenbar vollstreckten Dienstjahre behufs Pensionsbemessung unter der Bedingung zu gewährleisten, daß auch die Staatsverwaltung gegenüber den aus den Vorarlberger Landesdienste in den Zivilstaatsdienst übertretenden Beamten und Dienern hinsichtlich dieser Dienstzeit bei Bemessung ihrer Ruhegenüsse den reziproken Vorgang einhalten wird." Landeshauptmannstellvertreter: Die Herren haben den Bericht des Herrn Referenten und den Antrag des Landesausschusses vernommen. Ich eröffne hierüber die Debatte. Wünscht jemand das Wort? Es ist nicht der Fall. Wir schreiten zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschusses zustimmen, sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen und somit der Gegenstand erledigt. (Der Herr Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz). Landeshauptmann: Wir kommen nun zum siebenten Punkte unserer Tagesordnung, zur Zuschrift der Jugendfürsorge-Kommissionen in Bregenz und Feldkirch um Subventionierung der Fürsorge-Aktion. Nachdem schon eine Reihe derartiger einschlägiger Eingaben in formelle Behandlung gezogen und sie dem Petitionsausschusse zugewiesen wurden, dürfte es am angezeigtesten sein, auch diese Zuschrift dem Petitionsausschusse zu übermitteln. Es erfolgt keine Einwendung. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Wir kommen jetzt zum achten Gegenstande, dem Jahresabschluß der Landeshypothekenbank pro 1913. Dieser Jahresabschluß wurde jedesmal seit einer Reihe von Jahren durch den landwirtschaftlichen Ausschuß in Beratung und Verhandlung gezogen. Ich glaube, das hohe Haus wird keine Begründung finden, warum wir diesmal diesen Ausschuß nicht damit betrauen sollen. - Die Zustimmung ist gegeben. Wir kommen nun zum neunten Punkte unserer Tagesordnung, zur Regierungsvorlage betreffend die Feststellung des Rekruten-Kontingentes der Landesschützen für Tirol und Vorarlberg. Diese Regierungsvorlage ist bereits samt einem kurzen Motivenberichte den Herren im Druck übermittelt worden. Ich erwarte über die formelle Behandlung einen Antrag aus der Mitte des hohen Hauses. Jodok Fink: Ich meine man könnte dieser Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Beratung zuweisen. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, - wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Die heutige Tagesordnung wäre somit erschöpft. Ich habe dem hohen Hause noch einige Mitteilungen zu machen. Um zwei Uhr wird sich der landwirtschaftliche Ausschuß zu einer kurzen Sitzung versammeln. Um ½ 3 Uhr der volkswirtschaftliche Ausschuß und, jetzt unmittelbar nach der Haussitzung möchte ich die Herren einladen, sich noch eine Zeitlang hier aufzuhalten, indem ich Ihnen Gelegenheit geben werde, in Angelegenheit der Erwerbung des "Österreichischen Hofes" und der dort geplanten Baulichkeiten Auskünfte zu erlangen, und daran anschließend könnten die Herren, die Interesse dafür haben und es noch nicht gesehen haben, eine kleine Besichtigung des Gebäudes selbst und der Zimmer an Hand der Pläne vornehmen. Bezüglich der nächsten Sitzung und der Tagesordnung derselben werde ich mir erlauben, dieselbe im schriftlichen Wege bekanntzugeben. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 6 Minuten.) Druck von J. N. Teutsch in Btegenz. Borarlberger Landtag. 11. Sitzung am 14. Mai 1914 unter betn Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Waitz, Wegeler, Müller, Loser, Dr. Konzett, Dietrich. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hosrat Rudolf Graf von Thun - Hoheustein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 37 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten. (Sekretär Wachter liest.) Wird eine Bemerkung zum Protokolle gemacht? — Wenn dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir wieder zwei Einlaufstücke zugekommen, beide in der Frage der Lehrergehalte: - Die eine wurde überreicht von Seiten der an öffetttlichen Bürgerschulen des Landes wirkenden Fach­ lehrer und Direktoren in Bregenz, Hohenems und Bludenz. Das Petit geht dahin, es möchten die Gehalte und Zulagen der Bürgerschullehrer im Ver­ hältnis zu den den Volksschullehrern gewährten erhöht werden. Ferner ist ein Gesuch eingelaufen der Altpensionisten von Vorarlberg; sie ersuchen ebenfalls unter Berück­ sichtigung ihrer Verhältnisse um Erhöhung ihrer Bezüge. Diese beiden Gegenstände werden, wenn keine Ein­ wendung erhoben wird, dem Schulausschuß zugewiesen, der alle diese Gegenstände in Verhandlung gezogen hat. Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, hat sich der Herr Abgeordnete Dekan Fink als Obmann des landwirtschaftlichen Ausschusses.zum Worte gemeldet. Ich erteile ihm dasselbe. Dekan Fink: Dem landwirtschaftlichen Aus­ schuß ist der Gesetzesentwurf, betreffend die Regelung des Waldaufsichtsdienstes neuerlich zugewiesen worden. Das Referat hat schon mehrere Jahre hindurch der Herr Landeshauptmann gehabt. Damit nun auch diesmal der Herr Landeshauptmann dieses Referat übernehmen könne, stelle ich den Antrag, derselbe möge ad hoc zum Mitglied des landwirtschaftlichen Ausschuffes gewählt werden. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag vernommen. Wird eine Bemerkung gemacht? — Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Halls zustimmt. Bevor ich in die Tagesordnung 2 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. eingehe, möchte ich mir erlauben, zwei Gegenstände der Tagesordnung beizusetzen. Der eine behandelt ein Ansuchen der Gemeinde Bürserberg um einen Beitrag zu den Kosten der Schulauslagen nach § 33 des Schulerhaltungsgesetzes. Der zweite betrifft einen Akt wegen Errichtung einer Mädchenbürgerschule in Dornbiru. Diese beiden Gegenstände werden über Antrag des Landesausschuffes dem hohen Hause vorgelegt und im Interesse der verfügbaren Zeit möchte ich die Anregung machen, sie gleich jetzt formell zu behandeln, d. h., daß sie der Tagesordnung vorangeschickt und dem Schulausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen werden. Erfolgt eine Einwendung? — Es ist nicht der Fall, der Antrag somit angenommen und die Angelegenheit erledigt. Wir kommen nun zum ersten Punkte der Tages­ ordnung, zur Wahl eines Mitgliedes in di»k. k. Landesverteidigungskommission nach § 4 des Landesverteidigungsgesetzes. Ich habe mir erlaubt, das letzte Mal die betref­ fenden Bestimmungen des Gesetzes bekannt zu geben, und ersuche nun die Herren, einen Namen auf die Stimmzettel zu schreiben. (Wahl) — Darf ich vielleicht die beiden Herren Abgeordneten Natter und Dr. Peer bitten, gefälligst das Skrutinium zu übernehmen. (Stimmenzählung) — Darf ich einen der beiden Herren bitten, das Resultat bekannt zu geben? Natter: Abgegeben wurden 17 Stimmen und es wurde einhellig der Herr Abgeordnete Jodok Fink zum Mitgliede der Landesverteidigungskommission gewählt. Landeshauptmann Es ist somit Herr Abge­ ordneter Jodok Fink zum Mitgliede der Landesver­ teidigungskommission gewählt. Wir kommen zum zweiten Punkte der Tages­ ordnung, zur Wahl von drei Vertrauensmännern im Sinne des § 3 der Schieß st andsordnung. Ich habe auch diesbezüglich dem hohen Hause die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt. Es steht mir hier zu, in meiner Eigenschaft als LandesOberstschützenmeister einen Vorschlag zu machen, über welchen der hohe Landtag die Entscheidung fällt; er VI. Session der 10. Periode 1913/14. kann den Vorschlag annehmen oder begMUcherweise einen andern an seine Stelle setzen. Ich erlaube mir, als Vertrauensmänner im Sinne des Gesetzes dem hohen Hause vorzuschlagen: den Oberschützenmeister des k. k. LandeshauptschießstandeS in Bregenz, Herrn Albert Bildstein, den Oberschützen­ meister des k. k. Schießstandes in Feldkirch, Herrn Philipp Ganahl, endlich den Obmann des SchützenGauverbandes Walgau, Herrn Dr. Pfurischeller in Bludeuz. Ich möchte die Herren fragen, ob sie über diese Vorschläge mit Stimmzetteln abzustimmen wünschen oder ob der mündliche Vorschlag genügt. Wünscht jemand das Wort zu einem anderen Vor­ schlage? — Wenn dies nicht der Fall ist und keine schriftliche Abstimmung gewünscht wird, ersuche ich jene Herren, welche dem Vorschlage zustimmen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Wir kommen zum nächsten Punkte der Tages­ ordnung, zum Akte betreffend die weitere Ausführung des bestehenden Straßenbauprogrammes. Dieser Gegenstand wird seiner Natur nach den volkswirtschaftlichen Ausschuß beschäftigen, der immer Straßen- und derartige Angelegenheiten zugewiesen erhalten hat. Wenn keine Einwendung erfolgt, wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zum vierten Punkte der Tages­ ordnung, zum Berichte des Landesausschusses in Sachen der zur Erwerbung von Wasserkräften zu elektrischen Anlagen unternommenen Schritte. Ich habe in der letzten Sitzung angekündigt, daß ich diesen Bericht direkt in Verhandlung ziehen zu lassen gedenke. Inzwischen sind mir Wünsche vpn Seite einiger Herren Abgeordneter mitgeteilt worden, wonach sie eine eingehendere Verhandlung dieses Gegen­ standes in einem Ausschuffe vorziehen und ich möchte daher die Anregung machen, daß dieser Bericht dem volkswirtschaftlichen Ausschuffe zur weiteren Beratung und Berichterstattung zugewiesen werde. Wird eine Einwendung dagegen gemacht? — Es ist nicht der Fall. Wir kommen zum fünften Punkte der Tages­ ordnung, zum Berichte des Landesausschusses über die Eingaben des Verbandes der Tiroler und Vorarlberger Sparkassen wegen . 11 Sitzung des Vorarlberger Landtage». VI. Sesfion der 10. Periode 1913/14. 3 kassen fußen auf dem Gesetz vom Jahre 1873 über Erwerbs- und Wirtschaftsgenoffenschaften und sind Berichterstatter des Landesausschusses in dieser Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung, wo jedes Angelegenheit ist Herr Abgeordnete Luger, ich erteile einzelne Mitglied mit seiner ganzen Habe haftet. Sie bieten eine unvergleichlich größere Sicherheit, als dies ihm das Wort. bei Spareinlagen in den Banken der Fall ist. Es Luger: Hohes Haus, es war das ausschließliche wird mit dem Worte „Sparkassabuch", das die Banken Recht der Sparkassen, Sparkaffabüchlein auszugeben. für Einlagebücher gewählt haben, tatsächlich Mißbrauch Erst unter der Regierung Körber ist den Banken getrieben, damit eine Irreführung der Bevölkerung gestattet worden, gegen Ausgabe von Einlagebücher verbunden. Was den Antrag anbelangt, der vom Einlagen entgegen zu nehmen. Allerdings wurde schon Landesausschuffe vorgelegt ist, ist er nicht mein Produkt, damals von Seite der Regierung dieses Recht an die sondern gemacht worden ist er vom Zentralverband Banken abgetreten mit einer gewissen Beschränkung. der deutschen Sparkassen und er ist int gleichen Wort­ Es wurde schon damals eine Minimalgrenze für die laute im Landtage von Niederösterreich angenommen Einlage festgesetzt, die bei verschiedenen Banken ver­ worden; er liegt auch in anderen Landtagen vor und schieden ist, und schwankt von K 200'— bis herab ist, wie ich glaube, in Kärnten bereits angenommen. auf K 50 — Minimalgrenze. Die Banken haben von Ich empfehle ihnen also die Annahme dieses Antrages, diesem Rechte ausgiebigen Gebrauch gemacht und es der folgenden Wortlaut hat: wurden eine Reihe Filialen, in allen Teilen des Der hohe Landtag wolle beschließen: Reiches errichtet und diese Filialen haben nicht zuletzt Die Regierung wird aufgefordert: den Zweck, Sammelstellen' zu bilden für die Spar­ „l. Reue Bewilligungen zur Entgegen­ einlagen, die aus dem Mittelstände und aus dem nahme von Spareinlagen gegen Aus­ Arbeiterstande heraus kommen, und diese Spareinlagen gabe von Sparbücheln an Banken den Banken in der Zentrale zuzuführen. Die Banken nicht mehr zu erteilen; haben mit diesem neuen Geschäfte gut abgeschnitten, 2. in geeigneter Weise dafür Sorge zu sie haben einen großen Erfolg erzielt. Es ist durch tragen, daß die bei den einzelnen Fachmänner festgestellt worden, daß in den letzten Banken bezüglich der Mindesteinlage zehn Jahren l1/« Milliarde Kronen auf diese Weise im Spareinlagegeschäfte bestehenden den Banken zugeführt worden ist und damit selbst­ Vorschriften strenge eingehalten verständlich den Spar- und Raiffeisenkassen entzogen. werden; Für Spar- und Raiffeisenkassen war es natürlich ein 3. den Banken die Bezeichnung ihrer empfindlicher Verlust und es trat im Wirkungskreise EinlagebüchelnalsSparkassebücheln dieser Kassen eine ganz bedeutende Kreditverarmung zu untersagen und ein. Es waren die Spar- und Raiffeisenkassen ge­ 4. die Banken zu verhalten, die Spar­ zwungen, ebenfalls den Zinsfuß zu erhöhen, um die einlagen mündelsicher anzulegen und Spareinlagen zu retten. Mit Erhöhung der Zinsen fürdiesen Geschäftszweig einen beson­ für die Einlagen, mußten selbstverständlich auch die deren Sprozentigen Reservefonds zu Kreditnehmer einen höheren Zins zahlen. Aber trotz schaffen." allem bedeutet diese Neuerung für die Spar- und Raiffeisenkassen einen ganz bedeutenden Verlust an Einnahmen. Die Spar- und Raiffeisenkaffen, beide Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht Kaffenarten, die besonders in unserem Lande in Frage und Antrag die Debatte. Das Wort hat der Herr kommen, arbeiten nicht, um Gewinnanteile auszuzahlen. Abgeordnete Ölz. Ihr Reingewinn wird dem Reservefonds zugewiesen und zu wohltätigen Zwecken verwendet. Es muß auch Ich bin erfreut über diese Antrüge, wir erwähnt werden, daß mit dem Titel „Sparkassabuch" haben oft schon Gelegenheit gehabt, über diese Miß­ von Seite der Banken Mißbrauch getrieben wird. Die wirtschaft, wie ich es heißen möchte, die die Banken Sparkassen müssen ihre Gelder mündelsicher einlegen treiben, Anträge zu lesen, aber wie hier in diesem Und stehen unter staatlicher Aufsicht. Die Raiffeisen­ Antrage habe ich überall finden können, daß man Gewährung Banken. von Spareinlagen der 4 . 11 Sitzung des Borarlberger Landtages, . VI. Session der 10. Periode 1913/14. eigentlich um den Brei herumgeht. Man sollte hier ordentlich eingreifen und den Mut haben zu sagen, die Regierung solle den Körber'schen Erlaß zurückziehen. Das ist das einzige, was man machen kann, das wird allein helfen. Es wird selbstverständlich nicht möglich sein, das plötzlich zu machen, denn diese Banken haben sich ungeheuer ausgedehnt und saugen völlig den Leuten das Geld aus den Taschen, wie mit einer Pumpe geht das. Da wird die ganze Woche gepumpt, sie haben im ganzen Lande ihre Agenten herum und bald mit jeder Hebamme wird ein Kontokorrent unterhalten. (Heiterkeit.) Kurz man sucht alles mögliche an sich zu ziehen. Da können wir nicht konkurrieren. Ich stehe auf dem Standpunkte, wenn man etwas erreichen will, muß man ordentlich eingreifen. Ich habe gesagt, die Banken sind nach und nach entstanden und haben Millionen und Milliarden an sich gezogen und es würde eine Katastrophe geben, wenn man sagen würde, das müßte plötzlich aufhören. Man müßte eine Form finden, daß diese vielen Banken, die seit Jahren sich nach und nach vermehrt haben, nach und nach wieder verschwinden, damit das Geld wieder dem Volke dienstbar wird und nicht den Banken. So hätte man es machen sollen; das andere ist um den Brei herum­ gegangen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? — Wenn das nicht der Fall ist, so ist die Debatte geschlossen Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Luger: Ich möchte bloß eines erwähnen gegen den Herrn Abgeordneten Oberdirektor Ölz, daß die Anträge nicht so sehr um den Brei herumgehen, wie er glaubt. Ich erwähne blos Punkt 4 der Anträge, wo es heißt, die Banken sind zu verhalten, die Spar­ einlagen mündelsicher anzulegen und für diesen Geschäfts­ zweig einen besonderen fünfprozentigen Reservefonds zu schaffen. Wenn die Regierung das macht, dann ist nach meiner Ansicht genug erreicht. Sobald die Banken die Spareinlagen mündelsicher anlegen und einen sünfprozentigen Reservefonds schaffen müssen, dann werden sie an den Spareinlagen kein großes Jntereffe mehr haben, dann ist es nicht mehr so lohnend wie heute. Ich glaube speziell mit Punkt 4 erreichen wir das, was wir anstreben. Landeshauptmann: Ich schreite nun z»r Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage des Landesausschuffes ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmanrrstellvertreter: Der rrächste Punkt der heutigen Tagesordnung ist der mündliche Bericht des Landesausschusses betreffend die Herstellung eines Reziprozitäts-Verhältnisses für Staats- und Landes­ beamte. Referent des Landesausschusses ist der Herr Landes­ hauptmann selbst, ich ersuche ihn die Debatte einzuleiten. Rhomberg: Gelegentlich des erfolgten Über­ trittes eines provisorisch im Landesdienste gestandenen Beamten in den Staatsbaudienst kam es zu einer Verhandlung zwischen dem Statthaltereipräsidium und dem Landesausschuffe in Angelegenheit der Anrechenbarkeit von den Dienstjahren, die er im Lande zugebracht hat, in die Dienstzeit beim Staate. Die Statthalterei hat dem Landesausschuffe über Anfrage mitgeteilt, daß sie eine derartige Reziprozität in Behandlung von Beviensteten, die vorn Staatsdienst in den Landes­ dienst übertreten und umgekehrt, sehr begrüße, und empfiehlt dem Landesausschuffe ein Vorgehen, das konform dem der Tiroler Landesverwaltung vorge­ schlagen wurde, nämlich, daß ein Übereinkommen zu treffen wäre in der Weise, daß den aus dem aktiven Staatsdienst unmittelbar in den Borarlberger Landes­ dienst übertretenden und den aus dem Landesdienste in den Zivilstaatsdienst übertretenden Beamten und Dienern die Einrechnung ihrer im Staatsdienste, beziehungs­ weise im Landesdienste anrechenbar vollstreckten Dienstzeit bei der Penstonsbemeffung seitens der Landes-, beziehungsweise Staatsverwaltung unter der Voraus­ setzung der Reziprozität gewährt werde. Üm dieses Übereinkommen zu errichten, erscheint nach Mitteilung der Statthalterei eine rechtsverbindliche Erklärung der Landesvertretung selbst notwendig, die in ähnlicher Weise vor sich gehen könnte, wie von Seite des Tiroler Landtages, der schon am 9. März 1863 die diesbezügliche Erklärung abgegeben hat, und um Abgabe dieser Erklärung würde es sich heute lediglich handeln, damit auf deren Grundlage der Landesausschuß in die Lage kommt, mit der Statthalterei ein solches Reziprozitätsverhältnis zu schaffen. Ich erlaube mir . 11 Sitzung des Vorarlberger Landtages.. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 5 im Namen des Landesausschusses Ihnen die Annahme des Antrages zu empfehlen, welcher lautet: Das hohe Haus wolle beschließen: „Die Vorarlberger Landesverwal­ tung erklärt sich bereit, den aus dem aktiven österreichischen Staatsdienste unmittelbar in den Vorarlberger Lan­ desdienst übergetretene Beamten und Dienern die Einrechnung ihrer im Staatsdienst anrechenbar vollstreckten Dienstjahre behufs Pensionsbemessung unter der Bedingung zu gewährleisten, . daß auch die Staatsverwaltung gegen­ über den aus den Vorarlberger Landes­ dienste in den Zivilstaatsdienst übertre­ tenden Beamten und Dienern hinsicht­ lich dieser Dienstzeit bei Bemessung ihrer Ruhegenüsse den reziproken Vor­ gang einhalten wird." Wir kommen jetzt zum achten Gegenstände, dem Jahresabschluß der Landeshyporhekenbank pro 1913. Dieser Jahresabschluß wurde jedesmal seit einer Reihe von Jahren durch den landwirtschaftlichen Ausschuß in Beratung und Verhandlung gezogen. Ich glaube, das hohe Haus wird keine Begründung finden, warum wir diesmal diesen Ausschuß nicht damit betrauen sollen. — Die Zustimmung ist gegeben. Wir kommen nun zum neunten Punkte unserer Tagesordnung, zur Regierungsvorlage betreffend die Fest­ stellung des Rekruten-Kontingentes der Landesschützen für Tirol und Vorarlberg. Diese Regierungsvorlage ist bereits samt einem kurze» Motivenberichte den Herren im Druck übermittelt worden. Ich erwarte über die formelle Behandlung einen Antrag aus der Mitte des hohen Hauses. Landeshauptmannstellvertreter: Die Herren haben den Bericht des Herrn Referenten und den Antrag des Landesausschusses vernommen. Ich eröffne hierüber die Debatte. Wünscht jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Wir schreiten zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage des Landes ausschusses zustimmen, sich zum Zeichen der Zustim­ mung von den Sitzen zu erheben. — Der Antrag ist angenommen und somit der Gegenstand erledigt. (Der Herr Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz). Jodok Fink: Ich meine man könnte dieser Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Beratung zuweisen. Landeshauptmann: Wir kommen nun zum siebenten Punkte unserer Tagesordnung, zur Zuschrift der Jugendfürsorge-Kommis­ sionen in Bregenz und Feldkirch um Subventionierung der Fürsorge-Aktion. Nachdem schon eine Reihe derartiger einschlägiger Eingaben in formelle Behandlung gezogen und sie dem Pelitionsausschusse zugewiesen wurden, dürfte es am angezeigtesten sein, auch diese Zuschrift dem Peti­ tionsausschusse zu übermitteln. — Es erfolgt keine Einwendung. Landeshauptmann: Es ist die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß beantragt. Wenn keine Einwendung erfolgt, — wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Die heutige Tagesordnung wäre somit erschöpft. Ich habe dem hohen Hause noch einige Mittei­ lungen zu machen. Um zwei Uhr wird sich der landwirtschaftliche Ausschuß zu einer kurzen Sitzung versammeln. Um V-3 Uhr der volkswirtschaftliche Ausschuß und, jetzt unmittelbar nach der Haussitzung möchte ich die Herren einladen, sich noch eine Zeitlang hier aufzuhalten, indem ich Ihnen Gelegenheit geben werde, in Angelegenheit der Erwerbung des „Österreichischen Hofes" und der dort geplanten Baulichkeiten Auskünfte zu erlangen, und daran anschließend könnten die Herren, die Interesse dafür haben und es noch nicht gesehen haben, eine kleine Besichtigung des Gebäudes selbst und der Zimmer an Hand der Pläne vornehmen. Bezüglich der nächsten Sitzung und der Tages­ ordnung derselben werde ich mir erlauben, dieselbe im schriftlichen Wege bekanntzugeben. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 6 Minuten.) E>ruck von I. N. Teutsch in Btegenz.