19140511_lts009

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:23
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1914,lt1914,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 9. Sitzung am 11. Mai 1914 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Waitz, Loser, Wegeler, Willi, Natter. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 35 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Mit Allerhöchstem kaiserlichem Patente vom 7. Mai wurde der Vorarlberger Landtag zur Fortsetzung seiner früher unterbrochenen, verfassungsmäßigen Tätigkeit auf heute einberufen, uno indem ich die verehrten Herren hiemit freundlich willkommen heiße. erkläre ich die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. Sekretär Wachter verliest dasselbe.) Wird eine Bemerkung über das Protokoll gemacht? Wenn das nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe für genehmigt. Hohes Haus! (Das hohe Haus erhebt sich.) Voll banger Sorge und schmerzlicher Teilnahme blicken Österreichs Völker .zu den Fenstern des Schlosses Schönbrunn hinaus, das, umgeben von herrlicher Frühlingspracht einen hohen Kranken in sich birgt. Ein hartnäckiger Katarrh, verbunden mit quälenden, die Nachtruhe des hohen Patienten beeinträchtigenden Husten hat Seine Majestät, unseren allergnädigsten Kaiser, heimgesucht und bei dem hohen Alter unseres greifen Monarchen schlich allüberall, im Inlande und Auslande schwere Sorge ein. Erst in solchen ernsten Augenblicken konnte man aufs neue beobachten, wie die Stimmen des Auslandes, auch aus jenen Staaten, deren Interessen in allerjüngster Zeit mit den unserigen in besorgniserregender Weise kollidiert hatten, ausnahmslos in Kaiser Franz Josef den greisen Friedensfürsten verehren, dem es vor allem zu verdanken ist, daß Europa von den Furien eines furchtbaren Weltkrieges gnädig verschont geblieben ist. Um wieviel inniger fühlten in letzter Zeit Österreichs Völker mit. Dem Himmel sei Dank! wenn nicht alle Anzeichen trügen, so ist die Besserung im Befinden Seiner Majestät derartig fortschreitend, daß wir zu Gott hoffen tonnen, das- unsere bange Sorge von uns genommen und Seine Majestät in alter Rüstigkeit 2 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14 seinen Völkern als Fürst und Friedenskaiser vorstehen werde. Ich mache mich zum Dolmetsch des heute wieder zusammengetretenen hohen Hauses, wenn ich den Herrn Regierungsvertreter bitte, diese unsere Kundgebung und freudige Teilnahme an der Besserung im Befinden Seiner Majestät an die Stufen des Allerhöchsten Thrones gelangen lassen zu wollen. Seit der letzten Tagung hat Herr Abgeordneter Rüsch sein Mandat niedergelegt und es hat die Handels- und Gewerbekammer vor wenigen Tagen in einer Neuwahl den Herrn Rechtsanwalt Dr. Josef Peer zum Abgeordneten gewählt. Indem ich den Herrn Kollegen, der uns von früher her in angenehmer Erinnerung ist, begrüße, ersuche ich denselben, das Gelöbnis abzulegen. (Das hohe Haus erhebt sich.) Sie haben Seiner f. k. apostolischen Majestät, unserem Kaiser, Treue und Gehorsam, Beobachtung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten an Eidesstatt zu geloben. Dr. Peer: Ich gelobe an Eidesstatt. Landeshauptmann: Für die heutige Sitzung und für einige folgende haben sich Seine bischöflichen Gnaden entschuldigt, welche bis Donnerstag, den 14. Mai, im Bregenzerwalde kanonische Visitationen und Firmungsreisen zu unternehmen haben. Herr Abgeordneter Natter hat sich für die heutige Sitzung telegraphisch entschuldigt, weil er gestern beim Sparkassatag der Sparkassen von Tirol und Vorarlberg in Meran zu fungieren hatte und erst heute nachmittags zurückkommen wird. Herr Abgeordneter Loser ist, wie dem hohen Hause bekannt, Mitglied der Delegationen und als solches gegenwärtig in Budapest. Entschuldigt hat sich endlich Herr Abgeordneter Wegeler, welcher zu unserem Bedauern eine sehr schwere Erkrankung durchgemacht hat. Obwohl er sich auf dem Wege der Besserung befindet, ist er doch voraussichtlich nicht in der Lage, dieser gegenwärtigen Tagung beizuwohnen; wir wollen die Hoffnung aussprechen, daß unser lieber Kollege vollkommen wieder hergestellt werde und in der nächsten Session in unserer Mitte an der Arbeit wieder teilnehmen kann. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung, die den Herren schriftlich hinausgegeben wurde. Auf derselben steht als erster Punkt Mitteilung des Einlaufes. Im Einlaufe befindet sich eine Petition des Komitees für den bevorstehenden Mädchenschutztag in Innsbruck, welcher am 23. uno 24. Mai stattfinden wird. Das Komitee ersucht um eine Subvention zu den Kosten dieses Kongresses, überreicht durch meine Wenigkeit. Weiter ein Gesuch des Ausschusses des Unterstützungsvereines für dürftige und würdige Hörer der k. k. Hochschule für Bodenkultur in Wien um eine Subvention, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Jodok Fink. Diese zwei Gegenstände könnten wohl, ohne daß sie eigens auf eine spätere Tagesordnung gesetzt werden, in kurzem Wege dem Petitionsausschusse zur Vorberatung überwiesen werden, wenn keine Einwendung erfolgt. Desgleichen ist mir übermittelt worden eine Eingabe des Kinderrettungsvereines in Jagdberg um eine Subvention zu den durch das Brandunglück vom 11. Jänner 1913 hervorgerufenen bedeutenden Kosten, welchen sich der Verein durch den Neubau der Stallung zu unterziehen hatte, überreicht durch meine Wenigkeit. Auch dieser Gegenstand eignet sich seiner Natur nach zur Zuweisung an den Petitionsausschuß. Des weiteren ist eingelaufen, eine Eingabe des katholischen Lehrervereines für Vorarlberg und dann im Anschlüsse daran eine Eingabe des Landeslehrervereines für Vorarlberg, erste überreicht durch den Herrn Abgeordneten Allgäuer, die zweite durch den Herrn Abgeordneten Natter. Ich möchte ersuchen, daß diese Eingaben verlesen werden. (Sekretär Wachter liest): Hoher Landtag für Vorarlberg! Durch die am 23. Jänner 1914 erfolgte Sanktionierung des von beiden Häusern des Reichsrates beschlossenen sogenannten "Kleinen Finanzplanes" sind den Ländern in Zukunft durch die Überweisungen des Staates bedeutende jährliche Zuschüsse gesichert. Wenn auch im Wort9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 3 laute des Gesetzes über den Zweck dieser Geldmittel nichts gesagt ist, so lasiert die ursprüngliche Fassung der Regierungsvorlage, der Gang der Verhandlungen im Parlamente und die in den Preßorganen der verschiedensten Richtungen sich kundgebende öffentliche Meinung doch keinen berechtigten Zweifel über die im Sinne der hohen k. k. Regierung und einer großen Zahl der Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften liegende Bestimmung der erwähnten Gelder auskommen. Mit Rücksicht aus diese Sachlage erhoben die Lehrer aller Länder Anspruch auf diese Gelder und fordern in der entschiedensten Weise deren teilweise oder ausschließliche Verwendung zur Regulierung ihrer Bezüge. Tatsächlich werden schon in einigen Ländern die Staatsüberweisungen ganz oder zum Teile zur Regulierung der Lehrergehalte verwendet. Die Mitglieder des "Katholischen Lehrervereins für Vorarlberg" halten theoretisch gleichfalls an diesem Standpunkte ihrer Kollegen in anderen Kronländern fest. Mit Rücksicht aus die durch die Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 verursachte finanzielle Notlage des Landes, mit Rücksicht auf die durch die wirtschaftliche Krisis der Gegenwart bedingte Not der Bevölkerung sowie in Anbetracht der im Jahre 1908 vom hohen Landtage in anerkennenswerter Weise durchgeführten Ordnung der materiellen Verhältnisse des Lehrerstandes haben sie sich jedoch nach reiflicher Erwägung aller in Betracht kommenden Momente entschlossen, für den gegenwärtigen Zeitpunkt von der Forderung einer eigentlichen Regulierung ihrer Bezüge abzusehen. Indem sie den hohen Landtag ersuchen, diesen ihren Standpunkt zur Kenntnis zu nehmen, geben sie sich der bestimmten Hoffnung hin, der hohe Landtag werde ihre jetzige, die Bedürfnisse des Landes und des Volkes berücksichtigende Haltung würdigen und ihnen im gegebenen Zeitpunkte mit um so größerer Bereitwilligkeit entgegenkommen. Wenn die Mitglieder des "Katholischen Lehrervereines für Vorarlberg" sonach ihre Wünsche angesichts der Notlage des Landes und des Volkes zurückstellen, so können sie doch nicht umhin, dem hohen Landtage jetzt schon die Bitte um Änderung dreier Bestimmungen des Lehrergehaltsgesetzes vorzulegen, eine Bitte, deren Erfüllung die finanzielle Kraft des Landes im Zusammenhange mit den Überweisungen aus den Staatsgeldern nur in einer kaum nennenswerten Weise beansprucht. I. Der erste Punkt betrifft die Art der Auszahlung ihrer Bezüge. Vorarlberg ist das einzige Land unter den österreichischen Kronländern, in dem die Lehrer ihre Bezüge in der Gemeindekanzlei oder im Hause des Gemeindekassiers abholen müssen. Über die an den einzelnen Orten Vorarlbergs übliche Form dieser Auszahlung der Lehrergehalte und die damit verbundenen, das Ansehen des Lehrerstandes schwer schädigenden Unannehmlichkeiten gibt die Beilage so reichlichen Ausschluß, daß jede weitere Begründung der Bitte um Änderung dieses Verhältnisses überflüssig erscheint. Am geeignetsten erschiene den Bittstellern die in den übrigen Kronländern übliche Auszahlung durch die Landesbuchhaltung oder durch die Steuerämter im Wege der k. k. Postsparkassa. II. Der zweite Punkt betrifft die Einreihung der Lehrpersonen in die 1. Gehaltsklasse. Aus der jetzt in Geltung stehenden einschlägigen Bestimmung, wonach nur 40 % der im Status sich befindenden Lehrpersonen, erwachsen für die Behörden und für die Lehrpersonen so große Unannehmlichkeiten, daß eine Änderung dieser Verhältnisse als dringend geboten bezeichnet werden muß. Schon der Umstand, daß infolge der getrennten Behandlung der einzelnen Schulbezirke die Einreihung der Lehrpersonen in die 1. Gehaltsklasse nicht bei durchgängig gleichem Dienstalter erfolgt, muß Bedenken erregen. Aber auch innerhalb der einzelnen Bezirke muß infolge der Einreihung von nur 40% der im Status sich befindenden Lehrpersonen eine Zurücksetzung eines Teiles des jeweiligen Jahrganges eintreten, wäre dessen Dienstleistung auch um nichts weniger zufriedenstellend als die der Beförderten. Diese Ungleichheit und die für die Lehrer daraus erwachsende Unsicherheit bringt für sie in moralischer und wirtschaftlicher Hinsicht solche Nachteile, daß die Leitung des "Katholischen Lehrervereines für Vorarlberg" sich veranlaßt sieht, dem hohen Landtage die Bitte zu unterbreiten, die betreffenden Bestimmungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse des Lehrerstandes dahin abzuändern, 4 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. daß in Hinkunft jede weltliche Lehrperson nach zehnjähriger zufriedenstellender Dienstleistung in der 2. Gehaltsklasse in die erste eingereiht werde ohne Rücksicht aus das perzentuelle Verhältnis der beiden Massen. III. Der letzte Punkt bezieht sich aus die Bezahlung der Supplierungskosten für die wegen Krankheit beurlaubten Lehrpersonen. Empfinden besonders kleinere Gemeinden die Schulauslagen schon bei normalen Verhältnissen als sehr drückend, so werden sie ihnen in manchen Fällen zu einer fast unerschwinglichen Last, wenn sie bei Erkrankung einer Lehrperson auch noch für die Bezahlung des Supplenten auskommen müssen. Um nun einerseits der Gemeinde nicht doppelte Auslagen zu verursachen und andererseits sich vor böswilliger Kritik zu bewahren, kommt es nicht selten vor, daß Lehrpersonen noch unterrichten, wenn ihr Gesundheitszustand sowohl in ihrem eigenen als im Interesse der Schule einen Urlaub erfordern würde. Der "Katholische Lehrerverein für Vorarlberg" stellt deswegen an den hohen Landtag die dringende Bitte, es möge die Bezahlung des Supplenten für erkrankte Lehrpersonen in Zukunft vollständig aus Landesmitteln erfolgen. Zum Schlusse geben sich die Bittsteller der angenehmen Hoffnung hin, daß ihre Eingabe im gewünschten Sinne erledigt werde, da die Erfüllung der hier gestellten Forderungen einerseits der Lehrerschaft ganz bedeutende Vorteile bieten würde und geeignet wäre, das Ansehen des ganzen Standes zu beben, anderseits hingegen das Land in einer kaum nennenswerten Weise belastete. Für den "Katholischen Lehrerverein für Vorarlberg". Der Schriftführer: Der Obmann: Adam Schelling m. p. Ferdinand Kalb m. p. Lehrer. Bürgerschuldirektor. Ich ersuche nun auch die Eingabe des Landeslehrervereines zu verlesen. (Sekretär Wachter liest): Hoher Landtag des Landes Vorarlberg! Im Jahre 1908 schuf der hohe Landtag des Landes Vorarlberg ein neues Gehaltsgesetz für die Lehrer, das einen wesentlichen Schritt nach auswärts bedeutete, indem es den damaligen Teuerungsverhältnissen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen suchte. Daß aber mit der erwähnten Regulierung der Lehrergehalte nicht eine endgültige Regelung dieser Frage gedacht war, gaben maßgebende Persönlichkeiten des Landes selbst zu und vertrösteten diesbezüglich auf eine geeignetere Zeit. Seil jener Regulierung erfolgte eine neuerliche Verschärfung der Teuerung, unter der in erster Linie die Festbesoldeten zu leiden haben, weil sich ihre Bezüge der Auswärtsbewegung der Preise für die unentbehrlichsten Waren und Mieten nicht anzupassen vermochten. Die neuerliche Erschwerung in der Lebenshaltung hat der Staat für seine Angestellten anerkannt, indem er nach nur 6 Jahren seit der Gehaltsregulierung die Dienstpragmatik mit Zeitvorrückung schuf und erhebliche Mittel zu ihrer Durchführung bereitstellte. Die Not der Zeit hat auch die Lehrerschaft dazu getrieben, ihre Wünsche und Forderungen zu formulieren, die in materieller Hinsicht in der Gewährung der Staatsbeamtengehalte der XI. bis VIII. Rangklasse gipfeln und deren Berechtigung nicht zu bestreiten ist. Denn wenn man Staatsbeamten mit Volks- und Bürgerschul- oder Untermittelschulbildung jene Bezüge gewährt, so kann man sie den Lehrern, deren Bildungsanstalt im Range einer Mittelschule mit Einjährig-Freiwilligen-Recht steht, welche die Reifeprüfung und dann noch eine, zum Teil mehrere methodische und wissenschaftliche Prüfungen ablegen müssen, nicht verweigern. Der Staat hat die Bestreitung der Kosten für den Schulaufwand den Ländern überlassen. Mit dem Hinweis auf finanzielle Erschöpfung lehnten jedoch verschiedene Kronländer die Gehaltsforderungen der Lehrerschaft ab, während andere, trotz Ungunst der Verhältnisse, die größten Härten zu mildern suchten, was einzelne städtische Gemeinwesen ebenfalls taten. Die Regierung anerkannte die finanzielle Notlage der Länder und schuf das Überweisungsgesetz, durch das unter der gesamten Lehrerschaft viele Hoffnungen geweckt und genährt wurden und die Überzeugung unter ihr platz griff, daß sie zum mindesten ein moralisches Anrecht auf die 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages VI. Session der 10. Periode 1913/14. 5 erhöhten Überweisungen habe. Die ganze Entstehungsgeschiche des Überweisungsgesetzes, die wiederhatten Erklärungen der Regierung sowie maßgebender Abgeordneter lassen keine Zweifel darüber aufkommen, daß die Mehrüberweisung an die Länder aus der erhöhten Branntwein- und Personaleinkommensteuer von allem Anfang an die Zweckbestimmung hatte, die Landesverwaltungen in die Lage zu versetzen, ihre längst fällige Schuld den Lehrern gegenüber einzulösen. Die Länder Böhmen, Mähren, Schlesien. Nieder- und Oberösterreich, Galizien, Steiermark und Kram haben denn auch schon oder wenigstens Vereinbarungen die gesamten Mehrüberweisungen den größten Teil derselben für Beschlüsse gefaßt, getroffen, entweder oder doch die Lehrer zu verwenden. Es stellen sich darnach die Gehalte der Lehrer nach den bereits fertiggestellten Beschlüssen, wie in der Beilage ausgeführt ist. Wo die betreffenden Gesetze noch nicht in Kraft traten, erhalten die Lehrer vorläufig Teuerungszulagen; so in Steiermark von 150 -590 K, in Mähren von 100 -400 K; in Schlesien 10 % des Gehaltes und der Alterszulagen. Die Mitglieder des Lehrervereins des Landes Vorarlberg anerkennen rückhaltlos die außerordentlich schwierige Lage des Landes und verschließen sich keineswegs der wirtschaftlichen Ungunst der Gegenwart, die aber nicht an den Raum der Heimat allein gebunden ist. Neben dem Schutze für Leben und Eigentum, neben der Erschließung bislang abgelegener Landesteile, möge der hohe Landtag auch seiner Lehrer gedenken und zum mindesten einige nur zu berechtigte Wünsche derselben erfüllen. Die Gleichstellung mit den vier untersten Rangsklassen der Staatsbeamten ist eine Forderung der Lehrerschaft, die sie nie aufgeben wird, aber gegenwärtig nicht an die Spitze ihrer Forderungen stellt. Dafür aber erlauben sich die Unterfertigten auf eine Reihe von Wünschen aufmerksam zu machen, deren Erfüllung sie nach Flüssigwerden der Mehrüberweisungen des Staates wohl mit Zuversicht erwarten dürfen, und zwar umso mehr, als fast alle Kronländer ähnlichen Wünschen schon Rechnung getragen oder deren Erfüllung zugesagt haben und Vorarlberg, was Teuerungsverhältnisse anbelangt, an der Spitze steht, wie anläßlich der vom hohen Landtag seinerzeit veranstalteten Teuerungsenquete ausdrücklich anerkannt wurde. Wir erlauben uns also, folgende Wünsche vorzubringen: 1. Verbesserung der Pensionsverhältnisse der Lehrer und ihrer Angehörigen durch Einrechnung der Wohnungszulagen (60 % der Ortszulagen), sowie zeitliche Anpassung nach den Verhältnissen der Staatsbeamten. 2. Erhöhung der Triennien von 150 X auf 200 K und Vermehrung derselben auf 10; bei Bürgerschullehrern entsprechend höher. 3. Zuerkennung einer Personalzulage für jene Lehrer, die nach 25 Dienstjahren keinen Leiterposten erhalten haben. 4. Vorrückung jeder Lehrperson in die I. Gehaltsklasse nach 15 jähriger Dienstzeit. 5. Beseitigung der 5. Ortsklasse. Die Unterfertigten stellen die Bitte, der hohe Landtag wolle den Landesausschuß beauftragen, die nötigen Erhebungen zu pflegen und die erforderlichen Schritte ehestens einzuleiten, um den vorgebrachten Wünschen gerecht zu werden. Für den Lehrerverein des Landes Vorarlberg: Dornbirn, am 26. April 1914. Hochachtend Der Schriftführer: Ter Obmann: Aug. Müller m. p. I. Martin m. p. Wenn kein Widerspruch erfolgt, so werden diese beiden Eingaben dem im früheren Teile unserer Session gewählten Schulausschusse zur Vorberatung zugewiesen werden. Desgleichen ist eingelaufen eine Petition der Vorarlberger Postoffiziantenschaft um Gewährung des Heimatsrechtes, beziehungsweise des Wahlrechtes bei Landtag und Gemeindewahlen für die Vorarlberger Postoffiziantenschaft. Dieser Gegenstand sollte auch einem Ausschusse zugewiesen werden. Einen Wahlreformausschuß haben wir nicht. Thurnher: Ich bitte um das Wort. Landeshauptmann: Das Wort hat der Landeshauptmannstellvertreter Martin Thurnher. 6 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Thurnher: Es ist irgendwo eine Vorlage an den Landtag wegen Abänderung einiger Paragraphe der Gemeindeordnung wegen Regelung der Bürgernutzungen. Vielleicht würde diese Angelegenheit dorthin passen. ?t$: Ich wäre dafür, daß diese Angelegenheit einfach dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werde; der kann das auch erledigen Landeshauptmann: Es könnte die Sache vielleicht so gemacht werden, daß der Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen wird, mit der Berechtigung des Präsidiums, denselben - falls etwa ein anderer Ausschutz im Laufe der Tagung noch gewählt werben sollte, sich mit Wahlreform-Angelegenheiten zu befassen hätte - ex praesidio dem volkswirtschaftlichen Ausschusse wiederum zu nehmen und diesem Ausschüsse zuzuweisen. Ich möchte mir hiedurch nur das Recht des Präsidiums wahren, diese Angelegenheit gegebenen Falles einem solchen Ausschusse zuzuweisen; sonst soll sie beim volkswirtschaftlichen Ausschusse bleiben. Wird ein Gegenantrag bezüglich der formellen Behandlung gestellt? Es ist nicht der Fall; somit ist der Antrag angenommen. Desgleichen ist eingelaufen ein Gesuch der Gauleitung der "Südmark" um Bewilligung einer Subvention, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Natter. Dieser Gegenstand eignet sich für die Zuweisung an den Petitionsausschutz, wenn leine Einwendung erfolgt. Überreicht durch denselben Herrn Abgeordneten wurde weiter eine Petition an den hohen Landtag namens der Pfadfindergruppe Bregenz um Bewilligung einer Subvention. Ich schlage die Zuweisung an den Petitionsausschutz vor. - Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Ferner befindet sich im Einlaufe die Eingabe der Zentralleitung der Jugendhorte in Dornbirn um eine Subvention. Nachdem an den Landesausschutz bereits mehrere derartige Ansuchen, welche mit der Jugendorganisation zusammenhängen, gelangt sind, und der Landesausschutz dieselben dem hohen Hause vorzulegen beschlossen hat und nachdem ich sie schon auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung bestimmt habe, dürste es am empfehlenswertesten sein, auch diese Eingabe jenen Petitionen anzureihen und gemeinsam mit ihnen formell zu behandeln. Wenn keine Einwendung erfolgt, jo wirb in diesem Sinne vorgegangen werden. Endlich wurde mir überreicht ein Antrag der Herren Abgeordneten Franz Natter und Dr. Peer betreffs der Schiffbarmachung des Rheines, welcher in dem Petit gipfelt: die Regierung wird aufgefordert, die Bestrebungen nach Schiffbarmachung des Rheines bis zum Bodensee mit allem Nachdrucke zu fördern. Die Begründung bitte ich auch noch zu lesen. (Sekretär Wachter liest.) Seit Jahren stagniert die wirtschaftliche Entwicklung Vorarlbergs derart, daß selbst für mit Wasserkräften verbundene Etablissements, die in letzter Zeit stillgelegt wurden, sich keine Reflektanten fanden. An dem wirtschaftlichen Aufschwungs anderer Gebiete des Reiches hat Vorarlberg nur im allerbescheidensten Matze teilgenommen. Der Grund hiefür ist in erster Linie in der exponierten geographischen Lage des westlichsten Kronlandes der Monarchie zu erblicken, welche den Bezug notwendiger Rohstoffe, wie den Absatz fertiger Ware erschwert und verteuert. Damit ist auch erklärt, daß das Projekt der Schiffbarmachung des Rheines bis zum Bodensee in Vorarlberg dem lebhaftesten Interesse begegnete. In voller Würdigung der verkehrstechnischen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Idee für unser Land haben Landtag, Handels- und Gewerbekammer, Gemeinden und- Industrielle des Landes vom Anbeginne an dem Projekte moralische Förderung und werktätige Unterstützung angedeihen lassen. So wurde von diesen Faktoren die auf den Anteil Österreichs entfallende Beitragsquote für die erste Etappe der Schiffahrtsstraßen, die Augster Schiffahrtsschleuse, ausgebracht. Erwähnenswert ist, daß im September 1911 der deutsch-österreichisch-ungarisch-schweizerische Verband für Binnenschiffahrt das Projekt der Schiffbarmachung des Rheines bis zum Bodensee in sein Arbeitsprogramm ausgenommen hat. 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 7 Die Handels- und Gewerbekammer hat bereits im April 1910 das k. k. Handelsministerium und die k. t. Direktion für den Bau der Wasserstraßen eingehend über das Projekt informiert. Im Jahre 1911 hat Herr Abgeordneter Fink im Budgetausschusse des Abgeordnetenhauses die Gelegenheit wahrgenommen, die Aufmerksamkeit der Regierung auf diese für Vorarlberg außerordentlich wichtige Verkehrsfrage zu lenken und in den folgenden Jahren erfolgten mehrere Interventionen der Reichsratsabgeordneten des Landes in dieser Richtung. Der bescheidene Erfolg dieser Schritte - dem Vernehmen nach soll seitens der Regierung für die Kosten des Detailprojektes ein Betrag von 5000 K statt angesprochener 10.000 K geleistet werden - läßt erkennen, daß die Staatsverwaltung […] Bedeutung des Projektes für unser Land nicht in gewünschtem Maße würdigt. So wurde z. B. bedauerlicherweise unterlassen, aus die Zusammensetzung des Preisgerichtes für das Detailprojekt Einfluß zu nehmen und selbst die Versuche, verkehrsstatistische Materialien für die wirtschaftliche Begutachtung des Projektes (durch Geheimrat Dr. Sympher-Berlin) zu erlangen, scheiterten. Diese geringe Anteilnahme an einer für Vorarlberg hochbedeutsamen wirtschaftlichen Frage befremdet umsomehr, als der Staat für die Regulierung der vorarlbergischen Rheinstrecke namhafte Auswendungen gemacht hat und schon deshalb der wirtschaftlichen Ausnützung dieses Stromes regeres Interesse entgegenbringen sollte. Der gestellte Antrag erscheint sonach als begründet. Bregenz, 11. Mai 1914. Dr. Josef Peer m. p. Landeshauptmann: Nach § 24 der G. O. wäre jeder selbständige Antrag in Druck zu legen und könnte erst nach 24 Stunden der formellen Erledigung zugeführt werden. Wenn kein diesbezügliches Verlangen gestellt wird, möchte ich den Antrag sofort der formellen Behandlung zuführen und die Anregung machen, daß er dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werde, wenn von keiner Seite auf Grund der G. O. die Drucklegung verlangt werden sollte. Nachdem dies nicht der Fall ist, wird in dem Sinne vorgegangen werden, wie ich vorgeschlagen habe. Wir haben somit den Einlauf und den ersten Punkt unserer Tagesordnung erledigt und kommen nun zum zweiten Punkte, das ist zur Landesausschutzvorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Regelung des Gesundheitsdienstes in den Gemeinden. Dieser Gesetzentwurf samt Motivenbericht liegt den Herren bereits zum Studium vor. Jodok Fink: Ich stelle den Antrag, diesen Gesetzentwurf dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zuzuweisen und mit Rücksicht darauf, daß der Herr Landeshauptmann sowohl im Landesausschusse als auch im Subkomitee das Referat hatte, möchte ich weiter beantragen, daß der volkswirtschaftliche Ausschuß in diesem Falle durch den Herrn Landeshauptmann ergänzt werde. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört. Wird eine Bemerkung gemacht? Es ist nicht der Fall; ich betrachte daher denselben als angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung: Haushaltsrechnung der Landesirrenanstalt Valduna hat in früheren Jahren den Finanzausschutz beschäftigt und das hohe Haus wird einverstanden sein, daß in derselben Weise bezüglich der formellen Behandlung wieder vorgegangen wird. Der vierte Punkt der Tagesordnung ist ein Ansuchen des Pfarramtes und der Gemeindevorstehung Ludesch um Bewilligung eines nochmaligen Landesbeitrages zur Deckung der Restaurierungsmehrkosten Der St. Martinskirche. Dieser Gegenstand hat das letzte Mal den Petitionsausschuss beschäftigt und dürfte die Zuweisung an denselben das Geratenste sein. Es erfolgt keine Einwendung. Der fünfte Punkt ist die Statthaltereinote, womit die abermalige Nichterteilung der Sanktion 8 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. des Gesetzentwurfes zur Regelung des Waldaufsichtsdienstes bekannt gegeben wird. Dieser Gesetzentwurf hat zweimal nacheinander den landwirtschaftlichen Ausschuß beschäftigt und nach dem wir auch in dieser Tagung einen landwirtschaftlichen Ausschuß gewählt haben, wird sich die Zuweisung an diesen am besten eignen. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Ebenso rege ich an, daß das Gesuch der Sticker- und Ferggergenossenschaft Vorarlbergs um Gewährung einer Subvention dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werde, in welchem es immer zur Verhandlung kam. Ich nehme auch hier an, daß keine Einwendung Zustimmung bedeutet. Ich bitte den Herrn Landeshauptmannstellrertreter, den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter: Der nächste Punkt unserer Tagesordnung ist der mündliche Bericht des Landerausschusses betreffend die weitere Subventionierung des Gasthauses in Hochtrumbach. Ich ersuche den Herrn Referenten des Landesauschusses, Herrn Landeshauptmann Rhomberg, die Debatte einzuleiten. Rhomberg: Die Angelegenheit, um die es sich handelt, ist eine verhältnismäßig unbedeutende Frage, weshalb der Landesausschuh glaubte, von einem schriftlichen Berichte Umgang nehmen zu können, nachdem es sich nur darum handelt, die durch Jahre hindurch bewilligte Subvention zur Offenhaltung des Gasthauses in Hochkrumbach, jetzt, nachdem der Termin abgelaufen ist, neuerdings zu verlängern. Es wurde schon seit einer Reihe von Jahren für die Offenhaltung des Gasthauses in Hochkrumbach, welches zur Winterszeit als Durchzugsstation eine Bedeutung hat für den Verkehr zwischen Bregenzerwald. Tannberg und Kleinwalsertal - ein Durchzog, der tatsächlich häufig benützt wird, - ein Beitrag bewilligt, welcher vom Jahre 1907 -1912 einschließlich 120 K pro Jahr betrug. Der Landesausschuh, beziehungsweise Landtag hat jedesmal bei der Erneuerung der Subventionsbewilligung die Bedingung ausgestellt, dah die zunächst interessierten Gemeinden auch ihrerseits sich verpflichten, solche Beitrüge für die Offenhaltung zu leisten. Nachdem der Termin nun abermals abgelaufen, sucht der Wirtschaftsbesitzer Theodul Fritz neuerlich um Bewilligung der Subvention für die Offenhaltung an. Gleichzeitig wurden Erhebungen gepflogen, welche ergaben, dah die Gemeinden Mittelberg K 20 -, Warth K 18 -, Schoppernau K 10 - , Schröcken K 10- -, Au K 10-- pro Jahr, irrt Gesamtbeträge von K 68-- beitrugen. Der Landesausschuh stellt nun, gestützt auf diese Auseinandersetzungen und die tatsächlichen Verhältnisse den Antrag: Das hohe Haus wolle beschließen: "Dem Theodul Fritz, Gastwirt in Hochkrumbach, wird für die Offenhaltung des Gasthauses zur Winterszeit für die Jahre 1913 bis inklusive 1917 eine jährliche Subvention von K 120-- aus dem Landesfonds bewilligt." Ich empfehle diesen Antrag dem hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht jemand zu dem eben vorgelesenen Antrage das Wort zu ergreifen? Es ist nicht der Fall, somit schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche mit dem Antrag des Referenten, beziehungsweise des Landesausschusses einverstanden sind, sich zum Zeichen der Zustimmung gefälligst von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen, somit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt. Wir kommen nun zum nächsten Punkte unserer Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses, betreffend die fernere Subventionierung des hydrographischen Dienstes. 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 9 Berichterstatter des Landesausschusses ist wieder der Landeshauptmann und ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Es liegt hier für diesen Gegenstand ein gedruckter Bericht des Landesausschusses, in Beilage 35, vor, auf den ich mich berufe, und indem ich den Antrag des Landesausschusses vertrete, bemerke ich nur, daß dieser hydrographische Dienst von Jahr zu Jahr für die Öffentlichkeit größere Bedeutung gewinnt und daß speziell in unserem Lande, wo es sich darum handelt, Wasserkräfte zu gewinnen und deren Intensität auszumessen für die Gewinnung elektrischer Energie, diese Frage von eminenter Wichtigkeit ist, weshalb der Landtag schon irrt Jahre 1908 die frühere Subvention von 300 K auf 500 K erhöht hat. Namens des Landesausschusses stelle ich den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der k. k. Statthalterei in Innsbruck wird zu den Kosten des hydrographischen Dienstes für die Jahre 1914 bis einschließlich 1919 eine Subvention von je K 500-- bewilligt." Ich empfehle diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmannstellvertreter: Die Herren haben den Antrag des Landesausschusses vernommen. Wünscht jemand hiezu das Wort? .Es ist nicht der Fall, somit schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, welche mit diesem Antrage einverstanden sind, sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen, somit auch dieser Gegenstand erledigt. (Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen nun zum neunten Punkte der Tagesordnung, zum Akte betreffend die Erwerbung des "Österreichischen Hofes" und Adaptierung desselben zu einem Landhause. Der Landesausschuß, welcher in der Zwischenzeit den "Österreichischen Hof" für das Land käuflich erworben hat, legt dem hohen Hause den ganzen Kaufakt mit dem Antrag auf nachträgliche Genehmigung der getanen Schritte vor und damit auch ein Verzeichnis aller für die richtige Adaptierung notwendigen Arbeiten, die im Laufe der nächsten Zeit in Angriff genommen und durchgeführt werden sollen, nachdem bis zum 1. Oktober dieses Jahres der Umzug perfekt zu sein hat, da der Mietvertrag mit dem k. k. Postärar bereits gekündigt worden ist. Dieser Gegenstand könnte daher, nachdem er finanziellen Inhaltes ist, dem Finanzausschüsse zugewiesen werden. Wird eine Einwendung erhoben? Es ist nicht der Fall. Somit wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zum zehnten Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses über die Wirksamkeit der Naturalverpflegs-Stationen. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist Landeshauptmannstellvertreter. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Landeshauptmannstellvertreter: Nachdem der Bericht erst heute in die Hände der Abgeordneten gekommen ist, werde ich denselben wahrscheinlich verlesen sollen. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 37.) Ich empfehle dem hohen Hause diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meidet, so schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, welche dem Antrag, wie er soeben verlesen worden ist, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt und die heutige Tagesordnung erschöpft. 10 9. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Sie nächste Sitzung beraume ich auf morgen, Dienstag, den 12. Mai, 10y2 Uhr, mit folgender Tagesordnung an. 1. Eingabe des Jugendbund "Austria" Bregenz um Gewährung einer Subvention, 2. Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Binden; in Angelegenheit der Unterstützung der Jugendhorte aus Landesmitteln. 3. Gesuch des "Reichsbund der Jugendhorte" um Bewilligung einer Subvention und im Zusammenhang damit das (Einlaufstück, das heute Ihnen zur Kenntnis gebracht wurde. 4. Gesuch des Sekundararztes Herrn Dr. Paregger wegen Anrechnung der Zeit seiner Doktor-Promotion bis zum Dienstantritte in die Pensionszeit. 5. Gesuch des Hausmeisters Huber der landwirtschaftlichen Lebensmittel-Untersuchungsanstatt um Erhöhung seiner Bezüge. 6. Motivenbericht des Landesausschusses zum Gesetzentwürfe betreffend Besteuerung der Automobile. 7. Akt betreffend Deckung der Mehrkosten der Verbauungsarbeiten der Schwarzach im Talinnern. 8. Gesetzentwurf betreffend Regulierung der Dornbirnerach. 9. Gesetzentwurf betreffend die Illschluchterweiterung in Feldkirch. 10. Eingabe der Fraktionsbewohner von Furx, Gemeinde Zwischenwasser, um Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen zur Herstellung eines Weges von Laterns nach Furx. 11. Ersatzwahl in den volkswirtschaftlichen Ausschuß an Stelle des zurückgetretenen Herrn Abgeordneten Rüsch. Der Abgeordnete Rüsch war nämlich Mitglied des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Was den Motivenbericht des Landesausschusses zum Gesetzentwürfe betreffend, die Besteuerung der Automobile anbelangt, so wird derselbe voraussichtlich bis dorthin den Herren Abgeordneten verteilt werden können. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 25 Minuten vormittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz, Borarlberger Landtag. 9. Sitzung nm 11. Mai 1914 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Waitz, Loser, Wcgeler, Willi, Natter. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hoheusteiu. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 35 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Mit Allerhöchstem kaiserlichem Patente vom 7. Mai wurde der Borarlberger Landtag zur Fortsetzung seiner früher unterbrochenen, verfassungsmäßigen Tätig­ keit auf heute einberufen, uno indem ich die verehrten Herren hiemit freundlich willkommen heiße. erkläre ich die heutige Sitzung für erösinet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. tSekretär Wachter verliest dasselbe.) Wird eine Bemerkung über das Protokoll gemacht? Wenn das nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe für genehmigt. Hohes Haus! (Das hohe Haus erhebt sich.) Voll banger Sorge und schmerzlicher Teilnahme blicken Österreichs Völker .zu den Fenstern des Schlosses Schönbrunn hinaus, das, umgeben von herrlicher Frühlingspracht einen hohen Kranken in sich birgt. Ein hartnäckiger Katarrh, ver­ bunden mit quälenden, die Nachtruhe des hohen Patienten beeinträchtigenden Husten hat Seine Majestät, unseren allergnädigsten Kaiser, heim­ gesucht und bei dem hohen Alter unseres greifen Monarchen schlich allüberall, im Jnlande und Auslande schwere Sorge ein. Erst in solchen ernsten Augenblicken konnte man aufs neue beobachten, wie die Stimmen des Auslandes, auch aus jenen Staaten, deren Interessen in allerjüngster Zeit mit den unserigen in besorgnis­ erregender Weise kollidiert hatten, ausnahmslos in Kaiser Franz Josef den greisen Friedenssürsten verehren, dem es vor allem zu verdanken ist, dast Europa von den Furien eines furcht­ baren Weltkrieges gnädig verschont geblieben ist. Um wieviel inniger fühlten in letzter Jeit Österreichs Volker mit. Dem Himmel sei Dank! wenn nicht alle Anzeichen trügen, so ist die Besserung im Befinden Seiner Majestät derartig fortschreitend, dast wir zu Gott hoffen tonnen, das- unsere bange Sorge von uns genommen und Seine Majestät in alter Rüstig­ 2 0. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14 feit seinen Völkern als Fürst und Friedenskaiser vorstehen werde. Ich mache mich zum Dolmetsch des heute wieder zusammengetretenen hohen Hauses, wenn ich den Herrn Regierungsvertreter bitte, diese unsere Kundgebung und freudige Teil­ nahme an der Besserung im Befinden Seiner Majestät an die Stufen des Allerhöchsten Thrones gelangen lassen zu wollen. Seit der letzten Tagung hat Herr Abgeord­ neter Rüsch sein Mandat niedergelegt und es hat die Handels- und Gewerbekammer vor wenigen Tagen in einer Neuwahl den Herrn Rechtsanwalt Dr. Josef Peer zum Abgeordneten gewählt. Indem ich den Herrn Kollegen, der uns von früher her in angenehmer Erinnerung ist, begrüße, ersuche ich denselben, das Gelöbnis abzulegen. (Das hohe Haus erhebt sich.) Sie haben Seiner f. k. apostolischen Majestät, unserem Kaiser, Treue und Gehorsam, Beobach­ tung der Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten an Eidesstatt zu geloben. Dr. Peer: Ich gelobe an Eidesstatt. Landeshauptmann: Für die heutige Sitzung und für einige folgende haben sich Seine bischöflichen Gnaden entschuldigt, welche bis Donnerstag, den 14. Mai, im Bregenzerwalde kanonische Visitationen und Firmungsreisen zu unternehmen haben. Herr Abgeordneter Natter hat sich für die heutige Sitzung telegraphisch entschuldigt, weil er gestern beim Sparkassatag der Sparkassen von Tirol und Vorarlberg in Meran zu fungieren hatte und erst heute nach­ mittags zurückkommen wird. Herr Abgeordneter Loser ist, wie dem hohen Hause bekannt, Mit­ glied der Delegationen und als solches gegen wärtig in Budapest. Entschuldigt hat sich endlich Herr Abgeordneter Wegeler, welcher zu unserem Bedauern eine sehr schwere Erkrankung durch­ gemacht hat. Obwohl er sich auf dem Wege der Besserung befindet, ist er doch voraussichtlich nicht in der Lage, dieser gegenwärtigen Tagung beizuwohnen; wir wollen die Hoffnung aussprechen, daß unser lieber Kollege vollkommen wieder hergestellt werde und in der nächsten Session in unserer Mitte an der Arbeit wieder teilnehmen kann. Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung, die den Herren schriftlich hinausgegeben wurde. Auf derselben steht als erster Punkt Mitteilung des Einlaufes. Im Einlaufe befindet sich eine Petition des Komitees für den bevorstehenden Mädchen/chutztag in Innsbruck, welcher am 23. uno 24. Mai stattfinden wird. Das Komitee ersucht um eine Subvention zu den Kosten dieses Kongresses, überreicht durch meine Wenigkeit. Weiter ein Gesuch des Ausschusses des Unter­ stützungsvereines für dürftige und würdige Hörer der k. k. Hochschule für Bodenkultur in Wien um eine Subvention, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Iodok Fink. Diese zwei Gegenstände könnten wohl, ohne daß sie eigens auf eine spätere Tagesordnung gesetzt werden, in kurzem Wege dem Petitions­ ausschusse zur Vorberatung überwiesen werden, wenn keine Einwendung erfolgt. Desgleichen ist mir übermittelt worden eine Eingabe des Kinderrettungsvereines in Jagd­ berg um eine Subvention zu den durch das Brandunglück vom 11. Jänner 1913 hervor­ gerufenen bedeutenden Kosten, welchen sich der Verein durch den Neubau der Stallung zu unterziehen hatte, überreicht durch meine Wenig­ keit. Auch dieser Gegenstand eignet sich seiner Natur nach zur Zuweisung an den Petitions­ ausschuß. Des weiteren ist eingelaufen, eine Eingabe des katholischen Lehrervereines für Vorarlberg und dann im Anschlüsse daran eine Eingabe des Landeslehrervereines für Vorarlberg, erste über­ reicht durch den Herrn Abgeordneten Allgäuer, die zweite durch den Herrn Abgeordneten Natter. Ich möchte ersuchen, daß diese Eingaben verlesen werden. (Sekretär Wachter liest): Hoher Landtag für Vorarlberg! Durch die am 23. Jänner 1914 erfolgte Sanktionierung des von beiden Häusern des Reichsrates beschlossenen sogenannten „Kleinen Finanzplanes" sind den Ländern in Zukunft durch die Überweisungen des Staates bedeutende jähr­ liche Zuschüsse gesichert. Wenn auch im Wort­