19131004_lts008

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Letzte Änderung 03.07.2021, 09:28
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1913,lt1913,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 8. Sitzung am 4. Oktober 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Waitz, Alois Dietrich, Dr. Andreas Konzctt, Ignaz Rüsch, Joh. Peter Böget, Joses Wegeler. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 25 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Sekretär Wachter verliest dasselbe.) Hat jemand von den Herren zum vorliegenden Protokolle eine Bemerkung zu machen? Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich das Protokoll als genehmigt. Hohes Haus! (Das hohe Haus erhebt sich.) Die Völker unseres weiten Vaterlandes Österreich begehen am heutigen Tage dankerfüllten Herzens die Feier des Allerhöchsten Namensfestes Seiner Majestät. In voller geistiger und körperlicher Kraft kann unser allgeliebter Monarch und Jubelgreis dieses Fest im Kreise Allerhöchst Seiner Familie begehen, umgeben von den Völkern des weiten Österreich, die am heutigen Tage in allen Sprachen in Millionen ihre Gebete emporgesendet haben zum Himmel, auf daß die göttliche Vorsehung unserem geliebten Kaiser Gesundheit und Kraft bis zur äußersten Grenze des menschlichen Alters schenken und unseren Monarchen noch recht lange Seinen Völkern erhalten möge. Auch die gegenwärtig tagende Vertretung unseres Kronlandes macht sich zum Dolmetsch des kaisertreuen Volkes von Vorarlberg und hat sich vor wenigen Augenblicken in der hiesigen Stadtpfarrkirche versammelt und mit den kaisertreuen Untertanen Gebete für das Wohl des geliebten Kaisers emporgesendet. Gestatten Sie mir, daß ich diese Huldigung, die wir jetzt hier zum Ausdrucke bringen, und den Dank für die gnädige Erhaltung Seiner Majestät damit zur vollen Geltung bringe, daß ich den Herrn Regierungsvertreter bitte, in unser aller Namen diese unsere Huldigung zu den Stufen des Allerhöchsten Thrones gelangen zu lassen. 2 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Regierungsvertreter: Dem wird entsprochen werden. Landeshauptmann: Bevor ich zur heutigen Tagesordnung komme, ist noch die Mitteilung zu machen, daß ich vom landwirtschaftlichen Ausschusse in Kenntnis gesetzt wurde, daß derselbe noch einen mündlichen Bericht über die Subventionierung des allgemeinen Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften in Österreich erstatten möchte und, wenn keine Einwendung erfolgt, so werde ich diesen Gegenstand als den letzten der heutigen Tagesordnung anfügen. Wir kommen nun zum ersten Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des landwirtschaftlichen Ausschusses über den Voranschlag des Landeskulturrates pro 1914 (Beilage 33). Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Tekan Fink, als Berichterstatter in dieser Angelegenheit, das Wort zu nehmen und, nachdem der Bericht unmittelbar vor der Sitzung verteilt worden ist, dürfte es sich empfehlen, den Bericht zu verlesen. Dekan Fink: Es dürfte auch deshalb angezeigt erscheinen, weil sich mehrere Ansätze gegenüber dem Voranschlags für das laufende Jahr geändert haben. Tie Änderung ist darin begründet, weil der Landeskulturrat bei Abfassung seines ersten Voranschlages noch nicht jene Erfahrung besäst wie heute, um genaue Ansätze machen zu können. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 34.) Ich empfehle diesen Antrag dem hohen Hause zur gefälligen Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte über Bericht und Antrag; wünscht jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, ist die Debatte geschlossen und ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage des landwirtschaftlichen Ausschusses, wie er verlesen worden ist, zustimmen, sich gefälligst von ihren Sitzen erheben zu wollen. Angenommen und damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum nächsten Punkte unserer Tagesordnung, zum Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingaben der Gemeinden Rieden und Dornbirn wegen Abänderung, beziehungsweise Festsetzung der Schlachthausgebühren Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dr. Drexel; ich erteile ihm das Wort. Dr. Drexel: Bezüglich Dornbirn ist in dem Gesetzentwürfe eine kleine Ergänzung eines Gesetzes aus 1909 zu erwähnen. Es bedarf diese Angelegenheit keiner weiteren Motivierung. Die Gemeinde Rieden hat nach langen Verhandlungen und auch nicht ohne beim Landesausschuh dagegen eingebrachte Beschwerde schließlich erzielt, daß ein Schlachthauszwang und eine geordnete Fleischbeschau in der ganzen Gemeinde durchgeführt wurde. Es muß dieser Schritt der Gemeinde auf alle Fälle begrüßt werden, denn die Erfahrungen, welche man in anderen Städten mit dieser gleichen Institution gemacht hat, sind durchwegs gute. Man findet überall anfänglich Opposition, die sich verhältnismäßig bald legt und ich glaube sogar, daß die Opposition von früher heute in den Städten es nicht mehr anders wollte, als wie es eingeführt ist. Es ist auch für das Fleischhauergewerbe eine gute Ordnung, der alle unterworfen sind, besonders für ein solides Geschäft von großem Nutzen und sehr wünschenswert, wenn die Konkurrenz eine gewisse, gleichmäßige Ordnung einhalten must. Es handelt sich darum, daß die Gemeinde Rieden die Bewilligung bekommt, diese Gebühren, welche bereits genehmigt sind, für Fleisch, das das Schlachthaus passiert, einzuheben und zwar auch für solches Fleisch, das von anderen Gemeinden kommt, um in Rieden verkauft zu werden. Strenggenommen ist dies nicht ein Beitrag .für Schlachthausgebühren, sondern es hat eine derartige Einhebung den Charakter einer Verzehrungssteuer und braucht infolgedessen landesgesetzliche Genehmigung. Nicht aber ist es begründet mit dem Titel "Steuer", sondern, um damit den Schlachthauszwang auf diese Weise eben durchführen zu können, daß nicht bei anderen Gemeinden, die nahe angrenzen, zu befürchten wäre, daß sie, die keinen Schlachthauszwang haben, Tiere schlachten, um das 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 3 Fleisch ohne Beschau und ohne geordnete Schlachthausbehandlung dann in Rieden einzuführen. Ich empfehle daher dem hohen Hause den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses, welcher lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, womit den Gemeinden Dornbirn und Rieden die Bewilligung erteilt wird, auf Grund des § 80 der E. O. für von außen eingeführtes Fleisch einen Schlachthausbeitrag und eine Überschaugebühr einzuheben, wird die Bewilligung erteilt." Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wenn niemand sich zum Worte meidet, so werde ich zur Spezialdebatte übergehen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Z 1 zu verlesen. Dr. Drexel: (Liest § 1 aus Beilage 33A.) Landeshauptmann: Wünscht jemand die Verlesung des Tarifes? Es wird darauf verzichtet. Wünscht jemand das Wort zu § 1? Wenn dies nicht der Fall ist, erkläre ich § 1 als angenommen. Dr. Drexel: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 2 das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so ist § 2 angenommen. Dr. Drexel: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes keine Einwendung erhoben wird, erkläre ich dieselben ebenfalls als mit Ihrer Zustimmung versehen. Dr. Drexel: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Es wird die Vornahme der 3. Lesung beantragt. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung und ich ersuche alle jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum nächsten Punkte der Tagesordnung, zum mündlichen Berichte des Finanzauschusses in Sachen der Verlängerung des Weinsteuergesetzes. Ich ersuche den Berichterstatter in dieser Angelegenheit, Herrn Abgeordneten Ebenhoch, das Wort zu nehmen. Ebenhoch: Hoher Landtag! Das Gesetz über die Einhebung eines Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer und einer selbständigen Landesauflage auf den dieser Weinsteuer nicht unterliegenden Wein, Weinmost und Weinmaische läuft mit 31. Dezember 1913 wieder ab. Da das Land die Erträgnisse dieser Landesauflage dringend bedarf, stellt der Finanzausschuß folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem vorliegenden Gesetzentwürfe, betreffend die Verlängerung der Wirksamkeit des Landesgesetzes vom 1. Juli, L. E. BI. Nr. 34, bezüglich Einhebung eines Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer und einer selbständigen Landesauflage auf den dieser Weinsteuer nicht unterliegenden Wein, Weinmost und Weinmaische, auf ein Zahl, wird die Zustimmung erteilt." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wenn niemand das Wort wünscht, gehen wir über in die Spezialdebatte und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die Paragraphe anzurufen. 4 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Ebenhoch: § 1 (Beilage 23). - Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 1 das Wort zu nehmen? Wenn es nicht der Fall ist, so erkläre ich § 1 als angenommen. Ebenhoch: § 2. Landeshauptmann: § 2 ist angenommen. Ebenhoch: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes.) Landeshauptmann: Keine Bemerkung, nehme ich als Zustimmung zu Titel und Eingang des Gesetzes an. Ebenhoch: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört. Es wird keine Einwendung dagegen erhoben; ich ersuche daher alle jene Herren, welche dem Gesetzentwurf, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu) erheben. Angenommen. Wie ich bei Beginn der heutigen Sitzung angekündigt habe, füge ich noch als vierten Gegenstand den mündlichen Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses über das Subventionsgesuch des Allgemeinen Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften in Österreich an. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Weite; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Welte: Wie schon seit einer Reihe von Jahren hat der Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften von Österreich, und zwar dieses Mal mit Schreiben vom 18. September lfd. Js. an den hohen Landtag ein Gesuch gerichtet um Subventionierung für das lausende Jahr 1913. Der Verband bildet die eigentliche Zentral-stelle jener Genossenschaften, welche die Interessen der landwirtschaftlichen Vereine, der Molkereivereine und der Raiffeisenkassen, sowie der verschiedenen Genossenschaften zur Verwertung landwirtschaftlicher Produkte vertritt. Der Verband betreibt nicht Geld- oder Warengeschäfte, sondern hat zum Zwecke die Wahrung und Förderung der genossenschaftlichen Idee und ist geeignet, diese in weiteste Kreise zu bringen. Er ist berufen, die Interessen der Landwirtschaft gegenüber den gesetzgebenden Körperschaften zu vertreten und richtet ein besonderes Augenmerk auf die Ausbildung genossenschaftlicher Funktionäre. Der Verband hält von Zeit zu Zeit Kurse ab, in welchen Genossenschaftsbeamte ausgebildet werden zu Zahlmeistern; er entfaltet zweifellos eine sehr intensive Tätigkeit im Interesse des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens und der hohe Landtag hat in Anerkennung der ersprießlichen Tätigkeit des Verbandes schon in früheren Jahren ihm Subventionen gewährt, in früheren Jahren K 400--, in den letzten Jahren K. 200. Der landwirtschaftliche Ausschutz war in Anbetracht der finanziellen Lage des Landes der Anschauung, daß es nicht angehe, jetzt eine höhere Subvention zu beantragen. Ich stelle daher namens desselben den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem Allgemeinen Verbände landwirtschaftlicher Genossenschaften in Österreich wird für das Jahr 1913 aus Landesmitteln eine Subvention im Betrage von K 200-- gewährt." Ich empfehle dem hohen Hause den Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich niemand meldet, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage, wie er soeben verlesen worden ist, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von. ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 5 Damit ist dieser Gegenstand erledigt und die heutige Tagesordnung erschöpft. Die nächste Sitzung werde ich seinerzeit im schriftlichen Wege bekanntgeben. Nachdem es voraussichtlich länger dauern wird, bis diese Sitzung abgehalten wird, muß die Vertagung des Landtages erfolgen, die ich im Einverständnisse mit dem Herrn Regierungsvertreter hiemit ausspreche. Ich wünsche den Herren eine gute Nachhausekunft mit der Hoffnung, daß wir im neuen Jahre mit altem Berufseifer und alter Pflichttreue uns hier wieder versammeln werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 10 Uhr 55 Minuten vormittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz. Vorarlberger Landtag. 8. Sitzung am 4. Oktober 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Waitz, Alois Dietrich, Dr. Andreas Konzctt, Jgnaz Rüsch, Joh. Peter Böget, Joses Wegeler. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 25 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Sekretär Wachter verliest dasselbe.) Hat jemand von den Herren zum vorliegenden Protokolle eine Bemerkung zu machen? — Es ist nicht der Fall, somit betrachte ich das Protokoll als genehmigt. Hohes Haus! (Das hohe Haus erhebt sich.) Die Völker unseres weiten Vaterlandes Oesterreich begehen am heutigen Tage dankerfüllten Herzens die Feier des Allerhöchsten Namensfestes Seiner Majestät. In voller geistiger und körperlicher Kraft kann unser allgeliebter Monarch und Jubel­ greis dieses Fest im Kreise Allerhöchst Seiner Familie begehen, umgeben von den Völkern des weiten Oesterreich, die am heutigen Tage in allen Sprachen in Millionen ihre Gebete emporgesendet haben zum Himmel, auf daß die göttliche Vor­ sehung unserem geliebten Kaiser Gesundheit und Kraft bis zur äußersten Grenze des menschlichen Alters schenken und unseren Monarchen noch recht lange Seinen Völkern erhalten möge. Auch die gegenwärtig tagende Vertretung unseres Kronlandes macht sich zum Dolmetsch des kaisertreuen Volkes von Vorarlberg und hat sich vor wenigen Augenblicken in der hiesigen Ttadtpfarrkirche ver­ sammelt und mit den kaisertreuen Untertanen Ge­ bete für das Wohl des geliebten Kaisers emporgesendet. Gestatten Sie mir, datz ich diese Hul­ digung, die wir jetzt hier zum Ausdrucke bringen, und den Dank für die gnädige Erhaltung Seiner Majestät damit zur vollen Geltung bringe, datz ich den Herrn Regierungsvertreter bitte, in unser aller Namen diese unsere Huldigung zu den Stufen des Allerhöchsten Thrones gelangen zu lassen. 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 2 Regierungsvcrtreter: Tem wird ent­ sprochen werden. Landeshauptmann: Bevor ich zur heutigen Tagesordnung komme, ist noch die Mitteilung zu machen, daß ich vom landwirtschaftlichen Aus­ schusse in Kenntnis gesetzt wurde, daß derselbe noch einen mündlichen Bericht über die Subventionierung des allgemeinen Verbandes land­ wirtschaftlicher Genossenschaften in Oesterreich er­ statten möchte und, wenn keine Einwendung er­ folgt, so werde ich diesen Gegenstand als den letzlen der heutigen Tagesordnung anfügen. Wir kommen nun zum ersten Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des landwirtschaftlichen Ausschusses über den Voranschlag des Landeskulturrates pro 1914 (Beilage 33). Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Tekan Fink, als Berichterstatter in dieser Angelegenheit, das Wort zu nehmen und, nachdem der Bericht unmittelbar vor der Sitzung verteilt worden ist, dürfte es sich empfehlen, den Bericht zu verlesen. Dekan Fink: Es dürfte auch deshalb an­ gezeigt erscheinen, weil sich mehrere Ansätze gegenüber dem Voranschlags für das laufende Jahr geändert haben. Tie Änderung ist darin begründet, weil der Landeskulturrat bei Abfassung seines ersten Voranschlages noch nicht jene Er­ fahrung besäst wie heute, um genaue Ansätze machen zu können. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 34.) Ich empfehle diesen Antrag dem hohen Hause zur gefälligen Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte über Bericht und Antrag; wünscht jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, ist die Debatte geschlossen und ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage des landwirtschaftlichen Ausschusses, wie er verlesen worden ist, zustimmen, sich ge­ fälligst von ihren Sitzen erheben zu wollen. — Angenommen und damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum nächsten Punkte unserer Tagesordnung, zum VI. Session der 10. Periode 1913/14. Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingaben der Gemeinden Rieden und Dornbirn wegen Abänderung, beziehungsweise Fe st setzung der Schlachthausgebühren Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dr. Trerel; ich erteile ihm das Wort. Dr. Drexrl: Bezüglich Dornbirn ist in dem Gesetzentwürfe eine kleine Ergänzung eines Ge­ setzes aus 1909 zu erwähnen. Es bedarf diese Angelegenheit keiner weiteren Motivierung. Die Gemeinde Rieden hat nach langen Verhandlungen und auch nicht ohne beim Landesausschuh dagegen eingebrachte Beschwerde schliestlich erzielt, dast ein Schlachthauszwang und eine geordnete Fleisch­ beschau in der ganzen Gemeinde durchgeführt wurde. Es muh dieser Schritt der Gemeinde auf alle Fälle begrüht werden, denn die Erfahrungen, welche man in anderen Städten mit dieser gleichen Institution gemacht hat, sind durchwegs gute. Man findet überall anfänglich Opposition, die sich verhältnismästig bald legt und ich glaube sogar, dast die Opposition von früher heute in den Städten es nicht mehr anders wollte, als wie es eingeführt ist. Es ist auch für das Fleischhauergewerbe eine gute Ordnung, der alle unterworfen sind, be­ sonders für ein solides Geschäft von großem Nutzen und sehr wünschenswert, wenn die Kon­ kurrenz eine gewisse, gleichmähige Ordnung einhalten must. Es handelt sich darum, dast die Gemeinde Rieden die Bewilligung bekommt, diese Gebühren, welche bereits genehmigt find, für Fleisch, das das Schlachthaus passiert, ein» zuheben und zwar auch für solches Fleisch, das von anderen Gemeinden kommt, um in Rieden verkauft zu werden. Strenggenommen ist dies nicht ein Beitrag .für Schlachthausgebühren, sondern es hat eine derartige Einhebung den Charalter einer Verzehrungssteuer und braucht infolgedessen landesgesetzliche Genehmigung. Nicht aber ist es begründet mit dem Titel „Steuer", sondern, um damit den Schlachthauszwang auf diese Weise eben durchführen zu können, dast nicht bei anderen Gemeinden, die nahe angrenzen, zu befürchten wäre, dast sie, die keinen Schlacht­ hauszwang haben, Tiere schlachten, um das 8. Sitzung ves Vorarlbergcr Landtages. Fleisch ohne Beschau und ohne geordnete Schlacht­ hausbehandlung dann in Rieden einzuführen. Ich empfehle daher dem hohen Hause den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses, welcher lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem beiliegenden Gesetzent­ würfe, womit den Gemeinden Dornbirn und Rieden die Bewilli­ gung erteilt wird, auf Grund des § 80 der E. O. für von außen einge­ führtes Fleisch einen Schlachthausbeitrag und eine Überschaugebühr einzuheben, wird die Bewilligung erteilt." Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. — Wenn niemand sich zum Worte meidet, so werde ich zur Spezialdebatte übergehen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Z 1 zu verlesen. Dr. Drexel: (Liest § 1 aus Beilage 33A.) Landeshauptmann: Wünscht jemand die Verlesung des Tarifes? — Es wird darauf verzichtet. Wünscht jemand das Wort ju § 1? — Wenn dies nicht der Fall ist, erkläre ich § 1 als angenommen. Dr. Drexel: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 2 das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, so ist § 2 angenommen. Dr. Drexel: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes keine Ein­ wendung erhoben wird, erkläre ich dieselben ebenfalls als mit Ihrer Zustimmung versehen. Dr. Drexel: Ich beantrage die Vornahme der dritten Lesung. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 3 Landeshauptmann: Es wird die Vor­ nahme der 3. Lesung beantragt. — Keine Einwendung betrachte ich als Zu­ stimmung und ich ersuche alle jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum nächsten Punkte der Tages­ ordnung, zummündlichenBerichtedesFinanzaus > chusses in Sachen der Verlänge­ rung des Weinsteuergesetzes. Ich eriuche den Berichterstatter in dieser Angelegenbeit, Herrn Abgeordneten Ebenhoch, das Wort zu nehmen. Ebenhoch: Hoher Landtag! Das Gesetz über die Einhebung eines Landeszuschlages zur staatlichen Weinsteuer und einer selbständigen Landesauflage auf den dieser Weinsteuer nicht unterliegenden Wein, Weinmost und Weinmaischr läuft mit 31. Dezember 1913 wieder ab. Da das Land die Erträgnisse dieser Landesauflage dringend bedarf, stellt der Fianzausschutz fol­ genden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem vorliegenden Gesetzent­ würfe, betreffend die Verlänge­ rung der Wirksamkeit des Landes­ gesetzes vom 1. Juli, L. E. BI. Nr. 34, bezüglich Einhebung eines Landes­ zuschlages zur staatlichen Wernsteuer und einer selb st än d ig en Landesauflage auf den dieser Weinsteuer nicht unterliegenden Wein, Weinmost und Weinmaische, auf ein Zahl, wird die Zustimmung er­ teilt." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. — Wenn niemand das Wort wünscht, gehen wir über in die Spezialdebatte und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die Paragraphe anzurufen. 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 4 Ebenhoch: § 1 (Beilage 23). — Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 1 das Wort zu nehmen? — Wenn es nicht der Fall ist, so erkläre ich § 1 als angenommen. Ebenhoch: § 2. — Landeshauptmann: § 2 ist angenommen. Ebenhoch: (Liest Titel und Eingang des Ge­ setzes.) Landeshauptmann: Keine Bemerkung, nehme ich als Zustimmung zu Titel und Eingang des Gesetzes an. Ebenhoch: Ich beantrage die sofortige Vor­ nahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört. Es wird keine Einwendung da­ gegen erhoben; ich ersuche daher alle jene Herren, welche dem Gesetzentwurf, wie er aus den Be­ schlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu) erheben. - Angenommen. Wie ich bei Beginn der heutigen Sitzung ange­ kündigt habe, füge ich noch als vierten Gegenstand den mündlichen Bericht des land­ wirtschaftlichen Ausschusses überdas Subventionsgesuch des Allgemeinen Verbandes landwirtschaftlicher Ge­ nossenschaften in O e st erreich an. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Weite; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Wette: Wie schon seit einer Reihe von Jahren hat der Verband landwirtschaftlicher Genossen­ schaften von Oesterreich, und zwar dieses Mal mit Schreiben vom 18. September lfd. Js. an den hohen Landtag ein Gesuch gerichtet um Subventionierung für das lausende Jahr 1913. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Der Verband bildet die eigentliche Zentral-stelle jener Genossenschaften, welche die Interessen der landwirtschaftlichen Vereine, der Molkerei­ vereine und der Raiffeisenkassen, sowie der ver­ schiedenen Genossenschaften zur Verwertung land­ wirtschaftlicher Produkte vertritt. Der Verband betreibt nicht Geld- oder Warengeschäfte, sondern hat zum Zwecke die Wahrung und Förderung der genossenschaftlichen Idee und ist geeignet, diese in weiteste Kreise zu bringen. Er ist berufen, die Interessen der Landwirtschaft gegenüber den ge­ setzgebenden Körperschaften zu vertreten und richtet ein besonderes Augenmerk auf die Ausbildung genossenschaftlicher Funktionäre. Der Verband hält von Zeit zu Zeit Kurse ab, in welchen Genossenschaftsbeamte ausgebildet werden zu Zahlmeistern; er entfaltet zweifellos eine sehr intensive Tätigkeit im Interesse des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens und der hohe Landtag hat in Anerkennung der ersprretzlichen Tätigkeit des Verbandes schon in früheren Jahren ihm Subventionen gewährt, in früheren Jahren K 400-—, in den letzten Jahren K. 200. Der landwirtschaftliche Ausschutz war in An­ betracht der finanziellen Lage des Landes der Anschauung, datz es nicht angehe, jetzt eine höhere Subvention zu beantragen. Ich stelle daher namens desselben den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschlietzen: „Dem Allgemeinen Verbände landwirtschaftlicher Genossenschaf­ ten in Österreich wird für das Jahr 1913 aus Landesmitteln eine Sub­ vention im Betrage von X 2 0 0-— gewährt." Ich empfehle dem hohen Hause den Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Be­ richt und Antrag die Debatte. — Wenn sich niemand meldet, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage, wie er soeben verlesen worden ist, die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von. ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. 8. Sitzung des Vorarlberger LaMages. Damit ist dieser Gegenstand erledigt und die heutige Tagesordnung erschöpft. Die nächste Sitzung werde ich seinerzeit im schriftlichen Wege bekanntgeben. Nachdem es vor­ aussichtlich länger dauern wird, bis diese Sitzung abgehalten wird, mutz die Vertagung des Land­ tages erfolgen, die ich im Einverständnisse mit dem Herrn Regierungsvertreter hiemit ausspreche. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 5 Ich wünsche den Herren eine gute Nachhausefunft mit der Hoffnung, datz wir im neuen Jahre mit altem Berufseifer und alter Pflichttreue uns hier wieder versammeln werden. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung um 10 Uhr 55 Minuten vormittags.) Druck von I. N. Teutsch in Breaenz.