19140526_lts014

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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:23
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1914,lt1914,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 14. Sitzung am 26. Mai 1914 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig: 16 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochw. Bischof Dr. Wnitz, Thurnher, Loser, Dr. Drexel, Dr. Konzett, Dekan Fink, Luger, Amann, Ebenhoch, Wegeler. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 35 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich konstatiere die Beschlußfähigkeit des Hauses, erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzungen, sowohl der öffentlichen als auch der vertraulichen. (Sekretär Wachter verliest das Protokoll der öffentlichen Sitzung.) Hat jemand eine Bemerkung zu dem soeben verlesenen Protokolle zu machen? Wenn das nicht der Fall ist, nehme ich an, daß dasselbe Ihre Genehmigung gefunden hat. Ich möchte nun den Herrn Sekretär ersuchen, dem Beschlusse der vertraulichen Sitzung gemäß, die Beschlüsse dieser Sitzung in öffentlicher Sitzung zu verlesen. (Sekretär lieft.) Protokoll über die im Anschlüsse an die 13. öffentliche Sitzung des Vorarlberger Landtages in der VI. Session der X. Periode 1913/14, am 22. Mai 1914 abgehaltene vertrauliche Sitzung. Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt: 1. Es wird in Ergänzung des Gehaltsstatutes für die Vorarlberger Landesbeamten in Artikel a desselben unter I. Gewerbeförderungsinstitut die Stelle eines Institutsleiters neu kreiert, diese Stelle in die IX. Rangsklasse eingereiht und dieselbe mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1914 in der ersten Gehaltsstufe dem derzeitigen provisorischen Leiter Julius Diem von Dornbirn definitiv verliehen. In Artikel III wird dem Leiter des Gewerbeförderungsinstitutes die Vorrückung in die VIII. Rangsklasse als obere Grenze zugesichert. 2. Die durch das Ableben des landschaftlichen Baumeisters Wilhelm Wolf freigewordene Stelle wird dem landschaftlichen Techniker Karl Bickel mit der Einreihung in die IX. Rangsklasse 2. Gehaltsstufe verliehen. 2 14. Sitzung des Vorarlberg> Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 3. Dem Landesrevisor Luzian Hämmerte wird über sein Ansuchen die Vorrückung in die X. Rangsklasse und zwar mit Rücksicht aus seine verantwortungsvolle Stelle und seine nach jeder Richtung zufriedenstellende Dienstleistung unter Wegfall der bisherigen Personalzulage in die III. Stufe der X. Rangsklasse mit 1. Juni 1914 bewilligt. 4. Da nach Angabe des Direktors der landwirtschaftlich - chemischen Versuchs- und Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Diener Gebhard Huber heute einen Gehalt von 1300 K bezieht, was den gesetzlichen Ansprüchen entspricht und Huber zudem noch ein Freiquartier hat, wird auf die Erhöhung der .Bezüge nicht eingegangen. 5. Auf das Gesuch des Dr. Max Paregger, Sekundararzt in der Landesirrenanstalt Valduna, um die Einrechnung der Zeit von seiner Promonierung, das ist vom 13. März 1896 bis zum Eintritt in den Landesdienst am 11. Januar 1911 in die Pensionszeit wird nicht eingegangen. Verlesen und einstimmig genehmigt. Martin Thurnher m. p. Landeshauptmannstellvertreter. Ich habe zunächst dem hohen Hause eine Mitteilung zu machen, beziehungsweise daran eine Anregung zu knüpfen. Ter Landesausschuß hat im Vorjahre in eingehender Beratung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet betreffend ein Gesetz über Straßenkonkurrenzen und Straßenerhaltung, welches Gesetz anstelle des immerhin schon etwas veralteten und lückenhaften Landesgesetzes vom 15. Februar 1881 zu treten hätte. Dieser Gesetzentwurf wurde dann dem k. k. Arbeitsministerium mit dem Ersuchen übermittelt, hiezu Stellung zu nehmen und die Wohlmeinung der k. k. Regierung über den Entwurf abzugeben. Die s geschah am 10. März 1913. Tas Arbeitsministerium hat die Angelegenheit einer Beratung unterzogen und nachdem inzwischen die Zeit herangerückt war, in welcher der Landtag zur Fortsetzung seiner Tagung zusammen kommen sollte, hat der Landesausschuß die Erledigung der Angelegenheit betrieben. Es ist dann von feiten des Arbeitsministeriums die Stellungnahme im Wege der Statthalterei hier eingelangt. Das Arbeitsministerium spricht sich im allgemeinen zu diesem Gesetzentwürfe ganz zustimmend aus und wünscht nur die Abänderungen einer Reihe von Paragraphen, die im Interesse der vergrößerten Einflußnahme der Regierung bei der Konkurrenzbildung in bezug auf Mautbewilligung, Expropriationsbestimmungen ic. liegen. Ich möchte diesen Gegenstand zunächst wenigstens zur formellen Behandlung heute auf die Tagesordnung setzen, wenn eine Einwendung nicht erfolgt, und gleichzeitig die Anregung geben, daß der Landesausschuß beauftragt werde, den Gesetzentwurf entsprechend den Wünschen der Regierung in neuerliche Beratung zu ziehen, eventuelle Korrekturen vorzunehmen und mit einem eigenen Motivenberichte in der nächsten Session wiederum vor das hohe Haus zu treten. Wünscht jemand zu dieser meiner Anregung das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt. Ferner ist mir heute ein Antrag zugekommen der Herren Abgeordneten Jodok Fink und Albert Welte, welchen ich zu verlesen bitte. (Sekretär liest.) In Erwägung, daß der staatliche Meliorationsfonds dermalen so stark belastet ist, daß im gegenwärtigen Voranschläge dieses Fonds für das erste Halbjahr 1914 beinahe ausschließlich nur Fortsetzungskredite Aufnahme finden konnten; in Erwägung, daß es im höchsten Grade wünschenswert erscheint, daß die Förderung der landeskulturellen Interessen keinen Stillstand erleide; in Erwägung, daß insbesondere auch in Vorarlberg einige vom Landtage bereits angenommene und noch zu beschließende Gesetzesvorlagen die dringende Zuwendung von Mitteln aus dem Meliorationsfonds erheischen, stellen die Gefertigten den Antrag: "Ter hohe Landtag wolle beschließen, den Landesausschuß zu beauftragen, in einer motivierten Eingabe an die Regierung heranzutreten und die Zuwendung einer höheren 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 3 Jahresdotation an den Meliorationsfonds zu verlangen." Bregenz, am 26. Mai 1914. Jodok Fink m. p. Albert Weite m. p. Ich möchte zunächst das hohe Haus befragen, ob es mit Umgehung der Bestimmung des § 24 der Geschäftsordnung, wonach kein selbständiger Antrag in Verhandlung gezogen werden kann, bevor er nicht gedruckt vorliegt und den Mitgliedern des hohen Hauses 24 Stunden vorher zugekommen ist, in Anbetracht der vorgerückten Zeit diesen Antrag heute gleich in formelle Behandlung zu ziehen geneigt ist? Es wird, wie es scheint, keine Einwendung dagegen erhoben, daß von der Drucklegung abgesehen und der Antrag in formelle Behandlung gezogen wird. Infolgedessen möchte ich die Anregung machen, daß der Antrag dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Weiterberatung zugewiesen wird. Das hohe Haus scheint dieser meiner Anregung zugestimmt zu haben. Ich habe noch mitzuteilen, daß von der Direktion der Bauhandwerkerschule eine Zuschrift an mich gerichtet wurde, worin die Direktion die Einladung ergehen läßt an die Herren Abgeordneten, in den nächsten Tagen die Räumlichkeiten der Anstalt zu besichtigen, und ersucht, bei dieser Gelegenheit möchte Tag und Stunde der Besichtigung angegeben werden. Ich glaube, mich zu erinnern, daß ich bereits eine Einladung des k. I. Staatsgymnasiums wegen Besichtigung der Räumlichkeiten dieser Anstalt dem hohen Hause zur Kenntnis gebracht habe. Ich bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen und zugleich zu vereinbaren, wann die Besichtigung gewünscht wird, damit die nötige Führung beigestellt werden kann. Für die heutige Sitzung haben sich eine Reihe von Herren Abgeordneten entschuldigt. Der Hochwürdigste Bischof hat heute Firmung, ich glaube in Rankweil, er hat sich bereits am Sonntag entschuldigt; Herr Dr. Karl Drexel mußte nach Wien fahren, weil in seinem Departement eine Sitzung stattfindet, die nicht verschoben werden konnte. Die Herren Landeshauptmannstellvertreter Thurnher, Luger, Amann und Ebenhoch sind bei der heutigen Begehung der Kommission beteiligt, die am Koblacher Kanal und Rheindurchstich stattfindet, und haben sich alle diese Herren für die heutige Sitzung entschuldigt. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Kaum ist die Natur erwacht und hat die Vegetation auch in höheren Lagen in Vorarlberg eingesetzt, kommen wieder Klagen, daß gewisse Sammler und Touristen mit seltenen Pflanzen ganz barbarisch umgehen. Nun haben wir in der letzten Tagung zum Schutze solcher Pflanzen ein Gesetz beschlossen und haben seither von diesem Gesetze offiziell vom Landesausschusse aus nichts mehr erfahren. Ich möchte mir daher an den geehrten Herrn Regierungsvertreter die Anfrage erlauben, ob ihm über das Schicksal dieses Gesetzentwurfes etwas bekannt sei. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Regierungsvertreter. Regierungsvertreter: Ich erlaube mir, diese Anfrage sofort zu beantworten. Ich erwähne, daß ich gleich zu Beginn der Tagung des Landtages im Einverständnisse mit dem Herrn Abgeordneten Fink mich an die Statthalterei gewendet habe, um mich zu erkundigen, welche Gründe vorhanden sind, daß dieses Gesetz, welches am 1. Oktober beschlossen wurde, nicht zur Sanktion vorgelegt werde, weil wir gehört haben, daß diese Sanktion nicht in Aussicht stehe. Das Ackerbauministerium hat mit Erlaß vom 18. Mai auch diese Gründe bekannt gegeben. Es sind dies eine Reihe von Gründen nicht prinzipieller Natur, so daß eigentlich große Hindernisse gegen das Gesetz nicht geltend gemacht worden sind. Das Ackerbauministerium hat beigefügt, daß diese Bemerkungen nur vom engeren Ressortstandpunkte aus gemacht wurden. Gleichzeitig hat uns das Ministerium nahegelegt, daß, wenn der hohe Landtag auf baldige Gesetzwerdung dieses Entwurfes Wert lege, es besser sei, diesen Entwurf zurückzuziehen 4 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. und einen andern Entwurf, welcher bereits vorliegt, zu beraten und an stelle des erst beschlossenen zu setzen. Dieser andere wäre einer, der bereits im Landtage von Salzburg beschlossen, aber noch nicht sanktioniert worden ist, gegen dessen Sanktionsfähigkeit leine Bedenken bestehen. Um daher schneller zum Ziele zu gelangen, empfiehlt das Ackerbauministerium diesen vom Landtage von Salzburg beschlossenen Gesetzentwurf zur Grundlage der weiteren Beratung. Ich empfehle diesen Gedanken zur weiteren Verfolgung, weil es dann möglich fein wird, das Gesetz zum Schutze der Alpenpflanzen noch in dieser Session zu beschließen und zwar mit voller Aussicht auf baldige Sanktion. Jodok Fink: Mit Rücksicht auf die Ausführungen des geehrten Herrn Vertreters der Regierung stelle ich den formalen Antrag: Ter hohe Landtag wolle beschließen: "Der vom Landtage in seiner Sitzung vom 1. Oktober 1913 beschlossene Gesetzentwurf, betreffend den Schutz der Alpenpflanzen wird zurückgezogen und der volkswirtschaftliche Ausschuß beauftragt, noch in dieser Tagung dem hohen Hause einen Gesetzentwurf betreffend den Schutz seltener Alpenpflanzen in einer Fassung vorzulegen, welche Aussicht bietet, daß er die Allerhöchste Sanktion erlangen kann." Regierungsvertreter: (hinzufügend:) Ich mochte nur bemerken, daß es dem Hohen Hause selbstverständlich freisteht, das Verzeichnis der zu schützenden Pflanzen festzulegen. In dieser Beziehung sind sie selbstverständlich nicht an das Verzeichnis des Landtages von Salzburg gebunden. Landeshauptmann: Wünscht zu diesem Antrage jemand das Wort? Ich würde den Antrag sofort in formelle Behandlung ziehen. - Es ist nicht der Fall; somit nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt und der volkswirtschaftliche Ausschuß hiemit den Auftrag bekommt, unter Zurückziehung des bisher beschlossenen Gesetzentwurfes einen neuen auszuarbeiten und noch in dieser Tagung dem hohen Hause vorzulegen. Nun kommen wir zur Tagesordnung. Ter erste Gegenstand ist der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Landesausschußbericht in Sachen der Ausnützung der Wasserkräfte. Ich sehe mich genötigt, diesen Bericht auf die nächste Sitzung zu vertagen, weil der Herr Abgeordnete Dr. Drexel Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist und wie ich schon mitgeteilt habe, heute nicht hier ist, am Freitag aber wiederum bei der nächsten Sitzung anwesend sein und in die Lage kommen wird, selbst den Bericht zu vertreten. Wir kommen zum zweiten Gegenstand, zum Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der restlichen Ausführung des Straßenbauprogrammes. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dr. Konzett. Er war zwar bei Beginn der Sitzung anwesend, hat mir aber mitgeteilt, er sei von einem plötzlichen Unwohlsein befallen worden und könne infolgedessen den Bericht nicht vertreten. Ich möchte daher ersuchen, daß der Obmann des volkswirtschaftlichen Ausschusses, Herr Abgeordneter Fink an seiner Stelle den Bericht vortrage. Jodok Fink: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 53.) Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, die dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er verlesen worden ist, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Ist angenommen. 14. Sitzung des Vorarlberg> Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14 6 Wir kommen nun zum dritten Punkte unserer Tagesordnung, zum Berichte des Petitionsausschusses über sämtliche Eingaben in Sachen der Subventionierung der verschiedenen Jugendhorte. Berichterstatter des Petitionsausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Kennerknecht. Ich erteile ihm das Wort. Kennerknecht: Hohes Haus! Die Fürsorge für die erwerbende Jugend hat in den letzten Jahren ganz besonderes Interesse, ich möchte wohl sagen, das Interesse fast aller Kreise der Bevölkerung in Anspruch genommen. Man hat angefangen, sich dieser Fürsorge für die erwerbende Jugend ganz besonders anzunehmen in der Erkenntnis, daß das eine unbedingte Notwendigkeit sei. Auch das Ministerium für öffentliche Arbeiten hat sich der Sache im Laufe der letzten Zeit angenommen dadurch, daß es Subventionen an jene Jugendorganisationen bewilligt hat, welche den Grundsätzen, welche das Ministerium damals aufgestellt hat, auch Rechnung tragen. Es haben sich eine Reihe solcher Jugendorganisationen bei uns im Lande gebildet und sind dieselben heute schon ziemlich ausgebreitet. Man ist in allen Kreisen, welche sich eingehend mit diesen Jugendorganisationen befassen, zur Überzeugung gekommen, daß jene Subventionen, welche von feiten der Regierung bewilligt wurden, nicht mehr ausreichend sind und sein können. Wie das immer der Fall ist, ist auch hier das Ministerium für öffentliche Arbeiten in der Bewilligung von Subventionen beschränkt und auf die Höhe eines gewissen Betrages angewiesen, weshalb es nicht mehr möglich ist, weitere Subventionen zu geben. Aber man muß in Betracht ziehen, daß einerseits die Anzahl der Jugendorganisationen im Zunehmen begriffen ist und daß andererseits in den bestehenden Jugendorganisationen die Ansprüche und Auslagen immer größer werden, weshalb mit diesen Subventionen das Auslangen nicht mehr gefunden werden kann. Aus diesem Grunde wurde die Frage der Subventionierung der Jugendorganisationen in den kürzlich stattgefundenen Sitzungen der drei Bezirks-Jugendfürsorgekommissionen auch besprochen und es hat sich in diesen Jugendfürsorgekommissionen die Meinung gebildet, es solle auch an das Land, beziehungsweise an den Landtag herangetreten werden, daß diese Jugendorganisationen auch vom Lande subventioniert werden. Dies ist auch geschehen und es haben die drei Jugendfürsorgekommissionen, sowohl als auch einige Einzelorganisationen diesbezügliche Ansuchen an den Landesausschuß gerichtet. Diese Ansuchen sind dem Petitionsausschusse zur Vorberatung und Berichterstattung zugewiesen worden. Der Petitionsausschuß hat diese Ansuchen einer eingehenden Beratung unterzöge i, deren Resultat war, daß die Subventionierung dieser Jugendorganisationen voll gerechtfertigt sei, daß es aber mit Schwierigkeiten verbunden sein würde, wenn auf die Subventionierung jeder Organisation als solcher eingegangen würde. Schließlich ist die Anschauung des. Petitionsausschusses darauf hinausgegangen, es sollen die einzelnen Organisationen wohl subventioniert werden, es solle aber der Vorschlag zu dieser Subventionierung von den einzelnen Jugendfürsorgekommissionen erstattet werden und zwar dann, wenn das Ansuchen um die staatliche Subvention am hohen k. k. Ministerium für öffentliche Arbeiten eingereicht werden, sollen an die drei Bezirkshauptmannschaften auch das Ansuchen um Subvention vom Lande gleichzeitig eingereicht werden. Alle diese Ansuchen sollen von den Jugendfürsorgekommissionen in Beratung gezogen und die Vorschläge sowohl an die Regierung als auch an den Landesausschuß gemacht werden. Der Landesausschutz hätte dann an Hand dieser Vorschläge der Jugendfürsorgekommissionen diese Vorschläge zu überprüfen und je nachdem die einzelnen Organisationen den Bedingungen und Aufgaben, die denselben gestellt werden, entsprechen oder nicht, Subventionen zuzuwenden oder dieselben abzuweisen. Dabei müssen allerdings einzelne Grundsätze ins Auge gefaßt werden. Es ist besonders bei der Erziehung der schulentlassenen Jugend bekanntermaßen von großer Wichtigkeit, welche Grundsätze hier angewandt werden. Man macht vielfach die Beobachtung und diese Anschauung ist besonders auch im Petitionsausschusse zum 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 6 Durchbrüche gekommen, daß eine Reihe von Leuten sich an die Erziehung der Jugend heranmachen, welche an und für sich am wenigsten Beruf dazu haben. Es ist daher im Petitionsausschusse die Anschauung hervorgetreten, es müsse festgelegt werden, daß ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werde, daß jene Personen, welche an und für sich Beruf dazu haben, sich mehr, als dies bisher der Fall gewesen ist, der Jugenderziehung widmen und in diesen Jugendorganisationen mitwirken sollen. Es handelt sich hauptsächlich um die Lehrpersonen geistlichen und weltlichen Standes. Diese sind berufen zur Jugenderziehung und wenn sich dieselben etwas mehr als bisher der Jugenderziehung widmen würden, wäre auch die Notwendigkeit benommen, daß Personen, welche sowohl vom pädagogischen als auch vom sittlich-religiösen Standpunkte aus gar keine Eignung hiezu besitzen, der Jugend sich in einer derartigen Weise nähern. Diese Grundsätze glaubte der Petitionsausschutz hochhalten zu sollen und kommen dieselben in dem Antrage und den darin enthaltenen Bedingungen auch zum Ausdrucke. Grundsätzlich hat der Petitionsausschutz sich dafür ausgesprochen, daß eine Subventionierung durch das Land wohl sehr gerechtfertigt sei, glaubt aber nicht unterlassen zu können, an diese Subventionierung gewisse Bedingungen zu knüpfen. Es herrschte auch die Anschauung, daß nicht der Landtag jedesmal in die Notwendigkeit versetzt werden soll, darüber zu entscheiden, ob die einzelnen Organisationen zu subventionieren seien oder nicht. Der Petitionsausschutz war der Anschauung, daß dem Landesausschusse gewisse Beträge zur Verfügung gestellt werden sollen, bis zu deren Höhe er die einzelnen Organisationen subventionieren könne. Aus diesem Grunde und unter diesen Voraussetzungen hat der Petitionsausschutz beschlossen, dem hohen Landtage folgenden Antrag zu unterbreiten. Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschutz wird ermächtigt, an Organisationen der männlichen erwerbenden Jugend des Landes an der Hand von Vorschlägen der drei Bezirksjugendfürsorgekommissionen Subventionen in der Höhe von zusammen höchstens K. 2000-- jährlich bis auf weiteres zu bewilligen unter folgenden Bedingungen: 1. Die Satzungen der betreffenden Organisationen müssen die religiös-sittliche Erziehung im Sinne der katholischen Kirche gewährleisten und muß daher deren Leiter ein Katholik sein. 2. Bei Veranstaltungen muß das Programm die Möglichkeit bieten, den pflichtgemäßen Gottesdienst an Sonn- und kirchlich gebotenen Feiertagen zu besuchen". Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieser Anträge. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Natter. Natter: Ich bin sehr einverstanden mit jenem Teile des Berichtes, welcher davon spricht, daß sich in die Jugendpflege Elemente eindrängen, die nicht geeignet sind, und daß darauf gedrungen werden soll, daß mehr die Lehrpersonen in diesem Zweige der Jugendfürsorge eingeführt und festgehalten werden. Bei der schriftlichen Fassung der Anträge ist aber eine Bestimmung ausgenommen worden, gegen welche ich mich schon im Petitionsausschusse hätte wenden müssen, das ist, daß als Leiter einer solchen Jugendbewegung nur ein Katholik zu gelten habe, d. h., daß nur solche Jugendorganisationen einen Anspruch aus eine Subvention aus Landesmitteln haben sollen, deren Leiter ein Katholik ist. Nach meiner Auffassung ist das eine einseitige Bevorzugung einer Konfession und ich bin infolgedessen nicht in der Lage, dem Antrage in dieser Fassung meine Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Peer. 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 7 Dr. Peer: Ich schließe mich aus dem gleichen Grunde den Ausführungen meines Herrn Kollegen Natter an. Ich habe vielleicht noch eine etwas veraltete Auffassung von Gleichberechtigung, die auf verfassungsmäßigem Boden erwachsen ist Und von dieser Anschauung ausgehend bin ich nicht in der Lage, für einen Antrag stimmen zu können, der sehr leicht zum Verdachte führen könnte, es handle sich um eine einseitige Konzessionalisierung einer an sich der Allgemeinheit dienenden Sache. Ich erkläre aber ausdrücklich, daß ich mit dem Berichte und dessen Begründung bis zum gestellten Antrage vollkommen einverstanden bin, so daß keine Mißdeutung obwalten kann. Ich glaube, daß meine Haltung im öffentlichen und privaten Leben, wie sie wohl den meisten Herren des hohen Hauses bekannt ist, mich davor schützen wird, daß ich als fanatischer Kulturkämpfer angesehen werde, und daß ich nur in Betätigung solcher Neigungen zum vorliegenden, übrigens im Wortlaut des Berichtes nicht begründeten Antrage das Wort ergriffen habe; ich werde für den Antrag mit Ausnahme der Bedingung im Punkte 1 stimmen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch das Wort? Wenn niemand sich meldet, ist die Debatte geschlossen. Der Herr Berichterstatter. Kennerknecht: Hohes Haus! Ich begreife zwar schon, daß die Herren der Minorität diesen Standpunkt gegenüber den Bedingungen im Antrage einnehmen; es muß jedoch gesagt werben, daß auch die Herren der Minorität die Erklärung abgegeben, daß sie mit allen anderen Ausführungen einverstanden sind. Es ist nun aber im Berichte wiederholt darauf hingewiesen, daß die Jugendorganisationen vom sittlichen und religiösen Standpunkte aus geführt und geleitet werden müssen. Und dann setzen sich bei uns in Vorarlberg alle diese Jugendorganisationen aus katholischen jungen Leuten zusammen und da können und müssen wir auch verlangen, daß, die Leitung dieser Organisationen in katholischen Händen sei. Ich glaube, dieser Standpunkt kann nicht so einseitig ausgelegt werden. Es ist vielmehr dadurch der Standpunkt festgelegt, daß wir nicht unsere jungen Leute, welche durchwegs katholisch sind, in die Hände Andersgläubiger geben, und zwar noch Andersgläubiger, von welchen vom erzieherischen und pädagogischen Standpunkte aus bekannt ist, - es handelt sich hier speziell um einen bestimmten Fall -, daß sie absolut nicht dazu berufen und befähigt sind, derartige Organisationen zu leiten und zu führen. Von diesem Standpunkte aus ist dies ein Passus, dessen Anbringung voll und ganz berechtigt ist, und ich ersuche die Herren, dem Antrage, wie er vom Petitionsausschusse vorgelegt wurde, die Genehmigung zu erteilen. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung und um den Herren der Minorität, welche ihre Abstimmung motiviert haben, Gelegenheit zu geben, dies auch bei der Abstimmung zum Ausdrucke zu bringen, bringe ich zuerst den Antrag zur Abstimmung mit Hinweglassung des 1. Punktes, also die Einleitung und Punkt 2, und ich ersuche alle jene Herren, welche diesem Antrage die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun komme ich zum ersten Punkte des Ausschuhantrages, und ersuche die Herren, welche diesem Punkte die Zustimmung geben wollen, sich gleichfalls von den Sitzen zu erheben. Es ist die Majorität. Damit ist dieser Gegenstand erledigt und wir kommen zum 4. Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag der Herren Abgeordneten Natter und Genossen wegen Förderung der Aktion wegen Schiffbarmachung des Rheines und über die dasselbe Zielanstrebende Eingabe der Gemeindeausschuß-Minorität von Bregenz. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Nachdem der Bericht erst kurz vor der Sitzung verteilt wurde und nicht sehr umfangreich ist, erlaube ich mir, denselben zur Verlesung zu bringen (Liest.) 8 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. Indem ich mich davon enthalte, vorerst weiteres beizuschließen, empfehle ich dem hohen Hause die Annahme des Antrages Landeshauptmann: Ich eröffne die Debatte und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Natter. Natter: Hohes Haus! Wir haben den Antrag tn der Voraussetzung eingebracht, daß es in dieser Körperschaft nur sehr willkommen und der Sache förderlich sei, wenn von dieser Stelle aus eine Vorstellung in Angelegenheit der Schiffbarmachung des Rheines bis zum Bodensee erhoben wird, und wir haben bei der Begründung dieses Antrages hingewiesen auf die Stagnation der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes, auf die ungünstige geographische Lage im äußersten Westen unserer Monarchie, welche uns den Bezug der notwendigen Rohstoffe und den Absatz der fertigen Produkte erschwert und verteuert. Tas große Interesse, das im ganzen Lande in dieser Angelegenheit geäußert wird, findet darin seine volle Begründung und tatsächlich haben auch alle Faktoren, das Land sowohl als die Gemeinden, die industriellen und kommerziellen Kreise der Frage jede erforderliche und erbetene materielle und moralische Hilfe zuteil werden lassen. Die interessierten Kreise, bezw. das Komitee, welches die Leistung der Vorarbeiten auf sich genommen hat, sind auch an die Regierung herangetreten und auch schon einmal in einem bestimmten Falle an den hohen Landtag; ich erinnere an die 4. Sitzung der 4. Session, in welcher nach dem Referate des Herrn Landeshauptmannes eine Subvention für die Schleusen in Augst-Wyhlen im Betrage von 1000 K in dankenswerter Weste bewilligt wurde. Ich darf auch weiter erinnern, daß von seiten der Handels- und Gewerbekammer und des Stadtrates mehrfach Eingaben an die Regierung gerichtet worden sind, daß weiter die Handelskammern von Tirol sich für die Sache interessieren und eine ziemliche Anzahl von Propagandaversammlungen im Lande abgehalten wurden, ich darf erinnern an die Intervention der Reichsratsabgeordneten des Landes beim Ministerpräsidenten und Finanzminister und darf hinweisen auf die Schritte der einzelnen Abgeordneten, insbesonders Herrn Bürgermeisters Dr. Kinz und des Herrn Landesausschusses Jodok Fink, welche alle den Zweck verfolgen, die werktätige Mithilfe der Regierung für die Forderung dieser Bestrebungen zu gewinnen. Ich hatte Einblick in Zuschriften, die von der Regierung an das vorbereitende Komitee gekommen sind. In einer Zuschrift des Ministerpräsidenten turnt 12. Jänner 1912 an den Herrn Abgeordneten Dr. Kinz heißt es wörtlich, "daß das Projekt der Schiffbarmachung des Rheines den Gegenstand der fortdauernden Aufmerksamkeit des Handelsministeriums bildet." In einem weiteren Schreiben des Ministerpräsidenten vom 19. Mai 1912 wird die Bestellung des Leiters der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Bregenz, des Herrn Hofrates Graf Thun, zum offiziellen Vertreter der k. k. Statthalterei in Innsbruck dem Vorarlberger Landeskomitee zur Kenntnis gebracht. Und schließlich ein Schreiben des Handelsministeriums unter dem 28. desselben Monats, daß die Statthalterei in Innsbruck dem Handelsministerium in Angelegenheit einer allfälligen Beitragsleistung zu den Kosten der Projektierungsarbeiten der Strecke Basel- Konstanz bereits antragstellend berichtet habe. Diese Subvention ist mündlich zugesichert worden. Beansprucht wurden 10.000 K, flüssiggemacht wurden in jüngster Zeit, meines Wissens vor etwa drei Wochen, 5000 K, wie an den Herrn Abgeordneten Dr. Kinz mitgeteilt wurde. Hier geht eigentlich unsere Sorge an, und es sind, im Grunde genommen, zwei Momente, welche unsere Ansicht bestärken, daß die große Bedeutung der Schiffbarmachung des Rheines die volle Resonanz bei der Regierung nicht gefunden hat, wie wir es gerne haben möchten. In erster Linie wäre es die geringe Subvention, die Ansprüche gingen auf 10.000 K, und dies ist die Summe, welche in der Vereinbarung mit den übrigen Mitgliedern des großen Arbeitsausschusses auf Österreich zu übernehmen erklärt wurde, und zum andern ist es dann auch der Umstand, daß die Regierung an eine allfällige Beitragsleistung nicht auch die Forderung geknüpft hat, daß auch österreichische Ingenieure zur Überprüfung des Entwurfes einzuberufen seien. Dies zusammengenommen bestärkt unsere Auffassung, daß die große Bedeutung des Projektes noch nicht so ganz im wünschenswerten Maße von seilen der Regierung 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. 9 und auch nicht so schnell gewürdigt werde. Wir bitten daher den hohen Landtag, unseren Anträgen, um bei allen weiteren Schritten stärkeren Rückhalt zu haben, die Zustimmung zu erteilen. Ich darf wohl dabei auch erwähnen, daß es auch bei uns das Bestreben aller ist, durch Zusammenarbeiten jede Förderung des Planes weiterzubringen, und daß ich als Abgeordneter der Stadt Bregenz die Bitte wiederhole, dem Antrage zuzustimmen, der Stadt Bregenz, die ja bei Aktivierung der Wasserstraße des Rheines von Basel bis Konstanz einst ein Trieft des schwäbischen Meeres werden kann. Ich darf vielleicht auch das Interesse der Herren in Anspruch nehmen, wenn ich Ihnen die Mitteilung mache, von einem sehr erfreulichen Beschlusse der Stadtvertretung von Bregenz in der gestrigen Sitzung, in der es gelungen ist, ein einhelliges Zustimmen zu Anträgen zu erreichen, welche in gegenseitigem Übereinkommen formuliert wurden. Wenn der Herr Vorsitzende es gestattet, würde ich diese Anträge hier zur Verlesung bringen, damit sie auch Aufnahme ins Protokoll der Sitzung finden können. "1. Der Stadtrat wird beauftragt, nach Einlangen der für die Ausarbeitung der generellen Projekte notwendigen wirtschaftlichen und technischen Unterlagen: a) die vorliegenden Studien über Hafenanlagen in Bregenz überprüfen und weiter ausarbeiten zu lassen, sowie b) in einem Memorandum eingehend die wirtschaftliche Bedeutung der Schiffbarmachung des Rheines im allgemeinen und für die Stadt Bregenz, das Land Vorarlberg und Österreich im besonderen sowie auch den gegenwärtigen Stand der Angelegenheit darzulegen und dieses Memorandum dem Landtage und der k. k. Regierung zur Kenntnis zu bringen. 2. Die Stadtvertretung begrüßt es, daß sich der hohe Landtag in seiner gegenwärtigen Tagung mit der Angelegenheit befaßt, und ersucht diesen, sich prinzipiell für die finanzielle Förderung des Projektes zu erklären und energisch für dessen Durchführung bei der k. k. Regierung zu intervenieren. 3. Der Stadtrat wird beauftragt, sich an das k. k. Handels- und Eisenbahnministerium zu wenden mit dem Ersuchen, jetzt schon alles Erforderliche vorzukehren, um der Stadt, dem Lande und dem Staate den gebührenden Anteil am großen Werke der Schiffbarmachung des Meines zu sichern, insbesondere auch für den etwa erforderlichen Ausbau der Arlberglinie rechtzeitig zu sorgen. 4. Der Stadtrat wird beauftragt, an sämtliche Herren Reichsratsabgeordneten Vorarlbergs das Ersuchen zu richten, dieser Angelegenheit ihre volle Aufmerksamkeit zu widmen und sie bei allen Instanzen kräftig zu fördern." "Die Gemeindevertretung dankt der Handels- und Gewerbekammer für Vorarlberg, sowie den Herren Reichsratsabgeordneten des Landes für ihre bisher in dieser Sache unternommenen Schritte und ersucht diese, ihr auch in Hinkunft die volle Aufmerksamkeit zu widmen und sie bei allen Instanzen kräftig zu fördern; weiters anerkennt die Gemeindevertretung, daß die Verwaltung der Stadtgemeinde dem Projekte der Schiffbarmachung des Rheines bis zum Bodensee von allem Ansang an in Erkenntnis von deren Wichtigkeit ihre volle Aufmerksamkeit zugewendet und in dessen Verfolgung alle unter den gegebenen Verhältnissen ihr tunlich erscheinenden Vorkehrungen getroffen hat." Ich wiederhole, daß dies Anträge sind, welche unter gegenseitiger Zustimmung zur einmütigen und eindrucksvollen Annahme in der gestrigen Sitzung gekommen find, und daß dadurch nach meiner Auffassung ein schönes Beispiel von Gemeinsinn und Bürgerpflicht gegeben wurde. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Regierungsvertreter. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Die Angelegenheit, welche das hohe Haus heute beschäftigt, ist so wichtig, daß es ein großes Versäumnis wäre, wenn ich hier als Regierungsvertreter und Vorarlberger nicht auch das Wort ergreifen würde. Im Jahre 1907 hat in Lindau ein bayerischer Kanaltag stattgefunden, und es war auch Prinz Ludwig, der jetzige König, dabei, und da ist der Vertreter Österreichs, Graf Schaffgotsch, in ziemliche Enge getrieben worden, weil der König durchaus wissen wollte, was für eine Stellungnahme die österreichische Regierung zu den Projekten des Ingenieurs Eelpke einnehme. Ich mußte fast fürchten, daß ich heute in derselben mißlichen Lage sein werde. 10 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1913/14. In einer viel besseren bin ich leider nicht. Glücklicherweise habe ich gestern nachmittag ein Telegramm bekommen, worin mir von der Statthalterei! folgendes mitgeteilt wurde: "Das Handelsministerium telegraphiert, daß es eine staatliche Beitragsleistung von 5000 K zu den Kosten des Wettbewerbes behufs Erlangung von Projekten für die Rheinschiffbarmachung grundsätzlich ins Auge gefaßt hat, unter der Bedingung, daß auch Österreich im Schiedsgericht bezüglich Prüfung der Projekte vertreten sei. Der Ministerialerlaß werde demnächst herabgelangen. Statthalterei." Es ist das das erste offizielle Zeichen einiger Anteilnahme Österreichs an dem so wichtigen Bestreben der Regulierung des Rheines bis zum Bodensee. Das Schiedsgericht, welches hier einberufen ist, hat die Entwürfe zur Schiffbarmachung des Rheines zu beurteilen. Die Preisausschreibung, die schon vor mehr als einem Jahre erfolgte, hat einen Termin von 18 Monaten ausgestellt und dieser läuft am 14. Dezember dieses Jahres ab. Die Preise sind nicht viele, aber hoch. Der erste 40.000 K, der zweite 28.000 K, der dritte 20.000 K, für die Preisrichter und die Kosten, die damit verbunden sind, 20.000 K, also im ganzen sind 108.000 K aufzubringen. 60.000 K sind gemeinsam von der Schweiz und Baden beigesteuert worden, 20.000 K haben die Vereinigungen in Konstanz zugesichert, während 28.000 K von den übrigen beteiligten Staaten Österreich, Bayern und Württemberg beizusteuern wären. Bayern hat vor einiger Zeit 10.000 Mark gegeben und hier ist die Zusage von 5000 K von Österreich. Diese 5000 K bleiben hinter dem erwarteten Betrage ziemlich zurück, aber es wird sich über diese Sache vielleicht noch weiter reden lassen. Die Preisausschreibung ist erfolgt, das ist das Wichtigste. Es wird daher die Sache nicht verzögert werden, die Flüssigmachung der Beträge ist erst anfangs 1915 notwendig. Es ist hier auch von der Regierung das Verlangen gestellt worden, daß auch ein österreichischer Ingenieur in das Preisgericht berufen werde, und ich kann der Hoffnung Ausdruck geben, daß der Wunsch erfüllt wird, auch wenn nur 5000 K eingezahlt werden. Das Preisgericht besteht jetzt - wenn der Herr Vorsitzende erlaubt, daß ich es verlese aus folgenden Herren: Jolles, Direktor der holländischen obersten Wasserbaubehörde als Vorsitzenden, Kupferschmied, großherzoglich - badischer Baurat in Karlsruhe, Imroth, großherzoglich-badischer Baurat in Darmstadt, Dr. Rischer, Direktor des Gas- und Wasserwerkes in Basel, Oberst Ziegler, Präsident der Dampfbootgesellschaft" Rhein und Bodensee" in Schaffhausen. Das ist die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes. Sie werden aus der Ausschreibung entnommen haben, welche Bedingungen beiläufig Hiebei gestellt worden sind. Es soll der Rhein bis Konstanz schiffbar gemacht werden, so daß er imstande ist, Kähne mit 1000 Tonnen und einem Tiefgang von 2 m zu befördern. Es ist das ein großes Werk; es ist ein Höhenunterschied von 150 m, der durch Stauanlagen und Schleusen überwunden werden muß. Bei den Stauanlagen ist Gelegenheit geboten, Kraftanlagen damit zu verbinden und es sind bereits 8-10 Werke in Aussicht genommen beziehungsweise schon ausgeführt worden. Erst im Jahre 1912 wurde das Werk bei Augst-Wyhlen fertiggestellt. Run ist aber mit der Schiffbarmachung des Rheines von Konstanz bis Basel nicht vollkommen allen Interessen gedient; es sind noch mehrere Fragen, die damit zusammenhängend in Betracht kommen. Tatsache ist, daß der Rheinstrom an und für sich zwischen Basel und Konstanz bedeutend günstiger ist als der sehr verwilderte Strom von Basel abwärts nach Straßburg. Gerade die Verhältnisse auf der Strecke Basel-Straßburg sind recht ungünstig und man muß daran denken, auch in dieser Richtung eine Besserung zu schassen. Die Schiffahrt von Straßburg bis Mannheim ist noch nicht alten Datums. Roch am Ende des 19. Jahrhunderts mutzten die Schiffe bei Mannheim bereits halten wegen der Schwierigkeiten bei Marau, 60 km unterhalb Straßburg. Tann ist sie bis Straßburg vorgedrungen und erst seit 1904 hat sich die Schiffahrt bis Basel vorgearbeitet mit recht günstigem und immer zunehmendem Erfolg. Wenn ich einige Zahlen geben darf, so wären das folgende: Es wurden befördert auf der Strecke bis Basel im Jahre 1904 300 Tonnen, im Jahre 1907 4250 Tonnen, 1908 15.469 Tonnen, 1909 40.819 Tonnen, im Jahre 1910 64.000 Tonnen, im Jahre 1912 71.200 und 1913 fast 100.000 Tonnen, und einer Zeitungsnotiz zufolge hat sich 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. VI. Session der 10. Periode 1918/14. 11 die Schiffahrt gerade in diesem Jahre noch bedeutend günstiger entwickelt. Sie mußte natürlich im Jänner und Februar brach liegen, aber in den anderen Monaten bis zum 15. Mai wurden 28.000 Tonnen befördert, also eine sichtlich fortschreitende Zunahme. Es muß daher der Gedanke weiter verfolgt werden, nicht nur den Rhein zwischen Basel bis Konstanz schiffbar zu machen, sondern auch die Strecke zwischen Straßburg und Basel zu verbessern. Die Kosten sind auf 20 Millionen veranschlagt, die badische Regierung steht der Sache sympathisch gegenüber und hat Verhandlungen mit Elsaß-Lothringen gepflogen, welches dem Projekte nicht so freundlich gesinnt ist, weil es gerade in der Ableitung des Verkehres gegen Osten eine Schädigung seiner Interessen erblickt. Allein Baden scheint fest zu bleiben und es ist zu hoffen, daß auch Elsaß-Lothringen nachgeben wird. Der badische Minister hat in der Sitzung der zweiten badischen Kammer erklärt, daß von Baden aus das Projekt der Regulierung des Rheines von Straßburg bis Basel nur dann unterstützt werde, wenn die Schiffbarmachung des Rheines bis zum Bodensee gesichert erscheine. Die Schweizer sind in neuerer Zeit, nachdem der Widerstand der einzelnen Kantone gebrochen war, sehr tatkräftig für das Projekt eingetreten, und in den angrenzenden Schweizerstädten hat sich eine lebhafte Bewegung geltend gemacht betreffend die Schaffung von Häfen für die Großschiffahrt. Auch wir in Bregenz haben ein solches Projekt, welches der Schiffahrtsinspektor Urbanek ausgearbeitet hat. Es wurde auch vom Geheimrat Sympher beurteilt und für sehr zweckmäßig befunden, insbesondere, weil es erweiterungsfähig ist, weil es zuerst in kleinerem Umfange ausgeführt und dann, wenn der Verkehr steigt, erweitert werden kann. Immerhin hat es etwas Bedenkliches, das sind die sehr hohen Kosten von 7 Millionen, nur für die erste Anlage. Es wird sich über diese Sache noch reden lassen; gewiß ist, daß alle Uferstaaten jetzt schon bestrebt sind, die Anlage von Großhäfen vorzubereiten. Der ostschweizerische Schiffahrtsverband hat mehrfache Bedenken gegen das Gelpke'sche Projekt erhoben, und man lietz darauf hin vom Geheimrat Sympher ein wissenschaftliches Gutachten ausarbeiten. Tas Gutachten liegt zwar noch nicht im Wortlaute vor, wohl aber hat Geheimrat Sympher am 7. Mai ds. Js. bei einem badischen Handelstag eine Rede über seine diesbezüglichen Studien gehalten, und aus den Zeitungen ist zu entnehmen, daß seine Studien, die er in ausgedehntem Matze angestellt hat, zu einem sehr befriedigenden Resultate geführt haben. Herr Geheimrat Sympher meint, daß das Projekt technisch ausführbar und wirtschaftlich rentabel sein werde. Die Bedeckungskosten der ganzen Sache für die Schiffbarmachung des Rheines von Basel bis zum Bodensee wurden mit 30 Millionen veranschlagt, jetzt rechnet man schon mit 50 Millionen, da sind aber die Kosten zur Anlegung von Kraftwerken gar nicht dabei. Darüber, wie diese Summe auszubringen ist, wurde zwischen den Staaten noch nicht verhandelt; Geheimrat Sympher glaubt, daß die Staaten gemeinsam 30 % der Baukosten beisteuern sollten, während das übrige durch eine Schiffsabgabe hereinzubringen wäre. Er hält wirtschaftlich die Schiffbarmachung des Rheines für günstig und ausführbar und rechnet einige Frachtsätze aus, die die Rentabilität der Strecke beweisen sollen. Auf der Strecke Straßburg-Basel Miefen sich im letzten Jahre die Kosten auf 1 22 Pfennig pro Tonne und Kilometer gegen 1 47 Pfennig in der früheren Zeit. Aus der Strecke Basel-Bregenz würde es nur mehr 0 68 Pfennig kosten. Es ist eine Erfahrungstatsache, daß die Kosten des Güterverkehres auf Wasserstraßen im Laufe der Zeit nicht steigen, sondern sich verbilligen. Ich habe Taten hier über die Fracht von Rotterdam bis Mannheim; es sind 460 km, und es würde der Tonnenkilometer heute ungefähr auf einen halben Pfennig kommen, während er im Jahre 1875 auf das 3 fache gekommen ist. Wenn man damit die Frachtsätze auf der Eisenbahn vergleicht, so spricht dieser Vergleich! unbedingt zu Gunsten der Wasserfahrten. Die Kosten aus den Eisenbahnen sind beträchtlich höher. Jetzt bezieht Bregenz die Kohlen teilweise von Böhmen, teilweise von Deutschland, und zwar meistens aus dem Ruhrgebiet. Wir sind viel zu weit entfernt von den Kohlenzentren, als daß wir billige Preise haben könnten, weil die Transportkosten ziemlich bedeutend sind. Trotz der großen Entfernung kommt dann das Ruhrkohlengebiet für Bregenz 12 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. ;. VI. Session der 10. Periode 1913/14. in Betracht, weit dann die Kosten nicht mehr so bedeutend sind, wie jetzt, wo sie pro Jahr 21 Pfennig pro Tonne und Kilometer betragen. Es sind dies ziemlich hohe Kosten. Wir beziehen ziemlich viele Kohlen aus dem Ruhrgebiet und viele von Saarbrücken bei Frachtsätzen von 2.6 Pfennig pro Tonne und Kilometer. Auch die böhmischen Kohlen sind nicht viel billiger, die Entfernung beträgt 5-600 km, während die Entfernung des Ruhrkohlengebietes 700 km beträgt. Aus diesen Ziffern ist die Annahme zu schließen gerechtfertigt,