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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:10
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1913,lt1913,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 11. Sitzung am 27. März 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 22 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Ölz, Dekan Fink, Bosch. Regierungsvertreter: Herr k. t. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein, Exzellenz Sektionschef Otto Reuter, Herr k. k. Oberst Oskar Preißler, Herr k. f. Hofrat Dr. Otto von Stößer. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 6 Minuten, vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige elfte Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung vorn 19. Oktober vorigen Jahres. (Sekretär liest.) Wird zur Verlesung des Protokolles eine Bemerkung zu machen gewünscht? Wenn dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Hohes Haus! Seit unserer letzten Tagung hat das Allerhöchste Kaiserhaus einen schweren und schmerzlichen Verlust erlitten. Am 27. Jänner verschied in Wien im hohen Alter von 86 Jahren der Nestor des kaiserlichen Hauses, Se. kaiserl. u. königl. Hoheit, der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer nach kurzem Leiden, tiefbetrauert von höchstdessen hochbetagter durchlauchtigster Frau Gemahlin und von allen Mitgliedern des Kaiserhauses. Der Entschlafene war in der modernen Geschichte Österreichs, speziell der Entwicklung des Verfassungslebens in unserem Reiche eine markante, bedeutungsvolle Erscheinung. Denn sowohl in der Eigenschaft als Präsident der ersten konstitutionellen Regierung Seiner Majestät, wie auch als vieljähriger Kommandant der modernen Schöpfung einer k. k. Landwehr hat Erzherzog Rainer in ganz hervorragender Weise auf Österreichs Geschicke eingewirkt und sich durch höchstseine Verdienste ein bleibendes Andenken bei Herrscher und Volk gesichert, wie nicht minder die echte Leutseligkeit, Milde und das stete Wohltun dem greisen Prinzen in den Herzen Tausender unvergängliche Liebe und Dankbarkeit erhalten haben. Ich betrachte mich der Zustimmung des hohen Hauses sicher, 2 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10, Periode 1912/13. wenn ich in Ihrer aller Namen unserer Trauer um den schweren Verlust beredten Ausdruck verleihe und den hochverehrten Herrn Regierungsvertreter bitte, diese Kundgebung der Landesvertretung an die Stufen des Allerhöchsten Thrones gelangen lassen zu wollen. Es gereicht mir zur Ehre, dem hohen Hause die seitens des k. k. Ministeriums für Landesverteidigung zur Vertretung der Regierungsvorlage betreffend die Landwehr und teilweise zur Vertretung der neuen Schießstandsordnung in unserer Mitte erschienenen Delegierten der k. k. Regierung, Seine Exzellenz Sektionschef Otto Reuter, Herr Ministerialrat Dr. Otto von Stöger und Herr k. k. Oberst Oskar Preißler, dem hohen Hause vorstellen und in unserer Mitte herzlich willkommen heißen zu können. Es sind mir drei Urlaubsgesuche zugekommen. Herr Abgeordneter Dekan Fink bittet, für die heutige Sitzung sein Nichterscheinen entschuldigen zu wollen, weil er der Beerdigung des Herrn Pfarrers von Sulzberg als nächster Nachbar beizuwohnen gedenkt. Herr Abgeordneter Engelbert Bösch teilt mir in einem Schreiben mit, daß er wegen Erkrankung seiner Tochter, die eine Kur zu machen hat, geschäftlich von Lustenau nicht weg kommt und ersucht, ihm fernen Urlaub von acht Tagen zu gewähren. Nachdem nach Der Geschäftsordnung nur Urlaube von vier Tagen vom Präsidium gewährt werden können, so muß ich das hohe Haus anfragen, ob es mit der Erteilung des Urlaubes von acht Tagen einverstanden ist. Wenn kein Widerspruch erhoben wird, so nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt. Ferner hat der Herr Abgeordnete Oberdirektor Josef Ölz eine Zuschrift an mich gerichtet, worin er ersucht, ihn für die gegenwärtige Landtagstagung zu entschuldigen, da er, wie den Herren bekannt sein dürfte, das Bad Pystian gebraucht und auch, wenn er noch früher zurückkehren sollte, bevor die Tagung geschlossen wird, doch noch der Ruhe bedarf und an den Verhandlungen nicht teilnehmen kann. Dies bitte ich zur Kenntnis zu nehmen. Zunächst hat das Wort der Herr Regierungsvertreter. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Der Bitte betreffend die Übermittlung der heute zum Ausdrucke gebrachten Trauerkundgebung zu den Stufen des Allerhöchsten Thrones aus dem Anlasse des Ablebens des Herrn Erzherzoges Rainer werde ich natürlich entsprechen. Es ist ein trauriger Zufall, daß gerade jetzt der allverehrte Erzherzog Rainer seine Augen für immer geschlossen hat in einem Zeitpunkte, wo sein Lebenswerk, die Landwehr weiter ausgestaltet werden soll. Im Anschlüsse an diese kurzen Worte möchte ich mir erlauben, den Gesetzentwurf, betreffend das Institut der Landesverteidigung für Tirol und Vorarlberg dem hohen Hause zu unterbreiten. Dieser Gesetzentwurf ist begleitet mit erläuternden Bemerkungen und einem Nachweise der Höhe des Rekrutenkontingentes der Landwehr, beziehungsweise der Landesschützen. Ich bitte, diese Regierungsvorlage der verfassungsmäßigen Behandlung unterziehen zu wollen. Landeshauptmann: Ich werde diese Regierungsvorlage in Druck legen und an die Herren Abgeordneten verteilen lassen samt Motivenbericht. Ich möchte mir erlauben, nachdem aus der heutigen Tagesordnung als zweiter Gegenstand angesetzt ist: Gesetzentwurf betreffend die neue Schießstandsordnung, wenn das hohe Haus zustimmt, gleich bezüglich der formellen Behandlung der Regierungsvorlage, die im Zusammenhange mit der Schießstandsordnung steht, die Anregung zu machen, daß gleichzeitig mit der ersten Lesung der Schießstandsordnung die formelle Behandlung dieses Landesverteidigungsgesetzes vorgenommen werde, wenn keine Einwendung erhoben wird. Wir kommen nun zur Tagesordnung; auf derselben steht als erster Punkt: Mitteilung des Einlaufes. Es sind fünf Einlaufstücke dem hohen Hause übermittelt worden. Zunächst eine Eingabe des Vereines für christliche Kunst und Wissenschaft betreffs Gewährung einer Subvention für einen Kurs inbezug auf moderne kirchliche Kunst und Grundsätze; überreicht ist das Gesuch durch den Herrn Abgeordneten Wegeler. Ferner ein Gesuch 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 3 des Landesmuseumsvereines um eine Subvention für die vom Museumsvereine herausgegebene Zeitschrift "Archiv für die Geschichte und Landeskunde Vorarlbergs", überreicht durch meine Wenigkeit, weiters eine Eingabe des Zentralkomitees zur Schaffung einer österreichischen Luftflotte, überreicht durch den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, ferner eine Eingabe der Gemeinde Ludesch, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Müller, um einen Beitrag zur Konservierung der St. Martinskirche dortselbst und endlich eine Petition der Gemeinde Schröcken um neuerliche Bewilligung des Landesbeitrages für die Offenhaltung der Straße Schoppernau Schröcken, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Willi. Nach alter Gepflogenheit gemäß den Beschlüssen des Landtages können Petitionen um Gewährung von Landesmitteln nur innerhalb der ersten acht Tage der Session in Verhandlung gezogen werden, ausgenommen es mären dringliche Angelegenheiten, die ihrer Natur nach nicht aufschiebbar sind. Da nunmehr die gegenwärtige Tagung leine neue Session beinhaltet, sondern nur eine Fortsetzung der bisherigen Session ist, so kann von diesen Beschlüssen nicht abgegangen werden, ich möchte aber in Anregung bringen, daß sämtliche Einlaufstücke dem Landesausschusse übermittelt werden. Wird eine Einwendung erhoben? Es ist nicht der Fall. Wir kommen zum zweiten Punkte der Tagesordnung, zum Gesetzentwürfe, betreffend die neue Schießstandsordnung, und im Zusammenhange damit die soeben vom hochverehrten Herrn Regierungsvertreter übermittelte Regierungsvorlage, betreffs das Institut der Landesverteidigung. Ich glaube, diese beiden Gegenstände unter einem zusammen nehmen zu können und ersuche um einen Antrag betreffs der formellen Behandlung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Kink: Ich möchte den Antrag stellen, daß zur Behandlung und Vorberatung ein siebengliedriger Wehrausschuß gewählt und die Wahl dieses Ausschusses in der heutigen Sitzung vorgenommen werde. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört und wenn keine Einwendung erfolgt. nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt, und wir können sofort zur Wahl dieses Wehrausschusses schreiten. Ich ersuche, neun Namen zu schreiben, weil zwei Ersatzmänner für diesen Ausschuß bestimmt sind. Wahl. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Amann und Allgäuer, gefälligst das Skrutinium vorzunehmen, und zwar während unsere Sitzung fortdauert. Während die Herren das Skrutinium führen, können wir in der Tagesordnung werter schreiten. Auf derselben steht als dritter Gegenstand: Ansuchen der freien Vereinigung Vorarlberger Künstler und des Bundes Vorarlberger Maler und Bildhauer um eine Subvention zu den Kosten der diesjährig zu veranstaltenden Ausstellung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dekan Mayer. Dekan Mayer: Ich stelle den Antrag, es möge das Ansuchen dem Landesausschusse abgetreten werden zur Erledigung im eigenen Wirkungskreise. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört; wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß das hohe Haus zugestimmt hat. Vierter Punkt der Tagesordnung ist: Zuschrift der k. k. Statthalter ei betreffend den Landesvoranschlag pro 1913, welcher die Allerhöchste Genehmigung nicht erhalten hat. Dieser Gegenstand eignet sich seiner Natur nach zur Beratung im Finanzausschüsse, welcher auch den letzten Voranschlag beraten hat. - - Es wird keine Einwendung dagegen erhoben. Wir kommen nun zum fünften Punkte der Tagesordnung, zum Akt betreffend die Straßenanlage von Felkirch nach Göfis. 4 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. Für Straßenangelegenheiten haben wir den bereits bestehenden volkswirtschaftlichen Ausschutz und es wird sich daher die Zuweisung an diesen Ausschutz zur Vorberatung empfehlen. Wir kommen zum sechsten Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses, betreffend die Wirksamkeit der Natural-Verpflegsstationen pro 1912. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Das hohe Haus wird, glaube ich, nicht verlangen, daß ich den umfangreichen Bericht des Landesausschusses betreffend die Wirksamkeit der Naturalverpflegsstationen in Vorarlberg im Jahre 1912 zur Verlesung bringe. Im allgemeinen bewegt sich der Bericht ganz in den Grenzen des Berichtes der Vorjahre und es ist nur zu konstatieren, daß die Frequenz der Naturalverpflegsstationen beiläufig die gleiche geblieben ist wie im Vorjahre. Der Unterschied gegenüber dem Vorjahre ist ein sehr geringer: die Gesamtfrequenz beträgt heuer 44.200 und im Vorjahre waren es 44.630, also ein Unterschied von zirka 400. Diese Jahre 1911 und 12 wurden nur einmal in der Frequenz übertroffen, nämlich im Jahre 1902, wo sich ein Besuchstand von 46.834 Reisenden ergab. Die Gründe, warum die Frequenz der Naturalverpflegsstationen in den letzten Jahren eine so hohe war, brauche ich nicht zu erörtern und darzulegen. Es ist den Herren Abgeordneten bekannt. Die starke Geschäftsstockung und der eingetretene Arbeitsmangel bilden die Hauptursache der starken Frequenz der Stationen. Es ist auch im bereits begonnenen Jahre nicht zu erwarten, daß sich diesbezüglich eine Abnahme der Frequenz ergeben wird. Es märe der Rückgang nur dann zu erwarten, wenn friedlichere Zustände eintreten würden und dadurch ein Aufschwung der Gewerbe und der Industrie wieder eintreten würde. Nach diesen kurzen Bemerkungen - ich verweise im übrigen auf den umfangreichen Bericht - stelle ich namens des Landesausschusses den Antrag: "Der vorstehende Bericht über die Wirksamkeit der Natural-Verpflegsstationen in Vorarlberg im Jahre 1912 wird zur Kenntnis genommen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche diesem Antrage, wie er verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, den Vorsitz einzunehmen. Landeshauptmannstellvertreter: (Übernimmt den Vorsitz.) Der nächste und letzte Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf wegen Außerkraftsetzung des Gesetzes vom 11. Juli 1875, betreffend die Straße Rankweil Göfis Satteins. Berichterstatter ist der Herr Landeshauptmann Adolf Rhomberg. Ich ersuche denselben, die Debatte einzuleiten und erteile ihm zu diesem Zwecke das Wort. Rhomberg: In erster Linie ist in der Tagesordnung eine Korrektur vorzunehmen. Es ist nämlich ein Schreibfehler unterlaufen; es soll heißen "Rankweil-Göfis-Satteins" nicht "Rankweil-Göfis Laterns. Diese Straßenangelegenheit läuft schon einige Jahre und bildete den Gegenstand von kommissionellen Verhandlungen des Landesausschusses mit den beteiligten Gemeinden. Mehrmals, wenn Neuwahlen des Konkurrenzausschusses vorgenommen wurden, haben die Vertreter der Gemeinden Rankweil und Satteins den Wunsch vorgetragen, es möchte einmal das ganze Konkurrenzverhältnis einer Abänderung unterzogen, beziehungsweise die Quoten zuungunsten der Gemeinde Göfis abgeändert und zu ihren Gunsten reduziert werden. Diesem Wunsche stand im Wege das dermalen 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13 5 gültige Gesetz vom 11. Juli 1875, auf welchem die Straße Raukweil-Satteins beruht. Nach dem altert, allgemeinen Straßengesetze vom Jahre 1863 gab es nämlich nur eine Kategorie von Konkurrenzstraßen, nicht, wie nach dem gegenwärtigen Landesgesetze vom 15. Februar 1881, Konkurrenzstraßen erster und zweiter blasse, sondern nur Konkurrenzstraßen schlechthin und diese tonnten einzig und allein errichtet werden durch Schaffung eines eigenen Landesgesetzes, wie beispielsweise ein solches für die Hinterbregenzerwalderstraße Schoppernau Schröcken und für die Straße Bludenz-Schruns bestanden hat. Auch für diese heute in Rede stehende Straße ist ein eigenes Gesetz ins Leben getreten. Nun aber erscheint es mindestens am Platze, daß geprüft werde, ob tatsächlich die gegenwärtigen Verhältnisse noch allen Verkehrsbedingungen entsprechen und ob die Gemeinden richtig herangezogen sind oder nicht. Die Gemeinden Rankweil und Satteins haben nun in der Angelegenheit unterm 12. Januar eine neuerliche Eingabe an den Landesausschuß gerichtet, worin sie nochmals ersuchen, diesbezüglich Wandel zu schaffen. Der Landesausschuß ist der Anschauung, daß dieser Wandel nicht anders geschaffen werden kann als durch ein Gesetz, womit das bestehende Gesetz vom 11. Juli 1875 einfach aufgehoben werde. Wenn ein solches Gesetz in Kraft tritt, muß die Straße Rankweil-Göfis Satteins einfach nach dem allgemeinen Straßengesetze vom 15. Februar 1881 zu einer Konkurrenzstraße zweiter Klasse umgestaltet werden, für- welche sie ihrer ganzen Anlage, Breite und ihrem Verkehre nach unzweifelhaft paßt. Der Landesausschuß ist dann m der Lage. nach gepflogenen Erhebungen und weiteren Verhandlungen das Statut zweiter Klasse für diese neue Konkurrenzstraße festzustellen und damit auch die Konkurrenzverhältnisse zu andern. Wir haben mit dem Gesetze vom 15. Februar 1881 in dieser Beziehung gewiß keine schlechte Erfahrung gemacht; man konnte bei sämtlichen neuen Straßen, die in den letzten Jahren nach unserem großzügigen Straßenbauprogramme gebaut wurden und worunter sich auch Straßen, die einen weit über unser Land hinaus reichenden Verkehr ausweisen, z. B. die Flexenstraße, mit diesem Gesetze gut auskommen, sie als Konkurrenzstraßen zweiter Klasse erklären und dafür ein eigenes Statut feststellen, so daß der schwerfällige Apparat der Schaffung eines neuen Landesgesetzes vollständig gegenstandslos blieb. Wir haben zwei analoge Falle schon einmal in unserem hohen Hause gehabt. Bei der Hinter bregenzerwaldstraße hat man auch das bestehende Gesetz durch ein neues aufgehoben, und die Straße tale quale als Konkurrenzstraße zweiter Klasse erklärt. Ebenso war es bei der Straße Bludenz - Schruns, welche dann bekanntlich, nachdem das alte Gesetz durch ein neues aufgehoben wurde, ebenfalls als Konkurrenzstraße zweiter Klasse erklärt und mit der Konkurrenz Bludenz - Parthenen vereinigt wurde. Das ist der Standpunkt, den der Landesausschuß der Sache einnimmt, er ist ein rein formeller, um durch Aushebung des bestehenden Gesetzes freie Hand zu bekommen zur Schaffung einer Konkurrenzstraße zweiter Klasse und zur Festlegung des neuen Statuts. Nach dieser Bemerkung empfehle ich dem hohen Hause das Eingehen in die Spezialdebatte. Landeshauptmannstellvertreter: Die Herren haben den Bericht des Herrn Referenten gehört; ich eröffne darüber die Generaldebatte. Wünscht jemand das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so ist die Generaldebatte geschlossen und wir werden in die Spezialdebatte eingehen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Artikel I anzurufen. Rhomberg: Artikel I. Landeshauptmannstellvertreter: Wenn keine Einwendung erhoben wird, erkläre ich Artikel I als angenommen. Artikel I ist angenommen. Rhomberg: Artikel II. Landeshauptmannstellvertreter: Artikel II ist angenommen. Landeshauptmannstellvertreter: Artikel II ist angenommen. Rhomberg: Artikel III: Landeshauptmannstellvertreter: Keine Bemerkung erachte ich als Zustimmuing. Die Zustimmung ist gegeben. 6 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/18. Ich ersuche, Titel und Eingang zu verlesen. Rhomberg: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes aus Beilage 45.) Landeshauptmannstellvertreter: Wird eine Einwendung erhoben? Titel und Eingang sind angenommen. Rhomberg: Ich beantrage die sofortige Vor nähme der dritten Lesung. Landeshauptmannstellvertreter: Der Herr Berichterstatter hat die sofortige Vornahme der dritten Lesung beantragt. Eine Einwendung wird nicht erhoben; ich ersuche alle Herren, die dem Gesetzentwürfe in der Fassung, wie er in der Weiten Lesung angenommen wurde, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen und dieser Gegenstand hiemit erledigt. s Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann: Ich ersuche nun, die Herren Skrutatoren, das Resultat der Wahl des Wehrausschusses bekannt zu geben. Amann: Beim Skrutinium hat sich folgendes Resultat ergeben: Herr Landeshauptmann erhielt 21 Stimmen, Landeshauptmannstellvertreter Thurnher 21, Jodok Fink 21, Loser 21, Dr. Kanzelt 21, Kennerknecht 21 und Natter 21. Dir nächstmeisten Stimmen erhielten: Herr Abgeordneter Dietrich 6, Ebenhoch 4, Amann 4, Luger 4, Vogel 4 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind also zu Mitgliedern des Wehrausschusses gewählt r die Herren Thurnher, Jodok Fink, Loser, Dr. Konzett, Kennerknecht, Natter und meine Wenigkeit. Ersatzmann ist der Herr Abgeordnete Dietrich mit 6 Stimmen. Zudem erhielten die Herren Ebenhoch, Amann, Luger und Vogel je 4 Stimmen. Bei diesen hat also das Los zu entscheiden, wer zweiter Ersatzmann ist. Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Kennerknecht, das Los zu ziehen. Kennerknecht: Luger. Landeshauptmann: Herr Abgeordneter Luger ist also zweiter Ersatzmann. Wir werden nun eine kurze Pause eintreten lassen, damit der Wehrausschutz sich konstituieren kann und dann die Sitzung wieder fortsetzen zur Bekanntgabe der Tagesordnung der nächsten Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung von 11 Uhr 43 Minuten bis 11 Uhr 45 Minuten.) Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich habe dem hohen Hause bekanntzugeben, daß sich der Wehrausschutz konstituiert und meine Wenigkeit zum Obmann und den Herrn Abgeordneten Jodok Fink zum Stellvertreter nominiert hat. Ich möchte in meiner Eigenschaft als Obmann sofort eine Sitzung des Wehrausschusses einberufen auf morgen nachmittags 3 Uhr hier im Landtagssaale, und zwar hiezu nicht nur die Mitglieder einladen, sondern sämtliche Herren Abgeordneten; es werden nämlich Seine Exzellenz Herr Sektionschef Reuter und die beiden anderen Herren Regierungsvertreter die Güte haben, über das Wesen des Wehrgesetzes ein Exposé zu hallen und ich möchte zur Abkürzung und Ausnützung der Zeit die Herren Abgeordneten bitten, möglichst vollzählig zu erscheinen, indem Ihnen dadurch Gelegenheit geboten wird, auch an der informativen Debatte teilzunehmen, wodurch mir vielmehr in das Wesen der Sache eindringen können. Also die Sitzung ist morgen nachmittags 3 Uhr nicht nur für die Mitglieder des Wehrausschusses, sondern für alle Herren Abgeordneten. Die nächste Haussitzung beraume ich auf morgen vormittags ½ 11 Uhr an, mit folgender Tagesordnung: 1. Akt betreffend die Entlohnung der Religionslehrer an den Volksschulen; 2. Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Regulierung der Frutz im unteren Laufe (Beilage 43); 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 3. Bericht des Landesausschusses über den Ausbau der Schutzbauten an der Alfenz und IN im Gebiete von Bludenz (Beilage 49); 4. Bericht des Landesausschusses in Sachen der Errichtung einer eigenen politischen Landesstelle für das Land Vorarlberg (Beilage 48); 5. Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Altenstadt, um Gewährung des 30%igen Landesbeitrages zu den Remunerationen der Lehrerinnen an der Dominikanerinnen-Volksschule (Beilage 44). Ferner habe ich noch mitzuteilen, daß der Finanzausschuß heute abends 5 Uhr eine Sitzung abhalten wird. Gegenstand: Beratung des Landesvoranschlages. . Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 48 Minuten mittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz. Borarlberger Landtag. 11. Sitzung am 27. März 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg.. Gegenwärtig 22 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Ölz, Dekan Fink, Bosch. Regierungsvertreter: Herr k. t. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein, Exzellenz Sektionschef Otto Reuter, Herr k. k. Oberst Oskar Preißler, Herr k. f. Hofrat Dr. Otto von Stößer. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 6 Minuten, vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige elfte Sitzung für eröffnet und ersuche um Ver­ lesung des Protokolles der letzten Sitzung vorn 19. Oktober vorigen Jahres. (Sekretär liest.) Wird zur Verlesung des Protokolles eine Be­ merkung zu machen gewünscht? — Wenn dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Hohes Haus! Seit unserer letzten Tagung hat das Allerh ochste Kaiserhaus einen schweren und schmerzlichen Verlust erlitten. Am 27. Jänner verschied in Wien im hohen Alter von 86 Jahren der Nestor des kaiserlichen Hauses, Se. kaiserl. u. königl. Hoheit, der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer nach kurzem Leiden, tiesbetrauert von höchstdessen hochbetagter durchlauchtigster Frau Gemahlin und von allen Mitgliedern des Kaiserhauses. Der Entschlafene war in der modernen Geschichte Österreichs, speziell der Entwicklung des Verfassungslebens in unserem Reiche eine markante, bedeutungsvolle Erscheinung. Denn sowohl in der Eigenschaft als Präsident der ersten konstitutionellen Regierung Seiner Majestät, wie auch als vieljähriger Kommandant der modernen Schöpfung einer k. k. Landwehr hat Erzherzog Rainer in ganz hervorragender Weise auf Österreichs Geschicke eingewirkt und sich durch höchstseine Verdienste ein bleibendes Andenken bei Herrscher und Volk gesichert, wie nicht minder die echte Leutseligkeit, Milde und das stete Wohltun dem greisen Prinzen in den Herzen Tausender unvergängliche Liebe und Dankbarkeit erhalten haben. Ich betrachte mich der Zustimmung des hohen Hauses sicher, 2 11. Sitzung des Vorarlberger Landtages. wenn ich in Ihrer aller Namen unserer Trauer um den schweren Verlust beredten Ausdruck verleihe und den hochverehrten Herrn Regierungs­ vertreter bitte, diese Kundgebung der Landes­ vertretung an die Stufen des Allerhöchsten Thrones gelangen lassen zu wollen. Es gereicht mir zur Ehre, dem hohen Hause die seitens des k. k. Ministeriums für Landes­ verteidigung zur Vertretung der Regierungs­ vorlage betreffend die Landwehr und teilweise zur Vertretung der neuen Schießstandsordnung in unserer Mitte erschienenen Delegierten der k. k. Regierung, Seine Exzellenz Sektionschef Otto Reuter, Herr Ministerialrat Dr. Otto von Stö'ger und Herr k. k. Oberst Oskar P r e i st I e r, dem hohen Hause vorstellen und in unserer Mitte herzlich willkommen heißen zu können. Es sind mir drei Urlaubsgesuche zugekommen. Herr Abgeordneter Dekan Fink bittet, für die heutige Sitzung sein Nichterscheinen entschuldigen zu wollen, weil er der Beerdigung des Herrn Pfarrers von Sulzberg als nächster Nachbar beizuwohnen gedenkt. Herr Abgeordneter Engelbert Bösch teilt mir in einem Schreiben mit, daß er wegen Erkran­ kung seiner Tochter, die eine Kur zu machen hat, geschäftlich von Lustenau nicht weg kommt und ersucht, ihm fernen Urlaub von acht Tagen zu gewähren. Nachdem nach Der Geschäftsordnung nur Urlaube von vier Tagen vom Präsidium gewährt werden können, so muß ich das hohe Haus anfragen, ob es mit der Erteilung des Urlaubes von acht Tagen einverstanden ist. — Wenn kein Widerspruch erhoben wird, so nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt. Ferner hat der Herr Abgeordnete Ober­ direktor Josef Olz eine Zuschrift an mich gerichtet, worin er ersucht, ihn für die gegen­ wärtige Landtagstagung zu entschuldigen, da er, wie den Herren bekannt sein dürfte, das Bad Pystian gebraucht und auch, wenn er noch früher zurückkehren sollte, bevor die Tagung geschlossen wird, doch noch der Ruhe bedarf und an den Verhandlungen nicht teilnehmen kann. Dies bitte ich zur Kenntnis zu nehmen. Zunächst hat das Wort der Herr Regierungsvertreter. V. Session der 10, Periode 1912/13. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Der Bitte betreffend die Übermittlung der heute zum Ausdrucke gebrachten Trauerkundgebung zu den Stufen des Allerhöchsten Thrones aus oem Anlasse des Ablebens des Herrn Erzherzoges Rainer werde ich natürlich entsprechen. Es ist ein trauriger Zufall, daß gerade jetzt der allverehrte Erzherzog Rainer seine Augen für immer geschlossen hat in einem Zeitpunkte, wo sein Lebenswerk, die Landwehr weiter aus­ gestaltet werden soll. Im Anschlüsse an diese kurzen Worte möchte ich mir erlauben, den Gesetz­ entwurf, betreffend das Institut der Landes­ verteidigung für Tirol und Vorarlberg dem hohen Hause zu unterbreiten. Dieser Gesetz­ entwurf ist begleitet mit erläuternden Bemer­ kungen und einem Nachweise der Höhe des Rekrutenkontingentes der Landwehr, beziehungs­ weise der Landesschützen. Ich bitte, diese Regierungsvorlage der verfassungsmäßigen Be­ handlung unterziehen zu wollen. Landeshauptmann: Ich werde diese Regierungsvorlage in Druck legen und an die Herren Abgeordneten verteilen lassen samt Motivenbericht. Ich möchte mir erlauben, nachdem aus der heutigen Tagesordnung als zweiter Gegenstand angesetzt ist: Gesetzentwurf betreffend die neue Schietzstandsordnung, wenn das hohe Haus zustimmt, gleich bezüglich der formellen Behand­ lung der Regierungsvorlage, die im Zusammen­ hange mit der Schießstandsordnung steht, die Anregung zu machen, daß gleichzeitig mit der ersten Lesung der Schießstandsordnung die formelle Behandlung dieses Landesverteidigungs­ gesetzes vorgenommen werde, wenn keine Ein­ wendung erhoben wird. Wir kommen nun zur Tagesordnung; auf derselben steht als erster Punkt: Mitteilung des Einlaufes. Es sind fünf Einlaufstücke dem hohen Hause übermittelt worden. Zunächst eine Eingabe des Vereines für christliche Kunst und Wissenschaft betreffs Gewährung einer Subvention für einen Kurs inbezug auf moderne kirchliche Kunst und Grundsätze; überreicht ist das Gesuch durch ben Herrn Abgeordneten Wegeler. Ferner ein Gesuch 11. Sitzung »es Vorarlberger Landtages. des Landesmuseumsvereines um eine Subvention für die vom Museumsvereine herausgegebene Zeitschrift „Archiv für die Geschichte und Landes­ kunde Vorarlbergs", überreicht durch meine Wenigkeit, weiters eine Eingabe des Zentral­ komitees zur Schaffung einer österreichischen Luft­ flotte, überreicht durch den Herrn Landeshaupt­ mannstellvertreter, ferner eine Eingabe der Ge­ meinde Ludesch, überreicht durch den Herrn Abge­ ordneten Müller, um einen Beitrag zur Konser­ vierung der St. Martinskirche dortselbst und endlich eine Petition der Gemeinde Schlücken um neuerliche Bewilligung des Landesbeitrages für die Offenhaltung der Straße Schoppernau Schlücken, überreicht durch den Herrn Abgeord­ neten Willi. Nach alter Gepflogenheit gemäß den Beschlüssen des Landtages können Petitionen um Gewährung von Landesmitteln nur innerhalb der ersten acht Tage der Session in Verhandlung gezogen werden, ausgenommen es mären dring­ liche Angelegenheiten, die ihrer Natur nach nicht aufschiebbar sind. Da nunmehr die gegenwärtige Tagung leine neue Session beinhaltet, sondern nur eine Fort­ setzung der bisherigen Session ist, so kann von diesen Beschlüssen nicht abgegangen werden, ich möchte aber in Anregung bringen, daß sämtliche Einlaufstücke dem Landesausschusse übermittelt werden. Wird eine Einwendung erhoben? Es ist nicht der Fall. Wir kommen zum zweiten Punkte der Tages­ ordnung, zum Gesetzentwürfe, betreffend die neue Schieß st andsordnung, und im Zusammenhange damit die soeben vom hochverehrten Herrn Regierungsvertreter über­ mittelte Regierungsvorlage, betreffs das Institut der Landesverteidigung. Ich glaube, diese beiden Gegenstände unter einem zusammen nehmen zu können und ersuche um einen Antrag betreffs der formellen Behandlung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Kink: Ich möchte den Antrag stellen, daß zur Behandlung und Vorberatung ein siebengliedriger Wehrausschuß gewählt und die Wahl dieses Ausschusses in der heutigen Sitzung vor­ genommen werde. V. Session der 10. Periode 1912/13. 3 Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört und wenn keine Einwendung er­ folgt. nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt, und wir können sofort zur Wahl dieses Wehr­ ausschusses schreiten. Ich ersuche, neun Namen zu schreiben, weil zwei Ersatzmänner für diesen Ausschuß bestimmt sind. Wahl. Ich ersuche die Herren Abgeordneten Amann und Allgäuer, gefälligst das Skrutinium vorzu­ nehmen, und zwar während unsere Sitzung fort­ dauert. Während die Herren das Skrutinium führen, können wir in der Tagesordnung werter schreiten. Auf derselben steht als dritter Gegenstand: Ansuchen der freien Vereinigung Vorarlberger Künstler und des Bun­ des Vorarlberger Maler und Bild­ hauer um eine Subvention zu den Kosten der diesjährig zuveran st alten­ den Ausstellung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dekan Mayer. Dekan Mayer: Ich stelle den Antrag, es möge das Ansuchen dem Landesausschusse ab­ getreten werden zur Erledigung im eigenen Wirkungskreise. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört; wenn keine Einwendung erfolgt, nehme ich an, daß das hohe Haus zugestimmt hat. Vierter Punkt der Tagesordnung ist: Zuschrift der k. k. Statthalter ei betreffend den Landesvoranschlag pro 1913, welcher die Allerhöchste Genehmigung nicht erhalten hat. Dieser Gegenstand eignet sich seiner Natur nach zur Beratung im Finanzausschüsse, welcher auch den letzten Voranschlag beraten hat. - - Es wird keine Einwendung dagegen erhoben. Wir kommen nun zum fünften Punkte der Tagesordnung, zum Akt betreffend die Straßenanlage von F e d k i r ch nach G ö f i s. 4 11. Sitzung bte Vorarlberger Landtages. Für Stratzenangelegenheiten haben wir den bereits bestehenden volkswirtschaftlichen Ausschutz und es wird sich daher die Zuweisung an diesen Ausschutz zur Vvtberatung empfehlen. Wrr kommen zum sechsten Punkte der Tages­ ordnung, zum Berichtedes Landesausschusses, be­ treffend die Wirksamkeit der Natural-Verpflegsstationen pro 1912. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter. Ick) ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Das hohe Haus wird, glaube ich, nicht verlangen, datz ich den umfangreichen Bericht des Landesausschusses betreffend die Wirk­ samkeit der Naturalverpslegsstationen in Vor­ arlberg im Jahre 1912 zur Verlesung bringe. Im allgemeinen bewegt sich der Bericht ganz in den Grenzen des Berichtes der Vorjahre und es ist nur zu konstatieren, datz die Frequenz der Naturalverpslegsstationen beiläufig die gleiche geblieben ist wie im Vorjahre. Der Unterschied gegenüber dem Vorjahre ist ein sehr geringer: die Gesamtfrequenz beträgt heuer 44.200 und im Vorjahre waren es 44.630, also ein Unter­ schied von zirka 400. Diese Jahre 1911 und 12 wurden nur einmal in der Frequenz übertroffen, nämlich im Jahre 1902, wo sich ein Besuchstand von 46.834 Reisenden ergab. Die Gründe, warum die Frequenz der Naturalverpflegsstationen in den letzten Jahren eine so hohe war, brauche ich nicht'zu erörtern und dar­ zulegen. Es ist den Herren Abgeordneten bekannt. Die starke Geschäftsstockung und der eingetretene Arbeftsmangel bilden die Hauptursache der starken Frequenz der Stationen. Es ist auch im bereits begonnenen Jahre nicht zu erwarten, datz sich diesbezüglich eine Abnahme der Frequenz ergeben wird. Es märe der Rückgang nur dann zu erwarten, wenn friedlichere Zustände eintreten würden und dadurch ein Aufschwung der Ge­ werbe und der Industrie wieder eintreten würde. Nach diesen kurzen Bemerkungen - ich ver­ weise im übrigen auf den umfangreichen Bericht - stelle ich namens des Landesausschusses den Antrag: V. Session der 10. Periode 1912/13. „Der vorstehende Bericht über die Wirksamkeit der Natural-Verpflegsstationen in Vorarlberg im Jahre 1912 wird zur Kenntnis ge­ nommen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche diesem Antrage, wie er verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, den Vorsitz einzunehmen. Landeshauptmannftellvertreter: (Über­ nimmt den Vorsitz.) Der nächste und letzte Gegen­ stand der heutigen Tagesordnung ist der Bericht ves Landesausschusses über den Ge>etzentwurf wegen Autzerkrafnetzung des Gesetzes vom 11. Juli 18 7 5, betreffend d i e Stratze Rankwerl Göfis Sattein s. Berichterstatter ist der Herr Landeshauptmann Adolf Rhomberg. Ich ersuche denselben, die Debatte einzuleiten und erteile ihm zu diesem Zwecke das Wort. Rhomberg: In erster Linie ist in der Tages­ ordnung eine Korrektur vorzunehmen. Es ist nämlich ein Schreibfehler unterlaufen; es soll heitzen „Rankweil—Göfis—Satt eins" nicht „Rankweil—Göfis Laterns. Diese Strahenangelegenheit läuft schon einige Jahre und bildete den Gegenstand von kommisjionellen Verhandlungen des Landesausschusses mit den beteiligten Gemeinden. Mehrmals, wenn Neuwahlen des Konkurrenzausschusses vorgenom­ men wurden, haben die Vertreter der Gemeinden Rankweil und Satteins den Wunsch vorgetragen, es möchte einmal das ganze Konkurrenzverhältnis einer Abänderung unterzogen, beziehungsweise die Quoten zuungunsten der Gemeinde Göfis ab­ geändert und zu ihren Gunsten reduziert werden. Diesem Wunsche stand im Wege das dermalen 11. Sitzung des Vorarlberg« Landtages. gültige Gesetz vom 11. Juk 1875, auf welchem die Straße Raukweil—Satteins beruht. Nach dem altert, allgemeinen Straßengesetze vom Jahre 1863 gab es nämlich nur eine Kategorie von Konkurrenzstraßen, nicht, wie nach oerrt gegen­ wärtigen Landesgesetze vom 15. Februar 1881, Konkurrenzstraßen erster und zweiter blasse, son­ dern nur Konkurrenzstraßen schlechthin und diese tonnten einzig und allein errichtet werden durch Schaffung eines eigenen Landesgesetzes, wie bei­ spielsweise ein solches für die Hinterbregenzer walderstraße Schoppernau Sch rocken und für Dte Straße Bludenz—Schruns bestanden hat. Auch für diese heute in Rede stehende Straße ist ein eigenes Gesetz ins Leben getreten. Nun aber erscheint es mindestens am Platze, daß geprüft werde, ob tatsächlich die gegenwärtigen Ver­ hältnisse noch allen Verkehrsbedingungen ent sprechen und ob die Gemeinden richtig herangegogen sind oder nicht. Die Gemeinden Rank­ weil und Satteins haben nun in der Angelegenheit unterm 12. Januar eine neuerliche Eingabe an den Landesausschuß gerichtet, worin sie noch­ mals ersuchen, diesbezüglich Wandel zu schaffen. Der Landesausschuß ist der Anschauung, daß dieser Wandel nicht anders geschaffen werden kann als durch ein Gesetz, womit das bestehende Gesetz vom 11. Juli 1875 einfach aufgehoben werde. Wenn ein solches Gesetz in Kraft tritt, muß die Straße Rankweil—Eosis Satteins einfach nach dem allgemeinen Straßengesetze vom 15. Februar 1881 zu einer Konkurrenzstraße zweiter Klasse umgestaltet werden, für- welche sie ihrer ganzen Anlage, Breite und ihrem Verkehre nach un­ zweifelhaft paßt. Der Landesausschuß ist dann m der Lage. nach gepflogenen Erhebungen und weiteren Verhandlungen das Statut zweiter Klaffe für diese neue Konkurrenzstraße festzustellen und damit auch die Konkurrenzverhältnisse zu andern. Wir haben mit dem Gesetze vom 15. Februar 1881 in dieser Beziehung gewiß keine schlechte Erfahrung gemacht; man konnte bei sämt­ lichen neuen Straßen, die in den letzten Jahren nach unserem großzügigen Straßenbauprogramme gebaut wurden und worunter sich auch Straßen, die einen weit über unser Land hinaus reichenden Verkehr ausweisen, z. B. die Flerenstrahe, mit diesem Gesetze gut auskommen, sie als Kon­ kurrenzstraßen zweiter Klasse erklären und dafür 5 V. Sesfwn der 10. Penode 1912/13 ern eigenes Statut' feststellen, fo daß. der schwer fällige Apparat der Schaffung eines neuen Landesgesetzds- vollständig gegenstandslos 'blieb. Wir haben zwei"analoge Falle schon einmal in unserem hohen Hause gehabt. Bei der Hinter bregenzerMrkvtlstraße' "Hat man, auch ba£ be stehende Gesetz durch -ein neues aufgehoben, und die Straße t?ale>quäle als Konkurrenzstraße zweiter Klasse erklärt. Ebenso war es bei der Straße Mudenx Schruns, welche von«, bekannt lich, nachdem das alte Gesetz durch ein neues aufgehoben wurde, ebenfalls als Konkurrenzstraße zweiter Kläffe etftott und. mit- der Konkutrenz Bludenz^Parthmen vereinigt wurde. Das ist der Standpunkt, den der Landes ausschuß, tjt der Sache eipnjmmft er , st ein rem formeller» , zich durch Aushebung des bestehenden Gesetzes Wie Hstph zu bekommen zur Schaffung einer Konkutrenzstrgße zweiter Klasse Und zur Festlegung^ desueuen Htatuts. Nach dieser Bemerkung empfehle ich dem hohen Hause das Eingehen in die Spezialdebatts i> ji; Landeshäuptmarnrftellvertreter: Die Herren haben den Bericht des Herrn Referenten gehört; ich eröffne darüber die Generaldebatte. Wünscht jemand das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, |o ist die Ge neraldebatte» geschlossen und wir ttfetben tte die Speziald'ebätte! eingehen. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter Artikel I anzurufen. >rT Nhontbevq : Artikel I. t Landostiauptmannftellvertrctei: Wenn keine Einwendung erhoben wird/ erkläre nh Ar tikek I aU ^angenommen. , J~ Artikel^ I ist angenommen. Rhomberg: Artikel II. * LaiideHhauptmaliiistellvertrctcr: Artikel II ist angenothmen. 'PO/' 1 f j'1'0 RhoMvkWst Artikel III "t-jj 7 r »~r Landeshäuptmaunftellvertretcr: BemerktmK >erachte ich 'als Zustimmung Die Zustimmung ist gegeben. Keine 6 11. Sitzung des Vorariberger Landtages. Ich ersuche, Titel und Eingang zu verlesen. Rhomberg: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes aus Beilage 45.) Landeshanptinannstellvertreter: Wird eine Einwendung erhoben? Titel und Eingang sind angenommen. > Rhomberg: Ich beantrage die sofortige Vor nähme der dritten Lesung. Landeshauptmannstellvertreter: Der Herr Berichterstatter hat die sofortige Vornahme der dritten Lesung beantragt. Eine Einwendung wird nicht erhoben; ich er­ suche alle Herren, die dem Gesetzentwürfe in der Fassung, wie er in der Weiten Lesung angenommen wurde, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ange­ nommen und dieser Gegenstand hiemit erledigt. s Landeshauptmann übernimmt Vorsitz.) wieder den Landeshauptmann: Ich ersuche nun, die Herren Skrutatoren, das Resultat der Wahl des Wehrausschusses bekannt zu geben. Amann: Beim Skrutinium hat sich folgendes Resultat ergeben: Herr Landeshauptmann erhielt 21 Stimmen, Landeshauptmannstellvertretrr Thurnher 21, Iodok Fink 21, Loser 21, Dr. Kan­ zelt 21, Kennerknecht 21 und Natter 21. Dir nächstmeisten Stimmen erhielten: Herr Abge­ ordneter Dietrich 6, Ebenhoch 4, Amann 4, Luger 4, Vogel 4 Stimmen. Landeshauptmann: Es sind also zu Mit­ gliedern des Wehrausschusses gewählt r die Herren Thurnher, Iodok Fink, Loser, Dr. Konzett, Ken­ nerknecht, Natter und meine Wenigkeit. Ersatz­ mann ist der Herr Abgeordnete Dietrich mit 6 Stimmen. Zudem erhielten die Herren Ebenhoch, Amann, Luger und Vogel je 4 Stimmen. Bei diesen hat also das Los zu entscheiden, wer zweiter V. Session der 10. Periode 1912/18. Ersatzmann ist. Ich ersuche den Herrn Abge­ ordneten Kennertnecht, das Los zu ziehen. Kennerknecht: Luger. Landeshauptmann: Herr Abgeordneter Luger ist also zweiter Ersatzmann. Wir werden nun eine kurze Pause eintreten lassen, damit der Wehrausschutz sich konstituieren kann und dann die Sitzung wieder fortsetzen zur Bekanntgabe der Tagesordnung der nächsten Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung von 11 Uhr 43 Minuten bis 11 Uhr 45 Minuten.) Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich habe dem hohen Hause bekanntzugeben, datz sich der Wehrausschutz konstituiert und meine Wenigkeit zum Obmann und den Herrn Abgeord­ neten Iodok Fink zum Stellvertreter nomi­ niert hat. Ich möchte in meiner Eigenschaft als Obmann sofort eine Sitzung des Wehrausschusses einbe­ rufen auf morgen nachmittags 3 Uhr hier im Landtagsjaale, und zwar hiezu nicht nur die Mit­ glieder einladen, sondern sämtliche Herren Ab­ geordneten; es werden nämlich Seine Erzellenz Herr Sektionschef Reuter und die beiden anderen Herren Regierungsvertreter die Güte haben, über das Wesen des Wehrgesetzes ein Erposo zu hallen und ich möchte zur Abkürzung und Ausnützung der Zeit die Herren Abgeordneten bitten, mög­ lichst vollzählig zu erscheinen, indem Ihnen da­ durch Gelegenheit geboten wird, auch an der in­ formativen Debatte teilzunehmen, wodurch mir vielmehr in das Wesen der Sache eindringen können. Also die Sitzung ist morgen nachmittags 3 Uhr nicht nur für die Mitglieder des Wehr­ ausschusses, sondern für alle Herren Abgeord­ neten. Die nächste Haussitzung beraume ich auf mor­ gen vormittags i/zll Uhr an, mit folgender Tagesordnung: 1. Akt betreffend die Entlohnung der Religions­ lehrer an den Volksschulen; 2. Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf, betreffend die Regulierung der Frutz im unteren Laufe (Beilage 43); 11. Sitzung des Borarlberger Landtages. 3. Bericht des Landesausschusses über den Ausbau der Schutzbauten an der Alfenz und IN im Gebiete von Bludenz (Beilage 49); 4. Bericht des Landesausschusses in Sachen der Errichtung einer eigenen politischen Landes­ stelle für das Land Vorarlberg (Bei­ lage 48); 5. Bericht des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Altenstadt, um Ge­ währung des 30«/oigen Landesbeitrages zu V. Session der 10. Periode 1912/13. den Remunerationen der Lehrerinnen an der Dominikanerinnen-Volksschule (Beilage 44). Ferner habe ich noch mitzuteilen, daß der Finanzausschuß heute abends 5 Uhr eine Sitzung abhalten wird. Gegenstand: Beratung des Landesvoranschlages. . Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 48 Minuten mittags.) Druck om F. N. Temich in öre i