19130331_lts013

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1913,lt1913,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 13. Sitzung am 31. März 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 21 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Bösch, Dekan Fink, Dekan Mayer, Ölz. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 8 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär Wachter verliest dasselbe) Wird zum soeben verlesenen Protokolle eine Änderung gewünscht oder eine Bemerkung gemacht? Es ist nicht der Fall. Somit betrachte ich dasselbe als genehmigt. Es sind mir zwei Einlaufstücke zugekommen. Das erste ist ein Antrag der Herren Abgeordneten Natter und Genossen, den ich zu verlesen bitte. (Sekretär Wachter liest folgenden Antragt Unter Berufung auf die am 27. März 1907 gefaßten Beschlüsse des hohen Landtages über die Anträge des Herrn Abgeordneten Ölz und Genossen und des Herrn Dr. Peer und Genossen "in Sachen der Erwerbung von Wasserkräften zu elektrischen Anlagen" stellen die Unterzeichneten den Antrag: "den Landesausschuß zu ersuchen, in der Herbsttagung einen zusammenfassenden Bericht über die zur Verwirklichung dieses Beschlusses unternommenen Schritte vorzulegen." Bregenz, 31. März 1913. F. Natter m. p. Fink m. p; Thurnher m. p. Dr. A. Konzett m. p. Joseph Wegeler m. p. Dr. Drexel m. p. Jg. Rüsch m. p. Ich werde, wenn das hohe Haus keine Einwendung erhebt, von der in der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Drucklegung Umgang nehmen und den Antrag zur Verhandlung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung stellen, da bei der vorgerückten Zeit die Zuweisung an 2 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. einen Ausschuß nicht mehr notwendig sein wird. Sollte die Zuweisung an einen Ausschuß gewünscht werden, bitte ich, dies mir bekannt zu geben. Thurnher: Ich meine, es könnte heute gleich die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß erfolgen, der dann berechtigt sein würde, den Bericht mündlich zu erstatten. Landeshauptmann: Es ist der Antrag gestellt worden, diesen Gegenstand formell als dringlich zu behandeln und mit Umgehung der Drucklegung dem volkswirtschaftlichen Ausschuß zur mündlichen Berichterstattung zuzuweisen. Wünscht jemand hiezu das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich denselben als angenommen. Ferner ist mir eine Eingabe des katholischen Lehrervereines für das Land Vorarlberg betreffs Subventionierung landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen zugekommen, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Jodok Fink. Ich ersuche, dieselbe ebenfalls zu verlesen. (Sekretär liest:) An den hohen Landtag für Vorarlberg in Bregenz! Es ist eine bekannte Tatsache, daß der hohe Landtag für Vorarlberg es sich stets angelegen sein ließ, die kulturellen, besonders aber auch die wirtschaftlichen Interessen des Volkes nach Kräften zu fördern. Teils durch Gewährung von Subventionen, teils durch Gründung geeigneter Anstalten suchte die Landesvertretung das heimische Gewerbe und die Landwirtschaft zu heben. Der erst in jüngster Zeit erfolgten Gründung eines Gewerbeförderungsinstitutes ging schon seit Jahren voraus die Gewährung von Subventionen für Besucher gewerblicher Lehranstalten und Fachkurse, ferner für gewerbliche Fortbildungsschulen. Für die landwirtschaftlichen Interessen fördernd zu wirken, ist in erster Linie Aufgabe des Landeskulturrates, der landwirtschaftlichen Versuchs- und Lebensmitteluntersuchungsanstalt in Bregenz und der Landeskäsereischule in Doren. In der Förderung agrarischer Interessen zeigt sich aber eine Lücke. Wenn die Aktionen der obgenannten Landesanstalten besonderen Erfolg haben sollen, muß vorausgesetzt werden, daß in der bäuerlichen Bevölkerung auch das nötige Verständnis vorhanden sei und daß die eigene Mitwirkung nicht fehle. Um dieses zu erreichen, empfiehlt die genannte Vereinsleitung die Einführung eines entsprechenden Unterrichtes in landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen. Für manche Gebiete unseres Landes könnten derartige Schulen ein wahrer Segen werden. Erfreulicher Weise zählt der Vorarlberger Lehrerstand unter feinen Mitgliedern eine Reihe von Lehrern, welche teils durch praktische Kenntnisse, teils durch den Besuch landwirtschaftlicher Fachkurse sich zur Erteilung des Unterrichtes in den landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen gut eignen. Der Hauptgrund, weshalb bis heute in unserem Lande der systematische und organisierte Unterricht beinahe vollständig fehlt, liegt in dem Umstände, daß für denselben von keiner Seite ausgiebige finanzielle Unterstützung zugesichert ist. Der katholische Lehrerverein für Vorarlberg interessiert sich auch für diesen Zweig des Unterrichtswesens und ist überall' gerne bereit mitzuarbeiten, wo es gilt, die geistigen und materiellen Interessen der landwirtschaftlichen Bevölkerung unseres schönen Heimatlandes zu fördern. Die gefertigte Vereinsleitung erlaubt sich deshalb, die Anregung zu machen, der hohe Landtag wolle den landwirtschaftlichen Fortbildungsschulunterricht im Lande einführen, beziehungsweise die Vorbedingung für die Errichtung und dauernde Erhaltung der entsprechenden Schulen schaffen. Zu diesem Zwecke möge er 1. beschließen, daß seitens des Landes für die Subventionierung landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen in gleicher Weise Mittel zur Verfügung gestellt werden, wie es bezüglich der gewerblichen Fortbildungsschulen schon der Fall ist; 2. mit der k. k. Regierung Verhandlungen pflegen, um von ihr für solche Schulen Subventionen aus Staatsmitteln zugesichert zu erhalten. Einer wohlwollenden Aufnahme und raschen Durchführung dieser gewiß im allgemeinen Interesse gelegenen Anregung sieht entgegen Für die Leitung des Katholischen Lehrervereines für Vorarlberg: Der Obmann: Ferd. Kolb m. p. Bei der Kürze der Zeit, die wir uns noch für unsere Tagung gesteckt haben, dürfte es sich am besten empfehlen, wenn diese Eingabe dem Landesausschusse zur weiteren Beratung und Berichterstattung in der kommenden Session überwiesen würde, nachdem doch eine Reihe von Verhandlungen mit der Regierung 13, Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 3 einzuleiten und sonst vorbereitende Schritte zu unternehmen sind. Ich empfehle, wenn das hohe Hans keine Einwendung erhebt, den Vorgang in diesem Sinne, nämlich die Zuweisung an den Landesausschuß zur Berichterstattung in der nächsten Session. Es erfolgt keine Einwendung. Bevor ich zur Tagesordnung übergehe, möchte ich noch zwei Gegenstände der Tagesordnung einfügen, beziehungsweise zu Beginn derselben ansetzen, welche vom Landesausschusse dem hohem Hause unterbreitet werden. Der erste ist eine Eingabe der Gemeinden Lustenau und Dornbirn betreffs Beitragsleistung zur Erstellung einer Brückenrampe bei der Lustenauer Rheinbrücke. Der zweite ist eine Eingabe des Vereines vorarlbergischer Gemeindebeamten-und Angestellten in Dornbirn wegen Schaffung eines Landesgesetzes betreffend die die Rechtsverhältnisse der Gemeindeangestellten. Wenn das hohe Haus keine Einwendung erhebt, setze ich diese beiden Gegenstände auf die Tagesordnung und bezüglich der formellen Behandlung derselben möchte ich betreffend die Eingabe der Gemeinden Lustenau und Dornbirn die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß zur mündlichen Berichterstattung anregen und bezüglich der Eingabe des Vereines vorarlbergischer Gemeindebeamten und Angestellten in Dornbirn wegen Schaffung eines Landesgesetzes den Landesausschuß zu beauftragen mit den nötigen Arbeiten und einer eventuellen Berichterstattung in der kommenden Session. Wird eine Einwendung dagegen erhoben? Es ist nicht der Fall; deshalb wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Die Herren Abgeordneten Dekan Mayer und Fink haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt, der letztere wegen seelsorglicher Berufsgeschäfte, Herr Dekan Mayer ist beute als Delegierter des Landesausschusses in Lorüns tätig in der dort eingeleiteten wasserrechtlichen Verhandlung. Wir kommen nun zum weiteren Punkte der Tagesordnung, der jetzt der dritte ist, zu den Rechnungsabschlüssen des Vorarlberger Lehrerpensionsfonds pro 1911 und 1912. Wir haben einen Finanzausschuß noch von der früheren Tagung her und es dürfte daher die Zuweisung dieser beiden Rechnungsabschlüsse an diesen Ausschuß als ersprießlich angesehen werden, wenn keine Einwendung dagegen erhoben wird. - Es ist nicht der Fall. Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über die Ausführung des Projektes der Illschluchterweiterung in Feldkirch. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter. Ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Thurnher: Nachdem der Bericht erst am Samstag Nachmittag in die Hände der Herren Abgeordneten gelangt ist und weil derselbe einen nicht besonders großen Umfang hat, erscheint es entsprechend denselben vorerst wörtlich zur Kenntnis zu bringen. (Lieft Bericht und Anträge aus Beilage 51.) Sie sehen aus dem eben vorhergetragenen Berichte und ist Ihnen allen längst bekannt, daß der in Behandlung stehende Gegenstand kein neuer ist, sondern Den Landtag schon in früherer Session beschäftigt hat. Es wurde schon in der früheren Session die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Erweiterung der Illschlucht anerkannt und es wurden dem Landesausschusse auch seitens der Landesvertretung entsprechende Aufträge gegeben. Die Hochwasserkatastrophe vom letzten Jahre brachte den neuerlichen Beweis der Notwendigkeit der Verbauung. Die Gründe, warum nicht schon im Vorjahre hinsichtlich der Durchführung der Bauten entscheidende Beschlüsse gefaßt werden konnten, sind Ihnen bekannt. Der Hauptgrund war der, daß es damals noch nicht gelungen war, ein Projekt vor sich zu haben, das sowohl die Genehmigung des Ackerbauministeriums als die des Landesausschusses gefunden hätte. In dieser Beziehung liegt die Sache heute etwas besser und klarer, indem nunmehr ein Projekt vorliegt, das die Zustimmung der Regierung und des Landesausschusses erhalten hat. Aber wir sind trotzdem heute noch nicht in der Lage, die Erweiterung der Illschlucht landesgesetzlich zu regeln und sicherzustellen, weil die Verhandlungen über die Beitragsleistung der beteiligten Faktoren noch nicht zu einem befriedigenden Schlüsse gelangt sind und der Erfolg dieser Verhandlungen von den Ergebnissen der Beratungen im Reichsrate über die Wasserstraßenvorlage abhängt. Bei dieser Sachlage erschien es nun notwendig, zur Ermöglichung der raschesten Durchführung der Bauten von der Regierung wenigstens die Bewilligung zu erhalten, daß die Inangriffnahme derselben schon vor der landesgesetzlichen Regelung gegen vorschußweise Beistellung der erforderlichen Beträge durch die Stadt Feldkirch erfolgen kann. 4 1$, Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. Die Regierung hat, bereits hiezu ihre prinzipielle Zustimmung gegeben und die Perfektionierung der Vereinbarung zwischen der Regierung, dem Landesausschusse und der Stadt Feldkirch ist in allernächster Zeit zu erwarten. Nun darf angenommen werden, daß der Durchführung der Bauten in kürzester Frist kein Hindernis mehr im Wege steht und in dieser Weise für hinreichenden Schutz der Stadt Feldkirch gesorgt wird. Und nun empfehle ich Ihnen die einstimmige Annahme des Ihnen bereits mitgeteilten Antrages des Landesausschusses. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wegeler. Wegeler: Hohes Haus! Durch die Verlesung des gedruckten Berichtes und durch die mündlichen Ausführungen des Herrn Landeshauptmannstellvertreters bin ich eigentlich der Aufgabe enthoben, ihnen über die große Notwendigkeit dieser Bauten, nämlich der Illschluchterweiterung weiteres zu vermelden. Ich will nur noch darauf aufmerksam machen, daß die meisten Herren, die hier im hohen Hause sind, die Notwendigkeit selbst eingesehen haen, weil wahrscheinlich sie alle in Feldkirch waren, als das große Unglück über das ganze Land und auch über unser liebes Feldkirch hereingebrochen ist. Der Berichterstatter hat ihnen den Werdegang dieser Angelegenheit ganz genau geschildert und ich habe auch darüber weiter nichts zu bemerken. Nur um eines möchte ich sie als Abgeordneter der Stadt Feldkirch bitten, daß sie die Anträge, die ihnen vorgelesen worden sind und die sie gedruckt vor sich haben, einstimmig annehmen wollen. Von der Notwendigkeit sind die Herren alle überzeugt und davon, daß es an der Zeit ist, daß diese Bauten durchgeführt werden. Besonders für uns Feldkircher, die wir schon bald 3 oder wenigstens 3l/2 Jahre auf die Perfektionierung dieser Bauten warten, ist es ein großer Trost und auch eine Sicherung, wenn das hohe Haus jetzt seine Bereitwilligkeit ausspricht, von den Kosten dieser Bauten jenen Teil zu übernehmen, den es nach den Verhandlungen auf das Land treffen wird. Ich danke noch ganz besonders Den Herren Reichsratsabgeordneten im Namen der Stadt Feldkirch für ihre großen Mühen und Anstrengungen, die sie in dieser Angelegenheit gemacht haben und ersuche sie alle nochmals, meine Herren, daß sie diese Anträge einstimmig annehmen, besonders deswegen auch, damit die Stadt Feldkirch jetzt, da die Quoten noch nicht festgestellt sind, wenn sie das Geld aufbringt, die Arbeit in die Hände nehmen kann und zwar schon in diesem Jahre, um die Bevölkerung zu beruh gen und daß wir, wenn wieder ein Hochwasser kommen sollte - was Gott verhüten möge - wenigstens den nötigsten Schutz haben. - Ich empfehle nochmals die Annahme dieser Anträge. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Allgäuer. Allgäuer: Hohes Haus! Ich begreife voll und ganz die Anstrengungen und Bestrebungen der Stadt Feldkirch, sich vor einer ähnlichen Katastrophe, wie sie das Jahr 1910 brachte, zu schützen und ich wünsche ihnen auch vollen Erfolg. Aus diesem Grunde werde ich auch für die Anträge stimmen. Als Vertreter der Landgemeinden dieses Bezirkes muß ich aber einige Bemerkungen hiezu machen. In den Gemeinden und und Ortschaften längs des Unterlaufes der Ill besteht die Meinung, durch die Illschluchterweiterung werde die Gefahr in diesen Ortschaften vergrößert. Technische Autoren haben zwar die Bedenken zu zerstreuen gesucht. Mit welcher Berechtigung, entzieht sich natürlich meinem Urteil. Ich kann mich dem Urteile der Techniker nur beugen und annehmen, daß keine neue Gefahr heraufbeschworen werde. Ich kann daher an das hohe Haus und den Landesausschuß nur die Bitte stellen, daß sie die Verbauung des unteren Teiles der Ill ebenfalls mit möglichster Beschleunigung betreiben und der Verwirklichung zuführen möge. Es ist dies nicht nur im Interesse der Ortschaften am Unterlaufe der Ill gelegen, sondern wird auch eine günstige Rückwirkung auf das jetzt in Frage stehende Projekt ausüben und somit beiden Teilen gedient und beider Interessen gefördert werden. Damit schließe ich. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rüsch. Rüsch: Hohes Haus! Ich erkläre selbstverständlich auch von vornherein, daß ich diesen Anträgen zustimmen werde, speziell auch den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Allgäuer. Der Grund, weshalb ich mich bei diesem Gegenstand auch zum Worte gemeldet habe, besteht darin, weil ich seinerzeit in dieser Angelegenheit Berichterstatter in diesem hohen 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 5 Hause war. Es ist damals, wo es sich darum gehandelt hat, die Stadt Feldkirch in ihrem Ansuchen zu vertrösten, gewiß keine angenehme Aufgabe gewesen, hier in diesem Hause einen nahezu ablehnenden Antrag stellen zu müssen. Aber damals war niemand im volkswirtschaftlichen Ausschusse zu finden, der diesen Antrag gestellt hätte. Schließlich hat man an mich die Aufforderung gerichtet, den Bericht über diese Angelegenheit zu machen und ich bin auch diesem Wunsche nachgekommen. Ich habe mich tatsächlich bemühen müssen, Einzelkenntnisse in dieser Angelegenheit zu erwerben und ich habe mich auch bemüht, den Bericht zu erstatten, der dann auch vom volkswirtschaftlichen Ausschüsse angenommen worden ist, und der Antrag, der den Sukkus meiner Untersuchungen bildete, ist auch hier in diesem Berichte wiederum erwähnt. Nun, meine Herren, ist es mir auffallend, daß es unterblieben ist, daß ich, der ich mich der Mühe der Berichterstattung unterziehen mußte, zu allen diesen weiteren Verhandlungen nie mehr zugezogen worden bin, bei welchen sehr viele andere Herren, .die sich auch darum bekümmert haben und mußten, tatsächlich zugezogen worden sind. Ich für meine Person bin eigentlich selbstverständlich froh, daß ich nicht zugezogen worden bin; schließlich und endlich verliert man Zeit dabei. Aber int Interesse der Sache wäre es gewesen, wenn der Gegenstand weiteren Verhandlungen unterzogen wird, daß auch der Berichterstatter zu diesen Verhandlungen zugezogen würde und ich möchte den Wunsch aussprechen, daß in Zukunft das so geschehen möge. Landeshauptmann: Ich möchte nur eine kurze Bemerkung machen zu dem, was der Herr Abgeordnete Rüsch gesagt hat. Mir ist nämlich von den Verhandlungen, die amtlich in dieser Angelegenheit geführt wurden, bekannt, daß nur immer Mitglieder des Landesausschusses daran teilgenommen haben und natürlich, wenn es sich um die Stadt Feldkirch handelte, waren auch Vertreter von Feldkirch dabei. Einmal war eine Verhandlung, bei welcher auch Vertreter von Altenstadt beigezogen wurden. Es lag gewiß niemals im geringsten die Absicht vor, den Herrn Abgeordneten Rüsch, der sich damals in dankenswerter Weise seiner Aufgabe als Berichterstatter entledigt hat, hintanzusetzen (Rüsch: Das glaube ich.) oder ihn etwa zu ignorieren (Rüsch: Davon bin ich überzeugt.). Thurnher: Ich dürfte vielleicht eine Aufklärung geben. Die Hauptkommission, die in Feldkirch stattgefunden hat, war am 4. und 5. Oktober vorigen Jahres und das zur Zeit, als der Landtag gerade hier versammelt war und ich glaube, daß die meisten Mitglieder des hohen Hauses gewußt haben, daß an diesen Tagen Herr Hofrat Markus mit den übrigen Kommissionsmitgliedern in Feldkirch war und die nötigen Verhandlungen an Ort und Stelle gepflogen wurden. Ich glaube, es wäre dem Herrn Abgeordneten Rüsch freigestanden, sich an dieser Kommission, die gerade während des Landtages stattgefunden hat und zu der ich als Vertreter des Landesausschusses entsendet worden war, teilzunehmen. Es wird gewöhnlich hier, wenn einer der Herren Abgeordneten aus einem solchen Grunde an der Haussitzung nicht teilnehmen kann, vom Vorsitzenden als offizielle Entschuldigung desselben zur Mitteilung gebracht. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? - Wenn niemand sich meldet, so ist die Debatte geschlossen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Thurnher: Ja, ich habe nur noch ein Wort zu sagen wegen der Bemerkung des Herrn Abgeordneten Allgäuer. Er hat dem Wunsche Ausdruck gegeben, daß auch die Verbauung der unteren Strecke der Ill vom Kaps abwärts bis zur Einmündung in den Rhein bald bewerkstelligt werde. Ich kann ihm in dieser Beziehung zur Beruhigung sagen, daß seitens des Landesausschusses ähnlich wie für Feldkirch alle Vorkehrungen getroffen worden sind, damit auch diese Frage der Erledigung bald zugeführt werden kann. Das Projekt liegt der Regierung vor, im großen und im ganzen ist dasselbe genehmigt und es sind einzelne Teile jetzt schon in der Durchführung begriffen. Die Gründe, warum diese Angelegenheit auch heute noch nicht landesgesetzlich sichergestellt werden kann, sind beiläufig die gleichen, wie bei der Illschluchterweiterung, nur kommen bei diesem Projekte noch ein oder der andere dazu, die ich heute nicht genauer bezeichnen will. Im übrigen habe ich nichts mehr zu sagen. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage, wie er ihnen verlesen worden ist, ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. 6 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. Wir kommen nun zum nächsten Punkte der Tagesordnung, zum mündlichen Bericht des Finanzausschusses über den abgeänderten Voran schlag des Landesfonds pro 1913. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Amann, ich ersuche ihn das Wort zu nehmen. Amann: (Erstattet den mündlichen Beucht und stellt die Anträge nach der zufolge Verfügung des Herrn Landeshauptmannes nachträglich gedruckten Beilage 54.) Ich empfehle diesen Antrag zur einstimmigen Annahme. Landeshauptmann: Ich muß noch eine Bemerkung machen, bevor ich die Debatte über diesen Gegenstand eröffne. Der Bericht, den der Herr Berichterstatter vorgelesen hat, ist so geartet, daß er nachträglich in Druck gelange und als eigene Beilage den stenographischen Protokollen einverleibt werden kann. Ferner muß ich bemerken, daß die Debatte über den Voranschlag in zweiter Auflage geführt wird und daß ich nach alter Gepflogenheit den Herren Abgeordneten volle Freiheit gewähre, die Debatte auch über Angelegenheiten, die nicht direkt mit der Bedeckung des Erfordernisses im Zusammenhange stehen, sondern zu Agenden des Landesausschusses gehören und nur indirekt mit dem Budget in Beziehung stehen, auszudehnen und sie zu Anfragen und zu Beschwerden zu benützen, damit auch heute wieder Gelegenheit geboten werde, Wünsche zu äußern und Aufschlüsse zu bekommen. Endlich muß ich noch bemerken, daß der Herr Abgeordnete Loser schon vor Beginn der Sitzung sich zum Worte gemeldet hat und indem ich jetzt die Debatte eröffne, erteile ich zunächst dem Herrn Abgeordneten Loser das Wort. Loser: Wir haben aus den Ausführungen des Referenten des Finanzausschusses entnommen, daß die Regierung merkwürdiger Weise den Voranschlag bezüglich Bedeckung gemäß den Beschlüssen des Landtages nicht genehmigt hat aus dem Grunde, weil zu Folge des Umstandes, daß die Hauszins- und Hausklassensteuer keine Erhöhung erfahren haben, wohl aber die anderen Umlagepflichtigen Steuern, eine, wie es heißt, zu große Differenzierung entstanden sei zwischen den umlagepflichtigen Steuergattungen. Es ist diese Differenzierung, die bewirkt wurde durch den früheren Landtagsbeschluß, keine zufällige; der Landtag wollte dieselbe herbeiführen und tat dies in voller Einmütigkeit, indem er eine Erhöhung der Hauszins- und der Hausklassensteuer unter allen Umständen vermeiden wollte. Es ist die ganze Öffentlichkeit darin einig, daß die Hauszins- und Hausklassensteuer, besonders die Hauszinssteuer eine horrende und überaus drückende ist. Im Zusammenhange damit ist die Wohnungsnot, das vielfache Wohnungselend, das wir leider auch in manchen Orten, besonders Industrieorten unseres Landes zu verzeichnen haben. Insbesondere ist es für den ärmeren Teil der Bevölkerung außerordentlich schwer, eine entsprechende Wohnung, das heißt die Mittel für eine solche aufzubringen. Es ist auch begreiflich, daß diese weitgehende Besteuerung der Häuser und damit auch der Mieter unerträglich wird nicht nur in materieller, sondern auch in sozialer und sittlicher Beziehung, indem gar viele Familien gezwungen sind, sich mit völlig unzulänglichen Räumlichkeiten zu begnügen und in oft menschenunwürdigen Wohnungen zu leben. Vielfach wird auch geklagt über die laxe Bautätigkeit. Das hat großenteils seinen Grund auch in der außerordentlichen Besteuerung der Häuser. Die Hausbesitzer und Mieter petitionieren schon seit Jahr und Tag immer wieder bei der Regierung im Sinne einer Reform der Hauszinssteuer, nämlich in Bezug auf deren Herabsetzung, allerdings ohne einen nennenswerten Erfolg und ich würde mich auch nicht getrauen, so wie die Dinge liegen, inbezug auf einen bedeutenden Erfolg Hoffnung zu erwecken. Das eine muß anerkannt werden, die Gemeinden und ebenso einzelne Kronländer haben diesem Bestreben, die Häuser nicht weiter zu belasten, aus all den angeführten Gründen Rechnung getragen. Auch wir im Lande Vorarlberg haben bisher weniger Umlagen eingehoben auf die Häusersteuer als auf die übrigen umlagepflichtigen Steuern. In höherem Maße geschieht dies bei den Gemeinden des Landes. Es sind eine ganze Anzahl von Gemeinden, die 200- bis 300% und mehr Anzuheben gezwungen sind und sie verumlagen die Hauszinssteuer nur mit 100 % oder etwas darüber. Meines Wissens hat die Stadt Bregenz die Hauszinssteuer mit 100% verumlagt, meine Heimatsgemeinde Rieden mit 110%. Es ist begreiflich, daß auch das Erfordernis der Gemeinden von Jahr zu Jahr steigt und es ist 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 7 unvermeidlich, daß die Gemeinden sich um neue Einnahmsquellen umsehen müssen oder ihre Umlagen zu erhöhen gezwungen sind. Aber alle diese Gemeinden, ich möchte sagen ohne Unterschied, sind einer Erhöhung der Hauszinssteuer aus wohlerwogenen Gründen aus dem Wege gegangen und der Landtag wollte das gleiche tun. Nun müssen wir zu unserem Bedauern die Wahrnehmung machen, daß die Regierung ihm in die Arme fällt in dem Augenblick, wo er sich anschickt, eine Erhöhung der Hauszinssteuer, der drückendsten und auf verschiedenen Gebieten nachteiligsten hintanzuhalten. ? Es reimt sich das mit der bisweilen vielgerühmten Autonomie der Länder nicht sonderlich zusammen und ist in Wirklichkeit geradezu komisch. Die Autonomie des Landtages besteht also darin, daß es ihm auf Grund der Stellungnahme der Regierung freisteht, 32 oder 33% einzuheben; es schwankt also die Autonomie zwischen Nummer 32 und 33. Ich glaube mit dieser Autonomie dürfen wir uns in der Öffentlichkeit nicht allzusehr brüsten. Noch bedauerlicher ist es, daß der Landtag durch die Stellungnahme der Regierung direkt in die Zwangslage versetzt ist, gleichsam gegen seinen Willen diesen Antrag akzeptieren zu müssen. Es leuchtet gewiß jedem vernünftigen Menschen ein und braucht nicht weiter auseinandergesetzt zu werden, daß Mehreinnahmen herbeigeführt werden müssen. Zufolge des kolossalen Unglücks, das das Land vor 3 Jahren durch die Wasserkatastrophe getroffen hat, müssen unter allen Umständen Mehrausgaben gemacht und daher Mehreinnahmen bewirkt werden. Wir wollten aber dabei absolut die Erhöhung der Hauszinssteuer hintanhalten und haben darnach gehandelt. Ich habe es für zweckmäßig gehalten, das hier festzustellen und gegenüber der Öffentlichkeit zu konstatieren, daß wir durch die Haltung der Regierung gegenüber unserem Beschluß in die Zwangslage gesetzt worden sind, für den unterbreiteten Antrag des Finanzausschusses stimmen zu müssen. Landeshauptmann: Das Wort hat weiter der Herr Abgeordnete Natter. Natter: Hohes Haus! Mein sehr geehrter Herr Vorredner hat in seinen Ausführungen die Gedanken wiederholt, welche auch im Finanzausschüsse gegenüber der Zwangslage ausgesprochen wurden. Die Entscheidung der Regierung ist in erster Linie auffällig, ist aber auch verletzend gegenüber der Autonomie, einer Körperschaft, die jederzeit bestrebt war, geordnete Steuerverhältnisse zu erhalten. Ich mache darauf aufmerksam, daß der Antrag des Finanzausschusses Rücksicht genommen hat auf die schwierigen Verhältnisse unseres Landes, wie sie durch die Steuern erwachsen sind. Es ist mit richtigem Vorbedacht geschehen und bekanntlich lautete der Antrag des Landesausschusses zuerst auf 30%. Wir sind zurückgegangen auf 25%, weil gerade wir in den Städten wußten, wie schwer diese Steuer drückt. Ich mache aufmerksam auf die Steuerverhältnisse in Bregenz, wo gerade dieftz Umlage jederzeit als noli me längere betrachtet wurde. Wir haben schon mehr als 20 Jahre 100%, Rieden ist auf 110% hinaufgegangen, wir aber vermieden eine Erhöhung mit Rücksicht auf die Wirkung dieser Steuer. Und diese Wirkung einer Erhöhung dieses Steuersatzes ist allen bekannt. Es ist eine Steuer, die auf den Mieter überwälzt wird und die Bautätigkeit hemmt, kurzum der alles anhaftet, was sie recht lästig und drückend macht. Ich begreife auch nicht, wie in der Regierungsentscheidung ein Einwand erhoben werden kann gegen die Spannung von 5 zu 12 und die Spannung von 5 zu 9 gewünscht wird. Das ist eine Entscheidung, die am grünen Tisch gefallen ist, die aber keine Rücksicht nimmt auf unsere schwierigen und großen Gemeindesteuern. Wenn wir heute das Verzeichnis unserer Steuersätze durchsehen, stoßen wir auf 250 bis 300 % Gemeindeumlagen; gerade in größeren Städten, wo ein halbwegs gutes, steuerkräftiges Gewerbe ist, treffen wir überall auf hohe Steuersätze. Es muß auch berücksichtigt werden, wenn gesagt wird, in andern Ländern könne die engere Spannung erhalten werde>, daß die Gemeindebesteuerung dort eine ganz andere ist. Wenn wir in unseren Nachbarländern von unseren hohen Umlagen erzählen, werden wir angestaunt und gefragt: Wie ist eine solche Leistungsfähigkeit möglich? Wie könnt ihr eine so hohe Besteuerung aufrecht erhalten? Es sind dies Verhältnisse, die in der Regierungsentscheidung nicht berücksichtigt sind und ich für meinen Teil habe schon im Finanzausschüsse diese Bedenken wiederholt und nachdrücklich geäußert und muß sie auch hier wieder vorbringen. Von der Erhöhung der Bedeckung, die rund K 28 000'- ausmacht, trifft es auf Bregenz allein K 6800'-, das sind ungefähr %4% der ganzen Erhöhung. Ich werde nicht dafür stimmen können. Ich sehe ein, daß eine Zwangslage geschaffen ist und. 8 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. soviel ich weiß, ist auch ein letzter Versuch gemacht worden auf telegraphischem Wege um eine andere Entscheidung zu erzielen. Ich möchte schließlich noch darauf aufmerksam machen, daß diese K 28.000 über Bedarf zur Verfügung stehen. Es werden im Laufe der Zeit sich auch Erhöhungen der Einnahmen ergeben durch die vermehrten Überweisungen. Nach den Ausweisen, wie sie mir zugänglich sind, - vielleicht sind die Herren Reichsratsabgeordneten in der Lage, mich zu berichtigen oder zu ergänzen - ergibt sich für uns ein Betrag von K 57.000'-; dazu noch K 28.000'-, das gäbe K 85.000'-, sodaß das Land Mittel hat, für deren Verwendung im Voranschläge nichts vorgesehen ist. Ich will nicht sagen, daß man sie nicht verwenden könne, aber es ist ein hoher Betrag, über den wir auch im Landtage ein Beschlußrecht haben sollen und zwar nicht nachträglich. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Anschließend an die letzten Worte meines unmittelbaren Herrn Vorredners möchte ich nur sagen, daß es ja richtig ist, daß, wenn der kleine Finanzplan im Parlament zur Annahme gelangt, wir größere Überweisungen bekommen. Die Ziffer dieser Überweisungen kann nicht genau bestimmt werden und zwar deshalb nicht, weil wir nicht wissen, wann die Finanzreform Rechtskraft erlangt. Mit jedem Monat, wo es weiter hinausgeschoben wird, bekommen wir weniger. Der Hauptanteil der neuen Überweisungen macht die Einnahme aus der Branntweinsteuer und wenn wir nun vielleicht das Gesetz vom Herrenhause erst im Juni oder Juli bekämen, so würde das für das heurige Jahr nur die Hälfte der Einnahmen aus machen, die wir in einem gewöhnlichen Jahre bekommen; ja deshalb nicht einmal die Hälfte voraussichtlich, weil bei unserer in Aussicht genommenen Nachbesteuerung ja in der Regel nicht viel herauskommt und, wenn es soweit hinauskäme, so würden an der Personaleinkommensteuer voraussichtlich keine neuen Überweisungen in diesem Jahre stattfinden, weil ja wahrscheinlich mit der Fassion der Personaleinkommensteuer nicht zugewartet werden kann, bis Juni oder Juli. Der Termin ist verlängert bis Mai. Ich habe aus Äußerungen des Herrn Ministers gehört, daß er nicht in der Lage ist, den Termin weiter zu verlängern. In dem Falle hätten wir gar keine Erhöhung und keine neuen Überweisungen der Personaleinkommensteuer in diesem Jahre. Übrigens ist es klar, daß, obwohl der Ausschuß diesen kleinen Finanzplan angenommen hat, es immer noch nicht ganz sicher ist, daß auch das Plenum des Abgeordnetenhauses und besonders das Herrenhaus diesem Plane zustimmt. Es ist den Herren gewiß nicht entgangen, daß nicht unbedeutende Mächte, insbesonders die große Presse, (Dr. Drexel: die Schnapsbrenner) die Finanzwelt insbesonders, gegen die Finanzreform, gegen die Bucheinsicht u. s. w. alles aufwenden, und wir wissen, bis das Gesetz angenommen ist, nie, wie es damit geht. Weil ich nun schon einmal beim Worte bin, möchte ich weiter darauf hinweisen, daß im Laufe des Jahres immer mehr oder weniger notwendige Ausgaben in Betracht kommen, die man nicht vorgesehen hat, und ebenfalls bin ich der Meinung, daß halt das Budget möglichst knapp gestellt werden mußte. Das mußte deshalb geschehen, weil bekanntlich infolge der Hochwasserkatastrophen, die wir in den Jahren 1910 und 1912 gehabt haben, der Anspruch auf Landesmittel außerordentlich gestiegen ist; dazu kommt noch, daß wir wenigstens die nächsten paar Jahre keine Erleichterung erfahren. Es wird zu dem, was wir bereits hier im hohen Hause beschlossen haben. Neues dazu kommen. Ein Gegenstand, den wir heute schon behandelt haben, die Illschluchterweiterung in Feldkirch mit einem Kostenerfordernis von K 800.000'und wenn dabei ein Landesbeitrag auch nur von 20 bis 25°/° in Betracht kommt, macht das einen ganz anständigen Betrag für unser Land aus. Es kommt weiter dazu, was Herr Abgeordneter Allgäuer hier zur Sprache gebracht hat, die Regulierung und Vornahme von Schutzbauten der Ill vom Kaps abwärts. Dann kommt noch als größeres Projekt die Regulierung der Ill bei Schruns im Schrunserfeld (Dr. Drexel: Dornbirnerache). Das eine von Altenstadt ist ein Projekt von Ll 800.000' - , das bei Schruns ist noch höher K 900.000'- bis 1, 000.000'-. Dann kommt noch die Regulierung der Dornbirnerache, wo die Regierung schon bewilligt hat, daß eine Teilregulierung jetzt schon vorgenommen wird, allerdings vorläufig auf Kosten der Gemeinde. Und kleine Projekte sind zudem noch mehrere in Aussicht. Ich bin mir ganz sicher, daß, so rasch wie wir es nur immer machen können, auch Landesbeiträge in Anspruch genommen werden. Und wir werden uns dessen nicht 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/18. 9 entschlagen können, dieselben zu gewähren. Das bezieht sich jetzt nur auf ein Gebiet, allerdings auf das größte und wichtigste, daß wir nämlich das Leben und Eigentum der Bewohner zu schützen suchen. Ein großer Teil der Ausgaben bezieht sich auf die Herstellung von Straßen- und Brückenbauten. Es erübrigt seit einigen Jahren gerade infolge dieser Verhältnisse nichts, um auch in anderer Beziehung, in kultureller, in wirtschaftlicher, etwas aufzuwenden. Ich meine, man darf auch nach der Richtung nicht ganz stehen bleiben. Es war im Einlaufe ein Antrag des katholischen Lehrervereins für Vorarlberg, der dahin geht, daß verlangt wird, es möge dem landwirtschaftlichen Fortbildungswesen ein größeres Augenmerk zugewendet werden, und daß verlangt wird, daß die landwirtschaftlichen Fortbildungsschulen in Vorarlberg von Staat und Land unterstützt werden, gerade wie das bezüglich gewerblicher Fortbildungsschulen heute der Fall ist. Wir wissen alle, daß in der Beziehung fast gar nichts geschehen istWir haben wohl im Zusammenhange mit den Volksschulen in einigen Gemeinden des Landes landwirtschaftliche Kurse; aber diese werden so wenig gefördert aus staatlichen Mitteln, daß eigentlich kein Animo dazu ist und das, was geschieht, möchte ich sagen, leisten die Lehrer nur aus Liebe zur Sache und es ist ja bekannt, daß, wenn man sonst genügend zu tun hat, man doch auch eine kleine Entschädigung bekommen soll. Es ist ja noch bekannt, daß wir schon seit langem im Lande Vorarlberg sagen, daß wir inbezug auf theoretische landwirtschaftliche Ausbildung noch im Rückstände sind. Wir haben schon seit langen Jahren wenigstens angestrebt, eine landwirtschaftliche Winterschule zu erhalten. Aber hauptsächlich die finanziellen Verhältnisse haben das bis jetzt nicht gestattet. Und man dürfte im gegenwärtigen Momente nicht wagen, einen Antrag zu stellen, daß wir gerade in kürzester Zeit die Errichtung einer landwirtschaftlichen Winterschule, die für das Land doch mit wesentlichen jährlichen Ausgaben verbunden wäre, betreiben. Dafür aber meine ich, soll dem, was der Lehrerverein verlangt, doch wohl näher getreten werden. Es würde das nicht unerschwingliche Ausgaben erfordern und könnte tatsächlich eine gute Vorstufe bis zu der Zeit sein, wo wir zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Winterschule kommen. Wenn wir in Vorarlberg den Konkurrenzkampf aushalten wollen, haben wir es hier fast notwendiger als in anderen Ländern Österreichs. Wir sollten auch die Landwirte in landwirtschaftlicher Beziehung besser ausbilden, deshalb, weil wir die Konkurrenz mit dem Auslande, insbesonders mit der Schweiz, etwas fühlen, und nach der Richtung ist uns das Ausland, besonders die Schweiz, weit, weil voraus. Es ist auch deshalb gut, wenn man die jungen Landwirte animiert, auch theoretisch sich mit der Sache zu befassen, damit sie dadurch anerzogen werden, bester zu rechnen und zu kalkulieren und heraus zu bringen, was mehr Ertrag gibt und insbesonders auch darauf Bedacht zu nehmen, wie man mehr erzeugen kann. Nach der Richtung geschieht gar nicht viel. Einzig, daß mit Kunstdünger etwas gearbeitet wird, aber im Verhältnis zu Deutschland nur ganz minimal. Aber auch in anderer Hinsicht geschieht gar nicht mehr, als was der landwirtschaftliche Verein inbezug auf Viehzucht durch Prämierung und Viehzuchtgenossenschaften zustande gebracht hat. Es würde also auch in der Richtung für die gesamte Bevölkerung, nicht nur für die Landwirtschaft gut sein, wenn man im Lande dazu kommt, daß mehr produziert wird In finanzieller Hinsicht halte ich es auch für die Landwirte von dem Standpunkte aus für gut, daß, wenn dieses Schulwesen mehr gefördert würde, die Landwirte auch dazu kommen würden. Buch zu führen. Manche würden anfangen, Aufschreibungen zu machen. Ich bin überzeugt, daß man sparsamer würde und daß man suchen würde, den möglichsten Ertrag herauszubringen, wenn sie einmal dazu kämen. Buch zu führen. Man führt jetzt die Bucheinsicht ein bei der PersonalEinkommensteuer und man wird zur Ordnung gezwungen werden. Vielleicht könnten die Landwirte sonst dazu animiert werden, in kürzester Zeit mehr Buch zu führen, als es bisher geschehen ist. Zur Förderung dieser Aktion möchte ich eine Resolution beantragen: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, der Ausgestaltung und Förderung des landwirtschaftlichen Unterrichtes seine Aufmerksamkeit zuzuwenden und dem Landtage in der nächsten Tagung entsprechende Anträge zu unterbreiten. Dabei ist die Subventionierung solcher landwirtschaftlicher Fortbildungsschulen in gleicher Weise in Erwägung zu ziehen, wie die gewerblichen Fortbildungsschulen unterstützt werden. Der Landesausschuss 10 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/18. hat auch mit der k. k. Regierung Verhandlungen zu pflegen, um von ihr für solche Schulen Subventionen aus Staatsmitteln zugesichert zu erhalten." Was nämlich die Regierungs- oder Staatsaktion betrifft, so steht heute die Sache so, daß von Seite des Staates alljährlich Kurse gegeben werden für Lehrer, wo sich die Lehrer zunächst im Fache der Landwirtschaft weiter ausbilden können. Das ist gewiß die Vorbedingung. Ich habe persönlich etwas Fühlung genommen mit denselben und ich glaube, sagen zu können, daß man im Unterrichtsministerium nicht abgeneigt ist, diese Fortbildungsschulen, wenn sie nach einem gewissen Lehrplane und Stundenpläne diesen landwirtschaftlichen Unterricht erteilen, auch mit größeren Subventionen zu bedenken, daß wir dort Unterstützung bekommen. Ich möchte nun jetzt das tun, was der geehrte Herr Landeshauptmann heute beim Beginne der Debatte gestattet hat, nämlich bei dieser Sache verschiedene Anregungen machen zu können. Ich möchte das hohe Haus noch für eine Sache kurze Zeit in Anspruch nehmen und dieses ist der Schutz der Alpenflora. Ich bin der Meinung, daß man den Schutz der Alpenflora weiter ausdehnen soll, als es bis jetzt geschehen ist. Die Herren erinnern sich, daß wir uns vor längerer Zeit über Anregung des Verbandes für Fremdenverkehr mit diesem Gegenstande befaßt haben. Wir haben tatsächlich dermalen in Vorarlberg gesetzlich nichts anderes als das Gesetz vom 27. Jänner 1904, L. G. Bl. Nr. 18, und dieses bezieht sich nur auf den Schutz der Pflanze Edelweiß und zwar bezüglich dieser Pflanze nur auf die Ausreißung des Edelweißes mit den Wurzeln. Damals war der Landtag seiner Majorität nach nicht zu haben, daß man dieses Gesetz auf verschiedene Pflanzen weiter ausdehne; seither ist in dieser Beziehung von verschiedener Seite Klage geführt worden. Es sind besonders auch in der Presse Artikel gewesen, so z. B. im "Landboten" vom 5. August 1912 ein diesbezüglicher Artikel aus Feldkirch, dann in der "Vorarlberger Landeszeitung" unter dem 31. Dezember 1912 ebenfalls ein Artikel unter dem Titel "Pflanzenschutz", im "Vorarlberger Volksblatt" vom 8. Jänner 1913 ebenfalls ein Artikel, aus welchem ich einige Worte anführen will, wozu ich die Erlaubnis des Herrn Vorsitzenden zu bekommen hoffe. Es heißt hier: "Kam da heute abends auf der Josef Huter-Straße eine Gesellschaft von mehreren Herren und Damen, die auf dem Rücken je eine große Bürde Stechpalmen und Kieferäste trugen - so groß wie eine ordentliche Bürde Holz. Das sind Wandalen, die die Natur so ihres Schmuckes berauben! Es wäre hoch an der Zeit, daß Freunde unserer heimischen Pflanzenwelt darauf dringen, daß vom Landtage ein Gesetz zum Schutze der Pflanzen geschaffen werde. Wir haben nichts gegen das Schmücken und Zieren der Zimmer mit Waldesgrün; aber in dieser Art darf man nicht vorgehen. Alles hat sein Maß und Ziel, auch das Pflücken und Mitnehmen von Blättern und Blüten." Dazu kommt noch, daß in diesen ungünstigen Verhältnissen, wie sie sich von Jahr zu Jahr herausbilden, ebenfalls auch der Bregenzerwaldverein in einer jüngst abgehaltenen Sitzung den Beschluß gefaßt hat, an den Landtag oder wenigstens durch meine Person an den Landtag heranzutreten, um da ein Gesetz zu schaffen, daß nach der Richtung ein größerer Schutz für die Alpenflora geschaffen wird. Es kommen da noch andere Pflanzen in Betracht, nicht nur das Edelweiß, sondern auch die echte Edelraute, dann die schwarze Edelraute, dann die Alpen-Akelei, das Alpen-Mannstreu, die Erdscheibe, der Frauenschuh, der purpurrote Enzian, das Stechlaub, die Brunellen und die Aurikel und andere. Ich möchte mir erlauben, dem hohen Hause folgenden Antrag zu unterbreiten. Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, zum größeren Schutze der Alpenflora einen Gesetzentwurf auszuarbeiten und dem Landtage in nächster Session in Vorlage zu bringen." Ich bitte um Annahme dieser beiden Anträge. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kennerknecht. Kennerknecht: Hohes Haus! Von dem durch den Herrn Vorsitzenden zu Beginn der Sitzung zugestandenen Rechte Gebrauch machend, möchte ich mir erlauben, an den Herrn Vorsitzenden eine kurze Anfrage zu stellen. In der Sitzung vom 17. Oktober vorigen Jahres in diesem hohen Hause wurde der Landesausschuß beauftragt, bezüglich der Besteuerung der Kraftfahrzeuge noch einige Erhebungen zu pflegen und in nächster Tagung einen diesbezüglichen Gesetzentwurf vorzulegen. Das hohe Haus war damals einhellig der Anschauung, daß es gewiß gerechtfertigt sei, daß diejenigen, die 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 11 vielfach nur zum Vergnügen am meisten unsere Straßen hernehmen und ruinieren, zur Miteihaltung auch- etwas mehr herangezogen werden. Es wäre dies zu begrüßen, weil gerade durch die Automobilplage, die von Jahr zu Jahr zunimmt, die Unzufriedenheit jener Leute stetig steigt, welche gezwungen sind, an Orten oder an Straßen zu wohnen, wo diese Automobilplage besonders stark hervortritt. Aus diesem Grunde möchte ich an den Herrn Vorsitzenden die Anfrage richten, wie weit die Vorlage eines diesbezüglichen Gesetzentwurfes gediehen ist, ob derselbe noch in dieser Tagung zur Vorlage gelangt oder welches Hindernis der Vorlage dieses Gesetzentwurfes entgegensteht. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Wenn vorderhand niemand sich meldet, so will ich gleich die Anfrage des Herrn Abgeordneten Kennerknecht beantworten, nachdem ich in der letzten Tagung als Referent und Antragsteller über dieses Automobilgesetz fungiert habe. Es ist den Herren bekannt, daß das hohe Haus in der letzten Sitzung der abgelaufenen Tagung den Beschluß gefaßt hat, den Gesetzentwurf, wie er bereits ausgearbeitet war, noch nicht in Verhandlung zu ziehen und zwar über Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses, sondern noch weitere Erhebungen zu pflegen, insbesonders bei benachbarten Bodensee-Uferstaaten über die dort bestehenden ähnlichen Gesetze und Abgaben. Diese Erhebungen wurden inzwischen vollinhaltlich gepflogen; von Seite des Landesausschusses wurde angefragt bei der königlich bayerischen Regierung, bei der württembergischen, bei der großherzoglich badischen, bei der fürstlich liechtensteinischen Regierung und bei einigen Schweizer Kantonen. Die Daten sind alle in die Hände des Landesausschusses gelangt und ergeben, daß überall in diesen Staaten und Kantonen bestimmte Automobilbesteuerungen existieren in Form irgendeiner Abgabe, in dem einen Lande höher, in dem anderen niedriger. Wir wären deshalb nun spruchreif der Frage gegenübergestanden, wenn nicht inzwischen im Parlamente ein Antrag vorgelegt worden wäre, der früher schon eingebracht worden war, nämlich auf Schaffung einer Reichsautomobilabgabe. Die Verhandlungen waren im Ausschusse so weit gediehen, daß bereits ein Bericht und Gesetzentwurf fix und fertig dem Abgeordnetenhause vorliegt. Dieser Gesetzentwurf soll nächstens in Verhandlung gezogen werden, vielleicht unmittelbar zuvor oder im Zusammenhange, (Fink: gleichzeitig) also gleich im Zusammenhange mit dem viel besprochenen kleinen Finanzplane. Wenn auch tatsächlich in beiden Häusern des Reichsrates das Gesetz zur Verhandlung kommt, so fürchte ich doch, daß dasselbe noch im Herrenhause verschiedene Opposition finden wird. (Dr. Drexel: ja, die armen Leute!) Wenn aber der Gesetzentwurf in beiden Häusern durchgehen und also eine solche Reichsautomobilsteuer eingeführt werden könnte, so würde die Situation für den hohen Landtag, eine wesentlich andere sein, weil dann notwendig die Frage erörtert werden müßte, ob man nicht Zuschläge auf diese Reichsabgabe erheben könnte oder ob die Regierung einverstanden wäre, daß ein Teil dieser Reichsabgabe den Ländern zufließen könnte. Auf alle Fälle ließe sich jetzt nicht leicht über eine Gesetzesvorlage im Plenum verhandeln, weil die Situation eine unsichere ist und wir nicht wissen, wie es mit den Verhandlungen im Parlamente geht. Der Gesetzentwurf des Landesausschusses ist nach wie vor fertig und könnte denk hohen Hause unterbreitet werden, aber der Landesausschuß hat geglaubt, es sei gut, heute noch zuzuwarten und erst nach Maßgabe der Situation im Parlamente den Gesetzentwurf in nächster Session dem hohen Landtage vorzulegen oder auch nicht. Weil ich nun gerade beim Worte bin, so gestatte ich mir in meiner Eigenschaft nicht als Vorsitzender, sondern als Abgeordneter mit Erlaubnis des hohen Hauses wenige Worte über die Autonomie des Landes zu sprechen, beziehungsweise die Zwangslage auseinander zu setzen, in welcher sich der Landesausschuß durch die Erklärung der Regierung dermalen befindet. Diese Zwangslage ist eine ganz außerordentliche. Wir haben morgen den Beginn des vierten Monates des laufenden Landesbudgetjahres und wenn nun das hohe Haus, wie gewiß alle aus uns, das Gefühl hätte, auf dem alten Standpunkte zu verharren, und sagen würde, wir lassen uns im gegenwärtigen Augenblicke keine solchen Einschränkungen der Autonomie bei Festsetzung der Bedeckung gefallen, sondern bleiben bei dem, was früher beschlossen wurde, und halten es aufrecht oder ändern es nur unbedeutend, so würden bis zur Genehmigung des neuen Voranschlages im günstigsten Falle nach Lage der Dinge, selbst wenn die Regierung diesen Voranschlag genehmigen sollte, noch 1 bis 1V2 Monate vergehen. Wenn aber dieser Voranschlag wieder nicht genehmigt würde, was sehr wahrscheinlich ist, so müßte das hohe Haus aufs neue einberufen werden, um einen dritten Voranschlag zu beschließen. Dies würde 12 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. wiederum eine Verzögerung von einigen Monaten ergeben und erste das Halbjahr halten wir dann ohne Budget; was das heißt, das können am besten jene ermessen, die mit den Landesmitteln zu tun haben, da nur minimale Steuern eingehen, weil die Steuerämter mit der Abführung der Steuern zögern, nachdem sie nicht wissen, ob sie die Steuern nach dem alten ober neuen Schlüssel zu berechnen haben. Sie scheuen eben die doppelte Berechnung und liefern nach dem alten Steuersätze die Steuergelder ab an den Landesfonds, aber wie gesagt nur in spärlicher Weise. Es würde daher in kurzer Zeit eine solche Geldknappheit in der Landeskasse eintreten, daß der Landesausschuß sich schwer zu helfen wüßte. Es könnte fast gehen wie im Königreiche Böhmen, wenigstens eine unangenehme Situation mit sich bringen. Wir sind tatsächlich