19130328_lts012

Dateigröße 1.4 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 10:10
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1913,lt1913,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Sitzungsprotokoll_lts
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 12. Sitzung am 28. März 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 23 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Ölz und Bösch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 37 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat jemand zum Protokolle eine Bemerkung zu machen? Der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Ich hätte nur eine Bemerkung zu machen, daß zweimal der Ausdruck "Wehrgesetz" im Protokolle vorkommt. Ich möchte dies dahin richtig stellen, daß man "Landesverteidigungsgesetz" einsetzt. Das "Wehrgesetz" ist nämlich technisch nicht der richtige Ausdruck. Landeshauptmann: Ich nehme es zur Kenntnis und werde veranlassen, daß am Eingänge des Protokolles, wo es heißt, daß die Herren Regierungsvertreter zur Beratung des Wehrgesetzes und der Schießstandsordnung anwesend waren, wie bei der formellen Verhandlung des Gegenstandes "Landesverteidigungsgesetz" zu korrigieren wäre. Wünscht noch jemand das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, so betrachte ich das Protokoll als genehmigt. Hohes Haus! Durch die heutigen Zeitungsberichte sind wir in Kenntnis gesetzt worden, daß Seine Majestät der erbetene Enthebung Seiner Exzellenz des k. k. Statthalters Baron Spiegelfeld, in Gnaden zu willfahren geruht hat und daß daher der Statthalter wirklich sein hohes Amt verlassen wird. Wir sehen Seine Exzellenz mit Bedauern scheiden von seiner hohen Stellung. Baron Spiegelfeld hat unserem Kronlande Vorarlberg stets die wärmsten Sympathien und ein lebhaftes Interesse für alle öffentlichen Angelegenheiten entgegengebracht und das Land Vorarlberg wird Seiner Exzellenz insbesonders nie vergessen seine werktätige Hilfeleistung und Erwirkung namhafter Staatsmittel zur Linderung der durch die Überschwemmungskatastrophe vom Juli 1910 2 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. hervorgerufenen Not sowie für die wiederholten Besuche der durch das Hochwasser so schwer heimgesuchten Landesteile und für sein großes Interesse für die Schaffung notwendiger Wiederherstellungs- und Schutzbauten. Es wird das Land Seiner Exzellenz stets das dankbarste Andenken bewahren (Bravorufe) und ich erlaube mir, um Ihre Zustimmung zu bitten, dem scheidenden Herrn Statthalter diesen unseren Dank in einem eigenen Schreiben zum Ausdrucke zu bringen. (Bravorufe.) Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung; aus derselben steht als erster Gegenstand: der Akt betreffend die Entlohnung der Religionslehrer an den Volksschulen. Nachdem in der letzten Tagung schon für eine Reihe von Gegenständen der Schulausschuß bestellt worden ist, dürfte sich dieser Gegenstand wohl für die Zuweisung an denselben eignen. Es erfolgt keine Einwendung. Wir der den der kommen zum zweiten Punkte, das ist: Bericht des Landesausschusses über Gesetzentwurf betreffend die Regulierung Frutz im unteren Laufe (Beilage 4 3). Ich ersuche den Herrn Referenten des Landesausschusses in dieser Sache, das Wort zu nehmen. Thurnher: Hohes Haus! Die Herstellung von genügenden Schutzbauten in den Gebieten der Gemeinden Koblach und Meiningen haben den Landtag schon seit 1900 mehr oder minder beschäftigt. Es ist dann gelungen, vor zirka zehn Jahren einen größeren Betrag des Staates und Landes zu erwirken zur Herstellung der dringendsten Schutzbauten. Man hat damals schon voraus gesehen, daß die aufgeführten Bauten später noch einer Erweiterung, Verlängerung und Verstärkung bedürfen und es ist auch im Verlause der letzten Jahre und zwar schon vor Eintritt der Wasserkatastrophe vom Jahre 1910 vorn Landesbauamte ein Projekt verfaßt worden. Projekt und Kostenvoranschlag wurden fertig gestellt und die bezüglichen Verhandlungen mit der Regierung eingeleitet. Diese hat einige Einwendungen gegen das Projekt erhoben und einen Vertreter des k. k. Arbeitsministeriums hierher gesandt, der an Ort und Stelle Erhebungen pflog. Auf Grund dieser Erhebungen sollte nun eine neue Ausarbeitung, beziehungsweise Ergänzung des Projektes erfolgen Das war im Jahre 1909. Infolge der Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 wurde das Landesbauamt gehindert, die notwendigen Ergänzungen rechtzeitig durchzuführen und es war dann der Initiative des Herrn Hofrates Krapf zu verdanke>, daß die Ergänzungen der Pläne und des Kostenanschlages durch die k. k. Rheinbauleitung durchgeführt wurden. Die Wasserkatastrophe bildete sonach die Ursache, daß die Vorlage dieses Projektes in diesem hohen Hause eilte längere Verzögerung erfahren mußte. Die Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 erbrachte durch die eminente Gefahr, in der die beteiligten Gemeinden schwebten, den neuerlichen Beweis der Notwendigkeit der Ausführung der geplanten Schutzbauten. Beim letzten Hochwasser im Mai des verflossenen Jahres zeigte sich die Gefahr, wie sie durch den vorliegenden Bericht hervorgehoben, in hohem Maße. Ohne Aufgebot aller verfügbaren Kräfte von Koblach wäre ein Ausbruch sehr zu befürchten gewesen, der sicher die obgenannten Folgen nach sich gezogen hätte. Ich will das hohe Haus mit weiteren Ausführungen nicht ermüden, verweise diesbezüglich nur auf den, dem hohen Hause und den Abgeordneten vorliegenden Bericht, aus dem zur Genüge hervorgeht, daß das in Aussicht genommene Projekt nunmehr rasch, ohne weitere Verzögerung zum Schutze des bedrohten Rheintales durchzuführen ist. Die diesbezüglichen Verhandlungen sind bereits durchgeführt. Es ist alles in vollster Ordnung. Die Regierung hat dem Projekte vollständig beigestimmt und es handelt sich also heute darum, daß der Landtag den Gesetzentwurf zum Beschlusse erhebt, weil die Zustimmung der hohen Regierung bereits vorliegt und die Allerhöchste Sanktion sicher zu gewärtigen ist. Die Verhandlung erfolgt in etwas anderer Weise, als wie bei den Gesetzentwürfen, die wir anläßlich der Notstandsbauten durchgeführt haben und es ist auch die Beitragsleistung der verschiedenen Faktoren auf gleicher Grundlage durchgeführt wie seinerzeit, als wir die früher durchgeführten Bauten beschlossen und vorgesehen haben, so daß auf den Meliorationsfonds 40%, auf das Land 30%, aus die staatliche Wasserbauverwaltung 15%, auf die Gemeinden Meiningen und Koblach 15% zu entfallen haben. Ich ersuche nach diesen kurzen Bemerkungen, das hohe Haus möge in die Spezialdebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf eintreten. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wenn sich niemand meldet, ersuche ich in die Spezialdebatte einzugehen und die einzelnen Paragraphe anzurufen. 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 3 Thurnher: § 1. - Landeshauptmann: Wenn keine Bemerkung erfolgt, ist § 1 angenommen. Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes aus Beilage 43 A.) Landeshauptmann: Hat jemand eine Bemerkung zu Titel und Eingang des Gesetzes zu machen? Wenn das nicht der Fall ist, so erkläre ich sie mit Ihrer Zustimmung versehen. Thurnher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung des Gesetzes. Landeshauptmann: Wird eine Bemerkung hiezu gemacht? Wenn das nicht der Fall ist, ersuche ich alle jene Herren, welche diesem. Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Thurnher: Es kommt der Antrag 2, den ich nicht zu verlesen brauche, weil er fast in sämtlichen Gesetzen dieser Art gleichlautend ist, nämlich der Antrag, der Landesausschuß werde ermächtigt etwa von Seite der Regierung erwünschte Ergänzungen vorzunehmen. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Punkt 2 des Antrages das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Hans zustimmt. Angenommen. Der dritte Gegenstand unserer Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über den Ausbau der Schutzbauten an der Alfenz und Ill im Gebiete von Bludenz (Beilage 49). Es ist derselbe Referent, ich ersuche denselben, das Wort zu nehmen. Thurnher: Obwohl der Landtag anläßlich der Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 schon in der Session des gleichen Jahres, dann in seiner außerordentlichen Sommersession im Jahre 1911 und endlich auch am Beginne der ordentlichen Session pro 1911/12 schon soviele Maßnahmen zur Wiederherstellung der notwendigen Schutzbauten im Interesse des Landes durchgeführt hat, bleiben aber doch immer noch eine Anzahl Objekte, die weiter auch noch der Verbauung bedürfen Nach dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses vorn 14. Februar vorigen Jahres wurden acht Objekte bezeichnet, die unter allen Umstünden zur Ausführung gelangen sollen; darunter befindet sich auch unter Punkt 1 das hier im Berichte bezeichnete Objekt der Verbauung der Alfenz und der anstoßenden Ill im Gemeindegebiete der Stadt Bludenz. Wie Sie aus dem Berichte ersehen, hat der Landtag damals dem Landesausschusse den entsprechenden Auftrag gegeben, wie die Durchführung dieses im Punkte 1 aufgeführten Objektes erfolgen soll. Der Landesausschuß hat dem ihm damals gegebenen Auftrage in jeder Richtung Rechnung getragen und hat mit der Regierung Verhandlungen eingeleitet und 4 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. durchgeführt und ein volles Einvernehmen erzielt. Nach den getroffenen Vereinbarungen übernimmt der staatliche Meliorationsfonds von den mit K 36.000'veranschlagten Kosten 50%, das Land 30%, Bludenz 20% und etwaige Mehrkosten und die Kosten der Erhaltung. Im Berichte ist bereits dargetan, daß die Gemeinde Bludenz mit rechtsverbindlichen Beschlüssen die ihr aufgetragenen Lasten übernommen hat; der Staat hat" seinen Beitrag bereits eingezahlt; der Betrag ist vorläufig fruchtbringend angelegt worden und so bleibt nur noch übrig, daß auch der Landtag den auf ihn entfallenden Betrag auf das Land übernimmt. Der Landesausschuß stellt sonach den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Zu den mit K 36.000- veranschlagten Kosten der Wiederherstellung und des Ausbaues der Schutzbauten an der Alfenz und der anschließenden Ill im Gemeindegebiete von Bludenz leistet das Land 30% im Höchst betrage von K 10.800'-, zahlbar in zwei Raten ä K 5.400'- in den Jahren 1914 und 1915." Der Landesausschuß hat bei Stellung dieses Antrages auch auf die finanzielle Lage des Landes Rücksicht genommen und darum die Zahlung dieses Beitrages in zwei Raten und zwar erst in den Jahren 1914 und 1915 beantragt. Ich ersuche das hohe Haus, dem Antrage des Landesausschusses seine Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Konzett. Dr. Konzett: Hohes Haus! Ich möchte das hohe Haus nur versichern, daß die den Gegenstand dieses Antrages bildenden Bauten im Interesse der Sicherheit der Stadt Bludenz dringend notwendig sind. Dieser Umstand wurde auch von verschiedenen Kommissionen ausdrücklich anerkannt. Die Stelle, wo die Alfenz in die Ill einmündet, ist eine sehr gefährdete. Gerade an dieser Stelle fand im Jahre 1910 ein Durchbruch der Ill statt und nur verschiedenen günstigen Umständen ist es zu danken, daß damals nicht die ganze untere Stadt Bludenz überschwemmt wurde. Um solchen Eventualitäten vorzubeugen, sind die vorgeschlagenen Bauten dringend notwendig. Ich bitte daher das hohe Haus, dem Antrage des Landesausschusses beizustimmen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? Wenn sich niemand mehr zum Worte meldet, ist die Debatte geschlossen und ich kann zur Abstimmung schreiten. Ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage, wie er verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Angenommen. (Der Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter: Wir kommen zum vierten Punkte unserer Tagesordnung, dem Berichte des Landesausschusses in Sachen der Errichtung einer eigenen politischen Landesstelle für das Land Vorarlberg (Beilage 48). Referent ist der Herr Landeshauptmann; ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Hohes Haus! Die Frage der Errichtung einer eigenen politischen Landesstelle oder Landesregierung für das Kronland Vorarlberg, d. h. mit anderen Worten die völlige Lostrennung Vorarlbergs von der bisherigen Verwaltungseinheit und die Trennung des gemeinsamen Verwaltungsgebietes Tirol und Vorarlberg beschäftigte schon früher einmal das hohe Haus sehr eingehend. Im Jahre 1907 gelangte ein Bericht des Landesausschusses an den hohen Landtag, welcher in ausführlicher Weise nach der historischen, volkswirtschaftlichen, geographischen und verwaltungsrechtlichen Richtung den Nachweis erbrachte, daß Vorarlberg voll und ganz berechtigt ist, für sich als eigenes Kronland mit einer eigenen von der Innsbrucker Statthalterei losgetrennten Landesregierung in Hinkunft bedacht zu werden. Im heutigen Berichte des Landesausschusses wird auf jene vorhin erwähnte, umfangreiche Vorstellung an die k. k. Regierung vom Jahre 1907 hingewiesen. Ich muß bemerken, daß der Gedanke der Schaffung eines mit allen Attributen der politischen Verwaltung ausgestalteten selbständigen Kronlandes Vorarlberg in unserer Bevölkerung, bei allen Kreisen und allen sonst so verschiedenen Anschauungen sehr sympathisch aufgenommen worden ist. 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 5 Schon damals, im Jahre 1907 hat der hohe Landtag dem bezüglichen Antrage des Landesausschusses einstimmig die Zustimmung erteilt und von den verschiedenen politischen Richtungen in unserem Lande wurde der Freude Ausdruck gegeben, daß ein solcher Schritt getan wurde. Es hat sich auch gezeigt, daß in der Bevölkerung diese Frage seither nicht ausgestorben ist und das Interesse daran nicht verloren ging. Bei verschiedenen Gelegenheiten ist schon wiederholt darauf hingewiesen worden und wurden sogar einzelne Abgeordnete von ihren Wählern direkt aufgefordert, diese Frage nicht ruhen zu lassen, sondern mit allem Nachdruck auf die Erledigung derselben zu dringen. Das hat nun den Landesausschuß veranlaßt, nachdem die früheren Schritte zur Erlangung einer eigenen politischen Verwaltung erfolglos geblieben waren, die Frage neuerdings und mit allem Nachdrucke aufzugreifen und zu verfolgen, beziehungsweise dem hohen Landtage diese Verfolgung zu empfehlen. Gestatten Sie mir nur mit einigen Worten auf den Bericht zurückzukommen, der im Jahre 1907 das hohe Haus beschäftiget hat. Es wurde in jenem Berichte der Nachweis erbracht, daß schon im Jahre 1750 ein mit kaiserlichen Beamten besetztes Kreisoberamt in Bregenz als leitende und höchste politische Stelle des Landes ins Leben gerufen wurde und daß damit das Land eine eigene, ihm gebührende Zentralstelle erhalten hatte. Unter Kaiserin Maria Theresia erfolgte eine Reorganisation der Vorarlberger Verwaltung und da wurde das Bregenzer Kreisamt mit großen Vollmachten ausgestattet; es ist soweit gegangen worden, daß der Landvogt dieses Kreisamtes nicht bloß ständischer Präses, sondern sogar Gesandter beim Freistaate Graubünden wurde. Das Land Vorarlberg - soviel ist sicher - wurde durch die Verfügung der Kaiserin Maria Theresia als politische Einheit anerkannt und ihm eine politische Zentralbehörde auch zugestanden. Allerdings wurde das Kreisoberamt Bregenz im Jahre 1782 der vorderösterreichischen Regierung in Freiburg und später dem Gubernium in Innsbruck, das an Stelle der Statthalterei war, unterstellt; aber das Kreis- und Oberamt Bregenz blieb doch als Vorarlberger Zentralbehörde bestehen. Als Vorarlberg bayerisch wurde, hat auch die bayerische Regierung die Länder Tirol und Vorarlberg nicht als gemeinsames Land betrachtet, sondern bekanntlich wurde Vorarlberg zum sogenannten Illerkreise geschlagen, während Tirol als selbständige, Provinz betrachtet wurde. Als dann im Jahre 1814 Vorarlberg und Tirol wieder an Österreich zurückfielen, bleibt das Kreisamt in Bregenz aufrechterhalten. Nach der im Jahre 1849 infolge der revolutionären Ereignisse des Jahres 1848, eingetretenen politischen Verwaltungsänderung blieb in Vorarlberg ein Kreisamt mit einem eigenen Kreispräsidenten in Feldkirch und den drei Bezirkshauptmannschaften Bregenz, Feldkirch und Bludenz, die später wieder aufgelassen und in Bezirksämter umgewandelt wurden. Erst im Jahre 1860 wurde der Wirkungskreis des Kreisamtes Bregenz mit Allerhöchster Verordnung eingestellt. Die Gefühle der Vorarlberger aber für eine Selbständigkeit von Tirol und für eine eigene Verwaltung waren aber trotzdem niemals erkaltet. Als es sich darum handelte, unserem Vaterlande Österreich eine Verfassung zu gewähre>, sowohl eine Reichs- als auch eine Landesverfassung, waren es gleich maßgebende Männer in Vorarlberg, welche damals gesagt haben, wir wollen nicht gemeinsam mit Tirol, sondern für uns einen eigenen Landtag. Gestalte mir das hohe Haus und speziell der Herr Vorsitzende, aus dem Berichte des Landesausschusses Ihnen einen Teil des Promemoria zu verlesen, welches damals die beiden Vorarlberger Vertreter, der frühere Reichsratsabgeordnete Wohlwend und der alte Landrichter von Ratz, der Vater unseres vieljährigen Landrates von Ratz, am 27. November 1859 dem damaligen Statthalter Erzherzog Karl Ludwig vorgelegt haben. Da finden sich folgende interessante Sätze: "Zwischen Tirol und Vorarlberg hat die Natur dem bis in die Wolken reichenden Arlberg als Grenzscheide aufgerichtet. Nur mit großer Mühe gelang es, eine Verbindungsstraße herzustellen, welche die entfesselten Elemente aber nur zu oft und schon auf Wochen lang für den Verkehr unterbrochen haben. Vorarlbergs Gewässer ergießen sich mittels des Rheines in die Nordsee, jene Tirols durch den Inn und die Donau in das schwarze Meer. Aber nicht blos die Natur, sondern auch zwei Volksstämme, teilt Vorarlberg und Tirol: Tirol ist bayrischer Abkunft, der Vorarlberger gehört zum alemanischen Stamme; bei letzteren klingt auch noch jene Mundart. Verschieden ist der Erwerb, verschieden die volkstümliche Beschäftigung. Tirols Hauptnahrungsquellen sind Viehzucht und Bodenkultur, in Vorarlberg blüht die Industrie und der Handel, welche einen großen Teil der Bevölkerung beschäftigt und ernährt. 6 13. Sitzung des Vorarlberger Landtages V. Session der 10. Periode 1912/13. In politischer Beziehung kennt dieses Land weder einen Prälaten noch einen Adelsstand, - nur Abgeordnete des Bürger- und Bauernstandes tagten und keine andere Vertretung beschlossen die vorarlbergischen Landesvertreter im Jahre 1848, als es die wirren Zeitverhältnisse erheischten, die Landesvertretung neu zu beleben. In administrativer Beziehung wurde ein gegen Tirol verschiedenes Steuersystem eingeführt und zur Deckung der inneren Landesbedürfnisse diente schon seit Jahrhunderten das Vermögenssteuersystem, welche anno 1837 auf Bitte und Vorstellung der vorarlbergischen Standesrepräsentanten von Seiner Majestät wieder neu bewilligt wurde. Daß alle diese Eigentümlichkeiten, hauptsächlich aber der rege Verkehr einen eigenen Volkscharakter und ein eigenes, mit dem kleinen und schönen Lande und seinen früheren Einrichtungen fest verwachsenes Volksbewußtsein hervorgerufen haben und daß Vorarlbergs Bewohner infolgedessen das nach den neuen Gesetzen noch ausführbare alte System wieder zur Geltung gebracht wünschen, bedarf keiner Erörterung. Nicht Separatismus oder Abneigung gegen das Brudervolk in Tirol, sondern Lage und Natur des Landes, Abstammung, Lebens- und Erwerbsart und Interessen seiner Bewohner, Geschichte und verbrieftes Recht sind es, welche in uns die Überzeugung festsetzen, daß nur eine selbständige, von Tirol unabhängige Verwaltung das Wohl und Gedeihen Vorarlbergs befördern kann." So dachten unsere Vorfahren, maßgebende Männer ihrer Zeit schon im Jahre 1859 und dieses Bedürfnis kennt unsere Bevölkerung in der gegenwärtigen Zeit noch. Wenn sich auch durch die Herstellung der Arlbergbahn als internationales Verkehrsmittel dieses Hindernis nicht mehr zeigt, das in jenem Memorandum ausgeführt erscheint, so gilt nach wie vor die Richtigkeit des Satzes, daß Vorarlberg in volkswirtschaftlicher Beziehung von Tirol wesentlich verschieden ist. Ich weise hin auf die eminente Entwicklung der Industrie in unserem Lande, während diese verhältnismäßig in Tirol sporadisch auftrat und erst in den letzten Jahren zahlreicher betrieben wird. In landwirtschaftlicher Beziehung haben wir unsere Interessen gemeinsam mit der Schweiz und schweizerischer Fortschritt auf dem Gebiete der Landwirtschaft und auf verschiedenen anderen Gebieten ist es, welcher uns in Vorarlberg jeder Zeit Sympathie und Nachahmungstrieb eingeflößt hat. Es ist bekannt, wieviel Schweizer Wanderlehrer herübergekommen sind, um nach Schweizer Grundsätzen unsere Landwirtschaft zu heben und zu fördern. Auch in forstwirtschaftlicher Beziehung ist es nur zur Genüge bekannt, daß in Vorarlberg ein ganz anderer Geist herrscht. Während in Tirol in vielen Kreisen und zwar in Kreisen, wo man es am wenigsten vermuten sollte, ein waldfeindlicher Ton angeschlagen wird, hat man sich bei uns auf einen anderen Standpunkt gestellt. Es hat eine Zeit gegeben, wo sich der Vorarlberger Landesausschuß gegen eine für Tirol und Vorarlberg gütige, dem Walde sehr schädliche Kundmachung ausgesprochen und die Ungiltigkeit derselben für Vorarlberg verlangt und erreicht hat. Endlich möchte ich darauf hinweisen, daß das Land Vorarlberg schon seit 1861 einen eigenen Landtag und durch das Schulgesetz vom Jahre 1869 einen eigenen Landesschulrat besitzt. Schon dieses weist darauf hin, daß wir von Tirol in sehr wichtigen Agenden ganz selbständig dastehen. Seit der Zeit haben wir auch noch einen eigenen Landeskulturrat unabhängig von Tirol bekommen, wir haben eine Landeshypothekenbank, ein Landesarchiv, eine Landesbibliothek, Landesirrenanstalt, Landeskäsereischule und eine eigene Lebensmitteluntersuchungsanstalt. Wir sind von Tirol getrennt durch Vereinsorganisationen im privaten Verkehrsleben. Ich weise darauf hin, daß wir einen vollständig getrennten Verband für Fremdenverkehr und eine eigene Ärztekammer haben und in jüngster Zeit auch ein eigenes Gewerbeförderungsinstitut. Es könnte allerdings eingewendet werden, daß Vorarlberg zu klein sei und zu wenig Einwohner habe, um als eigenes politisches Kronland mit einer eigenen Landesregierung bedacht werden zu können. Vorarlberg hat nach der letzten Volkszählung 146.000 Seelen. Das Land Salzburg, das schon sehr lange eine eigene Landesregierung besitzt, hat etwas über 200.000 Einwohner und interessant ist es, daß Salzburg zu der Zeit, als es mit' Oberösterreich noch vereinigt war und dann ein selbständiges Kronland wurde mit selbständiger Regierung, nicht mehr als 150.000 Einwohner hatte, soviel als Vorarlberg jetzt hat. An Staatssteuern zahlt das Land Vorarlberg nach den von mir gemachten Erhebungen die für ein so kleines Land gewiß anständige Summe von K 1.032.852 53 und ich weiß nicht, ob das Herzogtum Salzburg auch soviel zahlt, (Zwischenruf: Keine Spur.) aber ich glaube nicht, weil dort nicht annähernd eine solche 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 7 Industrie besteht wie bei uns. Endlich noch ein paar Worte über die Frage: Wie könnte die Sache durchgeführt werden? Gestatten Sie mir hierüber nur noch einige wenige Worte. Das würde bei uns so einfach als möglich gemacht werden. Wir sind keine Freunde von ausgeprägtem Bureaukratismus; eine Landesregierung kann hier durchgeführt werden mit wenigen Beamten und daneben die Bezirkshauptmannschaft mit ihr untergeordnetem Wirkungskreise errichtet werden. Nachdem sich die k. k. Statthalterei ununterbrochen beschwert, daß einzelne Referenten so sehr in Anspruch genommen seien und strenge Arbeit haben, kann es von ihr nur begrüßt werden, wenn sie Erleichterung bekommt und ihr die Agenden von Vorarlberg abgenommen werden. Ich bemerke noch, daß der Landesausschuß, wie im Berichte enthalten ist, im Jahre 1907 eine Deputation zu Sr. Exzellenz, dem damaligen k. k. Ministerpräsidenten Prinzen Hohenlohe entsendete und ich die Ehre hatte, deren Führer zu sein. Der damalige Ministerpräsident hat sich um die Angelegenheit außerordentlich interessiert und ihr die wärmste Sympathie entgegengebracht. Aber das hohe Haus weiß, daß die Regierung Hohenlohe kürzer war als die berühmten hundert Tage Napoleons nach dem Einzuge von Elba. Es ist daher zu hoffen, daß der Landesausschuß, der den Auftrag bekommen soll, neuerdings zu unterhandeln, wenn er heute in ähnlicher Weise Vorstellungen bei der Regierung erhebt und sie durch eine Deputation wohl begründen läßt, besseren Erfolg hat als damals. Doch sei dem, wie ihm wolle, Vorarlberg wird den Gedanken nicht aus dem Auge lassen und mit allem Nachdrucke verfolgenSoweit wollte ich als Berichterstatter sprechen und nun gestatten sie mir noch wenige Worte privat als Abgeordneter, nicht im Namen des Landesausschusses. Wenn wir die letzten zwei Jahrzehnte unserer politischen Verwaltungsgeschichte betrachten, haben wir vier Statthalter-Wechsel erlebt und alle diese Statthalter oder wenigstens drei davon mußten um ihre Enthebung einreichen und ihre Stellung ward unhaltbar, weil in Tirol drinnen etwas nicht gestimmt hat. Statthalter Freiherr von Schwarzenau mußte den bekannten Novemberereignissen in Innsbruck weichen, ein anderer, Sn. Exzellenz Graf Mervelt, weil die Italiener erklärten, ihn nicht mehr haben zu wollen und unter ihm den Landtag nicht mehr zu beschicken. Wir haben in der Zeitung gelesen, daß der gegenwärtig scheidende Statthalter, Sn. Exzellenz Baron Spiegelfeld, ähnlichen Einflüssen parlamentarischer Kreise unterliegen mußte, indem wieder italienische Elemente drohten mit der Aktionsunfähigkeit des Landtages, wenn der Statthalter seine Stelle nicht verlasse. So sehen wir einen Statthalterwechsel nach dem andern, das Recht der Krone wird beeinträchtigt durch parlamentarische Einflüsse, aber unser Land Vorarlberg und seine Bevölkerung hat man noch nie gefragt; das ist ein non sens, wie ich hier öffentlich konstatieren muß, dafür daß der Vorarlberger Landtag jeder Zeit gearbeitet hat, ist er gar niemals angehört worden, hätten wir auch vielleicht solche Dinge in Szene gesetzt, dann hätte man uns vielleicht auch gehört. So sind wir aber ein Land, auf dessen Anschauung man in diesen wichtigen Fragen noch niemals ein Augenmerk gerichtet hat. Vorarlberg ist diesen Elementen gegenüber einfach ein Land, das nicht existiert, das ist meine spezielle Ansicht, die ich noch zum Ausdrucke bringen wollte. Ich empfehle Ihnen den Antrag des Landesausschusses, welcher lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, neuerlich mit allem Nachdrucke und mit den ihm geeignet scheinenden Mitteln darauf hinzuwirken, daß den vom hohen Landtage in der Sitzung vom 16. März 1907 gefaßten Beschlüssen betreffend Errichtung einer eigenen politischen Landesstelle für Vorarlberg baldmöglichst seitens der k. k. Regierung Rechnung getragen werde.". Landeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne über den vorgetragenen Bericht die Debatte. Wer wünscht das Wort? Herr Abgeordneter Loser. Loser: Hohes Haus! Ich glaube, wir alle können den wohl motivierten Antrag des Herrn Referenten und Landeshauptmannes auf freundlichste begrüßen und mit uns auch die Bevölkerung. Durch Errichtung einer eigenen Landesstelle würde dem Wunsche der gesamten Bevölkerung, besonders jenes Teiles derselben, welcher wiederholt mit der Zentralstelle, beziehungsweise mit der Statthalterei zu tun hat, Rechnung getragen. Ich will gegen die Zentralverwaltung keine Vorwürfe erheben; es hat bereits 8 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. der Herr Referent erwähnt, weshalb verschiedene Agenden häufig nicht mit jener Raschheit erledigt werden, wie die Interessenten wünschen. Das eine ist richtig, daß sich die Erledigung bei der k. k. Statthalterei manchmal wesentlich verzögert, was in den Verhältnissen begründet erscheint. Es würde natürlich sehr zur Vereinfachung beitragen, wenn die Zentralstelle bei uns im Lande errichtet würde, und es ist auch selbstverständlich, daß es viel rascher gehen würde, wenn man direkt mit Wie>, d. h. mit den Ministerien verkehren könnte, als auf dem Umwege über Innsbruck. Es ist auch nicht zu unterschätzen die materielle Seite der Angelegenheit für jene, die im Jahre hindurch häufig mit der Zentralstelle zu tun haben, wenn sie wiederholt Reisen nach Innsbruck machen müssen. Hohes Haus! Wir hören seit langer Zeit bei uns in Österreich von der sogenannten Verwaltungsreform. Es ist meines Wissens bereits ein diesbezügliches Komitee eingesetzt worden, um die Sache in Fluß zu bringen. Was nun das Land Vorarlberg anbetrifft, so wäre hier eine außerordentlich schöne Gelegenheit geboten, auf dem Gebiete der Verwaltungsreform einen wirklich praktischen Schritt zu tun, den alle begrüßen würden und der zeigen würde, daß man praktisch inbezug auf die Verwaltungsreform an die Arbeit geht. Es geht aber leider mit solchen Sachen wie mit manch anderen in Österreich etwas langsam; aber ich hoffe doch, daß in absehbarer Zeit der allgemeine Wunsch der Bevölkerung nach Errichtung einer eigenen Landesstelle in Erfüllung geht. Die Voraussetzungen hiezu sind vollständig gegeben. Ich spreche nur noch den dringenden Wunsch aus, daß der Landesausschuß immer und immer wieder nachdrücklich und unentwegt in Wien bei der hohen Regierung dahin wirke, daß diesem berechtigten Wunsche in absehbarer Zeit tatsächlich Rechnung getragen werde. Landeshauptmannstellvertreter: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Natter. Natter: Hohes Haus! Ich möchte die Wirkung der Worte des Herrn Landeshauptmannes nicht beeinträchtigen und beschränke mich auf die Abgabe einer kurzen Erklärung. Als derselbe Gegenstand im Jahre 1907 hier im hohen Hause vorlag, um einen Beschluß zu fassen, hat der damalige Vertreter der Minorität, Herr Dr. Waibel, im Namen derselben die Erklärung abgegeben, daß die Minorität vollständig mit der Sache einverstanden sei. Im Namen der heutigen Minorität wiederhole ich diese Erklärung und wir werden uns freuen, wenn auf Grund eines einmütigen Beschlusses diese Angelegenheit weiter verfolgt werden kann. Landeshauptmannstellvertreter: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Drexel. Dr. Drexel: Es mag vielleicht in früheren Jahren hie und da zugetroffen haben, daß die k. k. Statthalterei in Innsbruck, als sie von dieser Aktion des hohen Landtages gehört hat, ein klein wenig Bitternis darin fand, weil aus der Bestrebung die Meinung herausgelesen werden könnte, als ob man mit der Führung der Geschäfte durch die k. k. Statthalterei nicht zufrieden gewesen wäre. Wir haben augenblicklich eine Vakanz des Statthalterpostens und der, welcher kommt, hat noch keine Beziehungen mit uns gehabt; daher halte ich dafür, daß der gegenwärtige Augenblick, wo der Wechsel in der Leitung der k. k. Statthalterei durchgeführt wird, sich besonders eignen wird für den Landesausschuß, eine kräftige Aktion durchzuführen. Es werden gerne in ähnlichen Fällen solche Momente benützt, um eine derartige Aktion durchzusetzen. Es hat der Referent, der Herr Landeshauptmann, auch kurz gestreift, wie man es machen könnte. Ich will auch einen Vorschlag bringen. Es sind vier Städte und drei Bezirkshauptmannschaften und eine Stadt hätte gern eine Behörde und hat keine und nachdem man der Bezirkshauptmannschaft Bregenz etwas nehmen müßte, so halte ich dafür, daß man sehr wohl auch einmal an Dornbirn denken könnte (Große Heiterkeit). Da dieses die größte Stadt Vorarlbergs ist, kein höheres Amt besitzt und fast soviel Einwohner zählt, als die anderen drei Städte zusammen. Bekanntlich stand in alter Zeit bald Bregenz, bald Feldkirch mehr im Vordergründe, später treffen wir sogar einmal den Fall, daß die Landstände das einemal in Bregenz, das anderemal in Feldkirch zusammenkamen. Sollten also bei der Frage der Landesregierung alte Erinnerungen wieder aufblühen, so könnte man ja nach altem Grundsätze die Mitte wählen (Heiterkeit). Freilich gehört nach Dornbirn eine eigene Bezirkshauptmannschaft, wir würden aber auch in der Landesregierung eine verdiente Berücksichtigung sehen. Wenn man also nicht weiß wohin, sei Dornbirn empfohlen (Große Heiterkeit). 12. Sitzung des Vorarlberger "Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. Landeshauptmannstellvertreter: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Natter. Natter: Das hohe Haus wird nicht erwarten, daß ich das soeben Ausgesprochene - unwidersprochen lasse und ich erhebe als Vertretet der Stadt Bregenz den Wunsch, daß Bregenz der Sitz der Landesregierung werden möge. Was mein geehrter Herr Vorredner angeführt hat, kann ich für mich in Anspruch nehmen, ich berufe mich zudem auf unser stärkstes Recht, auf die historische Entwicklung. Wenn wir zurückgehen in die alte Zeit, so wird eine große und sichere Stütze für den Wunsch der Stadt Bregenz gerade in früheren Verhältnissen gefunden werden können. Landeshauptmannstellvertreter: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wegeler. (Große Heiterkeit.) Wegeler: Als dritter im Bunde möchte ich in Erinnerung bringen, daß die Stadt Feldkirch früher schon einmal wenigstens die höchste politische Verwaltung inne hatte (Heiterkeit), indem sie nämlich das eine Mal in Bregenz und das andere Mal in Feldkirch war. Wenn Feldkirch auch kleiner ist als Bregenz, so ist es doch imstande, in geistiger Beziehung mit Bregenz zu konkurrieren. (Heiterkeit). Ich möchte daher dem hohen Landtage empfehlen, auch Feldkirch in Betracht zu ziehen und zu erwägen, ob es nicht gut wäre, wenn die höchste politische Verwaltung nach Feldkirch gebracht würde. Jedenfalls ist es noch mehr in der Mitte des Landes gelegen und alte Erinnerungen würden dort auch sein und ferner wäre es gerade so gut eine Abwechslung, wenn Feldkirch die höchste, politische Stelle im Lande hätte. (Heiterkeit) Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, so ist die Debatte geschlossen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Rhomberg: Ich habe nichts mehr zu bemerke>. Gegen den Antrag selbst hat sich keiner der Herren erhoben; dieselbe ist einstimmig begrüßt worden und es freut mich ganz besonders, daß die geehrten Herren Vertreter der Minorität in die Fußstapfen der früheren Minorität getreten und mit uns eins sind in diesem Sinne und daß sie ebenso wie die ganze Bevölkerung und unsere Altvorderen diesen sehnlichsten Wunsch des Landes aufs kräftigste unterstützen. Auf die unmittelbar vorher abgeführte, wohl mehr scherzhafte Debatte gehe ich nicht ein. Landeshauptmannstellvertreter: Ich brauche den Antrag wohl nicht mehr zu verlese>; ich bringe ihn daher zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, die dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Der Antrag ist einstimmig zum Beschlusse erhoben worden. (Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen zum letzten Gegenstände der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses über das Gesuch der Gemeinde Altenstadt um Gewährung des 30%igen Landesbeitrages zu den Remunerationen der Lehrerinnen an der Dominikanerinnen-Volksschule. Berichterstatter des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter; ich ersuche ihn das Wort zu nehmen. Thurnher: Ich werde das hohe Haus nicht ermüden mit der Verlesung des Berichtes. Die Sache ist ganz klar und einfach. Wir haben im Vorjahre bereits für die Mädchenschule in Thalbach den entfallenden Landerbeitrag in der Höhe von 30%, wie er für allgemeine Volks- und Bürgerschulen besteht, bewilligt. Wir können also auch für die Mädchenschule, in Altenstadt, die zwar das Öffentlichkeitsrecht hat, aber nicht eigentlich eine öffentliche Schule ist, aus Billigkeitsrücksichten den Beitrag übernehmen. Bei dieser Mädchenschule sind die gleichen Verhältnisse, wie sie sich bei der Thalbachschule in Bregenz vorvorfinden, so daß es ein Gebot der Billigkeit ist, daß man auch der Mädchenschule in Altenstadt den gleichen Beitrag gewährt, wie wir ihn im Vorjahre der Thalbachschule gewährt haben. Ich stelle daher, in dem ich im übrigen auf den Bericht verweise, namens des Landesausschusses den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Zu den Remunerationen und Bezügen der Lehrpersonen an der Privat-Volksschule für Mädchen (Klosterschule) in Altenstadt, welche Bezüge nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Lehrpersonen analog 10 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. jenen der an öffentlichen Schulen wirkenden geistlichen Lehrpersonen zu bemessen sind, wird ausnahmsweise ein 30%iger Beitrag seitens des Landes gewährt." Ich ersuche das hohe Haus um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wünscht jemand das Wort? Wenn niemand sich meldet, so schreite ich zur Abstimmung; ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage des Landesausschusses zustimmen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Der Antrag des Landesausschusses ist angenommen und damit dieser Gegenstand erledigt. Ich möchte das hohe Haus und die einzelnen Herren Abgeordneten nochmals darauf aufmerksam machen, daß heute nachmittags 3 Uhr die Sitzung des Wehrausschusses stattfindet, in der sämtliche Herren Abgeordnete in der Lage sind, durch Anfragen an der Besprechung teilzunehmen, was sehr zur Vereinfachung der späteren Verhandlungen beitragen wird. Ich möchte daher um zahlreiche Beteiligung ersuchen. Die nächste Sitzung beraume ich auf Montag vormittags 11 Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Rechnugsabschlüsse des Vorarlberger Lehrerpensionsfonds pro 1910 und 1191 ; 2. Bericht des Landesausschusses über die Ausführung des Projektes der Illschluchterweiterung in Feldkirch; 3. Mündlicher Bericht des Finanzausschusses über den abgeänderten Voranschlag des Landesfonds pro 1913. Ich behalte mir übrigens vor, wenn der eine, oder andere Gegenstand noch spruchreif geworden ist, ihn nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen. Die heutige Sitzung ist geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 37 Minuten mittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz. Borarlberger Landtag. 12. Sitzung am 28. M-rz 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 23 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Ölz und Bösch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 37 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der gestrigen Sitzung. (Sekretär verliest dasselbe.) Hat jemand zum Protokolle eine Bemerkung zu machen? — Der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: Ich hätte nur eine Bemerkung zu machen, daß zweimal der Ausdruck „Wehrgesetz" int Protokolle vorkommt. Ich möchte dies dahin richtig stellen, daß man „Landesverteidigungsgesetz" einsetzt. Das „Wehrgesctz" ist nämlich technisch nicht der richtige Ausdruck. Landeshauptmann: Ich nehme es zur Kenntnis und werde veranlassen, daß am Eingänge des Protokolles, wo es heißt, daß die Herren Regierungsvertreter zur Beratung des Wehrgesetzes und der Schießstandsordnung anwesend waren, wie bei der formellen Verhandlung des Gegenstandes „Landesverteidigungsgesetz" zu korrigieren wäre. Wünscht noch jemand das Wort? — Wenn es nicht der Fall ist, so betrachte ich das Protokoll als genehmigt. Hohes Haus! Durch die heutigen Zeitungsberichte sind wir in Kenntnis gesetzt worden, daß Seine Majestät der erbetene Enthebung Seiner Exzellenz des k. k. Statthalters Baron Spiegelfeld, in Gnaden zu willfahren geruht hat und daß daher der Statthalter wirklich sein hohes Amt verlassen wird. Wir sehen Seine Exzellenz mit Bedauern scheiden von seiner hohen Stellung. Baron Spiegelfeld hat unserem Kroirlande Vorarlberg stets die wärmsten Sympathien und ein lebhaftes Jntereffe für alle öffentlichen Angelegenheiten entgegengebracht und das Land Vorarlberg wird Seiner Exzellenz insbesonders nie vergessen seine werktätige Hilfeleistung und Erwirkung namhafter Staatsmittel zur Linderung der durch die Überschwemmungskatastrophe vom Juli 1910 2 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. hervorgerufenen Not sowie für die wiederholten Besuche der durch das Hochwasser so schwer heimgesuchten Landesteile und für sein großes Interesse für die Schaffung notwendiger Wiederherstellungs- und Schutz­ bauten. Es wird das Land Seiner Exzellenz stets das dankbarste Andenken bewahren (Bravorufe) und ich er­ laube mir, um Ihre Zustimmung zu bitten, dem scheid­ enden Herrn Statthalter diesen unseren Dank in einem eigenen Schreiben zum Ausdrucke zu bringen. (Bravorufe.) Wir kommen nun zur heutigen Tagesordnung; aus derselben steht als erster Gegenstand: der Akt betreffend die Entlohnung der Religionslehrer an den Volksschule». Nachdem in der letzten Tagung schon für eine Reihe von Gegenständen der Schulausschuß bestellt worden ist, dürfte sich dieser Gegenstand wohl für die Zuweisung an denselben eignen. — Es erfolgt keine Einwendung. Wir kommen zum zweiten Punkte, das ist: der Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Regu­ lierung der Frutz im unteren Laufe (Beilage 4 3). Ich ersuche den Herrn Referenten des Landes­ ausschusses in dieser Sache, das Wort zu nehmen. Thurnher: Hohes Haus! Die Herstellung von genügenden Schutzbauten in den Gebieten der Gemeinden Koblach und Meiningen haben den Landtag schon seit 1900 mehr oder minder beschäftigt. Es ist dann ge­ lungen, vor zirka zehn Jahren einen größeren Betrag des Staates und Landes zu erwirken zur Herstellung der dringendsten Schutzbauten. Man hat damals schon voraus gesehen, daß die aufgeführten Bauten später noch einer Erweiterung, Verlängerung und Verstärkung bedürfen und es ist auch int Verlause der letzten Jahre und zwar schon vor Eintritt der Wasserkata­ strophe vom Jahre 1910 vorn Landesbauamte ein Projekt verfaßt worden. Projekt und Kostenvoranschlag wurden fertig gestellt und die bezüglichen Verhandlungen mit der Regierung eingeleitet. Diese hat einige Ein­ wendungen gegen das Projekt erhoben und einen Ver­ treter des k. k. Arbeitsministeriums hierher gesandt, der an Ort und Stelle Erhebungen pflog. Auf Grund dieser Erhebungen sollte nun eine neue Ansarbeitnng, beziehungsweise Ergänzung des Projektes erfolgen Das war im Jahre 1909. Infolge der Hochwafferkatastrophe des Jahres 1910 wurde das Landesbau­ amt gehindert, die notwendigen Ergänzungen rechtzeitig V. Session der 10. Periode 1912/13. durchzuführen und es war dann der Initiative des Herrn Hofrates Krapf zu verdanke», daß die Ergänz­ ungen der Pläne und des Kostenanschlages durch die k. k. Rheinbauleitung durchgeführt wurden. Die Wasserkatastrophe bildete sonach die Ursache, daß die Vor­ lage dieses Projektes in diesem hohen Hause eilte längere Verzögerung erfahren mußte. Die Hochwasserkata­ strophe des Jahres 1910 erbrachte durch die eminente Gefahr, in der die beteiligten Gemeinden schwebten, den neuerlichen Beweis der Notwendigkeit der Aus­ führung der geplanten Schutzbauten. Beim letzten Hochwasser im Mai des verflossenen Jahres zeigte sich die Gefahr, wie sie durch den vorliegenden Bericht hervorgehoben, in hohem Maße. Ohne Aufgebot aller verfügbaren Kräfte von Koblach wäre ein Ausbruch sehr zu befürchten gewesen, der sicher die obgenannten Folgen nach sich gezogen hätte. Ich will das hohe Haus mit weiteren Ausführungen nicht ermüden, verweise diesbezüglich nur auf den, dem hohen Hause und den Abgeordneten vorliegenden Bericht, aus dem zur Genüge hervorgeht, daß das in Aussicht genommene Projekt nunmehr rasch, ohne weitere Verzögerung zum Schutze des bedrohten Rheintales durchzuführen ist. Die diesbezüglichen Verhand­ lungen sind bereits durchgeführt. Es ist alles in vollster Ordnung. Die Regierung hat dem Projekte vollständig beigestimmt und es handelt sich also heute darum, daß der Landtag den Gesetzentwurf zum Beschlusse erhebt, weil die Zustimmung der hohen Regierung bereits vorliegt und die Allerhöchste Sanktion sicher zu gewärtigen ist. Die Verhandlung erfolgt in etwas anderer Weise, als wie bei den Gesetzentwürfen, die wir anläßlich der Notstandsbauten durchgeführt haben und es ist auch die Beitragsleistung der verschiedenen Faktoren auf gleicher Grundlage durchgeführt wie seinerzeit, als wir die früher durchgeführten Bauten beschlossen und vorgesehen haben, so daß auf den Meliorationsfonds 40°/o, auf das Land 30°/», aus die staatliche Wasser­ bauverwaltung 15%, auf die Gemeinden Meiningen und Koblach 15% zu entfallen haben. Ich ersuche nach diesen kurzen Bemerkungen, das hohe Haus möge in die Spezialdebatte über den vor­ liegenden Gesetzentwurf eintreten. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und den Gesetzentwurf die Generaldebatte. — Wenn sich niemand meldet, ersuche ich in die Spezialde­ batte einzugehen und die einzelnen Paragraphe anzurufen. 12. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Thurnher: § 1. — Landeshauptmann: Wenn keine Bemerkung erfolgt, ist § 1 angenommen. Thurnher: § 2. — Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 3. — Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 4. — Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. — Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. — Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. — Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. — Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Ge­ setzentwurfes aus Beilage 43 A.) Landeshauptmann: Hat jemand eine Be­ merkung zu Titel und Eingang des Gesetzes zumache»? Wenn das nicht der Fall ist, so erkläre ich sie mit Ihrer Zustimmung versehen. Thurnher: Ich beantrage die sofortige Vornahine der dritten Lesung des Gesetzes. Landeshauptmann: Wird eine Bemerknng hiezu gemacht? — Wenn das nicht der Fall ist, ersuche ich alle jene Herren, welche diesem. Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, V. Session der 10. Periode 1912/13. 3 auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Thurnher: Es konrmt der Antrag 2, den ich nicht zu verlesen brauche, weil er fast in sämtlichen Gesetzen dieser Art gleichlautend ist, nämlich der An­ trag, der Landesausschuß werde ermächtigt etwa von Seite der Regierung ernlünschte Ergänzungen vorzu­ nehmen. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Punkt 2 des Antrages das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Hans zustimmt. — Angenommen. Der dritte Gegenstand unscrer Tagesordnung ist der Bericht des Landesausschusses über den Ausbau der Schutzbauten an der Alfenz und Ill im Gebiete von Bludenz (Beilage 49). Es ist derselbe Referent, ich ersuche denselben, das Wort zu nehmen. Thurnher: Obwohl der Landtag anläßlich der Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 schon in der Session des gleichen Jahres, dann in seiner außer­ ordentlichen Sommersession im Jahre 1911 und endlich auch ani Beginne der ordentlichen Session pro 1911/12 schon soviele Maßnahmen zur Wieder­ herstellung der notwendigen Schutzbauten im Interesse des Landes durchgeführt hat, bleiben aber doch immer »och eine Anzahl Objekte, die weiter auch noch der Verbannng bedürfen Nach dem Berichte des volks­ wirtschaftlichen Ausschusses vorn 14'. Februar vorigen Jahres wurden acht Objekte bezeichnet, die unter allen Umstünden zur Ausführung gelangen sollen; darunter befindet sich auch unter Punkt 1 das hier im Berichte bezeichnete Objekt der Verbauung der Alfenz und der anstoßenden Jll im Gemeindegebiete der Stadt Bludenz. Wie Sie aus dem Berichte ersehen, hat der Land­ tag damals dem Landesausschusse den entsprechenden Auftrag gegeben, wie die Durchführung dieses im Punkte 1 aufgeführten Objektes erfolgen soll. Der Landesausschuß hat dem rhm damals gegebenen Auf­ trage in jeder Richtung Rechnung getragen und hat mit der Regierung Verhandlungen eingeleitet und