19130404_lts014

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1913,lt1913,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 14. Sitzung am 4. April 1913 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 23 Abgeordnete, - Abwesend die Herren: Ölz und Bösch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 10 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung. (Sekretär Wachter verliest dasselbe.) Hat einer der Herrn Abgeordneten eine Bemerkung zum Protokolle zu machen? Wenn das nicht der Fall ist, erkläre ich dasselbe als genehmigt. Es ist mir noch ein Einlaufstück dieser Tage zugekommen, überreicht durch den Herrn Abgeordneten Willi, ein Gesuch der Gemeinde Damüls um einen Beitrag zur Erbauung eines neuen Schulhauses. Der hohe Landtag hat bis jetzt zur Erbauung von Schulhäusern noch niemals Landesmittel bewilligt, sondern nur zu anderen Schulerfordernissen, nach den Bestimmungen des Gesetzes. Aber die Verhältnisse in Damüls sind so eigenartige, daß die Frage wenigstens einem Studium unterzogen werden muß. Nachdem wir heute oder morgen am Schlusse der Session stehen, wird dieser Gegenstand nicht leicht mehr das hohe Haus beschäftigen können. Ich möchte daher die Anregung machen, daß derselbe dem Landesausschusse mit dem Auftrage übermittelt werde, die nötigen Erhebungen zu pflegen, um nach Maßgabe derselben geeignete Anträge einer späteren Tagung zu unterbreiten. - Es erhebt sich gegen diesen meinen Vorschlag kein Widerspruch. Ferner möchte ich mitteilen, daß der Straßenkonkurrenzausschuß Lingenau - Hittisau - Bolgenach Reichsgrenze - eine Eingabe an den Landesausschuß eingereicht hat mit dem Ersuchen, sie dem hohen Hause vorzulegen, betreffend die Schaffung eines Gesetzes zur Einführung einer Mautgebühr für Holzfuhrwerke. Die Petenten führen in dieser Eingabe aus, daß gegenwärtig durch die massenhaften Holzfuhren, die aus den verschiedenen Waldungen von Sibratsgfäll an die Bahn geführt werden, die Straße ganz außerordentlich in Mitleidenschaft gezogen werde. Diese 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. Angelegenheit kann den Landtag wegen der Kürze der Zeit auch nicht mehr beschäftigen, aber der Landesausschuß, nachdem das Gesuch an ihn geschrieben ist, wird Mittel und Wege suchen, um in irgend einer Weise den Petenten entgegenzukommen und ihre Wünsche zu erfüllen. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Punkt derselben ist der "Bericht des Finanzausschusses über die Rechnungsabschlüsse des Lehrerpensionsfonds pro 1910 und 1911." Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Weite, ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Weite: Ich glaube wohl von der Verlesung des Berichtes, der schon seit gestern in den Händen der Herren Abgeordneten- ist und ein umfangreiches Zahlenmaterial enthält, absehen zu können, weil, wie ich glaube, es unzweckmäßig wäre, das hohe Haus mit der Verlesung eines solchen Berichtes hinzuhalten. Ich mochte nur darauf hinweisen, daß der Rechnungsabschluß im Jahre 1910 mit einem Abgang von K 50.04549 abschließt, der vom Jahre 1911 mit einem Abgänge von K 74.034 09. Das Vermögen des Fonds belief sich am Schlusse der beiden Berichtsjahre auf K 251.121 85 und ist in beiden Jahren gleich geblieben. Es besteht aus Staatsobligationen und einer Einlage in der Stadtsparkassa in Bregenz. Der Finanzausschuß hat die Rechnungsabschlüsse einer Prüfung unterzogen und dieselben vollinhaltlich für richtig befunden und stellt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Den Rechnungsabschlüssen des Vorarlberger Lehrerpensionsfonds für die Jahre 1910 und 19 11, wovon ersterer einen aus Landesmitteln zu deckenden Abgang von K 50.04549 und letzterer einen solchen von K 74.03409 ausweist, wird die Genehmigung erteilt." Ich ersuche das hohe Haus, dem Antrage des Finanzausschusses die Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn niemand das Wort wünscht, so schreite ich' zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem verlesenen Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Der zweite Punkt der Tagesordnung ist der "Bericht des Schulausschusses über die Landesausschuß-Vorlage betreffend die Entlohnung der Religionslehrer an Volks- und Bürgerschulen. (Beilage 55)." Ich ersuche den Berichterstatter in dieser Angelegenheit, den Herrn Abgeordneten Thurnher, das Wort zu nehmen. Thurnher: Dem so umfangreichen Berichte des Schulausschusses habe ich nur ein paar kurze Bemerkungen beizufügen. Nach dem jetzt in Geltung stehenden Lehrergesctze soll der Landesschulrat im Einvernehmen mit dem Landesausschusse das Ausmaß der Remunerationen für die den Religionsunterricht erteilenden Katecheten festsetzen und dieser Modus wäre, wenn wir es nur mit den Landesgesetzen und sonst mit keinem anderen Gesetze zu hin hätten, sicher der geeignetste gewesen, die Frage der KatechetenEntlohnung in einer den Verhältnissen des Landes entsprechenden Weise durchzuführen. Aus den Mitteilungen des vorliegenden Berichtes haben die Herren bereits gesehen, daß dies nicht anging und, daß sich daher der k. k. Landesschulrat veranlaßt sah, das Landesgesetz nicht als die alleinige Grundlage seiner Vorschläge, beziehungsweise seiner Beschlüsse zu nehmen, sondern sich auch an die Bestimmungen des Reichsgesetzes vom Jahre 1888 zu halten. Infolgedessen konnte der k. k. Landesschulrat und der Landesausschuß im eigenen Wirkungskreise nur solche Beschlüsse fassen, die für sich allein als mangelhaft bezeichnet werden müssen, da unsere Verhältnisse Hiebei ganz ungenügend berücksichtigt werden konnten. Die Remunerationen, die nach dem Gesetze vom 17. Juni 1888, R. G. Bl. Nr. 99, den Katecheten gewährt werden können, beschränken sich in unserem Lande nur aus 108 Klassen, während für die Besorgung des Religionsunterrichtes in 372 Klassen im ganzen haben wir 480 Volks- und Bürgerschulklassen - mit Ausnahme einer eventueller Wegentschädigung nicht das Geringste vorgesehen ist. Diesem Übelstande kann somit nur durch einen Beschluß des Landtages begegnet werden. Der Landtag soll nach dem Antrage des Landesausschusses, des Landesschulrates und des Schulausschusses in eine 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 3 diesbezügliche Beschlußfassung eintreten und soll jenen Katecheten, die nach dem Reichsgesetze einen Anspruch auf Remuneration nicht erheben können, aus Landesmitteln freiwillig statt einer Remuneration eine Subvention gewähren und so einen, wenn auch sehr bescheidenen Ausgleich zwischen den beiden Kategorien von Katecheten herbeiführen. Dahin ist der Antrag des Schulausschusses gerichtet, welcher lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Den Religionslehrern wird für die Erteilung des Religionsunterrichtes in den ein-, zwei- und dreiklassigen Schulen sowie für die niederen (1. bis 3.) der mehr als dreiklassigen Schulen eine Subvention von K 60'- pro Klasse und Jahr vom 1. Jänner 1913 angefangen, aus Landesmitteln gewährt." Die Angelegenheit ist bedauerlicher Weise lange nicht erledigt worden; die Erledigung dieser Frage hat sich außerordentlich, Jahre hiedurch aus den im Berichte geschilderten Gründen verzögert und wir wollen sie endlich zum Abschlüsse bringen. Ich ersuche das hohe Haus, den Antrag des Schulausschusses einstimmig zum Beschlusse zu erheben. Landeshauptmann: Ich Eröffne die Debatte über diesen Gegenstand. Wer wünscht das Wort dazu ? Wenn sich niemand meldet, kann ich zur Abstimmung schreiten und ich ersuche alle jene Herren, welche mit dem Antrage, wie ihn der Herr Berichterstatter verlesen hat, einverstanden sind, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen und damit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen nun zum dritten Punkte unserer Tagesordnung, zum "mündlichen Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen des Straßen Projektes FeldkirchGöfis-Pfitz." Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Loser, ich bitte ihn, das Wort zu nehmen. Loser: (Liest Bericht und stellt den Antrag aus der über Auftrag des Herrn Landeshauptmannes nachträglich gedruckten Beilage 58.) Wie die Herren aus dem Berichte entnommen haben, hat diese Angelegenheit den hohen Landtag schon in einer früheren Session beschäftigt. Wenn nun dieselbe neuerlich vor den hohen Landtag kommt, ist es dem Umstände zuzuschreiben, daß, wie die Herren gehört haben, mittlerweile sowohl die in erster Linie interessierten Gemeinde Gofis als auch Feldkirch den entschiedenen Wunsch ausgesprochen hat, daß die ganze Strecke von Feldkirch bis zur Parzelle Pfitz erstellt werde, während man nach den früheren Beschlüssen nur die Strecke Feldkirch-Göfis in Aussicht genommen hatte und von der Verlängerung bis Pfitz nur eventuell die Rede war. Diese Erweiterung des Projektes erfordert naturgemäß einen höheren Kostenaufwand und es ist daher aus diesem Grunde gerechtfertigt und notwendig, daß die Angelegenheit neuerdings vor das hohe Haus kommt. Wie die Herren gehört haben, ist im früheren Beschlusse der Landesausschuß bei Verhandlung mit der Regierung nicht ermächtigt gewesen, einen Landesbeitrag in Aussicht zu stellen, hauptsächlich aus dem Grunde, weil damals nicht bekannt war, wie sich die Gemeinden Göfis und Feldkirch finanziell am Baue der Straße beteiligen. Heute liegen nun bindende und verpflichtende Beschlüsse des Gemeindeausschusses von Göfis und Feldkirch vor und damit ist die Grundlage gegeben, mit der Regierung zu verhandeln, wobei auch die Zusicherung eines entsprechenden Landesbeitrages in Aussicht gestellt werden kann, was im Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses auch enthalten ist. Weiter habe ich dem Berichte nichts mehr beizufügen; ich bitte um Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Bevor ich die, Debatte eröffne, möchte ich bemerken, daß ich den Bericht, der verlesen wurde und schriftlich abgefaßt ist, mit einer eigenen Nummer versehen und als Beilage drucken lassen werde, damit er dem stenographischen Protokolle einverleibt werden kann. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dekan Mayer. Mayer: Hohes Haus! Es sei mir gestattet, bei diesem Gegenstände, da ich bisher keine Gelegenheit hatte und in dieser Session keine mehr haben werde, auf die Schutzbauten an der Ill im Gebiete von Vandans, Schruns, Tschagguns und St. Gallenkirch hinzuweisen. Es wurde nämlich in der 20. Sitzung des Landtages am 19. Februar 1912, als ein Bericht 4 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. in Verhandlung stand über die weitere Aktion betreffend die Fortsetzung der Wiederherstellung der zerstörten Schutzbauten an mehreren Bächen und Flüssen in Vorarlberg, vom damaligen Herrn Referenten Martin Thurnher ein Antrag gestellt, der einstimmig angenommen wurde und dessen 2. Absatz wörtlich lautet: "Der Landesausschuß wird weiters beauftragt, nach erfolgtet Genehmigung der Projekte bei der k. k. Regierung dahin zu wirken, daß in jenen Fällen, in den die Durchführung einzelner Projekte oder Teile derselben sich als unaufschiebbar erweist, die Bewilligung zur Inangriffnahme der Arbeiten erteilt und staatliche Vorschüsse gewährt werden, in welch letzterem Falle der Landesausschuß ermächtigt wird, derartige Vorschüsse auch von feite des Landes in bescheidenem Ausmaße zu gewähren." Zu diesem 2. Absätze hat damals der Herr Berichterstatter besonders noch bemerkt, daß einige der im Bericht angeführten Bauten dringender Natur und zwar so dringend seien, daß einzelne Strecken so bald als möglich erbaut werden müssen und daß man mit den Durchführungsarbeiten nicht so lange warten könne, bis die landesgesetzliche Sicherstellung erfolgt sei. Da es sich damals um 8 bestimmte, in Verhandlung stehende Projekte handelte, darunter aber keines, das die so notwendigen Schutzbauten an der Ill im Gemeindegebiet von Vandans, Tschagguns, Schruns und St.-Gallenkirch betraf, nahm ich in jener Sitzung die Gelegenheit wahr, darauf hinzuweisen, daß an der Jll ebenso notwendige Schutzbauten errichtet werden müssen, am Bödmenstein, im Gemeindegebiete von Schruns, im sogenannten Schrunserfeld, wo die Betonbrücke im Jahre 1910 in den Fluten versank und das brausend daherstürmende Wasser zwang, über die Ufer zu treten Ich habe darauf hingewiesen, daß dort zwar Provisorien erstellt wurden, die aber unmöglich einem größeren Hochwasser standhalten können. Ich habe dann ersucht, daß der Landesausschuß dahin wirken möge, daß er diesen so dringend notwendigen Bauten im Sinne der Anträge gleiche Berücksichtigung zuteil werden lasse, daß nämlich dann, wenn die Projekte genehmigt sind, die Arbeiten in Angriff genommen und Vorschüsse gewährt werden können. Ich schloß damals meine Ausführungen mit den Worten: Im übrigen gebe ich mich der angenehmen Hoffnung hin, daß in der nächsten Session alle diese noch notwendigen Wasserbauten auch landesgesetzlich sichergestellt werden können. Zu meinem und aller, besonders der am meisten geschädigten und gefährdeten Interessenten im Schrunserfelde tiefsten Bedauern, ist diese Hoffnung bis heute, also nach Ablauf von mehr als einem Jahre, nicht in Erfüllung gegangen. Wohl aber ist meine damals ausgesprochene Befürchtung und Voraussage eingetroffen. Es kam das Hochwasser vom Mai 1912 und die erstellten Provisorien haben nicht standgehalten, sondern wurden von den Fluten weggespült, wie der Sturmwind Staub und Streu wegfegt. Reue und weit bessere Kulturgründe als im Jahre 1910 fielen dem verheerenden Elemente zum Opfer und wurden unter dem Bödmenstein im Schrunserfeld und im Gemeindegebiete von Tschagguns von dem tobenden Wasser weggerissen. Nur mit Anstrengung aller verfügbaren Kräfte konnte eine Säge noch gerettet und verhindert werden, daß die Ill an jener Stelle ausbrach und das Schrunserfeld überflutete. Mit banger Sorge sieht man nun in Schruns der Schneeschmelze dieses Frühjahres entgegen und denkt mit Grauen daran, was aus dem schönen Schrunserfeld werden kann und voraussichtlich auch wird, wenn ein ähnliches Hochwasser wie im vorigen Jahre eintritt, bevor an dieser so gefährlichen Stelle durch ausreichende Schutzbauten Vorsorge getroffen ist. Die Gefahr eines Einbruches der Ill bei Überhochwasser ist heute an der bezeichneten Stelle umso größer und eine Überflutung des Schrunserfeldes umso drohender, da nicht nur das Illbett daselbst gegenüber dem Vorjahre viel breiter und überdies mit Gerölle angefüllt ist, sondern an den Ufern auch keine Erlen und Tannen mehr stehen, die im Jahre 1910 und teilweise noch im Jahre 1912 gefällt und zum Schutze des rechtseitigen Ufers verwendet werden konnten und solche zu genanntem Zwecke mit großer Mühe und großem Zeitaufwand weither aus den Waldungen, die eine gute Viertelstunde taleinwärts und eine halbe Stunde bergaufwärts stehen, geschleppt werden müßten. Was das aber bei großer Wassergefahr, wo jede Viertelstunde Versäumnis oder Zeitverlust unberechenbaren Schaden bringen kann, bedeutet, braucht nach den traurigen Erfahrungen der 2 Wasserkatastrophen-Jahre nicht mehr gesagt zu werden. Es ist darum auch begreiflich, daß man in Schruns bezüglich des Schrunserfeldes in beständiger Angst und Sorge lebt und in den zunächst interessierten Kreisen ein gewisser Unmut Platz gegriffen hat, dessen Äußerungen sich 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/18. 5 kurz in die Worte kleiden lassen: "Der Worte sind nun genug gewechselt worden, wir möchten nun auch Taten sehen. Den kommissionellen Begehungen möge endlich die Inangriffnahme der Userschutzarbeiten folgen!" Wenn die große Gefahr, welche bei einem Überhochwasser das Schrunserfeld mit Überflutung und Übermurung bedroht, den Unmut über die lange Verzögerung der Uferschutzbauten an der so gefährlichen Stelle begreiflich erscheinen läßt, muß doch auch auf die Schwierigkeiten hingewiesen werden, welche einer sofortigen Inangriffnahme der notwendigen Uferschutzbauten begegnen; von denen die größte wohl die der Geldbeschaffung sein dürfte. Nachdem aber die Hauptinteressenten, beziehungsweise Anrainer an den gefährdetsten Stellen glauben, mit einem Aufwande von K 100.000 - könnten die gefährlichsten Stellen so verbaut werden, daß der Gefahr eines Illausbruches wirksam begegnet würde und die Gemeinde Schruns, wie mir versichert wurde, diesfalls einen Vorschuß bis zu K 80.000' zu gewähren bereit wäre, so erscheint diese Schwierigkeit wenigstens teilweise behoben. Da jedoch andere weniger bekannte Schwierigkeiten einer sofortigen Inangriffnahme auch einer nur teilweisen Verbauung der in Frage stehenden Stelle entgegenstehen können, erlaube ich mir die Anfrage: "In welchem Stadium steht heute das Projekt der Illregulierung im Schrunserfeld und ist Aussicht vorhanden, daß am Bödmenstein schon in nächster Zeit mit den Uferschutzbauten begonnen werden kann, falls die Gemeinde Schruns einen vorschußweisen Beitrag von K 80.000°zu diesen Bauten gewährt?", welche Anfrage ich zur Aufklärung in dieser Sache zu beantworten bitte. Landeshauptmann: Ich habe dem Herrn Abgeordneten Dekan Mayer das Wort vollinhaltlich zu seinen Ausführungen gestattet, obwohl sie eigentlich streng genommen nicht zu diesem Gegenstände gehören würden, aber ich sehe sehr wohl ein, daß das Vorgebrachte außerordentlich wichtig für das Tal Montafon ist, eine Lebensfrage für Schruns und Umgebung und daß der Herr Abgeordnete schwer mehr eine Gelegenheit bekommen hätte, bei einer anderen passenden Gelegenheit auf die Sache einzugehen. Nachdem ich dies vorausgeschickt habe, möchte ich den Referenten des Landesausschusses in Wasserbauangelegenheiten, den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, ersuchen, in dieser Angelegenheit Auskunft zu erteilen. Thurnher: Die Sache verhält sich genau so, wie der sehr geehrte Herr Interpellant sie dargestellt hat. Es ist schon längst, auch bei der großen Kommission, die unter Leitung des Herrn k. k. Statthalters in Montafon stattgefunden hat, anerkannt worden, daß sowohl die im ersten als auch im zweiten Elementarbauprogramme vorgesehenen Summen zur Regulierung der Ill im Schrunser Felde zum Schutze der angrenzenden Gelände, nicht ausreichen, um die Angelegenheit zu einem vollkommen befriedigenden Abschlüsse zu bringen. Der Landesausschuß hat schon im Vorjahre ein diesbezügliches Projekt verfassen lassen und hat auch mit der Regierung wegen der Aufbringung der erforderlichen Kosten, die sich auf K 900.000'- stellen, Verhandlungen eingeleitet. Ich muß noch beifügen, was auch der Herr Vorredner bereits getan hat, daß sich die Verhältnisse durch das Hochwasser vom Jahre 1912 ganz bedeutend verschlechtert haben und daß daher bei der Ausführung dieses Projektes nun auch die dadurch geschaffene neue Sachlage berücksichtigt werden mußte. Anläßlich der Wasserkatastrophe vom Jahre 1912 hat in Wien eine, und zwar am Juni v. J., interministerielle Konferenz zur Behebung der neuerlichen Schäden stattgefunden - und bei dieser interministeriellen Konferenz hat man gefunden, daß nicht nur im Schrunserfeld, sondern auch bei einer Reihe von anderen Flüssen des Landes weitere Schutzbauten notwendig seien und es ist damals ausgemacht worden, daß Vorarlberg in Wasserbausachen ein drittes Elementarbauprogramm zu schaffen habe mit einem in Aussicht genommenen Erfordernisse von einer Million Kronen. Dieses dritte Bauprogramm hätte uns schon in der jetzigen Session, nämlich im ersten Abschnitte derselben, im Herbste beschäftigen sollen. In diesem dritten Wasserbauprogramme wäre die Summe von K 100.000"- für die dringendsten Bauten im Schrunserfeld vorgesehen gewesen. Es ist die ganze Zusammenstellung des dritten Bauprogrammes bereits fix und fertig in Wien festgestellt worden; die andern für Schrunserfeld benötigten Summen per K 800.000.wären durch ein Landesgesetz zu sichern gewesen. Dazu wäre es im jetzigen Abschnitte gekommen oder es wäre auch genügend gewesen, wenn der bezügliche Gesetzentwurf erst im kommenden Herbste von der Landesvertretung erledigt worden wäre, weil mittlerweile 6 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. mit diesen K 100.000"- für die dringendsten Bauten das Auslangen gefunden worden wäre. Bei den ebenfalls im Sommer des vorigen Jahres stattgefundenen Beratungen über die Wasserstraßenfrage wurde dem Herrn Abgeordneten Fink und mir in Aussicht gestellt, daß die Regierung bei den noch großen, landesgesetzlich zu regelnden Bauten größere Staatsbeiträge gewähren werde, als es aus dem Meliorationsfondes allein möglich wäre. Diese größeren Bauten, die noch landesgesetzlich geregelt werden sollen, das sind die im Schrunserfeld, dann, wie wir früher gehört haben, die Illschluchterweiterung, die Regulierung der Ill vom Kapf abwärts bis zur Rheinmündung und die Regulierung der Dornbirnerach. So war die Angelegenheit betreffend die Bauten im Schrunserfeld im Sommer v. I. eingeleitet und behandelt worden. Der Landesausschuß hat bereits in seiner Sitzung vom 17. Juli v. I. das Projekt genehmigt und es ist damals in Aussicht genommen worden, die K 800.000-- landesgesetzlich sicher zu stellen, den Betrag von K 100.000"- hat man sicher gehofft, aus dem dritten Bauprogramm zu erhalten. Später hat sich gezeigt, daß die Regierung die auf der interministeriellen Konferenz besprochenen und mündlich in Aussicht gestellten Beiträge, besonders jene hinsichtlich des dritten Bauprogrammes und der oben bezeichneten Bauten wenigstens für die erste Zeit nicht auszufolgen in der Lage war. Die, Regierung hat nämlich erklärt, sie könne für die nächste Session, das ist für die im letzten Herbste begonnene, jetzt in Fortsetzung begriffene Session keine größern Staatsbeiträge für derartige Bauten bewilligen, nachdem Vorarlberg schon so große Beträge durch die frühern Bauprogramme und durch eine große Anzahl von Gesetzen, die wir bereits in der frühern Session angenommen haben, erhalten habe, und der Meliorationsfonds sehr geschwächt sei. Gesetzentwürfe, die sich auf große Projekte beziehen, können längere Zeit, wenigstens nicht in der nächsten Session, zum Beschlusse erhoben werden; es fehlen die diesbezüglichen Mittel. Infolgedessen ist das dritte Bauprogramm vorläufig ins Wasser gefallen. Die Regierung hat zugesichert, daß die dringendsten Arbeiten in irgend einer Weise, sei es daß der Betrag aus dem ersten oder zweiten Bauprogramme aus der Post "Unvorhergesehenes" entnommen wird, sei es daß Vorschüsse geleistet werden, von Seite des Landes oder der Gemeinden, gegen späteren Rückersatz gedeckt werden können. Voraussetzung war aber zur Durchführung solcher dringenden Arbeiten, daß die Projekte solcher Bauten vorerst die Genehmigung der Regierung erhalten und daß die bezüglichen Mittel in vorerwähnter Form sicher gestellt werden müssen. Der Landesausschuß hat in Rücksicht auf diese Sachlage der Regierung das Gesamtprojekt zur Genehmigungunterbreitet, sodaßnichtnur^800 000"-, sondern die Summe von K 900.000"- gesichert werden solle, und daß mittlerweile für die dringendsten Arbeiten ein Vorschuß aus dem Meliorationsfonds gewährt werden möge Der Aufteilungsschlüssel wurde in der Weise vorgeschlagen, daß das Land 20%, der Meliorationsfonds 50%, die staatliche Wasserbaudotation 20% und die Gemeinden 10% zu übernehmen hätten. - In der bezüglichen Eingabe an die Regierung wurde darauf hingewiesen, nachdem man auf das dritte Bauprogramm nicht rechnen könne, stelle der Landesausschuß das Ersuchen, man solle K 900.000.- sicher stellen und wurde um einen sofortigen Bauvorschuß von K 100.000"- ersucht, damit die dringendsten Bauarbeiten mit den veranschlagten K 180.000"- ausgeführt werden könnten. Die Gemeinde Schruns, wie der geehrte Herr Vorredner bereits gesagt hat, hat in Aussicht gestellt, daß sie K 80.000"- Vorschuß leiste. Amtlich ist dem Landesausschusse nur eine Eingabe zugekommen, unterzeichnet vom Hochw. Herrn Dekan Mayer und Herrn Gemeindevorsteher von Schruns. In dieser Eingabe an den Landesausschuß, die ich heute im Akte erhoben habe, ist aber nur von einer Summe von K 60.000"- die Rede. Die Ursache, warum mit dem Baue nicht begonnen werden konnte, liegt darin, weil einesteils - das wäre von weniger Bedeutung - der diesbezügliche Gemeindeausschußbeschluß noch nicht gefaßt worden ist, dies wäre aber kein Hindernis gewesen, das hätte man bald zustande gebracht; andernteils weil von Seite der k. k. Regierung eine Entscheidung bis zum heutigen Tage nicht eingetroffen ist. Wir haben im Laufe des Winters aus kompetenter Quelle vernommen, daß die Regierung bezüglich der Pläne und Projekte Anstünde erhebe und damit nun diese Anstünde rasch beseitigt werden können, haben wir nicht mehr weiter Korrespondenzen mit der Regierung gepflogen, sondern haben unsern Herrn Oberingenieur dienstlich im Laufe des Februar nach Wien entsendet, damit er sich diesbezüglich selbst mit den Herrn ins Einvernehmen setzen könne, um jede weitere Verzögerung zu vermeiden. Unser Oberingenieur 14. Sitzung des Vorarlberg< Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 7 hat nun dort Aufschluß bekommen, in welcher Weise das Projekt zu ergänzen sei und es ist dann in der gewünschten Weise umgeändert worden und dem k. k. Ackerbauministerium als dringend übermittelt worden. Bis heute hat aber der Landesausschuß keine positive Erledigung erfahren; es konnte sonach die Arbeit nicht An Angriff genommen werden, außer es hätte die Gemeinde Schruns auf ihr eigenes Risiko die Arbeit in Angriff genommen, wobei sie sich aber bei Nichtgenehmigung des Projektes der Gefahr ausgesetzt hätte, keinen Anspruch auf eine Entschädigung erheben zu können. Es hatte also eine Inangriffnahme der Arbeit aus den dargelegten Gründen nicht stattfinden können. Leider ist damit die beste Zeit für solche Bauten in diesem Jahre entschwunden. Die Zeit, wo solche Bauten durchzuführen sind, ist Herbst und Winter. Besonders jetzt im Frühjahre kommt bald wieder die Zeit, wo die Gewässer anschwellen, der Wasserstand von Tag zu Tag sich vermehren und erhöhen wird. Es werden daher in diesem Frühjahre nur mehr wenige dringende Arbeiten durchgeführt werden können. Wir haben in unserer Eingabe an das k. k Ackerbauministerium das Ersuchen gestellt, die Regierung möchte irgend einen Vorschuß gewähren, wie es auch in den Vorjahren der Fall war. Wenn die Regierung rasch darauf eingegangen wäre und die Gemeinde Schruns mit rechtsgiltigen Beschlüssen ihren vorgesehenen Betrag zugesichert hätte, wäre die Möglichkeit vorhanden gewesen, wenigstens die dringendsten Schutzbauten durchzuführen. Jetzt wenn auch in den nächsten Tagen die Bewilligung kommt, wie es zu erwarten ist, so habe ich doch die Furcht, daß, wie bereits gesagt, die weiteren Arbeiten auf Schwierigkeiten stoßen und daß nur die Hoffnung, daß wir heuer von einem großen Hochwasser verschont werden, einen Trost dafür bietet, daß diese so wichtige Verdauung bisher nicht durchgeführt werden konnte. Somit glaube ich, die Antwort auf die Anfrage des sehr geehrten Herrn Vorredners über den jetzigen Stand der Angelegenheit in ausreichender Weise gegeben zu haben. Ich habe nur noch beizufügen, daß mittlerweile am 17. März dieses Jahres das wasserrechtliche Verfahren hinsichtlich des Gesamtprojektes durchgeführt wurde und ein alle Teile vollständig befriedigendes Resultat ergeben hat. Nach dieser Richtung besteht also kein Hindernis, die Bauten durchzuführen, wenn einmal die Bewilligung der hohen Regierung eintrifft; wir wollen hoffen, daß die Entscheidung bald kommen werde, und wollen daran die Hoffnung knüpfen, daß für dieses Jahr nicht ein Hochwasser eintrete, das ähnliche Verwüstungen anstellt, wie es leider das letzte Jahr der Fall war. Landeshauptmann: Nach dieser Aufklärung will ich die Besprechung über diesen Gegenstand abbrechen und zur Straße Feldkirch Göfis zurückkehren. Ersuche nun meine Herren, die zu diesem Gegenstände noch das Wort zu nehmen wünschen, sich zu melden. - Es scheint, daß niemand mehr eine Bemerkung zu machen wünscht. Das Wort hat noch der Herr Berichterstatter. Loser: Ich möchte nur noch den Wunsch aussprechen, daß der Landesausschuß mit allem Nachdrucke daraufhinarbeite, daß die berechtigten Bestrebungen der Gemeinde Göfis erfüllt werden. Landeshauptmann: Wir schreiten zur Abstimmung; der Antrag lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche alle jene Herren, die diesem Antrage die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit ist dieser Gegenstand erledigt und wir kommen zum nächsten Punkte der Tagesordnung: Dem "mündlichen Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinden Lustenau und Dornbirn. wegen Bewilligung eines Landesbeitrages zu den Kosten der Brückenrampe der Widnauer Rheinbrücke." Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dr. Drexel. Dr. Drexel: (Liest den auf Antrag des Herrn Vorsitzenden nachträglich gedruckten Bericht und Antrag aus Beilage 57.) Ich empfehle diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich werde Veranlassung treffen, daß auch dieser Bericht nachträglich gedruckt wird und, mit einer eigenen Beilagenummer versehen, dem stenographischen Protokolle einverleibt wird. Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, so ist die Debatte geschloffen und ich schreite zur Abstimmung. Ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage 8 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Punkt der Tagesordnung ist der Akt betreffend die Abänderung der §§ 8, 68 und 88 der Gemeindeordnung betreffend Bürgerrecht und Bürgernutzungen. Ich möchte mir erlauben, einleitend zu bemerken, daß in der vorjährigen Session eine Eingabe einer Anzahl Nichtbürger, aber Heimatberechtigten des Landes an den hohen Landtag eingebracht worden ist, wonach in dieser Beziehung Änderungen an den genannten Paragraphen zu Gunsten der Gemeindeangehörige>, die nicht Bürger sind, angestrebt wurde. Es wurde damals der Landesausschuß beauftragt, die nötigen, entsprechenden Verhandlungen einzuleiten und eventuell eine Gesetzesvorlage beim hohen Landtage einzubringen. Solche Verhandlungen wurden nun eingeleitet im umfassenden Maße und der Landesausschuß wäre auch bereits in der Lage, einen solchen Gesetzentwurf in Vorlage zu bringen, welcher eine Abänderung der genannten Paragraphe der G. O. beinhaltet. Ich bemerke, daß diese Abänderung nach Anschauung des Landesausschusses den Mittelweg einhält und vermittelnd eingreift zwischen den Anschauungen der Nichtbürger, aber Heimatberechtigten und den bisherigen Bürgern hinsichtlich der ihnen gebührenden Ansprüche und Nutzungen im Sinne des § 63 der Gemeindeordnung. Es erscheint aber doch dem Landesausschusse praktisch bei der Kürze der noch zur Verfügung stehenden Zeit, den Gesetzentwurf noch nicht meritorisch in Behandlung zu ziehen, sondern der Landesausschuß möchte die Anregung machen, in dieser Angelegenheit noch weitere Verhandlungen zu pflegen und nach Maßgabe derselben den Gesetzentwurf dann in nächster Session spruchreif einzubringen im hohen Hause. Nach dieser Einleitung möchte ich anfragen, ob das hohe Haus keine Einwendung erhebt, wenn diese meine Anregung durchgeführt wird. - Es erhebt sich niemand dagegen, somit ist dieser Gegenstand formell erledigt. Wir kommen nun zum letzten Gegenstände unserer Tagesordnung, dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen des Antrages des Herrn Abgeordneten Natter und Genossen, betreffend die Berichterstattung über die Maßnahmen in Sachen der Erwerbung von Wasserkräften zu elektrischen Anlagen. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Abgeordnete Dr. Drexel; ich erteile ihm das Wort. Dr. Drexel: Am 27. März 1907 wurden in Sachen der Erwerbung von Wasserkräften für elektrische Anlagen verschiedene Anträge gestellt, welche zum Teile den Landesausschuß beauftragten, mit dieser Materie sich weiter zu befassen. Mancher Wunsch ist inzwischen erledigt, andere stehen in Verhandlung, andere warten aus guten Gründen. Viele Gemeinden beschäftigen sich besonders in letzter Zeit mit diesen Fragen und so erscheint der vorliegende Antrag als zweckmäßig und zeitgemäß. Die öffentliche Diskussion bekommt damit wieder festere Richtlinien und leichter urteilt man bei den vielen Plänen und Projekten, was für Land und Gemeinden etwa das Zweckmäßigste ist. Der volkswirtschaftliche Ausschuß ist daher für den gestellten Antrag und empfiehlt die Annahme des Antrages. Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, in der kommenden Tagung einen Bericht über die zur Verwirklichung der Beschlüsse vom 27.März 1907 betreffend die Erwerbung von Wasserkräften zu elektrischen Anlagen unternommene Schritte vorzulegen." Ich empfehle dem hohen Hause diesen Antrag zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Natter. Natter: Hohes Haus! Wenn ich als Antragsteller das Wort erbeten habe, so möchte ich kurz darlegen, welche Beweggründe mich bewogen haben zur Einbringung des Antrages. Die Beschlüsse, auf welche ich mich berufe, wurden im Jahre 1907 gefaßt, also vor 6 Jahren. Die Ausnützung der Wasserkräfte zur Gewinnung von elektrischer Energie hat in dieser Zeit jedoch eilte Entwicklung gefunden, welche die ersten tastenden Versuche nicht geahnt haben. Die früher zum großen Teile berechtigte Zurückhaltung ist, soweit es die Beteiligung des Landes oder der 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/18. 9 Gemeinden in dieser Frage betrifft, überwunden. Ich erinnere z. B. an die Errichtung der großen Überlandzentralen in Bayern, an die Kantonalisierung der Stromversorgung in der nahen Schweiz und endlich an die Verwirklichung der großen Landesprojekte in Württemberg und Baden. Demgegenüber stelle ich die Zersplitterung der Stromversorgung in unserem Lande, bei welcher nicht immer die Interessen des öffentlichen Wohles und der Allgemeinheit ausschlaggebend geblieben sind. Der Landesausschuß hat sein großes Interesse in dieser Sache dadurch bekundet, daß er vertreten ist im° bestehenden Wasserkraftkomitee und weiter bei den Verhandlungen, welche die an das Elektrizitätswerk Bregenz-Rieden angeschlossenen Gemeinden gegenwärtig führen. So darf wohl auch erhofft werden, daß der zu erwartende umfassende Bericht uns Gelegenheit geben wird, die große Frage der Stromversorgung bezüglich der Beteiligung des Landes, beziehungsweise der Gemeinden neuerdings und nach dem heutigen Stande zu überprüfen. Dies ist die Absicht, welche dem Antrage zu Grunde liegt und ich bitte, dem Antrage die Zustimmung zu erteilen. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Konzett. Dr. Konzett: Ich möchte nicht zu dieser Angelegenheit um das Wort bitten, sondern am Schlusse der Sitzung anftagen, wie es in der Angelegenheit des Ankaufes des Sternbach'schen Archives steht. Landeshauptmann: Ich möchte bei dieser Gelegenheit bemerken, daß auch der Herr Abgeordnete Rüsch mich um Erlaubnis gebeten hat, am Schlüsse der Sitzung eine Anfrage zu stellen, weil er am Anfang nicht hier war. Wünscht noch jemand das Wort? - Der Herr Abgeordnete Rüsch. Rüsch: Hohes Haus! Ich habe bereits in dieser Angelegenheit im volkswirtschaftlichen Ausschusse meine Darlegungen gemacht und ich glaube aber, daß es gerade momentan nicht am Platze ist, hier in Details einzugehen, denn verschiedene Sachen erfordern jedenfalls eine weitere Überprüfung und auch delikate Verhandlung, so daß es nicht gut möglich wäre, Detailfragen anzuschneiden. Ich habe aber eines im volkswirtschaftlichen Ausschusse angeregt und dies möchte ich auch hier betonen; es wäre mein Wunsch, daß der Landesausschuß bezüglich des in nächster Session zu erstattenden Berichtes Erkundigungen einholen möchte z B. wie ich früher schon im volkswirtschaftlichen Ausschusse erwähnt habe, in Oberösterreich, das sich bereits auch mit elektrischen Kraftanlagen befaßt hat und worüber Beschlüsse gefaßt und Verhandlungen gepflogen wurden, die dann in die Wirklichkeit umgesetzt wurden. Möglicherweise gibt es in Oberösterreich Verhältnisse, die auch für das Land Vorarlberg ein Beispiel sein könnten, wie es vorgehen könnte, um in dieser Sache zu einem Ziele zu gelangen. Mein Herr Vorredner, der Herr Abgeordnete Natter, hat bereits auf das führende Beispiel der benachbarten Schweiz hingewiesen und diesbezüglich möchte ich ganz besonders auf den Kanton Graubünden verweisen und möchte den Landesausschuß bitten, daß er für seinen Bericht auch Erkundigungen bei der Regierung des Kantons Graubünden einhole; denn gerade dort hat sich in letzter Zeit unter Mitwirkung des Staates oder Kantons eine Gesellschaft gebildet zum Studium der Wasserkräfte und des Ausbaues derselben. Auch dieses Beispiel, das bereits in die Wirklichkeit umgesetzt worden ist, kann vielleicht dem Landesausschusse Anlaß geben, um seinen Anträgen in nächster Tagung des Landtages irgendwie vorbildlich zu sein. Weiter habe ich vorläufig nichts zu bemerken. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? - Der Herr Abgeordnete Dr. Drexel. Dr. Drexel: Ich habe absichtlich bei der Berichterstattung jede Berührung irgend eines praktischen Teiles vermieden, nachdem aber doch einige solche Punkte gestreift worden find, will ich eine kleine Bemerkung dazu machen. Wenn der Landesausschuß sich genau an das, was der Antrag wünscht, hält, so wird der Bericht das, was die geehrten Herren Vorredner erwähnten, nicht bringen, weil die Anträge vom 27. März 1907 sich mit irgendwelcher praktischen Frage oder der Verwendung der Wasserkräfte nicht befassen. Dasjenige, was der Antrag wünscht, ist zum guten Teile erledigt durch das Wasserrechtsgesetz und beschränkt sich außerdem hauptsächlich auf Vorarbeiten, um ein Bild zu bekommen, welche Wasserkräfte im Lande etwa zur Verfügung stehen, wie stark sie sind, ohne irgendwelche praktische Aufgabe zu stellen, was getan werden könnte. Nun halte ich dafür, daß 10 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages- V. Session der 10. Periode 1912/13 der Landesausschuß über den beauftragten Teil des Berichtes, was geschehen soll, hinausgehen wird, über die verschiedenen Pläne und Arbeiten, die sich seit den letzten sechs Jahren im Lande gezeigt haben, um sodann im Zusammenhange ein Situationsbild zu geben, wie auf dem Gebiete der Verwertung der Wasserkräfte gearbeitet wird und wenn der Landesausschuß auch noch weiter geht und vielleicht einzelne Erfahrungen anderer Länder, wie der geehrte Herr Vertreter der Handels- und Gewerbekammer erwähnt, mit hereinzieht, wird das Bild sowohl für den Landtag, als auch für die Vorarlberger Öffentlichkeit umso mehr interessant und praktisch. Ich wünsche auch, daß der Landesausschuß noch weiter geht in seinem Berichte, als der strenge und-strikte Auftrag lautet; es ist aber absichtlich der volkswirtschaftliche Ausschuß nicht über den Rahmen des vorliegenden Antrages hinausgegangen, um dem Landesausschusse in der ganzen Frage, die auch ihre gewisse heikle Seite hat, möglichst freie Hand zu lassen. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rüsch. Rüsch: Ich wollte nur erwidern, daß meine Ausführungen und die des Herrn Abgeordneten Natter sich auf Grund der Tagesordnung ergaben, denn es steht auf der Tagesordnung "in Sachen der Erwerbung von Wasserkräften zu elektrischen Anlagen." Aus diesem Grunde habe ich geglaubt, es sei selbstverständlich so gemeint und daß unsere Ausführungen zutreffen. Ich entnehme aus den Ausführungen des Herrn Berichterstatters, daß er selbst auch damit einverstanden ist, daß die Sache so gedacht ist und für die spätere Berichterstattung die Direktive gibt. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? - Der Herr Abgeordnete Natter. Natter: Ich möchte zu den Ausführungen des Herrn Berichterstatters bemerken, daß meine Absicht eben keine andere war, als die, welche im Wortlaute meines Antrages niedergelegt ist und hier als Punkt der Tagesordnung erscheint. Es ist die Berufung auf die Anträge, wie sie im Jahre 1907 gestellt worden sind. Meine Anregung, beziehungsweise mein Antrag soll die Möglichkeit eröffnen, über diese Angelegenheit nach dem gegenwärtigen Stande sprechen zu können. Der Antrag soll gleichzeitig ein Ansporn sein, sich mit der Sache wieder zu befassen, und wenn die Berichterstattung weiter geht und uns Material zusammenträgt und die Behandlung des Antrages in seiner weiteren Entwicklung dadurch fördert, dann umso bester. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn niemand das Wort wünscht, ist die Debatte geschlossen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Dr. Drexel: Es lag damals dem Landtage ein großes Memorandum zur Ausnützung der elektrischen Anlagen im Lande von Vorarlberg vor. Dieses Memorandum und ein Antrag von zweiter Seite wurden gleichzeitig in Verhandlung gezogen und dann diese beiden Anträge im volkswirtschaftlichen Ausschusse gemeinschaftlich erledigt und damit die Herren Abgeordneten über die Tendenz des damaligen Beschlusses genau informiert seien, will ich denselben zur Kenntnis bringen. Der Landtag erklärt es als in hohem Maße wünschenswert, daß die Landesverwaltung der Ausnützung der int Lande noch verfügbaren Wasserkräfte die ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung für das Land entsprechende Aufmerksamkeit zuwende; in vier Punkten wird ausgeführt und niedergelegt, was der Landesausschuß zu tun hätte; nämlich, daß er sich darum kümmern möge, daß ein Reichsrahmengesetz geschaffen werde; ferner, daß das Landesbauamt die zur Anlegung eines Wasserkatasters erforderlichen Vorarbeiten ungesäumt in Angriff nehme und jene Erhebungen veranlasse, die zur Ausarbeitung genereller Projekte für eine rationelle Ausnutzung der im Lande noch verfügbaren Wasserkräfte erforderlich sind; ferner, daß er mit den betreffenden Zentralstellen und dem k. k. hydrographischen Zentralbureau das zur verläßlichen Förderung der Erstellung eines Wasserkatasters notwendige Einvernehmen pflege; ferner, daß er die für die Frage der Verwertung der zu gewinnenden Wasserkräfte in Betracht kommenden Daten beschaffe. Dies war die Tendenz des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses und ich glaube, darüber sind wir durch die Erfahrungen der letzten Jahre hinausgekommen; Wir sind heute schon ein Stück weiter als damals und ich bin wie der Herr Vorredner ganz einverstanden, wenn man dem Landesausschusse im Laufe der Verhandlungen nicht bloß empfiehlt, die 14. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912/13. 11 Anträge vorn Jahre 1907 in Betracht zu ziehen, sondern ein Stück weiter zu greifen und den Fall so zu nehmen, wie er tatsächlich praktisch heute liegt. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung; ersuche alle jene Herren, die dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses, wie er verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. Bevor ich die Tagesordnung der nächsten Sitzung bekannt gebe, möchte ich vorher den Abgeordneten Rüsch und Dr. Konzett, welche sich zu Anfragen gemeldet haben, das Wort erteilen; zunächst hat das Wort der Herr Abgeordnete Rüsch, weil er sich vorher gemeldet hat. Ritsch: Hohes Haus! Es wurde von mehreren Seiten der Wunsch ausgesprochen, ich möchte mich erkundigen, wie im allgemeinen vorgegangen wird bei der Vergebung der Elementarbauten. Es wurde an mich auch die Frage gestellt, wieso es gekommen sei, daß bei der Vergebung im Montafon die inländischen Offerenten gegenüber dem Bauunternehmer Menia nicht zum Zuge gekommen seien. Ich muß hier ausdrücklich erklären, daß ich gegenüber dem Bauunternehmer Menia nichts einzuwenden habe. Aber nachdem der Wunsch von mehreren Seiten ausgesprochen wurde, mich in dieser Weise zu erkundigen - und von zwei Seiten sind gerade wegen dieser Sache Anfragen an mich gerichtet worden, - wäre ich sehr dankbar für eine Aufklärung. Landeshauptmann: Ich bin dem Herrn Interpellanten sehr dankbar, daß er mir durch seine Anfrage hier im hohen Hanse Gelegenheit gibt, eine Angelegenheit zu besprechen, welche auch in einem hier erscheinenden Wochenblatte einmal in Erörterung gezogen wurde, nämlich die Frage der Offertausschreibung im Montafon. Ich möchte zunächst im allgemeinen die Grundsätze feststellen, nach welchen der Landesausschuß bei Vergebung von Bauten vorgeht, weil auch in jenem angezogenen Artikel verschiedene Grundsätze zum Ausdrucke gebracht worden sind, nach welchen bei Bautenvergebung anderswo vorgegangen werde. Ich konstatiere, daß der Landesausschuß, seit wir Bauten zu vergeben haben, nicht bloß Elementarbauten, sondern auch in früheren Zeiten, als wir noch nicht in der unglücklichen Lage waren, sondern wo es sich um Straßen und Flußregulierungsbauten handelte, immer nach denselben Grundsätzen vorgegangen ist, wie jetzt Wir haben nämlich drei Wege betreffs Vergebung der Bauten, entweder - und dies ist die Regel - wird ein allgemeines Offert in der Zeitung ausgeschrieben mit einem bestimmten Einreichungstermine. 2. Eine sogenannte beschränkte Offerteinladung bei kleineren Arbeiten oder solchen, die sehr dringend sind. Diese beschränkte Offertausschreibung geschieht in der Weise, daß einzelne Bauunternehmer, mit denen das Landesbauamt schon öfters zu tun hatte und deren Leistungen von früher her bekannt waren, eingeladen werden, in möglichst kurzer Zeit für irgend einen Bau Offerte einzureichen. Der dritte Modus, nach dem das Laudesbauamt vorgeht, ist die Zuteilung eines Baues an die betreffende Gemeinde, dann nämlich, wenn eine Gemeinde beispielsweise, wie es hie und da vorkommt, das erforderliche Geld vorstrecken muß und sie den besonderen Wunsch ausgedrückt hat, daß man ihr den Bau selbst übertrage zu irgend einem Preise und daß von einer Offertausschreibung Umgang genommen werde, damit die eigenen Gemeindeangehörigen etwas zum Verdienen bekommen, nachdem sie vielleicht früher unter den Geschädigten gewesen waren. Bei der gewöhnlichen Ausschreibung - wir wollen bei der Regel bleiben - sind die Offerte bis zu einem bestimmten Termin, der in der Ausschreibung enthalten ist, verschlossen einzusenden. Ist dieser beendigt, so werden keine Offerte mehr entgegengenommen und einige Tage später vom Landesbauamte in Gegenwart eines Mitgliedes des Landesausschusses, als welches meistens ich fungiere, die Offerte geöffnet und darüber ein Protokoll aufgenommen und die Offerenten mit den Preisen und mit den Namen in ein Verzeichnis aufgenommen. Ist dieses geschehen, so kommt die ganze Angelegenheit vor den Landesausschuß und dieser beschließt sodann, welchem der Offerenten der Bau gewährt werden soll. Dabei ist der Landesausschuß seit 23 Jahren niemals daran gebunden gewesen, daß er gerade denjenigen nehmen müßte, welcher das niedrigste Offert gestellt hat, sondern er hat freie Wahl, welchen Offerenten er es gibt. Selbstverständlich wird man, wenn nichts vorliegt, die Arbeiten dem Niedrigsten übertragen und das ist auch in den weitaus meisten Fällen die Regel.