19121019_lts010

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:10
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1912,lt1912,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 10. Sitzung am 19. Oktober 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Fürstbischof Dr. Franz Egger, Dekan Mayer. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 9 Uhr 17 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der Sitzung vom letzten Donnerstag. (Sekretär liest.) Hat einer der Herren eine Bemerkung zu machen zum verlesenen Protokolle? Wenn dies nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Ich muß noch die Bemerkung anschließen, daß die Abhaltung der durch den Herrn Landeshauptmannstellvertreter anberaumten Sitzung auf Freitag leider nicht durchführbar war, weil der Berichterstatter des Finanzausschusses über den Voranschlag Freitag Nachmittag verhindert gewesen wäre zu erscheinen. Nachdem auch damals die Berichte nicht alle verteilt werden konnten, habe ich eine Abänderung des Sitzungstermines vorgenommen und denselben auf heute Vormittag 9 Uhr festgesetzt. Ich habe noch, bevor wir zur Tagesordnung übergehen, dem hohen Hause die Mitteilung zu machen, daß der Landesausschuß beschlossen hat, die Eingabe des Landeskulturrates betreffend die Systemisierung der Stelle eines Sennereiaufsehers vor das hohe Haus zu bringen. Ich möchte, nachdem die Zeit der gegenwärtigen Tagung abläuft, die Anregung machen, das hohe Haus möge den Landesausschuß beauftragen, diesbezüglich einige Erhebungen einzuleiten und auf Grund derselben dann mit konkreten Anträgen vor das hohe Haus zu treten in der nächsten Tagung. Wünscht jemand zu dieser meiner Anregung das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Wir kommen nun zur Tagesordnung und zwar zunächst zum Berichte des landwirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Regelung des Waldaufsichtsdienstes. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter, den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) 2 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Landeshauptmannstellvertreter: Referent über diesen ersten Gegenstand ist der Herr Landeshauptmann; ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Ich werde mir erlauben, den Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses zu verlesen, nachdem in demselben alles enthalten ist, was für den Gegenstand bei der Verhandlung dienlich erscheint. (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 41.) Ich habe diesem Berichte noch einige Ergänzungen beizufügen. In erster Linie muß ich bemerken, daß in den letzten Tagen, als dieser Bericht bereits verifiziert und dem Drucke übergeben war, von Seite der k. k. Statthalterei eine Antwort auf die Zuschrift des Landesausschusses vom 28. August eingelaufen ist. Diese Zuschrift, welche in extenso im Berichte enthalten ist, war gerichtet an das k. k. Ackerbauministerium, jedoch im Wege der k. k. Statthalterei in dem Sinne, daß diese die Zuschrift, wie es immer Gepflogenheit ist, zur weiteren Verhandlung dem k. k. Ackerbauministerium übermittle. Aus der neu eingelangten Note der Statthalterei vom 10. Oktober geht nun hervor, daß der Akt betreffend die Regelung der Waldaufsicht dem k. k. Ackerbauministerium seit 26. August noch gar nicht übermittelt worden ist und von Seite des k. t Ackerbauministeriums daher keine Erledigung erfolgen konnte. Die k. k. Statthalterei hat vielmehr aus eigener Initiative vorderhand eine Teilantwort gegeben, bezüglich des Ernennungsrechtes; ich möchte mir erlauben, dieselbe, weil sie ganz kurz ist, zur Kenntnis des hohen Hauses zu bringen. "Die in der bezogenen Note auseinandergesetzten Momente wird die k k. Statthalterei zur Kenntnis des k. k. Ackerbauministeriums bringen. Bevor dies jedoch geschehen kann, muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß sich der Landesausschuß in einem Irrtum befindet, wenn behauptet wird, daß bisher die Waldaufseher von den Gemeinden allein bestellt und von der Bezirkshauptmannschaft bloß bestätigt worden sind. In diesem Belange besteht noch das Allerhöchste Handschreiben vom 12. Juli 1859 zu Recht, welches auch für Vorarlberg mit der Statthaltereikundmachung vom 5. November 1859, Landesgesetzblatt Nr. 73, verlautbart worden ist. Nach Absatz 10 dieses Allerhöchsten Handschreibens hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft die Waldaufseher zu ernennen und und diese Vorschrift ist auch bisher immer streng befolgt worden. Es wird daher ersucht, den Gegenstand einer eventuellen neuerlichen Beratung unterziehen und den Beschluß hieher mitteilen zu wollen, worauf sofort die Stellungnahme des k. k. Ackerbauministeriums eingeholt werden wird." Ich möchte zunächst diesbezüglich meinem Bedauern Ausdruck geben, daß die k. k. Statthalterei den ganzen Akt betreffend die Regelung der Waldaufsicht, auf dessen baldige Erledigung wir so großen Wert legen, vom 28. August bis 10. Oktober liegen ließ und dann auf denselben nur kurz, dilatorisch eingegangen ist, ohne die Vorlage an das k. k. Ackerbauministerium gelangen zu lassen. Es entsteht da die Frage, ob das hohe Haus dessen ungeachtet auf die Beratungen und die Beschlußfassung des Gesetzentwurfes eingehen will. Ich als Berichterstatter empfehle Ihnen, dies zu tun und bin überzeugt, daß die k. k. Regierung die Argumente, die im Berichte enthalten sind und die in der Beschlußfassung des hohen Hauses zum Ausdrucke kommen werden, würdigt und dementsprechend in günstigen Weise den so umgeänderten Gesetzentwurf, der in mehreren Punkten den Wünschen der Regierung vollinhaltlich entspricht und in anderen Punkten ihr nahe kommt, der Allerhöchsten Sanktion übermitteln werde. Zu der Zuschrift der k. k. Statthalterei selbst aber möchte ich noch folgendes bemerken. Es ist in den einzelnen Gemeinden stets Gepflogenheit und jeder Waldaufseher wird es bestätigen, daß der Waldaufseher vom Gemeindeausschusse ernannt wird, der Bezirkshauptmannschaft steht allerdings das Recht zu, die Bestätigung zu verweigern aus Gründe>, die ja auch wieder in diesem Gesetze enthalten sind, wenn Momente für den Waldaufseher zu Tage treten, die ihn unfähig erscheinen lassen, ein solches Amt zu bekleiden. Ebenso kann die Bezirkshauptmannschaft eine Absetzung jederzeit vornehmen, wenn die im Gesetze aufgezählten Punkte auf seine Tätigkeit Anwendung finden und denselben vom Standpunkte des Waldaufsichtsdienstes nicht mehr geeignet erscheinen lassen. Tatsache ist es, daß die Gemeinden bis jetzt die Ernennungen vorgenommen haben und nicht begründet, wenn die k. k. Statthalterei wünscht, daß der Landesausschuß bei diesem Ernennungsrechte ausgeschaltet werde. Wir haben den Ternovorschlag der Gemeinden mit voller Überlegung schon das letztemal 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912 8 in den Gesetzentwurf aufgenommen, um den Gemeinden das Recht zu wahren, diejenigen, die sie für tüchtig und geeignet erachten, für die Stelle eines Waldaufsehers vorschlagen zu können, dem Landesausschusse aber soll das Ernennungsrecht eingeräumt werden und zwar, glaube ich, gründet sich ein solches Recht auch darauf, daß im vorliegenden Gesetzentwürfe § 12 ausdrücklich die Bestimmung enthalten ist, daß der Landtag von Fall zu Fall jenen Gemeinden, die die Kosten der Waldaufsicht unter Umständen nicht bestreiten können, einen Beitrag und zwar nach Analogie des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes bewillige. Das Land hat daher in gewissen Fällen materiell mitzuwirken und kann bei Bezügen der Waldaufseher Beiträge bewilligen, während der Staat keinen Beitrag leistet zu den Waldaufsichtskosten. Die Waldaufsichtslöhne werden im allgemeinen von den Gemeinden getragen. Erst bei außergewöhnlichen, finanziell nicht gut situierten Gemeinden leistet auch das Land einen Zuschuß und diese beiden Faktoren Land und Gemeinden sollen daher auch bei der Ernennung allein maßgebend sein, wobei selbstverständlich das bisherige Bestätigungs- und Absetzungsrecht der politischen Behörde nach wie vor aufrecht bleibt. Bevor ich schließe, möchte ich noch bekannt geben, daß der landwirtschaftliche Ausschuß unmittelbar vor der Haussitzung zu eiltet kleinen Beratung beisammen war - und daß bei derselben noch ein Abänderungsantrag beschlossen wurde, den ich mir erlauben werde, in der Spezialdebatte bekannt zu geben. Im übrigen empfehle ich das Eingehen in die Spezialdebatte über den Gesetzentwurf. Laudeshauptmannstellvertreter: Ich eröffne zunächst über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wünscht einer der Herren das Wort? Wenn dies nicht der Fall, so ist die Generaldebatte geschloffen und ich ersuche den Berichterstatter zur Einleitung der Spezialdebatte zu schreiten. Ich glaube, daß das hohe Haus damit einverstanden sein wird, daß die einzelnen Paragraphen nur angerufen werden; nur im Falle, daß einer der Herren Abgeordneten das Wort in einem speziellen Falle wünscht, wird die Verlesung erfolgen. Es erfolgt keine Einwendung gegen diesen meinen Vorschlag und ich ersuche, in diesem Sinne vorzugehen. Rhomberg: § 1. - Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: § 2.Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: § 3. - 33ei § 3 möchte ich den Beschluß des landwirtschaftlichen Ausschusses bekannt geben, weil dieser eine Ergänzung des § 3 beinhaltet. Ich muß vorausschicken, daß im Berichte darauf hingewiesen ist und zwar bei § 13 des Entwurfes, daß mit Rücksicht auf die Waldaufseher, die im Lande bereits angestellt sind, eine gewisse Erleichterung für dieselben statuiert wird. Es ist selbstverständlich auch nicht anders gemeint, als daß die bereits im Lande angestellten Waldaufseher im großen und ganzen, wenn sie den Bedingungen entsprechen, die der Gesetzentwurf an die Waldaufseher stellt, auch Anteil haben an den Begünstigungen des Gesetzentwurfes, nämlich am Anspruche eines höheren Gehaltschemas; besonders von Bedeutung ist aber der Anspruch auf den Versorgungsgenuß für sich und die Hinterbliebenen; und um diese Begünstigung zu erreichen, ist es notwendig, daß die bereits angestellten Waldaufseher die Erfordernisse besitzen, die der Gesetzentwurf im Allgemeinen verlangt. Nun soll in den § 3 in der Fassung, wie er vor Ihnen liegt, meine verehrten Herren, eine Bestimmung hinein kommen, die der Bericht besonders angeführt hat, daß nämlich Waldaufseher bestellt werden können, wenn sie 40 Jahre nicht überschritten haben, eine Bestimmung, die im großen und ganzen bei allen Anstellungen gepflogen wird. Im Lande besitzen wir nun gewiß verschiedene Waldaufseher, die bereits 40 Jahre überschritten und in sehr zufriedenstellender Weise ihren Dienst als Waldaufseher verrichtet haben und es würde eine Unbilligkeit involvieren gegen diese Waldaufseher, die sich wirklich verdient gemacht haben, wenn man sie nach Inkrafttreten des Gesetzes auf die Straße setzen, beziehungsweise ihren Dienst nicht mehr berücksichtigen würde. Deshalb wurde vom landwirtschaftlichen Ausschusse im § 13 ein dritter Absatz vorgesehen, auf den ich dann gleich zurückkommen werde. Der landwirtschaftliche Ausschuß hat nun aber kurz vor der Haussitzung nach längerer Überlegung und Beratung es für praktisch gefunden, um es ganz klar auszudrücken, daß 4 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. eine Ausnahme nur speziell für jene getroffen wird, die 40 Lebensjahre überschritten haben, und deshalb einen Zusatz zu § 3 des Entwurfes beschlossen und beantragt den § 3 in dieser Fassung dem hohen Hause zur Annahme; es würde nach diesem Antrage § 3 aus drei Absätzen bestehen und zwar bleiben der erste und zweite Absatz unverändert und der dritte Absatz käme hinzu und lautet folgendermaßen: "Von dem Erfordernisse des nicht überschrittenen 40. Lebensjahres kann rücksichtlich solcher Personen abgesehen werden, welche bereits zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes als Waldaufseher in Vorarlberg in zufriedenstellender Weise gewirkt haben und noch vollkommen dienstfähig sind." In Konsequenz des Antrages würde, wenn dieser die Annahme des hohen Hauses finden wird, der letzte Absatz des § 13 dann entfallen. Ich meinerseits empfehle die Annahme des Antrages auf Grund des Beschlusses des landwirtschaftlichen Ausschusses als Zusatz, als neues Alinea zu dem in Verhandlung stehenden § 3. Landeshauptmannstellvertreter: Wünscht jemand das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, so ersuche ich alle jene Herren, die die 2 ersten Absätze des § 3 des gedruckten Berichtes annehmen wollen, sich zum Zeichen der Zustimmung zu erheben. Der § 3 ist, wie er gedruckt vorliegt, angenommen. Nun kommen wir noch zu dem vom Berichterstatter im Namen des landwirtschaftlichen Ausschusses gestellten Zusatzantrage, den die Herren bereits vernommen haben und der als dritter Absatz des 8 3 zu gelten hat. Wenn gegen diesen Vorschlag und gegen diesen Antrag keine Einwendung erhoben wird, so betrachte ich auch diesen als angenommen; - er ist angenommen. Ich bitte weiterzufahren. Rhomberg: 8 4.Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: 8 5.Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: 8 6.Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: 8 7.Landeshauptmannstellvertreter: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Jodok Fink: In 8 7 ist eine Druckfehlerberichtigung vorzunehmen. Es heißt hier in der 11. Zeile des Absatzes 2 "großer Dienstvergehen" statt "grober Dienstvergehen". Landeshauptmannstellvertreter: 8 7 ist mit der vorgeschlagenen Druckfehlerberichtigung angenommen. Rhomberg: § 8.Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: § 9.Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: § 10. Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: § 11. Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: § 12. LandeshauptmannsteUvertreter: Angenommen. Rhomberg: 8 13. - Bei 8 13 würde nach dem Antrage des landwirtschaftlichen Ausschusses, den ich früher bekannt gegeben habe, der letzte Absatz entfallen. Landeshauptmannstellvertreter: 8 13 ist hinsichtlich der zwei ersten Absätze angenommen. Der 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages, v. Session der 10. Periode 1912. letzte Absatz würde also entfallen. - Das hohe Haus hat zugestimmt. Rhomberg: § 14. Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: § 15. Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: § 16. Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: § 17. Landeshauptmannstellvertreter: Angenommen. Rhomberg: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes aus Beilage 41 A.) Landeshauptmannstellvertreter: Wird dagegen eine Einwendung erhoben? Wenn dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dieselben als angenommen. Somit ist das Gesetz in zweiter Lesung zum Beschlusse erhoben. Im Antrage 2 ist die gewöhnliche Bestimmung enthalten, die dem Landesausschusse das Recht einräumt, kleine Änderungen im Einverständnisse mit der Regierung vorzunehmen. Wenn keine Einwendung erhoben wird, so betrachte ich denselben ebenfalls als angenommen. Rhomberg: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmannstellvertreter: Wird dagegen eine Einwendung erhoben? Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich alle jene Herren, die dem Gesetzentwürfe auch in dritter Lesung zustimmen wollen, sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen zu erheben. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung zum Beschlusse erhoben. Wir kommen nun zum nächsten Punkte der Tagesordnung; dieses ist ein mündlicher Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Antrag wegen Besteuerung der Automobile. Es ist hier der gleiche Berichterstatter; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Rhomberg: Hohes Haus! In der 4. Sitzung der gegenwärtigen Session wurde bekanntlich ein Antrag eingebracht betreffend die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfes wegen Besteuerung der Kraftfahrzeuge. Dieser Antrag würbe damals dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen. Die Antragsteller begründeten diesen ihren Antrag "wegen Erlassung eines Automobilgesetzes" damit, daß einerseits die Zahl der Kraftfahrzeuge, die im Lande selbst sich befinden, sich stetig mehrt und andererseits auch Automobile von auswärts unser Land häufig und stark befahren und daß das. Land namentlich im gegenwärtigen Momente dringend neue Einkünfte und Einnahmen bedürfe, um den vielen Verpflichtungen nachzukommen, so daß die Einführung einer derartigen Steuer, von welcher vor allem die besser bemittelten Kreise der Bevölkerung getroffen werden, sehr opportun erscheinen müsse. Der volkswirtschaftliche Ausschuß, dem meine Wenigkeit zur Beratung für diesen Gegenstand als Mitglied beigezogen wurde, hat nun die Angelegenheit einer eingehenden Beratung unterzogen. Ich hatte mir erlaubt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der teils in ähnlicher Weise eine Besteuerung der Kraftfahrzeuge vorgesehen hat, wie es z. B. im niederösterreichischen Landtage geschehen ist, und dem teils andere, unseren Verhältnissen mehr anpassende Bestimmungen eingefügt sind. Dieser Gesetzentwurf fand im volkswirtschaftlichen Ausschusse eine sympathische Aufnahme; doch hat derselbe geglaubt, es dürfte ersprießlich sein, wenn noch zuerst bei den Bodenseeuferstaaten, die uns am nächsten liegen und bei denen die Verhältnisse ähnliche sind wie bei uns, Erhebungen gepflogen würden über die Art der Besteuerung dortselbst. Es ist Tatsache, daß bei den verschiedenen Staaten solche Steuergesetze eingeführt sind und gut funktionieren. Es dürfte daher zur vollständigen Klärung nur ersprießlich sein, hier noch nähere Berichte zu erhalten. Dies war der Grund, warum der volkswirtschaftliche Ausschuß, der auf dem prinzipiellen Standpunkte steht, daß eine Besteuerung der Kraftfahrzeuge ausgesprochen werden soll, einen kurzen Vertagungsantrag dem hohen 6 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10 Periode 1912. Hause unterbreitet, der eine Reihe von Verpflichtungen des Landesausschusses involviert. Es könnte eingewendet werden, daß der Landtag zur Erlassung einer solchen Automobilsteuer nicht kompetent sei; eine solche Einwendung ist aber vollständig haltlos. Der Landtag ist in allen jenen Angelegenheiten kompetent, bei denen die Kompetenz nicht ausdrücklich dem Reichsrate vorbehalten ist. In dem Verfassungsgesetze vom 21. Dezember 1867 ist aber keine Bestimmung enthalten, die daraus hinweist, daß allein der Reichsrat diele Kompetenz hat Die Kompetenz der Landtage ist daher klar. Tatsächlich wurde diese Besteuerung auch in anderen Ländern in Beratung gezogen und hat der Niederösterreichische Landtag einen diesbezüglichen Gesetzentwurf bereits zum Beschlusse erhoben. Dieser erhielt allerdings die Allerhöchste Sanktion noch nicht, weil die Regierung sich vorbehalten wollte, eine allgemeine Reichsautomobilsteuer einzuführen. Tatsächlich hat auch die Regierung einen solchen Gesetzentwurf dem Parlamente vorgelegt, gemeinsam mit anderen Steuergesetzen, die den sogenannten" kleinen Finanzplan" bilden. Ich weiß nun nicht, welches Schicksal diese Reichsautomobilsteuer im Abgeordnetenhause finden wird. Es ist aber wahrscheinlich, daß dann, wenn die Arbeitsfähigkeit fortdauert und das Haus sich entschließt, eine Finanzreform durchzuführen, die Annahme der Automobilsteuer im Herrenhause die größte Schwierigkeit finden könnte, weil dort Herren sitzen, die selbst leidenschaftliche Autofahrer sind, (Zwischenruf: Und die zu wenig Kleingeld haben.) sodaß dort starke Opposition Platz greifen könnte. Deshalb bin ich der Anschauung, daß wir sobald wie möglich im Landtage das Prävenire spielen sollen. Es wird vielleicht die Herren interessieren, zu erfahren, wie es in unserem Lande hierin steht. Durch die Güte des Herrn Regierungsvertreters, der dem volkswirtschaftlichen Ausschusse diese Daten zur Verfügung stellte, bitt ich in die Lage versetzt, Ihnen mitzuteilen, wie es mit den Kraftfahrzeugen in Vorarlberg bestellt ist. In Vorarlberg existieren 75 Motorräder mit und ohne Beiwagen, 14 Lastautomobile, 43 Auto bis zu 24 HP., 5 Auto mit 25 - 36 HP. und 2 bis zu 60 HP. In dem von mir ausgearbeiteten Gesetzentwürfe wäre eine Steuer berechnet, die selbstverständlich eilte je nach der Zahl der Pferdekräfte entsprechend hohe Taxe festsetzen würde. Lastautomobile würden dagegen niedriger tu die Steuer hinein kommen. Wenn man nun ungefähr diese Steuer berechnet für die dermalen im Lande befindlichen Kraftfahrzeuge, so würden wir allein jetzt schon jährlich einen Steuerbetrag von K 10.000' - bekommen, ein Betrag, der sehr ins Gewicht fällt bei der gegenwärtigen Zeit, wo wir so notwendig unsere Einnahmen vermehren müssen, und welcher Betrag, wie ich schon früher bemerkt habe, besonders die besser situierten Kreise der Bevölkerung treffen würde, was in diesem Falle nur zu begrüßen ist. Aber im Gesetzentwurf wäre auch vorgesehen, daß nicht bloß einheimische Automobile besteuert werden sollen durch eine jährliche Abgabe, sondern auch solche vom Auslande und anderen Säubern der Monarchie, die vorübergehend im Lande sich aufhalten, zur Besteuerung herangezogen werden, weil sie unsere Straßen, die mit den Steuergeldern unserer Bevölkerung hergestellt worden sind, ebenso zusammenfahren und ruinieren, wie die heimischen Kraftfahrzeuge. Es könnte dagegen eingewendet werden, wie es tatsächlich geschehen ist, jede Beschränkung der Autofahrten durch Steuern, schade dem Fremdenverkehre und es hat eine Zeit gegeben in Vorarlberg, wo gerade in jenen Körperschaften, denen die Hebung des Fremdenverkehrs obliegt, solche Stimmen laut geworden sind. Heute sind diele Stimmen verstummt und im benachbarten Lande Tirol hat der Landesverkehrsrat, der dort an Stelle des Verbandes für Fremdenverkehr seine Wirksamkeit ausübt, direkt Stellung gegen die unsinnige Raserei der Automobile, beispielsweise auf der Dolomitenstraße genommen und es ausgesprochen, durch den stark zugenommenen Automobilverkehr und durch diese Raserei sei der Fremdenverkehr auf's empfindlichste geschädigt, weil eine ganze Reihe von frequentierten Sommerfrischstationen gerade wegen der fortwährenden Staubplage und wegen der Unsicherheit jetzt mehr weniger gemieden werden. Ich persönlich könnte eine ganze Reihe solcher Orte aufzählen, die auf's empfindlichste geschädigt worden sind, dasselbe gilt aber auch für unser Land, wo viele Automobile durchführen und nur vorübergehend ein paar Stunden oder Tage sich aufhalten. Meist fahren sie aber direkt durch und die Zahl jener Automobilisten, die längere Zeit im Lande sich aushalten, ist eine geringe. Andererseits ist es eine bekannte Tatsache, daß die schönsten Straßen durchwegs durch die Autos stark leiden und wäre es daher ganz am Platze, daß die Automobilisten auch an der teuren Straßenerhaltung zahlen, beziehungsweise eine Steuer an den Landesfonds als Äquivalent abführen, da das Land ja auch so viele Beiträge zur Herstellung neuer Straßen zu 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912 leisten hat. Es ist ferner eine bekannte Tatsache, daß auch durch Automobile eine furchtbare Staubplage in größern Ortschaften verursacht wird, und was besonders wichtig und bedenklich erscheint, daß es zahlreiche Automobilisten gibt, die allen Vorschriften zum Trotze nicht mit der vorgeschriebenen Geschwindigkeit fahren, sondern vielmehr über die Vorschriften hinaus durchrasen in rücksichtsloser Weise und da ist es dann kein Wunder, wenn man beinahe jeden Tag in der Zeitung lesen kann, daß irgendwo ein Unglücksfall vorgekommen ist, der durch die Automobile angerichtet wurde. Das hohe Haus wolle mich bei meinen Darlegungen nicht mißverstehen; es wäre ein Unsinn, in das Rad der fortschrittlichen Entwicklung des Verkehrs zu greifen und die Autofahrten unmöglich zu machen oder möglichst zu verhindern. Ich bin überzeugt, daß die Automobile neben den elektrischen Bahnbetrieben das Vehikel der Zukunft bilden werden; niemand wird es aufhalten können. Aber es müssen wirksame Einschränkungen gemacht und die Autowildlinge energisch dazu gezwungen werden, Gesetze und Autovorschriften genau zu beachten, wie es andere Staatsbürger tun müsse. Andererseits, wenn der Automobilverkehr so steigt, kann man gewiß berechtigterweise eine Steuer auf die Automobile festsetzen und einheben. Ich möchte nur noch kurz auf etwas aufmerksam machen, nicht in meiner Eigenschaft als Berichterstatter, sondern für mich privat. Bevor wir in die Lage kommen, eine Steuererhöhung gesetzlich vornehmen zu können, ist noch ein anderes Mittel möglich zu Gunsten einer Beisteuer zur Straßenerhaltung und ich richte den Appell an alle Konkurrenzgemeinden, die an der Straßenerhaltung interessiert sind und ansuchen um die Bewilligung zur Einhebung eines Weggeldes, oder zur Verlängerung dieser Bewilligung, sie sollen möglichst hohe Taxen für Kraftfahrzeuge in ihrem Weggeldtarife einsetzen, wie wir es zum Beispiel in Tirol schon haben. Auf der Dolomitenstraße z. B. wird als Wegmaut für jedes Automobil ein Betrag von 10 Kronen pro Fahrt eingehoben und auf dem Wege von Innsbruck nach Jgls existiert für Kraftfahrzeuge eine Wegmaut von 5 Kronen. Es haben viele Gemeinden Vorarlbergs das Recht eine Wegmaut zu beanspruchen und ich richte nochmals direkt den Appell an die Betreffenden, obiges nicht zu vergessen, wenn es sich um Erneuerung der Wegmaut handelt Zum Schlusse möchte ich auch noch bemerken, daß es sehr notwendig erscheint, daß die Vorschriften, welche über Automobile bestehen, auch ganz rigoros seitens der Behörde gehandhabt werden, daß exemplarische Strafen verhängt werden über jene, welche zu schnell fahren. Die Schweiz, ein Fremdenverkehrsland kat exochen, hat die strengsten Bestimmungen für Automobilfahrer erlassen und außerordentlich energisch gehen dort die behördlichen Organe vor, wenn sich ein Autofahrer über diese Vorschriften hinwegsetzt. Schon beim ersten Übertreten muß er 200 bis 300 Franken Strafe zahlen und alle Automobilisten aus dem Auslande haben vor den Schweizern einen gewaltigen Respekt, ja die Wildlinge meiden sie wo möglich. Der Fremdenverkehr aber leidet deshalb durchaus nicht, im Gegenteil, er blüht in außerordentlichem Maße. Auf Grund all dieser Auseinandersetzungen stellt der volkswirtschaftliche Ausschuß nachstehenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, bezüglich der Schaffung eines Gesetzes, betreffend die Besteuerung der Kraftfahrzeuge noch einige Erhebungen, speziell über die Art der Besteuerung in den benachbarten Bodensee-Uferstaaten und im Fürstentum Liechtenstein zu pflegen und unter Berücksichtigung der so gewonnenen Resultate einen schon vorliegenden Gesetzentwurf eventuell zu ergänzen und dann dem hohen Landtage bei seinem bevorstehenden Miederzusammentritte in Vorlage zu bringen." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmannstellvertreter: Die Herren haben den Bericht und Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses vernommen; ich eröffne über diesen Gegenstand die Debatte. Wünscht jemand das Wort? Es ist nicht der Fall, somit schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, die dem soeben zur Mitteilung gebrachten Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmen wollen, sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen und somit dieser Gegenstand erledigt. (Landeshauptmann übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen zum dritten Punkte der Tagesordnung, 8 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag des Landesfonds pro 1913. Ich ersuche den Herrn Berichterstatter, Abgeordneten Amann, das Wort zu nehmen. Amann: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 42.) Zu dem Berichte selbst habe ich nichts mehr beizufügen und empfehle dem hohen Hause die Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag, sowie über den Voranschlag die Generaldebatte, d. h. ich werde den Herrn Berichterstatter ersuchen, die einzelnen Posten der Bedeckung und des Erfordernisses anzurufen, damit die Herren Gelegenheit haben, Anfragen und Anträge zu stellen. Herr Abgeordneter Natter hat das Wort. Natter: Meine Herren! Der Voranschlag pro 1913 zeigt gegenüber dem Voranschläge von 1912 ein ganz bedeutendes Anschwellen der Auslagen. Bei Anwendung des bisherigen Steuersatzes von 45 %, beziehungsweise 25 %, ergibt sich ein Fehlbetrag von rund K 120.000"-, der durch eine ausgiebige Besteuerung hereingebracht werden muß Zudem ist der Voranschlag eigentlich schon ein gedrosselter, weil in demselben jene Zuwendungen fehlen, welche bisher dem Jubiläums-Krankenhausbaufonds und dem Landhausbaufonds gegeben wurden. Insbesondere sind es die Posten Schulauslagen, landschaftlicher Haushalt, Elementar- und Wasserbauten, welche gegenüber den früheren Jahren eine ganz außerordentliche Steigerung erfahren mußten. Die Minorität hat den Eindruck und hat auch das zum Ausdrucke gebracht, daß der Voranschlag für 1913 sehr vorsichtig aufgebaut ist und daß die Steigerung der Auslagen in allen diesen Posten nicht verhindert werden kann; umsomehr müssen wir aus diesem Voranschläge ersehen, daß er zur größten Sparsamkeit zwingt Denn die Ausgaben für Elementarbauten, wie sie vorläufig fixiert sind, stellen offenbar immer noch nicht das Maximum der Landesleistungen dar, wenn wir auch in Zukunft von einem größeren Unglücke nicht neuerdings betroffen werden. Eine Erleichterung für den ganzen Haushalt könnte dann eintreten, wenn endlich einmal die Finanzpläne der Regierung reiften und die Zuflüsse aus den Überschüssen der Personaleinkommensteuer und staatlichen Branntweinabgaben größere Zuwendungen bringen würden. Selbstverständlich ist es keine angenehme Sache, eine Steuererhöhung befürworten zu müssen, umso unangenehmer, wenn sie 1/3 der bisherigen Leistungen ausmacht. Die Minorität hat nach gründlicher Vorberatung des Voranschlages im Finanzausschusse die Überzeugung gewonnen, daß infolge des Unglückes vom Jahre 1910 und seiner Behebung die schweren Lasten, welche durch den Voranschlag der Bevölkerung auferlegt werden, unvermeidlich geworden sind und darum werden wir für den vorliegenden Voranschlag stimmen; wir bitten aber, bei jenen wenigen Posten, wo schon in früheren Jahren eine Zustimmung unsererseits nicht möglich war, uns durch getrennte Abstimmung den ablehnenden Standpunkt zu ermöglichen. Wir werden auch für die Deckungsanträge des Finanzausschusses stimmen, um der zweifellos schwierigen Lage des Landeshaushaltes gerecht zu werden. Landeshauptmann: Ich werde dem zuletzt ausgesprochenen Wunsche des Herrn Abgeordneten selbstverständlich entsprechen, um in der Spezialdebatte den Herren gerecht zu werden durch Anordnung einer formellen Abstimmung. Herr Abgeordneter Ölz hat das Wort. Ölz: Meine Herren! Als Obmann des Finanzausschusses habe ich eigentlich den Worten meines geehrten Herrn Vorredners der Minorität nicht viel beizufügen Ich habe schon voriges Jahr den Standpunkt vertreten, daß man vorsichtig vorgehen müsse und Sie finden das auch im Voranschläge niedergelegt. Wir haben jetzt eigentlich ein paar schwierige Jahre zu überwinden und zwar heuer, nächstes Jahr und dann bis zum Ende des Jahres 1915. Wenn diese kritischen Jahre überwunden sind, dann können wir, ich möchte sagen, wieder aufatmen. Wir haben deswegen gesucht, die Beiträge für die 13 beschlossenen Gesetze auf verschiedene Jahre zu verteilen, damit wir nicht zu stark belastet werden. Wir haben durchschnittlich bei allen Gesetzen 5 Raten genommen. Die Gemeinden können aber auch nicht so rasch bauen, wie sie wollen, denn es fehlt auch das Geld. Wollen sie früher bauen als Staats- und Landesbeiträge flüssig werden, so müssen sie das Geld aufbringen. Wir haben uns gesagt, man müsse Mittel finden, es zu ermöglichen, daß noch weiteres gebaut werden kann, daß aber die Steuern nicht übermäßig erhöht 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. 9 werden. Wir haben ein ganz besonderes Entgegenkommen bei der hohen Regierung gefunden und das anerkenne ich jetzt hier öffentlich. Die Regierung hat uns bei den 13 Gesetzen Staatsbeiträge schon gegeben und zwar für 1912. Sie zahlt 4, 5, bei einem Gesetze in 6 Raten ihre Beitrüge. Also die Regierung hat uns diese Beiträge für 1912 schon zur Verfügung gestellt und hat sehr zuvorkommend gehandelt, indem sie dem Lande auf einmal K 393.125 angewiesen hat. Diese Beiträge werden den einzelnen Gesetzeskontos gutgeschrieben und je nachdem der Bau fortschreitet, wird dieses Geld verwendet. Wir werden die Landesbeiträge von 1913 in den Baufonds einzahlen. Ich habe bemerkt, wir werden eine Erleichterung bekommen. Wir haben große Posten, die in Wegfall kommen. Ich nenne das Straßenkonkurrenzgesetz. Nach demselben haben wir bis 1915 jährlich noch K 54.000 - zu zahlen, im Jahre 1915 erlischt diese Post und wir bekommen eine große Summe frei. Dann ist der Koblacher Kanal. Dieser erfordert für die Jahre 1912, 1913 und 1914 je K 40.000 -. Im Jahre 1914 hört dieser Betrag auch auf, also werden im Jahre 1915 auch diese K 40.000' - frei, das macht schon K 97.000 Das letzte Jahr haben wir eine besonders hohe Post gehabt von der Montafonerbahn; nämlich eine Post von K 125.000"-. Diese Post fällt an und für sich schon 1913 weg. Aber im Jahre 1913 und 1914 hat man noch K 21.460"- zu zahlen zu den Mehrkosten der Montafonerstraße. Im Jahre 1914 erlischt auch diese Post. Zu den Mehrkosten der Flexenstraße haben wir die letzte Rate von K 14.000"- und zum Leugerbache auch die letzte Rate mit K 15.000"zu zahlen im Jahre 1913. Für den Rickenbach haben wir drei Raten zu zahlen, die eine war letztes Jahr fällig, die zweite Rate Heuer und die dritte im Jahre 1914 mit je zirka K 32.000"-. Im Jahre 1914 erlischt auch diese Post. Aus dem ersehen Sie, daß wir große Verpflichtungen haben, die jedoch teils 1913 und 1914, teils 1915 erlöschen und daß wir später wieder freie Hand bekommen und dann noch notwendig harrende Bauten mit Leichtigkeit - ohne Steuererhöhung - durchführen können. Man hat schon gesagt, daß notwendig sei die Illschluchterweiterung in Feldkirch und die Illregulierung unter dem Kapf. Ich begreife es, man hat die liebe Ill, wie es mir nicht paßt, immer mehr eingeschränkt. Sie kann sich nicht gut ausdehnen, bei Hochwasser kommt das Geschiebe heraus und bleibt bei Feldkirch und unter dem Kapf in Altenstadt und Meiningen liegen. Es ist zweifellos Pflicht des Landes, zu sorgen, daß dieses einmal geregelt wird, wenn die Gemeinden nicht zu Grunde gehen sollen. Nun, das wird man, wenn diese kritischen Zeiten einmal vorbei sind, schon machen können. Wir werden, wie ich Ihnen auseinandergesetzt habe, alle Verpflichtungen, die wir bis jetzt eingegangen sind, erfüllen können. Was nun die Elementarbauprogramme anbetrifft, trachten wir, die Bauten zum Abschlüsse zu bringen. Schon seit 1910 wurde gebaut und muß gesucht werden, daß alles kollaudiert und erledigt werde. Man glaubte, man müsse wieder ein neues Elementarbauprogramm aufstellen. Da werden wir sehr vorsichtig sein. Die ganze Bevölkerung hat man daran gewöhnt, gleich an den Landtag mit einem Bettelgesuche zu kommen. Man denkt sich, 50% zahlt der Staat, 30% das Land und die 20% bringen wir schon auf. Es ist gewiß Sparsamkeit und Vorsicht am Platze und so rasch auf jedes Gesuch eingehen werden wir nicht mehr tun können. Ich habe Klagen gehört, daß wir heuer bis jetzt noch nichts gemacht haben. Dazu sage ich folgendes. Was Schutzbauten anbelangt, liegt die Sache folgendermaßen: Die wichtigsten Bauten sind durchgeführt und zwar waren dies zunächst in Montafon Elementarbauten; es handelte sich dort vor allem um die Konkurrenzstraße, welche ungeheuer viel Geld erforderte, dann um die Silbertaler Straße und endlich war noch der Ort Schruns zu schützen. Dieser Ort ist durch die Litz gefährdet und wird einerseits durch Elementarbauten, andererseits durch gesetzliche Bauten geschützt. Das nötige Geld für gesetzliche Bauten ist sichergestellt. Wenn nach einem Vorschlage die Gemeinde Schruns das Geld vorschießt, dann kann alles bis zur Ill herunter innerhalb von 2% Jahren verbaut werden. Geschützt ist Bürs, das vom Alvierbache gefährdet war und zwar in großem Maße gefährdet war. Das Dorf Bürs, das vom Alvierbach stark bedroht war, ist nun teils durch Elementarbauten, teils durch gesetzlich sichergestellte und ausgeführte Bauten geschützt. Es müssen noch einige wenige kleinere Bauten ausgeführt werden und dann kann die Gemeinde warten; sie muß nicht weiter bauen, sondern kann warten, bis die alten Vorschußschulden bezahlt sind. Ein ganz großes Projekt, das wir noch haben, ist der Mengbach. Dieser erfordert eine gesetzliche Sicherstellung von einer halben Million Kronen. Das ist eine Summe, bei welcher es dem Staat sehr viel trifft und uns auch sehr viel. Nun sind aber in der 10 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Gemeinde Nenzing die Bauten schon so weit, daß vorläufig nicht mehr gebaut werden muß. Es ist dort nun schon bis in die Nähe der Schaller‘schen Fabrik, wo der Absturz des Wassers ist, gebaut worden. Vielleicht wird die Gemeinde noch ein kleines Stück weiterbauen. Aber jetzt kann sie nicht bauen, weil noch die wasserrechtliche Verhandlung nicht erledigt ist. Dazu kommt, daß die Gemeinde selbst nicht leicht zur Ausführung weiterer Bauten schreitet, weil sie bei den Banken K 50.000"- Schulden zu zahlen hat. Im Jahre 1913 werden Staats- und Landesbeiträge flüssig und kann, wenn die Sache so weit finanziell geregelt ist, daß die Gemeinde wieder atmen kann, die vollständige Regulierung fortgeführt werden. Interessant ist es, daß die k. k. Staatsbahn es gerne sehen würde, wenn weitergebaut würde. Es wurde ihr nun mitgeteilt, sie müsse das Geld vorschießen, da hat sie aber auf einmal nichts mehr wissen wollen und sich gleich zurückgezogen. Gefährdet war auch Schlins. Diese Gemeinde ist teils durch Elementar-, teils durch gesetzliche Bauten gesichert. Man will Heuer dort noch weiter bauen. Die Ausschreibung der Bauten wird in nächster Zeit stattfinden. Man will oberhalb Schlins, wo Heuer der Einbruch erfolgt ist, das Wuhr schon definitiv machen und damit ist Schlins und Satteins geschützt. Nun handelt es sich noch um den Ort Frastanz. Diese Gemeinde ist eigentlich auch geschützt. Dort hat man schon durch Elementar- und jetzt auch durch gesetzliche Bauten es soweit gebracht, daß vorläufig für das Dorf keine Gefahr besteht. Aus der Darstellung ersehen Sie, daß das Notwendige schon geschehen ist und das andere nach und nach geschehen kann und daß dann, wenn wir vorsichtig präliminieren und vorsichtig sind in den Beschlüssen, wir in einigen Jahren über die finanzielle Krise draußen sind, und ich möchte sagen, bald wiederum etwas anderes machen können, als bloß Straßen- und Wasserbauten. Es ist mir auch unangenehm, daß man Heuer K 10.000 - für den Krankenhausbaufonds nicht in Aussicht nehmen kann. Im übrigen war dieser Betrag nie im Voranschlag< eingestellt, sondern es wurde immer im Hause ein diesbezüglicher Antrag gestellt. Der Fonds hat jetzt eine Höhe von K 65.000'- ; diese Frage ist schwer zu lösen. Wenn wir auch finanziell draußen sind, werden wir schwerlich ein eigenes Krankenhaus bauen können. Das erfordert Millionen und es handelt sich dabei auch um die Erhaltung und müssen jedenfalls große Zuschüsse erfolgen. Bei dieser Frage möchte ich gerne sehen, wenn sie immer weiter studiert würde und wenn sich die interessierten Kreise darum kümmern und geeignete Vorschläge machen würden, ob man vielleicht nicht mit einer Gemeinde des Landes einen Abschluß machen könnte. Den Wünschen der weniger Bemittelten könnte so entsprochen werden. Wir haben auch andere Aufgaben noch zu lösen Die Irrenfürsorge haben wir auch teilweise gelöst, nicht wahr? Wir. haben Kolonien errichtet und es ist hiemit das Dringendste geschehen. Ich stehe aber auf dem Standpunkte, die Irrenfürsorge ist eine Frage, die besondere Beachtung verdient Ich muß offen gestehe>, mit Schrecken hört man im Landesausschusse die Mitteilung, wieviele Leute nach Valduna gebracht werden müssen. Unser Zeitalter ist schon einmal so, daß alles nervös wird. (Heiterkeit im Hause.) Es ist jedenfalls ganz gewiß von Vorteil und gut, wenn man die Irrenversorgung sehr modern einrichtet, damit wir eine Art Krankenhaus haben, welches eine Anstalt ist, wo die Leute geheilt werden können. Nach diesen Ausführungen bitte ich noch, daß der Antrag des Finanzausschusses angenommen werde. Landeshauptmann: Herr Abgeordneter Fink. Jodok Fink: Ich anerkenne es sehr gerne, daß der Herr Vertreter der Minorität ganz offen zugegeben hat, daß dermalen im Lande die Verhältnisse so liegen, daß eine Steuererhöhung gerechtfertigt erscheint. Wir sind auch damit einverstanden, wenn er zur Sparsamkeit gemahnt hat. Ganz im gleichen Sinne hat auch mein unmittelbarer Herr Vorredner gesprochen; nur glaube ich, ist er ein wenig zu optimistisch, wenn er meint, daß wirklich schon in einigen Jahren eine sehr große finanzielle Erleichterung für das Land eintritt, nämlich insoweit, daß dann auch für andere Zwecke als für Straßen- und Wasserbauten etwa viel Geld übrig bliebe. Ich habe schon bei der Behandlung des Rechenschaftsberichtes darauf verwiesen, daß uns zur Behebung der Schäden, die durch das Hochwasser verursacht worden sind, noch einige große Projekte in Montafon, Feldkirch, an der Ill bei Altenstadt und an der Dornbirner Ache bevorstehen und das wird auch eine bedeutende finanzielle Inanspruchnahme des Landes erfordern. Ich bin mit ihm sehr einverstanden, daß man suchen muß, alle Jahre einen Finanzplan anzulegen, der feststellt, was man im betreffenden Jahre bauen will. 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages V. Session der 10. Periode 1912. 11 Ich kann mir dabei sehr wohl denken, daß es möglich ist, daß einzelne der noch auszuführenden Projekte oder Teile derselben sehr dringend sind und daß man mit der Ausführung nicht warten kann bis zum Jahre 1915 oder 1916. In diesem Falle bin ich der Meinung, daß man dann dort baut, wo es notwendig ist und daß, wenn die Regierung prinzipiell einmal die Zustimmung gegeben hat, vorschußweise die Gemeinden für die Kosten aufkommen müßten, ich halte das für den einzig richtigen Vorgang Es hat auch bezüglich Straßenbauten der Landtag schon verschiedene Male Beschlüsse gefaßt, bezüglich einzelner liegen also B-schlüsse vor und bezüglich weiterer solcher Bauten werden sie uns noch bevorstehen. Ich erinnere da an die Konkurrenzstraße im Vorderwald Langenegg-Landesgrenze, an die Straßen von Sulzberg, Mittelberg, Buch, Raggal; bezüglich der Innerwälderstraße ist wohl eine gesetzliche Erhöhung vorgesehen, aber für die Fortsetzung der Bauten kein Geld mehr vorhanden. Wir werden also auch auf diesem Gebiete nach und nach Landesbeiträge flüssig machen müssen. Vorläufig wird man das aber in den Plan für Wasserbauten hineinnehmen müssen, von dem ich gesprochen habe, daß er vom Lande aufgestellt werde und es müssen sukzessive Beiträge geleistet werden, und zwar soviel, als das Landesbudget leiden mag. Bis dorthin werden bei allen diesen Projekten, jtm man rascher vorwärts kommen soll, leider die Gemeinden das Geld vorschießen müssen. Wenn wir dies so durchführen, dann glaube ich, wird die Sache zu machen sein und auch die Gemeinden werden nicht zu kurz kommen, die man jetzt momentan nicht befriedigen kann. Landeshauptmann: Herr Abgeordneter Ölz hat das Wort. Ich glaube, daß ich schon ungefähr dasselbe gesagt habe, wie mein Herr Vorredner. Ich meine eben in den kritischen Jahren liegt die Sache so, wie ich sie dargestellt habe und wenn wir dann frei werden, werden wir eben Geld bekommen für Straßenbauten und für diejenigen Objekte, welche ich aufgezählt habe. Eines ist mir ausgeblieben und das möchte ich noch erwähnen, nämlich die Illregulierung im Schrunserfelde. Da hat es wirklich Schwierigkeiten und meiner Ansicht nach ist da ein Fehler unterlaufen. Als ich nämlich zum ersten Male mit einer Kommission zum Schrunserfeld kam, da habe ich gesagt: Für dieses Objekt hätte man K 100.000'- ins Elementarbauprogramm aufnehmen sollen. Das hätte sich damals gehört Es wurden damals aber nur K 10.000 aufgenommen. Hätte man damals die K 100.000' aufgenommen, so bestünde jetzt keine Gefahr und die Sache wäre auf Jahre hinaus saniert gewesen. Es ist interessant gewesen bei dieser Kommission. Ich habe den Standpunkt vertreten: die Regulierung an den bedrohten Stellen halte ich für notwendig, aber das ganze Projekt halte nicht für so dringend. Als Finanzreferent des Landesausschusses bin ich mitgegangen und habe den Standpunkt möglichst vertreten, daß man spare und langsam und vorsichtig vorgehe. Was ist geschehen? Bei der Protokollierung da hat sich die ganze Gemeindevertretung dafür ausgesprochen, daß dieses Ill-Projekt innerhalb 10 Jahren gebaut werde, daß einzelne Stellen gleich gemacht und gesetzlich sichergestellt werden sollen. Hintendrein ist dann eine ganz kolossale Hetze losgegangen und zwar besonders gegen mich als Finanzreferent, weil ich mich getraut habe, diese Stellung einzunehmen. Es ist ganz komisch gewesen. Nun sage ich: Gewiß muß man, wie der Herr Fink sagt, dort etwas machen, wo es notwendig ist. Im Schrunserfeld, habe ich die Meinung, wäre etwas nötig; ich habe gar nichts dagegen, wenn man es gesetzlich sicherstellt, und die Gemeinde Vorschuß leistet zum Baue des Notwendigen, das ist gewiß gut. Ich bin überhaupt der Meinung, wenn man von den Gemeinden anfangs Vorschuß verlangt, dann ist die Lust zu bauen lange nicht mehr so groß, dann vergeht die Lust. Das habe ich letzthin gesehen. Als ich gesagt habe, die Gemeinde müsse Geld hergeben, ist die Gefahr lange nicht mehr so groß gewesen. Ich möchte jetzt noch etwas sagen wegen der Vergewöhnung der Leute. Es sind bisher Genossenschaften gewesen, die die Wuhrpflicht gehabt haben, nicht wahr! diese haben bestanden. Diese Genossenschaften haben auch Fonds. Es ist aber sehr bezeichnend, daß bei der heurigen Hochwasserkatastrophe die Leute, trotzdem sie die Verpflichtung gehabt hätten zu wehren, und zu schützen, an vielen Orten keine Hand angerührt haben. Ich sage, soweit darf das nicht kommen, soweit kann man es weiter nicht gehen lassen, denn sonst sagen die Leute: "Staat, komm, zahl und mach!" Es ist doch in erster Linie ihre eigene Verpflichtung. Es ist etwas ganz Unbegreifliches, daß sie nicht ihren eigenen Grund und Boden, ihr Eigentum schützen. Es ist bezeichnend, wie weit es hier schon fehlt. Wir müssen dagegen auftreten. Es ist vorgekommen, daß eine Genossenschaft, 12 10. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. anstatt dort, wo Bauten und Vorsichtsmaßregeln notwendig sind, ihre Pflicht zu erfüllen, hergehen will, ihr Vermögen, das aus K 9-10.000 bar und aus einem Wald besteht, unter sich zu verteilen. Soweit sind diese Leute schon verwöhnt. Da bin ich der Anschauung, auf diese Leute muß man energisch schauen und sobald die Sache kollaudiert ist, müssen sie auch die Verpflichtung übernehmen, die sie gesetzlich zu übernehmen haben, und für sie aufkommen. (Beifall und Zustimmung.) Landeshauptmann: Wenn niemand mehr sich zum Worte meldet, ist die Generaldebatte geschlossen. Hat der Berichterstatter noch etwas beizufügen? Amann: Nein! Landeshauptmann: Nun gehen wir über zur Spezialberatung, zunächst zur Rubrik: "Bedeckungen." Ich möchte die verehrten Herren der Minorität nun bitten, mir zu sagen, bei welcher Rubrik sie eine formelle Abstimmung wünschen." Ich bitte die Bedeckung anzurufen. Amann: (ruft die Posten 1-3 an aus Beilage 23, Bedeckung.) Ich habe nur zu bemerken, daß die Post 3 im Sinne des Antrages des Finanzausschusses von K 523.170'- auf K 505.625' herabgesetzt wurde. (Liest weiter bis 11.) Infolge der Reduzierung der Post 3 belauft sich die Schlußsumme auf K 1, 327.280'- statt auf K 1, 344.825'-. Landeshauptmann: Damit wäre die Bedeckung erledigt und wir kämen zu den Erfordernissen. Amann: (liest aus "Erfordernis" die Posten 1-8.) Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Natter hat das Wort. Natter: Ich will bei diesem Punkte nur an das Versprechen erinnern, welches im Finanzausschüsse gegeben wurde, daß im Laufe dieses Jahres alle jene Kosten, welche erwachsen sind aus der Tätigkeit der landschaftlichen Beamten bei den Elementarbauten, zusammengestellt werden, damit dieselben aus dem Elementarbaufonds dem Landesfonds ersetzt werden. Es erscheint dieser Rückersatz vollständig berechtigt,