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Letzte Änderung 03.07.2021, 11:00
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1912,lt1912,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 2. Sitzung am 30. September 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 22 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Dr. Konzett, Dekan Mayer, Riisch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 3 Uhr 40 Minuten nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der vormittägigen Eröffnungssitzung. (Sekretär liest.) Wird zum verlesenen Protokolle eine Bemerkung gemacht? Wenn dieses nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe für genehmigt. Herr Abgeordneter Dr. Konzett hat sich für die heutige und etwaige morgige Sitzung entschuldigt; denn er hat heute eine Gemeindeausschußsitzung zu präsidieren und ist morgen wegen dringender Amtsgeschäfte verhindert, an der Sitzung teilzunehmen. Der hochwürdigste Herr Bischof Dr. Franz Egger hat sich für die laufenden nächsten Tage wegen kirchlicher Berufsgeschäfte ebenfalls entschuldigt. Es ist mir eine Interpellation des Herrn Abgeordneten Franz Natter zugekommen betreffend die Gemeindevertretung in Hohenems, welche ich zu verlesen bitte. (Sekretär liest nachstehende Interpellation.) Interpellation des Abgeordneten Franz Natter, betreffend die Gemeindevertretung in Hohenems. Im Jahre 1909 wurden in den Gemeindeausschuß von Hohenems im Wege des Verhältniswahlrechtes 16 Freiheitliche, 12 Christlichsoziale und 3 Angehörige der Unabhängigkeitspartei gewählt. Im Laufe des Jahres 1911 trat das freiheitliche Ausschußmitglied Johann Jäger mit schriftlicher Erklärung aus der freiheitlichen Partei aus und gruppierte sich zur vereinigten Opposition der Christlichsozialen und Unabhängigen, wodurch die Opposition zur Mehrheit im Gemeindeausschusse wurde. Da hiedurch der im Jahre 1909 bekundete Wille der Hohenemser Wählerschaft in seinen Rechten verkürzt war und die freiheitlichen Ausschußmitglieder für die Tätigkeit der neuen Mehrheit die Verantwortung nicht weiter tragen wollten und konnten, verlangten sie die Auflösung der Gemeindevertretung behufs Einleitung von Neuwahlen. 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Über eine Eingabe an die Statthalterei erklärte dieselbe die Auflösung der Gemeindevertretung Hohenems als unerläßlich und unbedingt notwendig und stellte die Auflösung mit der Begründung für Ende September in Aussicht, daß vorerst noch das Einvernehmen mit dem Landesausschusse wegen Bestellung des Sachwalters für die Zeit von der Auflösung bis zur Neuwahl getroffen werden müsse. Da jedoch die Mehrheit des Gemeindeausschusses auf Abhaltung von Sitzungen gemäß § 40 und 41 der G. O. bestand und wichtige Fragen beschlossen wissen wollte, sahen sich die freiheitlichen Ausschußmitglieder und der Bürgermeister gezwungen, ihre Ausschußstellen niederzulegen und schloffen sich diesem Mandatsverzicht auch jene an, die mit Ausnahme des Johann Jäger und eines zweiten Listenmannes in den Listen der Gemeindewahl von 1909 aufgestellt waren. Es verblieben somit nur mehr 16 Gemeindeausschußmitglieder und es war die Möglichkeit genommen, den Ausschuß im Sinne des Gesetzes zu ergänzen. Späterhin erhielt, obwohl ein Gemeindeausschuß nicht mehr bestand, der zurückgetretene Alois Peter von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch den Auftrag, die Geschäfte binnen 5 Tagen an den ältesten im Amte verbliebenen Gemeinderat - in diesem Falle Alois Amann - zu übergeben. Die Übergabe erfolgte rechtzeitig unter dem Proteste des Alois Peter gegen den Auftrag und wurde gegen denselben auch tatsächlich der Rekurs an die Statthalterei eingebracht. Alois Amann hat sodann für den 5. September eine Gemeindeausschußsitzung einberufen und hiezu zur Ergänzung des Gemeindeausschusses auf 31 Mitglieder Listenmänner aus der christlichsozialen Liste der Wahl 1909 zugezogen. Gegen die Einberufung dieser Sitzung und deren Beschlüsse wurde von Alois Peter und Genossen rechtzeitig Rekurs an den Landesausschuß und an die Bezirkshauptmannschaft ergriffen und an letztere auch eine Aufsichtsbeschwerde gerichtet, welche zur Folge hatte, daß die Durchführung der Beschlüsse der Ausschußsitzung vom 5. September mit Entscheidung vom 24. September verboten wurde und zwar mit der Begründung, daß jene Sitzung ungesetzlich zusammengesetzt sei, weil außer den im Amte verbliebenen Ausschußmitgliedern auch weitere 15 Ersatzmänner aus der christlichsozialen Liste beigezogen wurden. Soweit der Sachverhalt. Dieser Zustand in der Gemeindevertretung Hohenems ist ungesetzlich und darf nicht weiter geduldet werden. Nach 8 13 der G. O. hat der Gemeindeausschuß in Hohenems aus 31 Mitgliedern zu bestehen. Er besteht dermalen aber nur mehr aus 16 Mitgliedern und könnte durch die Einberufung jedes einzelnen, der sein Mandat nicht zurückgelegt hat, auf höchstens 17 gebracht werden. Nach § 41 der G. O. kann ein Ausschuß nur dann Beschlüsse fassen, wenn zwei Dritteile seiner Mitglieder anwesend sind, wobei das Gesetz selbstverständlich stets damit rechnet, daß ein Ausschuß in der gesetzlichen Anzahl von Mitgliedern bestehe In Hohenems wäre daher jederzeit die Anwesenheit von 21 Ausschußmitgliedern erforderlich. Da aber eine Ergänzung von Gemeindeausschußmitgliedern, Ersatzmännern und ihrer Nachmänner der einen Parteiliste durch Ersatzmänner, beziehungsweise Nachmänner einer anderen Parteiliste nach § 21 der G. O. nach Abschluß der Wahl absolut unzulässig ist, folgt, daß in dem Falle, als eine Parteiliste durch Ausfall erschöpft und daher die Vertretung der Partei unmöglich geworden ist, der rechtmäßige Bestand der Gemeindevertretung überhaupt aufgehört hat. Somit wird jede Beschlußfassung des Gemeindeausschusses in seiner jetzigen Zusammensetzung ungesetzlich und anfechtbar bleiben und es gibt, um in Hohenems wieder einen gesetzlichen Zustand herbeizuführen, kein anderes Mittel als Auflösung der Gemeindevertretung und Vornahme von Neuwahlen. Ich stelle die Anfrage: "Was gedenkt die hohe Regierung angesichts dieses ungesetzlichen Zustandes in der Gemeindevertretung von Hohenems zur Wahrung des Gesetzes vorzukehren?" Bregenz, am 30. September 1912. Fr. Natter m. p. Ich werde diese Interpellation dem Herrn Regierungsvertreter übermitteln. Wir kommen nun zur Tagesordnung; auf derselben steht als erster Gegenstand: Mitteilung des Einlaufes. Eingelaufen ist bisher ein einziges Gesuch des Landeshilfsvereines vom Roten Kreuze betreffs Leistung eines entsprechenden Beitrages aus Landesmitteln für 2. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. 3 Anschaffung eines für das ganze Land bestimmten und allen modernen Anforderungen entsprechenden KrankenTransportwagens. Dieser Gegenstand wird sich zur Zuweisung an den zu wählenden Petitionsauschuß eignen und ich werde, wenn keine Einwendung erfolgt, diesen Gegenstand demselben zuweisen. Wir kommen zum zweiten Punkte der Tagesordnung: Wahl eines volkswirtschaftlichen und landwirtschaftlichen, eines Petitions-, Finanz- und eines Schulausschusses Wir haben früher immer die Ausschüsse so zusammengestellt, - wenigstens seit einer Reihe von Jahren - daß der volkswirtschaftliche, landwirtschaftliche, Finanz- und Schulausschuß aus sieben und der Petitionsausschuß aus fünf Mitgliedern bestanden hat. Wird nun eine Änderung in dieser Gepflogenheit für die gegenwärtige Session beantragt oder wünscht das hohe Haus die Beibehaltung der alten Zahlen? Wenn sich niemand meldet, so nehme ich an, daß das hohe Haus dem bisherigen Gebrauche zustimmt. Ich werde nun die Wahlen veranlassen. Ich ersuche zunächst die Stimmzettel abzugeben, für den siebengliederigen volkswirtschaftlichen Ausschuß und bitte, neun Namen zu schreiben, weil zwei Ersatzmänner für diesen Ausschuß bestimmt sind. Das Skrutinium dieser Wahl sowie den folgenden Wahlen wird durch die Kanzlei vorgenommen. (Wahl) Wir kommen nun zur Wahl des landwirtschaftlichen Ausschusses und auch dieser Ausschuß ist aus sieben Mitgliedern zusammengesetzt; es sind also ebenfalls neun Namen zu schreiben. (Wahl) Der dritte Ausschuß, der zu wählen sein wird, ist der Petitionsausschuß; dieser ist aus fünf Mitgliedern zusammengesetzt nach dem heutigen Beschlusse und es sind daher auf die Zettel Reben Namen zu schreiben. (Wahl) Nun kommen wir zur Wahl des Finanzausschusses. Dieser besteht aus sieben Mitgliedern und es sind hier neun Namen auf die Stimmzettel zu schreiben. (Wahl) Endlich kommen wir zur Wahl des Schulausschusses, der aus sieben Mitgliedern zu bestehen hat, weshalb neun Namen zu schreiben sind. (Wahl) Ich werde nun Veranlassung treffen, wenn es der Kanzlei möglich ist, das Skrutinium für die fünf sämtlichen Ausschüsse noch vor Schluß der Sitzung zu beenden, daß nach Schluß der Sitzung sich die gewählten Ausschüsse konstituieren und ihre Obmänner wählen können und ich werde dann das Resultat bekannt geben; sollte das Skrutinium nicht beendigt sein, so werde ich in nächster Sitzung eine Pause eintreten (äffen, damit die Ausschüsse sich konstituieren können. 2Bir kommen nun zum nächsten Punkte der Tagesordnung: Regierungsvorlage betreffend die Abänderung des Schulaufsichtsgesetzes wegen Beistellung der Bezirksschulinspektoren als Staatsbeamte Dieser Gegenstand eignet sich seiner Natur nach zur Zuweisung an den heute gewählten Schulausschuß, wenn keine Einwendung erfolgt. Wir kommen nun zum vierten Punkte der Tagesordnung: Rechnungsabschlüsse pro 1911: a) des Vorarlberger Landesfonds; b) des Landeskulturfonds; c) des Fonds zur Hebung der Rindviehzucht; d) des Viehseuchenfonds für Einhufer; e) des Feuerwehrfonds; f) der Dr. Ant. Jussel'schen Stiftung; 8) der Vorarlberger SängerbundsStiftung; h) des Normalschulfonds; i) des Landhausbaufonds und k) des Kaiserjubiläums - Krankenhausfonds. Für diesen Gegenstand sowie für Punkt 5 der Tagesordnung: Rechenschaftsbericht des Landesausschusses über die abgelaufene Session ist der Finanzausschuß diejenige Kommission, der immer diese Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wird, und wenn keine Einwendung erfolgt, wird auch in diesem Jahre in dieser Weise vorgegangen werden. Wir kommen nun zum sechsten Punkte der Tagesordnung: dem Berichte des Landesausschusses über die Wirksamkeit der Natural-Verpflegsstationen. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter Martin Thurnher; ich ersuche denselben, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Wie die Herren aus dem dem hohen Hause vorliegenden Berichte, 13. Beilage der stenographischen Protokolle, sehen, so hat sich auch 4 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. im Berichtsjahre die Anzahl der die Naturalverpflegsstationen des Landes frequentierendern, mittellosen Reisenden abermals erhöht. Im ganzen genommen ist der Bericht ziemlich gleichlautend den Berichten der Vorjahre und unterscheidet sich wie gesagt nur hinsichtlich der Anzahl der Reisenden. In allen übrigen Punkten, die sich auf die Naturalverpflegsstationen beziehen, ist keine wesentliche Änderung im laufenden Jahre eingetreten. Ein schlimmer Punkt für unser Land ist der Umstand, daß wir von einer Reihe von anderen Staaten umgeben sind und daher von Durchreisenden aller Herren Länder mehr zu leiden haben als verhältnismäßig andere Länder. Ein anderer Übelstand besteht darin, daß an den Grenzen mitunter eine nur ganz geringe Kontrolle hinsichtlich der in das Land eintretenden Reisenden stattfindet. Wir haben wiederholt von Seite des Landesausschusses die Statthalterei in den 21 Jahren, seitdem diese Verpflegsstationen bestehen, auf diesen Übelstand aufmerksam gemacht und ersucht, daß sie an den Grenzen die diesbezüglichen Organe beauftrage, an die diesbezüglich bestehenden Verordnungen und früheren Erlässe, die von der k. k. Regierung schon vor Jahrzehnten herausgegeben worden sind, besser durchzuführen und nach denselben vorzugehen. Dies ist vom Landesausschusse geschehen z. B. mit den Roten vom 30. Juli 1894, Zl. 2648, vom 28. Februar 1895, Zl. 3821, 4. Juli 1896, Zl. 2040, vom 5. Dezember 1899, Zl. 4224, 24. Juli 1902, Zl. 3320 und vom 2. November 1909, Zl. 5593 und sind diese Schritte auch jedesmal teilweise von Erfolg begleitet gewesen. Die Statthalterei hat sich jedesmal veranlaßt gesehen, ihre Organe, die Gendarmerie und die Finanzwache, durch die Bezirkshauptmannschaften auf die diesbezüglichen Bestimmungen aufmerksam zu machen. Heuer ist nun von Seiten des Landesausschusses über eine Eingabe der Stadtgemeinde Dornbirn unter betn 29. April 1912 an die Statthalterei neuerdings das Ansuchen gestellt worden, die alten in Kraft stehenden Verordnungen neuerlich den berufenen Organen in Erinnerung zu bringen und dieselben aufzufordern, dementsprechend vorzugehen. Mit Rote der Statthalterei vom 12. September 1912 - es ist zwar etwas lange gewartet worden - hat endlich die Statthalterei dem Landesausschusse mitgeteilt, daß an die Bezirkshauptmannschaften von Vorarlberg das hieramtliche Schreiben betreffs der Überwachung der Grenzen zur Kenntnis gebracht wurde und diese angewiesen wurden, dahin zu arbeiten, daß dem Landstreicherunwesen in energischer Weise entgegen getreten werde. Im übrigen habe ich dem vorliegenden Berichte weiter nichts beizufügen; die nötigen Daten werden sie aus demselben entnehmen können. Ich stelle daher namens des Landesausschusses folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der vorliegende Bericht über die Wirksamkeit der Naturalverpflegsstationen in Vorarlberg im Jahre 1911 wird zur Kenntnis genommen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. - Das Wort hat der Herr Abgeordnete Luger. Luger: Hohes Haus! Ich begrüße sehr, daß die hohe Statthalterei an die Bezirkshauptmannschaften die Weisung ergehen ließ, die Grenzen etwas besser zu überwachen. Wie alle Grenzländer leiden auch wir unter dem Umstände, daß die Nachbarländer zu uns abschieben, was sie leicht entbehren können, speziell sind es die größern Gemeinden des Rheintales, welche diese Kunden dann bekommen. Ein anderer Mißstand ist der, daß eine Reihe von Leuten ins Land kommen, die zu mangelhafte Dokumente haben zum Besuche der Naturalverpflegsstationen, und diese bilden auch eine große Last für die größeren Gemeinden. Bisher ist man bei uns in der Weise vorgegangen, daß man alle diese Leute so untergebracht hat, daß man sie eben auf Kosten der Gemeinde der Naturalverpflegsstation zugewiesen hat Das können wir aber weiterhin nicht mehr aushalten, es kostet uns zu viel. Wir haben deshalb eine Abänderung getroffen in dem Sinne, daß wir solche unterstandslose Leute, die keine genügenden Dokumente zur Benützung der Verpflegsstationen haben, im Schubarrest unterbringen; damit kosten sie uns natürlich nichts, sie haben wenigstens ein Nachtquartier und am Morgen können sie wieder gehen. Durch diese Art des Vorgehens tragen wir die Kosten der Naturalverpflegsstationen viel leichter und sorgen auch dafür, daß weniger hereinkommen. Wenn man sie gar zu gut verpflegt, wenn sie auf Kosten der Gemeinde der Naturalverpflegsstation übergeben werden, dann wird der Zuzug solcher Elemente immer größer. Von unserer Stadt aus wird jetzt strenger vorgegangen werden; was sich nicht legitimieren kann 2. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912 5 für die Benützung der Naturalverpflegsstation, werden wir im Schubarrest unterbringen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? - Wenn niemand das Wort wünscht, ist die Debatte geschloffen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? Thurnher: Es ist richtig, wie der Herr Vorredner bemerkt hat, daß eine ziemliche Anzahl von Leuten ins Land kommt, die keine derartigen Reisedokumente besitzen, die sie zur Aufnahme in die Naturalverpflegsstationen des Landes nach den vom Landtage beschlossenen Grundsätzen und nach dem vom Kaiser sanktionierten Gesetze berechtigen. Es wäre doch so leicht, daß diese Reisenden ordentliche Reisedokumente bekämen; sie müßten sich nur im Wege einer Gemeindevorstehung an die politische Behörde wenden, daß sie eine Reisebewilligung oder überhaupt ordentliche Reisedokumente bekämen. Denn es ist nur Bequemlichkeit dieser Leute, wenn sie nicht im Besitze von entsprechenden Reisedokumenten sind; deshalb sind strengere Maßnahmen gerechtfertigt. Auch in den Nachbarländern, zum Beispiele im Großherzogtum Baden, wurde etwas ähnliches gemacht, wie es in Dornbirn beabsichtigt wird. Die Verpflegsstationen bestehen dort schon etwas länger als bei uns. Sie haben solche Leute abgewiesen oder sich anderweitig behalfen, so gut sie konnten. In den letzten Jahren wurden nun in Baden solche unterstandslose Elemente die zur Aufnahme in die Stationen keine Berechtigung hatten, sei es wegen Mangel an Reisedokumenten, sei es wegen Mangel an Arbeitsausweis, in anderer Weise untergebracht. Sie bekommen ein hartes Lager und die Verpflegung wird außerordentlich reduziert. Dieses wird sicherlich dazu beitragen, daß diese Sorte von mittellosen Reisenden sich der Mühe unterziehen werden, sich um ordentliche Reisedokumente umzusehen. Das habe ich nur als Ergänzung zu den Ausführungen des Herrn Vorredners noch bemerken wollen. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage, wie Sie ihn gehört haben, ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum nächsten Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses über die Subventionen des sonntäglichen Fortbildungsunterrichtes. Ich ersuche den gleichen Herrn Referenten das Wort zu nehmen. Thurnher: Diesem Berichte habe ich eigentlich nichts beizufügen. Aus dem Berichte ist zu entnehmen, daß die Frequenz der Sonntagsschulen beiläufig gleich geblieben ist wie im Vorjahre und daß Diese Schulen einen weiteren Aufschwung nicht mehr zu nehmen scheinen. In den ersten 10 Jahren, wo die Landesvertretung mit der Subventionierung begonnen hat, war von Jahr zu Jahr ein Zuwachs zu verzeichnen, aber in den letzten paar Jahren ist der Besuch und die Anzahl der Schulen ziemlich stationär geblieben Ich kann mich im übrigen auf Den Wortlaut des Berichtes berufen, in welchem die nötigen Daten in ausreichendem Maße zu ersehen sind, und stelle folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Der Bericht über die Verteilung der Remunerationen für Erteilung des Sonntagsschulunterrichtes im Jahre 1912 und über die Gewährung von Beiträgen zur Anschaffung von Lehrmitteln wird zur Kenntnis genommen. 2. Zur Anschaffung von Lehrmitteln für Sonntagsschulen wird für das Jahr 1913 ein Betrag von K 700' aus dem Landesfonds bewilligt." Bezüglich des 2. Antrages will ich nur bemerken, daß seit einer Reihe von Jahren der Beitrag immer im gleichen Ausmaße von K 700'- gegeben wurde, aber immer nur auf die Dauer eines Jahres, während der Betrag an Subventionen an die beteiligten Lehrpersonen bis zur Änderung durch den Landtag immer der gleiche ist, weil damals der Landtag, als er am 27. Dezember 1906 den Beschluß faßte, den Betrag von K 6000'- nicht auf eine gewisse Anzahl Jahre, sondern bis auf weiteres beschlossen hat. Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme der Anträge. Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesen beiden gestellten Anträgen das Wort? Wenn niemand sich meldet, schreiten wir zur Abstimmung und zwar über beide Anträge unter einem. 6 2 Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Ich ersuche alle jene Herren, die den beiden gestellten Anträgen so, wie sie verlesen wurden, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Martin Thurnher, den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter: Der nächste Gegenstand ist der Bericht in Sachen der Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen für die Neuherstellung des k k. Gemeindeschießstandes Nenzing. Ich ersuche den Referenten Herrn Landeshauptmann Rhomberg, gefälligst das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Hohes Haus! Die Angelegenheit, die das Haus beschäftigt, ist eine vielleicht nicht gar häufig vorkommende, weil nämlich nach der bestehenden Schießstandsordnung der Landesausschuß berechtigt ist, für Schießstandsbauten Beiträge zu votieren, ohne daß die Genehmigung des hohen Landtages hiezu erforderlich ist. Wenn ein Schießstand neu gebaut, repariert oder adaptiert wird, so ist es seit Jahren Gepflogenheit, daß Staatsbeiträge bewilligt werden, jedoch unter der Bedingung, daß auch ein Landesbeitrag nach dem üblichen Schlüssel, mit V4 des Staatsbeitrages, votiert werde. Selbstverständlich müssen nebenher auch die Gemeinden, wo solche Schießstände gebaut werden, durch Naturalleistungen oder Geldbeiträge und, soweit es die Kassen der Schützengesellschaften gestatten, auch diese dazu beisteuern. Aber im vorliegenden Falle handelt es sich um einen Schießstand, der durch das Hochwasser zum größten Teile zerstört wurde und deshalb neu hergestellt werden muß. Die Landesverteidigungsoberbehörde bewilligt zu diesen Kosten einen Beitrag von K 3200'-, zahlbar vom Jahre 1915 an, unter der Voraussetzung, daß nach dem üblichen Schlüssel ein Landesbeitrag von K 800'gleichen Zwecken zugeführt werde. Nun ist das ein Betrag, der jene Summe übersteigt, die zu bewilligen der Landesausschuß berechtigt ist, weil nach der Geschäftsordnung eine Ausgabe nur bis zu K 500'bewilligt werden kann. Der Landesausschuß wendet sich daher an den hohen Landtag, diese K 800'-, zahlbar in den Jahren 1912 und 1913, zu bewilligen. Es wird also namens des Landesausschusses der Antrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Zu den Kosten des Neubaues eines Gemeindeschießstandes in Nenzing wird ein Landesbeitrag oon K 800 -, zahlbar in den Jahren 1912 und 1913, aus dem Landesfonds bewilligt." Ich empfehle dem hohen Hause diesen Antrag. Landeshauptmannstellvertreter: Die Herren haben Bericht und Antrag vernommen. Wünscht jemand das Wort dazu? - Wenn dies nicht der Fall ist, so schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage, wie er vom Herrn Berichterstatter verlesen wurde, ihre Stimme geben wollen, sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen. (Landeshauptmann übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir sind am Schlusse der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung beraume ich auf morgen vormittag ½ 11 Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Haushaltungsrechnungen der Landesirrenanstalt Valduna pro 1910 und 1911; 2. XIII. Jahresbericht der Landeshypothekenbank pro 1911; 3. Subventionsgesuch des Sticker- und Ferggergenossenschaftsverbandes pro 1912; 4. Gesuch der Stickereigenossenschaft Lustenau, um Subventionierung der abgehaltenen Stickfachkurse; 5. Eingabe des Landesverbandes für Fremdenverkehr um eine Subvention pro 1913; Fünf Berichte des Landesausschusses und zwar: 6. über die Wiederherstellung der zerstörten Schutzbauten an der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Reuthe; 7. über das Ansuchen der Stadt Bregenz um Gewährung eines 30%igen Schulbeitrages zu den Remunerationen der Lehrerinnen an der ThalbachVolks- und Bürgerschule aus Landesmttteln; 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages> V. Session der 10. Periode 1912. 7 8. über den Voranschlag des Landeskulturfonds pro 1913; 9. über den Voranschlag des Normalschulfonds und 10. über den Voranschlag des Landesschulrates über die aus Landesmitteln zu deckenden Schulauslagen. Nachdem das Skrutinium für die heute gewählten Ausschüsse noch nicht beendigt ist, werde ich das Resultat in der nächsten Sitzung bekannt geben und dann eine Pause eintreten lasten, damit sich die betreffenden Ausschüsse konstituieren können. Ich bemerke nur noch, daß bezüglich der Tagesordnung die Punkte 6-10 nach meiner Intention direkt, ohne Zuweisung an die betreffenden Ausschüsse, in meritorische Verhandlung gezogen werden sollen, außer es beschließt das hohe Haus einen anderen Vorgang. Die heutige Sitzung ist geschloffen. (Schluß der Sitzung um 4 Uhr 20 Minuten nachmittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz. Borarlberger Landtag. 2. Sitzung am 30. September 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 22 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Dr. Konzett, Dekan Mayer, Riisch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 3 Uhr 40 Minuten nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der vormittägigen Eröffnungssitzung. (Sekretär liest.) Wird zum verlesenen Protokolle eine Bemerkung gemacht? — Wenn dieses nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe für genehmigt. Herr Abgeordneter Dr. Konzett hat sich für die heutige und etwaige morgige Sitzung entschuldigt; denn er hat heute eine Gemeindeausschußsitzung zu präsidieren und ist morgen wegen dringender AmtSgefchäfte verhindert, an der Sitzung teilzunehmen. Der hochwürdigste Herr Bischof Dr. Franz Egger hat sich für die laufenden nächsten Tage wegen kirch­ licher Berufsgeschäfte ebenfalls entschuldigt. Es ist mir eine Interpellation des Herrn Abge­ ordneten Franz Natter zugekommen betreffend die Gemeindevertretung in Hohenems, welche ich zu ver­ lesen bitte. (Sekretär liest nachstehende Interpellation.) Interpellation des Abgeordneten Franz Natter, betreffend die Gemeindevertretung in Hohenems. Im Jahre 1909 wurden in den Gemeinde­ ausschuß von Hohenems im Wege des Verhältnis­ wahlrechtes 16 Freiheitliche, 12 Christlichsoziale und 3 Angehörige der Unabhängigkeitspartei gewählt. Im Laufe des Jahres 1911 trat das freiheitliche Ausschußmitglied Johann Jäger mit schriftlicher Erklärung aus der freiheitlichen Partei aus und gruppierte sich zur vereinigten Opposition der Christlichsozialen und Unabhängigen, wodurch die Opposition zur Mehrheit im Gemeindeausschusse wurde. Da hiedurch der im Jahre 1909 bekundete Wille der Hohenemser Wählerschaft in seinen Rechten verkürzt war und die freiheitlichen Ausschußmitglieder für die Tätigkeit der neuen Mehrheit die Verant­ wortung nicht weiter tragen wollten und konnten, verlangten sie die Auflösung der Gemeindevertretung behufs Einleitung von Neuwahlen. 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Über eine Eingabe an die Statthalterei erklärte dieselbe die Auflösung der Gemeindevertretung Hohenems als unerläßlich und unbedingt notwendig und stellte die Auflösung mit der Begründung für Ende Septeniber in Aussicht, daß vorerst noch das Einvernehmen mit dem Landesausschusse wegen Bestellung des Sachwalters für die Zeit von der Auflösung bis zur Neuwahl getroffen werden müffe. Da jedoch die Mehrheit des Gemeindeausschuffes auf Abhaltung von Sitzungen gemäß § 40 und 41 der G. O. bestand und wichtige Fragen beschloffen wissen wollte, sahen sich die freiheitlichen Ausschuß­ mitglieder und der Bürgermeister gezwungen, ihre Ausschußstellen niederzulegen und schloffen sich diesem Mandatsverzicht auch jene an, die mit Ausnahme des Johann Jäger und eines zweiten Listenmannes in den Llsten der Gemeindewahl von 1909 auf­ gestellt waren. Es verblieben somit nur mehr 16 Gemeinde­ ausschußmitglieder und es war die Möglichkeit genommen, den Ausschuß im Sinne des Gesetzes zu ergänzen. Späterhin erhielt, obwohl ein Gemeindeausschuß nicht mehr bestand, der zurückgetretene Alois Peter von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch den Auf­ trag, die Geschäfte binnen 5 Tagen an den ältesten im Amte verbliebenen Gemeinderat — in diesem Falle Alois Amann — zu übergeben. Die Übergabe erfolgte rechtzeitig unter dem Proteste des Alois Peter gegen den Auftrag und wurde gegen denselben auch tatsächlich der Rekurs an die Statthalterei eingebracht. Alois Amann hat sodann für den 5. September eine Gemeindeausschußsitzung einberufen und hiezu zur Ergänzung des Gemeindeausschufses auf 31 Mitglieder Lisienmänner aus der christlichsozialen Liste der Wahl 1909 zugezogen. Gegen die Ein­ berufung dieser Sitzung und deren Beschlüsse wurde von Alois Peter und Genossen rechtzeitig Rekurs an den Landesausschuß und an die Bezirkshaupt­ mannschaft ergriffen und an letztere auch eine Auf­ sichtsbeschwerde gerichtet, welche zur Folge hatte, daß die Durchführung der Beschlüsse der Aus­ schußsitzung vom 5. September mit Entscheidung vom 24. September verboten wurde und zwar mit der Begründung, daß jene Sitzung ungesetzlich zu­ sammengesetzt sei, weil außer den im Amte verbliebenen Ausschußmitgliedern auch weitere 15 Ersatzmänner aus der christlichsozialen Liste beigezogen wurden. Soweit der Sachverhalt. V. Session der 10. Periode 1912. Dieser Zustand in der Gemeindevertretung Hohenems ist ungesetzlich und darf nicht weiter geduldet werden. Nach 8 13 der G. O. hat der Gemeindeausschuß in Hohenems aus 31 Mitgliedern zu bestehen. Er besteht dermalen aber nur mehr aus 16 Mitgliedern und könnte durch die E>nberufung jedes einzelnen, der sein Mandat nicht zurückgelegt hat, auf höchstens 17 gebracht werden. Nach § 41 der G. O. kann ein Ausschuß nur dann Beschlüsse fassen, wenn zwei Dritteile seiner Mitglieder anwesend sind, wobei das Gesetz selbst­ verständlich stets damit rechnet, daß ein Ausschuß in der gesetzlichen Anzahl von Mitgliedern bestehe In Hohenems wäre daher jederzeit die Anwesen­ heit von 21 Ausschußmitgliedern erforderlich. Da aber eine Ergänzung von Gemeindeausschuß­ mitgliedern, Ersatzmännern und ihrer Nachmünner der einen Parteiliste durch Ersatzmänner, beziehungs­ weise Nachmünner einer anderen Parteiliste nach § 21 der G. O. nach Abschluß der Wahl absolut un­ zulässig ist, folgt, daß in dem Falle, als eine Parteiliste durch Ausfall erschöpft und daher die Vertretung der Partei unmöglich geworden ist, der rechtmäßige Bestand der Gemeindevertretung über­ haupt aufgehört hat. Somit wird jede Beschlußfassung des Gemeinde­ ausschusses in seiner jetzigen Zusammensetzung un­ gesetzlich und anfechtbar bleiben und es gibt, um in Hohenems wieder einen gesetzlichen Zustand herbeizuführen, kein anderes Mittel als Auflösung der Gemeindevertretung und Vornahme von Neuwahlen. Ich stelle die Anfrage: „Was gedenkt die hohe Regierung angesichts dieses ungesetzlichen Zustan­ des in der Gemeindevertretung von Hohenems zur Wahrung des Gesetzes vor­ zukehren?" Bregenz, am 30. September 1912. Fr. Natter m. p. Ich werde diese Interpellation dem Herrn Re­ gierungsvertreter übermitteln. Wir kommen nun zur Tagesordnung; auf derselben steht als erster Gegenstand: Mitteilung des Einlaufes. Eingelaufen ist bisher ein einziges Gesuch des Landeshilfsvereines vom Roten Kreuze betreffs Leistung eines entsprechenden Beitrages aus Landesmitteln für 2. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Anschaffung eines für das ganze Land bestimmten und allen modernen Anforderungen entsprechenden KrankenTransportwagens. Dieser Gegenstand wird sich zur Zuweisung an den zu wählenden Petitionsaus'chuß eignen und ich werde, wenn keine Einwendung erfolgt, diesen Gegenstand demselben zuweisen. Wir kommen zum zweiten Punkte der Tagesordnung: Wahl eines volkswirtschaftlichen und landwirtschaftlichen, eines Petitions-, Finanzund eines Schulausschusses Wir haben früher immer die Ausschüsie so zusammengestellt, — wenigstens seit einer Reihe von Jahren — daß der volkswirtschaftliche, landwirtschaflliche, Finanz- und Schulausschuß aus sieben und der Petitionsaurschuß aus fünf Mitgliedern bestanden hat. Wird nun eine Änderung in dieser Gepflogenheit für die gegenwärtige Session beantragt oder wünscht das hohe Haus die Beibehaltung der alten Zahlen? — Wenn sich niemand meldet, so nehme ich an, daß das hohe Haus dem bisherigen Gebrauche zustimmt. Ich werde nun die Wahlen veranlassen. Ich ersuche zunächst die Stimmzettel abzugeben, für den fiebengliederigen volkswirtschaftlichen Ausschuß und bitte, neun Namen zu schreiben, weil zwei Ersatzmänner für diesen Ausschuß bestimmt sind. Das rtinium dieser Wahl sowie bet folgenden Wahlen wird durch die Kanzlei vorgenommen. (Wahl) — Wir kommen nun zur Wahl des landwirtschaft­ lichen Ausschusses und auch dieser Ausschuß ist aus sieben Mitgliedern zusammengesetzt; es sind also eben­ falls neun Namen zu schreiben. (Wahl) — Der dritte Ausschuß, der zu wählen sein wird, ist der Petitionsausschuß; dieser ist aus fünf Mit­ gliedern zusammengesetzt nach dem heutigen Beschlusse und es sind daher auf die Zettel Reben Namen zu schreiben. (Wahl) — Nun kommen wir zur Wahl des Finanzausschuffes. Dieser besteht aus sieben Mitgliedern und es sind hier neun Namen auf die Stimmzettel zu schreiben. (Wahl) — Endlich kommen wir zur Wahl des Schulausschuffes, der aus sieben Mitgliedern zu bestehen hat, weshalb neun Namen zu schreiben sind. (Wahl) — Ich werde nun Veranlassung treffen, wenn es der Kanzlei möglich ist, das Skrutinium für die fünf sämtlichen Ausschüsse noch vor Schluß der Sitzung zu beenden, daß nach Schluß der Sitzung sich die gewählten Ausschüffe konstituieren und ihre Obmänner wählen können und ich werde dann das 3 Resultat bekannt geben; sollte das Skrutinium nicht beendigt sein, so werde ich in nächster Sitzung eine Pause eintreten (äffen, damit die Ausschüsse sich konstituieren können. 2Bir kommen nun zum nächsten Punkte der Tagesordnung: Regierungsvorlage betreffend die Ab­ änderung des Schulaufsichtsgesetzes wegen Beistellung der Bezirksschulinspektoren als Staatsbeamte Dieser Gegenstand eignet sich seiner Natur nach zur Zuweisung an den heute gewählten Schulausschuß, wenn keine Einwendung erfolgt. Wir kommen nun zum vierten Punkte der Tages­ ordnung : Rechnungsabschlüsse pro 1911: a) des Vorarlberger Landesfonds; b) des Landeskulturfonds; c) des Fonds zur Hebung der Rindvieh­ zucht; d) des Viehseuchenfonds für Einhufer; e) des Feuerwehrfonds; f) der Dr. Ant. Jussel'schen Stiftung; 8) der Vorarlberger SängerbundsStiftung; h) des Normalschulfonds; i) des Landhausbaufonds und k) des Kaiserjubiläums - Krankenhaus­ fonds. Für diesen Gegenstand sowie für Punkt 5 der Tagesordnung: Rechenschaftsb ericht des Landesaus­ schusses über die abgelaufene Session ist der Finanzausschuß diejenige Kommission, der immer diese Angelegenheiten zur Vorberatung zugewiesen wird, und wenn keine Einwendung erfolgt, wird auch in diesem Jahre in dieser Weise vorgegangen werden. Wir kommen nun zum sechsten Punkte der Tages­ ordnung : dem Berichte des Landesausschusses über die Wirksamkeit der NaturalVerpflegsstationen. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegen­ heit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter Martin Thurnher; ich ersuche denselben, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Wie die Herren aus dem dem hohen Hause vorliegenden Berichte, 13. Beilage der stenographischen Protokolle, sehen, so hat sich auch 4 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. im Berichtsjahre die Anzahl der die Naturalverpflegsstationen des Landes frequentierendern, mittellosen Reisenden abermals erhöht. Im ganzen genommen ist der Bericht ziemlich gleichlautend den Berichten der Vorjahre und unterscheidet sich wie gesagt nur hinsichtlich der Anzahl der Reisenden. In allen übrigen Punkten, die sich auf die Naturalverpflegsstationen beziehen, ist keine wesentliche Änderung im laufenden Jahre eingetreten. Ein schlimmer Punkt für unser Land ist der Umstand, daß wir von einer Reihe von anderen Staaten umgeben sind und daher von Durchreisenden aller Herren Länder mehr zu leiden haben als verhältnismäßig andere Länder. Ein anderer Übelstand besteht darin, daß an den Grenzen mitunter eine nur ganz geringe Kontrolle hinsichtlich der in das Land eintretenden Reisenden stattfindet. Wir haben wiederholt von Seite des Landesausschusies die Statthalterei in den 21 Jahren, seitdem diese Verpflegsstationen bestehen, auf diesen Übelstand aufmerksam gemacht und ersucht, daß sie an den Grenzen die diesbezüglichen Organe beauftrage, an die diesbezüglich bestehenden Verordnungen und früheren Erlässe, die von der k. k. Regierung schon vor Jahrzehnten herausgegeben worden sind, besser durchzuführen und nach denselben vorzugehen. Dies ist vom Landesausschusie geschehen z. B. mit den Roten vom 30. Juli 1894, Zl. 2648, vom 28. Februar 1895, Zl. 3821, 4. Juli 1896, Zl. 2040, vom 5. Dezember 1899, Zl. 4224, 24. Juli 1902, Zl. 3320 und vom 2. November 1909, Zl. 5593 und sind diese Schritte auch jedesmal teilweise von Erfolg begleitet gewesen. Die Statthalterei hat sich jedesmal veranlaßt gesehen, ihre Organe, die Gendarmerie und die Finanz­ wache, durch die Bezirkshauptmannschaften auf die diesbezüglichen Bestimmungen aufmerksam zu machen. Heuer ist nun von Seiten des Landesausschusses über eine Eingabe der Stadtgemeinde Dornbirn unter betn 29. April 1912 an die Statthalterei neuerdings das Ansuchen gestellt worden, die alten in Kraft stehenden Verordnungen neuerlich den berufenen Organen in Erinnerung zu bringen und dieselben aufzufordern, dementsprechend vorzugehen. Mit Rote der Statt­ halterei vom 12. September 1912 — es ist zwar etwas lange gewartet worden — hat endlich die Statthalterei dem Landesausschusie mitgeteilt, daß an die Bezirkshauptmannschaften von Vorarlberg das hieramtliche Schreiben betreffs der Überwachung der Grenzen zur Kenntnis gebracht wurde und diese angewiesen wurden, V. Srsston der 10. Periode 1912. dahin zu arbeiten, daß dem Landstreicherunwesen in energischer Weise entgegen getreten werde. Im übrigen habe ich dem vorliegenden Berichte weiter nichts beizufügen; die nötigen Daten werden sie aus demselben entnehmen können. Ich stelle daher namens des Landesausschusses folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der vorliegende Bericht über die Wirksamkeit der Naturalverpflegsstationen in Vorarlberg im Jahre 1911 wird zur Kenntnis genommen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Luger. Luger: Hohes Haus! Ich begrüße sehr, daß die hohe Statthalterei an die Bezirkshauptmannschaften die Weisung ergehen ließ, die Grenzen etwas besser zu überwachen. Wie alle Grenzländer leiden auch wir unter dem Umstände, daß die Nachbarländer zu uns abschieben, was sie leicht entbehren können, speziell sind es die größern Gemeinden des Rheintales, welche diese Kunden dann bekommen. Ein anderer Mißstand ist der, daß eine Reihe von Leuten ins Land kommen, die zu mangelhafte Doku­ mente haben zum Besuche der Naturalverpflegsstationen, und diese bilden auch eine große Last für die größeren Gemeinden. Bisher ist man bei uns in der Weise vorgegangen, daß man alle diese Leute so untergebracht hat, daß man sie eben auf Kosten der Gemeinde der Naturalverpflegsstation zugewiesen hat Das können wir aber weiterhin nicht mehr aushalten, es kostet uns zu viel. Wir haben deshalb eine Abänderung getroffen in dem Sinne, daß wir solche unterstandslose Leute, die keine genügenden Dokumente zur Be­ nützung der Verpflegsstationen haben, im Schubarrest unterbringen; damit kosten sie uns natürlich nichts, sie haben wenigstens ein Nachtquartier und am Morgen können sie wieder gehen. Durch diese Art des Vorgehens tragen wir die Kosten der Naturalverpflegsstationen viel leichter und sorgen auch dafür, daß weniger hereinkommen. Wenn man sie gar zu gut verpflegt, wenn sie auf Kosten der Gemeinde der Naturalverpflegsstation übergeben werden, dann wird der Zuzug solcher Elemente immer größer. Von unserer Stadt aus wird jetzt strenger vorgegangen werden; was sich nicht legitimieren kann 2. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912 für die Benützung der Naturalverpflegsstation, werden wir im Schubarrest unterbringen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? — Wenn niemand das Wort wünscht, ist die Debatte geschloffen. Hat der Herr Berichterstatter noch etwas beizufügen? — Thurnher: Es ist richtig, wie der Herr Vor­ redner bemerkt hat, daß eine ziemliche Anzahl von Leuten ins Land kommt, die keine derartigen Reisedokumente besttzen, die sie zur Aufnahme in die Raturalverpstegsstationen des Landes nach den vom Landtage beschlossenen Grundsätzen und nach dem vom Kaiser sanktionierten Gesetze berechtigen. Es wäre doch so leicht, daß diese Reisenden ordentliche Reisedokumente bekämen; sie müßten sich nur im Wege einer Gemeindevorstehung an die politische Behörde wenden, daß sie eine Reisebewilligung oder überhaupt ordent­ liche Reisedokumente bekämen. Denn es ist nur Bequemlichkeit dieser Leute, wenn sie nicht im Besitze von entsprechenden Reisedokumenten sind; deshalb sind strengere Maßnahmen gerechtfertigt. Auch in den Nachbarländern, zum Beispiele im Großherzogtum Baden, wurde etwas ähnliches gemacht, wie es in Dornbirn beabsichtigt wird. Die Verpflegsstationen bestehen dort schon etwas länger als bei uns. Sie haben solche Leute abgewiesen oder sich anderweitig behalfen, so gut sie konnten. In den letzten Jahren wurden nun in Baden solche unter: standslole Elemente die zur Aufnahme in die Stationen keine Berechtigung hatten, sei es wegen Mangel an Reisedokumenten, sei es wegen Mangel an Arbeits­ ausweis, in anderer Weise untergebracht. Sie be­ kommen ein hartes Lager und die Verpflegung wird außerordentlich reduziert. Dieses wird sicherlich dazu beitragen, daß diese Sorte von mittellosen Reisenden sich der Mühe unter* ziehen werden, sich um ordentliche Reisedokumente umzusehen. Das habe ich nur als Ergänzung zu den Ausführungen des Herrn Vorredners noch bemerken wollen. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Abstimmung. Ich ersuche jene Herren, welche dem Antrage, wie Sie ihn gehört haben, ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. 5 Wir kommen nun zum nächsten Punkte der Tages­ ordnung, zum Berichte des Landesausschusses über die Subventionen des sonntäglichen Fort­ bildungsunterrichtes. Ich ersuche den gleichen Herrn Referenten das Wort zu nehmen. Thurnher: Diesem Berichte habe ich eigentlich nichts beizufügen. Aus dem Berichte ist zu entnehmen, daß die Frequenz der Sonntagsschulen beiläufig gleich geblieben ist wie im Vorjahre und daß Diese Schulen einen weiteren Aufschwung nicht mehr zu nehmen scheinen. In den ersten 10 Jahren, wo die Landes­ vertretung mit der Subventionierung begonnen hat, war von Jahr zu Jahr ein Zuwachs zu verzeichnen, aber in den letzten paar Jahren ist der Besuch und die Anzahl der Schulen ziemlich stationär geblieben Ich kann mich im übrigen auf Den Wortlaut des Berichtes berufen, in welchem die nötigen Daten in ausreichendem Maße zu ersehen sind, und stelle folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Der Bericht über die Verteilung der Remunerationen für Erteilung des Sonntagsschulunterrichtes imJahre >912 und über die Gewährung von Beiträgen zur Anschaffung von Lehrmitteln wird zur Kenntnis genommen. 2. Zur Anschaffung von Lehrmitteln für Sonntagsschulen wird für das Jahr 1913 ein Betrag von K 700' aus dem Landesfonds bewilligt." Bezüglich des 2. Antrages will ich nur bemerken, daß seit einer Reihe von Jahren der Beitrag immer im gleichen Ausmaße von K 700'— gegeben wurde, aber immer nur auf die Dauer eines Jahres, während der Betrag an Subventionen an die beteiligten Lehrpersonen bis zur Änderung durch den Landtag immer der gleiche ist, weil damals der Landtag, als er am 27. Dezember 1906 den Beschluß faßte, den Betrag von K 6000'— nicht auf eine gewisse Anzahl Jahre, sondern bis auf weiteres beschloffen hat. Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme der Anträge. Landeshauptmann: Wer wünscht zu diesen beiden gestellten Anträgen das Wort? — Wenn niemand sich meldet, schreiten wir zur Abstimmung und zwar über beide Anträge unter einem. 6 2 Sitzung des Vorarlberger Landtages. Ich ersuche alle jene Herren, die den beiden gestellten Anträgen so, wie sie verlesen wurden, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Ich ersuche den Herrn Landeshauptmannftellvertreter Martin Thurnher, den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannftellvertreter: Der nächste Gegenstand ist der Bericht in Sachen der Erwirkung von Staats- und Landesbeiträgen für die Neuherstellung des k k. Gemeindeschießstandes Nenzing. Ich ersuche den Referenten Herrn Landeshauptmann Rhomberg, gefälligst das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Hohes Haus! Die Angelegenheit, die das Haus beschäftigt, ist eine vielleicht nicht gar häufig vorkommende, weil nämlich nach der bestehenden Schießstandsordnung der Landesausschuß berechtigt ist, für Schießstandsbauten Beiträge zu votieren, ohne daß die Genehmigung des hohen Landtages hiezu erforder­ lich ist. Wenn ein Schießstand neu gebaut, repariert oder adaptiert wird, so ist es seit Jahren Gepflogenheit, daß Staatsbeiträge bewilligt werden, jedoch unter der Bedingung, daß auch ein Landesbeitrag nach dem üblichen Schlüssel, mit V4 des Staatsbeitrages, votiert werde. Selbstverständlich müssen nebenher auch die Gemeinden, wo solche Schießstände gebaut werden, durch Naturalleistungen oder Geldbeiträge und, soweit es die Kassen der Schützengesellschaften gestatten, auch diese dazu beisteuern. Aber im vorliegenden Falle handelt es sich um einen Schießstand, der durch das Hochwasser zum größten Teile zerstört wurde und deshalb neu hergestellt werden muß. Die Landesverteidigungsoberbehörde bewilligt zu diesen Kosten einen Beitrag von K 3200'—, zahlbar vom Jahre 1915 an, unter der Voraussetzung, daß nach dem üblichen Schlüssel ein Landesbeitrag von K 800'— gleichen Zwecken zugeführt werde. Nun ist das ein Betrag, der jene Summe übersteigt, die zu bewilligen der Landesausschuß berechtigt ist, weil nach der Geschäftsordnung eine Ausgabe nur bis zu K 500'— bewilligt werden kann. V. Session der 10. Periode 1912. Der Landesausschuß wendet sich daher an den hohen Landtag, diese K 800'—, zahlbar in den Jahren 1912 und 1913, zu bewilligen. Es wird also namens des Landesausschusses der Autrag gestellt: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Zu den Kosten des Neubaues eines Gemeindeschießstandes in Nenzing wird ein Landesbeitrag oon K 800 —, zahlbar in den Jahren 1912 und 1913, aus dem Landesfonds bewilligt." Ich empfehle dem hohen Hause diesen Antrag. Landeshauptmannftellvertreter: Die Herren haben Bericht und Antrag vernommen. Wünscht jemand das Wort dazu? — Wenn dies nicht der Fall ist, so schreiten wir zur Abstimmung und ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage, wie er vom Herrn Berichterstatter verlesen wurde, ihre Stimme geben wollen, sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen zu erheben. — Der Antrag ist angenommen. (Landeshauptmann übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir sind am Schlüsse der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung beraume ich auf morgen vormittag '/»11 Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Haushaltungsrechnungen der Landesirrenanstalt Valduna pro 1910 und 1911; 2. XIII. Jahresbericht der Landeshypothekenbank pro 1911; 3. Subventionsgesuch des Slicker- und Ferggergenossenschaftsvelbandes pro 1912; 4. Gesuch der Stickereigenofsenschaft Lustenau, um Subventionierung der abgehaltenen Stickfachkurse; 5. Eingabe des Landesverbandes für Fremdenverkehr um eine Subvention pro 1913; Fünf Berichte des Landesausschusses unv zwar: 6. über die Wiederherstellung der zerstörten Schutzbauten an der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Reuthe; 7. über das Ansuchen der Stadt Bregenz um Ge­ währung eines 30°/oigen Schulbeitrages zu den Remunerationen der Lehrerinnen an der ThalbachVolks- und Bürgerschule aus Landesmttteln; 8. Sitzung des Vorarlberger Landtages» 8. über den Voranschlag des Landeskulturfonds pro 1913; 9. über den Voranschlag des Normalschulfonds und 10. über den Voranschlag des Landesschulrates über die aus Landesmitteln zu deckenden Schulauslagen. Nachdem das Skrutinium für die heute gewählten Ausschüsse noch nicht beendigt ist, werde ich das Resultat in der nächsten Sitzung bekannt geben und V. Session der 10. Periode 1912. 7 dann eine Pause eintreten lasten, damit sich die betreffenden Ausschüffe konstituieren können. Ich bemerke nur noch, daß bezüglich der Tages­ ordnung die Punkte 6—10 nach meiner Intention direkt, ohne Zuweisung an die betreffenden Ausschüffe, in meritorische Verhandlung gezogen werden sollen, außer es beschließt das hohe Haus einen anderen Vorgang. Die heutige Sitzung ist geschloffen. (Schluß der Sitzung um 4 Uhr 20 Minuten nachmittags.) Druck von I. N. Teutsch in Bregenz.