19121007_lts004

Dateigröße 882.37 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 03.07.2021, 10:59
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1912,lt1912,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Sitzungsprotokoll_lts
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag 4. Sitzung am 7. Oktober 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Dekan Mayer, Amann, Bögel, Dr. Drexel, Jodok Fink. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 35 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär liest.) Wird bezüglich der Fassung des verlesenen Protokolles irgend eine Einwendung vorgebracht? Wenn dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Hohes Haus! Am verflossenen Donnerstage kam uns die Kunde zu und fand Widerhall in allen Gauen unseres engeren Vaterlandes und im benachbarten Lande Tirol, daß Se. beschöflichen Gnaden, der Hochwürdigste Herr Generalvikar voll Feldkirch, Dr. Franz Egger, zum Fürstbischöfe der Diözese Brixen von Sr. Majestät ernannt und von Sr. Heiligkeit bestätigt worden sei. Allenthalben hat diese Nachricht freudige Begeisterung in der Bevölkerung hervorgerufen und ich habe nicht verabsäumt, auf telegraphischem Wege Seiner fürstbischöflichen Gnaden in meinem und da ich mich Ihrer Zustimmung, geehrte Herren Abgeordnete, sicher glaubte, auch im Namen der Landesvertretung die aufrichtigsten Glück- und Segenswünsche zu der hochehrenvollen Berufung auf den Bischofsstuhl des hl. Kassian zum Ausdrucke zu bringen. Der Hochwürdigste Herr Fürstbischof hat umgehend auf telegraphischem Wege den Dank hiefür ausgedrückt, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Es ist eine schwere Bürde, die der neue Hochwürdigste Herr Fürstbischof nunmehr zu übernehmen hat, eine Bürde, die angesichts des hohen Alters des greisen Kirchenfürsten fast über menschliche Kräfte hinaus ginge, wenn wir nicht der Überzeugung leben würden, daß die Vorsehung ihm auch die nötige geistige und physische Kraft verleihen wird, der verantwortungsvollen, aber auch wahrhaft hehren Aufgabe nach allen Richtungen gerecht zu werden, die an den Oberhirten einer so ausgedehnten Diözese, 2 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. deren verschiedene Teile oft nur in beschwerlicher, mühevoller Weise zu erreichen sind, gestellt wird. Mit dem Gefühle der aufrichtigsten und innigsten Freude beschleicht uns Vorarlberger aber auch der wehmütige Gedanke, daß wir unseren allverehrten Generalvikar und als solchen auch ein Mitglied dieses hoben Hauses verlieren umtun. Denn das, was Bischof Dr. Egger m den 4 Jahren in Vorarlberg gewirkt und gearbeitet, sein väterliches Wohlwollen, seine gewinnende Herzlichkeit und Güte gegen jedermann, seine rege Anteilnahme an unseren Landesangelegenheiten. all das war so recht geschaffen, dem scheidenden Hockwürdigsten Herrn Bischöfe die Verehrung und Liebe des ganzen Volkes entgegenzubringen, und darum ist unser wehmütiges Abschiedsgefühl nur zu begründet. Doch dieses muß zurücktreten hinter dem wichtigeren Großen, zu welchem der Nachfolger des hochseligen Fürstbischofes Altenweisel, dessen Heimgang wir so schwer betrauert, berufen ist. Und somit bringen wir dem neuen Ober Hirten auch an dieser Stelle nochmals unsere wärmsten und aufrichtigsten Glückwünsche entgegen. Im heutigen Einlaufe befindet sich eine Eingabe des Direktoriums der kaufmännischen Fortbildungsschule in Bregenz um eine Subvention, wie es auch im Vorjahre geschehen ist; überreicht ist dieses Gesuch durch den Herrn Abgeordneten Natter. Ferner ist ein Antrag eingelaufen, den ich zu verlesen bitte. (Sekretär lieft): Antrag der Abgeordneten Landeshauptmann Rhomberg und Genossen in Angelegenheit der Besteuerung der Kraftfahrzeuge. Hohes Haus! Schon bei Gelegenheit der Beschlußfassung über die Straßenpolizeiordnung im hohen Hause wurde in der 11. Sitzung vom 26. Oktober 1904 "der Landesausschuß beauftragt, Erhebungen bezüglich Einhebung einer Steuer für Automobilfahrzeuge zu pflegen und dem Landtage hierüber in späterer Session Bericht und Anträge zu stellen." Nachdem sich mangels damals noch sehr schwer zu erlangender Daten über die Besteuerung der Automobile in anderen Ländern ein bezüglicher Gesetzentwurf nicht leicht konstruieren ließ, wurde in der Session des vorigen Jahres im hohen Landtage neuerlich aus diese Frage zurückgekommen, nachdem inzwischen die Besteuerung der Kraftfahrzeuge in anderen Staaten und im Inlande und zwar den Landtag des Erzherzogtums Österreich unter der Enns beschäftigt hatte, welcher bereits eine bezügliche Gesetzesvorlage ausarbeitete und zum Beschlusse erhob. Diesem Gesetzentwürfe wurde allerdings die Allerhöchste Sanktion mit der Begründung nicht zu teil, daß die Entführung einer Automobilsteuer im Wege der Reichsgesetzgebung geplant sei. In der Tat ist ein diesbezüglicher Entwurf, gemeinsam mit einer Reihe anderer dem Abgeordnetenhause als Regierungsvorlage unterbreitet worden. Bei den der Realisierung verschiedener, in dem sogenannten Finanzplane der k. k. Regierung enthaltener, neuer Steuern im Abgeordnetenhause entgegenstehenden Schwierigkeiten ist indessen wohl kaum zu erwarten, daß obige Regierungsvorlage schon sobald ihre Annahme in beiden Häusern des Reichsrates finden werde; es ist eher zu fürchten, daß gerade die Einführung der hauptsächlich die besser situierten Gesellschaftsschichten treffenden Automobilsteuer, wenn nicht schon im Abgeordnetenhause, so doch sicher im Herrenhause große Opposition finden, wenn nicht ganz abgelehnt werde Inzwischen werden aber unsere zahlreichen Straßen von Kraftfahrzeugen immer stärker befahren und dementsprechend auch zugerichtet werden, so daß die Summen für die Instandhaltung der Straßen Jahr für Jahr stärker die Gemeindeerfordernisse belasten, von den übrigen Belästigungen der Bevölkerung, der Staubplage und anderem nicht zu reden. Dazu kommt noch der Umstand, daß infolge der ungeahnten Ausgaben, welche die Sanierung der Hochwasserkatastrophe erfordert, die Bedeckung damit ohne Steuererhöhung nicht Schritt halten kann, weshalb die Schaffung dieser mehr die Bemittelten treffenden Steuer als Landesumlage gewiß nur allgemein begrüßt werden kann. Die Gefertigten stellen, gestützt auf obige Erwägungen den Antrag: "Der hohe Landtag wolle noch in dieser Session einen Gesetzentwurf wegen Besteuerung von Kraftfahrzeugen nach dem Muster des in Niederösterreich in der Session des Jahres 1911 beschlossenen Entwurfes ausarbeiten lassen und zum Beschlusse erheben. 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages V. Session der 10. Periode 1912. 8 In formeller Beziehung wird die Zuweisung dieses unseres Antrages an den volkswirtschaftlichen Ausschuß beantragt." Bregenz, den 6. Oktober 1912. Adolf Rhomberg B. Fink Ebenhoch Josef Willi Weudelin Nachbauer Albert Welle Luger Loser Bösch Müller Stefan Walter Stephan Allgäuer Josef Kennerknecht Alois Dietrich. Nach der Geschäftsordnung ist jeder selbständig eingebrachte Antrag vorher in Druck zu legen, bevor er in Verhandlung gezogen wird. Ich möchte nun die Anfrage stellen, ob das hohe Haus einverstanden ist im Interesse der Ausnützung der Zeit, daß bei diesem Antrage von der Drucklegung abgesehen und daß er gleich in Verhandlung gezogen werde. In diesem letzteren Falle würde ich die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß, wie im Antrage selbst enthalten, beantragen. Wünscht jemand die Drucklegung? Wenn dies nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt, daß dieser Gegenstand den volkswirtschaftlichen Ausschuß beschäftigen wird. Ferner ist eingelaufen ein Gesuch des Jugendfürsorgevereins um Erhöhung der bewilligten Beträge, überreicht durch Herrn Abgeordneten Wegeler. Desgleichen ein Gesuch des Herrn Professor Michael Mayr um die Weitergewährung der Unterstützung für die "Zeitschrift zur Forschung der Geschichte von Tirol und Vorarlberg" und endlich noch eine Eingabe der Vorstehung des Landesmuseumsvereines in Angelegenheit der Erhaltung wertvoller Gemälde der Künstlerin Angelika Kauffmann für das Land Vorarlberg, die sich im Nachlasse von Verwandten derselben im Bregenzerwalde vorfinden. Diese Gegenstände beinhalten Petitionen und dürften, wie alljährlich die Gepflogenheit war, dem Petitionsausschusse zugewiesen werden, wenn keine Einwendung erfolgt. Für die Eingabe der kaufmännischen Fortbildungsschule endlich beantrage ich die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Wir kommen nun zur Tagesordnung; auf derselben steht als erster Gegenstand der Voranschlag des Landesfonds für 1913, welcher den Herren bereits gedruckt übermittelt wurde. Dieser Gegenstand eignet sich seiner Natur nach zur Zuweisung an den Finanzausschuß. Es erfolgt keine Einwendung; deshalb wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf betreffend die Regelung der Waldaufsicht, welcher neuerlich das hohe Haus beschäftigen muß, nachdem von seiten der k. k. Regierung an dem früher beschlossenen Gesetzentwürfe einige Änderungen gewünscht wurden. Dieser Gegenstand ist in der früheren Session vom landwirtschaftlichen Ausschusse einer Vorberatung und Berichterstattung unterzogen worden und dürfte auch dieses Jahr am geeignetsten wiederum diesem Ausschusse zugewiesen werden. Das hohe Haus stimmt, wie es scheint, meiner Anregung zu. Der dritte Gegenstand ist die Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Schaffung eines neuen Wasserrechtes und Bericht des Landesausschusses hiezu. Die durch den Landesausschuß abgeänderte Vorlage wird den Herren vielleicht morgen oder spätestens übermorgen zugestellt werden samt dem kurzen Berichte des Landesausschusses dazu. Dieser Gegenstand eignet sich zu einer Vorberatung im volkswirtschaftlichen Ausschusse. Wünscht jemand einen anderen Antrag zu stellen? - Es ist nicht der Fall. Der vierte Gegenstand ist die Wahl eines Ersatzmitgliedes in den Landesausschuß an Stelle des zurückgetretenen Herrn Dr. Kinz Herr Dr. Kinz war als Vertreter der Städtekurie als Ersatzmann in den Landesausschuß gewählt und es tritt daher nur an die Abgeordneten der Städte die Aufgabe heran, einen neuen Stellvertreter zu wählen. Ich ersuche, die Stimmzettel auszufüllen. Weil es sich hier nur um einen rasch zu beendenden Wahlakt handelt, möchte ich von der Gepflogenheit der zweiten Sitzung abweichen und die Herren Abgeordneten Müller und Weite ersuchen, das Skrutinium zu übernehmen. (Wahlakt und Skrutinium.) 4 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Der Herr Abgeordnete Welle hat das Wort. Weite: Es wurden 4 Stimmen abgegeben; davon einfielen 3 auf Herrn Abgeordneten Natter und 1 Stimme auf den Herrn Abgeordneten Rüsch. Landeshauptmann: Es ist also hiemit der Herr Abgeordnete Natter als Ersatzmann in den Landesausschuß gewühlt. Wir kommen jetzt zum fünften Punkte der Tagesordnung, dem Berichte des Landesausschnsses betreffend den Gesetzentwurf wegen Regulierung der Alfenz in Bludenz und Stallehr. Ich ersuche, den Referenten des Landesansschusses in dieser Angelegenheit, den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Martin Thurnher, hiezu das Wort zu nehmen. Thurnher: Hohes Haus! Der Gesetzentwurf, den das hohe Haus heute der Erledigung zuführen soll, wurde noch im Vorjahre der k. k. Regierung vorgelegt; die Antwort der Regierung, worin sie bereits die Zustimmung zu diesem Gesetzentwürfe und zur Vorlage desselben an den Landtag gab, langte erst 2 Tage nach Schluß der vorjährigen Session beim Landesausschusse ein. Wäre sie ein paar Tage früher eingelangt, winde er noch in der letzten Session seine Erledigung gefunden und mittlerweile, wie die übrige> 13 sich auf die Sanierung der durch die Hochwasserkatastrophe 1910 verursachten Schäden beziehenden, vom Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe die Allerhöchste kaiserliche Sanktion erhalten haben. Die Verbauung der Alfenz in den Gemeindegebieten von Bludenz und Stallehr ist zum Schutze der beiden Gemeinden ein dringendes Bedürfnis. Stallehr hatte vor mehr als einem Jahrzehnt mit Staats- und Landeshilfe Schutzdämme in bedeutender Länge erstellt und damals mit Befriedigung und Beruhigunq auf dieses Werk gesehen und sich über die anscheinend gewonnene Sicherheit gefreut. Aber die Fluten des Hochwassers des Jahres 1910 rissen das Werk mit sich fort. Es wurden dann wohl aus den Mitteln des ersten Elementarbauprogrammes sowohl in Stallehr als auch in Bludenz an der Alfenz einige Notbauten aufgeführt, die indessen nur ganz provisorischer Natur sind und ehebaldiqst definitiven Bauten weichen sollten, da die provisorischen Bauten nicht mehr lange standhalten und daher die beiden Uferseiten neuen Verheerungen und Verwüstungen preisgegeben wären. Der schon vor 8 Monaten mit der k. k. Regierung vereinbarte und vom Landesausschusse dem hohen Hause in Vorlage gebrachte Gesetzentwurf gewährt die Mittel zu einer entsprechenden Sicherung der Gemeinden Stallehr und Bludenz gegen neuerliche Überschwemmungen der Alfenz. Ich bin überzeugt, daß das hohe Haus diesen Gesetzentwurf einstimmig zum Beschlusse erheben wird. Im jetzigen, kurzen Sessionsabschnitte dürften derartige weitere sich auf andere Objekte beziehende Gesetzentwürfe nicht mehr zur Vorlage gelangen, weil die dahingehenden Verhandlungen mit der k. k. Regierung noch nicht abgeschlossen sind. Ich muß noch darauf hinweisen, daß in der im Berichte auf Seite 88 angeführten Beilage 74 der stenographischen Protokolle der letzten Session bei den aufgeführten Projekten die Ziffern unrichtig sind; sie sind irrtümlich im damaligen Berichte aufgenommen worden. Es soll heißen: 1. Verbauung der Alfenz bei Bings mit K 103.600; 2. Verbauung der Alfenz im Gemeindegebiete von Stallehr mit K 75.000, was auch mit dem Inhalte des Gesetzentwurfes in vollem Einklänge steht. Nach diesen kurzen Darstellungen verweise ich auf die im Berichte aufgeführten Daten und ersuche das hohe Haus. die Anträge des Landesausschusses zum Beschlusse zu erheben, beziehungsweise in die Spezialdebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf einzutreten. Die Anträge des Landesausschusses lauten: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Ausführung von durchgehende Schutzbauten am rechten Ufer der Alfenz in der Fraktion Bings, Gemeinde Bludenz, und am linken Ufer der Alfenz im Gemeindegebiete von Stallehr wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus eigener Initiative oder über Verlangen der Regierung einzelne etwa notwendig erscheinende Textesänderungen des Gesetzentwurfes vor Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und vorzunehmen, insoferne weder grundsätzlich4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode i91SL 5 Bestimmungen des Gesetzentwurfes tangiert, noch auch derartige neue Bestimmungen geschaffen werden." Punkt 2 ist nur eine Sicherunq, daß etwaigen Wünschen der k. k. Regierung betreffs Textesänderungen ohne weiteren Landtagsbeschluß entsprochen werden samt. Ich empfehle die Annähme der Anträge, beziehungsweise das Eingehen in die Spezialdebatte. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, kann in die Spezialdebatte eingegangen werden. Ich ersuche den Herrn Referenten, die einzelnen Paragraphen anzurufen. Thurnher: § 1. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 2, Landeshauptmann: AngenommenThurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes eine Einwendung gemacht?Wenn das nicht der Fall ist, so betrachte ich dieselben als angenommen. Damit wäre der erste Punkt der Anträge erledigt und wir kommen zum zweiten Punkte, den die Herren schon von der Verlesung kennen. Ich ersuche alle jene Herren, die diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Thurnher: Ich stelle den Antrag auf sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird zu dem eben gestellten Antrage eine Bemerkung gemacht? Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Damit wäre dieser Gegenstand erledigt und wir kommen zum weiteren Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses über die Regulierung des Pola-Baches in Göfis. Ich ersuche denselben Herrn Referenten, das Wort zu nehmen. Thuruher: Der Bericht der Landesausschusses betreffend die Regulierung des Polabaches in Göfis ist schon seit mehreren Tagen in den Händen der Herren Abgeordneten und ich kann daher von der Verlesung Umgang nehmen, ich berufe mich vollinhaltlich auf denselben und stelle, nachdem mit der k- k. Regierung schon Vereinbarungen gepflogen und günstige Resultate erzielt worden sind, namens des Landesausschusses folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Zu den mit K 28.6 00*- veranschlagten Kosten der Regulierung des Polabaches wird ein 25%iger Beitrag bis zum Höchstausmaße von K 7150"-, zahlbar in zwei gleichen Raten in den 6 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. V. Session der 10. Periode 1912. Jahren 1913 und 1914 ä K 3575 aus dem Landesfonds bewilligt." Ich empfehle dem hohen Hause den Antrag des Landesausschusses zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Antrag des Landesausschusses die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die dem Antrage, wie er verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Die heutige Tagesordnung wäre eigentlich erschöpft; ich möchte sie aber durch einige Zuweisungen noch ergänzen und zwar durch die an den Landesausschuß gelangte Eingabe des Stadtrates Dornbirn um eine Subvention für die sachlichen Erfordernisse der k. k. Stickereifachschule, dann durch die Eingabe des Gemeindebedienstetenvereines in Dornbirn um Befreiung von der Besoldungssteuer und endlich durch den Voranschlag des Landeskulturrates pro 1913. Wird gegen die von mir beabsichtigte Einfügung dieser Punkte in die Tagesordnung eine Einwendung erhoben? Wenn dies nicht der Fall ist, so möchte ich die Anregung machen, daß die Eingabe des Stadtrates Dornbirn in Bezug auf die Subvention der Stickereifachschule dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zugewiesen werde, der seit Jahren schon alle diese Stickereiangelegenheiten behandelt, und ebenfalls die Eingabe der Gemeindebediensteten betreffend Befreiung von der Besoldungssteuer. Endlich möchte ich den Voranschlag des Landeskulturrates pro 1913, der heuer der Natur der Sache nach zum erstenmale uns bekräftigt, dem landwirtschaftlichen Ausschusse zuweisen, weil nämlich der Voranschlag des Landeskulturfonds auch dem landwirtschaftlichen Ausschusse überwiesen wurde; denn dieses hängt miteinander zusammen. Wird zu diesen Anregungen eine Bemerkung gemacht? Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus hiemit seine Zustimmung gibt. Damit hätten wir die Tagesordnung erschöpft. Ich habe dem hohen Hause noch bekanntzugeben, daß der Finanzausschuß morgen 10 Uhr vormittags zu einer Sitzung zusammentreten wird zu einer Beratung über den Rechenschaftsbericht des Landesausschusses. Die nächste Sitzung beraume ich auf Mittwoch, den 9. Oktober, um 10 Uhr 30 Minuten vormittags an mit nachfolgender Tagesordnung: 1. Landesausschußvorlage betreffend den Entwurf einer neuen Landesbauordnung; 2. Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen a) des Gesuches des Sticker- und Ferggergenossenschaftsverbandes; b) der Stickereigenossenschaft Lustenau um Gewährung von Subventionen; c) des Stadtrates Dornbirn um einen Beitrag zu den sachlichen Erfordernissen der i k. Stickereifachschule; Der Bericht ad 2, welcher die drei Gesuche behandelt, ist bereits in Druck gegangen und wird den Herren Abgeordneten jedenfalls noch rechtzeitig, also morgen zugestellt werden. 3. Bericht des Landesausschusses in Sachen der Teuerungsfrage; 4. Bericht des Landesausschusses über den Voranschlag des k. k. Landesschulrates über die aus Landesmitteln zu bedeckenden Schulauslagen. Dieser letzte Bericht wurde früher einmal von der Tagesordnung abgesetzt und der Bericht ad 3 ist den Herren Abgeordneten bereits gedruckt zugestellt worden. Die heutige Sitzung ist geschloffen. (Schluß der Sitzung um 11 Uhr 9 Minuten vormittags.) Druck von J. N. Teutsch in Bregenz Borarlberger Landtag 4. Sitzung am 7. Oktober 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 20 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Dekan Mayer, Amann, Bögel, Dr. Drexel, Jodok Fink. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 35 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung biö Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär liest.) Wird bezüglich der Faffung des verlesenen Proto­ kolles irgend eine Einwendung vorgebracht? — Wenn dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Hohes Haus! Am verflossenen Donnerstage kam uns die Kunde zu und fand Widerhall in allen Gauen unseres engeren Vaterlandes und im benachbarten Lande Tirol, daß Se. beschöflichen Gnaden, der Hochwürdigste Herr Generalvikar voll Feldkirch, Dr. Franz Egger, zum Fürstbischöfe der Diözese Brixen von Sr. Majestät ernannt und von ©r. Heiligkeit bestätigt worden sei. Allenthalben hat diese Nachricht freudige Begeisterung in der Bevölkerung hervorgerufen und ich habe nicht verabsäumt, auf telegraphischem Wege Seiner fürstbischöflichen Gnaden in meinem und da ich mich Ihrer Zustimmung, geehrte Herren Abgeordnete, sicher glaubte, auch im Namen der Landcsvertretung die aufrichtigsten Glückund Segenswünsche zu der hochehrenvollen Berufung auf den Bischofsstuhl des hl. Kassian zum Ausdrucke zu bringen. Der Hochwürdigste Herr Fürstbischof hat umgehend auf telegraphischem Wege den Dank hiefür ausgedrückt, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Es ist eine schwere Bürde, die der neue Hoch­ würdigste Herr Fürstbischof nunmehr zu übernehmen hat, eine Bürde, die angesichts des hohen Alters des greisen Kirchenfürsten fast über menschliche Kräfte hinaus ginge, wenn wir nicht der Überzeugung leben würden, daß die Vorsehung ihm auch die nötige geistige und physische Kraft verleihen wird, der verantwortungsvollen, aber auch wahrhaft hehren Aufgabe nach allen Richtungen gerecht zu werden, die an den Oberhirten einer so ausgedehnten Diözese, 2 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. deren verschiedene Teile oft nur in beschwerlicher, mühevoller Weise zu e> reichen sind, gestellt wird. Mit dem Gefühle der aufrichtigsten und innigsten Freude beschleichl uns Vmarlberger aber auch der wehmütige Gedanke, daß wir unseren allverehrten Generalv>knr und als solchen auch ein Mitglied dieses hoben Huuies verlieren umtun. Denn das, was Bischof Dr. Egger m den 4 Jahren in Vor­ arlberg gewirkt und gearbeitet, sein väterliches Wohlwollen, seine gewinnende Herzlichkeit unb Güte gegen jedermann, seine rege An teil »ahme an unseren Landesangelegen­ heiten. all das war so recht .-eschaffen, dem scheidenden Hockwürdigsten Herrn Bischöfe die Ver­ ehrung und Liebe des ganzen Volkes ent­ gegenzubringen, und da^ um ist unser wehmütiges Abichiedsgefühl nur zu begründet. Doch dieses muß zurücktreten hinter dem wichtigeren Großen, zu welchem der Nachfolger des hochseligen Fürstbischofes Altenweisel, dessen Heimgang wir so schwer betrauert, berufen ist. Und somit bringen wir dem neuen Ober Hirten auch an dieser Stelle nochmals unsere wärmsten und aufrichtrgsten Glückwünsche entgegen. Im heutigen Einlaufe ku findet sich eine Eingabe des Direktoriums der kaufmännischen Fortbildungsschule in Bregenz um eine Subvention, wie es auch im Vorjahre geschehen ist; überreicht ist dieses Gesuch durch den Herrn Abgeordneten Natter. Ferner ist ein Antrag eingelaufen, den ich zu ver­ lesen bitte. (Sekretär lieft): Antrag der Abgeordneten Landeshauptmann Rhomberg und Genossen in Angelegenheit der Besteuerung der Kraft­ fahrzeuge. Hohes Haus! Schon bei Gelegenheit der Beschlußfassung über die Straßenpolizeiordnung im hohen Hause wurde in der 11. Sitzung vom 26. Oktober 1904 „der Landesausschuß beauftragt, Erhebungen bezüglich Einhebung einer Steuer für Automobilfahrzeuge zu pflegen und dem Landtage hierüber in späterer Session Bericht und Anträge zu stellen." Nachdem sich mangels damals noch sehr schwer zu erlangender Daten über die Besteuerung der Automobile in anderen Ländern ein bezüglicher Gesetzentwurf nicht leicht konstruieren ließ, wurde in der Session des vorigen Jahres im hohen Land­ V. Session der 10. Periode 1912. tage neuerlich aus diese Frage zurückgekommen, nachdem inzwischen die Besteuerung der Kraftfahr­ zeuge in anderen Staaten und im Jnlande und zwar den Landtag des Erzherzogtums Österreich unter d-r Gnus beschäftigt hatte, welcher bereits eine bezügliche Gesetzesvorlage ausarbeitete und zum Beschlusse erhob. Diesem Gesetzentwürfe wurde allerdings die Allerhöchste Sanktion mit der Begründung nicht zu teil, daß die Emführung einer Äutomobilsteuer im Wege der Reichsgesetzgebung geplant sei. In der Tat ist ein diesbezüglicher Entwurf, gemeinsam mit einer Reihe anderer dem Abgeordnetenhause als Regierungsvorlage unterbreitet worden. Bei den der Realisierung verschiedener, in dem sogenannten Finauzplane der k. k. Regierung enthaltener, neuer Steuern im Abgeordnetenhause entgegenstehenden Schwierigkeiten ist indessen wohl kaum zu erwarten, daß obige Regierungsvorlage schon sobald ihre Annahme in beiden Häusern des Reichsrates finden werde; es ist eher zu fürchten, daß gerade die Einführung der hauptsächlich die besser situierien Gesellschaftsschichten treffenden Automobilsteuer, wenn nicht schon im Abgeordnetenhause, so doch sicher im Herrenhause große Opposition finden, wenn nicht ganz abgelehnt werde Inzwischen werden aber unsere zahlreichen Straßen von Kraftfahrzeugen immer stärker befahren und dementsprechend auch zugerichtet werden, so daß die Summen für die Instandhaltung der Straßen Jahr für Jahr stärker die Gemeindeerforderniffe belasten, von den übrigen Belästigungen der Bevölkerung, der Staubplage und anderem nicht zu reden. Dazu kommt noch der Umstand, daß infolge der ungeahnten Ausgaben, welche die Sanierung der Hochwafferkatastrophe erfordert, die Bedeckung damit ohne Steuererhöhung nicht Schritt halten kann, weshalb die Schaffung dieser mehr die Bemittelten treffenden Steuer als Landesumlage gewiß nur allgemein begrüßt werden kann. Die Gefertigten stellen, gestützt auf obige Er­ wägungen den Antrag: „Der hohe Landtag wolle noch in dieser Session einen Gesetzentwurf wegen Besteuerung von Kraft­ fahrzeugen nach dem Muster des in Niederösterreich in der Session des Jahres 1911 beschlossenen Entwurfes ausarbeiten laffen und zum Beschlusse erheben. 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages In formeller Beziehung wird die Zuweisung dieses unseres Antrages an den volkswirtschaftlichen Ausschuß beantragt." Bregenz, den 6. Oktober 1912. Adolf Rhomberg B. Fink Ebenhoch Josef Willi Weudelin Nachbauer Albert Welle Luger Loser Bösch Müller Stefan Walter Stephan Allgäuer Josef Kenner knecht Alois Dietrich. Nach der Geschäftsordnung ist jeder selbständig eingebrachte Antrag vorher in Druck zu legen, bevor er in Verhandlung gezogen wird. Ich möchte nun die Anfrage stellen, ob das hohe Haus einverstanden ist im Interesse der Ausnützung der Zeit, daß bei diesem Antrage von der Drucklegung abgesehen und daß er gleich in Verhandlung gezogen werde. In diesem letzteren Falle würde ich die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß, wie int Antrage selbst enthalten, beantragen. Wünscht jemand die Drucklegung? — Wenn dies nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Haus zustimmt, daß dieser Gegenstand den volkswirtschaftlichen Ausschuß beschäftigen wird. Ferner ist eingelaufen ein Gesuch des Jugend­ fürsorgevereins um Erhöhung der bewilligten Beträge, überreicht durch Herrn Abgeordneten Wegeler. Desgleichen ein Gesuch des Herrn Professor Michael Mayr um die Weitergewährung der Unterllützung für die „Zeitschrift zur Forschung der Geschichte von Tirol und Vorarlberg" und endlich noch eine Eingabe der Vorstehung des Landesmuseumsvereines in Angelegenheit der Erhaltung wertvoller Gemälde der Künstlerin Angelika Kauffmann für das Land Vorarlberg, die sich im Nachlasse von Verwandten derselben im Bregenzerwalde vorfinden. Diese Gegenstände beinhalten Petitionen und dürften, wie alljährlich die Gepflogenheit war, dem Petitions­ ausschusse zugewiesen werden, wenn keine Einwendung erfolgt. Für die Eingabe der kaufmännischen Fortbildungs­ schule endlich beantrage ich die Zuweisung an den volkswirtschaftlichen Ausschuß. — Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Wir kommen nun zur Tagesordnung; auf derselben steht als erster Gegenstand V. Session der 10. Periode 1912. 8 der Voranschlag des Landesfonds für 1913, welcher den Herren bereits gedruckt übermittelt wurde. Dieser Gegenstand eignet sich seiner Natur nach zur Zuweisung an den Finanzausschuß. — Es erfolgt keine Einwendung; deshalb wird in diesem Sinne vorgegangen werden. Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Gesetzentwurf betreffend die Rege­ lung der Waldaufsicht, welcher neuerlich das hohe Haus beschäftigen muß, nachdem von feiten der k. k. Regierung an dem früher beschlossenen Gesetzentwürfe einige Änderungen gewünscht wurden. Dieser Gegenstand ist in der früheren Session vom landwirtschaftlichen Ausschusse einer Vorberatung und Berichterstattung unterzogen worden und dürfte auch dieses Jahr am geeignetsten wiederum diesem Aus­ schusse zugewiesen werden. — Das hohe Haus stimmt, wie es scheint, meiner Anregung zu. Der dritte Gegenstand ist die Regierungsvorlage betreffend den Gesetzentwurf wegen Schaffung eines neuen Wasserrechtes und Bericht des Landesaus­ schusses hiezu. Die durch den Landesausschuß abgeänderte Vorlage wird den Herren vielleicht morgen oder spätestens übermorgen zugestellt werden samt dem kurzen Berichte des Landesausschusses dazu. Dieser Gegenstand eignet sich zu einer Vorberatung im volkswirtschaftlichen Aus­ schusse. Wünscht jemand einen anderen Antrag zu stellen? — Es ist nicht der Fall. Der vierte Gegenstand ist dieWahl eines Ersatzmitgliedes in den Landesausschuß an Stelle des zurückge­ tretenen Herrn Dr. Kinz Herr Dr. Kinz war als Vertreter der Städtekurie als Ersatzmann in den Landesausschuß gewählt und es tritt daher nur an die Abgeordneten der Städte die Aufgabe heran, einen neuen Stellvertreter zu wählen. Ich ersuche, die Stimmzettel auszufüllen. Weil es sich hier nur um einen rasch zu beendenden Wahlakt handelt, möchte ich von der Gepflogenheit der zweiten Sitzung abweichen und die Herren Abgeordneten Müller und Weite ersuchen, das Skrutinium zu über­ nehmen. (Wahlakt und Skrutinium.) 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 4 Der Herr Abgeordnete Welle hat das Wort. Weite: Es wurden 4 Stimmen abgegeben; davon einfielen 3 auf Herrn Abgeordneten Natter und 1 Stimme auf den Herrn Abgeordneten Rüsch. Landeshauptmann: Herr Abpemdnete Natter Landesausschuß gewühlt. Wir konlmen Tagesordnung, jetzt Es ist also hiemit der als Ersatzmann in den zum fünften Punkte der dem Berichte des Landesausschnsses betreffend den Gesetzentwurf wegen Regu­ lier u n g d e r A l f c n z i n B l n d e n z u n d S t a l l e h r. Ich ersuche, den Referenten des Landesansschusscs in dieser Angelegenheit, den Herrn Landeshauptmannstellvertreter Martin Thurnher, hiezu das Wort zu nehmen. Thurnher: Hohes Haus! Der Gesetzentwurf, den das hohe Haus heute der Erledigung zuführen soll, wurde noch im Vorjahre der k. k. Regierung vorgelegt; die Antwort der Regierung, worin sie bereits die Zustimmung zu dieiem Gesetzentwürfe und zur Vorlage desselben an den Landtag gab, langte erst 2 Tage nach Schluß der vorjährigen Session beim Laudesausschusse ein. Wäre sie ein paar Tage früher eingelangt, winde er noch in der letzten Session seine Erledigung gefunden und mittlerweile, wie die übrige» 13 sich auf die Sanierung der durch die Hochwasser­ katastrophe 1910 verursachten Schäden beziehenden, vom Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe die Aller­ höchste kaiserliche Sanktion erhalten haben. Die Verbauung der Alfenz in den Gemeindegebieten von Bludenz und Stallehr ist zuni Schutze der beiden Gemeinden ein dringendes Bedürfnis. Stallehr hatte vor mehr als einem Jahrzehnt mit Staats- und Landeshilfe Schutzdämme in bedeutender Länge erstellt und damals mit Befriedigung und Berithigunq auf dieses Werk gesehen und sich über die anscheinend ge­ wonnene Sicherheit gefreut. Aber die Fluten des Hochwassers des Jahres 1910 rissen das Werk mit sich fort. Es wurden dann wohl aus den Mitteln des ersten Elementardanprogrammes sowohl in Siallehr als auch in Bludenz an der Alfenz einige Notbauten aufgeführt, die indessen nur ganz provisorischer Natur sind und ehebaldiqst definitiven Bauten weichen sollten, da die provisorischen Bauten nicht mehr lange stand­ V. Session der 10. Periode 1912. halten und daher bie beiden Uferseiten neuen Ver­ heerungen und Verwüstungen preisgegeben wären. Der schon vor 8 Monaten mit der k. k. Regierung vereinbarte und vom Landesausschusse dem hohen Hause in Vorlage gebrachte Gesetzentwurf gewährt die Mittel zu einer entsprechenden Sicherung der Gemeinden Stallehr und Bludenz gegen neuerliche Überschwemmungen der Alfenz. Ich bin überzeugt, daß das hohe Haus diesen Gesetzentwurf einstimmig zum Beschlusse erheben wird. Im jetzigen, kurzen Sessionsabschnitte dürften derartige weitere sich auf andere Objekte beziehende Gesetzentwürfe nicht mehr zur Vorlage gelangen, weil die dahingehenden Ver­ handlungen mit der k. k. Regierung noch nicht ab­ geschlossen sind. Ich muß noch darauf hinweisen, daß in der im Berichte auf Seite 88 angeführten Bei­ lage 74 der stenographischen Protokolle der letzten Session bei den aufgeführten Projekten die Ziffern unrichtig sind; sie sind irrtümlich im damaligen Be­ richte aufgenommen worden. Es soll heißen: 1. Verbauung der Alfenz bei Bings mit K 103.600; 2. Verbauung der Alfenz im Gemeindegebiete von Stallehr mit K 75.000, was auch mit dem Inhalte des Gesetzentwurfes in vollem Einklänge steht. Nach diesen kurzen Darstellungen verweise ich auf die im Bericbte aufgeführten Daten und ersuche das hohe Haus. die Anträge des Landesausschusses zum Beschlusse zu erheben, beziehungsweise in die Spezialdebatte über den vorliegenden Gesetz­ entwurf einzuireten. Die Anträge des Landesausschusses lauten: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe be­ treffend die Ausführung von durch­ gehende» Schutzbauten am rechten Ufer der Alfenz in der Fraktion Bings, Gemeinde Bludenz, und am linken Ufer der Alfenz im Gemeindegebiete von Stallehr wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus eigenerJnitiative oder über Ver­ langen der Regierung einzelne etwa notwendig erscheinende Textesändernngen des Gesetzentwurfes vor Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion beschlußweise mit der Re­ gierung zu vereinbaren und vorzu­ nehmen, insoferne weder grundsätzlich- 4. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Bestimmungen des Gesetzentwurfes tangiert, noch auch derartige neue Bestimmungen geschaffen werden." Punkt 2 ist nur eine Sicherunq, daß etwaigen Wünschen der k. k. Regierung betreffs Textesänderungen ohne weiter« Landtagsbeschluß entsprochen werden samt. Ich empfehle die Annähme der Anträge, beziehungs­ weise das Eingehen in die Spezialdebatte. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. — Wenn sich niemand zunr Worte meldet, kann in die Spezialdebatte eingegangen werde». Ich ersuche den Herrn Referenten, die einzelnen Paragrapheit anzurufen. Angenommen. Thurnher: § 2, — Landeshauptmann: Angenommen- Thnrnher: § 3. — Landeshauptmann: Angenommen. Thnrnher: § 4. — Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. — Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. — Landeshauptmann: Angenommen. Thnrnher: § 7. — Landeshauptmann: Angenommen. Thnrnher: § 8. — Landeshauptmann: (Liest Titel und Eingang des Gesetz­ entwurfes.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes eineEmwendung gemacht ?— Wenn das nicht der Fall ist, so betrachte ich dieselben als angenommen. Damit wäre der erste Punkt der Anträge erledigt und wir kommen zum zweiten Punkte, den die Herren schon von der Verlesung kennen. Ich ersuche alle jene Herren, die diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Landeshauptmann: Wird zu dem gestellten Antrage eine Bemerkung gemacht? — eben Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Damit wäre dieser Gegenstand erledigt und wir kommen zum weiteren Punkte der Tagesordnung, zum Berichte des Landesausschusses über die Regulierung des Pola-Baches in Göfis. Ich ersuche denselben Herrn Referenten, das Wort zu nehmen. Thuruher: Der Bericht der Landesausschusses betreffend die Regulierung des Polabaches in Gösts ist schon seit mehreren Tagen in den Händen der Herren Abgeordneten und ich kann daher von der Verlesung Umgang nehmen, ich berufe mich vollinhaltlich auf denselben und stelle, nachdem mit der k- k. Regierung schon Vereinbarungen gepflogen und günstige Resultate erzielt worden sind, namens des Landesausschuffes folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Angenommen. Thurnher: § 9. — Landeshauptmann: Thurnher: 5 Thurnher: Ich stelle den Antrag auf sofortige Vornahme der dritten Lesung. Thuruher: § 1. — Landeshauptmann: V. Session der 10. Periode i91SL Angenommen. „Zu den mit K 28.6 00*— veran­ schlagten Kosten der Regulierung des Polabaches wird ein 25°/oiger Beitrag bis zum Höchstausmaße von K 7150"—, zahlbar in zwei gleichen Raten in den 6 4, Sitzung des Vorarlberger Landtages. Jahren 1913 und 1914 ä K 3575 — aus dem Landesfonds bewilligt." Ich empfehle dem hohen Hause den Antrag des Landesausschusses zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Antrag des Landesausschusses die Debatte. — Wenn niemand sich zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, die dem Antrage, wie er verlesen wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Die heutige Tagesordnung wäre eigentlich erschöpft; ich möchte sie aber durch einige Zuweisungen noch ergänzen und zwar durch die an den Landesausschuß gelangte Eingabe des Stadtrates Dornbirn um eine Subvention für die sachlichen Erfordernisse der k. k. St'ickereifachschule, dann durch die Eingabe des Gemeindebedienstetenvereines in Dornbirn um Befreiung von der Besoldungssteuer und endlich durch den Vor­ anschlag des Landeskulturrates pro 1913. Wird gegen die von mir beabsichtigte Einfügung dieser Punkte in die Tagesordnung eine Einwendung erhoben? Wenn dies nicht der Fall ist, so möchte ich die Anregung machen, daß die Eingabe des Stadtrates Dornbirn in Bezug auf die Subvention der Stickerei­ fachschule dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zuge­ wiesen werde, der seit Jahren schon alle diese Stickereiangelegenheiten behandelt, und ebenfalls die Eingabe der Gemeindebediensteten betreffend Befreiung von der Besoldungssteuer. Endlich möchte ich den Voranschlag des Landeskulturrates pro 1913, der heuer der Natur der Sache nach zum erstenmale uns besckäftigt, dem landwirtschaftlichen Ausschusse zuweisen, weil nämlich der Voranschlag des Landeskulturfonds auch dem landwirtschaftlichen Ausschusse überwiesen wurde; denn dieses hängt miteinander zusammen. V. Session der 10. Periode 1912. Wird zu diesen Anregungen eine Bemerkung ge­ macht? — Wenn dies nicht der Fall ist, nehme ich an, daß das hohe Haus hiemit seine Zustimmung gibt. Damit hätten wir die Tagesordnung erschöpft. Ich habe dem hohen Hause noch bekanntzugeben, daß der Finanz­ ausschuß morgen 10 Uhr vormittags zu einer Sitzung zusammentreten wird zu einer Beratung über den Rechenschaftsbericht des Landesausschuffes. Die nächste Sitzung beraume ich auf Mittwoch, den 9. Oktober, um 10 Uhr 30 Minuten vormittags an mit nachfolgender Tagesordnung: 1. Landesausschußvorlage betreffend den Entwurf einer neuen Landesbauordnung; 2. Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschuffes in Sachen a) des Gesuches des Sticker- und Ferggergenossenschafisverbandes; b) der Slickereigenossenschaft Lustenau um Ge­ währung von Subventionen; c) des Stadtrates Dornbirn um einen Beitrag zu den sachlichen Erforderniffen der i k. Stickerei­ fachschule; Der Bericht ad 2, welcher die drei Gesuche behandelt, ist bereits in Druck gegangen und wird den Herren Abgeordneten jedenfalls noch rechtzeitig, also morgen zugestellt werden. 3. Bericht des Landesausschuffes in Sachen der Teuerungsfrage; 4. Bericht des Landesausschuffes über den Vor­ anschlag des k. k. Landesschulrates über die aus Landesmitteln zu bedeckenden Schulauslagen. Dieser letzte Bericht wurde früher einmal von der Tagesordnung abgesetzt und der Bericht ad 3 ist den Herren Abgeordneten bereits gedruckt zugestellt worden. Die heutige Sitzung ist geschloffen. (Schluß der Sitzung um 11 Uhr 9 Minuten vormittags.) oon & 9t, &eutfd) tn