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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1911ao,lt1911,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 3. Sitzung am 28. Juni 1911 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete.- Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger und Ignaz Rüsch. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Beginn der Sitzung um 9 Uhr 10 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich eröffne die heutige Sitzung und ersuche um Verlesung des Protokolls der gestrigen Haussitzung. (Sekretar liest.) Hat jemand eine Bemerkung zu machen zur Fassung des Protokolls? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als angenommen. Möchte noch bemerken, daß Herr Abgeordneter Rüsch sich für die heutige Sitzung wegen dringlicher Abreise entschuldigt hat; bitte, dies zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen nun zur Tagesordnung; da ist als erster Punkt: Mündlicher Bericht des Landesausschusses in Sachen des Beitrittes des Landes zu der zu gründenden österreichischen Hausindustrie-Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Referent des Landesausschusses in dieser Angelegenheit ist Herr Abgeordneter Dr. Drexel; ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Dr. Drexel: Hohes Haus! Das Land Vorarlberg gehört zu jenen Ländern, welche im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungsziffer eine ausfallend starke Hausindustrie haben und zwar hat sich diese Hausindustrie hauptsächlich auf ein Gebiet beschrankt, nämlich auf die Stickerei, nicht wie in anderen Ländern, wo verschiedene Zweige der Hausindustrie beisammen sind. Die verschiedensten Zweige der Stickerei sind bei uns in einer Weise verbreitet, wie es sonst, ich glaube, in keinem Kronlande Österreichs der Fall ist: von den Schifflimaschinen bis zu den Plattstich- und Kettenstichmaschinen, von der eigentlichen Handarbeit bis zum fabriksmäßigen Betriebe. Dazu braucht man noch eine große Menge Arbeitskräfte, welche die einzelnen Arbeiten verrichten, 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. die teilweise der Vorbereitung, teilweise der Vollendung dienen. In der Kettenstickerei. um welche es sich handelt, haben wir über 3000 Maschinen und ich gehe nicht zu weit, wenn ich annehme, daß noch überdies wenigstens 2000 Frauen und Mädchen mit dieser Stickerei beschäftigt sind. Der Landtag hat sich in einer letztjährigen Sitzung mit der Lage dieser wirtschaftlichen Streife beschäftigt und dem Landesausschuß Den Auftrag gegeben, eine Untersuchung anzustellen über die wirtschaftliche Lage dieser Hausindustrie und in dessen Auftrage habe ich, besonders das Hauptgebiet, den Bregenzerwald besucht. Einen eingehenden Bericht werde ich in der nächsten Session vorlegen und für heute bemerken: Die Lage dieser Industrie ist eine traurige, sie geht bedeutend zurück, die Löhne sind gesunken. Die nächste Begleiterscheinung wird sein, daß der Eifer der jungen Arbeitskräfte nicht mehr so groß sein wird, daß auch die guten Kräfte, nämlich Leute, die schon 20-30 Jahre tätig sind, den Maschinen nicht mehr die notwendige Aufmerksamkeit schenken und infolgedessen schlechte Arbeit immer häufiger wird, umsomehr als gute Arbeit im Vergleich zur fehlerhaften nicht entsprechend besser bezahlt wird. Im Ferggerwesen gibt es einzelne größere Geschäfte, aber es treten immer mehr Wildlinge auf, welche gerade soliden Geschäften die Stellung erschweren. Die Industrie ist fast ganz abhängig vom Auslande; ein größeres selbständiges Geschäft auf diesem Gebiete ist in unserem Lande nicht vorhanden. So kommen gerade in dieser Hausindustrie eine Menge von Faktoren zusammen, welche eine Besserung für die Zukunft nicht ausschließen, wohl aber die Furcht hervorrufen müssen, daß es mit dieser Industrie immer weiter abwärts geht. Ohne Arbeitskräfte, ohne Arbeitsgelegenheit sind sie gezwungen, auszuwandern und anderswo Arbeit zu suchen. Diese Leute können sich selbst nicht helfen. Schon die Art der Hausindustrie, daß es meistens Frauen und Mädchen sind, die Isoliertheit, der Mangel an Organisation, alles das bringt es mit sich, daß diese Leute den Tatsachen machtlos gegenüber stehen. So war es zu begrüßen, daß der Landtag in seiner letzten Session den Willen kundtat, sich dieser Industrie anzunehmen. Soweit es sich auch überblicken läßt, ist es unbedingt notwendig, daß der Landtag sucht, entschieden einzugreifen. Das Ausland, insbesonders aber auch einzelne Kronländer Österreichs, haben in den letzten Jahren in gleicher Art sich für ihre Hausindustrie eingesetzt und überall zeigt sich das Bestreben, wo sich eine Hausindustrie sendet, dieser zu Hilfe zu kommen. Dem gleichen Zweck dient eine Aktion, der beizutreten der Landesausschuß empfiehlt, der zu gründenden österreichischen Hausindustrie-Gesellschaft m.b.H. Es gibt da 2 Gruppen; die eine Gruppe sind die Hausindustriellen selbst, soweit sie bereits organisiert sind, oder Vereine, welche die Hebung der Hausindustrie sich zur Aufgabe gesetzt haben; dort aber, wo weder ein Verein von Hausindustriellen existiert, noch solche, welche eine Hebung der Hausindustrie beabsichtigen, treffen wir die Landtage oder Landesausschüsse, welche diese Aktion unterstützen und so finden wir neben diesen Vereinen die Landesausschüsse von Strom, Görz, Gradiska und Bukowina, in welchen Ländern starke Hausindustrie herrscht. Nachdem nun in Vorarlberg ein Verein dieser Stickerinnen oder zur Hebung dieser Stickerei nicht existiert, so erscheint es zweckmäßig und am Nächstliegenden, daß der Vorarlberger Landtag hier aushilfsweise eintritt zur Hebung und Unterstützung dieser Industrie und ich habe im Namen des Landesausschusses den Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird ermächtigt, zur Hebung und Unterstützung der in der Hausindustrie beschäftigten Kettenstickerinnen und Stickerinnen des Landes der zu gründenden österreichischen Hausindustrie, G. m. b. H., mit einer Stammeinlage von 1.500 K unter dem Titel "Landesfonds" beizutreten." Ich empfehle diesen Antrag zur Einleitung einer Aktion zu Gunsten dieser Hausindustrie dem hohen Hause zur Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Landesausschusses die Debatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, so bringe ich den Antrag des Landesausschusses zur 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. 3 Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Ich ersuche nun den Herrn Landeshauptmannstellvertreter den Vorsitz zu übernehmen. (Landeshauptmannstellvertreter übernimmt den Vorsitz.) Landeshauptmannstellvertreter: Der nächste Punkt der Tagesordnung ist ein mündlicher Bericht des Landesausschusses in betreff Schaffung einer Oberingenieurs - Stelle und Ausschreibung derselben, sowie der Stelle eines Landeskulturingenieurs. Berichterstatter ist der Herr Landeshauptmann selbst und ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Rhomberg: Schon bei der ersten Sitzung unserer gegenwärtigen kurzen Tagung habe, ich über eine Bemerkung des Herrn Abgeordneten Rüsch Gelegenheit gehabt, auf bett Gegenstand, der uns jetzt beschäftigen soll, hinzuweisen, nämlich auf die notwendige Vermehrung der technischen Kräfte im Landesbauamt. Infolge der Hochwasserkatastrophe und der dadurch notwendig gewordenen Vornahme von Schutz- und Regulierungsbauten an Bächen und Flüssen sowohl in Montafon als auch im Illtale und im Bregenzerwald und in den Seitentälern, sowie infolge der Wiederherstellung von Straßen und Brücken und der damit verbundenen technischen Vorarbeiten hat es sich herausgestellt, daß das Arbeitsmaterial in unserem Landesbauamte sich derart angehäuft und vermehrt hat, daß es auf die Dauer menschenunmöglich ist, daß 4 Herren allein ihre Aufgabe, wenn auch mit Anspannung der höchsten Kräfte erfüllen können. Der Landesausschuß, in Vertretung des Elementarbaufonds und andererseits die Straßenbaukommission haben nun schon den ärgsten Notstand in dieser Beziehung zu beheben gesucht, indem provisorische Hilfskräfte, nämlich Techniker oder absolvierte Schüler anderer gewerblichen Schulen provisorisch in den Dienst des Landes berufen wurden, um teils wie im Montafon an Ort und Stelle selbst zu arbeiten, teils um hier in der Kanzlei verwendet oder zu verschiedenen Arbeiten auf die Strecke entsendet werden zu können. Aber mit diesen provisorischen Hilfskräften ist unserem Landesbauamte auf die Dauer noch nicht geholfen. Wir müssen einen Mann zu gewinnen suchen, der schon eine Reihe von Jahren praktisch auf dem Gebiete der Flußverbauungen und Straßenanlagen sich betätiget, der vielleicht schon teilweise selbständig verschiedene Gebiete bearbeitet hat. Einen solchen Mann können wir aber niemals gewinnen, wenn wir ihn nur provisorisch anzustellen suchen. Denn es wird niemand, der schon durch eine Reihe von Jahren in praktischem Dienst gestanden ist, sei es, daß er im Staatsdienste oder in irgendeinem Lande definitiv angestellt war, sich zu einer provisorischen Übernahme bereit erklären. Es ist also notwendig, daß eilte definitive Stelle neu geschaffen werde; andererseits wird auch ein tüchtiger Techniker, der schon eine reiche praktische Erfahrung hinter sich hat, nicht anders zu gewinnen sein, als wenn gleich eine Stelle mit einer etwas höheren Rangsklasse zur Ausschreibung gelangt. Von diesen Erwägungen geleitet, hat der Landesausschuß, auch teilweise im Einvernehmen mit dem Leiter des Statthalterei-Baudepartements Beratungen gepflogen, um dem hohen Hause einen Antrag unterbreiten zu können, welcher schon im vorhinein die Bürgschaft in sich schließt, nämlich es soll die Stelle eines Oberingenieurs kreiert werden in der VIII. Rangsklasse und es soll dem, der diese Stelle erhält, die Möglichkeit geboten werden, mit der Zeit in die VII. Rangsklasse vorrücken zu können. Dies wäre eine definitive, neu zu systemisierende Stelle und der betreffende Inhaber wäre auch vorgesehen als jeweiliger Stellvertreter des Landesbaurates Und als der ihm zunächst unterstehende Beamte, so daß dann eilte gewisse Kontinuität der Bauamtsleitung ermöglicht ist, wenn Herr Baurat auf Urlaub sich befindet oder auf der Strecke anzuordnen hat und daher vom Amte fern ist. Außerdem erscheint es notwendig, die bereits bestehende Stelle eines Landeskulturingenieurs in anderer Weise zu besetzen. Diese Stelle wurde schon in den Siebziger Jahren vom hohen Landtage geschaffen und man hat damals nicht geahnt, daß in unserem Lande eine so rege Arbeit auf dem Gebiete des Wasser- und Straßenbaues eintreten werde, denn bis jetzt ist der Herr Landesbaurat zugleich Landeskulturingenieur gewesen und bezieht als solcher 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordertliche) Session der 10. Periode 1911. den halben Betrag des Gehaltes des Landeskultur-Ingenieurs von Seite des k. k. Ackerbauministeriums. Dieser Zustand kann nicht mehr aufrecht erhalten werden. Wir werden heute noch einen Gesetzentwurf betreffend den Landeskulturrat durchzuberaten haben und es ist nicht zu zweifeln, daß in nicht mehr ferner Zeit dieser Gesetzentwurf die Allerhöchste Sanktion erhalten und dann der Landeskulturrat in Kraft treten wird. Wir haben bereits in meiner früheren Amtswohnung die Kanzlei hiefür reserviert. Dem Landeskulturrat sind eigene Beamte unterzustellen, und darunter ist der Landeskulturingenieur zu rechnen, wenn derselbe auch künftighin im Status des Landesbauamtes verbleibt. Nun erscheint es notwendig, daß diese Stelle eines Landeskulturingenieurs einem neuen Inhaber verliehen wird, der getrennt wird von der Person des Landesbaurates, daß somit in gewissem Sinne eine neue Stelle geschaffen wird. Nach dieser Richtung bewegen sich die beiden Anträge, welche der Landesausschuß dem hohen Hause unterbreitet. Sie lauten: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Es wird eine neue Stelle eines Landesoberingenieurs der VIII. Rangsklasse 1. Gehaltsstufe im Landesbau amte systemisiert mit dem Rechte der Vorrückung in die obern Stufen in die VII. Rangsklasse und der Landesausschuß beauftragt, sofort diese Stelle zur öffentlichen Ausschreibung zu bringen. Gleichzeitig wird der Landesausschuß ermächtigt, nach erfolgtet Ausschreibung die Besetzung dieser Stelle vorzunehmen. 2. Der Landesausschuß wird gleichzeitig beauftragt, die Stelle des Landeskulturingenieurs als in Hinkunft selbständige, dem Landesbauamte untergeordnete Stelle mit den Bezügen der IX. Rangsklasse 1. Gehaltsstufe Und dem Rechte der Vorrückung in die VIII. Rangsklasse zur Ausschreibung zu bringen und in dieser Angelegenheit die etwa erforderlichen Verhandlungen mit dem k. k. Ackerbauministerium einzuleiten. Die definitive Ernennung des Landeskulturingenieurs behält sich der Landtag für die nächste Tagung selbst vor." Ich möchte nur, bevor ich meine Bemerkungen schließe, darauf aufmerksam mache, warum bei diesen zu kreierenden Stellen verschieden vorgegangen werden soll. Wie die Herren aus dem Antrage entnommen haben, soll die Ernennung eines Landesoberingenieurs in der VIII. Rangstklasse sofort nach der Ausschreibung durch den Landesausschuß erfolgen, während die Besetzung der Stelle eines Landeskulturingenieurs nach erfolgter Ausschreibung sich der Landtag für die kommende Tagung vorbehält. Der Grund ist einfach: die Besetzung der ersteren Stelle durch ein m berufenen, praktisch ausgebildeten Techniker ist eine so dringend notwendige, daß es unmöglich wäre, noch zu warten, bis der hohe Landtag zu seiner nächsten Session zusammentritt. Unsere Herren vom Bauamt sind absolut abgearbeitet; es ist notwendig, daß ihnen eine tüchtige erfahrene Kraft zur Seite gegeben wird und wenn man erwägt, daß jeder dieser Herren mit Aufgebot seiner ganzen Kraft an der Hebung der Notstandsaktion mitgewirkt hat, so wird man es auch begreifen, daß es notwendig ist, daß ihnen eine Verstärkung gegeben wird, damit sie einmal auch einen Urlaub bekommen können, um von den vielen Arbeiten der letzten Zeit auszuruhen. Das ist der einzige Grund, warum der Landesausschuß dem hohen Hause den Antrag stellt, daß die Ernennung nach erfolgter Ausschreibung der Stelle im Wege des Landesausschusses erfolgen soll. Mit der Besetzung der Stelle des Landeskulturingenieurs ist es nicht so pressant. Dieselbe soll den gewöhnlichen Weg nehmen; zuerst soll die Ausschreibung erfolgen und dann kann das hohe Haus beim nächsten Wiederzusammentritt in die Lage kommen, aus den vorliegenden Gesuchen die Auswahl zu treffen und die Ernennung des Landeskulturingenieurs vorzunehmen. Mit dieser Bemerkung empfehle ich die Annahme der beiden Anträge. Landeshauptmannstellvertreter: Die Herren haben Bericht und Antrag des 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. 5 Landesausschusses vernommen; ich eröffne darüber die Debatte. Wünscht jemand das Wort? Wenn nicht, so schreiten wir zur Abstimmung. Ich brauche den Antrag wohl nicht noch einmal zu verlesen und ersuche daher jene Herren, die diesen Anträgen ihre Zustimmung zu geben gedenken, sich zum Zeichen der Zustimmung von den Sitzen zu erheben. Angenommen. (Landeshauptmann übernimmt wieder den Vorsitz.) Landeshauptmann: Wir kommen nun zum dritten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, der lautet: Mündlicher Bericht des Landwirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Errichtung eines Landeskulturrates. Referent in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Die Angelegenheit der Errichtung eines Landeskulturrates hat den Landtag in Der letzten Session schon beschäftigt und ich glaube aus die Gründe, warum die Stelle eines Landeskulturrates in Vorarlberg errichtet werden soll, heute nicht näher eingehen zu sollen, sondern nur auf den Bericht zu verweisen, der in der letzten Session, wie in der Beilage 55 der stenographischen Protokolle ersichtlich ist, vom landwirtschaftlichen Ausschusse erstattet wurde. Der landwirtschaftliche Ausschuß hat in der gegenwärtigen Tagung die Angelegenheit wieder in Beratung gezogen, weil von Seite des Ackerbauministeriums der Gesetzentwurf zurückgelangt und die Regierung bereit ist, dem Wunsche des Landtages zu entsprechen und die Bezirksorganisation des Landeskulturrates nicht als selbständigen Verern zu organisieren, sondern als Unterabteilung des Landeskulturrates, als sogenannte Bezirkssektion einzurichten. Es ist dem hohen Landtage bekannt, daß in der letzten Tagung die Frage offen gelassen wurde, jedoch daß der Landtag seinen Wunsch dahin ausgesprochen hat, es möge nicht ein Bezirksverein, sondern eine Unterabteilung des Landeskulturrates, eine Bezirkssektion geschaffen werden. Der Landtag hat das unter anderm aus dem Grunde gewünscht, damit der neue Landeskulturrat, der an Stelle des Vorarlberger landwirtschaftlichen Vereines tritt, soviel wie möglich die gleiche Gliederung bekomme wie dies beim landwirtschaftlichen Vereine bisher der Fall war. Es hat dann beim Ackerbauministerium eine gründliche Verhandlung stattgefunden, wozu man auch meine Wenigkeit als Referent des Landesausschusses eingeladen hat. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt den vom k. k. Ackerbauministerium vorgebrachten Wünschen vollauf Rechnung. Ich glaube daher, dem weiter nichts mehr beifügen zu sollen, sondern ich möchte im Namen des landwirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Dem vorliegenden Gesetzentwurfe betreffend die Errichtung eines Landeskulturrates im Lande Vorarlberg wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, etwa sich als zweckmäßig erweisende Textesänderungen oder Ergänzungen aus eigener Initiative oder über Wunsch der Regierung vor Erwirkung der Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion des Gesetzentwurfes mit der Regierung zu vereinbaren und beschlußweise vorzunehmen, insoferne dadurch grundsätzliche Bestimmungen des Gesetzes nicht tangiert, noch neue solcher Bestimmungen geschaffen werden." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des landwirtschaftlichen Ausschusses die Debatte, welche zugleich die Generaldebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf bilden soll. Wünscht jemand das Wort? Wenn niemand, so kann ich in die Spezialdebatte eingehen lassen und ich ersuche den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Paragraphen anzurufen. Jodok Fink: § 1. Landeshauptmann: § 1 ist angenommen. 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Jodok Fink: § 2. Landeshauptmann: § 2 ist angenommen. Jodok Fink: § 3. Landeshauptmann: § 3 ist angenommen. Jodok Fink: § 4. Landeshauptmann: § 4 ist angenommen. Jodok Fink: § 5. Landeshauptmann: § 5 ist angenommen. Jodok Fink: § 6. - Landeshauptmann: § 6 ist angenommen. Jodok Fink: § 7. Landeshauptmann: § 7 ist angenommen. Jodok Fink: § 8. Landeshauptmann. § 8 ist angenommen. Jodok Fink: § 9. Landeshauptmann: § 9 ist angenommen. Jodok Fink: § 10. Hier möchte ich beantragen, daß statt des Wortes "sämtliche" das Wort "die" gesetzt werde. Es heißt nämlich bis jetzt: "Sämtliche in eine Bezirkssektion eingetretenen Personen bilden die Bezirksversammlung der betreffenden Sektion." Man möchte nun meinen, daß solche Bezirksversammlungen nur dann beschlußfähig wären, wenn sämtliche Mitglieder anwesend sind. Es ist zwar vorgesehen, daß für die Konstituierung der Bezirksversammlung im Verordnungswege vorgesorgt wird, aber ich halte doch dafür, daß es zweckmäßiger ist, statt des Wortes "sämtliche" das Wort "die" einzusetzen. Landeshauptmann: Wenn niemand zu § 10 das Wort wünscht, so erkläre ich denselben mit der von Herrn Berichterstatter vorgenommenen Änderung für angenommen. Jodok Fink: § 11. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Titel II. § 12. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 13. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Titel III. § 11. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 15. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 16. - Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 17. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 18. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 19. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 20. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: Titel IV. § 21. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 22. Landeshauptmann: Angenommen. 3 Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. 7 Jodok Fink: § 23. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Hat jemand gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes eine Bemerkung zu machen? Da dies nicht der Fall ist, so betrachte ich Tirel und Eingang als mit Ihrer Zustimmung vergehen. Jodok Fink: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird eine Einwendung gegen diesen Antrag vorgebracht? Wenn das nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, welche dem Antrage so, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in der dritten Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Angenommen. Damit ist auch der 1. der gestellten Anträge des landwirtschaftlichen Ausschusses erledigt. Ich ersuche nun noch um die Abstimmung über den Antrag 2 des Ausschusses. Jene Herren, welche auch diesem Antrage beipflichten, bitte ich. sich von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Soweit wäre dieser Gegenstand erledigt und wir kommen nun zum letzten Punkte unserer heutigen Tagesordnung, das ist der Mündliche Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Regulierung des Koblacher-Kanales in seinem Oberlaufe. Ich ersuche den Referenten des Landesausschusses in dieser Angelegenheit, Herrn Martin Thurnher, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Hohes Haus! Wir haben in der dritten Sitzung der letzten Herbstsession den diesbezüglichen Gesetzentwurf bereits angenommen, der bald darauf der Regierung vorgelegt wurde. Nun hat man mir im Laufe des Monates März, im Ackerbauministerium Mitgeteilt, daß im allgemeinen der Gesetzentwurf der Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion unterbreitet werden könnte, aber es haben sich ein paar Druckfehler eingeschlichen, teilweise wünschte die Regierung kleine Änderungen. Bald darauf hat das Ministerium im amtlichen Wege durch die k. k. Statthalterei mit Erlaß V0m 20. März 1911, Zahl 49.249 dem Landesausschusse das gleiche mitgeteilt und folgende Änderungen im Gesetzentwurf gewünscht: Im § 1 soll es statt "staatliche Siraßenbauverwaltung" "staatliche Wasserbauverwaltung" heißen. Das war nur ein Druckfehler; ich habe im Original, das dem Landtag und der Druckerei übergeben wurde, nachgesehen und gefunden, daß es schon geheißen hat "Wasserbauverwaltung". Zweitens soll es in demselben Paragraphen heißen, statt "30. Juni 1884, R. G. Bl. Nr. 116" "4. Januar 1909, R. G. Bl. Nr. 4", und endlich im § 9 soll an erster Stelle das k. k. Ackerbauministerium angeführt werden. Über diese 2 letzten Punkte bemerke ich, daß der Gesetzentwurf dem k. k. Ackerbauministerium vor der Beschlußfassung im Landtage schon vorgelegt wurde, ohne daß gegen den Wortlaut eine Einwendung erhoben worden war. Das Ministerium hat uns eingeladen, entweder, sofern sich der Landesausichuß ermächtigt erachte, die Änderung des Gesetzentwurfes in dem bezeichneten Belange selbst vorzunehmen oder eine neuerliche Beschlußfassung des Landtages einzuholen. Wir haben dann der Regierung folgende Antwort gegeben: "Unter Bezugnahme auf den Erlaß vom 20. März l. I., Nr. 49 249 (Statth. Note vom 28. März 1911, X, Nr. 682/Z beehre ich mich auf Grund des heutigen Sitzungsbeschlusses mitzuteilen, daß sich der Landesausschuß für berechtigt hält, d.e Änderung des Gesetzentwurfes betreffend die Regulierung bJ§ Koblacher - Kanals in seinem Oberlaufe in den im Eingänge erwähnten Erlasse bezeichneten Belangen selbst vorzunehmen, und zwar umsomehr, als Punkt 1 sich nur als zu berichtigender Druckfehler darstellt, da das Vom Landesausschuste dem Landtage vorgelegte Manuskript des Entwurfes ausdrücklich die Bezeichnung "staatliche Wasserbauverwaltung" 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. enthält, wie aus der der Druckerei damals übergebenen Beilage 11 A nachgewiesen erscheint, die Punkte 2 und 3 aber rein formaler Natur sind. Es erfolgt daher der Akt nach erfolgter Richtigstellung mit dem Ersuchen um baldige Erwirkung der Allerhöchsten Sanktion zurück. Es ist von großer Wichtigkeit, daß die Regulierung des Koblacher-Kanals mit aller Beschleunigung durch geführt werde, da das Territorium der Gemeinden des mittleren österreichischen Rheinthales alljährlich durch tue Binnengewässer überflutet wird. Tiefe Überflutungen werden sich bei weiterer Verzögerung der Regulierung jedes Jahr wiederholen." Nun haben wir geglaubt, es sei damit die Geschichte beendet und sie wäre es vielleicht auch gewesen, wenn nicht die Regierung gewußt hätte, daß wir <ohnedies zu einer kurzen Zession zusammentreten und da Seine Exzellenz der Herr Minister wie es scheint, doch einige Bedenken gehabt hat, ohne Richtigstellung durch den Landtag die Vorlage des Gesetzentwurfes zur Erwirkung der Allerhöchsten Sanktion vorzulegen, so hat nun die Regierung mtiernt Erlaß vom 21. Juni 1911, Z. 20 907, dem Landesausschusse folgendes eröffnet: "Da die in der dortigen Zuschrift vom 11. April 1911, Zahl 1930, angenommene Ermächtigung des Landesausschusses zur Änderung des vom Landtage in der Sitzung vom 23. September 1910 zum Beschlusse erhobenen Gesetzentwurfes, betreffend die Regulierung des Koblacher-Kanales im Oberlaufe, nicht in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachgewiesen erscheint, während die nunmehrige Einberufung des Landtages die geeignetste Gelegenheit zur entsprechenden Remedur des bei der seinerzeitigen Beschlußfassung unterlaufenen formellen Vergehens bieten dürfte, lade ich den Landesausschuß ein, bei der gegenwärtigen Tagung des Landtages eine der h. o. Anregung vom 20. März 19.11, Zahl 49 249 ex 1910, Rechnung tragende neuerliche Beschlußfassung des Landtages einzuholen." Infolgedessen können diese 3 kleinen Richtigstellungen ohne allen Anstand durchgeführt werden und ich stelle daher den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der in der dritten Sitzung der letzten Landtagssession vom 22. September 1910 beschlossene Gesetzentwurf betreffend die Regulierung des Koblacher Kanales im Oberlaufe wird im Sinne der Forderungen der k. k. Regierung richtig gestellt und in dem nach Beilage 6 der stenographischen Berichte beantragten Wortlaute angenommen." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages beziehungsweise das Eingehen in die Spezialdebatte des vorgelegten Gesetzentwurfes. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wer wünscht das Wort? - Herr Abgeordnete Amann. Amann: Im Anschlüsse an die Worte des Referenten, des Herrn Abgeordneten Martin Thurnher, fühle ich mich als Vertreter des Bezirkes Dornbirn und Feldkirch verpflichtet, zu der in Frage stehenden, hochwichtigen Angelegenheit einige Worte zu sprechen. Wir haben uns heute abermals mit dem Gesetzentwürfe betreffend die Regulierung des Koblacher-Kanals im Oberlaufe zu beschäftigen. Das ist nun eine Angelegenheit, mit der wir uns leider allzulange beschäftigen müssen. Schon im Jahre 1903 wurde eilt Gesetzentwurf betreffend diese Regulierung angenommen. Damals war man der Meinung, bis spätestens im Jahre 1905 sei der Koblacher Kanal, soweit er von der Staatsverwaltung aus eigenen Mitteln durchgeführt werden muß, vollendet und dann könne gleich mit der Regulierung des Oberlaufes begonnen werden. Schon dieser Bau hat sich ganz unerwartet in die Länge gezogen. Wider alles Erwarten hat man 4 Jahre länger daran gearbeitet, was begreiflicher Weise von den Bewohnern der Rheingemeinden mir <steigender Unzufriedenheit mitangesehen wurde. Nun ist dieser Teil endlich voriges Jahr fertig geworden und es hätte eigentlich sofort mit der Regulierung des Oberlaufes. begonnen werden sollen. Es ist allerdings richtig, die Grundlagen des Gesetzes vom 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. 9 Jahre 1903 sind infolge der Schwierigkeiten des Terrains sowie der gesteigerten Arbeitslöhne und Materialpreise hinfällig geworden, indem sich der Kostenvoranschlag von 250.000 auf 489 000 K erhöhte und da ein neuerlicher Gesetzentwurf geschaffen werden mußte. Hoffentlich ist es nun das letzte Mal, daß wir uns im Landtage mit dem diesbezüglichen Gesetz zu befassen haben. Die Schädigung in jenen Rheingemeinden, welchen die Wohltat der Entwässerung noch nicht zuteil geworden ist, ist arg, die Mutlosigkeit der Leute groß. Die rascheste Durchführung der ganzen Aktion ist dringend geboten, da wir ja in beständiger Furcht schweben müssen, es könnte ein Unwetter abermals eine Katastrophe über unsere Rheingemeinden bringen. Aber auch ganz abgesehen von einem etwaigen Unwetter ist die derzeitige Lage ganz unhaltbar, weil das Wasser in den Gräben und kleinen Kanälen keinen Abfluß hat, wenn auch die Regulierung des Unterlaufes wenigstens das eine bewirkt hat, daß sich keine Rückstauungen vom Rheine her mehr bemerkbar machen können. Sie begreifen, meine Herren, daß sich die Leute in diesen Gemeinden damit keineswegs zufrieden geben können, daß sie vielmehr mit steigender Ungeduld auf den Zeitpunkt warten, wo auch der Oberlauf reguliert ist, damit das Wasser den richtigen Abfluß bekommt. Ich bitte daher alle maßgebenden Faktoren, alles aufzubieten, daß dieses Gesetz ehestens die Allerhöchste Sanktion erhalte und hieraus sofort und zwar in vollem Umfange durchgeführt wird, das 'heißt, daß mit den Arbeiten noch in diesem Sommer begonnen und dieselben so rasch als möglich auch zu Ende geführt werden. Es darf keine Zeit mehr verloren werden, denn die ganze Sache geht für die Bewohner der Rheingemeinden ohnedies viel zu langsam von statten. Gegenwärtig, wo die Stickerei in unserem Lande schon längere Zeit schlecht geht, wäre gewiß ein günstiger Zeitpunkt für den Beginn des Baues. Man würde mit der Anwerbung von Arbeitern lange nicht jene Schwierigkeiten haben wie in den Jahren, wo die Stickerei in Blüte stand, besonders dann, wenn Löhne gezahlt werden, welche den allgemeinen, wirtschaftlichen Verhältnissen unseres Landes entsprechen. Darauf möchte ich die ausführenden Organe allerdings besonders aufmerksam machen. Die Löhne müssen mit den Beschwerden der Arbeit im Einklang stehen. Ich habe von dieser Stelle aus schon mehrmals betont, daß die Talentwässerung, die Sehnsucht der Bewohner der interessierten Gemeinden, erst dann in Angriff genommen werden kann, wenn die Regulierung des Oberlaufes vollendet ist. Die Talentwässerung ist der Schlußpunkt in der ganzen Angelegenheit; erst dann können wir sagen, das Werk ist vollendet, wenn auch diese durchgeführt ist. Darum ist jetzt das Mittelglied in der Kette, die Regulierung des Oberlaufes, so schnell wie nur möglich, in Angriff zu nehmen, denn auch dieses Werk wird wieder feine Zeit brauchen, auch dann, wenn mit Aufgebot aller Kräfte Und mit einer zahlreichen, entsprechend bezahlten Arbeiterschaft an die Durchführung des Werkes geschritten wird. Welche Bedeutung aber der Talentwässerung beigelegt wird, kann man daraus ersehen, daß die Gemeinde Hohenems beschlossen hat, beim Landesausschusse in dem Sinne vorstellig zu werden, daß die Gemeinde die notwendigste Entwässerung in ihrem Gediere auf eigene Kosten unverzüglich durchführen will, wenn man ihr die Garantie gibt, daß dann später der entsprechende Teil der Kosten von Staat und Land rückvergütet werde. Ich möchte im Anschluß daran noch den dringenden Wunsch aussprechen, daß der Gesetzentwurf bezüglich der Talentwässerung bald fertig gestellt werde, damit ganz sicher nach der Vollendung des Werkes im Oberlaufe mit der Talentwässerung begonnen werden kann. Ich will schließen, betone aber nochmals, es muß in dieser Angelegenheit der Regulierung des Oberlaufes des Koblacher Kanals ein ganz anderes Tempo eingeschlagen werden. Mit dem bisherigen schleppenden Gange können wir uns absolut nicht mehr zufrieden geben. Darum nochmals mein letzter dringender Appell an alle maßgebenden Faktoren, dafür zu sorgen, daß die Arbeit noch in diesem Sommer begonnen wird. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Herr Abgeordneter Ebenhoch. 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Ebenhoch: Hohes Haus! In dieser Angelegenheit sind sowohl meine Heimatsgemeinde als auch die Nachbargemeinden in größtem Maße interessiert. Ich kann nur den Ausführungen des Herrn Vorredners vollkommen zustimmen und sie bestätigen. Die Sachlage ist genau so, wie er sie dargestellt hat und ich brauche mich daher nicht weiter zu verbreiten. Ich habe mich Lei der Verhandlung dieses Gegenstandes tut vorigen Jahre des weiteren darüber ausgesprochen und möchte mich heute nur kurz fassen. Ich möchte das hohe Hans ersuchen, deut Antrage des Herrn Referenten die Zustimmung zu geben und wenn der Gesetzentwurf durch die kaiserliche Sanktion Gesetzeskraft erlangt hat, an maßgebender Stelle darauf zu dringen, daß die rasche Inangriffnahme der Regulierung des Koblacher Kanales im Oberlaufe durchgeführt werde. Immer und immer wie in einer ständigen Rubrik taucht die Frage auf, wann wird der Koblacher Kanal zur Durchführung gebracht, wann werden wir Hilfe bekommen? Selbstverständlich wird die Gemeinde Götzis ihr möglichstes beitragen und auch in anderen Gemeinden ist man nicht abgeneigt, wenn es angeht, Vorarbeiten zu leisten auf Konto einer späteren Zurückvergütung. Auch in unserer Gemeinde hat man davon gesprochen, soweit es sie angeht, die Talentwässerung zu fördern und sofort, wenn der Koblacher Kanal seiner wirklichen Stellung übergeben ist, wenn, wie es scheint, auch andere Gemeinden diese Entwässerung fördern. Ich möchte daher das hohe Haus ersuchen, dem Antrage die Zustimmung zu erteilen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? - Herr Abgeordneter Bösch. Bösch: Hohes Haus! Ich kann meine geehrten Herren Vorredner als Rheintalbewohner nur unterstützen. Es hat sich diese Koblacher Kanal-Angelegenheit, ich möchte sagen, fast wie eine Seeschlange in die Sänge gezogen. Denn nach dem internationalen Rheinregulierungsplan hätte diese Arbeit schon mit der Rheinregulierung begonnen werden sollen. Nun sind aber schon 15 Jahre verflossen und ich glaube, es wäre nicht mehr zu früh, wenn auch den oberen Gemeinden die Vorteile dieser Regulierung zukommen würden. Ich muß aber noch ein anderes Kapitel berühren, das für die Rheintalbewohner sehr wichtig ist. In der Sitzung vorn 21. Oktober 1910, anläßlich der Behandlung des Elementarbauprogrammes, habe ich darauf aufmerksam gemacht, daß mir die Post 56 zur Hebung der Wasserschäden an den Schutzbauten des Rheines etwas zu niedrig erscheine. Es ist in dieser Angelegenheit bis jetzt wohl teilweise etwas geschehen, aber es sind nicht jene Schäden behoben und die notwendigen Arbeiten ausgeführt worden, die tatsächlich hätten ausgeführt werden sollen. Es ist, wie mir mitgeteilt wurde, in Müder eine ziemlich große Arbeit ausgeführt worden, nämlich eine Rückverlegung des Rheindammes landeinwärts. Diese Rückverlegung hätte aber bald am 26. l. M. zu einer Katastrophe geführt, obwohl, man kann sagen, kein großes Hochwasser vorhanden war, so scheint die Ausbruchsgefahr für Müder doch eine große gewesen zu sein. Als gestern die Nachricht kam, hat mir der Herr Bürgermeister telephoniert, ob ich nicht mitgehen könnte mit einer Kommission. Nach meinen Erkundigungen ist es auch tatsächlich so gewesen. Ob da vielleicht Ersparungsrücksichten oder andere Umstände schuld daran sind, kann ich heute nicht beurteilen, weil ich mich zu wenig informieren konnte; eines aber dürfte jedenfalls wahr sein, daß man etwas zu unvorsichtig vorgegangen ist; denn zu einer Dammrückverlegung braucht es bei der Abtragung des alten Dammes die größte Vorsicht und wir haben im Jahre 1888 und 1890 beim Rheine bittere Erfahrungen gemacht und ich kann es hier nicht unterlassen, als Rheintalbewohner und Vertreter des Rheintales auf diesen Umstand aufmerksam zu machen und zu ersuchen, daß alle Faktoren, die in dieser Beziehung etwas zu tun haben, darauf achtgeben, daß wir nicht, bevor der obere Rheindurchstich durchgeführt ist, das Rhein.al noch einmal einer Überschwemmung preisgeben; das wäre doch gewiß sehr traurig. Ich mache daher nur auf Grund 'dessen, was ich gehört habe, aus diese Umstände aufmerksam und hoffe, daß in dieser Beziehung das Nötige geschehen wird, sowohl in Müder, als auch in anderen Gemeinden, wo der Damm sich als zu wenig hoch erwiesen hat, daß der Erhöhung des Rheinbettes auch Rechnung getragen wird und die Schutzbauten in einer Art 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordeutliche) Session der 10. Periode 1911. 11 und Weise erstellt werden, daß sie auch bei einem wirklichen Hochstande des Rheines den Elementen standhalten. Denn es wäre, ich möchte sagen, eine Schande für Vorarlberg, wenn wir jetzt noch einmal einer Überschwemmung wie im Jahre 1888 und 1890 ausgesetzt würden, wogegen doch durch den heutigen Stand der Schutzbauten vorgebeugt werden kann, wenn die nötige Vorsicht und das nötige Geld vorhanden ist. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? - Wenn das nicht der Fall ist, so ist die Generaldebatte geschlossen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Thurnher: Es sind in 2 Angelegenheiten Bemerkungen vorgebracht worden und zwar einerseits zum vorliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Regulierung des Koblacher-Kanals int überlaufe und andererseits zu den Elementarbauten. Die ersten 2 Redner haben mit Recht darauf hin gewiesen, daß es dringend notwendig sei, die rasche Durchführung dieser Regulierung vorzunehmen. Es ist den Herren bekannt, daß die Arbeiten schon lange fertig wären, wenn nicht die Regulierung der unteren Strecke des Kanales mit so großen Schwierigkeiten verbunden und viel mehr Zeit und viel mehr Geld erforderlich gewesen wäre, als im ursprünglichen Projekte in Aussicht genommen war. Ich stimme den Ausführungen vollständig bei, daß man jetzt, nachdem im Vorjahre die untere Strecke zu Ende geführt wurde, etwas rascher an die Arbeit der oberen Strecke hätte schreiten sollen, wenn auch für den Gesetzentwurf, der im vorigen Herbst beschlossen wurde, aus den vorgeführten Gründen die kaiserliche Sanktion nicht so rasch erfolgte, als man glaubte. Man hätte doch vom vorigen Gesetze her eine gewisse Deckung gehabt, nämlich von Gesetze aus dem Jahre 1903, welches schon eine Summe von K 250.000 durch Staats-, Landes- und Gemeindebeiträge gesichert hat, und man hätte wenigstens mit diesem Gelde schon Heuer an die Arbeit schreiten können. Es wäre also kein Grund vorhanden gewesen, mit der Arbeit wegen der Nichtsanktionierung des Nachtrags- und Ergänzungsgesetzes so lange zuzuwarten. Die Herren Abgeordneten haben aus meinem Berichte entnommen, daß der Landesausschuß dieser Angelegenheit seine volle Aufmerksamkeit zugewendet hat und daß anläßlich der Antwort an die Regierung das dringende Ersuchen gestellt wurde, die Arbeiten rasch in Angriff zu nehmen und durchzuführen. Was die Ausführungen des letzten Herrn Redners, des Abgeordneten Bösch, betrifft, so ist das ein Gegenstand, der erst in den letzten Tagen in den Vordergrund getreten ist, sonst würde ihn der Herr Vorredner schon in der ersten Sitzung des hohen Hauses vorgebracht haben, wo es sich um das Elementarbauprogramm gehandelt hat. Ich kann hier nur das sagen, was ich schon damals gesagt habe, es hat sich an vielen Orten gezeigt, daß noch weitere Summen notwendig sind, und nirgends die veranschlagten Summen hinreichen und infolgedessen für ihre Aufbringung in einem III. Gesetzentwürfe gesorgt werden muß. Es zeigt sich von Tag zu Tag immer mehr, daß es notwendig wird, wie ich schon in der Montagssitzung anregte, noch eine III. Gesetzesvorlage zu beschließen, die sich hauptsächlich auf Erweiterung des Elementarwasserbauprogrammes bezieht. Da weiter keine Einwendungen erfolgt sind, habe ich nichts weiter mehr beizufügen. Landeshauptmann: Wir gehen nun über zur Spezialdebatte und ich ersuche den Herrn Referenten. die einzelnen Paragraphen anzurufen. Thurnher: § l. Landeshauptmann: § 1 ist angenommen. Thurnher: § 2. Landeshauptmann: § 2 ist angenommen. Thurnher: § 3. Landeshauptmann: § 3 ist angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: § 4 ist angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: § 5 Ist angenommen. 3. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1911. Thurnher: § 6. -