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Letzte Änderung 02.07.2021, 19:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1911ao,lt1911,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Stenographische Sitzungsberichte der III. (außerordentlichen) Landtagssession in Vorarlberg zu Brcgenz. (X. Landtags-Periode ) Einberufen mit Allerhöchstem Patente vom 14. Juni 1911 auf den 26. Juni 1911. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Meran. Eröffnung des Landtages am 26. Juni 1911. -------------------Bregenz. Druck und Verlag von J. N. Teutsch, Buchhandlung. Verzeichnis der Mitglieder des Vorarlberger Landtages. ----------------A. Mitglied mit Virilstimme. Dr. Egger Franz, Bischof von Laranda, Generalvikar für Vorarlberg in Feldkirch. B. Abgeordnete der Städte. Wahlbezirke: 1. Bregenz. Kinz Ferdinand, Dr., Advokat und Bürgermeister in Bregenz. 2. Feldkirch. Wegeler Josef, Kaufmann in Feldkirch. 3. Bludenz. Konzett Andreas, Dr., Advokat und Bürgermeister in Bludenz. 4. Dornbirn. Rhomberg Adolf, Landeshauptmann und Fabriksbesitzer in Dornbirn. Luger Engelbert, Bürgermeister in Dornbirn. C. Abgeordnete der Landgemeinden. a. Wahlbezirk Bregenz-Bregenzerwald: Fink Jodok, Reichsratsabgeordneter in Andelsbuch. Loser Franz, Reichsratsabgeordneter in Rieden. Ölz Josef, Oberdirektor in Bregenz. Vogel Johann Peter, Altvorsteher in Doren. Willi Josef Anton, Vorsteher in Schoppernau. b. Wahlbezirk Feldkirch-Dornbirn: Amann Alois, Fabrikant in Hohenems. Bosch Engelbert, Gemeindeausschuß in Lustenau. Ebenhoch Ulrich, Bürgermeister in Götzis. Nachbaur Wendelin, Bürgermeister in Rankweil. Schreiber Franz Josef, Vorsteher in Altenstadt. c. Wahlbezirk Bludenz-Montafon: Thurnher Martin, Reichsratsabgeordneter in Dornbirn. Mayer Ägidius, Dekan in Schruns. Dietrich Alois, Vorsteher in Jnnerbraz. Müller Johann, Gastwirt in Bludesch. D. Abgeordnete der gemischten Wählerklasse. a. Bezirk Bregenz-Bregenzerwald: Kennerknecht Josef, Bahnbediensteter in Rieden. Fink Barnabas, Dekan in Hittisau. b. Bezirk Feldkirch-Dornbirn: Drexel Karl, Dr., k. k. Professor in Dornbirn. Welle Albert, Geschäftsführer in Frastanz. c. Bezirk Bludenz-Montafon: Walter Stefan, Handelskammer- und Stadtrat in Bludenz. E. Abgeordneter der Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch. Rusch Jgnaz, Fabrikant und Handelskammerrat in Dornbirn. Vorarlberger Landtag. 1. Sitzung am 26. Juni 1911 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Egger, Dr. Kinz. Regierungsvertreter: Herr k. k. Statthaltereirat Dr. Rudolf Graf von Merau. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 38 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Hohes Haus! über alleruntertänigste Bitte des Landesausschusses geruhten Se. Majestät mit Allerhöchstem Patente vom 14. Juni den Vorarlberger Landtag auf den heutigen Tag ig|u einer außerordentlichen Session einzuberufen, welche, aus wenige Tage beschränkt, sich beinahe ausnahmslos mit Vorlagen zu befassen haben wird, deren verfassungsmäßige Erledigung mittelbar oder unmittelbar mit der vorjährigen Hochwasserkatastrophe im Zusammenhange steht. Das Unglück, das int Vorjahre unser teures Heimatland mit elementarer Gewalt heimgesucht, es läßt sich in seinen Folgen erst heute in seiner vollen Ausdehnung erkennen. Seit alle die öffentlichen Schäden kommissionell erhoben und die Kosten der zahllosen notwendigen Neuanlagen von Straßen-, Brücken-, Schutz- und Regulierungsbauten an Flüssen und Wildbächen fachmännisch annähernd zusammengestellt sind, sehen wir erst, welch ungeheure Opfer eine gründliche Sanierung der Folgen dieser schrecklichen Katastrophe zur Abwendung einer Wiederholung von Salto und Gemeinden forderte, Opfer, welchen unsere beiderseitigen Kräfte nur durch die großmütige Staatshilfe von 50 <y0 und selbst so noch nur mit Aufbietung der äußersten Anstrengung gewachsen sein können. Die im Vorjahre beschlossenen 2 Gesetzentwürfe über die Wiederherstellung der zerstörten Brücken und Straßen und betreffend die Schaffung von Schutz- und Regulierungsbauten an Flüssen und Bächen, welche mittlerweile die Allerhöchste Sanktion erhalten haben, rechneten damals mit einem Gesamterfordernisse von K 1, 381.000 für Straßen und von K 1, 811.000 für Verbauungen und Regulierungen, zusammen also mit K 3, 192.000, wovon es nach Abzug des 50%igen Staatsbeitrages allein auf das Land die Summe von K 939.300 trifft. Die genaue Prüfung der Sachlage ergab aber für noch nachträglich vorzunehmende Bauten für 1. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1910. Wiederherstellungen von Straßen und Brücken weitere K 637.500, für Schutz- und Regulierungsbauten an Flüssen und Bächen weitere K 2, 271.000, zusammen K 2, 908.500, an welchen Kosten das Land abermals mit K 872.550 partizipiert, so daß demselben durch die Aktion zur Sicherung der vom Hochwasser bedrohten Landesteile ein Gesamtbetrag von rund K 1, 800.000 zur Deckung aus Eigenem aufgebürdet wird, zu welchem noch die Kosten per K 100.000 der Schwarzach- und Rickenbachregulierung und der Verdauung des Leugerbaches in Au mit ebenso viel Erfordernis, der geplanten Erweiterung der Kapsschlucht in Feldkirch, endlich die finanziell sehr namhafte Mitwirkung des Landes bei den Kosten der Wiederherstellung der Montafvner Bahn mit K 125.000 izu rechnen sind, ganz abgesehen von den bisher zur ersten Linderung der Notlage im Vorjahre verausgabten und den noch zu erwartenden Kosten. Wahrlich, hätten nicht Landesvertretung und Landesausschuß 40 Jahre hindurch weise Sparsamkeit auf allen Gebieten des Landeshaushaltes walten lassen, wäre es auf diese Weisst nicht gelungen, mit einem der niedersten Steuersätze aller Kronländer Österreichs, die im Jahre 1870 bestandenen Schulden von über K 600.000 nicht bloß nach und nach zu tilgen, sondern noch bedeutende Kassabestände für die verschiedenen Aktionen des Landes zu sammeln, das Land würde heute direkt vor dem Ruine steh en. So aber, dank einer Finanzwirtschaft, welche seit Jahr und Tag als Muster einer soliden Verwaltung von Freund und Gegnern anderen Ländern gegenüber hingestellt wurde, brauchen wir trotz der schweren Heimsuchung des Vorjahres, trotz der ungeheuren Schuldenlast, welche wir aufnehmen müssen, um unsere von der Überschwemmung so schwer heimgesuchten Landesteile für die Zukunft zu schützen, die Hoffnung auf bessere Tage nicht sinken zu lassen. Es wird und muß Vorsorge getrosten werden, daß jährlich die Anleihen nicht bloß verzinst, sondern auch mehr und mehr getilgt werden, was allerdings nur mit Aufgebot aller Kraft und durch eine wie bisher zielbewußte, sparsame Finanzpolitik möglich sein wird. Zur Beratung all dieser wichtigen Notstandsvorlagen, die eine Fortsetzung der vorjährigen Aktion bilden, tritt heute unsere Landesvertretung zusammen. Indem ich Sie, meine geehrten Herren Abgeordneten, begrüße und den Herrn Regierungsvertreter Grafen v. Meran hochachtungsvoll willkommen heiße und um seine Anteilnahme an unseren Beratungen bitte, spreche ich die Hoffnung aus, daß diese wenigen Tage hinreichen werden, die Rettungs-Und Hilfsaktion des Vorjahres, durch Schaffung einer Reihe von Gesetzen zu einer vollständigen zu machen. Mit vereinten Kräften wollen wir dahin wirken und das Wohl unserer armen Heimgesuchten und die werktätige Hilfe für sie, sowie der Schutz ihres Hab und Gutes für die Zukunft fioll unser aller Devise sein, damit ihnen bessere Zeiten wieder beschieden sein werden. Doch bevor wir diese unsere Arbeit beginnen, lassen Sie unseres Allergnädigsten Kaisers und Herrn gedenken, eines pater patriae im edelsten Sinne des Wortes. Die göttliche Vorsehung lasse Seine Majestät bald wieder vollständig genesen und bis an die äußerste Grenze des menschlichen Alters Vater und Wohltäter der Völker Österreichs sein. Darauf sind täglich die heißen Gebete von Millionen treuer Untertanen aller Zungen gerichtet. Möge der Allmächtige diese Gebete erhören! Wir aber geben unserer innigen Liebe, Verehrung und Hingebung für unseren greisen Jubelkaiser noch besonderen Ausdruck, indem ich Sie alle einlade mit mir einzustimmen in den Ruf: "Seine Majestät unser Allergnädigster Kaiser lebe hoch! hoch! hoch!" Und somit erkläre ich die III., außerordentliche Session der 10. Periode des Vorarlberger Landtages für eröffnet. Dias Wort hat der Herr Regierungsvertreter. Regierungsvertreter: Hohes Haus! Ich gestatte mir dem hochverehrten Herrn Landeshauptmann für seine freundliche Begrüßung meinen besten Dank auszusprechen; auch heiße die übrigen Herren Abgeordneten herzlich willkommen und wünsche für die kurze, aber sehr wichtige Tagung den besten Erfolg. 1. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1910. 7 Landeshauptmann: Ich bin heute von der gewöhnlichen Gepflogenheit abgewichen, eine bloß formelle Eröffnungssitzung zu hallen, und habe deshalb den Herren Abgeordneten vor Zusammentritt des hohen Hauses die Tagesordnung dieser ersten Sitzung bereits bekanntgegeben. Bevor ich aber zur eigentlichen geschäftlichen Tagesordnung übergehe, möchte ich Den Herren zur Kenntnis bringen, daß der hochwste. Bischof Dr. Egger seine Abwesenheit von der heutigen Sitzung entschuldigt Hai, weil Se. bischöfl. Gnaden durch dringliche Berufsarbeiten am Erscheinen verhindert sind; ferner hat sich Dr. Kinz von der heutigen Sitzung entschuldigt, da er heute Vormittag wegen Fortsetzung einer mündlichen Streitfrage beim Kreisgerichte intervenieren muß und niemand als Vertreter in dieser Sache ausstellen konnte, was ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen. Wir kommen nun zum ersten Punkte der Tagesordnung, nämlich den Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Behebung weiterer durch die Elementarereignisse von 1910 verusachten Schäden an Straßen und Brücken. Ersuche den Herrn Referenten des Landesausschusses, den Herrn Abgeordneten Thurnher, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Dürfte ich nicht eine Anregung machen, nämlich die beiden Gesetzentwürfe zugleich in Verhandlung zu ziehen? Es könnte dann füglicherweise über beide Gesetzentwürfe zugleich in die Generaldebatte eingegangen werden. Landeshauptmann: Der Herr Referent spricht den Wunsch aus, daß über beide Gesetzentwürfe unter einem die Generaldebatte vorgenommen werde; wünscht jemand der Herren Abgeordneten das Wort dazu? wenn nicht, so werden beide Gesetzentwürfe unter einem in Verhandlung gezogen werden und ich ersuche den Herrn Referenten, zuerst zum ersten Gesetzentwürfe das Wort zu ergreifen und dann zum zweiten, worauf dann über beide die Generaldebatte eröffnet wird und nach Schluß derselben die Anträge, die hier gestellt werden, im Zusammenhange ihre Erledigung finden werden. Nach diesen Verhandlungen ersuche ich nun den Herrn Referenten, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Hohes Haus! Die wichtigsten Arbeiten, die in der soeben eröffneten außerordentlichen Session der Erledigung zugeführt werden müssen, sind die zwei auf der heutigen Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe: a) zur Behebung weiterer durch die Elementarereignisse des Vorjahres verursachten Schäden an nichtärarischen Straßen und Brücken und b) zur Behebung weiterer durch die gleichen Ereignisse verursachten Schäden an Flüssen und Bächen. Vernichtend und verheerend wälzten sich vor Jahresfrist die Fluten unserer Flüsse und Bäche über unsere Fluren dahin und richteten einen geradezu unermeßlichen Schaden an. Mit Grauen und Entsetzen werden wir noch lange der Junitage des Jahres 1910 gedenken. Es ist mittlerweile vieles geschehen zur Wiederherstellung der zerstörten Bauten an Gewässern, an Brücken und Straßen. Wie aus den dem hohen Hause vorliegenden 2 Berichten zu entnehmen und wie allen bekannt ist, reichten die Mittel, die der Landtag in seiner Herbsttagung durch 2 Gesetzentwürfe sicherstellte und zwar a) für Straßen und Brückenbauten 1, 381.000 K, b) für Wasserbauten 1, 811.000 K, zusammen 3, 192.000 K nicht aus zur Wiederherstellung der zerstörten Bauten und zur Sicherung der bedrohten Ortschaften vor weitem Gefahren. Durch die heute vorliegenden Gesetze sollen die Mittel zur wettern Fortsetzung der Bauaktion geschaffen werden und zwar für weitere Straßen- und Brückenbauten 637.500 K, für weitere Wasserschutzbauten 2, 271.000 K, zusammen 2, 908.500 K. Die Grundlage dieser 2 vorliegenden Gesetzentwürfe hinsichtlich Aufteilung und Aufbringung der Kosten und der Art und Weise der Durchführung der Bauten ist die gleiche geblieben wie bei den olom Landtage in der Herbstsession beschlossenen und mittlerweile Allerhöchst sanktionierten Gesetzen. Wir dürfen uns aber der Tatsache nicht verschließen, daß durch die Annahme der uns vorliegenden Gesetze die Hilfsaktion nicht beendet wird, sondern daß unser noch große, weitere Arbeiten, insbesondere 1. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1910. auf dem Gebiete der Erstellung tun Wasserschutzbauten, harren. Zum Schutze des Landes und seiner Bewohner müssen noch eine solche Menge Wasserbauten und Regulierungen durchgeführt werden, wie wir es uns vor Jahresfrist noch wohl kaum vorzustellen in der Lage waren. Wie die Aufbringung und Sicherstellung der dadurch für die Zukunft benötigten Beträge zu bewerkstelligen sei, hängt von den weiteren Verhandlungen mit der k. k. Regierung ab. In Aussicht genommen war bisher die Votierung einer Anzahl Landesgesetze in den nächsten Landtagssessionen. Vereinfacht würde die Angelegenheit, wenn wenigstens für Wasserbauten eine 3. Aktion ähnlich den 2 bisher durchgeführten erfolgen könnte. Das kleine Land Vorarlberg wird finanziell infolge der Hochwasserkatastrophe ganz außerordentlich stark in Mitleidenschaft gezogen, und es werden große Opfer von ihm gebracht werden müssen. Aber bei unserer seit Jahrzehnten bewiesenen Sparsamkeit im Landeshaushalte, bei unserer Einschränkung auf das unabweisbar Notwendige, bei dem Opfermute, der Einigkeit und dem unerschütterlichen Willen des Landes und der Bevölkerung, die schlimmen Folgen der Katastrophe zu mildern und das Land für die Zukunft zu schützen, werden wir alle bestehenden Schwierigkeiten überwinden und mit Vertrauen der Zukunft entgegensehen. Auch darf die Hoffnung nicht aufgegeben werden, daß es endlich gelingen möge, im Wege der Reichsgesetzgebung eine angemessene Finanzreform, mit welcher auch die Sanierung der Landesfinanzen verbunden wäre, durchzuführen und dadurch dem Lande neue Hilfsquellen zu eröffnen. Der k. k. Regierung im allgemeinen, insbesondere aber den betreffenden Ressortministerien, Ackerbau-, Arbeits- und Finanzministerium, sowie der k k. Statthalterei gebührt in hohem Grade der Dank und die Anerkennung des Landes. Alle Organe der k. k. Regierung haben mit außerordentlichem Entgegenkommen und Wohlwollen die Not des Landes zu lindern gesucht und haben dem Lande die tunlichste, werktätigste Hilfe zugewendet. Ich spreche gewiß in Ihrem Sinne, wenn ich als Berichterstatter der k. k. Regierung den Tank des Landes zum Ausdrucke bringe. (Allgemeine Zustimmung.) Das Land Vorarlberg wird sich dieser Hilfe würdig und dankbar erweisen und auch in Zukunft wie in der Vergangenheit stets treu und fest zu Kaiser und Reich eintreten. Wir aber wollen nun an die Hauptarbeit der jetzigen Session - die Votierung der 2 Elementar-Gesetzentwürfe - schreiten. Ich weiß nun nicht, ob das hohe Haus wünscht, daß ich die Berichte zur Verlesung bringen soll oder vb die Herren dieselben schon gelesen haben? (Allgemeine Zustimmung.) Landeshauptmann: Dann kann von einer Verlesung des Berichtes abgesehen werden, ich bitte aber, die Anträge selbst zu verlesen. Thurnher: Die Anträge lauten hinsichtlich des ersten Gesetzentwurfes: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Behebung weiterer durch Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an öffentlichen nichtärari scheu Straßen und Brücken im Lande Vorarlberg wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, gemäß § 5 des Gesetzentwurfes für das gesamte Kostenerfordernis oder für einen Teil desselben, entweder für alle Konkurrenzfaktoren (Staat, Land und Gemeinden) oder einzelne derselben ein Landesdarlehen in der erforderlichen Höhe bis zum Höchstbetrage von K 63 7.5 00 in einer mit der Regierung zu vereinbarenden Werfe gegen dem aufzunehmen, daß dessen Anuitäten auf die betreffenden Konkurrenzfaktoren nach Verhältnis ihrer Anteile aufgeteilt werden. 3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, vor Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion dieses Gesetzentwurfes von der 1. k. Regierung etwa gewünschte Textesänderungen oder Ergänzungen desselben nicht prinzipieller Natur beschlußweise vorzunehmen. 1. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1910. 9 Beim Gesetzentwürfe betreffend die Wasserschutzbauten läutert die Anträge beiläufig vollinhaltlich gleich; nur im zweiten Antrage ist eine andere Ziffer eingesetzt. Hier heißt es: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe, betreffend die Behebung weiterer durch Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an der Ill und der Bregenzerache und deren Nebenflüssen, sowie an der Dornbirnerache und einigen kleineren Zuflüssen des Rheines rvird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, gemäß § 6 des Gesetzentwurfes für das gesamte Kostenerfordernis oder für einen Teil desselben, entweder für alle Konkurrenzfaktoren (Staat, Land und Gemeinden) oder einzelne derselben ein Landesdarlehen in der erforderlichen Höhe bis zum Höchstbetrage von K 2, 271.000 in einer mit der Regierung zu vereinbarenden Weise gegen dem aufzunehmen, daß dessen Annuitäten auf die betreffenden Konkurrenzfaktoren nach Verhältnis ihrer Anteile aufgeteilt werden. 3. Der Landesausschuß wird ermächtigt, vor Erwirkung der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion dieses Gesetzentwurfes von der k. k. Regierung etwa gewünschte Textesänderungen oder Ergänzungen desselben, die nicht prinzipieller Natur sind, beschlußweise vorzunehmen." Indem ich mich übrigens darauf beschränke, auf die dem hohen Hause vorliegenden zwei Berichte hinzuweisen, so möchte ich bitten, in die Debatte über die Gesetzentwürfe einzutreten, nach Durchführung der Generaldebatte die Spezialberatung durchzuführen und in derselben die Entwürfe unverändert anzunehmen. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst die Generaldebatte über die Gesetzentwürfe. Das Wort hat Herr Abgeordneter Rüsch. Rüsch: Hohes Haus! Es ist selbstverständlich, daß ich für alle diese Gesetzentwürfe und Anträge, die hier gestellt werden, stimmen werde und es ist nur die technische Aufgabe, die ich berühre, welche dieser Landtag auszuführen haben wird, daß diese Gesetzentwürfe so rasch als möglich zur Durchführung gelangen. Nun möchte ich aufmerksam machen auf folgenden Passus; es steht nämlich hier im Motiven-Bericht betreffend die Behebung weiterer durch Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an öffentlichen nichtärarischen Straßen und Brücken im Lande Vorarlberg: Das dem Gesetzentwürfe betreffend die Behebung der durch Elementarereignisse im Juni 1910 verursachten Schäden an öffentlichen nicht ärarischen Straßen und Brücken im Lande Vorarlberg zugrunde gelegte Elementarbauprogramm wurde auf Grund der ersten Erhebungen verfaßt. Diese waren indessen nicht vollständig, to eil es an der nötigen Zeit und dem technischen Personale gebrach, um allerorten mit der nötigen Gründlichkeit vorzugehen, und weil fich die Folgen der Katastrophe vielfach erst nach Eintritt niederer Wasserstande, also mehrere Wochen später, in ihrem vollen Umfange zeigten und gewürdigt werden konnten. Nun meine Herren! Ich habe wiederholt im persönlichen Verkehre mit Leuten aus verschiedenen Landesteilen die Klage gehört, daß das Land eigentlich zu wenig Leute habe, um so rasch als möglich diese Arbeiten durchführen zu können und dieses werden Sie, meine Herren, auch zugeben. Ich möchte daher speziell an den Herrn Landeshauptmann die Bitte stellen, vielleicht den Herrn Landesbaurat Ilmer zu ersuchen, einen diesbezüglichen Bericht zu erstatten, damit der Landtag einen Einblick darüber bekomme, in welchem Maße die technischen Kräfte für diese Arbeiten in Anspruch genommen werden. Landeshauptmann: Es sei mir gestattet, zu erwidern und in kurzen Worten mitzuteilen, daß in dieser außerordentlichen Session und zwar 1. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1910. in der letzten Sitzung derselben wahrscheinlich, ein Antrag auf Kreierung einer Landes-Oberingenieurstelle in Aussicht genommen ist. Gleichzeitig möchte ich den Herren mitteilen, daß auch wir der Ansicht sind, daß das Landesbauamt überlastet ist, daß es nicht möglich war, alles zu leisten und wir haben deshalb teils für Straßenbauten auf Rechnung des Elementarbaufonds für provisorische technische Kräfte zu sorgen gesucht und teils stehen wir bereits in Unterhandlungen, einen weiteren Techniker anzustellen auf Rechnung der Straßenbaukommission und des Straßenbaufonds, so daß heute im Landesbauamte bereits ein absolvierter technischer Hochschüler und zwei Techniker fungieren, von denen der eine die Hochschule für Bodenkultur absolviert hat. Ich glaube, damit dies erreichen zu können, daß das Bauamt einigermaßen entlastet und ferner die Möglichkeit geboten wird, daß die einzelnen Herren nicht über ihre Kräfte zu arbeiten gezwungen sind. Ich werde mir erlauben, übermorgen noch ausführlicher hierüber zu sprechen. Wünscht noch jemand das Wort? Herr Abgeordneter Schreiber, - ich erteile ihm dasselbe. Schreiber: Hohes Hans! Daß bei der letztjährigen Hochwasserkatastrophe auch die Ortschaften bei der Einmündung der Ill in den Rhein schwer betroffen worden sind, ist dem hohen Hause bekannt. Es wurden schon im Anfange unter Posten 23 und 49 des Elementarbauprogrammes zusammen K 40.000'- eingesetzt. Später hat dann die Kommission, die die Schäden im ganzen Lande besichtigte, auch noch K 35.000'- weiter eingesetzt. Die hohe Kommission, welche Vorn 6. bis 11. März 1911 an Ort und Steile die Schäden besichtigte, hatte auch Altenstadt im Programm, konnte aber leider dies nicht besichtigen. Heute ist alles der Anficht, wenn die Kommission dort anwesend gewesen wäre, hätte der eingesetzte Betrag das Doppelte erreicht. Nun sind diese K 75.000"bereits Verbaut Und die Verbauung der Ill ist eine mangelhafte, so daß die Bewohner der betreffenden Ortschaften aufgeregt und bei dem gegenwärtigen großen Wasserstande bedroht sind, wieder überflutet zu werden. Ich möchte daher den hohen Landesausschuß höflichst bitten, er möchte dahin wirken, wie schon unter Posten 26 angeführt ist, wo es heißt, daß sich ein Mehrerfordernis ergibt Von K 35.000 - um verschiedene Useretnbrüche unverzüglich abzubauen, daß diese so gefährlichen, noch wuhrlcpen Stellen doch wo möglich bald aus diesem Betrage verbaut werden, damit die große Sorge, welche die Bewohner der betreffenden Ortschaften haben, gelegt werde. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Herr Abgeordneter Wette; ich erteile ihm dasselbe. Wette: Hohes Haus! Wie den meisten Mitgliedern des hohen Hauses bekannt sein dürfte, wurde von der letztjährigen Hochwasserkatastrophe auch die Gemeinde Schlins sehr schwer heimgesucht. Es kamen gestern noch der Herr Gemeindevorsteher und einige Mitglieder des Gemeindeausschusses von Schlins in dieser Angelegenheit igtn mir. Tiefe Herren haben mir die mißliche Lage geschildert, in welcher sich die Gemeinde Schlins infolge dieser Hochwasserkatastrophe befindet, und haben mich gebeten, ich möchte das hohe Haus auf dieselbe besonders aufmerksam machen und ferner die erforderlichen Schritte tun, um die möglichst baldige Behebung derselben W erzielen. Durch diese gegenwärtigen Zustände an der Ill im genannten Gemeindegebiete ist nicht nur die Gemeinde Schlins geschädigt, sondern diese sind auch eine beständige Gefahr für die Gemeinde Satteins und ihre Felder und Wiesen. Es haben im letzten Jahr, im Verlaufe des letzten Winters und im verflossenen Frühling mehrere kommissionelle Begehungen und Besichtigungen dieser Gebiete stattgefunden, wobei die Kommissionsteilnehmer zur vollen Überzeugung, von der Unhaltbarkeit dieser Zustände kamen und darin übereinstimmten, daß die möglichst rasche Behebung derselben dringend notwendig ist. Ich glaube, diese Zustände nicht weiter ausführen zu müssen; ich möchte nur darauf hinweisen, daß das Rinnsal des Illflusses auf eine große Strecke mit Schutt und Geschiebe angefüllt ist und daß das Wasser zum großen Teil außerhalb des eigentlichen Bettes feine Wege gesucht hat und im Illbette fast kein Wasser zu finden ist. Die vorgenannten Sperren Gemeindevertreter von Schlins 1. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1910. 11 haben mir nun ein Gesuch überreicht, in dem diese Zustände geschildert sind und ferner darauf verwiesen wurde, daß der im I. Elementarbauprogramm vorgesehene Betrag ganz und gar nicht hinreichend sei zur Behebung der Schäden und daß diesbezüglich etwas geschehen müsse. Tja im heute vorliegenden Nachtrags - Elementarbauprogramm leider kein Betrag für diesen Zweck enthalten ist. so stellte die Gemeinde Schlins in dem in Rede stehenden Gesuch an den hohen Landtag, um keine Unterbrechung in den Arbeiten eintreten zu lassen, das Ansuchen, ihr die weitere Ausführung der Bauten um den Gesamtbetrag des Kostenvoranschlages zu übergeben, wobei sie sich bereit erklärte, die erforderlichen Geldmittel gegen Zusicherung der Staats- und Landesbeiträge zu beschaffen. Nun aber habe ich mit maßgebenden Persönlichkeiten diesbezüglich Rücksprache genommen, vor allem mit dem Herrn Abgeordneten Jodok Fink; da wurde mir mitgeteilt, daß die nähere Behandlung und die Bewilligung dieses Gesuches infolge der mit der Regierung getroffenen Vereinbarung derzeit nicht möglich sei. Weil aber nicht nur in der Gemeinde Schlins, sondern auch an anderen Orten des Landes noch solche oder ähnliche Zustände herrschen, so erlaube ich mir, um eine möglichst rasche Fortführung der Sanierungsaktion zu erreichen, folgenden Resolutionsantrag zu stellen: Der Landesausschuß wird beauftragt, mit der k. k. Regierung wegen ehester Fortsetzung der Sanierungsaktion zur Behebung der durch die letztjährige Hochwasserkatastrophe verursachten Schäden ungesäumt in weitere Verhandlung zu treten. Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Resolutionsantrages. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Herr Abgeordneter Dekan Mayer. Dekan Mayer: In dem uns vorliegenden Nachtrags - Elementarbauprogramme finde ich unter Post 4 eingesetzt per K 5000 für Räumungsarbeiten und Regulierung des Rappenbaches in Gamprätz in seinem Mittel- und Unterlauf. Ich habe damals auf die Verbauung dieses Baches aufmerksam gemacht; die Herren hatten aber nicht Zeit, den Bach genauer zu besichtigen und es wurde daher nur eine Summe von K 5000 zu dem genannten Zwecke eingesetzt; Fachmänner erklärten schon damals, daß K 15.000 hätten angesetzt werden sollen. Ich bin nun nicht Fachmann und maße mir auch nicht zu, ein Urteil abzugeben, jedoch soviel sieht jeder, daß dieser Bach auf dem besten Wege ist, ein richtiger Wildbach zu werden, ähnlich wie die Schesa, wenn an ihm nichts geschieht, und daß es daher nicht genügen dürfte, ihn bloß im Mittel- und Unterlaufe zu regulieren, sondern daß man ihn auch im Oberlaufe regulieren muß. Ich schließe mich daher ganz der Resolution des Herrn Abgeordneten Welle an. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Der Herr Abgeordnete Willi, ich erteile es ihm. Willi: Hohes Haus! Vor 2 Tagen habe ich von der Gemeinde Meltau ein Schreiben erhalten, worin sie mich ersucht, im hohen Hause erklären zu wollen, daß die Gemeinde Mellau sehr verkürzt zu sein glaubt. Im I. Elementarbauprogramme, das nicht mehr Geltung hat, ist meines Erinnerns ein Posten von K 41.000 für verschiedene Bauten eingesetzt. Nun ist zwar dieser Betrag im Nachtragsprogramme auf 91.000 K erhöht worden, die Gemeinde Mellau hat mir jedoch mitgeteilt, daß das nicht hinreichend sei und sie müßte mit ihren Wuhrbauten aufhören. Ich weiß nicht, wieviel die jetzigen Bauten gekostet haben, aber soviel ist mir bekannt, daß noch ein großes Stück unverdaut ist. Ich schließe mich deshalb den Ausführungen und dem Antrage des Herrn Abgeordneten Weite an, damit auch die Gemeinde Mellau etwas erreiche. Landeshauptmann: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Loser. Loser: Ich möchte mir nur mit einigen Worten erlauben, die bereits gemachten Ausführungen zu unterstützen. Ich hatte selbst in letzter Zeit Gelegenheit, die von den Herren Schreiber und Welle erwähnten Gebiete zu besuchen und bei dieser Gelegenheit wurden mir dieselben Wünsche unterbreitet und ich habe mich 1. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1910. verpflichtet, dieselben dem hohen Hause vorzulegen und stimme deshalb gerne der Resolution zu. - Es besteht in diesen schwer heimgesuchten Gemeinden, besonders in Schlins, das Bestreben, mit den größten Opfern selbst Vorkehrungen zu treffen, damit nicht eine neue Katastrophe hereinbreche. Der Gemeinde ist es ernst, daß nicht nur Land und Staat eingreifen, sondern daß auch sie große materielle Opfer zu bringen bereit sei und da bei der Gemeinde Schlins sowie auch im Montafon das Bestreben herrscht, die Wiederkehr einer Katastrophe hintanzuhalten, so möchte ich an den Landesausschuß die Bitte richten, in diesem Sinne vorzugehen. Landeshauptmann: Wünscht noch jemand das Wort? Wenn niemand, so erkläre ich die Generaldebatte für geschlossen. Der Herr Referent hat das Wort. Thurnher: Es sind verschiedene Bemerkungen und zwar mit einer gewissen Berechtigung hinsichtlich der vorliegenden Gesetzentwürfe und der Durchführung der weiteren Hilfsaktion gemacht worden. Ich will der Reihe nach kurz auf dieselben zurückkommen. Der Herr Abgeordnete Rüsch hat mit Recht hervorgehoben, daß man vielfach der Ansicht begegne, daß wir zu wenig technische Kräfte gehabt haben, um die Verdauungen durchzuführen. Es bestanden verschiedene Schwierigkeiten, solche zu bekommen. Andererseits hat die Regierung uns wesentliche Beihilfe geleistet. Es sind dies Organe der Wildbachverbauung, die einen Teil der Arbeiten durchzuführen und zu leiten haben, ebenso Organe der k. k. Rheinbauleitung. Zm Sommer war eine k. k. Elementarbauleitung im Montafon etabliert, die dort die Verbauungsarbeiten besorgte, jetzt ist eine solche in Bludenz, welche die Arbeiten im Klostertal, in Bürs, Nüziders und Bludenz selbst durchzuführen hat. Wetters wird das Landesbauamt in nächster Zeit etwas verstärkt werden, tote der Herr Landeshauptmann berichtet hat und in der letzten am Mittwoch stattfindenden Sitzung des hohen Hauses beraten und voraussichtlich beschlossen werden wird. Was die Ausführungen der übrigen Herren Abgeordneten Schreiber, Welle, Mayer und Willi anbelangt, sind alle vorgebrachten Wünsche berechtigt und dem Landesausschusse hinreichend bekannt und sind mehrfach schon entsprechende diesbezüglichen Schritte eingeleitet worden. Für Schlins sind bezüglich der weiteren Verdauungen die Projekte nahezu ausgearbeitet worden; sie müssen aber noch der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Ich habe die Anschauung und Überzeugung, daß, wie ich bereits in den einleitenden Bemerkungen ausgeführt habe, daß noch eine große Zahl von Bauten, die weder im I. noch im II. Elementarbauprogramme ihre Sicherstellung fanden, durch ein drittes Elementarbau-Programm, etwa in der nächsten Session, sichergestellt werden müssen. Bisher war man in leitenden Kreisen der Anschauung, die noch nötigen Bauten jede separat durch Landesgesetze sicher zu stellen. Es wäre aber eine riesige Arbeit, wenn wir für alle Bauten einzelne Landesgesetze brauchen würden. Das geht kaum an und es wird daher der Gedanke und die Anschauung bahnbrechend werden müssen, ein III. Elementarbauprogramm dem nächsten Landtage vorzulegen. Ich schließe mich auch sehr gerne der Resolution des Herrn Abgeordneten Welke an, daß der Landesausschuß beauftragt wird, für die Sicherstellung der Durchführung der notwendigen weiteren Bauten mit allem Nachdruck einzustehen. Was die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Schreiber anbelangt, betreffend der Mehrkosten an der III, so ist ihm ja bekannt, daß für die bezüglichen Schutzbauten an der Ill bestimmte Beträge im I. und II. Bauprogramme aufgenommen wurden. Aber diese Summe reichte nicht hin, um nur die dringendsten Bauten durchführen zu können. In einer Rubrik des I. Bauprogrammes heißt es, daß K 25.0001- für die allernotwendigsten Arbeiten erforderlich seien und in einer anderen Rubrik ist zu ersehen, daß für die vollständige Ausführung der Bauten K 600.000'- erforderlich sind. Gesetzlich sichergestellt ist aber nur der in die erstbezeichnete Rubrik eingesetzte Betrag von K 25.000'-. So ist es aber bei allen Schutzbauten im ganzen Lande gewesen, da in dem im Herbstlandtage beschlossenen Gesetze nur jene 1. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1910 13 Summe angenommen worden, mit welcher die Bamen für 1910 beziehungsweise 1911 durchzuführen waren. Tsie Bewilligung, beziehungsweise die Sicherstellung der großen Summe muß ourch ein spezielles Gesetz erfolgen. Es ist also ganz richtig, was Herr Schreiber betont hat, oaß bei der Ill eine zu kleine Summe zur Verfügung steht. Tie Gemeinde Schlins hat 2 Wünsche; der eine bezieht sich auf Sicherung der Mehrkosten, die ourch Entartung des Flußbettes durch Erhöhung und Aufschotterung desselben erwachsen. Es haben nämlich kleine Nachgewitter im September v. J. bewirkt, daß das Flußbett der Ill erhöht wurde und es wurde dann in das I. Bauprogramm noch ein Betrag von K 40.000. aufgenommen. Es wurde zur Beseitigung des Übelstandes viel getan, aber mit den K 40.000' ist man reicht ausgekommen. Das Flußbett ist immer höher geworden, so daß das Wasser links und rechts in die Auen und Fluren hinausgetreten ist und so sich die Lage derart darstellt, als ob noch heute Überschwemmung vorhanden wäre. Diesem Wunsche der Gemeinde auf Sicherstellung der Kosten dürfte entsprochen werden. Es gibt eine Mehrauslage von K 70.000'-, es ist dies ein Posten, welchen man durch das bestehende Gesetz, tote ich vermute, sicherstellen kann und zwar ist es berechtigt, aus der Post "für Unvorhergesehes" dieselbe zu decken. Es ist gewiß für kein anderes Bauobjekt so berechtigt, das Mehrerfordernis aus Post "Unvorhergesehenes" zu decken, da die Mehrkosten nicht durch ein Übersehen verursacht wurden, sondern durch ein Elementarereignis. Der Landesausschuß hat in diesem Sinne beschlossen und ist der Antrag an die k. k. Statthalterei ergangen, daß dieser Betrag aus der Summe unter der Rubrik "für Unvorhergesehenes" seine Deckung finden solle. Es wird also in dieser Beziehung den Bewohnern von Schlins und Nenzing voraussichtlich entsprochen werden. Der zweite Wunsch der Schlinser ist ein ähnlicher, wie ihn bereits der Herr Abgeordnete Schreiber bezüglich Altenstadt vorgebracht hat. Im Bauprogramme für andere Illbauten sind K 70.000'- vorgesehen. Dieser Betrag ist aber bereits verbaut; die Gemeinde möchte aber mit dem Bauen fortfahren, für diese weiteren Bauten ist aber weder im I. noch im II. Bauprogramme etwas vorgesehen und heute kann man am II. Programm nichts mehr ändern und zwar aus dem Grunde, weil dieses schon längere Zeit mit der Regierung vereinbart ist und ein Abgehen hievon das ganze große Werk in Gefahr bringen könnte. Eine Änderung ist also nicht möglich. Es kann ja das Projekt der Regierung vorgelegt werden und wenn sie es genehmigt hat, so wird wohl kein Hindernis mehr vorliegen, daß 'die Bauten auch sofort in Angriff genommen werben können, selbstverständlich bei Vorschuß der Mittel durch die Gemeinde. Dasselbe gilt auch für die von den Herren Abgeordneten Willi und Mayer bezeichneten Bauten. Diese Bauten müssen durch entsprechende Gesetze ihre Sicherstellung erfahren. Es ist nun Sache des Landesausschusses und schwebt ihm wohl vor Augen, daß er dahin arbeiten muß, einzelne Posten durch eigene Gesetze und dann noch ein III. Elementarbauprogramm für Wasserbauten festzusetzen, - bei den Straßenbauten dürfte es glatter abgehen -, welche Gesetze uns dann im Herbste beschäftigen werden. Nach dieser Aufklärung möchte ich an das hohe Haus das Ersuchen stellen, in die Spezialdebatte der Gesetzentwürfe einzugehen. Landeshauptmann: Wir schreiten nun zur Spezialdebatte über den Gesetzentwurf, betreffend die Straßenbauten in der Beilage 1 A, Hier könnten die Paragraphen, weil es nur wenige sind, gelesen werden. Thurnher: (Liest § 1). - Landeshauptmann t Keine Einwendung betrachte ich als Annahme desselben. Thurnher: (Liest § 2). - Landeshauptmann: Wenn niemand das Wort wünscht, erkläre ich §2 als angenommen. Thurnher: <Liest § 3). - Landeshauptmann: § 3 ist angenommen. 14 1. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1910. Thurnher: (Liest § 4). Landeshauptmann: § 4 ist angenommen. Thurnher: (Liest § 5).. Landeshauptmann: Keine Bemerkung zu § 5 betrachte ich als Annahme desselben. Thurnher: (Liest § 6). Landeshauptmann: § 6 ist angenommen. Thurnher: (Liest § 7). Landeshauptmann: § 7 ist angenommen. Thurnher: (Liest § 8). Landeshauptmann: § 8 ist angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes). Landeshauptmann: Titel und Eingang des Gesetzes sind mit ihrer Zustimmung versehen. Thurnher: Man konnte nun zum 2. Gesetze übergehen, betreffend die Wasserbauten in der Beilage 2 A. Landeshauptmann: Wir gehen sonnt zur Spezialdebatte über den 2. Gesetzentwurf über. Thurnher: (Liest § l). Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so erkläre ich 8 1 für angenommen. Thurnher: (Liest § 2). Landeshauptmann: § 2 ist angenommen. Thurnher: (Liest § 3). Landeshauptmann: § 3 ist angenommen. Thurnher: (Liest § 4). Landeshauptmann: § 4 ist angenommen. Thurnher: (Liest § 5). Landeshauptmann: § 5 ist angenommen. Thurnher: (Liest § 6). - Landeshauptmann: § 6 ist angenommen. Thurnher: (Liest § 7). Landeshauptmann: § 7 ist angenommen. Thurnher: (Liest § 8). Landeshauptmann: § 8 ist angenommen. Thurnher: (Liest § 9). Landeshauptmann: § 9 ist angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzes). Landeshauptmann: Titel und Eingang des Gesetzentwurfes erkläre ich als angenommen. Nun kommen wir zu den Anträgen, welche beiderseits vom Landesausschusse gestellt werden. Die Anträge 1 und 3 beider Motivenberichte hängen mit dem Gesetzentwürfe selbst zusammen: ich kann daher, wenn keine Einwendung erfolgt, dieselben als angenommen betrachten. Wir werden deshalb nur noch den 2. Antrag in Verhandlung ziehen und ich ersuche den Herrn Referenten denselben vorzulesen. Thurnher: (Liest Antrag 2 aus Beilage 1 und 2). Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort zu diesen Anträgen? Herr Abgeordneter Ölz hat das Wort. Delz: Ich bin der Anschauung, daß dieser Punkt doch noch eine Besprechung benötigt und 1. Sitzung des Vorarlberger Landtages. III. (außerordentliche) Session der 10. Periode 1910. 15 daß man überlegen muß, wie man diese Angelegenheit durchführt. Ich möchte deshalb den Amrag stellen, daß die Abstimmung über diesen Punkt infolge notwendiger Besprechung auf die nächste Sitzung verschoben werde. Landeshauptmann: Es wird ein Antrag auf Vertagung gestellt; wünscht jemand das Wort? Wenn nicht, so kann diesem Wunsche Folge gegeben werden und ich verschiebe somit auch die 3. Lesung auf die nächste Sitzung. Wir haben nun noch den Resolutionsantrag zur Abstimmung zu bringen, welchen Herr Abgeordnete Weite im Verlaufe der Debatte gestellt hat und welcher lautet: (Liest denselben). Wünscht jemand zu diesem Antrag des Herrn Abgeordneten Weite das Wort? Wenn sich niemand meldet, bringe ich denselben zur Abstimmung, nachdem bereits der Herr Berichterstatter sich darüber ausgesprochen hat. Ich ersuche also alle diejenigen Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben; angenommen. Wir kommen nun zum 3. Gegenstand der Tagesordnung, betreffend die Wahl eines landwirtschaftlichen Ausschusses zur nochmaligen Vorberatung des von der k. k. Regierung rückgelangten Gesetzentwurfes betreffend den Landeskulturrat. Nachdem es sich hier wohl nur um einen einzigen Gegenstand handelt, mit dem sich dieser Ausschuß zu beschäftigen hat, so dürfte nach meiner Ansicht ein 5gliedriger Ausschuß genügen. Hat jemand eine Bemerkung zu machen. Wenn nicht, so ersuche ich die Herren, auf den Zettel sieben Namen zu schreiben. Erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Rüsch. Rüsch: Es sind Vorschläge gemacht worden und wie bisher ist auch von unserer Seite Dr. Kinz vorgeschlagen worden. Wenn die Herren schon für die Mitglieder Vorschläge gemacht haben, so bitte ich Sie, auch für die Ersatzmänner solche zu machen. Landeshauptmann: Für die Ersatzmänner werden keine Vorschläge gemacht. (Dr. Drexel: Freie Wahl. Heiterkeit.) Wenn die Wahl zu Ende ist, werde ich eine kleine Pause eintreten lassen und ich ersuche die Herren Abgeordneten Wegeler Und Rüsch, das Skrutinium vorzunehmen, bemerke aber, daß dies nach Schluß der Sitzung geschehen kann. Wenn das Wahlresultat bekannt ist, bitte ich die Konstituierung des neuen Ausschusses vorzunehmen, und nachdem kein Obmann gewählt ist, möchte ich im Interesse der Sache Mist als Einberufer fungieren und den Ausschuß aus heute Nachmittag 3 Uhr zu einer Sitzung einberufen und ich bitte alle jene Herren, die es angeht, dies zur Kenntnis zu nehmen. Ich werde unterdessen die Tagesordnung der nächsten Sitzung bekannt geben. Die nächste Sitzung beraume ich für morgen Vormittag 1/2 11 Uhr an mit folgender Tagesordnung: 1. Fortsetzung der Verhandlung über Punkt 2 der Beilagen 1 und 2 (Darlehensaufnahme) und 3. Lesung beider Gesetzentwürfe 2. Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Verdauung des Luogembaches in Au (Beilage 5 und 5 a). 3. Bericht des Landesausschusses betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwasser beschädigten Montafoner-Bahn. 4. Bericht des Landesausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Regulierung und Verbauung des Rickenbach und der Schwarzach. 5. Pensionsgesuch des Herrn Landrates Caspar Ritter von Ratz, und hiemit erkläre ich die heutige Sitzung für geschlossen. (Schluß der Sitzung 11 Uhr 50 Minuten vormittags.)