19120209_lts015

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:38
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1912,lt1912,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 15. Sitzung am 9. Februar 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 22 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Wendelin Nachbauer, Dr. Ferdinand Kinz, Johann Müller. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 5 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Wir sind in beschlußfähiger Anzahl versammelt, ich eröffne daher die heutige Sitzung und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Haussitzung. f Sekretär liest). Hat jemand eine Bemerkung zum eben verlesenen Protokolle zu machen? Wenn das nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe als genehmigt. Es ist neuerlich ein Gesetzentwurf in Notstandsangelegenheiten vonseiten der k. k. Statthalterei als mit der Zustimmung und Vorsanktion versehen eingelangt, betreffend die Schutz- und Regulierungsbauten an der Bregenzer-Ache in der Gemeinde Schoppernau. Ich möchte denselben in kurzem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschusse zur Vorberatung zugewiesen wissen. Für die heutige Sitzung hat sich der Herr Abgeordnete Müller und Herr Dr. Kinz entschuldigt, weil sie dienstlich verhindert sind, letzterer für einen Teil der Sitzung, indem er hofft, daß er noch am Schlüsse derselben erscheinen könne. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Punkt: der Bericht des Schulausschusses über die Gesuche einiger Gemeinden um Gewährung außerordentlicher Subventionen zur Deckung der Schulauslagen im Sinne des § 33 des Gesetzes vom 28. August 1899, L. G. BI. Nr. 47, betreffend die Schulerhaltung in Beilage 48. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter; ich erteile ihm das Wort. Thurnher: Wir haben bereits in der Session des Jahres 1909 und 1910 und in der jetzigen Borsession im Herbste vorigen Jahres mehrere Gesuche von Gemeinden im Sinne des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes bewilligt. Jetzt liegen dem Landtage wieder Ersuche von 4 weiteren Gemeinden vor, die alle berücksichtigenswert erscheinen und der Schulausschuß hat geglaubt, es sei diesen Gesuchen, weil begründet, zu entsprechen und die 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. zu bewilligende Subvention auf mehrere Jahre, nämlich auf die Dauer der gegenwärtigen Landtagsperiode auszudehnen, damit wir uns nicht alle Jahre mit denselben zu befassen haben. Der Schulausschuß stellt daher folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Im Sinne des §33 des Schulerhaltungsgesetzes werden nachstehenden Gemeinden für die Dauer des Restes der jetzigen Landtagsperiode pro Jahr nachstehende Beträge gewährt und zwar: 1. Blons K 200 - ; 2. Sibratsgfäll K 200 -; 3. Schlücken L 200.-; 4. BuchL 200-. Die Beiträge für die drei erst genannten Gemeinden sollen schon für das abgelaufene Jahr 1911 bewilligt werden, da die früher gewährten Landesbeiträge sich nur auf die Jahre 1909 und 1910 beziehen." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Bericht und Antrag das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, die dem Antrage des Schulausschusses ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Der nächste Punkt ist in Beilage 46; ein Bericht des Schulausschusses über das Gesuch der Lehrerswitwe Josefa Burtscher in Bludenz um Fortbezug des Erzichungsbeitrages für deren Tochter Paulina. Ich bitte denselben Herrn Berichterstatter, wiederum das Wort zu nehmen. Thurnher: Der Schulausschuß war der Anschauung, daß der Landtag auf das vorliegende Gesuch der Lehrerswitwe Josefa Burtscher in Bludenz um den Fortbezug des Erziehungsbeitragss für deren Tochter Paulina nicht eingehen solle, weil durch die Gewährung dieses Gesuches sonst 'ein Präjudizfall geschaffen würde, was wir vermeiden wollen. Der Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Auf das Gesuch der Lehrerswitwe Josefa Burtscher in Bludenz um Fortbezug des Erziehungsbeitrages für deren Tochter Paulina wird nicht eingegangen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Konzett. Dr. Kanzelt: Hohes Haus! Der Herr Lehrer Andreas Burtscher, der verstorbene Gatte der Gesuchstellerin, diente durch mehr als 40 Jahre als Volksschullehrer bis wenige Monate vor seinem Tode und genoß daher nie eine Pension. Er war ein sehr tüchtiger und fleißiger Lehrer und hat sehr gute Erfolge erzielt. Die Bezahlung desselben war wie überhaupt die Lehrerbezahlung im Lande bis zur letzten Lehrergehaltsregulierung eine spärliche, die keinerlei Ersparungen gestattete. Unter diesen Umständen glaube ich, daß das Ansuchen der Lehrerswitwe nicht unbescheiden, sondern vielmehr gerechtfertigt ist, und ich stelle daher den Gegenantrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Frau Josefa Witwe Burtscher in Bludenz wird der Fortbezug des Erziehungsbeitrages für ihre Tochter Pauline Burtscher bis zur Ablegung der Reifeprüfung unter Voraussetzung eines gutenStudienfortganges und eines guten sittlichen Verhaltens ihrer genannten Tochter bewilligt." Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Wenn sich niemand mehr meldet, so ist die Debatte geschlossen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Thurnher: Der Schulausschuß hat die Gründe, die im Gesuche vorgebracht sind, nicht bestritten, sondern sie voll und ganz als richtig anerkannt, aber sich dennoch nicht veranlaßt gesehen, auf das Gesuch einzugehen und zwar aus den von mir in der Voreinleitung vorgeführten Gründen. Für minder bemittelte Eltern, die eine 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 3 Tochter an einer Lehrerinnen-Bildungsanstalt haben, gibt es andere Auswege zur Erwirkung einer Beihilfe. Der Staat gibt für derartige Zöglinge ganz angemessene Stipendiumsbeträge, wie im Berichte gesagt ist. Es gibt auch einzelne andere Stiftungen irrt -Lande, wo für wirklich Dürftige derartige Stipendien zu erhalten sind. Es wäre nach meiner Anschauung nicht der richtige Weg, in der nach dem Gesuche vorgesehenen Form eine Unterstützung zu gewähren, weil sonst von den meisten Lehrerfamilien Gesuche einlaufen könnten, da sie die Erziehungsbeiträge meistens noch einige Jahre länger nötig hätten, als im Gesetze vorgesehen ist. Aus diesen Gründen mutz ich beim Antrage des Schulausschusses bleiben und um die Annahme desselben das hohe Haus bitten. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und zwar zuerst über den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Konzett. Der lautet: (Liest obigen Abänderungsantrag). Ich ersuche alle jene Herren, welche dem Abänderungsantrage ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. - Es ist die Minorität. Nun ersuche ich jene Herren, welche dem Ausschußantrage ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. - Es ist die Majorität. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der dritte Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Petitionsausschusses über das Subventionsgesuch des Jugendfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg (Beilage 44). Ich ersuche den Berichterstatter in dieser Angelegenheit, den Herrn Abgeordneten Kennerknecht, das Wort zu nehmen. Kennerknecht: Ich glaube von der Verlesung des Berichtes absehen zu können, da derselbe schon seit längerer Zeit sich in den Händen der Herren Abgeordneten befindet. Es hat der hohe Landtag schon in früheren Jahren die gewiß segensreiche Tätigkeit des Jugendfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg durch Unterstützungen anerkannt und gefördert. Vor zirka 2 Jahren wurde eine neue Geschäftsstelle dieses Jugendfürsorgevereines in Vorarlberg mit dem Sitze in Feldkirch gegründet, welche die Jugendfürsorge, d. h. die Fürsorge für verwahrloste Kinder zu besorgen hat. Diese Geschäftsstelle hat ein Gesuch um eine außerordentliche Unterstützung eingebracht. Die Erfolge, welche diese Geschäftsstelle seit der Zeit ihres Bestandes auf dem Gebiete der Jugendfürsorge erreicht hat, sind sehr gute zu nennen, da bereits von feiten dieser Geschäftsstelle im abgelaufenen Jahre in zirka 500 Fällen zugunsten der verwahrlosten Jugend eingeschritten wurde. In der Anstalt am Jagdberg sind zirka 43 Zöglinge untergebracht, die der Geschäftsstelle jährlich K 4000.- kosten. Die Einnahmen sind sehr gering, weil sie lediglich nur aus den Beiträgen der Mitglieder und aus freiwilligen Beiträgen der Wohltäter bestehen. Es ist wohl selbstverständlich, daß damit die notwendigen Ausgaben von der Geschäftsstelle nicht bestritten werden können und dieselbe sich um andere Quellen zu einer Unterstützung umschauen muß; sie hat nun eine solche Quelle im Vorarlberger Landtage erblickt und ist um eine Unterstützung an denselben herangetreten. Der Petitionsausschutz war der Meinung, daß dann, wenn ein Verein die Unterstützung aus Landesmitteln verdiene, dies wohl der Jugendfürsorgeverein ist, der doch eine ziemlich große Anzahl von jungen Leuten der Verwahrlosung bis heute schon entzogen hat und dies auch in Zukunft noch tun wird. Der Petitionsausschutz erlaubt sich daher, dem hohen Hause folgenden Antrag zu unterbreiten: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Geschäftsstelle des Jugendfürsorge-Vereines für Tirol und Vorarlberg wird aus Landesmitteln eine jährliche Subvention von K 400.- für die Dauer der Landtagsperiode bewilligt." Ich ersuche das hohe Haus um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Petitionsausschusses die Debatte. Wenn niemand sich meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Antrage des Petitionsausschusses, wie er verlesen 4 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. wurde, ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Somit ist dieser Gegenstand erledigt und wir kommen zum zweiten Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses, .dem vierten Gegenstands der Tagesordnung, betreffend das Gesuch der Gemeinde Altach um Gewährung eines Beitrages zu den Kosten der Wiederherstellung des Emmebach-Wuhres. (Beilage 49). Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist Herr Abgeordneter Amann. Ich ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Amann: Hohes Haus! (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 49.) Gestatten Sie mir noch ganz kurz die Sachlage der Gemeinde Altach etwas näher zu beleuchten. Seit vielen Jahren und Jahrzehnten verschlimmerte sich die Situation der Gemeinde infolge der tiefen Lage und des überall eindringenden Wassers zusehends. Wo früher Häuser, Felder, fette Wiesen und Acker waren und wo überhaupt fester Boden war, finden wir heute schlechte, sumpfige Streuwiesen. Es wurden sogar Häuser abgetragen und mehr dem Zentrum der Gemeinde zu verlegt, ein Beweis, daß der Boden der Gemeinde verschlechtert wurde und damit auch die Erwerbsverhältnisse der Bewohner. Die Rheinausbrüche in den Jahren 1888 und 1890 brachten die Gemeinde geradezu an den Rand des Verderbens. Wenn nun auch in den letzten 20 Jahren der Rhein nicht mehr über seine Ufer getreten ist, so ist die Situation der Gemeinde dennoch eine höchst traurige geblieben, da alle jene Arbeiten, die geeignet erschienen, Grund und Boden dem Wasser zu entreißen und ihn so ertragsfähig zu machen, wie früher, fruchtlos geblieben sind; erst heute ist die Angelegenheit in die richtigen Wege geleitet worden und dies ist die Regulierung des Kbblacher Kanals in seinem Oberlaufe und die im Anschlüsse daran auszuführende Talentwässerung. Die von der Gemeinde Altach durchgeführten Wiederherstellungsbauten am Emmebache bilden einen Bestandteil aller jener Aktionen, die zur Melioration des Bodens der Gemeinde notwendig sind. Es geziemt sich daher, der Gemeinde Altach, welche unter sehr schwierigen Verhältnissen um ihre Existenz ringt, tatkräftig unter die Arme zu greifen und ich muß der Erwartung auch hier wiederum Ausdruck geben, daß die Regulierung des Koblacher Kanals in seinem Oberlaufe endlich einmal durchgeführt werde, weil die Forderung der Rheingemeinden auf Entwässerung und Verbesserung des Grundes und Bodens nur dann in großzügiger Weise erfüllt werden kann. Erst dann werden die Gemeinden Hohenems, Altach, Koblach, Götzis und Müder in die Lage versetzt, ihren sonst ertragsfähigen Boden voll und ganz ausnützen zu können, wonach die Talentwässerung in der Tat ein sozialpolitisches Werk von großer Bedeutung ist. Ich empfehle daher dem hohen Hause den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur einstimmigen Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wünscht jemand das Wort? Wenn sich niemand meldet, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, die dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen zum fünften Punkte der Tagesordnung, dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Wiederherstellungsbauten am Alvierbache in der Gemeinde Bürs in Beilage 50 und 50 A. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter. Ich erteile ihm das Wort. Thurnher: Wir haben in der Session des Jahres 1910 hinsichtlich der Wiederherstellung der durch die Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 an Flüssen und Bächen zerstörten Wuhrbauten einen Gesetzentwurf angenommen, durch welchen für die dringendsten Wasserbauten ein Betrag von 1, 811.000 K sichergestellt wurde, welcher Gesetzentwurf unter dem 12. Mai v. I. die Allerhöchste kaiserliche Sanktion erhielt. 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 5 Wir haben weiter in der außerordentlichen Session im Juni 1911 einen weiteren Gesetzentwurf ebenfalls zur Wiederherstellung von Wasserschutzbauten votiert, mit welchem ein weiterer Betrag und zwar in der Höhe von 2, 271.000 K gesichert wurde. Auch dieser Gesetzentwurf erhielt unter dem 6. September v. J. die kaiserliche Sanktion. Während nun die durch die in den vorbenannten Sessionen beschlossenen, gleichartigen Gesetze zur Wiederherstellung der durch die Wasserkatastrophe zerstörten Brücken und Straßen sichergestellten Beträge aller Voraussicht nach zur vollen Wiederherstellung der geschädigten Brücken und Straßen ausreichen dürften, ist dieses hinsichtlich der Wasserschutzbauten nicht der Fall. Aus den Verhandlungen der zwei vorigen Sessionen ist es ja allbekannt, daß durch das erste und zweite Wasserbauprogramm nur die Durchführung der unaufschiebbarsten Bauten gesichert wurde, während die anderen infolge der Hochwasserkatastrophe notwendig gewordenen Bauten der Spezialgesetzgebung vorbehalten blieben. In der dem Landtage im Jahre 1910 vorgelegten Zusammenstellung der Kosten des Elementarbauprogrammes für das Land Vorarlberg (Wasserbauten), Beilage 60 B, werden die Kosten der Wiederherstellungsbauten mit 7, 412.000 K angegeben, wovon durch die vorhin bezeichneten zwei Landesgesetze 4, 081.000 K gesichert sind, wobei aber noch zu bemerken ist, daß in der Summe von 7, 412.000 K die später in Montafon durchzuführenden Bauten noch nicht berücksichtigt worden waren. Infolge dieser Sachlage beauftragte der Landtag den Landesausschuß bereits in der 16. Sitzung vorn 21. Oktober 1910 (siehe Punkt 5 der Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses vorn 15. Oktober 1910 Beilage 60 der stenographischen Protokolle), die nötigen Maßnahmen und Verhandlungen einzuleiten und durchzuführen, um die Sicherstellung der erforderlichen Beträge zu erwirken. Der Landesausschuß hat sich dieser Ausgabe mit Anstrengung, mit unausgesetzter Tätigkeit und Beharrlichkeit gewidmet. Das Bauamt, das infolge der Hochwasserkatastrophe seit mehr als 1 1/2 Jahren eine Riesentätigkeit entwickeln mußte, hat ganz Außerordentliches geleistet und eine geradezu aufreibende Arbeit bewältigt. Auch unsere Reichsratsabgeordneten haben keine Anstrengungen und Mühen gescheut, um hinsichtlich der Fortsetzung der Aktion die Mithilfe des Staates in ausgiebigster Weise zu erwirken. Die k. k. Regierung, insbesondere das k. k. Ackerbau-Ministerium, das 1. k. Finanzministerium und die k. k. Statthalterei haben bei den bezüglichen Verhandlungen das weitgehendste Wohlwollen dem Lande gegenüber bewiesen und so sind wir in der Lage, schon in dieser Session eine Reihe von Gesetzentwürfen, die die Sicherstellung wichtiger und dringender Schutzbauten bezwecken, der Beratung und Beschlußfassung unterziehen zu können. Selbst Seine Exzellenz, der Herr Ministerpräsident hat mit größtem Wohlwollen und mit großer Energie sich unserer Sache angenommen und dieselbe bei den beteiligten Ministerien mit allem Nachdrucke und mit aller Wärme unterstützt. Ich bin Ihrer aller Zustimmung sicher, wenn ich an dieser Stelle der k. k. Regierung, insbesondere Sr. Exzellenz, dem Herrn Ministerpräsidenten, dem k. k. Ackerbauministerium, dem k. k. Finanzministerium und der k. k. Statthalterei den wärmsten und tiefgefühltesten Dank des Landes für das demselben bewiesene Wohlwollen ausspreche. (Bravo! Bravo!) Der erste im Hause zur Verhandlung gelangende, derartige Gesetzentwurf betrifft die Verdauung des Alvierbaches in der Gemeinde Bürs. Über die unbedingte Notwendigkeit der raschesten Durchführung dieser Bauten brauche ich wohl nichts zu sagen. Jeder, der die Zustände am Alvierbache, wie sie durch die Verheerungen des Jahres 1910 herbeigeführt wurden, kennt, ist von der Notwendigkeit der ehesten Durchführung derselben überzeugt. Indem ich im übrigen auf die Ausführungen des dem hohen Hause bereits seit gestern vorliegenden Berichtes des volkswirtschaftlichen Ausschusses verweise, stelle ich namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses nachstehenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die völlige Wiederherstellung der durch die Hochwässer vorn Jahre 1910 zerstörten Uferschutzbauten am 6 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Alvierbache in der Gemeinde Bürs wird die Zustimmung erteilt." Punkt 2 braucht wohl nicht verlesen zu werden. Es ist die gewöhnliche Sicherung für Vornahme etwaiger kleinerer Änderungen formeller Art. Ich beantrage, daß das hohe Haus in die Spezialdebatte über diesen Entwurf eingehe. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den Gesetzentwurf in Beilage 50 A die Generaldebatte. Wünscht jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, gehen wir zur Spezialdebatte über. Es wird sich empfehlen, weil es sich das erstemal um einen derartigen Gesetzentwurf handelt, die wichtigeren Paragraphen zur Verlesung zu bringen. Bei späteren Gesetzentwürfen können wir dann dieselben lediglich anrufen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Paragraphen zu verlesen. Thurnher: Ich glaube, es genügt, wenn wir die ersten drei Paragraphen verlesen; die anderen sind doch stets dieselben, wenn der Herr Vorsitzende nichts einzuwenden hat. Landeshauptmann: Gewiß! Thurnher: (Liest § 1 aus Beilage 50 A). Landeshauptmann: § 1 ist, wenn keine Bemerkung erfolgt, angenommen. Thurnher: Es ist hier aus Versehen ausgeblieben die Angabe des Erlasses des k. k. Ackerbauministeriums, mit welchem das vorliegende Projekt die Genehmigung erhalten hat. Ich werde bei Verlesung desselben die Richtigstellung vornehmen; es mutz hier nämlich heißen: "8. Jänner 1912, Z. 52972". (Liest § 2 samt Berichtigung). Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, erkläre ich denselben mit der Ergänzung, die der Herr Berichterstatter vorgenommen und verlesen hat, als angenommen. Thurnher: (Liest § 3). Landeshauptmann: Wenn sich niemand zum Worte meldet, erkläre ich denselben als angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: § 4 ist angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes). Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort zu Titel und Eingang des Gesetzes? Wenn sich niemand meldet, betrachte ich dieselben als angenommen. Thurnher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag des Herrn Berichterstatters gehört und wenn keine Einwendung erfolgt, bitte ich alle jene Herren, die dem Gesetzentwürfe so, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, ihre Zustimmung auch in dritter 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911/12. 7 Lesung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Nachdem zum 2. Antrage des Ausschusses keine Bemerkung vorgebracht worden ist, so erkläre ich denselben ebenfalls als angenommen. Hiemit ist dieser Gegenstand erledigt. Nun kommt der nächste Punkt der Tagesordnung, der mündliche Bericht des Finanzausschusses über den Rechnungsabschluß des Lehrerpensionsfonds pro 1909. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Wette; ich erteile ihm das Wort. Welle: Hohes Haus! Der k. k. Landesschulrat für Vorarlberg hat dem Landesausschuss den Rechnungsabschluß des Vorarlberger Lehrerpensionsfonds zur Vorlage an den Landtag übermittelt. Dieser Rechnungsabschluß weist an Einnahmen auf K 85.994 61 und an Ausgaben K 97.184 94. Es ergibt sich daher ein Abgang von K 11.190 33, der durch den Zuschuß des Landesfonds als gedeckt erscheint. Das Vermögen des Fonds belief sich am Ende des Rechnungsjahres 1909 auf K 251.121 85. Zu den Einnahmen wäre erwähnenswert, daß das Ergebnis der Post "Schulbeiträge aus Verlassenschaften" sehr günstig ist, da K 28.000 mehr eingingen, als veranschlagt waren. Im übrigen bewegt sich der Rechnungsabschluß in ziemlich normalen Grenzen. Der Finanzausschuß hat den vorliegenden Rechenschaftsbericht einer Prüfung unterzogen und denselben als richtig anerkannt und stellt deshalb den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Rechnungsabschluß des Lehrerpensionsfonds pro 1909 wird genehmigend zur Kenntnis genommen." Ich ersuche das hohe Haus, dem Antrage des Finanzausschusses die Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Wünscht jemand zum vorgetragenen Berichte und Antrage das Wort zu nehmen? Wenn sich niemand meldet, so schreite ich zur Abstimmung über den Antrag, welcher lautet: (Liest obigen Antrag.) Ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Hiemit ist dieser Gegenstand erledigt. Den nächsten Punkt der Tagesordnung, den mündlichen Bericht des landwirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der provisorischen Besetzung der Landesforsttechniker-Stelle, gedenke ich in vertraulicher Sitzung zu behandeln. Ich werde vorher noch dem hohen Hause die Tagesordnung der nächsten Sitzung und den Tag derselben bekannt geben. Die nächste Sitzung beraume ich auf Montag, den 12. Februar vormittags 1/211 Uhr mit folgender Tagesordnung an: 1. Akt betreffend die Deckung der Mehrkosten für die Verbauung am Bizauerbache. 2. Wahl eines Mitgliedes in den Landeskulturrat gemäß § 2 des Gesetzes vom 24. November 1911, L. G. Bl. Nr. 160. Zwei Berichte des Petitionsausschusses über: 3. das Gesuch um einen Beitrag zur St. Anna-Kapelle in Schlins. (Beilage 53), 4. das Gesuch des allgemeinen Verbandes landwirtschaftlicher Genossenschaften in Österreich um Gewährung einer Subvention (Beilage 55). Ferner drei Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über: 5. die Herstellung der Langenegger KonkurrenzStraße von Alberschwende bis zur bayrischen Grenze (Beilage 54), 6. den Gesetzentwurf betreffend die Wiederherstellungsbauten am Mengbache in Nenzing (Beilage 54), 7. den Gesetzentwurf betreffend die Schutzbauten an der Litz in Schruns (Beilage 56). Ich behalte mir vor, wenn heute oder morgen mir der eine oder der andere Bericht zukommt, die Tagesordnung durch diese Berichte zu ergänzen. Bezüglich des Punktes 2 der Tagesordnung betreffend die Wahl eines Mitgliedes in den Landeskulturrat möchte ich darauf aufmerksam machen, daß nach dem Gesetze vom 24. November 1911, L. G. Bl. Nr. 160, betreffend die Errichtung eines Landeskulturrates in § 2 des- 8 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. selben die Bestimmung enthalten ist, wonach der Landeskulturrat zu bestehen hat aus einer Reihe von zu wählenden und zu ernennenden Persönlichkeiten, darunter a) ein vom Landtage zu wählendes Mitglied. In diesem Sinne möchte ich das hohe Haus daraus aufmerksam machen, daß ein Mitglied durch den hohen Landtag selbst zu wählen ist. Ich habe dann noch mitzuteilen, daß gleich nach der Haussitzung der Petitionsausschuß und ebenfalls auch der Finanzausschuß zu einer Sitzung zusammentreten wird. Die heutige öffentliche Sitzung erkläre ich für geschlossen. (Schluß der öffentlichen Sitzung um 11 Uhr 55 Minuten vormittags). Druck von N. J. Teutsch in Bregenz. Vorarlberger Landtag. 15. Sitzung am 9. Februar 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 22 Abgeordnete. — Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Wendelin Nachbauer, Dr. Ferdinand Kinz, Johann Müller. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun-Hohenstein. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 5 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Wir sind in beschlußfähiger Anzahl versammelt, ich eröffne daher die heutige Sitzung und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Haussitzung. (Sekretär liest). Hat jemand eine Bemerkung zum eben verlesenen Protokolle zu machen? — Wenn das nicht der Fall ist, so erkläre ich dasselbe als genehmigt. Es ist neuerlich ein Gesetzentwurf in Notstandsangelegenheiten vonseiten der k. k. Statthalterei als mit der Zustimmung und Vorsanktion versehen eingelangt, betreffend die Schutz- und Regulierungsbauten an der Bregenzer-Ache in der Gemeinde Schoppernau. Ich möchte denselben in kurzem Wege dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberatung zugewiesen wissen. Für die heutige Sitzung hat sich der Herr Abgeordnete Müller und Herr Dr. Kinz entschuldigt, weil sie dienstlich verhindert sind, letzterer für einen Teil der Sitzung, indem er hofft, daß er noch am Schlüsse derselben erscheinen könne. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Auf derselben steht als erster Punkt: der Bericht des Schutausschusses über die Gesuche einiger Gemeinden um Gewährung außerordentlicher Subventionen zur Deckung der Schulauslagen im Sinne des § 33 des Gesetzes vom 28. August 1899, L. E. Bl. Nr. 47, betreffend d i e Schulerhaltung in Beilage 48. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter; ich erteile ihm das Wort. Thurnher: Wir Haben bereits in der Session des Jahres 1909 und 1910 und in der jetzigen Vorsession im Herbste vorigen Jahres mehrere Gesuche von Gemeinden im Sinne des § 33 des Schulerhaltungsgesetzes bewilligt. Jetzt liegen dem Landtage wieder Gesuche von 4 weiteren Gemeinden vor, die alle berücksichtigenswert erscheinen und der Schulausschuß hat geglaubt, es sei diesen Gesuchen, weil begründet, zu entsprechen und die r 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. zu bewilligende Subvention auf mehrere Jahre, nämlich auf die Dauer der gegenwärtigen Landtagsperiode auszudehnen, damit wir uns nicht alle Jahre mit denselben zu befassen haben. Der Schuläusschutz stellt daher folgenden Antrag : Der hohe Landtag wolle beschließen: „Im Sinne des Z 33 des Schulerhialtungsgesetzes werden nach st ehenden Gemeinden für die Dauer des Re st es der jetzigen Landtagsperiode pro Jahr nachstehende Beträge gewährt und zwar: 1. Sions K 200 -; 2. SibratsgfäH K 200 —; 3. Schlücken K 200.—; 4. Buch K 200—. Die Beiträge für die drei erstgenannten Gemeinden sollen schon für das abgelaufene Jahr 1911 bewilligt werden, da diefrüher gewährten Landes beitrüge sichnur auf die Jahre 1909 und 1910 beziehen." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu Bericht und Antrag das Wort? — Wenn das nicht der Fall ist, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, die dem Anträge des Schulausschusses ihre Zustimmung erteilen wollen, sich> gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Angenommen. Der nächste Punkt ist in Beilage 46; ein Bericht des Schulausschusses über das Gesuch der Lehre r swi tw e Josefa Burtscher in Bludenz um Fort bezug des Erziehungsbeitrages für deren Tochter Paulina. Ich bitte denselben Herrn Berichterstatter, wiederum das Wort zu nehmen. Thurnher: Der Schulausschuß war der Anschauung, daß der Landtag auf das vorliegende Gesuch der Lehrerswitwe Josefa Burtscher in Bludenz um den Fortbezug des Erziehungsbeitrages für deren Tochter Paulina nicht eingehen solle, weil durch die Gewährung dieses Gesuches sonst <ein Präjudizfall geschaffen Würde, was wir vermeiden wollen. Der Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: IV. Session der 10. Periode 1911/12. „Aufdas Gesuch derLehrerswitwe Josefa Burtscher in Bludenz um Fortbezu g des Erziehungsbeitrages für deren Tochter Paulina wird nicht ein gegangen." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Konzett. Dr. Ko »zett: Hohes Haus! Der Herr Lehrer Andreas Burtscher, der verstorbene Gatte der Gesuchstellerin, diente durch mehr als 40 Jahre als Volksschullehrer bis wenige Monate vor seinem Tode und genoß daher nie eine Pension. Er war ein sehr tüchtiger und fleißiger Lehrer und hat sehr gute Erfolge erzielt. Die Bezahlung desselben war wie überhaupt die Lehrerbezahlung im Lande bis zur letzten Lehrergehaltsregulierung eine spärliche, die keinerlei Ersparungen gestattete. Unter diesen Umständen glaube ich, daß das Ansuchen der Lehrerswitwe nicht unbescheiden, sondern vielmehr gerechtfertigt ist, und ich stelle daher den Gegenantrag: Der hohe Landtag wolle beschließen : „Der Frau Josefa Witwe Burtscher in Bludenz wird der Fort bezug des Erziehungs beitrages für ihre Tochter Pauline Burtscher bis zur Ablegung der Reifeprüfung unter Voraussetzungeinesgu ten Studienfortganges und eines guten sittlichen Verhaltens ihrer genannten Tochter bewillig t." Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? — Wenn sich niemand mehr meldet, so ist die Debatte geschlossen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Thurnher: Der Schuläusschuß hat die Gründe, die im Gesuche vorgebracht sind, nicht bestritten, sondern sie voll und ganz als richtig anerkannt, aber sich dennoch nicht veranlaßt gesehen, auf das Gesuch einzugehen und zwar aus den von mir in der Voreinleitung vorgeführten Gründen. Für minder bemittelte Eltern, die eine 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Tochter an einer Lehrerinnen-Bildungsanstalt haben, gibt es andere Auswege zur Erwirkung einer Beihilfe. Der Staat gibt für derartige Zöglinge ganz angemessene Stipendiumsbeträge, wie im Berichte gesagt ist. Es gibt auch einzelne andere Stiftungen im 'Lande, wo für wirkliche Dürftige derartige Stipendien zu erhalten sind. Es wäre nach meiner Anschauung nicht der richtige Weg, in der nach dem Gesuche vorgesehenen Form eine Unterstützung zu gewähren, weil sonst von den meisten Lehrerfamilien Gesuche einlaufen könnten, da sie die Erziehungsbeiträge meistens noch einige Jahre länger nötig hätten, als im Gesetze vorgesehen ist. Aus diesen Gründen mutz ich beim Anträge des Schuläusschusses bleiben und um die Annahme desselben das hohe Haus bitten. Landeshauptmann: Ich schreite nun zur Abstimmung und zwar zuerst über den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Dr. Konzett. Der lautet: (Liest obigen Abänderungsantrag). Ich ersuche alle jene Herren, welche deni Abänderungsantrage ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Es ist die Minorität. Nun ersuche ich jene Herren, welche dem Ausschutzantrage ihre Zustimmung erteilen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. — Es ist die Majorität. Damit ist dieser Gegenstand erledigt. Der dritte Punkt der Tagesordnung ist der Bericht des Petitionsausschuss es über das Subo entionsgesuch des Jugendfürforgevereines für Tirol und Vorarlberg (Beilage 44). Ich ersuche den Berichterstatter in dieser Angelegenheit, den Herrn Abgeordneten Kennerknecht, das Wort zu nehmen. Kennerknecht: Ich glaube von der Verlesung des Berichtes äbfehen zu können, da derselbe schon seit längerer Zeit sich in den Händen der Herren Abgeordneten befindet. Es hat der hohe Landtag schon in früheren Jahren die gewitz segensreiche Tätigkeit des Jugendfürsorgevereines für Tirol und Vorarlberg durch Unterstützungen anerkannt und gefördert. Vor zirka 2 Jahren wurde eine neue IV. Session dec 10. Periode 1911/12. 3 Geschäftsstelle dieses Jugendfürsorgevereines in Vorarlberg mit dem Sitze in Feldkirch gegründet, welche die Jugendfürsorge, d. h. die Fürsorge für verwahrloste Kinder zu besorgen hat. Diese Geschäftsstelle hat ein Gesuch um eine autzerordentliche Unterstützung eingebracht. Die Erfolge, welche diese Geschäftsstelle seit der Zeit ihres Bestandes auf dem Gebiete der Jugendfürsorge erreicht hat, sind sehr gute zu nennen, da bereits von feiten dieser Geschäftsstelle im abgelaufenen Jahre in zirka 500 Fällen zugunsten der verwahrlosten Jugend eingeschritten wurde. In der Anstalt am Jagdberg sind zirka 43 Zöglinge untergebracht, die der Geschäftsstelle jährlich K 4000.— kosten. Die Einnahmen sind sehr gering, weil sie lediglich^ nur aus den Beiträgen der Mitglieder und aus freiwilligen Beiträgen der Wohltäter bestehen. Es ist wohl selbstverständlich, datz damit die notwendigen Ausgaben von der Eeschäftsstelle nicht bestritten werden können und dieselbe sich um andere Quellen zu einer Unterstützung umschauen mutz; sie hät nun eine solche Quelle im Vorarlberger Landtage erblickt und ist um eine Unterstützung an denselben herangetreten. Der Petitions ausschutz war der Meinung, datz dann, wenn ein Verein die Unterstützung aus Landesmitteln verdiene, dies wohl der Jugendfürsörgeverein ist, der doch eine ziemlich grotze Anzahl von jungen Leuten der Verwahrlosung bis heute schon entzogen hat und dies auch in Zukunft noch tun wird. Der Petitionsausschutz erlaubt sich daher, dem hohen Hause folgenden Antrag zu unterbreiten: Der hohe Landtag wolle beschlietzen: „Der Geschäftsstelle des Jugendfürsorge-Vereines für Tirol und Vorarlberg wird aus Landesmitteln eine jährliche Subvention von K 400.— für die Dauer der Landtagsperiode bewillig t." Ich ersuche das hohe Haus um Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag des Petitionsausschusses die Debatte. Wenn niemand sich meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche jene Herren, welche dem Anträge des Petitionsausschusses, wie er verlesen 4 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. wurde, ihre Zustimmung geben wollen, gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. sich Somit ist dieser Gegenstand erledigt und wir kommen zum zweiten Berichte des volkswirtschastlichen Ausschusses, .dem vierten Gegenstände der Tagesordnung, betreffend das Gesuch der GemeindeAlt'achumGewahrungeines Beitrages zu den Kosten der Wiederherstellung des Emmebach-Wuhres. (Beilage 49). Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist Herr Abgeordneter Amann. Jch> ersuche ihn, das Wort zu ergreifen. Amann: Hohes Haus! Antrag aus Beilage 49.) (Liest Bericht und Gestatten Sie mir noch ganz kurz die Sachlage der Gemeinde Altach etwas näher zu beleuchten. Seit vielen Jahren und Jahrzehnten verschlimmerte sich die Situation der Gemeinde infolge der tiefen Lage und des überall eindringenden Wassers zusehends. Wo früher Häuser, Felder, fette Wiesen und Äcker waren und wo überhaupt fester Boden war, finden wir heute schlechte, sumpfige Streuwiesen. Es wurden sogar Häuser abgetragen und mehr dem Zentrum der Gemeinde zu verlegt, ein Beweis, datz der Boden der Gemeinde verschlechtert wurde und damit auch die Erwerbsverhältnisse der Bewohner. Die Rheinausbrüche in den Jahren 1888 und 1890 brachten die Gemeinde geradezu an den Rand des Verderbens. Wenn nun auch in den letzten 20 Jahren der Rhein nicht mehr über feine Ufer getreten ist, so ist die Situation der Gemeinde dennoch eine höchst traurige geblieben, da alle jene Arbeiten, die geeignet erschienen, Grund und Boden dem Wasser zu entreißen und ihn so ertragsfähig zu machen, wie früher, fruchtlos geblieben find/ erst heute ist die Angelegenheit in die richtigen Wege geleitet worden und dies ist die Regulierung des Kbblacher Kanals in seinem Oberlaufe und die im Anschlusse daran auszuführende Talentwässerung. Die von der Gemeinde Altach durchgesührten Wiederherstellungsbauten am Emmsbache bilden einen Bestandteil aller jener Aktionen, die zur Melioration des Bodens der IV. Session der 10. Periode 1911/12. Gemeinde notwendig sind. Es geziemt sich daher, der Gemeinde Attach, welche unter sehr schwierigen Verhältnissen um ihre Existenz ringt, tatkräftig unter die Arme zu greifen und ich muß der Erwartung auch hier wiederum Ausdruck geben, daß die Regulierung des Koblacher Kanals in feinem Oberläufe endlich einmal durchgeführt werde, weil die Forderung der Rheingemeinden auf Entwässerung und Verbesserung des Grundes und Bodens nur bann in großzügiger Weise erfüllt werden kann. Erst dann werden die Gemeinden Hohenems, Attach, Koblach, Götzis und Mäder in die Lage versetzt, ihren sonst ertragsfähigen Boden voll und ganz ausnützen zu können, wonach die Talentwässerung in der Tat ein sozialpolitisches Werk von großer Bedeutung ist. Ich empfehle daher dem hohen Hause den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses zur einstimmigen Annahme. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Wünscht jemand das Wort? — Wenn sich niemand meldet, so schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, die dem Anträge des voltswirtschaftlichen Ausschusses ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. — Angenommen. Wir kommen zum fünften Punkte der Tagesordnung, dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend die Wiederherstellungsbauten am Alvierbache in der Gemeinde Bürs in Beilage 50 und 50 A. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter. Ich erteile ihm das Wort. Thurnher: Wir haben in der Session des Jahres 1910 hinsichtlich der Wiederherstellung der durch die Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 an Flüssen und Bächen zerstörten Wuhrbauten einen Gesetzentwurf angenommen, durch welchen für die dringendsten Wasserbauten ein Betrag von 1, 811.000 K sichergestellt wurde, welcher Gesetzentwurf unter dem 12. Mai v. I. die Allerhöchste kaiserliche Sanktion erhielt. 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. Wir haben weiter in der außerordentlichen Session im Juni 1911 einen weiteren Gesetzentwurf ebenfalls zur Wiederherstellung von Wasserschutzbauten votiert, mit welchem ein weiterer Betrag und zwar in der Höhe von 2, 271.000 K gesichert wurde. Auch dieser Gesetzentwurf erhielt unter dem 6. September v. I. die kaiserliche Sanktion. . Während nun die durch die in den vorbenannten Sessionen beschlossenen, gleichartigen Gesetze zur Wiederherstellung der durch die Wasserkatastrophe zerstörten Brücken und Straßen sichergestellten Beträge aller Voraussicht nach zur vollen Wiederherstellung der geschädigten Brücken und Straßen ausreichen dürften, ist dieses hinsichtlich der Wasserschutzbauten nicht der Fall. Aus den Verhandlungen der zwei vorigen Sessionen ist es ja allbekannt, daß durch das erste und zweite Wasserbauprogramm nur die Durchführung der unaufschiebbarsten Bauten gesichert wurde, während die anderen infolge der Hochwasserkatastrophe notwendig gewordenen Bauten der Spezialgesetzgebung vorbehalten blieben. In der dem Landtage im Jahre 1910 vorgelegten Zusammenstellung der Kosten des Elementarbauprogrammes für das Land Vorarlberg (Wasserbauten), Beilage 60 B, werden die Kosten der Wiederherslellungsbauten mit 7, 412.000 K angegeben, wovon durch die vorhin bezeichneten zwei Landesgesetze 4, 081.000 K gesichert sind, wobei aber noch zu bemerken ist, daß in der Summe von 7, 412.000 K die später in Montafon durchzuführenden Bauten noch nicht berücksichtigt worden waren. Infolge dieser Sachlage beauftragte der Landtag den Landesausschuß bereits in der 16. Sitzung vom 21. Oktober 1910 (siehe Punkt 5 der Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses vom 15. Oktober 1910 Beilage 60 der stenographischen Protokolle), die nötigen Maßnahmen und Verhandlungen einzuleiten und durchzuführen, um die Sicherstellung der erforderlichen Beträge zu erwirken. Der Landesausschuß hat sich dieser Aufgabe mit Anstrengung, mit unausgesetzter Tätigkeit und Beharrlichkeit gewidmet. Das Bauamt, das infolge der Hochwasserkatastrophe seit mehr als lVs Jahren eine Riesentätigkeit entwickeln mußte, hat ganz Außerordentliches geleistet und eine geradezu aufreibende Arbeit bewältigt. Auch unsere Reichs- IV. Session der 10. Periode 1911/12. 5 ratsabgeordneten haben keine Anstrengungen und Mühen gescheut, um hinsichtlich der Fortsetzung der Aktion die Mithilfe des Staates in ausgiebigster Weise zu erwirken. Die k. k. Regierung, insbesondere das k. k. Ackerbau-Ministerium, das k. k. Finanzministerium und die k. k. Statthalterei haben bei den bezüglichen Verhandlungen das weitgehendste Wohlwollen dem Lande gegenüber bewiesen und so sind wir in der Lage, schon in dieser Session eine Reihe von Gesetzentwürfen, die die Sicherstellung wichtiger und dringender Schutzbauten bezwecken, der Beratung und Beschlußfassung unterziehen zu können. Selbst Seine Erzellenz, der Herr Ministerpräsident hat mit größtem Wohlwollen und mit großer Energie sich unserer Sache angenonlmen und dieselbe bei den beteiligten Ministerien mit allem Nachdrucke und mit aller Wärme unterstützt. Ich bin Ihrer aller Zustimmung sicher, wenn ich an dieser Stelle der k. k. Regierung, insbesondere Sr. Exzellenz, dem Herrn Ministerpräsidenten, dem k. k. Ackerbauministerium, dem k. k. Finanzministerium und der k. k. Statthalterei den wärmsten und tiefgefühltesten Dank des Landes für das demselben bewiesene Wohlwollen ausspreche. (Bravo! Bravo!) Der erste im Hause zur Verhandlung gelangende, derartige Gesetzentwurf betrifft die Verbauung des Alvierbaches in der Gemeinde Bürs. Über die unbedingte Notwendigkeit der raschesten Durchführung dieser Bauten brauche ich wohl nichts zu sagen. Jeder, der die Zustände am Akvierbache, wie sie durch die Verheerungen des Jahres 1910 herbeigeführt wurden, kennt, ist von der Notwendigkeit der ehesten Durchführung derselben überzeugt. Indem ich im übrigen auf die Ausführungen des dem hohen Hause bereits seit gestern vorliegenden Berichtes des volkswirtschaftlichen Ausschusses verweise, stelle ich namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses nachstehenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die völlige Wiederherstellung der durch die Hochwässer vom Jahre 1910 zerstörten Aferschutzbauten am Al 0 ier - 15. Sitzung des Vorarlberger Landtages. 6 bache in der Gemeinde Bürs wird die Zustimmung erteil t.“ IV. Session der 10. Periode 1911/12. Thurnher: (Liest § 3). Punkt 2 braucht wohl nicht verlesen zu werden. Es ist die gewöhnliche Sicherung für Vornahme etwaiger kleinerer Aenderungen formeller Art. Ich beantrage, daß das hohe Haus in die Spezialdebatte über diesen Entwurf eingehe. Landeshauptmann: Wenn sich niemand zum Worte meldet, erkläre ich denselben als angenommen. Landeshauptmann: Ich eröffne zunächst über den Gesetzentwurf in Beilage 50 A die Generaldebatte. Wünscht jemand das Wort? — Landeshauptmann: § 4 ist angenommen. Wenn dies nicht der Fall ist, gehen wir zur Spezialdebatte über. Es wird sich empfehlen, weil es sich das erstemal um einen derartigen Gesetzentwurf handelt, die wichtigeren Paragraphen zur Verlesung zu bringen. Bei späteren Gesetzentwürfen können wir dann dieselben lediglich anrusen. Ich bitte den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Paragraphen zu verlesen. Thuruher: Ich glaube, es genügt, wenn wir die ersten drei Paragraphen verlesen; die anderen sind doch stets dieselben, wenn der Herr Vorsitzende nichts einzuwenden hat. Landeshauptmann: Gewiß ! Thurnher: (Liest § 1 aus Beilage 50 A). Landeshauptmann: § 1 ist, wenn keine Bemerkung erfolgt, angenommen. Thurnher: Es ist hier aus Versehen ausgeblieben die Angabe des Erlasses des L I. Ackerbauministeriums, mit welchem das vorliegende Projekt die Genehmigung erhalten hat. Ich werde bei Verlesung desselben die Richtigstellung vornehmen ; es mutz hier nämlich heißen: „8. Jänner 1912, Z. 52972". (Liest § 2 samt Berichtigung). Landeshauptmann: Wünscht jemand das Wort? — Wenn dies nicht der Fall ist, erkläre ich denselben mit der Ergänzung, die der Herr Berichterstatter vorgenommen und verlesen hat, als angenommen. Thurnher: § 4. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes). Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort zu Titel und Eingang des Gesetzes? — Wenn sich niemand meldet, betrachte ich dieselben als angenommen. Thurnher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag des Herrn Berichterstatters gehört und wenn keine Einwendung erfolgt, bitte ich alle jene Herren, die dem Gesetzentwürfe so, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, ihre Zustimmung auch in dritter