19120219_lts020

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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:38
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1912,lt1912,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 20. Sitzung am 19. Februar 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Wendelin Nachbauer. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 10 Uhr 33 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Die heutige Sitzung ist eröffnet; ich ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung, (Sekretär liest). Wird eine Bemerkung zum verlesenen Protokolle gemacht? Wenn dies nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Das hohe Haus hat in der letzten vertraulichen Sitzung beschlossen, nachstehendes Protokoll aus dieser Sitzung zur Verlesung zu bringen, welches in der Sitzung selbst schon genehmigt worden ist. (Sekretär liest folgendes Protokoll): Bericht des Landesausschusses über die eingelaufenen Gesuchs um Verleihung der Stelle eines Landesoberingenieurs. Beschluß: der Landesausschuß wird ermächtigt und beauftragt, mit aller Beschleunigung aus drei kompetenten Julius Fritsch, Alois Zirps und Heinrich Kloß nach weiteren eingezogenen Informationen eine definitive Auswahl durch Ernennung zum Landesoberingenieur zu treffen. Bericht des Landesausschusses über die eingelaufenen Gesuche um Verleihung der Landeskulturingenieurstelle. Beschluß: Die beim Landeskulturrate systemisierte Stelle eines Landeskulturingenieurs wird dem bisherigen landschaftlichen Baukommissär Josef Thurnherr verliehen, demselben die in Niederösterreich verbrachte Dienstzeit seit 20. September 1902 in die Pensionsberechtigung angerechnet und er in die 4. Stufe der IX. Rangsklasse eingereiht. In einem abzuschließenden Dienstvertrage ist die Verpflichtung auszusprechen, daß der Landeskulturingenieur verpflichtet werden kann, im Bedarfsfälle auch zu den Arbeiten des Landesbauamtes aushilfsweise sich verwenden zu lassen. Über Ablesen genehmigt und gefertigt. Adolf Rhomberg. Ich habe zu diesem Protokolle nur noch eine Bemerkung zu machen. Der Herr Landeshauptmann-Stellvertreter hat durch 22 Jahre meine 2 20. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Stellvertretung im Landesausschusse innegehabt und sie immer mit großer Sachkenntnis und mit unverdrossenem Eifer in meiner Abwesenheit besorgt. Derselbe hat mir nun die Erklärung abgegeben, daß er mit Rücksicht auf die Ernennung seines Sohnes als Beamter des Landeskulturrates, obwohl der Landeskulturrat dem Landesausschusse in keiner Weise untersteht, sich bewogen gesunden habe, die Stellvertretung irrt Landesausschusse niederzulegen , was ich mit Bedauern zur Kenntnis genommen habe. Hohes Haus! Übermorgen am 21. d. M. begeht Se. kais. Hoheit, (das h. Haus erhebt sich von den Sitzen) Erzherzog Rainer und seine hohe Frau Gemahlin das hehre Fest der diamantenen Jubelhochzeit. Alle Volker Österreichs und auch das kaisertreue Land Vorarlberg nehmen freudigen Anteil an der ebenso seltenen als auch erhabenen Feier. Ich gestatte mir nun, dem hohen Hause den Antrag zu unterbreiten, es möge mich ermächtigen, die ehrerbietigsten Gluck- und Segenswünsche der Landesvertretung und des Vorarlberger Volkes auf telegraphischem Wege seiner kaiserlichen Hoheit zu Füßen zu legen. Durch die Erhebung von den Sitzen hat das hohe Haus bereits sein: Zustimmung bekundet. Ich erteile nun das Wort dem Herrn Regierungsvertreter. Regierungsvertreter: In der Sitzung vorn 22. v. Mts. haben die Herren Abgeordneten Loser, Amann und Genossen nachstehende Interpellation an mich gerichtet: "Zufolge Allerhöchster Entschließung hat der vorn Landtage in seiner letzten Session beschlossene Gesetzentwurf betreffend die Regulierung des Koblacher Kanales in seinem Oberlause die kaiserliche Sanktion erhalten und wurde der bezügliche Gesetzentwurf im Landesgesetzblatt Nr. 113 vorn 6. September v. Js. publiziert. Trotzdem die Erstellung dieser Teilstrecke des Koblacher Kanales außerordentlich dringend ist, da sie die Voraussetzung für die günstige Wirkung des Kanales in Bezug auf die Entwässerung der Grundstücke ist, rührt sich bis jetzt keine Hand, um das Werk zur Ausführung zu bringen. Abgesehen von der Dringlichkeit der Sache selbst wäre die Inangriffnahme des Baues im gegenwärtigen Zeitpunkte um so wünschenswerter, weil die Winterszeit zur Ausführung der Arbeiten mehr geeignet erscheint und zudem zufolge schlechten Geschäftsganges der Stickerei mehr Arbeitskräfte zur Verfügung stehen würden. Die Gefertigten stellen daher an den Herrn Regierungsvertreter die Anfrage: Ist die Regierung bereit, ohne Verzug die Ausführung bezw. die Inangriffnahme des Koblacher Kanales im Oberläufe zu veranlassen, eventuell die Gründe bekannt zu geben, welche der Inangriffnahme der Bauten entgegenstehen." Ich beehre mich, diese Interpellation wie folgt zu beantworten: Nach § 7 des in der Interpellation bezogenen Landesgesetzes betreffend die Regulierung des Koblacher Kanales im Oberlaufs ist die Dauer der Bauzeit, die Art und Weise der Ausführung dieses Unternehmens usw. in einer zwischen der Staatsverwaltung und dem Landesausschusss zu vereinbarenden Vollzugsordnung festzusetzen. Demgemäß hat auch der Landesausschuß bereits Ende November 1911 dem Entwurf einer solchen Verordnung der Statthalterei vorgelegt, welche Verordnung tm § 6 die oberste Kontrolle über die Ausführung einer Kommission überträgt. Dieser Kommission obliegt insbesonders die Feststellung des jährlichen Arbeitsprogrammes; sie steht unter der Leitung des Vertreters des Ackerbauministeriums. Bevor die Verordnung nicht erlassen und die Kommission nicht eingesetzt ist, kann mit den Arbeiten nicht begonnen werden. Ich habe im Gegenstände an die Statthalterei berichtet und diese hat mit Erlaß vorn 1. d. M. eröffnet, daß sie das k. k. Ackerbauministerium um die ehetunlichste Genehmigung der Vollzugsverordnung zum Gesetze vorn 6. September 1911, L. E. Bl. Nr. 113 ex 1911, gebeten hat. Ich bitte die Herrn Interpellanten, Vorstehendes zur Kenntnis nehmen zu wollen; ich werde nicht verfehlen, diese wichtige Angelegenheit im Auge zu behalten. Eine Antwort von Seite der k. k. Statthalterei beziehungsweise der k. k. Regierung ist bis jetzt noch nicht eingelangt. Landeshauptmann: Wir gehen nun zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der mündliche Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen des geplanten Fahrweges Düns-Dünserberg. 20. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 3 Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dr. Konzett; ich erteile ihm das Wort. Dr. Konzett: Hohes Haus! Die Angelegenheit der Erstellung einer Verbindungsstraße von Düns nach Dünserberg hat schon einmal das hohe Haus beschäftigt und zwar in der Sitzung vom 18. Oktober 1910. Wie sich die Herren noch werden erinnern können, wurde damals auf Grund der Eingabe der Gemeinde Dünserberg folgendes festgestellt: Die Gemeinde hat ungefähr 100 Einwohner und entbehrt jeder Verbindung mit irgend einem Straßennetze Vorarlbergs. Infolge dieses Mangels und der dadurch bedingten geringen Erwerbsmöglichkeit sah sich der größte Teil der Einwohner in den letzten Jahren gezwungen, die Heimat zu verlassen und anderswo besseren Erwerb zu suchen. Infolgedessen ist die Bevölkerungsziffer in der Gemeinde stark zurückgegangen und es ist Erfahr vorhanden, daß, wenn nicht für eine Verbindung gesorgt wird, nach und nach der größte Teil der Bevölkerung wegzieht. Die Gemeinde Dünserberg ist arm und nicht in der Lage, die Kosten der Straße selbst zu tragen. Die Kosten belaufen sich nach dem aufgenommenen Projekte auf K 60.000 und ich konstatiere auch, daß sich im oberen Teile des Gemeindegebietes ausgedehnte Alpen und Maisäße befinden, deren Bewirtschaftung und Rentabilität für die Bevölkerung durch Ausführung der projektierten Straße außerordentlich gefördert würde. In der 14. Landtags-Sitzung vom 18. Oktober 1910 wurde beschlossen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, mit der Gemeinde Dünserberg wegen Feststellung des Beitrages derselben zu den Kosten der Anlage und wegen Übernahme der Erhaltung der Straße sich ins Einvernehmen zu setzen, sowie mit der hohen Regierung wegen eines ausgiebigen Staatsbeitrages in Unterhandlung zu treten und hieraus in der nächsten Session Bericht und Antrag zu stellen." Der Landesausschuß hat hierauf eine kommissionelle Verhandlung angeordnet und zu dieser die Vertretung der Gemeinden Schnifis, Düns, Dünserberg und Röns eingeladen. Bei dieser Verhandlung erklärten sich die verschiedenen Gemeindevorsteher bereit, im Gemeindeausschusse dahin zu wirken, daß das Straßenprojekt möglichst unterstützt würde und insbesondere Grund und Boden unentgeltlich beigestellt würden. Der Gemeindeausschuß von Dünserberg hat dann in einer Sitzung vom 15. Jänner 1912 den Beschluß gefaßt, zu den Staats- und Landesbeiträgen den übrigen Rest der mit K 60.000 veranschlagten Kosten , sowie alle Unkosten der Grundablösung, dann die Erhaltung der Straße Düns nach Dünserberg vom Schnifiser Tobel an zu übernehmen. Der Gemeindeausschuß spricht jedoch mit Rücksicht darauf, daß die Gemeinde ungünstige finanzielle Verhältnisse hat, den Wunsch aus, daß man ihr nicht mehr als K 20.000 von den Baukosten aufladen möchte. Die Gemeinde Düns hat den Beschluß gefaßt in Übereinstimmung mit der Gemeinde Dünserberg. Der Gemeindeausschuß von Schnifis hat in der Sitzung vom 25. Jänner 1912 es abgelehnt, den für den Straßenbau notwendigen, Grund und Boden, insofern als die Straße durch Almeingründe der Gemeinde zieht, unentgeltlich der Gemeinde Dünserberg beizustellen, weil diese Allmeingründe Bürgerfamilien zur Benützung ausgeteilt werden und mit diesen schwer ein Übereinkommen zu treffen ist. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat sich die Überzeugung verschafft, daß die Erstellung einer Verbindungsstraße Düns-Dünserberg dringend notwendig ist, aber die Gemeinde Dünserberg nicht in der Lage sei, die Kosten der Straße selbst zu bestreiten. Derselbe hat auch in Erwägung gezogen, daß die Straße mit Rücksicht auf die Förderung der Landwirtschaft mit der Alpenwirtschaft dringend unterstützt werden soll. Der volkswirtschaftliche Ausschuß hat daher beschlossen, dem hohen Landtage folgenden Antrag zu unterbreiten: Der hohe Landtag wolle beschließen: Zu den auf 60.000 K veranschlagten Kosten der Straße Düns-Dünserberg wird ein Landesbeitrag von Vs im Höchstbetrage von 20.000 K unter der Bedingung gewährt, daß zu demselben Zwecke ein Staatsbeitrag von einem Drittel im Höchstbetrage von 2 0.000 K aus dem Titel der Förderung der Alpenstraßen 4 30. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911/12 bewilligt wird und daß die Gemeinde Dünserberg ebenfalls ein Drittel dieser kosten und die allfälligen Mehrkosten übernimmt und daß diese Gemeinde, beziehungsweise die Interessenten die kosten der Grundablösung tragen. Ich empfehle die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Bevor ich die Debatte eröffne, möchte ich bemerken, daß ich selbst die Verhandlungen geleitet habe, und daß noch nicht das letzte Wort der Gemeinde Schnifis gesprochen sein kann. Ich habe der Gemeinde nahegelegt, nichts anderes zu tun, als Grund und Boden, den die Straße durchzieht, unentgeltlich zu überlassen und das ist gewiß eine geringe Forderung, der die Gemeinde Schnifis nachkommen muß. Die Gemeinde Düns hat neuerlich den Beschluß gefaßt und in Aussicht gestellt, daß sie nicht nur Gemeindegründe, insoferne sie von der Straße durchzogen werden, sondern eventuell auch Privatgründe unentgeltlich zu überlassen und abzutreten bereit sei; jedoch ist bezüglich des letzteren noch kein definitiver Beschluß gefaßt. Wir können daher noch nicht mit ganz verläßlichen Summen rechnen. In Ausführung ihres Beschlusses hat dann die Gemeinde Dünserberg auch noch gesucht, andere Gemeinden, die an der Fahrstraße interessiert sind, heranzuziehen und in irgend einer Form zu einem Beitrage zu verpflichten, nachdem auch die Gemeinde Dünserberg zur Jagdberger Straße, die nicht unmittelbar an der Gemeinde liegt, einen Beitrag geleistet hat und an deren Erhaltung statutengemäß mitzupartizipieren hat. Ich eröffne nun über Bericht und Antrag die Debatte; das Wort hat der Herr Abgeordnete Wette. Welle: Hohes Haus! Der Herr Berichterstatter hat eingehend die Notwendigkeit einer Erstellung dieser Straße und auch die Notwendigkeit der Unterstützung von Seite des Staates und Landes dargetan. Das Gleiche ist schon in der Behandlung dieser Angelegenheit im Jahre 1910 geschehen im hohen Hause von Seite meines Herrn Kollegen Loser und mir und das hohe Haus hat damals schon die Notwendigkeit dieser Straße anerkannt. Es wurde damals in dieser Angelegenheit auch ein diesbezüglicher Beschluß gefaßt. Bezüglich der Notwendigkeit glaube ich daher, nicht weitere Worte verlieren zu müssen. Ich kann nur den Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses wärmstens begrüßen und der einstimmigen Annahme empfehlen. Ich will bei dieser Gelegenheit noch den Wunsch ausdrücken, daß die Verhandlungen mit der Regierung von Erfolg begleitet seien .ferner, daß dann, wenn noch verschiedene einzelne Schwierigkeiten zu überwinden sind, diese glücklich überwunden werden können. Ich möchte es auch sehr wünschen und begrüßen, wenn der kleinen, armen Gemeinde Dünserberg, welche wohl die schlechtesten Wegverhältnisse im Lande hat, die Wohltat einer guten Straßenverbindung zuteil werde, damit ihre Existenz, die zum großen Teile gefährdet ist, infolge der schlechten Wegverhältnisse, in Zukunft gesichert erscheine und empfehle daher dem hohen Hause nochmals die Annahme des Antrages. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Wenn niemand sich meldet, so ist die Debatte geschlossen und ich ersuche alle jene Herren, die dem Antrage, welcher lautet: (Liest obigen Antrag), zustimmen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Wir kommen nun zum zweiten Gegenstände der Tagesordnung, zu dem mündlichen Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf betreffend den vollständigen Ausbau der Achwuhrungen in Schnepfau. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink. Ich erteile ihm das Wort. Der Gesetzentwurf in Beilage 76 ist schon längere Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten. Jodok Fink: Hohes Haus! Wie in verschiedenen Gemeinden des Landes, so hat die Hochwasserkatastrophe im Juni 1910 auch in 30. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 5 Schnepfau bedeutende Verheerungen angerichtet. Die Bregenzer Ache hatte die vorhandenen Uferschutzbauten zerstört und eine Säge mit sich gerissen nebst vielem Grund und Boden. Es sind sowohl sofort provisorische Bauten ausgeführt worden, als auch auf Grund des ersten und zweiten Elementarbauprogrammes verschiedene Schutzbauten erstellt worden. Zur vollständigen Wiederherstellung der zerstörten Bauten werden aber bedeutend größere Beträge erfordert, nämlich ein Betrag von weiteren K 255.000 Das k. k. Ackerbauministerium hat dem vom Landesbauamte diesbezüglich vorgelegten Projekte zugestimmt und hat bei seiner Entscheidung darauf verwiesen, daß einige Richtigstellungen nach dem wasserrechtlichen Erkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vorgenommen werden müssen. Es heißt hier in dem Erlasse des k. k. Ackerbauministeriums: "Dem aus dem Berichts vom 6. Dezember 1911, Zl. VII a 489/z rückfolgenden Projekte betreffend die Wiederherstellung der Uferschutzbauten an der Bregenzerache im Gemeindegebiete Schnepfau mit dem auf K 255.000"veranschlagten Erfordernisse wird unter der Voraussetzung zugestimmt, daß bei der Ausführung die im Erkenntnisse der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, am 24. Mai 1911, Zl. 4581, mit Rücksicht aus die lokalen Verhältnisse vorgeschriebenen Bedingungen bezüglich des zu verwendenden Steinmateriales zuverlässig eingehalten werden." Also auf das wird bei Ausführung dieser Bauten Rücksicht zu nehmen sein und nach dieser Richtung hin die wasserrechtliche Entscheidung oder die Erkenntnis über die wasserrechtlichen Verhandlungen der Bezirkshauptmannschaft Bregenz zu berücksichtigen sein. Dann heißt es weiter: "Auf die in diesem Erkenntnisse vorgeschlagene vorläufige Beschränkung der systematischen Schutzbauten auf die Flußstrecke oberhalb der Eschebrücke kann nicht eingegangen werden, weil die genannten Bauten nicht allein den Schutz der angrenzenden Ufer, sondern in erster Linie eine Eintiefung der Sohle bezwecken, die auch den ober- und unterhalb angrenzenden, derzeit hoch aufgelandeten Strecken zu Gute kommt. Hiedurch wird insbesondere auch der Schutz der derzeit bedrohten Ortschaft Hirschau erreicht. Übrigens hält auch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz die Ausführung des in Rede stehenden Teiles der geplanten Schutzbauten keineswegs für entbehrlich, da es am Schlüsse des bezogenen Erkenntnisses ausdrücklich heißt, daß "in der Folgezeit natürlich auch die Normalisierung dieser Flußstrecke in Aussicht zu nehmen ist."" Nun sagt dann das Ackerbauministerium weiter: "Für den Fall der landesgesetzlichen Regelung des Unternehmens, wie eine solche beabsichtigt ist, erklärte sich das k. k. Ackerbauministerium nach mit dem Finanzministerium gepflogenem Einvernehmen vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung bereit, zu dem Erfordernisse per 255.000 K gemäß § 7 litt. a, des Gesetzes vom 4. Jänner 1909, R. G. Bl. Nr. 4, einen 50%tgen Beitrag im Höchstbetrage von 127.500 K aus dem Meliorationsfonds zu gewähren. Um noch während der dermaligen Tagung des Landtages die Beschlußfassungen der gegenständlichen Angelegenheit zu ermöglichen, kann von der vorherigen Vorlage des Gesetzentwurfes, welcher übrigens den zahlreichen dem Landtage vorliegenden analogen Entwürfen genau nachzubilden wäre, abgesehen werden." Mit Rücksicht auf diese Erledigung des k. k. Ackerbauministeriums erlaube ich mir nun namens- des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag zu stellen: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die Erstellung von Schutzbauten an der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Schnepfau wird die Zustimmung erteilt" und dann "2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus eigener Initiative oder über Verlangen der Regierung 6 30. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. einzelne, etwa notwendig erscheinende Textesänderungen des Gesetzentwurfes vor Erwirkung der Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und vorzunehmen, insoferne weder grundsätzliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes tangiert, noch auch derartige neue Bestimmungen geschaffen werden." Landeshauptmann: Ich eröffne über den mündlichen Bericht und den Gesetzentwurf, Beilage 76, zunächst dir Generaldebatte. Wenn niemand sich zum Worte meldet, gehe ich in die Spezialdebatte ein und ersuche den Herrn Berichterstatter, in derselben Weise, wie es früher immer gepflogen wurde, mit der Anrufung, beziehungsweise Verlesung der einzelnen Paragraphe vorzugehen. Fink: § 1. Landeshauptmann: § 1 ist angenommen. Fink: § 2.Landeshauptmann: Wenn keine Bemerkung erfolgt, erkläre ich § 2 als angenommen. Bitte, den § 3 311 verlesen! Fink: (Liest § 3.) Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 3 das Wort? Es ist nicht der Fall, somit erkläre ich 8 3 als angenommen. Fink: § 4.Landeshauptmann: 8 4 ist angenommen. Fink: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Fink: § 6.Landeshauptmann: Angenommen. Fink: § 7.Landeshauptmann: Angenommen. Fink: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Fink: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Hat jemand gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes eine Bemerkung zu machen? Wenn das nicht der Fall ist, erkläre ich Titel und Eingang des Gesetzentwurfes als mit Ihrer Zustimmung versehen. Fink: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wenn keine Bemerkung erfolgt, ersuche ich jene Herren, welche dem Gesetzentwürfe, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre -Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Hiemit ist dieser Gegenstand erledigt, auch nehme ich an, daß der Antrag 2 Ihre Zustimmung gesunden hat. Nun kommt der nächste Gegenstand der Tagesordnung und zwar der Gesetzentwurf betreffend die Fortsetzung der Uferschutzbauten in Reut he. Beilage 75. Ich ersuche wiederum denselben Herrn Berichterstatter, das Wort zu ergreifen. Fink: In der Gemeinde Reuthe sind dieselben Verhältnisse. Es hat dort am linken Ufer der Ache die Bregenzer-Waldbahn eine Strecke der zerstörten Uferschutzbauten wiederhergestellt und zwar die zunächst der Eisenbahnbrücke liegende Uferstrecke. Nun war es aber zur Sicherung dieser Schutzbauten und der angrenzenden Grundstücke 20. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 7 notwendig, daß diese Sicherung in der Richtung nach aufwärts fortgesetzt werden muß und das ist zum Teile auch schon geschehen. Es hat sich gezeigt, daß die Fortsetzung dieser Bauten bis gegen die Baien-Brücke hin notwendig ist und daß eine Kostenüberschreitung von K 30.000 erforderlich sein würde. Der Landesausschuß hat sich nun an die f. I. Statthalterei gewendet. Der Landesausschuß hat den Vorschlag gemacht, daß dem im Elementarbauprogramm vorgesehenen Betrage "für Unvorhergesehenes" dieser Betrag entnommen werde. Nun ist die k. k. Regierung aus diesen Antrag nicht eingegangen, sondern hat ihrerseits den Vorschlag gemacht, daß die Wiederherstellung dieser restlichen Wuhrbauten in der Gemeinde Reuthe durch landesgesetzliche Regelung sichergestellt werden solle. Die Regierung hat auch den vorliegenden Gesetzentwürfen und zwar sowohl das Ackerbau- als auch das Finanzministerium zugestimmt. Ich stelle daher namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "1. Dem Gesetzentwürfe betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwasser vom Juni 1910 zerstörten Schutz bauten an der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Reuthe wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus eigener Initiative oder über Verlangen der Regierung einzelne, etwa notwendig erscheinende Textesänderungen des Gesetzentwurfes vor Er Wirkung der Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und vorzunehmen, insoferne weder grundsätzliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes tangiert noch auch derartige neue Bestimmungen geschaffen werden." Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Gesetzentwurf, Beilage 75, die Generaldebatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, ersuche ich den Herrn Berichterstatter, in die Spezialdebatte überzugehen und die einzelnen Paragraphen mit Ausnahme des § 3 wieder anzurufen; diesen aber zu verlesen. Fink: § 1. Landeshauptmann: § 1 ist angenommen. Fink: § 2. Landeshauptmann: § 2 ist ebenfalls angenommen. Fink: (Liest § 3). Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 3 das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, erkläre ich denselben als angenommen. Fink: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Fink: § 5. - Landeshauptmann: Angenommen. Fink: 8 6.Landeshauptmann: Angenommen. Fink: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Fink: 8 8.Landeshauptmann: Angenommen. Fink: 8 9.Landeshauptmann: Angenommen. Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes). Landeshauptmann: Wenn gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes keine Bemerkung 8 20. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. erfolgt, erkläre ich dieselben als mit Ihrer Zustimmung versehen. Fink: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird eine Einwendung dagegen gemacht? Wenn das nicht der Fall ist, so ersuche ich jene Herren, die dem Gesetzentwürfe, wie er aus der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erbeben. Angenommen. Punkt 2 des Antrages ist ebenfalls angenommen, da keine Bemerkung erfolgt ist. Somit ist dieser Gegenstand erledigt und wir kommen zu dem 4. Punkte der Tagesordnung, zu dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die weitere Aktion betreffend Fortsetzung der Wiederherstellung der zerstörten Schutzbauten an mehreren Bächen und Flüssen tn Vorarlberg. (Beilage 74). Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist Herr Landeshauptmannstellvertreter Martin Thurnher; ich ersuche denselben, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Hohes Haus! Wir haben in den letzten Wochen eine Reihe von Gesetzentwürfen zum Beschlusse erhoben, die geeignet sind, eine Reihe durch die Hochwasserkatastrophe des Jahres 1910 notwendig gewordener Wiederherstellungsbauten an Flüssen und Bächen des Landes zu sichern. Diese hochwichtige Aktion ist aber mit der Eingabe dieser Gesetzentwürfe noch nicht zum Abschlüsse gelangt, sondern es zeigen sich noch eine Reihe anderer Objekte, die der Verbauung noch harren. Die Erhebungen mit der Regierung sind angebahnt und sind so geartet, daß wir hoffen können, daß dieselben, wie bei den früheren Vorlagen zum ehesten Abschlüsse gelangen werden. Es war noch nicht möglich, diese Gesetzentwürfe noch in dieser Session der Beschlußfassung des hohen Hauses zu unterbreiten, da bezüglich dieser kleinen Verbauungsvorlagen die unter 1-4 im Berichte, dann 6-7 angeführt sind, noch nicht rechtzeitig mit der Regierung ein vollkommenes Übereinkommen getroffen werden konnte; hauptsächlich aus diesem Grunde, weil insbesondere die 4 erstgenannten Bauten nicht von unserem Bauamte seinerzeit ausgeführt worden sind, sondern von der k. I. Bauabteilung in Innsbruck. Für die vom Bauamte verfaßten Pläne hätte noch die Zustimmung erfolgen sollen, was aber leibet infolge der Erkrankung des Leiters des Bauamtes nicht rechtzeitig möglich war. Bezüglich der Post 5, der größten Post, die Sie unter diesen sehen: Verbauung der IN vom Kaps abwärts, Altenstadt mit einem Kostenvoranschlage von K 840.000 trifft das Gleiche zu. Dieselbe hat noch nicht die volle Überprüfung des Landesbauamtes finden können. Es liegt noch ein anderer Grund der Verzögerung vor. Es ist nämlich ein Privatgesuch an die Statthalterei eingereicht worden, damit noch eine von Privaten ausgeführte Verbauung Berücksichtigung finden sollte. Die Verhandlungen in dieser Hinsicht haben überhaupt noch nicht begonnen. Bezüglich Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung in der Sicherstellung kann also in diesem Momente noch nichts festgestellt werden. Was Post 8 anbelangt: Schutzbauten im Unterlaufe der Frutz in den Gemeindegebieten von Koblach und Meiningen, ist das eine Post, die den Landtag schon seit 10 Jahren beschäftigt. Teilweise sind dort im Unterlaufe der Frutz bei Koblach und Meiningen schon Verbauungen durchgeführt worden, sichergestellt durch ein Landesgesetz und durch Beitragsleistungen seitens des Staates und Landes. Diese haben sich aber als unzureichend erwiesen und es ist schon vor 3 Jahren von Seite des Landes ein Projekt erstellt und der hohen Regierung vorgelegt worden. Das Ackerbauministerium hatte im Herbste 1909 einen Vertreter nach Vorarlberg entsendet; dort ist dann die ganze Strecke kommissionell begangen worden und da hat es sich herausgestellt, daß noch mehr Projektsänderungen durchgeführt werden müßten. Weil die Jahreszeit schon ziemlich weit vorgeschritten war, konnten im betreffenden Jahre die Arbeiten im Freien nicht mehr durchgeführt werden und somit konnte das Projekt im Laufe des Winters 1909/1910 nicht mehr beendet werden. Mittlerweile ist dann die Hochwasserkatastrophe über unser Land hereingebrochen und da hat es 20. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 9 sich dann noch mehr gezeigt, daß da unten eine Verbauung sehr dringend wäre. Die k. k. Rheinbauleitung hat nach den damals beantragten Änderungen im Vereine mit den durch die Hochwasserkatastrophe sich ergebenden Änderungen vor einiger Zeit ein Projekt angefertigt. Dieses ist nicht dem Landesausschusse vorgelegt worden, sondern direkt an die Statthalterei und von dieser an das Ministerium gelangt. Eine völlige Einigung zwischen Regierung und Landesausschuß bezüglich dieses Projektes ist noch nicht erfolgt und es kann daher erst in der nächsten Session diese Sicherstellung landesgesetzlich geregelt werden. Im übrigen habe ich dem sonst weiter nichts beizufügen. Es ist im Berichte ausgeführt, in welcher Weise der Landesausschuß die Sicherstellung vornimmt, bei kleinen Posten auch darauf hinwirkt, daß sie durch Mitwirkung des Staates und Landes subventioniert werde aus dem Titel "Meliorationen" oder daß sie in der nächsten Session landesgesetzlich geregelt werde. Ich möchte das hohe Haus nur noch bitten, weil diese Aktion außerordentlich dringend ist und schließlich diese aufgeführten Objekte geradeso dringend durchzuführen sind als die landesgesetzlich geregelten, dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses zuzustimmen, der da lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Der Landesausschuß wird beauftragt, die Verhandlungen mit der k. k. Regierung hinsichtlich der derselben bereits vorgelegten Projekte über die weiteren Wiederherstellungsarbeiten der durch die Hochwasserkatastrophe zerstörten Wasserschutzbauten und der Sicherstellung der dadurch erwachsenen Kosten fortzusetzen und hiebei die Mitwirkung des Landes in dem bisher geübten Ausmaße zuzusichern. Der Landesausschuß wird weiters beauftragt, nach erfolgtet Genehmigung der Projekte bei der k. k. Regierung dahin zu wirken, daß in jenen Fällen, in denen die Durchführung einzelner Projekte oder Teile derselben sich als unaufschiebbar erweist, die Bewilligung zur Inangriffnahme der Arbeiten erteilt und staatliche Vorschüsse gewährt werden, in welch letzterem Falle der Landesausschuß ermächtigt wird, derartige Vorschüsse auch von feite des Landes in bescheidenem Ausmaße zu gewähren." Hinsichtlich des Schlußsatzes des Ausschußantrages möchte ich noch bemerken, daß einige der unter 1-8 aufgeführten Bauten dringender Natur sind und zwar so dringend, daß einzelne Strecken sobald als möglich verbaut werden müssen und der volkswirtschaftliche Ausschuß will dadurch Rechnung tragen, daß er den zweiten Absatz des Antrages hauptsächlich zur Annahme empfiehlt, der dahin geht, daß an jenen Stellen, wo sich dringend die Notwendigkeit herausstellt, mit den Durchführungsarbeiten nicht solange gewartet werde, bis die landesgesetzliche Regelung erfolgen kann. Ich bitte daher um die Annahme dieses Antrages. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte und erteile zuerst das Wort dem Herrn Abgeordneten Dekan Mayer. Weiter haben sich zum Worte gemeldet die Herren Abgeordneten Amann und Schreiber. Mayer: Hohes Haus! Bei Gelegenheit des in Verhandlung stehenden Berichtes des volkswirtschaftlichen Ausschusses möchte ich die Aufmerksamkeit des hohen Hauses hinlenken auf die notwendigen Schutzbauten, die in nächster oder feinerer Zeit im Tale Montafon durchgeführt werden müssen. Bisher haben wir bekanntlich nur drei Projekte in Verhandlung gezogen und landesgesetzlich sichergestellt, nämlich die Regulierung der III im Gemeindegebiete von Vandans und Bartholomäberg vom "roten Stein" abwärts, die Uferschutzbauten an der Litz in Schruns und die Illverbauung in Lorüns. Von andern Projekten, die zur Ausführung kommen sollen, war bekanntlich in dieser Session nicht die Rede gewesen. Nun aber sind eine ganze Reihe solcher Projekte noch auszuführen; dringend notwendig sind die Schutzbauten am linken 10 20. Sitzung des Vorarlberger Landtages> IV. Session der 10. Periode 1911/12. Ufer der Ill in Vandans und im Gemeindegebiete von Schruns. Bei einer kommissionellen Begehung dieser Gebiete im letzten Herbste, an welcher seitens des Landesausschusses Herr Dr. Dreier, seitens des Landesbauamtes der Herr Baurat Ilmer und der Herr Landesbautechniker Bickel teilgenommen haben, hat sich als sicher ergeben, daß im Unterlaufe des Rasafeibaches im eigentlichen Dorfe Tschagguns solche Sicherungsbauten erstellt werden müssen. Dasselbe gilt auch noch von mehreren anderen Bächen, die in ihrer Sicherstellung das Hauptprojekt später beschäftigen werden, das Projekt der Regulierung der Uferschutzbauten von Ganschier einwärts bis zum Straßentunnel, an der Grenze zwischen Sankt Gallenkirch und Schruns; es wird drinnen das Millionenprojekt genannt. Wie ich mir heute habe sagen lassen, belaufen sich die Kosten desselben auf über 890.000 K. Selbstverständlich sind nicht alle Strecken gleich dringend. Ich möchte hier aber besonders auf zwei aufmerksam machen; für eine Strecke liegen schon Teilprojekte vor und zwar unterhalb der Eisenbahnbrücke im Gebiete von Schruns bis zur Einmündung der Litz in die Ill. Dort sind allerdings im letzten Jahre Provisorien geschaffen worden, sogenannte Wolf'sche Gehänge. Doch haben sie schon so gelitten, daß sie bei einem übernormalen Hochwasser einen wirksamen Schutz nicht mehr bieten können. Das Gleiche gilt auch von den Bretterpalisaden am Eisenbahndamm. Wenn dort das Wasser über die Ufer tritt, so überflutet es ganz Ganschier bis zum roten Stein wie vor 80 Jahren und dann ist erst noch die Schwierigkeit, daß das Wasser nicht mehr so leicht in die Ill geleitet werden kann, weil dort schon gute, solide Userschutzbauten erstellt worden sind. Für diese Teilstrecke ist das Projekt schon ausgearbeitet und umgeändert worden nach den Vorschlägen des k. k. Ackerbauministeriums und wieder dahin zurückgeleitet worden, aber ein Erlaß ist bisher noch nicht zurückgekommen und konnte dasselbe deshalb leider nicht mehr in Verhandlung gezogen werden. Eine ähnliche Stelle findet sich im Gemeindegebiete von Schruns und Tschagguns bei Bödmenstein, wo die Betonbrücke in den Fluten versank. Das Wasser war gezwungen, einen Ausweg zu suchen und trat über die Ufer. Auch dort wurden zwar Provisorien gebaut, doch muß auch hier wieder das Gleiche gesagt werden: Sie bieten keinen genügenden Schutz, und wenn die Ill bei Hvchwasser dort ausbricht, werden Felder, Wiesen und Acker überflutet und das Wasser kann gleichfalls nicht mehr leicht in sein Bett zurückgeleitet werden. Ich möchte bezüglich dieser Bauten den Landesausschuß dringend ersuchen, daß er denselben im Sinne des uns vorliegenden Berichtes und im Sinne der Antrage 1 und 2 gleiche Berücksichtigung zuteil werden lasse, daß nämlich dann, wenn die Projekte genehmigt sind, die Arbeiten vorgenommen und Vorschüsse gewährt werden können. Im übrigen gebe ich mich der angenehmen Hoffnung hin, daß in der nächsten Session alle diese noch notwendigen Wasserbauten auch landesgesetzlich sichergestellt werden können. Landeshauptmann: Das Wort hat weiter der Herr Abgeordnete Amann. Amann: Hohes Haus! Dem uns vorliegenden Antrage kann ich nur meine vollste Zustimmung geben. Es sind alles Projekte, die in der Tat geeignet sind, das bedrohte Eigentum der Bewohner verschiedener Gemeinden unseres Landes zu schützen. Bei dieser Gelegenheit samt ich es mir nicht versagen, auf eine Angelegenheit hinzuweisen, die im Berichte des Referenten noch nicht enthalten ist, Gemeinde Hohenems in ganz bedeutendem Maße interessiert. Es ist dies die unbedingt notwendige Verbauung des Unterklienbaches beziehungsweise "Steckenwegenbaches." Infolge eines im Juni 1911 über die Alpe Schuttanen niedergegangenen Hochgewitters lösten sich in seinem Oberlaufe große Geschiebemassen los, gelangten zu Tal, zerstörten die Schutzbauten vollständig, richteten an Grundstücken großen Schaden an und drohten, sogar Wohnhäuser ernstlich zu schädigen. Über Eingabe der Gemeindevertretung Hohenems fand am 31. August 1911 unter der Leitung des Herrn Landeshauptmann-Stellvertreters Martin Thurnher ein kommissioneller Lokalaugenschein statt, wobei sich zeigte, daß vor allem am linken Ufer große Lehnenbrüche und zwar auf weite Strecken sich 20. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 11 vorfinden, welche eine grosse Gefahr für die Zukunft bilden, da schon bei kleineren Gewittern leicht bedeutende Massen von Geschiebe sich loslösen können, welche dann vom Wasser zu Tale geführt würden. Die Angelegenheit ist auch aus dem weiteren Grunde sehr bedenklich, weil der Unterklienbach nach seinem Abstürze über den Felsen keinen richtigen Abfluß mehr hat, da das Bachbett mit Geschiebe erfüllt ist, das Wasser des Baches somit seinen Lauf über die Felder in unmittelbarer Nähe der Häuser nimmt. Laut Begehungsprotokoll sind zwei Arten der Regulierung möglich; es wurde damals das Landesbauamt, welches durch Baurat Ilmer vertreten war, beauftragt, die beiden Varianten auf Kosten des Landes auszuarbeiten. Es ist mir bekannt, daß unser Landesbauamt derzeit mit Arbeiten überhäuft ist; nichtsdestoweniger möchte ich den dringenden Wunsch ausdrücken, das Projekt der Regulierung des Unterklienbaches mit möglichster Beschleunigung ausarbeiten zu lassen, damit auf Grundlage des Projektes alsogleich die Verhandlungen mit den maßgebenden Faktoren behufs Durchführung der Bauten eingeleitet werden können. Nachdem einerseits die Gefahr weiterer Geschiebeablösung so groß ist, wie bei der obenerwähnten kommissionellen Begehung festgestellt wurde, andererseits der Bach derzeit gar leinen Abfluß hat, hoffe ich, daß auch der hohe Landtag die Dringlichkeit dieser Angelegenheit vollauf würdigen wird. Ich drücke zugleich den Wunsch aus, der Landesausschuß möge hinsichtlich der Verbauung des Unterklienbaches im Tallaufe (Gemeinde Hohenems) durch das Bauamt Plan und Kostenvoranschlag ehestens verfassen lassen und hierauf mit der Regierung die nötigen Verhandlungen bezüglich Ausführung der Bauten unter Zusicherung eines entsprechenden Landesbeitrages einleiten und durchführen. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schreiber. Schreiber: Wie schon aus dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses zu ersehen ist, sind einige Teilstrecken zur Verbauung ganz und gar unaufschiebbar, so der Schutzdamm bei Nofels und Bangs im Tostnergebiet, der unverzüglich fertigzustellen ist, wenn Nofels und Bangs vor Überschwemmungen gesichert werden sollen. Nicht nur Nofels und Meiningen, sondern auch die unteren Gemeinden sind durch die rasche Erhöhung des Illbettes, welche infolge des großen Geschiebezuflusses erfolgte, und auch wegen der mangelhaften Wahrungen in großer Gefahr. Es wäre angezeigt, wenn eine Kommission sich an Ort und Stelle begeben würde, um darüber einig zu werden, welche Teilstrecken am dringendsten auszuführen sind. Es wäre auch noch zu untersuchen, ob es nicht möglich wäre, im hinteren Illtale Schotterablagerungsplätze zu errichten, um dem Abflusse der großen Geschiebemassen einigermaßen Einhalt zu tun. Auch den ungesunden Kahlschlügen von Wäldern, welche nicht unwesentlich beigetragen haben zur letzten Hochwasserkatastrophe, wäre ein besonderes Augenmerk zuzuwenden. Weiter wäre es auch von großer Notwendigkeit, daß im Unterlaufe der Frutz die Verbauungen bald möglichst durchgeführt werden, um nicht nur Meinigen und Koblach vor Überschschwemmungen zu schützen, sondern auch die unteren Gebiete. Denn bei einer Überschwemmung wäre der Koblacher Kanal nicht imstande, dieses Wasser abzuführen. Ich möchte deshalb den Landesausschuß dringend bitten, den von mir erwähnten Projekten ein besonderes Augenmerk zuwenden zu wollen, damit die notwendigen Bauten baldmöglichst durchgeführt werden können. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Der Herr Abgeordnete Bosch. Bosch: Hohes Haus! Wir haben in den letzten Wochen verschiedene Gesetze beschlossen, die den Zweck haben, den Oberlauf der Ill in eine bessere Lage zu bringen. Mit dieser Arbeit und mit der Ausführung dieser Projekte werden nicht nur Eigentum und Besitz geschützt und gesichert, sondern auch das Wasser schneller abgeführt. Dieses führt auch viel Geschiebe mit sich und diese Geschiebeführung bringt manchmal sehr unberechenbare Folgen mit sich. Wenn man diese Arbeiten im Oberlaufe rasch durchführt, so ist dies für den unteren Teil der Ill kapfabwärts mit großen Gefahren verbunden und diese Gefahr 12 30. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. erstreckt sich nicht nur auf Altenstadt, Nofels und Meiningen, sondern sie erstreckt sich auf das ganze Rheintal. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß man mit der Ausführung dieser Bauten etwas