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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:38
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1912,lt1912,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 17. Sitzung am 13. Februar 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Wendelin Nachbauer. Regierungsvertreter: Herr k. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 11 Uhr 16 Minuten vormittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der gestrigen Sitzung. (Sekretär liest.) Wird zur Fassung des Protokolles eine Bemerkung gemacht? Wenn das nicht der Fall ist, so betrachte ich dasselbe als genehmigt. Wir gehen zur Tagesordnung über; auf derselben steht zunächst Beilage 60, und zwar ein Bericht des Petitionsausschussesin Sachen der Zuerkennung einer Gnadenpension an einen Forstwart und in Sachen der Eingabe der Gesellschaft der Musikfreunde in Dorn6irrt. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Kennerknecht. Ich erteile ihm das Wort und zwar zunächst zum Berichte betreffend Zuwendung einer Gnadenprovision an den Forstwart Josef Ganahl in Bartholomäberg. Kennerknecht: Hohes Haus! (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 60, II.) Landeshauptmann; Ich eröffne über diesen Antrag und Bericht die Debatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, welche dem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Nun ersuche ich den Herrn Berichterstatter, über die zweite Angelegenheit den Bericht vorzutragen. Kennerknecht: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 60, I.) 2 17. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen Bericht und Antrag die Debatte. Herr Abgeordneter Rüsch wünscht das Wort. Ich erteile ihm dasselbe. Rüsch: Hohes Haus! Ich hatte leider, wie aus dem Berichte des Petitionsausschusses hervorgeht, in dieser Angelegenheit nicht das Glück, daß die von mir, beziehungsweise von der Gesellschaft der Musikfreunde gestellte Bitte entsprechende Berücksichtigung gefunden hätte. Die Momente, welche der Petitionsausschuß zur Ablehnung des Gesuches anzugeben beliebt, erscheinen mir aber nicht als vollkommen stichhältig. Er sagt vor allem, daß der Besuch der Schule von außen kein solcher sei, welcher eine Subvention aus Landesmitteln rechtfertigen würde. Meine Herren! Wir haben von feite der Gesellschaft der Musikfreunde in Dornbirn alles mögliche getan, um den Besuch der Schuld auch von auswärts zu ermöglichen. Wir haben in erster Linie Lehrkräfte angestellt, die es ermöglichen, daß auch Unterricht erteilt werde, der sonst in anderen Anstalten nicht genossen werden kann. Wir haben es für nötig gefunden, dies sofort durchzuführen und dann erst an das Land heranzutreten, um einen Besuch der Schule auch von auswärts zu erzielen. Der umgekehrte Weg wäre ja nicht richtig; dann hätte man sagen können, man stelle zuerst die Gelegenheit zum Lernen her und dann werden wir diese Gelegenheiten benützen. Diese Gelegenheit zur Benützung ist nun aber vorhanden. Wir haben diesbezüglich Zirkulars und Einladungen an die Gemeindevorstehungen und Pfarrämter hinausgegeben, daß es möglich sei, an unserer Musikschule in Dornbirn einen wesentlich erweiterten, musikalischen Unterricht zu genießen, und auch daß es möglich sei, Leute heranzubilden, welche in musikalischer Beziehung in den Gemeinden entsprechend wirken könnten. Auch können wir darauf verweisen, daß von unseren Schülern bereits 3 an das Konservatorium in Wien übergetreten sind. Es ist die Schule also von einem Standpunkte aus und in einer Weise geführt, daß sie nicht etwa Dornbirn allein Nutzen bringt, sondern jedermann außer Dornbirn die Gelegenheit bietet, sich in musikalischer Beziehung auszubilden. Ein weiterer Grund, der für die Ablehnung des Gesuches geltend gemacht wurde, ist der, daß gesagt wurde, wenn man von Seite des Landes einer beziehungsweise dieser Schule eine Unterstützung gebe, voraussichtlich noch andere kommen werden und ähnliche Anforderungen an das Land stellen. Nun, meine Herren, sollte das der Fall sein, so sehe ich nicht ein, warum nicht auch andere derartige Schulen, wie die Schule von Dornbirn, mit solch' begründeten Gesuchen eine Unterstützung bekommen sollten. Es wird wohl allerseits zugegeben, werden, daß gerade in unserer, an politischen und wirtschaftlichen Gegensätzen so außerordentlich reichen Zeit auch Bestrebungen unterstützt werden sollten und müßten, welche nicht nur rein wirtschaftlichen Prinzipien dienen, sondern den Zweck verfolgen, das Volk möchte ich sagen - in ethischer Beziehung zu erziehen und ;u veredeln und deshalb würde ich es für nötig und wünschenswert erachten, daß der hohe Landtag nicht nur derartige Anstalten unterstütze, welche in real-wirtschaftlicher Beziehung, .sondern auch ideell-kulturell erzieherisch auf das Wohl des Volkes einwirken. Ich glaube selbstverständlich nicht und habe es auch nicht erwartet, daß eventuell das Land Vorarlberg unserer Schule eine größere Unterstützung zuwenden würde oder müßte, welche der dermaligen Finanzlage des Landes nicht entsprechen würde; aber ich hätte es unter allen Umständen erwartet, daß der Landtag in Erkenntnis der von mir geschilderten Sachlage es wenigstens für recht und notwendig befunden hätte, diese Schule mit einem wenn auch nicht großen, so doch entsprechenden Beitrage zu unterstützen, um dadurch dieser Sache eine moralische Unterstützung angedeihen zu lassen. Es ist auch im Petitionsausschusse seinerzeit die Bemerkung gemacht worden, es fehle eigentlich auf dem Lande draußen für eine solche Unterstützung vollkommen das Verständnis. Das, meine Herren, glaube ich, daß dieses Verständnis dort fehlt, aber man sollte denn doch annehmen, daß die Intelligenz, d. h. die Vertreter des Landes, die Herren Abgeordneten Verständnis genug dafür besitzen würden, um eine derartige Sache zu unterstützen. Ich glaube auch darauf hinweisen zu dürfen und zu müssen, daß die Stadt Dornbirn, beziehungsweise deren Bürger für diese Schule schon längst sehr große Opfer gebracht 17. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 3 haben. Das Unterrichtsministerium hat auch die segensreiche Tätigkeit dieser Schule bereits dadurch anerkannt, daß es eine wesentliche Subvention geleistet, und für das kommende Jahr bereits die Zusage gemacht hat, eine größere Unterstützung zu bewilligen. Die Stadt Dornbirn selbst hat dieses Bestreben von jeher unterstützt, ebenso auch dste Stadtsparkasse von Dornbirn und es sind bisher von diesen drei Faktoren sagen wir rund 3000 Ar. zu den Erfordernissen der Schule beigestellt worden. Das Budget der Schule stellt sich aber auf rund K 23.000.-, daher ist ein Abgang zu verzeichnen von K 20.000.-. Das Schulgeld macht ungefähr E 6000.- aus; infolgedessen bleiben den Bürgern von Dornbirn, welche sich für diese Schule interessieren und die sie zu erhalten haben, allein jährlich K 14.000.zu bezahlen übrig. Das, meine Herren, ist ein schöner bürgerlicher Opfersinn, und wenn man den solange getragen hat, wie die Stadt Dornbirn es bisher getan hat, glaube ich, würde er solche Anerkennung verdienen, daß auch das Land in gleicher Weise sich der Schule gegenüber anerkennend verhalten würde, wie der Staat sich der Schule und der Gesellschaft gegenüber verhalten hat. Auf Grund meiner Ausführungen hoffe ich also, durch einen Appell an das Plenum wenigstens noch auf eine Besserung rechnen zu können (Drexel: So ein Optimist!) und stelle deshalb folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Nachdem die autonome Vertretung und Verwaltung des Landes Vorarlberg in richtiger Erkenntnis der wirtschaftlichen Bedürfnisse des Volkes stets bestrebt ist, dieselben nach Tunlichkeit zu fördern und zu unterstützen, verschließt sie sich aber nicht der Anschauung, daß es sowohl ihren, als auch den Interessen des vorarlbergischen Volkes entspricht, wenn nicht nur realwirtschaftliche, sondern auch idealkulturelle Bestrebungen unterstützt werden und dies umsomehr, als gerade derartige Bestrebungen in unserer von politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gegensätzen beherrschten Zeit geeignet erscheinen, einen wohltätigen Einfluß nicht nur auf die Erziehung des Volkes in idealer Beziehung auszuüben, sondern wodurch auch politische und soziale Gegensätze auf neutralem Gebiete eine gewisse Milderung erfahren könnten. Der Landesausschuß wird daher ermächtigt, dem Ansuchen der Gesellschaft der Musikfreunde in Dornbirn um einen dem Zwecke und den Landesfinanzen entsprechenden, jährlichen Beitrag zur Erhaltung und weiteren Ausgestaltung ihrer Musikschule für die Dauer der Landtagsperiode aus Landesmitteln zu willfahren und die Höhe dieser Summe zu bestimmen." Landeshauptmann: Ich nehme an, daß dieser Antrag in seinem ersten Teile gewissermaßen die Begründung enthält und daß dann der zweite Teil der eigentliche Antrag ist. Rüsch: Ja! Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort in dieser Angelegenheit? - Herr Dekan Mayer hat das Wort. Mayer: Der sehr geehrte Herr Vorredner hat hervorgehoben, daß die Gemeinde Dornbirn, beziehungsweise die Gesellschaft der Musikfreunde oder deren Leitung sich große Mühe gegeben haben, diese Schule in Vorarlberg bekanntzumachen. Nach dem Berichte des Petitionsausschusses stellt sich derselbe aber auf den Standpunkt, daß diese Schule bisher wenigstens einen mehr lokalen Charakter gehabt hat. Der Herr Vorredner hat auch ausgeführt, daß Zirkulare und Einladungen an die Gemeindevorstehungsn und Pfarrämter hinausgegangen seien. Besonders große Erfolge scheinen diese Einladungen aber nicht gehabt zu haben, da, wie der Bericht ausführt, höchstens 11 Schüler oder Schülerinnen, die nicht in Dornbirn wohnen, dort Musikunterricht, genießen. Es ist somit der Standpunkt und die Anschauung des Petitionsausschusses, daß die Schule bisher mehr lokalen Charakter hatte, 4 17. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. gewiß gerechtfertigt. Der Herr Vorredner hat auch davon gesprochen, daß diese Schuld mehr ideal wirke und dann muß man sich ja auch wieder auf einen idealen Standpunkt stellen, wenn man ein solches Unternehmen zur Unterstützung empfehlen sollte. Nun denke ich in diesem Falle so: ich betrachte das etwas anders und das ist real. Ich muß mir jagen, daß die Kosten beim Besuche dieser Schule für manchen jungen Mann. der zum Organisten ausgebildet werden sollte, vielleicht etwas hoch sein dürften und man es gerade aus diesem Grunde überlegt, jemand dorthin zu schicken, um ihn dort in der Musik ausbilden zu lassen, wenn er z. B. von der Gemeinde unterstützt werden muß, wie dies bei vielen Organistenausbildungen der Fall ist. Ich habe darum heute das Gefühl, daß diese Schule auch in Zukunft mehr oder weniger lokalen Charakter behalten wird. Wenn darauf hingewiesen worden ist, daß auch der Staat die Schule unterstütze und es umso gerechtfertigter wäre, daß das Land einen Beitrag leiste, so weise ich darauf hin, daß Unternehmungen vom Staate unterstützt werden, zu welchen das Land keinen Beitrag leistet. Ich weise hin auf die Subventionen, welche man heutzutage dem Sportwesen zuwendet. Dem Sporte, richtig betrieben, kann man ein gewisses Ideal nicht absprechen. Auch der Wintersport stärkt Körper, Nerven und Geist, er hat aber auch realen Charakter. Man will den Fremdenzuzug heben. Sie werden mir nun zugeben, daß es keinem solchen Unternehmen einfallen wird, um eine Subvention einzukommen, und man würde sie ihm auch nicht geben können. Das zur Bemerkung, welche die Anschauung ausdrückt, daß dann, wenn der Staat Unterstützung gebe, es auch gleich das Land tun müsse. Ich bitte also das hohe Haus, dem Antrage des Petitionsausschusses zuzustimmen und den Antrag des geehrten Herrn Vorredners ablehnen zu wollen. Landeshauptmann: Das Wort hat Herr Abgeordneter Ölz. Ölz: Der Herr Abgeordnete Rüsch hat in seinen Ausführungen gesagt, es werden wahrscheinlich durch solche Beschlüsse und durch solches Musikmachen die politischen Gegensätze gemildert. Wenn ich diese Versicherung hätte, würde ich für diesen Antrag stimmen. Aber ich fürchte, es kommen zum Schlüsse schrille Töne heraus. Ich fürchte, die Musik wird halt auch politisch sein und deshalb kann ich mich nicht ereifern und stimme für die Ablehnung des Antrages. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? - Wenn sich niemand mehr zum Worte meldet, ijt die Debatte geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat das Wort. Kennerknecht: Ich möchte nur noch kurz etwas anführen. Der Herr Abgeordnete Rüsch hat auf die Subvention der Stadt Dornbirn und der Sparkasse dortselbst hingewiesen und damit wohl eigentlich den Schluß ziehen wollen, daß auch das Land die Verpflichtung habe, dieser Schule eine Subvention zuzuwenden. Nun ist aber das Sachverhältnis zwischen Dornbirn und dem Lande doch ein etwas anderes und die Subventionierung von Seite Dornbirn erscheint doch mehr gerechtfertigt, weil der Sitz der Schule in Dornbirn ist und die Angehörigen und die Bewohner von Dornbirn mehr Interesse und mehr Vorteile von dieser Schule haben, als die Angehörigen der übrigen Gemeinden des Landes. Es hat der Herr Abgeordnete Rüsch auch zugegeben, daß der Besuch von auswärts etwas schwach, sa sogar ein sehr schwacher sei. (Rüsch: Das habe ich zwar nicht gesagt). Sehr schwach haben Sie nicht gesagt, aber zugegeben haben Sie es und es ist auch tatsächlich so. Sie haben selber gesagt, es seien Zirkulare hinausgegangen, die Schule mache alle möglichen Anstrengungen, um den Besuch von auswärts reger zu gestalten, daß aber trotz dieser Anstrengungen bis heute der Besuch noch kein besserer geworden sei. In der Bevölkerung ist, wie der Bericht sagt, allgemein jenes Verständnis für die Schuld noch nicht vorhanden, welches eine Subvention von Seite des Landes gerechtfertigt erscheinen ließe. Ich muß selbstverständlich den Antrag des Petitionsausschusses aufrecht erhalten und ich ersuche das hohe Haus, demselben seine Zustimmung zu geben. Landeshauptmann: Wir schreiten jetzt zur Abstimmung und zwar zunächst über den Abänderungsantrag des Herrn Abgeordneten Rüsch, der zuerst zur Abstimmung gelangt. Ich bemerke 17. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Session 1911/12 5 nur, daß ich heute von dem mir geschäftsordnungsmäßig zustehenden Recht der Ausübung des Stimmrechtes Gebrauch mache. Ich ersuche alle jene Herren, welche diesem Antrage zustimmen wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Es ist die Minorität. Ich ersuche nun alle jene Herren, welche dem Ausschußantrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. - Es ist die Majorität. Somit ist dieser Gegenstand erledigt. Wir kommen zum zweiten Punkte der Tagesordnung, zu dem mündlichen Berichte des Finanzausschusses über die Eingabe des Veteranen - Landesbundes um Schaffung eines Fonds zur Unterstützung dürftiger Krieger. Berichterstatter ist der Obmann des Finanzausschusses, der Herr Abgeordnete Ölz. Ich erteile ihm das Wort. Ölz: Hohes Haus! Das Präsidium des Militär-Veteranen-Landesvereins hat eine Eingabe an den hohen Landtag gerichtet, der hohe Landtag wolle eine Subvention bewilligen zu einem Hilfsfonds zur Unterstützung von Kriegern. In den Statuten dieses Vereines ist in § 2 die Gründung eines solchen Fonds vorgesehen. Es hat dann anläßlich der Jahrhundertfeier das Landesfestkomitee einen Beitrag zu diesem Fonds zu widmen in Aussicht gestellt. Nun ist das Landesfestkomitee nicht zur Ausführung dieses Beschlusses gekommen. Bekanntlich ist die volle Abrechnung über die Kosten des Festes noch nicht erfolgt. Es scheint aber so zu stehen, daß nur ein kleines Defizit herauskommt. Für dieses Defizit hat an und für sich das Land zu haften, der Landtag hätte also diesen Betrag auszubringen. Die Vorstandschaft des Militär-VeteranenLandesvereines bittet nun, damit sie in dieser Sache vorwärts komme, der Landtag möge eine Subvention bewilligen. Ich habe mir gesagt, die Bewilligung könnte ja erfolgen, aber was wird aus dem Gelde, wenn dieser Verein sich auflöst. Da habe ich gesunden, daß in § 20 festgesetzt ist, daß dann, wenn dieser Bund sich auflöst, die Verwaltung des Vermögens an den Landesausschuß übergeht, insolange nicht wieder ein solcher gegründet wird. Wir geben also Geld zu einem Zwecke, wo wir schließlich, wenn alles auseinandergeht, wieder die Verwaltung bekommen. Aus diesem Grunde stellt der Finanzausschuß folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem Militär -Veteranen - Landesbunde von Vorarlberg wird zur Schaffung eines Fonds zwecks Unterstützung der Bundesmitglieder, beziehungsweise dürftiger Krieger ein Betrag von 2000 K gewidmet und es soll dieser Betrag in den Jahren 1912 und 1913 bezahlt werden." Landeshauptmann: Bevor ich die Debatte eröffne, sei es mir gestattet, eine Aufklärung für die Öffentlichkeit zu geben. Es ist aus der Rede des Herrn Berichterstatters hervorgegangen, daß das Landesfestkomitee noch nicht in der Lage war, eine Schlußabrechnung über die Festlichkeiten und die erlaufenen Kosten zu geben; das erscheint als sehr eigentümlich und wirst ein sonderbares Licht auf die Vorstandschaft dieses Landesfestkomitees, welcher ich ja auch angehöre. Deshalb sei mir gestattet, die Ursachen zu erläutern. Der Grund liegt darin, daß eine Reihe von Leuten, die seinerzeit Garantiescheine gezeichnet haben, jetzt dieselben nicht zahlen wollen. Dementgegen stehen natürlich einige Forderungen, die aus diesem Gelde bezahlt werden sollen und deshalb kann kein Gesamtabschluß gemacht werden. Diese renitenten Garantiescheinezeichner sind mittlerweile im Klagewege begrüßt worden und wird hoffentlich diese Angelegenheit bald zu einem Abschlüsse kommen. Wer wünscht weiter das Wort in der Angelegenheit? - Wenn niemand sich meldst, schreite ich zur Abstimmung. Der Antrag lautet: (Liest obigen Antrag). Ich ersuche alle jene Herren, die dem soeben verlesenen Antrage zustimmen wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Der Antrag ist angenommen und der Gegenstand somit erledigt. Wir kommen zum dritten Punkt der Tagesordnung, zum Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend das Gesuch der Gemeinde Ebnit um eine Subvention zur Wiederinstandsetzung der Ebniterstraße. 6 17. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10, Periode 1911/12. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Amann. Ich erteile ihm das Wort. Amann: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 58.) Ich empfehle dem hohen Hause den Antrag zur einstimmigen Annahme. Landeshauptmann: Wer wünscht das Wort in dieser Angelegenheit? Wenn sich niemand meldet, schreite ich zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, die diesem Antrage ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen erheben zu wollen. Angenommen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht in Beilage 57 über die (Eingabe der Stadt Feldkirch betreffend die Ills ch luchter Weiterung. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Rüsch. Ich erteile ihm das Wort. Rüsch: Hohes Haus! Ich nehme selbstverständlich Umgang von der Verlesung des Berichtes, da er sich schon längere Zeit in den Händen der Herren Abgeordneten befindet. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, daß im zweiten Absatz sich ein Druckfehler befindet, indem es heißen sollte: (Absatz 2. Zeile 2) ... "verwendet, daß die Regulierung der Illschlucht mit einem entsprechenden Staatsbeitrage bedacht werde und infolgedessen kann dann das folgende "werde" ausfallen. Auf Seite 340 sollte es wohl heißen: "Wehrbeteiligungen statt Wehrbeseitungen." Meine Herren! Diese Berichterstattung, die mir vom volkswirtschaftlichen Ausschusse übertragen worden ist, hat einigermaßen Schwierigkeiten geboten und zwar aus dem Grunde, als es noch nicht soweit ist, daß man sagen kann: es liege ein sowohl in bautechnischer als auch finanzieller Hinsicht vollkommen spruchreifes Projekt vor. Wenn nun der Antrag des volkswirtschaftlichen Ausschusses dahingeht, diese vorläufigen Arbeiten vorzunehmen, so glaube ich, das hohe Haus versichern zu sollen, daß es nicht die Absicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses ist, mit diesen vorläufigen Regulierungsarbeiten einen Abschluß in dieser Sache zu bilden. Der Landesausschuß hat bereits auf Grund des Landtagsbeschlusses vom 5. Oktober 1910 sich dahin geäußert, daß er bereit sei, wenn die Regierung einen entsprechenden Staatsbeitrag leiste, einen Landesbeitrag in Aussicht zu nehmen. Run kann man aber weder vom Lande noch von der Regierung eine definitive, ziffernmäßige und gesetzmäßige Beteiligung an den Kosten erwarten, wenn man noch nicht im klaren ist, ob die technische und finanzielle Seite des Projektes eine vollständig sichere ist. Es wird unbedingt notwendig sein, diesbezüglich Erhebungen zu machen. Um aber dem momentanen Bedürfnis nach Schutz nachzukommen und der Stadt Feldkirch einen entsprechenden baldigen Schutz bieten zu können, hat sich der volkswirtschaftliche Ausschuß veranlaßt gesehen, dem hohen Landtage folgenden Antrag zu stellen: Das hohe Haus wolle beschließen: "Nachdem ein in technischer und finanzieller Beziehung spruchreifes Projekt über die Illschluchtregulierung nicht vorliegt, wird der Landesausschuß beauftragt, durch das Landesbauamt unverzüglich! Erhebungen pflegen zu lassen, welche Kosten die Verbreiterung der Illschlucht nach dem Teloracschen Projekte mit Absprengung der Felsmassen an den engsten Stellen bis auf das Niederwasser der III verursacht und ob die Kosten einer solchen Teilregulierung bedeutend höher kämen als im Rahmen einer Gesamtregulierung." Ich empfehle dem hohen Hause die Annahme dieses Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Bericht und Antrag die Debatte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wegeler. Wegeler: Ich habe gegen den Bericht etwas auszusetzen. Der Berichterstatter hat geglaubt, er müsse da eine Bemerkung hineinbringen, die ich lieber nicht drinnen gesehen hätte, die auch nicht notwendig war, oder wenn er schon glaubte, es müsse hineinkommen, hätte man sollen auch 17. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10 Periode 1911/12. 7 die Entscheidung der wasserrechtlichen Begehung dort in dem Absätze, der aus diesen Punkt patzt, auch hineintun. In der wasserrechtlichen Entscheidung betreffs der Illschluchterweiterung heißt es: Die Einwendung der Gemeinde Altenstadt endlich wird abgewiesen, weil nach dem technischen Gutachten lein zwingender Grund vorliegt, die Illschluchterweiterung bis zum vollständigen Ausbau der Uferschutzwerke der III bis zur Rheinmündung zu verschieben. In der Illschlucht wird durch die Verbreiterung keine größere Wassergeschwindigkeit erzeugt, sondern es ist eher das Gegenteil zu gewärtigen. Allein selbst, wenn eine Vermehrung der Geschwindigkeit eintreten sollte, so würde die größere Stoßkraft des Wassers in dem am Ausgange der Schlucht sich plötzlich erweiternden Bette nach kurzem Laufe aufgezehrt werden und sich dieselben Verhältnisse in der Geschiebeführung wie gegenwärtig ausbilden. Von einer vermehrten Geschiebeführung talab kann sonach nicht die Rede sein und erscheint das Begehren der Gemeinde Altenstadt, ganz abgesehen von dem ungleich größeren Werte des zu schützenden Eigentums in Feldkirch und des dort überwiegenden öffentlichen Interesses unbegründet. Ich glaube, diese Bemerkung zum Berichte machen zu müssen, damit keine weiteren Verwirrungen entstehen. Gegen diese Entscheidung ist von der Gemeinde Altenstadt kein weiterer Einspruch erhoben worden, das wird wohl gelten. Was den Antrag selbst anbelangt, so könnte ich als Vertreter der Stadt Feldkirch wohl damit einverstanden sein, wenn dabei festgelegt ist, daß das Gesamtprojekt nicht in Frage gestellt ist. Nach den mündlichen Versicherungen des Herrn Vorredners ist der volkswirtschaftliche Ausschutz dieser Ansicht; es ist nur, um der Stadt Feldkirch entgegenzukommen und deshalb ist diese Art des Antrages gewählt worden, weil vielleicht in dieser Art und Form wenigstens die nächste Gefährdung beseitigt oder mehr Sicherheit der Stadtgemeinde Feldkirch geboten werden konnte, da ja wahrscheinlich das Gesamtprojekt noch längere Zeit nicht perfekt wird. Weiter habe ich nichts mehr zu bemerken. Landeshauptmann: Herr Abgeordneter Schreiber hat das Wort. Schreiber: Hohes Haus! Der Herr Landesausschutz Wegeler hat ganz vergessen zu berichten, daß die Gemeinde Altenstadt im Prinzipe nicht gegen die Erweiterung der Kapfschlucht ist; sie hat nur bei der Begehung am 11. Februar vorigen Jahres im Protokolle festgelegt, daß durch die Kapfschluchterweiterung ein rascherer Zufluß des Wassers durch die Illschlucht nach den Ortschaften Altenstadt und Meiningen erfolge und infolgedessen auch eine schnellere Fortbewegung des Geschiebes. Die Gemeinden Altenstadt und Meiningen verlangten jedoch im betreffenden Protokolle, daß ihre Gebiete, wenn etwa ein rascherer Zufluß des Geschiebes erfolge, vor der Überschwemmung sicher gestellt werden, und da glaube ich mit Recht, daß sie das zu Protokoll geben haben können, trotzdem die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch bei der Protokollierung sofort das Anhängsel angeheftet hat, das der sehr geehrte Herr Vorredner soeben bekannt gegeben hat. Wenn wir heute in Betracht ziehen, welche große Schuttmassen im hinteren Gebiete der Wegführung harren, und daß alle diese Schuttmassen den Illflutz im Gebiete von Altenstadt passieren müssen, und wenn man in Betracht zieht, daß die Einmündung der Ill in den Rhein nicht besonders günstig ist, so ist es gewiß gerechtfertigt, daß Altenstadt und Meiningen Bedenken erhoben haben gegen die Erweiterung der Kapfschlucht. Ich will bezüglich der Bemerkung der Bezirkshauptmannschaft nicht viel Worte verlieren, aber das eine konstatiere ich denn doch, daß der Schaden in der Gemeinde Altenstadt ein enormer, wobei in Betracht zu ziehen ist, daß die Ortschaft Gisingen unter Wasser stand, daß viele Bauten infolge der Überschwemmung reparaturbedürftig wurden, daß die ganze Gemeinde Meiningen ungefähr acht Tage unter Wasser stand und daß viele große 5tultur= gründe und angepflanzte Felder tatsächlich ganz ruiniert geworden sind. So ist der Schaden ein ganz bedeutender und ich kann nicht untersuchen, welcher Schaden größer ist, der in der Stadt Feldkirch oder der in den Gemeinden Altenstadt und Meiningen. Das gleiche passiert der ganzen Parzelle Bangs. Nun, was die Überschwemmung der Stadt Feldkirch anbelangt, so ist es nicht meine Sache, zu untersuchen, aber es ist Tatsache, daß die großen Holzmassen, die damals 8 17. Sitzung des Vorarlberger Landtages IV. Session der 10. Periode 1911/12. der Illstrom mit sich führte, schuld daran waren, daß die Überschwemmung in Feldkirch so groß war. Das ist und bleibt Tatsache, daß diese riesigen Kolosse von Sägeblöcken, welche auf dem Holtzplatze Feldkirch aufgestapelt und noch zusammengeklammert waren, um sie dort festzuhalten, und infolge der Steigung des Wassers mitfortgerissen wurden, dann zuerst an der Franz Josef - Brücke, aber speziell an der Hämmerle'schen Wasserfalle stauten, bestimmt auch Mitursache an der großen Überschwemmung Feldkirchs waren. So ist es nun auch unbegreiflich, wie die Stadt Feldkirch an dem gleichen Orts wieder so große Kolosse von Sägeblöcken aufhäuft. Es ist meine Ansicht, daß die Forderung, die die Gemeinde Altenstadt am 11. Februar 1911 bei der Verhandlung wegen Kapfdurchsprengung verlangt hat, daß endlich einmal dieser Holzplatz verlegt werde, damit, wenn wieder eine Wasserkatastrophe kommen sollte, nicht auch wir und die Stadt Feldkirch wieder mit dieser Kalamität zu rechnen habe. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Wegeler. Wegeler: Den Ausführungen des Herrn Abgeordneten von Aktenstadt habe ich nichts weiter beizufügen und nichts zu entgegnen, weil ich glaube, daß dies nicht zur Diskussion gebracht wurde und ausgeführt werden mußte. Meine Bemerkung geht an den volkswirtschaftlichen Ausschuß und ich habe die Meinung ausgesprochen, wenn sie den einen Teil bringen, hätten sie auch den anderen Teil bringen sollen, damit es klar gewesen und weniger Verwirrung hineingekommen wäre. Herr Abgeordneter von Altenstadt! Das werden wir später ausmachen, heute glaube ich nicht darauf eingehen zu sollen. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Wenn sich niemand meldet, so ist die Debatte geschlossen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Rüsch: Hohes Haus! Die Bedenken, die Herr Abgeordneter Wegeler wegen der Fassung des Berichtes, (nicht wegen der Fassung des Antrages) vorgebracht hat, sind nach meiner Ansicht nicht gerechtfertigt. Im großen und ganzen hat Herr Abgeordneter Schreiber nach dem, was im Berichte steht, nicht unrechtmäßig geurteilt. Es harren ja noch große Schuttmassen der Beförderung und die können einmal herauskommen. Wie sich diese Schuttbewegung abwickeln wird, wissen wir nicht, der Eine kann darüber diese, der Andere jene Ansicht haben. Wir sind eben im volkswirtschaftlichen Ausschusse im allgemeinen zur Überzeugung gekommen, daß sowohl technisch als auch finanziell ein spruchreifes Projekt noch nicht vorliegt. Die richtigste Lösung der Frage ist infolgedessen die, die Illschlucht insoweit zu erweitern, daß die engsten Stellen bis auf das Niederwasser abgesprengt werden, um momentan größere Kosten zu ersparen; dann ist auch für Feldkirch eine größere Gefahr nicht mehr vorhanden; diese Arbeiten müßten sowieso gemacht werden. Wenn dann eine radikale Illschluchtregulierung durchgeführt weiden soll, muß man eben noch weit hinunter sprengen. Es sollte freilich noch eine weitere Vertiefung vorgenommen werden; diese kostet aber viel Geld. Unterdessen kann man aber die ersterwähnte Absprengung ruhig in Angriff nehmen, weil sie dazu dient, der Stadt Feldkirch einen momentanen Schutz zu bieten. Es ist damit eine Arbeit geleistet, welche später nicht mehr geleistet werden muß. Ich bitte daher nochmals, das hohe Haus wolle dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses zustimmen. Landeshauptmann: Ich schreite zur Abstimmung und ersuche alle jene Herren, die dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses die Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Angenommen. Hiemit ist dieser Gegenstand erledigt und wir kommen zu den nächsten Punkten der Tagesordnung, zu 4 Berichten des volkswirtschaftlichen Ausschusses und zu den 4 entsprechenden Gesetzentwürfen und zwar zunächst zu dem Gesetzentwürfe betreffend den Ausbau der Illverbauung in Lorüns. (Beilage 59 und 59 A.) 17. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12 9 Ich ersuche den Berichterstatter, in dieser Angelegenheit der Herr Landeshauptmannstellvertreter, das Wort zu ergreifen. Thurnher: Der vorliegende Bericht liegt schon seit gestern in den Händen der Herren Abgeordneten und ich kann mich deshalb der Verlesung desselben enthalten. Es ist der vierte Gesetzentwurf, den ich die Ehre habe, dem hohen Hause zu unterbreiten, der sich auf weitere Schutzbauten, die infolge der Hochwasserkatastrophe notwendig geworden sind, erstreckt. Diesmal handelt es sich um einen Gesetzentwurf betreffend den Ausbau der Illverbauung in Lorüns. Die erforderlichen Ausgaben betragen K 230.000. Davon zahlt das Land 30 % im Höchstausmaße von K 69.000, der staatliche Meliorationsfonds 50 % im Höchstausmaße von K 115.000 und die Gemeinde Lorüns 20 % und die etwaigen den Voranschlagsbetrag übersteigenden Mehrkosten. Ich habe dem vorliegenden Berichte weiter nichts beizufügen und ersuche das hohe Haus, in die Spezialdebatte über den vorliegenden Gesetzentwurf einzugehen und gleichzeitig beantrage ich, den Punkt 2, der hier im Berichte aufgeführt ist, anzunehmen. Landeshauptmann: ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. – Der Herr Abgeordnete Walter hat das Wort. Walter: Hohes Haus! Wer die Verhältnisse in Lorüns gesehen hat oder kennt, wird zugeben müssen, daß die projektierten Uferschutzbauten als höchst notwendig erscheinen. Ich muß mich geradezu wundern, daß die kleine Gemeinde zu den Schutzbauten 20% = K 46.000 beizutragen sich erklärt hat und die allfälligen Mehrkosten auf sich zu nehmen. Es trifft daher auf jedes Haus zirka 2000 K; das ist eine Beitragsleistung, die deutlich besagt, wie notwendig die Userschutzbauten in Lorüns sind. Ich ersuche daher das hohe Haus, dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses beizustimmen. Landeshauptmann: Wer wünscht noch weiter das Wort? – Wenn niemand, so erkläre ich die Generaldebatte übergehen. Nachdem der Berichterstatter bereits in seiner Einleitungsrede betont hat, wie die Summe der Losten unter den Konkurrenzfaktoren zur Verteilung gelangt, so kann von der Verlesung Umgang genommen werden. Es wird deshalb genügen, die einzelnen Paragraphen nur anzurufen. Thurnher: § 1. (Aus Beilage 59 A.) Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 4. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes aus Beilage 59 A.) Landeshauptmann: Wird gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes eine Bemerkung gemacht? 10 17. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Es ist nicht der Fall; ich betrachte somit dieselben als angenommen. Thurnher; Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung des Gesetzentwurfes. Landeshauptmann: Hat dagegen jemand etwas einzuwenden? Es ist nicht der Fall; ich ersuche hiemit alle jene Herren, die dem Gesetzentwürfe, wie er aus der Fassung der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben. Was der Punkt 2 des Antrages anbelangt, so könnte er vielleicht, damit die Herren nicht immer in Anspruch genommen sind, für alle diese Berichte, die der Reibe nach folgen, als angenommen betrachtet werden, wenn keine Einwendung erfolgt. Es ist nicht der Fall. Wir kommen nun zum nächsten Punkte der Tagesordnung, dem Gesetzentwürfe betreffend den Ausbau der Elementarbauten in Mellau (Beilage 61). Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Jodok Fink; ich erteile ihm das Wort. Jodok Fink: Hohes Haus! Zu dem vorliegenden, gedruckten Berichte habe ich folgendes beizufügen. Das vom Landesbauamte ausgearbeitete Projekt und der Kostenvoranschlag weist eine Summe auf von K 183.000. Das k. k. Ackerbauministerium hat einige kleine Änderungen im Projekte vorgenommen und besonders gesagt, daß eine Verminderung der Steinvorgründe gemacht werden könne. Die hierauf vorgenommene Berechnung durch das k. k. Ministerium ergab eine Verringerung der Kosten von 1600 K. Daher hat nun das k. k. Ackerbauministerium das Kostenerfordernis im Einverständnis mit dem Finanzministerium mit K 182.000 festgesetzt. Dazu bemerkt nun die k. k. Statthalterei in einer Zuschrift, die sie uns bei der Mitteilung dieser Beschlüsse des k. k. Ackerbau- und Finanzministerium zukommen liest, daß eigentlich nach ihrer Ansicht der Kostenvoranschlag nicht zu hoch, sondern eher zu nieder sei. Sie berichtet ferner, daß schon der Kostenvoranschlag des Landesbauamtes um K 3900 zu nieder war. Nach der Herabsetzung des k. k. Ministeriums ergibt sich ein Betrag, der um K 5500 zu nieder ist. Der volkswirtschaftliche Ausschutz glaubt aber, daß, wie auch die k. k. Statthalterei bemerkt, vielleicht doch Ersparungen in anderer Weise gemacht werden könnten und war der Anschauung, daß man sicher gehen sollte und jenen Betrag festlegen und beschließen, welchen das f. k. Ackerbau- und Finanzministerium genehmigt hat. Daher lautet die Kostensumme K 182.000 und davon haben zu zahlen: 1. Das Land Vorarlberg 30% im Höchstbetrage von K 54.600' -; 2. der staatliche Meliorationsfonds vorbehaltlich der verfassungsmäßigen Genehmigung 50% im Höchstbetrage von K 91.000- - ; 3. die Gemeinde Mellau 20% und etwaige den Voranschlagsbetrag übersteigende Mehrauslagen. Namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses stelle ich den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem Gesetzentwürfe betreffend die Wiederherstellung der durch das Hochwasser vom Juni 1910 zerstörten Schutzbauten an der Bregenzerache im Gemeindegebiete von Mellau wird die Zustimmung erteilt." Ich möchte dann noch bemerken, daß ich bei § 2 eine kleine Einschaltung machen werde. Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf zunächst die Generaldebatte. Wenn sich niemand zum Worte meldet, so schreiten wir zur Spezialdebatte und ich ersuche, zunächst den § 1 anzurufen. Jodok Fink: § 1. (Aus Beilage 61A.) Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 2. Hier möchte ich beantragen, daß in der letzten Zeile nach "genehmigte Projekt" eingeschaltet werden soll "mit einem Kostenvoranschlage von K 182.000--", wie es auch bei allen übrigen Gesetzen vorkommt. 17 Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 11 Landeshauptmann: Ich eröffne über diesen § 2 die Debatte? Wünscht jemand das Wort? Wenn dies nicht der Fall ist, so nehme ich an, daß das hohe Hans dem § 2 in der vorn Herrn Berichterstatter abgeänderten Fassung seine Zustimmung erteilt Ich bitte, weiter zu fahren. Jodok Fink: § 2. Landeshauptmann: Jodok Fink: § 3. Landeshauptmann: Jodok Fink: § 4. Landeshauptmann: Jodok Fink: § 5. Landeshauptmann: Jodok Fink: § 6. Landeshauptmann: Jodok Fink: § 7. Landeshauptmann: Jodok Fink: § 8. Landeshauptmann: Jodok Fink: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Angenommen. Angenommen. Angenommen. Angenommen. Angenommen. Angenommen. Angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes aus Beilage 61A.) Landeshauptmann: Gegen Titel und Eingang des Gesetzentwurfes wird, wie es scheint, keine Bemerkung vorgebracht; ich betrachte sie daher als angenommen. Jodok Fink: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Wird eine Bemerkung hiezu gemacht? Es ist nicht der Fall; ich ersuche hiemit alle jene Herren, die dem Gesetzentwürfe, wie er aus der Fassung der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen erheben zu wollen. Angenommen. Nun kommt der Gesetzentwurf in Beilage 63 betreffend die Bauten in Au. In dieser Angelegenheit ist wiederum derselbe Berichterstatter; ich ersuche ihn, das Wort zu nehmen. Jodok Fink: Die Zerstörung, die das Hoch>wasser vom Jahre 1910 in der Gemeinde Au angerichtet hat, wurde teilweise durch provisorische Maßnahmen gehoben und wurde in dieser Beziehung ein Kostenbetrag von K 11.000 aufgewendet. Weiter wurde im ersten und zweiten Elementarbauprogramme ein Betrag von K 116.000 bewilligt und ebenso aufgewendet. Die Mehrerforderniskosten, um diese Zerstörung zu beheben und die Wuhrbauten wieder zu erstellen, beziffern sich auf K 342.000'-. Zu diesen Kosten hat nach dem vorliegenden Gesetzentwurfe beizutragen: 1. Das Land Vorarlberg 30% im Hochstbetrage von K 102.600' -; 2. der staatliche Meliorationsfonds 50 % im Höchstbetrage von K 171.000--; 3. die Gemeinde Au 20% und etwaige Mehrkosten. Ich stelle nun namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Dem beiliegenden Gesetzentwürfe betreffend die völlige Wiederherstellung der durch das Hochwasser vom Juni 1910 zerstörten Uferschutzbauten an der Ache im Gemeindegebiete von Au wird die Zustimmung erteilt." Landeshauptmann: Ich eröffne über den Gesetzentwurf die Generaldebatte. Wünscht jemand das Wort? 12 17 Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12, Wenn dies nicht der Fall ist, so ersuche ich, zur Spezialdebatte überzugehen und den § 1 anzurufen. Jodok Fink: § 1. (Aus Beilage 63 A.) Landeshauptmann. Hat jemand eine Bemerkung zu machen? Es ist nicht der Fall; ich betrachte hiemit den § 1 als angenommen. Jodok Fink: § 2. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 3. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: 8 4.Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 5. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 6. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 7. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 8. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: § 9. Landeshauptmann: Angenommen. Jodok Fink: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes aus Beilage 63 A.) Landeshauptmann: Wird dagegen eine Bemerkung gemacht? Es ist nicht der Fall, ich betrachte sonach dieselben als mit ihrer Zustimmung versehen. Jodok Fink: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag gehört. Keine Einwendung betrachte ich als Zustimmung und ersuche hiemit alle jene Herren, die dem Gesetzentwürfe, wie er aus den Beschlüssen der zweiten Lesung hervorgegangen ist, auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von ihren Sitzen zu erheben.