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Letzte Änderung 03.07.2021, 10:38
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltp10,lts1912,lt1912,ltm_
Dokumentdatum 2021-06-27
Erscheinungsdatum 2021-06-27
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Inhalt des Dokuments

Vorarlberger Landtag. 18. Sitzung am 14. Februar 1912 unter dem Vorsitze des Herrn Landeshauptmannes Adolf Rhomberg. Gegenwärtig 24 Abgeordnete. - Abwesend die Herren: Hochwst. Bischof Dr. Franz Egger, Wendelin Nachbauer. Regierungsvertreter: Herr t. k. Hofrat Rudolf Graf von Thun - Hohenstein. Beginn der Sitzung um 4 Uhr 6 Minuten nachmittags. Landeshauptmann: Ich erkläre die heutige Sitzung für eröffnet und ersuche um Verlesung des Protokolles der letzten Sitzung. (Sekretär liest.) Wird eine Bemerkung zum soeben verlesenen Protokolle gewünscht? Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich dasselbe als genehmigt. Der Herr Abgeordnete Jodok Fink hat sich für die heutige Sitzung entschuldigt, weil er in Dornbirn einer Sitzung des großen Ausschusses des landwirtschaftlichen Vereines, die den ganzen Tag dauert, beiwohnen muß (ist gegen den Schluß der Sitzung erschienen). Wir gehen zur Tagesordnung über. Auf derselben steht als erster Gegenstand der Bericht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den Gesetzentwurf a) betreffend die Abänderung des § 82 des Absatzes 1 G. O.; b) betreffend Einzahlung der Gemeindezuschlüge sowie Einhebung von Verzugszinsen in den Beilagen 51A und 51B. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Landeshauptmannstellvertreter, ich erteile ihm das Wort. Thurnher: In Ergänzung des dem hohen Haufe vorliegenden Berichtes habe ich noch folgendes mitzuteilen. Nachdem der volkswirtschaftliche Ausschuß seine Beratungen über diesen Gegenstand bereits abgeschlossen und die Anträge des Berichterstatters angenommen hatte, langte noch folgende Note der 1. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg ein: Über den Entwurf eines Gesetzes betreffend die Einzahlung der Gemeinhezuschläge sowie die Einhebung von Verzugszinsen für Rückstände an Gemeindezuschlägen und Gemeindesteuern in Vorarlberg hat das k. k. Ministerium des Innern mit Erlaß vom 8. Februar 1912, Zl. 4614, nach hergestelltem Einvernehmen mit dem k. k. Finanzministerium vorbehaltlich der Stellungnahme der Regierung zu einem vom Landtage beschlossenen Gesetzentwürfe Nachstehendes eröffnet: 2 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Da sich der Vorarlberger Landesausschutz laut seiner Zuschrift vom 13. Jänner 1912, Zl. 6130/11 für die Alternative der gesetzlichen Festsetzung der obligatorischen Pflicht der Gemeinden zur selbständigen Einstellung ihrer Zuschläge entschieden hat, wird in Erwägung der stichhältigen Ausführung des Landesausschusses prinzipiell kein Anstand genommen, den in der bezogenen Zuschrift angeregten Modifikationen des Gesetzentwurfes zuzustimmen. Im Interesse der Steuerträger muß jedoch aus folgender Fassung des § 1, Absatz 3 des Entwurfes I, B bestanden werden: "In gleicher Weise ist auch bezüglich der Gemeindezuschläge zu den direkten Staatssteuern vorzugehen; die Anforderung der Zuschläge kann jedoch keinesfalls vor jenem Zeitpunkt erfolgen, zu welchem der Steuerpflichtige die Staatssteuer selbst jeweilig einzuzahlen hat." Gegen die Festsetzung des Betrages der Gesamtschuldigkeit, von welchem angefangen die Verzugszinsenpflicht eintritt (Z 2 des Entwurfes) mit 40 K anstatt 100 K wird keine Einwendung erhoben. Vorausgesetzt wird, daß zugleich mit dem eben besprochenen Entwürfe auch der sub lit. A des Entwurfes I in den Beilagen des Erlasses vom 24. November 1911, ZI. 26.268 (h. a. Note vom 29. November 1911, ZI. 2204/1) enthaltene Gesetzentwurf betreffend die Änderung des § 82, Absatz 1 der Vorarlberger Gemeindeordnung zur verfassungsmäßigen Behandlung im Landtage gelangt. Wenn Sie die Forderung oder den Vorschlag der Regierung hinsichtlich der Fassung des zweiten Absatzes des § 1 mit dem früheren Vorschlags des volkswirtschaftlichen Ausschusses vergleichen, werden Sie finden, daß es sich nur um stilistische Änderungen, aber keine wesentlichen meritorischen Änderungen handelt. Infolge dieser Regierungseröffnung werde ich dann in der Spezialdebatte namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses bei § 1 den entsprechenden Antrag stellen. Ohne mich weiter in die Angelegenheit einzulassen, weil der dem hohen Hause vorliegende Bericht den Sachverhalt ja genügend darstellt, stelle ich namens des volkswirtschaftlichen Ausschusses folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: "Den Gesetzentwürfen: a) betreffend die Abänderung des § 8 2, Absatz 1, der Gemeindeordnung vom 21. September 1904, L. G. BI. Nr. 87 und b) betreffend die Einzahlung der Gemeindezuschläge sowie die Einhebung von Verzugszinsen für Rückstände an Gemeindezuschlägen und Gemeindesteuern wird die Zustimmung erteilt. 2. Der Landesausschuß wird ermächtigt, aus eigener Initiative oder über Verlangen der Regierung einzelne, etwa notwendig erscheinende Textesänderungen des Gesetzentwurfes vor Erwirkung der Allerhöchsten kaiserlichen Sanktion beschlußweise mit der Regierung zu vereinbaren und vorzunehmen, insoferne weder grundsätzliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes tangiert noch auch derartige neue Bestimmungen geschaffen werden." Nun empfehle ich dem hohen Hause, in die Spezialdebatte über diese Gesetzentwürfe einzugehen. Landeshauptmann: Ich glaube, es wird am besten sein, wenn ich über beide Gesetzentwürfe und über den Bericht die Generaldebatte eröffne und indem ich dies tue, erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Loser, der sich schon früher dazu gemeldet hat. Loser: Geehrte Herren! Durch die Schaffung dieses vom volkswirtschaftlichen Ausschusse gemachten Gesetzes wird meines Erachtens einer Reihe von größeren Gemeinden zweifellos ein nicht unwesentlicher Dienst erwiesen. Zu diesen gehört auch meine Heimatsgemeinde Rieden, da dieselbe die seinerzeitige Eingabe der Stadt Bregenz auch mit einer zustimmenden Erklärung versehen hat. Die Saumseligkeit spielt im öffentlichen Leben eine nicht untergeordnete Rolle und nicht zuletzt aus dem Gebiete des Steuerzahlens. Bisweilen 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 3 ist es nicht nur Saumseligkeit oder Unvermögen, dieser Verpflichtung nachzukommen. Es kommt nämlich auch vor, daß ein bißchen Eigennutz dabei ist. Das ist -ab und zu der Fall bei Steuerträgern, Welche größere Steuerbeträge zu entrichten haben, und so kommt es vor, daß in den größeren Gemeinden die großen Steuerträger die Termine nicht einhalten und die Entrichtung der Steuern hinausgeschoben haben über die gestellten Termine, ohne daß sie zur Leistung von Verzugszinsen herangezogen werden konnten. Den größeren Gemeinden blieb also nichts anderes übrig, als eine sogenannte schwebende Schuld aufzunehmen, welche dann verzinst werden mußte. Da haben dann diejenigen, welche genau und pünktlich ihre Steuern entrichteten, das etwas zweifelhafte Vergnügen, auch noch für die saumseligen Steuerzahler die Verzugszinsen auszubringen, welche natürlich von den Steuergeldern entrichtet werden müssen. Auf diesen Gründen ist das Gesetz ganz gewiß begrüßenswert und es wäre erfreulich gewesen, wenn es schon im vorigen Jahre hätte in Kraft treten können. Ich begrüße es auch, daß die Regierung, wie aus der Zuschrift der Statthalterei hervorgeht, nicht darauf besteht, daß ein Betrag von 100 Kr. festgesetzt wird, um Verzugszinsen einheben zu können, sondern daß sie ihre Zustimmung erteilt, wenn auch nur ein Betrag von 40 Kr. festgesetzt wird. Ich hätte gewünscht, daß es möglich gewesen wäre, den Betrag von 20 K festzusetzen. Soweit herunter zu gehen, ist, wie es scheint, infolge des Widerspruches der Regierung nicht möglich. Ich möchte nur wünschen, daß die Gesetze recht bald in Kraft treten, und wie jetzt aus den Mitteilungen zu entnehmen ist, steht zu hoffen, daß kein weiterer Widerspruch mehr erhoben werden wird, so daß hier ein Gesetz geschaffen wird, welches, wie bereits bemerkt, in größeren Gemeinden des Landes, die eine beträchtliche Anzahl größerer Steuerzahler aufweisen, mit lebhaftester Freude begrüßt werden wird. Aus diesen Gründen empfehle ich die einstimmige Annahme dieses Gesetzentwurfes. Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Wenn niemand sich meldet, so ist die Debatte über die beiden Gesetzentwürfe geschlossen, und wenn der Herr Berichterstatter nichts mehr beizufügen hat, gehen wir in die Spezialdebatte ein. Thurnher: (Liest Artikel I, II, III.) Bei Artikel I: Hier sollte es heißen: Landes Gesetz und Verordnungsblatt: es fehlt also ein L. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu diesen drei Artikeln das Wort? Wenn das nicht der Fall ist, betrachte ich diese drei Artikel und zwar Artikel I, mit der vom Herrn Berichterstatter vorgenommenen Korrektur, wonach es heißen soll: L. E. und V. BI. als angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Gegen Titel und Eingang des Gesetzes wird keine Bemerkung erhoben? Dann nehme ich an, daß sie Ihre Zustimmung gefunden haben. Wir kommen zu Beilage 51 B. Ich! bitte den Herrn Berichterstatter, die einzelnen Paragraphen zu verlesen. Thurnher: (Liest § 1.) Hier möchte ich beantragen, daß Absatz 2 dieses Gesetzes entfalle und dafür gesetzt werde: "In gleicher Weise ist auch bezüglich der Gemeindezuschläge zu den direkten Staatssteuern vorzugehen; die Anforderung der Zuschläge kann jedoch keinesfalls vor jenem Zeitpunkt erfolgen, zu welchem der Steuerpflichtige die Staatssteuer selbst jeweilig einzuzahlen hat." Dieser Wortlaut ist ganz gleichlautend mit der Anforderung der k. k. Regierung, wie Sie aus den früher gemachten Mitteilungen entnehmen können. Mit dieser Änderung empfehle ich dem hohen Hause die Annahme des § 1. Landeshauptmann: Wünscht jemand zu § 1 das Wort? Wenn es nicht der Fall ist, betrachte ich denselben mit der vom Herrn Berichterstatter beantragten Änderung im Absatz 2 als angenommen. 4 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Thurnher: (Liest § 2.) Landeshauptmann: Wenn keine Bemerkung erfolgt, ist derselbe angenommen. Thurnher: (Liest § 3.) Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest § 4.) Landeshauptmann: Angenommen. Thurnher: (Liest § 5.) Dieser Paragraph ist ebenso wie § 2 von großer, prinzipieller Wichtigkeit, weil dadurch vorgesorgt wird, daß für den Fall, als die Bewilligung der Umlageeinhebung nicht rechtzeitig erwirkt werden kann, die Steuern im Ausmaße des Vorjahres vorgeschrieben und später mit den Parteien verrechnet werden können. Ich empfehle auch den Wortlaut des § 5 zur Annahme. Landeshauptmann: Wünscht jemand hiezu das Wort? Wenn niemand sich meldet, erkläre ich § 5 als angenommen. Thurnher: (Liest Artikel II und III.) Landeshauptmann: Artikel II und III sind angenommen. Thurnher: (Liest Titel und Eingang des Gesetzentwurfes.) Landeshauptmann: Gegen Titel und Eingang wird, wie es scheint, keine Bemerkung erhoben; ich erkläre sie daher als angenommen. Thurnher: Ich beantrage die sofortige Vornahme der dritten Lesung sowohl des ersten vom hohen Hause angenommenen Gesetzentwurfes, womit der § 82, Absatz 1, G. O. vom 21. September 1904, L. G. BI. Nr. 87, abgeändert wird, als auch des zweiten Gesetzentwurfes betreffend die Einzahlung der Gemeindezuschläge sowie die Einhebung von Verzugszinsen für Rückstände an Gemeindezuschlägen und Gemeindesteuern und ersuche, dieselben auch in dritter Lesung anzunehmen. Landeshauptmann: Die Herren haben den Antrag des Herrn Berichterstatters gehört, kleine Einwendung betrachte ich als Zustimmung. Ich kann wohl auch die Abstimmung über beide Gesetzentwürfe in bezug auf die dritte Lesung unter einem vornehmen. Ich ersuche alle jene Herren, welche den beiden vorgenannten Gesetzentwürfen und zwar in der Fassung der zweiten Lesung ihre Zustimmung geben wollen, sich gefälligst von den Sitzen zu erheben. Angenommen. Dieser Gegenstand ist somit erledigt mit Ausnahme des Punktes 2, gegen welchen keine Bemerkung erhoben wurde, den ich ebenfalls als angenommen erkläre. Wir kommen zum nächsten Punkte der Tagesordnung, dem Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Stadtgemeinde Bregenz um Gewährung eines Landesbeitrages zu den Einquartierungskosten in Beilage 66. Berichterstatter in dieser Angelegenheit ist der Herr Abgeordnete Dr. Konzett. Nachdem dieser Bericht erst ganz kurz an die Herren Abgeordneten verteilt worden ist, dürfte es sich empfehlen, denselben zu verlesen. Dr. Konzett: (Liest Bericht und Antrag aus Beilage 66.) Hiezu möchte ich noch folgendes bemerken: Das Begehren, welches die Stadt Bregenz in ihrer Eingabe gestellt hat, ist zwar allgemein gehalten. Da aber Bregenz gegenwärtig im Lande die einzige Garnisonsstadt ist und da Bregenz weder vom Rechts-, noch vom Billigkeitsstandpunkte einen Anspruch auf eine Aufzahlung zu den tarifmäßigen ärarischen Unterkunftsvergütungen besitzt, so liegt jetzt wenigstens keine Veranlassung vor, ein Gesetz in angeregtem Sinne zu beschließen. Sollten sich die Verhältnisse ändern oder größere Truppenmassen ins Land verlegt werden, für welche die entsprechenden Unterkünfte mangeln, wäre es dann immer noch an der Zeit, im Sinne des zitierten Militäreinquartierungsgesetzes Vorsorge zu treffen. Ich 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Session 1911/12. 5 beantrage daher die Annahme des Antrages des volkswirtschaftlichen Ausschusses. Landeshauptmann: Ich eröffne über Bericht und Antrag die Debatte. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kinz. Dr. Kinz: Hohes Haus! Auf Grund eines einstimmigen, von der Gemeindevertretung der Landeshauptstadt im Oktober 1910 gefaßten Beschlusses bin ich im September vergangenen Jahres an den Landesausschuß mit dem Ersuchen herangetreten um Gewährung eines Beitrages zu den Kosten der bleibenden Einquartierung in Bregenz. Das Gesuch stützt sich einerseits auf rechtliche Gründe, andererseits auf Billigkeitsgründe. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, daß nach § 23 des Einquartierungsgesetzes die bleibende Einquartierung, insoweit der Bedarf an Unterkünften nicht durch Ärarialkasernen gedeckt wird, eine öffentliche Last ist, welche von dem ganzen betreffenden Königreiche oder Lande zu tragen ist, und daß die diesbezügliche Fürsorge eine zum Wirkungskreise des Landtages gehörige Angelegenheit ist; das bestreitet auch der Herr Referent des volkswirtschaftlichen Ausschusses nicht, nur ist er der Ansicht, es hätte nicht die Stadtgemeinde, sondern die Militärverwaltung an den Landesausschuß beziehungsweise Landtag um Erwirkung eines solchen Landesbeitrages herantreten sollen. Diese Anschauung teile ich nicht und sie ist auch nicht im Gesetze begründet. Die Beistellung des Naturalquartieres, also der Bau der Kasernen, ist Pflicht der Gemeinde, welche diese unbedingt und allein betrifft. Die Kosten der Einquartierung jedoch und die Kosten der Bauten sind nach dem Gesetze vom ganzen Lande zu tragen, insoferne die ärarischen Vergütungen für die Einquartierung zur Verzinsung des in den Kasernenbauten investierten Kapitals nicht ausreichen. Bekanntlich wurde die Stadt Bregenz durch den Brand der als Notkaserne klassifizierten Seekaserne, ich glaube im März 1909, vor die Notwendigkeit gestellt, raschestens für Notunterkünfte Sorge zu tragen. Mit großen Geldopfern wurden diese Notunterkünfte besorgt und gleichzeitig Verhandlungen mit dem Militärärar hinsichtlich des Baues neuer Kasernen erster Kategorie eingeleitet. Verhandlungen mit dem Landtage hinsichtlich einer Beitragsleistung zu den Kosten der bleibenden Einquartierung hätten wohl im damaligen Stadium die ganze Aktion, die als dringlich gegolten hat, verschleppt und ich wette zehn gegen eins, das Land hätte von uns zuerst eine genaue Aufstellung der in den Kasernen zu machenden Investitionen und andererseits eine genaue Aufstellung über die Einnahmen, die wir aus den Einquartierungen ziehen, verlangt. Nun war damals weder das eine noch das andere möglich. Mit 1. Januar 1911 ist die neue Einreihung aller Garnisonen in den Militärzinstarif erfolgt; man wußte erst im Frühjahre 1911, in welche Zinstarifklasse Bregenz eingereiht werde. Niemand konnte auch nur annähernd vor Festsetzung des Bauprogrammes und vor Einlangen der Offerten über die Bauausschreibung genau die Lasten festsetzen, welche der Stadtgemeinde durch den Bau dieser Kasernen erwachsen. Das Land hätte damals zweifellos eine genaue Aufstellung der Lasten verlangt und andererseits der Einnahmen, um beurteilen zu können, ob das Ansuchen gerecht erscheine oder nicht. Der Bericht erwähnt auch, daß die Stadtgemeinde jährlich eine Last von 14.000 K übernehme, um die Kosten aufzubringen, welche aus der bleibenden und vorübergehenden Einquartierung entspringen. Ich verkenne damit keineswegs die Vorteile, welche der Stadtgemeinde als Garnisonsort erwachsen. Es soll aber nicht verschwiegen werden, daß diese Vorteile mit großen Geldopfern erkauft werden müssen. Wenn das hohe Haus der Stadtgemeinde einen Beitrag zu diesen Einquartierungskosten gewährt, so steht das Land in dieser Richtung keineswegs vereinzelt da, vielmehr haben sich auch andere Kronländer der Ansicht nicht verschließen können, daß es einem Gebote der Gerechtigkeit entspricht, wenn das Land einen Teil der Einquartierungskosten übernimmt. Ich verweise diesbezüglich auf das Landesgesetz von Niederösterreich vom 29. Oktober 1880, L. G. BI. Nr. 30, auf das Gesetz der Markgrafschaft Mähren vom 29. November 1882, und 18. Januar 1884, auf das böhmische Landesgesetz vom 28. Dezember 1882, L. G. Bl. Nr. 78, auf das Landesgesetz des Königreiches Dalmatien vom 12. Mai 1886 und 9. August 1892 und auf das Gesetz vom 10. Januar 1890 für Salzburg. Endlich verweise 6 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. ich auf den Beschluß, den der Tiroler Landtag am 17. Februar 1910 gefaßt hat, welchen der Landesausschuß beantragte und eingehend begründete: Es wird in dem Berichte ausgeführt, daß der Landtag des Landes Tirol in Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben die Lasten der Einquartierung möglichst gleichmäßig auf das ganze Land verteilen wolle und er beschließt, ab 1. Januar für neuzuerstellende Normalkasernen, Marodenhäuser und Truppenspitäler sowohl des Heeres als auch der Landwehr die Vergütung von 4 h pro Mann und Tag der normierten Belagseinheit und 2 h für Tag und Zahl der Pferdestände zu gewähren. Dieser Beschluß gilt aber nicht nur für die neu beizustellenden Kasernen, sondern auch für die bestehenden Kasernen und wird endlich auch die Vergütung für Notkasernen, und diesen gleichgestellten Gebäuden einer Neuregelung unterzogen. Sie sehen, meine sehr geehrten Herren, sie folgen einem Gebote der Gerechtigkeit und Billigkeit, wenn Sie dem Gesuche entsprechen. Auch die der den und Landtage anderer Kronländer haben sich von Ansicht leiten lassen, daß es nur billig fei, Gemeinden die Lasten des Kasernenbaues der Militäreinquartierung zu erleichtern. Wenn diese Frage ähnlich wie in Tirol auch hier gelöst würde, hielte ich es nicht für ausgeschlossen, daß auch in absehbarer Zeit andere Gemeinden um Garnisonen an das Militärärar herantreten könnten; es würden auch die Kosten der vorübergehenden Einquartierung erleichtert. Gesuch und Bericht führen dann weiter aus, daß rund 1/6 aller Landeszuschläge und rund 1/5 der Verzehrungssteuer, der Wein- und Bierauslage, welche das Land einhebt, aus Bregenz fließt und daß jährlich über 100.000 K aus diesen Steuereinnahmen zu Zwecken verwendet werden, welche nicht direkt Bregenz zugute kommen. Der Berichterstatter ist über diese Tatsache mit dem Bemerken, das übrigens schon einmal im hohen Hause gefallen ist, hinweggegangen, daß die Bier- und Weinauflage zum größten Teile aus dem Fremdenverkehre komme oder die Fremden feien es, die diese Steuern zahle. Ich möchte die Bemerkung mit dem Wahlaufrufe vergleichen, der vor kurzer Zeit in einer Nachbargemeinde erschien und worin die betreffende wahlwerbende Partei ausführt, die Gebäudesteuer werde nicht von den Hausherren bezahlt, sondern von den Bestandnehmern, den Mietern. Die Hausherren seien nur diejenigen, welche das Geld den Mietern abnehmen und in die Steuerämter tragen. Sie wissen, meine geehrten Herren, besonders die Städtevertreter, daß wir durch den Umstand, daß das Land sich genötigt sah, die Bier- und Weinauflage ganz für sich in Anspruch zu nehmen, gezwungen sind, die Umlage-Prozente zu erhöhen und das trifft in Bregenz auch zu. Und wenn die Stadtgemeinde Bregenz gerade jetzt und ich möchte sagen, erst jetzt mit dem Begehren und Ersuchen an das Land herantritt um einen Beitrag zu den Einquartierungskosten, so liegt der Grund nicht in letzter Linie betritt, daß auch unser Haushalt durch die enormen Steuerausfälle aus dem Gleichgewicht zu kommen droht, so daß auch wir wie andere Städte uns genötigt sehen, die Umlage-Prozente teilweise erhöhen zu müssen. Auf Grund dieser Erwägungen gestatte ich mir daher folgenden Gegenantrag zu stellen: "Der Landtag erklärt sich bereit, in Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben zur Erleichterung und möglichst gleichmäßigen Verteilung der Einquartierungslast innerhalb des Landes Vorarlberg ab 1. Jänner 1912 folgende Landeszuschüsse zu gewähren: für ab dem Jahre 1912 an beizustellende Normalkasernen erster und zweiter Kategorie und Marodenhäuser samt Unterkunftsnebenerfordernissen auf die gesetzlich zulässige Dauer, eventuell überhaupt zeitlich paritätisch mit der k.k. Heeres- und der k. k. Landwehrverwaltung einen Beitrag von täglich 4 h pro Mann und Tag der normierten Belagseinheiten, sowie wenn erforderlich einen Beitrag von 2h für Tag und Zahl der Pferdestände, jedoch mit der Maßgabe, daß durch diese Landesbeiträge mit Hinzurechnung der vom Staate gesetzmäßig zu leistenden Vergütung für 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV Session der 10. Periode 1911/12. 7 das Obdach d i e 41/4 % igen Jahreszinsen des zu erhebenden Grund- und Baukapitales der betreffenden Gebäude nicht überschritten werde n." Landeshauptmann: Der Herr Abgeordnete Ölz hat das Wort. Ölz: Hohes Haus! Ich bin ganz erstaunt über den Antrag des Herrn Bürgermeisters. Ich muß offen gestehen, ich verstehe ihn nicht. Ich muß sagen, daß er im Widersprüche mit der Eingabe steht. Nicht wahr, es soll der Stadt Bregenz nach dem Antrage dann etwas vergütet werden, wenn nicht die 41/40, oige Verzinsung vom investierten Kapital aus den Staatsbeiträgen gedeckt wird. Nun jetzt bitte ich, die Eingabe der Stadt Bregenz entgegen zu halten. Die Eingabe sagt nach dem Berichte, - ich habe es noch extra nachgesehen, weil ich mir gefaßt habe, dies kann eigentlich nicht sein, daß man uns so etwas vorlegt - man wolle nicht bloß die 4 1/4%ige Verzinsung, sondern man will auch noch l</40%ige Tilgung der Militäranleihe von K 500.000 Man hat uns hier vorgerechnet, die Stadt habe für 4V4% Verzinsung und lV4%tge Tilgung zusammen K 27.500 - zu zahlen, während für die Verzinsung nur K 21.250-- bezahlt werden müssen und ergibt eine Differenz von K 6.250 - . Man hat uns weiter vorgerechnet, daß man die Gebäudeerhaltung dazu rechnen müsse. Darüber will ich nichts sagen; ob sie zu hoch oder zu nieder ist, weiß ich nicht. Aber nun, Herr Bürgermeister, heißt es weiter, zu diesen Auslagen kommen noch Zins und Amortisation der Darlehen für die Erwerbung des Exerzierplatzes und Militärschießstandes, nämlich jährlich K 8.695; ich bitte, meine Herren, wir haben es wieder mit der Einrechnung der Amortisation zu tun und so wird es schließlich möglich, auf eine Abgangssumme von K 14.000-- zu kommen. Nun rechnen Sie nur die 41/4 %ige Verzinsung und die IV4 0/0ige Amortisation nicht, so hat die Stadt für die Kasernen, wie schon gesagt, nur K 21.300-- zu zahlen, statt, wie angegeben K 27.000--. Das ist so klar wie 2 X 2 - 4 ist. So ähnlich verhält es sich ungefähr mit den Ausgaben für den Exerzierplatz und die Schießstätte. Ich glaube, Herr Bürgermeister, es muß auch da mit den K 8.695-- nicht stimmen. Ich kann nur nicht mit genauen Daten dienen - was auf Zins und was auf Amortisation für die Erwerbung des Exerzierplatzes und des Anwesens beim Schießstande oben entfällt. Die eine Schuld soll sich auf rund K 104.000-belaufen und die andere auf rund K 53.000 - . Nun hat man von feite der Stadtgemeinde uns vorgerechnet, sie wolle auch von hier nebst der Verzinsung auch die I1/4 %ige Amortisation haben. Wenn sie rechnen und annehmen, die K 8.695'- seien ein Drittel des obigen Betrages per K 27.500'-------und das ist schlecht gerechnet - so ergibt sich nur ein Zinsenerfordernis von rund K 6.500 - und nicht K 8.695 -. Es sind somit auch die für die Amortisation eingestellten K 2.100'- in Abzug zu bringen. Der Antrag verlangt ja selbst nur die Vergütung der anfälligen Zinsdifferenz. Jetzt hat die Stadt freilich die K 8.695'- zu zahlen, später muß sie aber nicht mehr Zinsen, sie nimmt Geld ein und das ist dann ein Vermögen. Wir sollen der Stadt helfen, die Kasernen zu bauen, die Schulden des Exerzierplatzes und die der zum Schießstande gehörigen Anwesen zu zahlen. Bitte, so liegt es, Herr Bürgermeister! Nun bitte, Herr Bürgermeister, das ist nicht genau gerechnet. Aber ebenso ungenau ist folgendes. Ich habe erst heute Mittag den Bericht in die Hand genommen und bemerkt, daß Sie einige Einnahmen nicht verzeichnet haben. Sie haben ja eingenommen für den Grasnutzen auf der Meßmerreute K 360'-, für Holzerlös rund K 200-und für den Grasnutzen vom Exerzierplatz, den Sie dem Schleweck verpachtet haben, K 320- -. Rechnen Sie das zusammen, so gibt es wiederum rund K 900- -, also fehlt in der Rechnungsausstellung eine direkte Einnahme von K 900'-. Wenn wir nun diese Beträge K 6.250'-, K 2.100 - und K 900- - zusammenrechnen und in Summa mit K9.300'- von den K 13.900--, die Sie uns vorrechnen, abziehen, so bleibt der armen (?) Stadt Bregenz zu zahlen K 4.600' -, nicht K 14.000'-. Das, was hier uns vorgerechnet wird, entspricht unter keinen Umständen den wirklichen Verhältnissen. Sie haben uns 8 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. etwas vorgemacht, als ob Sie so und so viel mehr zahlen müßten, also rund K 9.400-- zuviel. Die Amortisation dürfen Sie nicht rechnen, denn das ist ja Vermögenszuwachs. Wenn Sie so und so viel weniger zahlen müssen, muß auch ich weniger zahlen, ich bin ja auch ein Bregenzer, mir wäre es auch recht, wenn ich weniger zahlen müßte; aber ich habe mir gesagt, das ist nicht recht. Nun ist es sehr interessant, daß jetzt der Herr Bürgermeister kommt und sagt, wir wollen nur die 4 ¼%ige Verzinsung. Dann hätten Sie in Ihrer Eingabe sagen müssen, Sie hätten einen Abgang von K 4.600 - und nicht von K 14.000--, das hätte Ihrem Antrage entsprochen. Ich muß nochmals sagen, ich war ganz verblüfft, einen solchen im Widerspruch mit der Eingabe stehenden Antrag hätte ich gar nicht erwartet. Ich denke mir, wegen der K 4.600--, die wir Bregenzer zu zahlen haben, weil wir die Garnison haben, sind wir zu nobel, das Land anzubetteln. Ich glaube, da sind wir Bregenzer alle einig. (Dr. Kinz: Das weiß ich nicht!) Jetzt kommen Sie mir gerade recht, Herr Bürgermeister, weil Sie das nicht wissen. Sie sind ja ganz großartig in den Sachen und wollen vom Lande nichts haben. Wir haben letzthin gesagt, man solle einmal um einen 30%t, gen Beitrag für die Gehalte der Lehrschwestern im Thalbach einkommen, das würde ungefähr heute K 1.500-- ausmachen; Sie sind aber noch nie darum eingekommen, Sie wollen vom Lande ja nichts haben. Wenn Sie also schon K 1.500-zum Weggeben haben, dürfen Sie nicht wegen einem so kleinen Betrage an das Land herantreten, damit es sie unterstütze. Da stehen die einsichtigen Bregenzer aus meiner Seite. Herr Bürgermeister, glauben Sie, wenn man dieses Einguartierungsgesetz für das Land machen würde, dann würde man sagen, das trifft ja nur Bregenz allein. Bregenz hat soviel vom Militär, daß es die K 4.500-- schon zahlen kann. Sie entschuldigen, wenn ich noch etwas verrate; ich habe nämlich schon öfters gehört, wenn man über den Kasernenbau sprach, daß der Herr Bürgermeister gesagt habe, die Kasernen verzinsen sich mit nicht ganz 4%. (Dr. Drexel: Also eine schwache bürgerliche Verzinsung!) Das haben Sie gesagt und zwar nicht bloß einmal. Sie verzinsen sich eben fast ganz und darum verstehe ich nicht, wie sie heute diesen Antrag stellen können, der sich mit der Eingabe gar nicht deckt. Ich verstehe auch gar nicht, wie man diese Eingabe machen konnte, und jetzt erst recht nicht, nachdem der Herr Bürgermeister diesen Antrag stellte. Ich habe gesagt, ich bin Bregenzer und man wird sagen, der Ölz hat wieder einmal geredet, weil er Bregenzer ist, hätte er still sein sollen; aber, meine Herren, ich bin auch Landesvertreter, das ist mir ganz gleich, das kümmert mich gar nichts, was man draußen sagt. Ich habe diese Tatsache konstatieren müssen; ich will aber noch etwas konstatieren. Wir Bregenzer zahlen viel und haben wenig bekommen, aber wissen Sie, es ist nicht zu unterschätzen, daß Bregenz indirekt durch alle diese Steuern, die es an das Land zahlen muß, auch einen Vorteil hat. (Dr. Kinz: Das bestreite ich nicht.) Mit Zahlen kann man nicht so renommieren. Das Militär ist ein guter Bevölkerungsstand, für den man betreffs der Armenversorgung nicht aufzukommen und keine weiteren Kosten und Lasten und besonders keine Schulauslagen hat; das muß man auch mit in Betracht ziehen. Wir würden ein Gesetz schaffen, wenn ein großer Abgang zu verzeichnen wäre; aber wie gesagt, wenn nur ein Abgang von K 4000-- bis K 5000-- vorhanden ist, das leisten wir Bregenzer schon noch, das müssen wir ohne weiteres zahlen. Ich muß offen gestehen, ich kann dem Antrage des Herrn Bürgermeisters nicht zustimmen, sondern ich stimme für den anderen Antrag. Landeshauptmann: Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Kinz. Dr. Kinz: Meine Herren! Ich muß mich in erster Linie dagegen verwahren, daß ich dem Landtage mit der Eingabe etwas vorgemacht hätte. Ich habe in ganz loyaler Weise erklärt, wie wir uns diesen Abgang von K 14.000uns ausrechnen. Wir haben in loyaler Weise 41Zi%ige Verzinsung des aufzunehmenden Anlegens gerechnet (weil wir dasselbe von der Sparkassa zu 4^ % bekommen), obwohl wir eigentlich unter den heutigen Verhältnissen mit 4% % 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 9 rechnen mühten. Ziffernmäßig ist die Quote von Vs % für Gebäudeerhaltung mäßig angenommen. Das Begehren der Stadt geht nicht dahin, daß die Stadtgemeinde diese Summe von K 14.000als Beitrag vom Lande verlangt, sondern der Antrag lautet, es solle der Landesausschuß beauftragt werden mit Ausarbeitung eines Gesetzes betreffend die Gewährung einer Auszahlung zu den Einquartierungskosten, deren Höhe auf dem Wege der Vereinbarung festgelegt werden soll. Nun habe ich in Erfahrung gebracht, nachdem ich diese ursprüngliche Eingabe überreicht hatte, daß ein Landesgesetz zur festen Regelung eines solchen Beitrages nicht mehr notwendig sei. Im Nachbarlande Tirol ist in Form eines Landtagsbeschlusses dieser Beitrag festgelegt worden und mein heutiger Antrag geht dahin, daß bis zur Höhe der 4V4%tgen Verzinsung eine Aufzahlung geleistet werden soll. Die im Grundankauf und Baue investierten K 500.000 erfordern bei 4 1/4%iger Verzinsung K 21.250, während für die Unterkunft rund K 19.000 vergütet werden. Das sind also etwas über K 2000.-. Ich glaube nicht, daß ich dem Landssausschusse mit dieser meiner Eingabe etwas vorgemacht habe, sondern das sind Ziffern, die jeder nachrechnen kann und wenn einer findet, daß für die Gebäudeerhaltung V2 % nicht in Anschlag zu bringen sei, so ist das seine Sache. Wenn einer vorsichtig rechnet, muß er die yp % Abschreibung in Kalkulation ziehen, denn die Gebäude werden im Laufe der Jahre weniger wert und nicht mehr. Ich glaube endlich die Bemerkung übergehen zu dürfen, daß wir in großmütiger Weise auf eine Subvention vom Landtage für unsere Klosterschule verzichtet haben. In dieser Richtung ist die Gemeinde nicht zu Schaden gekommen. Wir haben bisher genau das gegeben, was wir nach dem Schulerhaltungsgesetze den Klosterfrauen, die Unterricht erteilen, geben müssen. Wir haben ungefähr % der gesetzlich festgelegten Remuneration von K 800.als Beitrag ausbezahlt. Wir haben also ungefähr das getan, was wir nach dem Gesetze zu tun verpflichtet waren. Die Gemeinde ist dabei nicht zu Schaden gekommen. Landeshauptmann: Herr Abg. Ölz. Ölz: Sie, Herr Bürgermeister, die Sache liegt halt doch so, wie ich sie darstellte. Sie hätten nach meiner Ansicht darlegen sollen, daß Sie in Wirklichkeit nur einen Abgang von K 4600 und nicht von K 14.000 aus Steuerfeldern zu zahlen hätten; denn wenn Sie das Kapital abzahlen, so können Sie uns das doch nicht als Abgang vorrechnen. Nicht wahr, in der Eingabe hätte man sagen müssen, daß iy4% für die Tilgung eingestellt seien. Am Schlüsse hätte man das auch berücksichtigen müssen, so daß ein durch Steuergelder zu deckender, jährlicher Abgang von K 4500.- und nicht K 14.000 herausgekommen wäre. Jetzt, wenn man die Eingabe oberflächlich liest, meint man, die Bregenzer müssen K 14.000 zahlen. Ich habe das zuerst auch geglaubt, da ich den Bericht nicht weiter angeschaut hatte und erst später, als ich die Sachs studiert habe, habe ich gesunden, daß das nicht wahr ist. Die Kapitalsabzahlung gehört nicht daher, das ist kein Abgang, der gedeckt werden muß, Der nie mehr zurückkommt, das ist schließlich ein Vermögenszuwachs. Zum Schlüsse haben wir die Kaserne kostenfrei, und vom Militär nehmen wir doch den gleichen Betrag ein; deshalb haben wir einen Vorteil. Darüber kann nach meiner Ansicht kein Zweifel sein, daß Die Aufstellung in der Form nicht richtig ist; die 1 1/4ige Tilgung hätte nicht hineingehört. Von den K 2500.- für Gebäudeerhaltung habe ich nichts bemerkt, das wird ja so sein. Aber das andere halte ich nicht für in Ordnung. Herr Bürgermeister hat ja auch nichts dagegen gesagt; es sind tatsächlich noch viele andere Einnahmen zu verzeichnen, rund K 900. -, und von diesen ist auch, nichts gesagt. Ganz glatt liegt die Sache nicht. Ich hätte es nicht so gemacht und ich glaube, die Stadt Bregenz wäre, wenn sie es genau angeschaut hätte, wegen der K 4.000-- auch nicht an das Land herangetreten, sie hätte sich bestimmt gesagt, da bekomme ich auf keinen Fall etwas. Aber bei einem Betrage von K 14.000-- hat es den Anschein gehabt, als ob Bregenz für die Deckung der großen Kosten für die Garnison allein auskommen müßte und dann hätte ich selber gedacht, es sei für Bregenz wirklich etwas viel. Landeshauptmann: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Kinz. 10 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. Dr. Kinz: Ich möchte nur noch auf einen Umstand aufmerksam machen, warum ein 1 ¼%iger Tilgungsbetrag des Anlehens angezeigt erscheint. Wir bekommen nur für 25 Jahre vom Militärärar Belaggarantie, haben also nur während dieser 25 Jahre Garantie, eine Vergütung vom Militärärar nach dem Zinstarife zu erwarten. Wenn wir halbwegs vorsichtig rechnen, so muß die Tilgung in die Rechnung einbezogen werden. Es ist leicht möglich, daß der Vermögenswert der Kasernen reduziert wird. Wenn einmal das Militär fortkommen sollte, stehen die Kasernen leer und, wenn sie für andere Zwecke umgebaut würden, haben sie zweifellos nicht mehr den Wert und werfen nicht diese Verzinsung ab wie jetzt. Es ist das bei anderen Garnisonen schon eingetreten, wenn sich die Verhältnisse nach der einen oder anderen Richtung geändert haben, daß, nach Ablauf der Belaggarantie die Garnison aufgelöst wurde. Landeshauptmann: Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Rüfch. Rüsch: Ich sehe mich in dieser Angelegenheit veranlaßt, eine kurze Bemerkung zu machen, um meine künftige Abstimmung zu rechtfertigen. Ich habe in den Verhandlungen des volkswirtschaftlichen Ausschusses gegen das Gesuch der Stadt Bregenz gestimmt mit der Motivierung, daß ich mir gesagt habe, eine Sache, wie die Garnison einer Stadt darstellt, wird auf gegenseitiges Angebot und Nachfrage wahrscheinlich vor dem Zustandekommen geregelt. Wenn nun ein derartiges Übereinkommen stattfindet, so wird das wahrscheinlich auf Grund einer Kalkulation geschehen, wo das Aerar sagt, mir konveniert das und die Gemeinde sagt, mir auch. Wenn nun ein derartiger Zustand vorkommen sollte, daß sich mehrere um so etwas bewerben, daß also eine Konkurrenz vorhanden wäre, so könnte es ganz leicht der Fall sein, daß eine Stadt so kalkuliert: Ich offeriere sehr billig und zwar in der Anhoffnung, daß ich das Geschäft zum Abschlüsse bringen werde, und wenn ich das gemacht habe, werde ich nach und nach schon irgendeine Kompensation finden. Vielleicht könnte eine solche Konkurrenz auch hier vorkommen und deshalb habe ich im volkswirtschaftlichen Ausschuß gegen das Ansuchen gestimmt und aus dem Grunde würde ich, wenn die Sache so liegen würde, für eine Vergütung nicht stimmen. Aber nun verhält sich die Sache nach der Darlegung meines Kollegen Dr. Kinz wesentlich anders. Erstens hat er die Ansprüche der Stadt vollständig neu gestellt und zweitens hat er in zwei Punkten darauf hingewiesen, daß es nicht so ist, wie ich es mir vorgestellt habe. Es lag anfänglich in dieser Kalkulation ein gewisses Risiko, das vorher nicht in Betracht gezogen wurde und schließlich hat die Stadt Bregenz durch den Brand der Seekaserne wesentlichen Schaden genommen und infolgedessen gebührt ihr auch eine diesbezügliche Vergütung. Ich bin infolgedessen auch der Ansicht, es solle dem Gesuche, wie es der Herr Bürgermeister jetzt vorgebracht hat, Folge gegeben werden und ich werde deshalb für den Antrag des Herrn Dr. Kinz stimmen. Landeshauptmann: Das Wort hat weiter der Herr Abgeordnete Dr. Drexel. Dr. Drexel: Ich wollte nur kurz bemerken, wie wir uns im volkswirtschaftlichen Ausschüsse die Lösung dieser Angelegenheit vorgestellt haben und ich dachte mir, es werde der sehr geehrte Vertreter der Handelskammer begründen, warum er im volkswirtschaftlichen Ausschusse mit uns gestimmt hat; da kommt zum Schlüsse die plötzliche Wendung, (Rüsch: zum Bessern, Dr. Drexel: ich weiß nicht), die ich allerdings verstehen kann, weil er seinen Kollega nicht gerne allein läßt. Im volkswirtschaftlichen Ausschusse ist der Bericht nicht jedem einzelnen vorgelegen. Es wurde diese umfangreiche Eingabe vom Referenten verlesen und wir merkten uns rund K 14.000. -. AIs man auf die Frage einging, was man machen solle, waren alle einig, auch der Vertreter der Handelskammer, Herr Abgeordneter Rüsch, daß diese K 14.000 nicht viel seien im Verhältnis zum Nutzen, den die Garnison der Stadt bringt. Ich gehöre nicht zu denen, die die Städte eines Landes gegen einander ausspielen wollen. Das Argument, es hätte auch eine andere Stadt diese Lasten übernommen, das lasse ich nicht gelten. Wir haben schon wiederholt darunter gelitten, daß eine Stadt ein Angebot macht, dem Staate entgegenkommt und 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. 11 sagt, ich gebe mehr, zum Schaden einer anderen, die das Vorrecht hat. Ich würde mich von einem solchen Motive nicht leiten lassen, daß Dornbirn die Garnison übernehme unter den gleichen Bedingungen, ohne das Land in Anspruch zu nehmen. Aber das eins ist klar: von allen Einrichtungen, die wir haben, bringt keine dem Standorte so viele finanzielle Vorteile, wie eine größere Garnison. (Dr. Kinz: Gewiß!). Es wird nur verbraucht, es kommt Geld herein, ohne daß die Stadt andere Ausgaben hat. Andere Orte müssen sich dagegen vergrößern, müssen für Straßen- und Wasserbauten sorgen. Jede Vergrößerung einer Stadt oder einer Gemeinde bringt neue Anforderungen; hier hat sie klare, feste Ziffern und alles andere ist gegeben. Nun bin ich der festen Überzeugung, wenn der volkswirtschaftliche Ausschuß diese Rechnung klar vor Augen gehabt hätte, der Herr Vertreter der Handelskammer hätte nicht einen Moment gezweifelt, daß diese Kosten von der Stadt Bregenz allein getragen werden müssen. Die Argumente, die im Berichte vorgebracht werden, haben den Herrn Vertreter der Handelskammer bewogen, schon bei der Höhe von K 14.000." diesen Standpunkt einzunehmen. Nun, Herr Bürgermeister, bin ich schon der Meinung, wenn vertragsmäßig die Bedingungen mit der Militärverwaltung auf 25 Jähre lauten, daß das nur eine Vorsichtsklausel ist, die der Staat in allen ähnlichen Fällen anwendet. Wenn wir es erleben, daß in 25 Jahren Die Friedensbestrebungen so weit gediehen sind, daß wir das Militär abschaffen können, so bin ich überzeugt, daß man für Die Kasernen im neuen Zeitalter eine gute und praktische Verwendung finden wird. Die Gebäude werden, wenn sie nach 25 Jahren dem Militär nicht mehr dienen, der Stadt noch größere Vorteile bieten. Diese 1 ¼ %ige Amortisation kommt in diesen 25 Jahren so ziemlich nahe der Bausumme, sie würde in etwas mehr als 30 Jahren abgezahlt sein. Wenn Sie noch sagen, die Gebäude werden älter, so kommt doch wieder die Amortisation des Exerzierplatzes dazu, der stets im Werte noch steigen wird. An diesem Objekte können Sie sich noch freuen, wenn einmal der Exerzierplatz in der heutigen Summe amortisiert ist und an die Gemeinde wieder zurückfällt. AIs einen Mangel muß ich es empfinden, wenn heute noch Herr Oberdirektor Öltz Posten bringt, die tatsächlich Einnahmen sind. aber als solche hier nicht verzeichnet wurden. Wenn es heißt, diesen Ausgaben stehen gegenüber unter Einnahmen: die Vergütung für den Exerzierplatz und den Schießstand und die Unterkunftsvergütung für Neubauten und sonst gar nichts, so muß man annehmen, daß damit die Einnahmeposten erledigt sind. Ich möchte dafür nicht den Herrn Bürgermeister der Stadt Bregenz verantwortlich machen, sondern denjenigen Herrn, welcher diese Rechnung zusammengestellt und sie dem Herrn Bürgermeister zur Unterschrift vorgelegt hat. Ich glaube, daß wir im volkswirtschaftlichen Ausschusse der Stadt nicht unrecht getan haben, als wir die K 14.000.- ablehnten. Und jetzt, da wir sehen, daß es eigentlich nur mehr K 4000.sind, bin ich schon der Meinung, daß Bregenz schon noch so hoch in unserem Kredite steht, diese Post allein tragen zu können und zu sollen. Herr Bürgermeister, noch eine kleine Bemerkung zu etwas ganz Nebensächlichem. Sie sagen, daß man den Schwestern im Talbach jetzt das zahle, was die Stadt zahlen würde bei vollem Betrage. Die Schwestern bekämen, wenn sie das Land in Anspruch nehmen würden, diese Summe noch dazu. Und da meine ich, daß diese Schwestern, die keinen Nebenerwerb haben, ihre ganze Tätigkeit der Schule widmen, tatsächlich auch soviel Berücksichtigung verdienen, daß Sie Ihrem Sekretär den Auftrag geben können: Schreiben Sie ein Gesuch an den Landesschulrat und melden Sie, daß wir die Beiträge für dir Schule in Thalbach aus so und soviel erhöht haben und erwarten, daß das Land sein Drittel wie zu allen anderen Schulen, so auch dieser Schule beisteuern wird. Ich glaube, daß dieser Akt der Stadt Bregenz gut anstehen wird. (Dr. Kinz: Darüber wird in 1/2 Stunde verhandelt werden. Ölz: Und abgelehnt werden; Loser: Da wird der Gattermayer dagegen sein). Landeshauptmann: Das Wort hat Herr Abgeordneter Ölz. Ölz: Ich möchte nur noch eines konstatieren. Herr Bürgermeister hat zurückgewiesen, daß man etwas vorgemacht habe. Nun hat er anfangs 12 18. Sitzung des Vorarlberger Landtages. IV. Session der 10. Periode 1911/12. ausgeführt, wir hätten eine genaue Aufstellung und Angabe der Einnahmen und Ausgaben verlangt, welche die Stadt zahlen müsse. Da ist ja gar kein Zweifel vorhanden, daß das keine genauen Angaben sind; mit diesen können wir uns nicht zufrieden geben. Dann hat er zum Schlüsse noch bemerkt, die Amortisation gehöre eigentlich hinein. Nun bitte ich aber, Herr Bürgermeister, im Antrage selbst haben Sie das nicht drinnen, infolgedessen gehört es gewiß nicht hinein. Ich habe wirklich nicht unrecht, wenn ich diese Behauptung gemacht habe. Sie wollen nach dem Gesuche nicht nur die 4 1/4%ige Verzinsung, sondern auch die Amortisation. Ich habe mit Herrn Dr. Drexel recht, wenn wir dieses Gebaren tadeln, ebenso spricht der Umstand dafür, da man im volkswirtschaftlichen Ausschusse gesagt hat, die Stadt Bregenz müsse diese 14.000 Kronen selbst zahlen. (Sehr richtig!) Landeshauptmann: Wer wünscht weiter das Wort? Wenn sich niemand meldet, ist die Debatte geschlossen. Das Wort hat der Herr Berichterstatter. Dr. Konzett: Ich ersuche, dem Antrage des volkswirtschaftlichen Ausschusses Folge zu geben. Meine Anschauung, daß eine rechtliche Verpflichtung zu einer Aufzahlung zu den tarifmäßigen Einquartierungskosten nicht besteht, halte ich vollkommen aufrecht. Mir ist von den Gesetzen, die der Herr Kollega von Bregenz erwähnt hat, nur das Gesetz für Österreich unter der Enns zur Hand und da möchte ich konstatieren, daß es im § 6 heißt: "Für jene Militärunterkunftserfordernisse, deren Vergütung nach dem Militärzinstarife von der Militärverwaltung erfolgt, und für alle übrigen im § 2 nicht angeführten Militärbequartierungsobjekte